Transformation der SAP-ECC-Landschaft auf SAP S/4HANA

Status
Angebotsfrist abgelaufen
Angebotsfrist
11.09.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
3.825.000 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Universitätsklinikum des Saarlandes
Erfüllungsregion
Saarland, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
30.07.2026
Bekanntmachungsnummer
593272-2026
Verfahrensnummer
32a16d37-bb3f-48c3-9090-1774f1731973
CPV-Codes
72200000 · Softwareprogrammierung und -beratung; 72263000 · Software-Implementierung

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Kurzbeschreibung

Das Universitätsklinikum des Saarlandes in Homburg beschafft Dienstleistungen zur Transformation seines bestehenden SAP-ECC-Systems (Enterprise-Resource-Planning-System) auf die Plattform SAP S/4HANA und zur Neugestaltung betriebswirtschaftlicher Kernprozesse. Der geschätzte Auftragswert beträgt 3,825 Millionen Euro; die vorgesehene Laufzeit beträgt 1.095 Tage. Die Leistung wird in Homburg im Saarland erbracht, und Angebote können bis zum 11. September 2026 um 10:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Gegenstand des Vorhabens ist die Transformation des bestehenden SAP-ECC-Systems auf die zukunftsfähige SAP-S/4HANA-Plattform sowie die grundlegende Neugestaltung der betriebswirtschaftlichen Kernprozesse. Ziel ist es, eine moderne, wartbare und leistungsfähige SAP-Systemlandschaft zu schaffen, die die fachlichen Anforderungen des Uniklinikums nachhaltig unterstützt, regulatorischen Vorgaben entspricht und gleichzeitig die strategische Ausrichtung an SAP-Standards und -Innovationen sicherstellt.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Universitätsklinikum des Saarlandes - SAP S/4HANA Transformation

    Das Universitätsklinikum Homburg steht vor einem entscheidenden technologischen und organisatorischen Wandel. Die Strategie einer steigenden Digitalisierung sieht die Modernisierung der SAP ERP-Landschaft nicht nur als technisches Erfordernis, sondern ist eine zentrale Grundlage für Wettbewerbsfähigkeit/Produktivität, Arbeitgeberattraktivität und Prozesssicherheit. Die bestehende SAP ECC-Landschaft nähert sich dem Ende ihres Lebenszyklus (Wartungsende 2027/2030). Die durchgängige Digitalisierung und effiziente Steuerung sind heute technologisch limitiert. Das seit über 30 Jahre bestehende SAP-System und die zugehörigen organisatorische Abläufe leisten zwar die grundlegende Abbildung der kaufmännischen und administrativen Prozesse, sind jedoch technisch nicht auf dem neusten Stand und das Potenzial, auch zur Prozessautomatisierung, ist unzureichend genutzt. In einem Transformationsprojekt soll das heutige ERP-System SAP ECC durch SAP S/4HANA abgelöst werden. Die heutigen Funktionalitäten in den SAP Modulen FI inkl. FI-AA, CO, HR, MM-IM, MM-PUR, PM, SD (Eigenentwicklung) sollen im Greenfield Ansatz neu konzipiert und umgesetzt werden. Die Zielarchitektur folgt dem SAP S/4HANA Clean-Core-Ansatz: Die Prozesse orientieren sich strikt am SAP-Standard, idealerweise an den SAP Best Practices.

    Frist: 11.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB und zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen abzugeben. Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: nach § 123 Abs. 1 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, -§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche). Betrug: nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, -§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Korruption: nach § 123 Abs. 6, 7, 8 und 9 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), -§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) -den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), -Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: nach § 123 Abs. 4 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfah-rens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Ge-richts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende um-welt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: nach § 124 Abs. 2 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen wegen eines Verstoßes nach: § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Zahlungsunfähigkeit: nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenz-verfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenz-verfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismä-ßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an ei-nem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln -das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Der Auftraggeber UKS kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber UKS innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung werden dokumentiert.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Universitätsklinikum des Saarlandes - SAP S/4HANA Transformation

Beschreibung: Das Zuschlagskriterium "Preis" hat für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes eine Gewichtung von 40 %. Für die Punktverteilung wird das anhand der Angaben des Bieters im Preisblatt berechnete Wertungsgesamtpreis in Euro brutto inkl. optionale Leistungen verwendet. Für das Wertungskriterium "Preis" wird die Wertungspunktzahl wie folgt ermittelt: Angebotspreis des preisgünstigsten Angebots * 400 / Angebotspreis des zu bewertenden Angebots. Alle Angebote, die über der Preisobergrenze (3.825.000,00 EUR brutto) liegen, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen (Ausschlusskriterium). Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält also dabei beim Zuschlagskriterium Preis 400 Wertungspunkte. Die Preise der übrigen Bieter werden sodann nach der benannten Formel in Relation zum günstigsten vorliegenden Wertungspreis gesetzt und erhalten dementsprechend weniger Punkte.
40 %
Beschreibung: Das Zuschlagskriterium "Qualität des Projektumsetzungskonzepts Migrationskonzept" hat für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes eine Gewichtung von 15 %. Gewertet werden die konzeptionellen Ausführungen, die von den Bietern mit dem Angebot abgegeben werden. Bieter müssen möglichst konkret erläutern, mit welchen Methoden bzw. welcher Herangehensweise sie die Erwartungen des Auftraggebers erfüllen wollen. Die konzeptionellen Ausführungen der Bieter werden unabhängig voneinander gewertet. Die konzeptionellen Ausführungen der Bieter werden nach dem zu erwartenden Erfüllungsgrad der Ausführungen der Bieter bewertet. Als Konzept zur Wertung ist ein (1) Dokument als pdf-Dokument zum Ausdruck auf maximal zehn (10) DIN A4-Seiten, Arial, Schriftgröße 11 einzureichen. Erfolgt die Darstellung auf mehr als 10 Seiten, so bleiben alle Inhalte nach Ende der zehnten (10.) Seite unberücksichtigt und der Wertung werden nur die ersten 10 Seiten zugrunde gelegt. Angaben außerhalb des Konzept-Dokuments bleiben ebenfalls unberücksichtigt. Für den Inhalt des Konzepts und die Bewertung der Vollständigkeit des Konzepts erwartet der Auftraggeber insbesondere eine Auseinandersetzung mit den Aspekten bezogen auf den konkreten Auftragsgegenstand und die in der Leistungsbeschreibung dargestellten Ziele und Charakteristika der hierzu erbringenden Leistung. Der Auftraggeber erwartet eine konzeptionelle Ausarbeitung, die erkennen lässt, dass der Bieter im Auftragsfall die Besonderheiten der ausgeschriebenen Leistung berücksichtigt und durch seinen Ansatz und die konkrete methodische Herangehensweise eine vertragsgerechte Leistungserbringung entsprechend den Anforderungen der Vergabeunterlagen sicher-stellt. Der Auftraggeber wird das Konzept nach diesen Gesichtspunkten auf einer Punkteskala von 0 bis 10 Punkte bewerten. Die erreichte Punktstufe richtet sich danach, inwieweit die vom Bieter vorgelegte Antwort in der prognostischen Bewertung (qualitätsvolle Ausführung des Auftrags mit Blick auf den Leistungsgegenstand) dem in der folgenden Wertungstabelle an-gegebenen Punktekorridor entspricht. Bewertungsmethode: 10 Wertungspunkte Die Angebotsinhalte des Bieters lassen in der prognostischen Bewertung des betreffenden Kriteriums durch den Auftraggeber durch eine fachliche Bewertung der geforderten Inhalte und im Vergleich mit den Inhalten in dem jeweiligen Konzept der anderen Bieter eine sehr gute Leistung erwarten. 8 Wertungspunkte Die Angebotsinhalte des Bieters lassen in der prognostischen Bewertung des betreffenden Kriteriums durch den Auftraggeber durch eine fachliche Bewertung der geforderten Inhalte und im Vergleich mit den Inhalten in dem jeweiligen Konzept der anderen Bieter eine gute Leistung erwarten. 6 Wertungspunkte Die Angebotsinhalte des Bieters lassen in der prognostischen Bewertung des betreffenden Kriteriums durch den Auftraggeber durch eine fachliche Bewertung der geforderten Inhalte und im Vergleich mit den Angebotsinhalten der anderen Bieter eine befriedigende Leistung erwarten. 4 Wertungspunkte Die Angebotsinhalte des Bieters lassen in der prognostischen Bewertung des betreffenden Kriteriums durch den Auftraggeber durch eine fachliche Bewertung der geforderten Inhalte und im Vergleich mit den Angebotsinhalten der anderen Bieter eine ausreichende Leistung erwarten. 2 Wertungspunkte Die Angebotsinhalte des Bieters lassen in der prognostischen Bewertung des betreffenden Kriteriums durch den Auftraggeber durch eine fachliche Bewertung der geforderten Inhalte und im Vergleich mit den Angebotsinhalten der anderen Bieter eine mangelhafte Leistung erwarten. 0 Wertungspunkte Die Angebotsinhalte des Bieters lassen in der prognostischen Bewertung des betreffenden Kriteriums durch den Auftraggeber durch eine fachliche Bewertung der geforderten Inhalte und im Vergleich mit den Angebotsinhalten der anderen Bieter eine ungenügende Leistung erwarten. Für die Berechnung der Wertungspunkte insgesamt wird die erreichte Punktzahl des Konzepts mit dem Gewichtungsfaktor 15 multipliziert. Der Bieter kann für das Konzept maximal 150 Wertungspunkte (10 Wertungspunkte*15 Gewichtungsfaktor) erreichen (=Punkte Konzept).
15 %
Das Zuschlagskriterium "Qualität des Projektumsetzungskonzepts Testkonzept" hat für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes eine Gewichtung von 15 %. Gewertet werden die konzeptionellen Ausführungen, die von den Bietern mit dem Angebot abgegeben werden. Bieter müssen möglichst konkret erläutern, mit welchen Methoden bzw. welcher Herangehensweise sie die Erwartungen des Auftraggebers erfüllen wollen. Die konzeptionellen Ausführungen der Bieter werden unabhängig voneinander gewertet. Die konzeptionellen Ausführungen der Bieter werden nach dem zu erwartenden Erfüllungsgrad der Ausführungen der Bieter bewertet. Als Konzept zur Wertung ist ein (1) Dokument als pdf-Dokument zum Ausdruck auf maximal zehn (10) DIN A4-Seiten, Arial, Schriftgröße 11 einzureichen. Erfolgt die Darstellung auf mehr als 10 Seiten, so bleiben alle Inhalte nach Ende der zehnten (10.) Seite unberücksichtigt und der Wertung werden nur die ersten 10 Seiten zugrunde gelegt. Angaben außerhalb des Konzept-Dokuments bleiben ebenfalls unberücksichtigt. Für den Inhalt des Konzepts und die Bewertung der Vollständigkeit des Konzepts erwartet der Auftraggeber insbesondere eine Auseinandersetzung mit dem Aufbau einer geeigneten Testsystemlandschaft, Testplanung- und durchführung, Testautomatisierung, Migrations- und Schnittstellentests, HV-Redundanztests. Der Auftraggeber erwartet eine konzeptionelle Ausarbeitung, die erkennen lässt, dass der Bieter im Auftragsfall die Besonderheiten der ausgeschriebenen Leistung berücksichtigt und durch seinen Ansatz und die konkrete methodische Herangehensweise eine vertragsgerechte Leistungserbringung entsprechend den Anforderungen der Vergabeunterlagen sicher-stellt. Der Auftraggeber wird das Konzept nach diesen Gesichtspunkten auf einer Punkteskala von 0 bis 10 Punkte bewerten. Die erreichte Punktstufe richtet sich danach, inwieweit die vom Bieter vorgelegte Antwort in der prognostischen Bewertung (qualitätsvolle Ausführung des Auftrags mit Blick auf den Leistungsgegenstand) dem in der folgenden Wertungstabelle an-gegebenen Punktekorridor entspricht. Bewertungsmethode: 10 Wertungspunkte Die Angebotsinhalte des Bieters lassen in der prognostischen Bewertung des betreffenden Kriteriums durch den Auftraggeber durch eine fachliche Bewertung der geforderten Inhalte und im Vergleich mit den Inhalten in dem jeweiligen Konzept der anderen Bieter eine sehr gute Leistung erwarten. 8 Wertungspunkte Die Angebotsinhalte des Bieters lassen in der prognostischen Bewertung des betreffenden Kriteriums durch den Auftraggeber durch eine fachliche Bewertung der geforderten Inhalte und im Vergleich mit den Inhalten in dem jeweiligen Konzept der anderen Bieter eine gute Leistung erwarten. 6 Wertungspunkte Die Angebotsinhalte des Bieters lassen in der prognostischen Bewertung des betreffenden Kriteriums durch den Auftraggeber durch eine fachliche Bewertung der geforderten Inhalte und im Vergleich mit den Angebotsinhalten der anderen Bieter eine befriedigende Leistung erwarten. 4 Wertungspunkte Die Angebotsinhalte des Bieters lassen in der prognostischen Bewertung des betreffenden Kriteriums durch den Auftraggeber durch eine fachliche Bewertung der geforderten Inhalte und im Vergleich mit den Angebotsinhalten der anderen Bieter eine ausreichende Leistung erwarten. 2 Wertungspunkte Die Angebotsinhalte des Bieters lassen in der prognostischen Bewertung des betreffenden Kriteriums durch den Auftraggeber durch eine fachliche Bewertung der geforderten Inhalte und im Vergleich mit den Angebotsinhalten der anderen Bieter eine mangelhafte Leistung erwarten. 0 Wertungspunkte Die Angebotsinhalte des Bieters lassen in der prognostischen Bewertung des betreffenden Kriteriums durch den Auftraggeber durch eine fachliche Bewertung der geforderten Inhalte und im Vergleich mit den Angebotsinhalten der anderen Bieter eine ungenügende Leistung erwarten. Für die Berechnung der Wertungspunkte insgesamt wird die erreichte Punktzahl des Konzepts mit dem Gewichtungsfaktor 15 multipliziert. Der Bieter kann für das Konzept maximal 150 Wertungspunkte (10 Wertungspunkte*15 Gewichtungsfaktor) erreichen (=Punkte Konzept).
15 %
Das Zuschlagskriterium "Qualität des Projektumsetzungskonzepts Schulungskonzept" hat für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes eine Gewichtung von 15 %. Gewertet werden die konzeptionellen Ausführungen, die von den Bietern mit dem Angebot abgegeben werden. Bieter müssen möglichst konkret erläutern, mit welchen Methoden bzw. welcher Herangehensweise sie die Erwartungen des Auftraggebers erfüllen wollen. Die konzeptionellen Ausführungen der Bieter werden unabhängig voneinander gewertet. Die konzeptionellen Ausführungen der Bieter werden nach dem zu erwartenden Erfüllungsgrad der Ausführungen der Bieter bewertet. Als Konzept zur Wertung ist ein (1) Dokument als pdf-Dokument zum Ausdruck auf maximal zehn (10) DIN A4-Seiten, Arial, Schriftgröße 11 einzureichen. Erfolgt die Darstellung auf mehr als 10 Seiten, so bleiben alle Inhalte nach Ende der zehnten (10.) Seite unberücksichtigt und der Wertung werden nur die ersten 10 Seiten zugrunde gelegt. Angaben außerhalb des Konzept-Dokuments bleiben ebenfalls unberücksichtigt. Für den Inhalt des Konzepts und die Bewertung der Vollständigkeit des Konzepts erwartet der Auftraggeber insbesondere eine Auseinandersetzung mit Ermittlung von Lernbedarfen, der Art und Durchführung der Schulungen, Erstellung von Test- und Demodaten mit Praxisbezug (Anwendung und Fiori-Handhabung), Bereitstellung von Schulungsunterlagen und-zeitplänen Der Auftraggeber erwartet eine konzeptionelle Ausarbeitung, die erkennen lässt, dass der Bieter im Auftragsfall die Besonderheiten der ausgeschriebenen Leistung berücksichtigt und durch seinen Ansatz und die konkrete methodische Herangehensweise eine vertragsgerechte Leistungserbringung entsprechend den Anforderungen der Vergabeunterlagen sicherstellt. Der Auftraggeber wird das Konzept nach diesen Gesichtspunkten auf einer Punkteskala von 0 bis 10 Punkte bewerten. Die erreichte Punktstufe richtet sich danach, inwieweit die vom Bieter vorgelegte Antwort in der prognostischen Bewertung (qualitätsvolle Ausführung des Auftrags mit Blick auf den Leistungsgegenstand) dem in der folgenden Wertungstabelle angegebenen Punktekorridor entspricht. Bewertungsmethode: 10 Wertungspunkte Die Angebotsinhalte des Bieters lassen in der prognostischen Bewertung des betreffenden Kriteriums durch den Auftraggeber durch eine fachliche Bewertung der geforderten Inhalte und im Vergleich mit den Inhalten in dem jeweiligen Konzept der anderen Bieter eine sehr gute Leistung erwarten. 8 Wertungspunkte Die Angebotsinhalte des Bieters lassen in der prognostischen Bewertung des betreffenden Kriteriums durch den Auftraggeber durch eine fachliche Bewertung der geforderten Inhalte und im Vergleich mit den Inhalten in dem jeweiligen Konzept der anderen Bieter eine gute Leistung erwarten. 6 Wertungspunkte Die Angebotsinhalte des Bieters lassen in der prognostischen Bewertung des betreffenden Kriteriums durch den Auftraggeber durch eine fachliche Bewertung der geforderten Inhalte und im Vergleich mit den Angebotsinhalten der anderen Bieter eine befriedigende Leistung erwarten. 4 Wertungspunkte Die Angebotsinhalte des Bieters lassen in der prognostischen Bewertung des betreffenden Kriteriums durch den Auftraggeber durch eine fachliche Bewertung der geforderten Inhalte und im Vergleich mit den Angebotsinhalten der anderen Bieter eine ausreichende Leistung erwarten. 2 Wertungspunkte Die Angebotsinhalte des Bieters lassen in der prognostischen Bewertung des betreffenden Kriteriums durch den Auftraggeber durch eine fachliche Bewertung der geforderten Inhalte und im Vergleich mit den Angebotsinhalten der anderen Bieter eine mangelhafte Leistung erwarten. 0 Wertungspunkte Die Angebotsinhalte des Bieters lassen in der prognostischen Bewertung des betreffenden Kriteriums durch den Auftraggeber durch eine fachliche Bewertung der geforderten Inhalte und im Vergleich mit den Angebotsinhalten der anderen Bieter eine ungenügende Leistung erwarten. Für die Berechnung der Wertungspunkte insgesamt wird die erreichte Punktzahl des Konzepts mit dem Gewichtungsfaktor 15 multipliziert. Der Bieter kann für das Konzept maximal 150 Wertungspunkte (10 Wertungspunkte*15 Gewichtungsfaktor) erreichen (=Punkte Konzept).
15 %
Qualifikation und Erfahrung des angegebenen Projektleiters: Darstellung der beruflichen Befähigung und der Ausbildung, kurzer Lebenslauf, persönliche Referenzen für vergleichbare Projekte Das Personalkonzept ist auf maximal 1 Seite DIN A4 (Hochformat, Arial, Schriftgröße 11) zu beschreiben. Erfolgt die Darstellung auf mehr als 1 Seite, so bleiben alle Inhalte nach Ende der ersten (1.) Seite unberücksichtigt und der Wertung wird nur die 1. Seiten zugrunde gelegt. Bewertet werden insbesondere Erfahrungsschwerpunkte des eingesetzten Personals (Projekt- und Teilprojektleiter) mit Bezug zum ausgeschriebenen Projekt. Dabei wird berücksichtigt, ob das bei der Leistungsausführung konkret eingesetzte Personal bereits in der Vergangenheit vergleichbare Leistungen erbracht hat. Dazu sind in dem Personalkonzept für jedes Mitglied des Projektteams persönliche Referenzprojekte (max. 3 Stück pro Person) mit Erläuterungen anzugeben. Hierzu sind ebenfalls entsprechende Angaben im Personalkonzept zu machen. Die Punktvergabe erfolgt basierend auf der Anzahl der Jahre Berufserfahrung in der vorgesehenen Rolle des Projektleiters. Der Projektleiter muss mindestens 6 Jahre Berufserfahrung in der Projektleitung von SAP-Projekten haben. - 10 Punkte: 11 Jahre und mehr Berufserfahrung in der Projektleitung von SAP-Projekten - 6 Punkte: 9 -10 Jahre Berufserfahrung in der Projektleitung von SAP-Projekten - 3 Punkte: 6 - 8 Jahre Berufserfahrung in der Projektleitung von SAP-Projekten - 0 Punkte: weniger als 6 Jahre Berufserfahrung in der Projektleitung von SAP-Projekten
2.5 %
Qualifikation und Erfahrung des angegebenen Projektleiters: Darstellung der beruflichen Befähigung und der Ausbildung, kurzer Lebenslauf, persönliche Referenzen für vergleichbare Projekte Das Personalkonzept ist auf maximal 1 Seite DIN A4 (Hochformat, Arial, Schriftgröße 11) zu beschreiben. Erfolgt die Darstellung auf mehr als 1 Seite, so bleiben alle Inhalte nach Ende der ersten (1.) Seite unberücksichtigt und der Wertung wird nur die 1. Seiten zugrunde gelegt. Bewertet werden insbesondere Erfahrungsschwerpunkte des eingesetzten Personals (Projekt- und Teilprojektleiter) mit Bezug zum ausgeschriebenen Projekt. Dabei wird berücksichtigt, ob das bei der Leistungsausführung konkret eingesetzte Personal bereits in der Vergangenheit vergleichbare Leistungen erbracht hat. Dazu sind in dem Personalkonzept für jedes Mitglied des Projektteams persönliche Referenzprojekte (max. 3 Stück pro Person) mit Erläuterungen anzugeben. Hierzu sind ebenfalls entsprechende Angaben im Personalkonzept zu machen. Die Punktvergabe erfolgt basierend auf der Anzahl und Qualität der persönlichen Referenzprojekte, die der Projektleiter im Rahmen von SAP S/4HANA-Transformationen für einen der folgenden Schwerpunkte Greenfield-Transformation und/oder Implementierung S/4HANA Customizing Betreuung während des Go-Live und der Hypercare-Phase bei öffentlichen Auftraggebern betreut hat. Der Projektleiter muss nachweislich Referenzkunden aufzeigen (unter Angabe Ansprechpartner), eine SAP S/4HANA-Greenfield-Implementierung abgeschlossen haben sowie Kunden vorweisen, bei denen die SAP Activate-Phase Discover/Prepare/Explore begleitet wurden. Die Referenzen haben folgende Details zu umfassen: Angabe des Kunden Ziel und Umfang des Projekts Aufgaben des Unternehmens im Projekt Rolle des Mitarbeiters im Projekt Größe des Teams des Unternehmens Bewertet werden insbesondere Erfahrungsschwerpunkte des eingesetzten Personals (Projekt- und Teilprojektleiter) mit Bezug zum ausgeschriebenen Projekt. Dabei wird berücksichtigt, ob das bei der Leistungsausführung konkret eingesetzte Personal bereits in der Vergangenheit vergleichbare Leistungen erbracht hat. Dazu sind in dem Personalkonzept für jedes Mitglied des Projektteams persönliche Referenzprojekte (max. 3 Stück pro Person) mit Erläuterungen anzugeben. Hierzu sind ebenfalls entsprechende Angaben im Personalkonzept zu machen. - 10 Punkte: 4 oder mehr Referenzen als PL in SAP S/4 Hana Transformation - 6 Punkte: 3 Referenzen als Projektleiter in SAP S/4 Hana Transformation - 3 Punkte: 2 Referenzen als Projektleiter in SAP S/4 Hana Transformation - 1 Punkt: 1 Referenz als Projektleiter in SAP S/4 Hana Transformation - 0 Punkte: keine Referenz als Projektleiter in SAP S/4 Hana Transformation
2.5 %
Qualifikation und Erfahrung der angegebenen Teilprojektleiter: Darstellung der beruflichen Befähigung und der Ausbildung, kurzer Lebenslauf, persönliche Referenzen für vergleichbare Projekte Das Personalkonzept ist auf maximal 1 Seite DIN A4 (Hochformat, Arial, Schriftgröße 11) zu beschreiben. Erfolgt die Darstellung auf mehr als 1 Seite, so bleiben alle Inhalte nach Ende der ersten (1.) Seite unberücksichtigt und der Wertung wird nur die 1. Seiten zugrunde gelegt. Bewertet werden insbesondere Erfahrungsschwerpunkte des eingesetzten Personals (Pro-jekt- und Teilprojektleiter) mit Bezug zum ausgeschriebenen Projekt. Dabei wird berücksich-tigt, ob das bei der Leistungsausführung konkret eingesetzte Personal bereits in der Vergan-genheit vergleichbare Leistungen erbracht hat. Dazu sind in dem Personalkonzept für jedes Mitglied des Projektteams persönliche Referenzprojekte (max. 3 Stück pro Person) mit Erläu-terungen anzugeben. Hierzu sind ebenfalls entsprechende Angaben im Personalkonzept zu machen. - 10 Punkte: 5 Jahre und mehr Berufserfahrung in der Teilprojektleitung von SAP-Projekten und in der SAP-Modelberatung - 6 Punkte: 3-4 Jahre Berufserfahrung in der Teilprojektleitung von SAP-Projekten und in der SAP-Modelberatung - 0 Punkte: weniger als 3 Jahre Berufserfahrung in der Teilprojektleitung von SAP-Projekten und in der SAP-Modelberatung
0.5 %
Qualifikation und Erfahrung der angegebenen Teilprojektleiter: Darstellung der beruflichen Befähigung und der Ausbildung, kurzer Lebenslauf, persönliche Referenzen für vergleichbare Projekte Das Personalkonzept ist auf maximal 1 Seite DIN A4 (Hochformat, Arial, Schriftgröße 11) zu beschreiben. Erfolgt die Darstellung auf mehr als 1 Seite, so bleiben alle Inhalte nach Ende der ersten (1.) Seite unberücksichtigt und der Wertung wird nur die 1. Seiten zugrunde gelegt. Bewertet werden insbesondere Erfahrungsschwerpunkte des eingesetzten Personals (Pro-jekt- und Teilprojektleiter) mit Bezug zum ausgeschriebenen Projekt. Dabei wird berücksich-tigt, ob das bei der Leistungsausführung konkret eingesetzte Personal bereits in der Vergan-genheit vergleichbare Leistungen erbracht hat. Dazu sind in dem Personalkonzept für jedes Mitglied des Projektteams persönliche Referenzprojekte (max. 3 Stück pro Person) mit Erläu-terungen anzugeben. Hierzu sind ebenfalls entsprechende Angaben im Personalkonzept zu machen. - 10 Punkte: 5 Jahre und mehr Berufserfahrung in der Teilprojektleitung von SAP-Projekten und in der SAP-Modelberatung - 6 Punkte: 3-4 Jahre Berufserfahrung in der Teilprojektleitung von SAP-Projekten und in der SAP-Modelberatung - 0 Punkte: weniger als 3 Jahre Berufserfahrung in der Teilprojektleitung von SAP-Projekten und in der SAP-Modelberatung
0.5 %
Qualifikation und Erfahrung der angegebenen Teilprojektleiter: Darstellung der beruflichen Befähigung und der Ausbildung, kurzer Lebenslauf, persönliche Referenzen für vergleichbare Projekte Das Personalkonzept ist auf maximal 1 Seite DIN A4 (Hochformat, Arial, Schriftgröße 11) zu beschreiben. Erfolgt die Darstellung auf mehr als 1 Seite, so bleiben alle Inhalte nach Ende der ersten (1.) Seite unberücksichtigt und der Wertung wird nur die 1. Seiten zugrunde gelegt. Bewertet werden insbesondere Erfahrungsschwerpunkte des eingesetzten Personals (Pro-jekt- und Teilprojektleiter) mit Bezug zum ausgeschriebenen Projekt. Dabei wird berücksich-tigt, ob das bei der Leistungsausführung konkret eingesetzte Personal bereits in der Vergan-genheit vergleichbare Leistungen erbracht hat. Dazu sind in dem Personalkonzept für jedes Mitglied des Projektteams persönliche Referenzprojekte (max. 3 Stück pro Person) mit Erläu-terungen anzugeben. Hierzu sind ebenfalls entsprechende Angaben im Personalkonzept zu machen. - 10 Punkte: 5 Jahre und mehr Berufserfahrung in der Teilprojektleitung von SAP-Projekten und in der SAP-Modelberatung - 6 Punkte: 3-4 Jahre Berufserfahrung in der Teilprojektleitung von SAP-Projekten und in der SAP-Modelberatung - 0 Punkte: weniger als 3 Jahre Berufserfahrung in der Teilprojektleitung von SAP-Projekten und in der SAP-Modelberatung
0.5 %
Qualifikation und Erfahrung der angegebenen Teilprojektleiter: Darstellung der beruflichen Befähigung und der Ausbildung, kurzer Lebenslauf, persönliche Referenzen für vergleichbare Projekte Das Personalkonzept ist auf maximal 1 Seite DIN A4 (Hochformat, Arial, Schriftgröße 11) zu beschreiben. Erfolgt die Darstellung auf mehr als 1 Seite, so bleiben alle Inhalte nach Ende der ersten (1.) Seite unberücksichtigt und der Wertung wird nur die 1. Seiten zugrunde gelegt. Bewertet werden insbesondere Erfahrungsschwerpunkte des eingesetzten Personals (Pro-jekt- und Teilprojektleiter) mit Bezug zum ausgeschriebenen Projekt. Dabei wird berücksich-tigt, ob das bei der Leistungsausführung konkret eingesetzte Personal bereits in der Vergan-genheit vergleichbare Leistungen erbracht hat. Dazu sind in dem Personalkonzept für jedes Mitglied des Projektteams persönliche Referenzprojekte (max. 3 Stück pro Person) mit Erläu-terungen anzugeben. Hierzu sind ebenfalls entsprechende Angaben im Personalkonzept zu machen. - 10 Punkte: 5 Jahre und mehr Berufserfahrung in der Teilprojektleitung von SAP-Projekten und in der SAP-Modelberatung - 6 Punkte: 3-4 Jahre Berufserfahrung in der Teilprojektleitung von SAP-Projekten und in der SAP-Modelberatung - 0 Punkte: weniger als 3 Jahre Berufserfahrung in der Teilprojektleitung von SAP-Projekten und in der SAP-Modelberatung
0.5 %
Qualifikation und Erfahrung der angegebenen Teilprojektleiter: Darstellung der beruflichen Befähigung und der Ausbildung, kurzer Lebenslauf, persönliche Referenzen für vergleichbare Projekte Das Personalkonzept ist auf maximal 1 Seite DIN A4 (Hochformat, Arial, Schriftgröße 11) zu beschreiben. Erfolgt die Darstellung auf mehr als 1 Seite, so bleiben alle Inhalte nach Ende der ersten (1.) Seite unberücksichtigt und der Wertung wird nur die 1. Seiten zugrunde gelegt. Bewertet werden insbesondere Erfahrungsschwerpunkte des eingesetzten Personals (Pro-jekt- und Teilprojektleiter) mit Bezug zum ausgeschriebenen Projekt. Dabei wird berücksich-tigt, ob das bei der Leistungsausführung konkret eingesetzte Personal bereits in der Vergan-genheit vergleichbare Leistungen erbracht hat. Dazu sind in dem Personalkonzept für jedes Mitglied des Projektteams persönliche Referenzprojekte (max. 3 Stück pro Person) mit Erläu-terungen anzugeben. Hierzu sind ebenfalls entsprechende Angaben im Personalkonzept zu machen. - 10 Punkte: 5 Jahre und mehr Berufserfahrung in der Teilprojektleitung von SAP-Projekten und in der SAP-Modelberatung - 6 Punkte: 3-4 Jahre Berufserfahrung in der Teilprojektleitung von SAP-Projekten und in der SAP-Modelberatung - 0 Punkte: weniger als 3 Jahre Berufserfahrung in der Teilprojektleitung von SAP-Projekten und in der SAP-Modelberatung
0.5 %
Qualifikation und Erfahrung der angegebenen Teilprojektleiter: Darstellung der beruflichen Befähigung und der Ausbildung, kurzer Lebenslauf, persönliche Referenzen für vergleichbare Projekte Das Personalkonzept ist auf maximal 1 Seite DIN A4 (Hochformat, Arial, Schriftgröße 11) zu beschreiben. Erfolgt die Darstellung auf mehr als 1 Seite, so bleiben alle Inhalte nach Ende der ersten (1.) Seite unberücksichtigt und der Wertung wird nur die 1. Seiten zugrunde gelegt. Bewertet werden insbesondere Erfahrungsschwerpunkte des eingesetzten Personals (Pro-jekt- und Teilprojektleiter) mit Bezug zum ausgeschriebenen Projekt. Dabei wird berücksich-tigt, ob das bei der Leistungsausführung konkret eingesetzte Personal bereits in der Vergan-genheit vergleichbare Leistungen erbracht hat. Dazu sind in dem Personalkonzept für jedes Mitglied des Projektteams persönliche Referenzprojekte (max. 3 Stück pro Person) mit Erläu-terungen anzugeben. Hierzu sind ebenfalls entsprechende Angaben im Personalkonzept zu machen. Die Punktvergabe erfolgt basierend auf der Anzahl und Qualität der persönlichen Referenz-projekte, die der Teilprojektleiter im Rahmen von SAP S/4HANA-Transformationen für einen der folgenden Schwerpunkte - Greenfield-Transformation und/oder Implementierung S/4HANA - Customizing - Betreuung während des Go-Live und der Hypercare-Phase bei öffentlichen Auftraggebern als TPL betreut hat. - 10 Punkte: 3 oder mehr Referenzen als TPL in SAP S/4 Hana Transformationsprojek-ten - 6 Punkte: 2 Referenzen als TPL in SAP S/4 Hana Transformationsprojekten - 3 Punkte: 1 Referenz als TPL in SAP S/4 Hana Transformationsprojekten - 0 Punkte: keine Referenz als TPL in SAP S/4 Hana Transformationsprojekten Die Teilprojektleiter müssen SAP S/4 Hana-Projekt im öffentlichen Bereich begleitet haben.
0.5 %
Qualifikation und Erfahrung der angegebenen Teilprojektleiter: Darstellung der beruflichen Befähigung und der Ausbildung, kurzer Lebenslauf, persönliche Referenzen für vergleichbare Projekte Das Personalkonzept ist auf maximal 1 Seite DIN A4 (Hochformat, Arial, Schriftgröße 11) zu beschreiben. Erfolgt die Darstellung auf mehr als 1 Seite, so bleiben alle Inhalte nach Ende der ersten (1.) Seite unberücksichtigt und der Wertung wird nur die 1. Seiten zugrunde gelegt. Bewertet werden insbesondere Erfahrungsschwerpunkte des eingesetzten Personals (Pro-jekt- und Teilprojektleiter) mit Bezug zum ausgeschriebenen Projekt. Dabei wird berücksich-tigt, ob das bei der Leistungsausführung konkret eingesetzte Personal bereits in der Vergan-genheit vergleichbare Leistungen erbracht hat. Dazu sind in dem Personalkonzept für jedes Mitglied des Projektteams persönliche Referenzprojekte (max. 3 Stück pro Person) mit Erläu-terungen anzugeben. Hierzu sind ebenfalls entsprechende Angaben im Personalkonzept zu machen. Die Punktvergabe erfolgt basierend auf der Anzahl und Qualität der persönlichen Referenz-projekte, die der Teilprojektleiter im Rahmen von SAP S/4HANA-Transformationen für einen der folgenden Schwerpunkte - Greenfield-Transformation und/oder Implementierung S/4HANA - Customizing - Betreuung während des Go-Live und der Hypercare-Phase bei öffentlichen Auftraggebern als TPL betreut hat. - 10 Punkte: 3 oder mehr Referenzen als TPL in SAP S/4 Hana Transformationsprojek-ten - 6 Punkte: 2 Referenzen als TPL in SAP S/4 Hana Transformationsprojekten - 3 Punkte: 1 Referenz als TPL in SAP S/4 Hana Transformationsprojekten - 0 Punkte: keine Referenz als TPL in SAP S/4 Hana Transformationsprojekten Die Teilprojektleiter müssen SAP S/4 Hana-Projekt im öffentlichen Bereich begleitet haben.
0.5 %
Qualifikation und Erfahrung der angegebenen Teilprojektleiter: Darstellung der beruflichen Befähigung und der Ausbildung, kurzer Lebenslauf, persönliche Referenzen für vergleichbare Projekte Das Personalkonzept ist auf maximal 1 Seite DIN A4 (Hochformat, Arial, Schriftgröße 11) zu beschreiben. Erfolgt die Darstellung auf mehr als 1 Seite, so bleiben alle Inhalte nach Ende der ersten (1.) Seite unberücksichtigt und der Wertung wird nur die 1. Seiten zugrunde gelegt. Bewertet werden insbesondere Erfahrungsschwerpunkte des eingesetzten Personals (Pro-jekt- und Teilprojektleiter) mit Bezug zum ausgeschriebenen Projekt. Dabei wird berücksich-tigt, ob das bei der Leistungsausführung konkret eingesetzte Personal bereits in der Vergan-genheit vergleichbare Leistungen erbracht hat. Dazu sind in dem Personalkonzept für jedes Mitglied des Projektteams persönliche Referenzprojekte (max. 3 Stück pro Person) mit Erläu-terungen anzugeben. Hierzu sind ebenfalls entsprechende Angaben im Personalkonzept zu machen. Die Punktvergabe erfolgt basierend auf der Anzahl und Qualität der persönlichen Referenz-projekte, die der Teilprojektleiter im Rahmen von SAP S/4HANA-Transformationen für einen der folgenden Schwerpunkte - Greenfield-Transformation und/oder Implementierung S/4HANA - Customizing - Betreuung während des Go-Live und der Hypercare-Phase bei öffentlichen Auftraggebern als TPL betreut hat. - 10 Punkte: 3 oder mehr Referenzen als TPL in SAP S/4 Hana Transformationsprojek-ten - 6 Punkte: 2 Referenzen als TPL in SAP S/4 Hana Transformationsprojekten - 3 Punkte: 1 Referenz als TPL in SAP S/4 Hana Transformationsprojekten - 0 Punkte: keine Referenz als TPL in SAP S/4 Hana Transformationsprojekten Die Teilprojektleiter müssen SAP S/4 Hana-Projekt im öffentlichen Bereich begleitet haben.
0.5 %
Qualifikation und Erfahrung der angegebenen Teilprojektleiter: Darstellung der beruflichen Befähigung und der Ausbildung, kurzer Lebenslauf, persönliche Referenzen für vergleichbare Projekte Das Personalkonzept ist auf maximal 1 Seite DIN A4 (Hochformat, Arial, Schriftgröße 11) zu beschreiben. Erfolgt die Darstellung auf mehr als 1 Seite, so bleiben alle Inhalte nach Ende der ersten (1.) Seite unberücksichtigt und der Wertung wird nur die 1. Seiten zugrunde gelegt. Bewertet werden insbesondere Erfahrungsschwerpunkte des eingesetzten Personals (Pro-jekt- und Teilprojektleiter) mit Bezug zum ausgeschriebenen Projekt. Dabei wird berücksich-tigt, ob das bei der Leistungsausführung konkret eingesetzte Personal bereits in der Vergan-genheit vergleichbare Leistungen erbracht hat. Dazu sind in dem Personalkonzept für jedes Mitglied des Projektteams persönliche Referenzprojekte (max. 3 Stück pro Person) mit Erläu-terungen anzugeben. Hierzu sind ebenfalls entsprechende Angaben im Personalkonzept zu machen. Die Punktvergabe erfolgt basierend auf der Anzahl und Qualität der persönlichen Referenz-projekte, die der Teilprojektleiter im Rahmen von SAP S/4HANA-Transformationen für einen der folgenden Schwerpunkte - Greenfield-Transformation und/oder Implementierung S/4HANA - Customizing - Betreuung während des Go-Live und der Hypercare-Phase bei öffentlichen Auftraggebern als TPL betreut hat. - 10 Punkte: 3 oder mehr Referenzen als TPL in SAP S/4 Hana Transformationsprojek-ten - 6 Punkte: 2 Referenzen als TPL in SAP S/4 Hana Transformationsprojekten - 3 Punkte: 1 Referenz als TPL in SAP S/4 Hana Transformationsprojekten - 0 Punkte: keine Referenz als TPL in SAP S/4 Hana Transformationsprojekten Die Teilprojektleiter müssen SAP S/4 Hana-Projekt im öffentlichen Bereich begleitet haben.
0.5 %
Qualifikation und Erfahrung der angegebenen Teilprojektleiter: Darstellung der beruflichen Befähigung und der Ausbildung, kurzer Lebenslauf, persönliche Referenzen für vergleichbare Projekte Das Personalkonzept ist auf maximal 1 Seite DIN A4 (Hochformat, Arial, Schriftgröße 11) zu beschreiben. Erfolgt die Darstellung auf mehr als 1 Seite, so bleiben alle Inhalte nach Ende der ersten (1.) Seite unberücksichtigt und der Wertung wird nur die 1. Seiten zugrunde gelegt. Bewertet werden insbesondere Erfahrungsschwerpunkte des eingesetzten Personals (Pro-jekt- und Teilprojektleiter) mit Bezug zum ausgeschriebenen Projekt. Dabei wird berücksich-tigt, ob das bei der Leistungsausführung konkret eingesetzte Personal bereits in der Vergan-genheit vergleichbare Leistungen erbracht hat. Dazu sind in dem Personalkonzept für jedes Mitglied des Projektteams persönliche Referenzprojekte (max. 3 Stück pro Person) mit Erläu-terungen anzugeben. Hierzu sind ebenfalls entsprechende Angaben im Personalkonzept zu machen. Die Punktvergabe erfolgt basierend auf der Anzahl und Qualität der persönlichen Referenz-projekte, die der Teilprojektleiter im Rahmen von SAP S/4HANA-Transformationen für einen der folgenden Schwerpunkte - Greenfield-Transformation und/oder Implementierung S/4HANA - Customizing - Betreuung während des Go-Live und der Hypercare-Phase bei öffentlichen Auftraggebern als TPL betreut hat. - 10 Punkte: 3 oder mehr Referenzen als TPL in SAP S/4 Hana Transformationsprojek-ten - 6 Punkte: 2 Referenzen als TPL in SAP S/4 Hana Transformationsprojekten - 3 Punkte: 1 Referenz als TPL in SAP S/4 Hana Transformationsprojekten - 0 Punkte: keine Referenz als TPL in SAP S/4 Hana Transformationsprojekten Die Teilprojektleiter müssen SAP S/4 Hana-Projekt im öffentlichen Bereich begleitet haben.
0.5 %
Das Personalkonzept ist auf maximal 1 Seite DIN A4 (Hochformat, Arial, Schriftgröße 11) zu beschreiben. Erfolgt die Darstellung auf mehr als 1 Seite, so bleiben alle Inhalte nach Ende der ersten (1.) Seite unberücksichtigt und der Wertung wird nur die 1. Seiten zugrunde gelegt. Im Personalkonzept ist das für die Auftragsausführung vorgesehene Projektteam verbindlich anzugeben und Angaben zur Qualifikation und Erfahrung der benannten Projektteammitglie-der zu machen. Qualifikation und Erfahrung des übrigen Projektteams: Darstellung der beruflichen Befähigung und der Ausbildung, kurzer Lebenslauf, persönliche Referenzen (max. 3 pro Person) für vergleichbare Projekte Für die Qualifikation des Personals werden die absolvierte Berufsausbildung sowie durchgeführte Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen des Personals bewertet. Bewertungsmethode: 10 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung des Auftraggebers im zu bewertenden Kriterium insgesamt betrachtet eine hervorragende Auftragsdurchführung erwarten lässt. 8 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung des Auftraggebers im zu bewertenden Kriterium insgesamt betrachtet eine sehr gute Auftragsdurchführung erwarten lässt. 6 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung des Auftraggebers im zu bewertenden Kriterium insgesamt betrachtet eine gute Auftragsdurchführung erwarten lässt. 4 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung des Auftraggebers im zu bewertenden Kriterium insgesamt betrachtet eine durchschnittliche Auftragsdurchführung erwarten lässt. 2 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung des Auftraggebers im zu bewertenden Kriterium insgesamt betrachtet eine unterdurchschnittliche Auftragsdurchführung erwarten lässt 0 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung des Auftraggebers im zu bewertenden Kriterium eine unzureichende bzw. mangelhafte Auftragsdurchführung erwarten lässt
2.5 %
Das Personalkonzept ist auf maximal 1 Seite DIN A4 (Hochformat, Arial, Schriftgröße 11) zu beschreiben. Erfolgt die Darstellung auf mehr als 1 Seite, so bleiben alle Inhalte nach Ende der ersten (1.) Seite unberücksichtigt und der Wertung wird nur die 1. Seiten zugrunde gelegt. Im Personalkonzept ist die Organisation (Personalorganisation) darzustellen. Bei der Personalorganisation wird bewertet, ob die Leistung mit dem eingeplanten Personal und der vorgesehenen Organisation ordnungsgemäß erfüllt werden kann und keine Risiken für die Vertragslaufzeit bestehen. Insbesondere betrifft dies die geplante Aufgabenverteilung, die Teamstruktur, die Aufstellung eines qualitatives Ausfall-/Vertretungskonzepts, so-wie die Größe des Projektteams. Dazu sind in dem Personalkonzept entsprechende Angaben zu machen. Maximal kann ein Bieter 10 Punkte erreichen. Bewertungsmethode: 10 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung des Auftraggebers im zu bewertenden Kriterium insgesamt betrachtet eine hervorragende Auftragsdurchführung erwarten lässt. 8 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung des Auftraggebers im zu bewertenden Kriterium insgesamt betrachtet eine sehr gute Auftragsdurchführung erwarten lässt. 6 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung des Auftraggebers im zu bewertenden Kriterium insgesamt betrachtet eine gute Auftragsdurchführung erwarten lässt. 4 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung des Auftraggebers im zu bewertenden Kriterium insgesamt betrachtet eine durchschnittliche Auftragsdurchführung erwarten lässt. 2 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung des Auftraggebers im zu bewertenden Kriterium insgesamt betrachtet eine unterdurchschnittliche Auftragsdurchführung erwarten lässt 0 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung des Auftraggebers im zu bewertenden Kriterium eine unzureichende bzw. mangelhafte Auftragsdurchführung erwarten lässt
2.5 %

Vergabeunterlagen

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Anlage 1 - Verfahrensbedingungen.pdfSonstiges490 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage 2 - Vergabeunterlagen.pdfSonstiges346 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage 3 - Teilnahmebedingungen Eignungskriterien_v2.pdfAnschreiben408 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage 4 - Zuschlagskriterien_v2.pdfSonstiges436 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage 5 - Angebotsschreiben.pdfAnschreiben254 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage 6 - Preisblatt.pdfFormular282 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage 7 - Eigenerklärung Ausschlussgründe.pdfFormular174 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage 8 - Eigenerklärung Bezug Russland.pdfFormular255 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage 9 - Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe.pdfFormular146 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage 10 - Bewerber- Bietergemeinschaftserklärung.pdfFormular157 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage 11 - Verpflichtungserklärung.pdfFormular145 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage 12 - AGB UKS.pdfVertragsbedingungen151 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage 13 - Tariftreueerklärung 2025.pdfVertragsbedingungen224 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage 14 - AVV UKS.pdfFormular291 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage 15 - Vertraulichkeitsvereinbarung.pdfFormular275 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage 16 - Neutralisierte Abschlusspräsentation aus dem Vorprojekt.pdfLVLeistungsverzeichnis876 KBKlicken zum Anzeigen
Aufforderung zur Angebotsabgabe.pdfAnschreiben166 KBKlicken zum Anzeigen
Besondere Verfahrensregeln.pdfSonstiges264 KBKlicken zum Anzeigen
UKS S4 HANA Lastenheft.pdfLVLeistungsverzeichnis2,6 MBKlicken zum Anzeigen

Anforderungen

Es ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB und zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen abzugeben. Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: nach § 123 Abs. 1 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, -§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche). Betrug: nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, -§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Korruption: nach § 123 Abs. 6, 7, 8 und 9 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), -§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) -den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), -Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: nach § 123 Abs. 4 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfah-rens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Ge-richts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende um-welt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: nach § 124 Abs. 2 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen wegen eines Verstoßes nach: § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Zahlungsunfähigkeit: nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenz-verfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenz-verfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismä-ßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an ei-nem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln -das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Der Auftraggeber UKS kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber UKS innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung werden dokumentiert.

Änderungen und Bieterfragen

3 Einträge
  1. 27.08.2026Berichtigung 3Änderung Angebotsfrist von 04.09.2026 - 12:00 Uhr in 11.09.2026 - 12:00 Uhr
  2. 21.08.2026Berichtigung 2Bekanntmachung 578562-2026
  3. 19.08.2026Berichtigung 1Bekanntmachung 573511-2026
Vergleichbare Verfahren16vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag5 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 2 Vergaben

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Wer schreibt solche Vergaben aus?

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MHMedizinische Hochschule HannoverHannover116.09.2026
BWBerliner WasserbetriebeBerlin103.09.2026
UHUniversitätsklinikum HeidelbergHeidelberg116.08.2026
UHUniversitätsklinikum Heidelberg69120 Heidelberg116.08.2026
AFAGAPLESION FRANKFURTER DIAKONIE KLINIKEN gGmbHFrankfurt am Main114.08.2026
AAAWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH EinkaufKöln106.08.2026
RARWTH Aachen UniversityAachen129.07.2026
KEKlinikum Ernst von Bergmann gGmbHPotsdam113.07.2026

Laufende Rahmenverträge

bundesweit
  • Rahmenvereinbarung für Sicherheitsprüfungen von Open-Source-SoftwareEY Consulting GmbH +2 weitereSovereign Tech Agency GmbHBerlin, Deutschland
    2,7 Mio. €
    17.07.2026noch 10 Monate17.07.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Bug-Bounty- und Schwachstellenmeldedienste für die deutsche EU-Digital-Identity-WalletHackerOne Inc.SPRIND GmbHLeipzig, Deutschland
    1,6 Mio. €
    07.08.2026noch 11 Monate07.08.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Miete, Wartung, Support und Weiterentwicklung von Audiomining-SoftwareFrauenhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. für ihr Frauenhofer-Institut für IAISWestdeutscher Rundfunk KölnKöln, Deutschland
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    22.12.2025noch 15 Monate22.12.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Dienstleistungen zur Weiterentwicklung von SAP S/4HANA und SAP-Cloud-Lösungenadesso SERAG AktiengesellschaftEssen, Deutschland
    0 €
    09.10.2024noch 15 Monate31.12.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Technische, IT- und Projektmanagement-Unterstützung für Sicherheits- und ServiceleitstellenTÜV NORD IT Secure Communications GmbH & Co. KG +5 weitereBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ MaterialwirtschaftBerlin, Deutschland
    09.02.2024noch 16 Monate31.01.2028
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  • IT-, Beratungs- und Entwicklungsleistungen für das Wirtschafts-Service-Portal WSP.NRWCassini Consulting AG +8 weitered-NRW AöRDortmund, Deutschland
    24.07.2024noch 22 Monate24.07.2028
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Universitätsklinikum des Saarlandes

Aktiv seit 2026 · 5 Verfahren
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Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 5 seit 2026Spitze KW 35 · 2026 · 2

Bisherige Auftragnehmer

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Noch keine Zuschlagsmeldungen dieses Auftraggebers bekannt.

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Keine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.

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