Eigenerklärung Bezug Russland – Anlage
Hinweis für Bieter bzw. Bewerber, die als Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft auftreten: Im Falle einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
Gemäß Artikel 5k Absatz 1 der VERORDNUNG (EU) Nr. 833/2014 DES RATES vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, sowie Art. 2 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 Prozent,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a) und/oder b) zutreffen.
Bereits vor dem 9. April 2022 geschlossene Verträge mit solchen Personen oder Unternehmen mit Bezug zu Russland dürfen nur bis zum 10. Oktober 2022 fortgeführt werden.
Leistungsgegenstand: Aktenzeichen:
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☐ Bieter, bzw. Bewerber1 ☐ Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft1 ☐ Auftragnehmer1 (Name, Anschrift und Ust.-ID-Nr. des Unternehmens)
☐ Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keiner der in den Buchstaben a) bis c) genannten Fälle zutrifft.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir zur Ausführung des Auftrags für Teile der Leistung (Eignungsleihe)
☐ nicht die Kapazitäten der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen in Anspruch nehmen werde(n) / genommen habe(n).
☐ folgende Kapazitäten der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen in Anspruch nehmen werde(n) / genommen habe(n) (Eignungsleihe).
☐ Die Leistungen keines Eignungsverleihers überschreiten zehn Prozent der Auftragssumme.
☐ Die Beauftragung ist aufgrund einer Ausnahme (Artikel 5k Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/576) zulässig.
Ich/Wir erkläre(n), dass
keine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als ☐ Nachunternehmen beauftrage(n) / beauftragt habe(n).
☐ folgende der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Nachunternehmen beauftragen werde(n) / beauftragt habe(n).
☐ Die Leistungen keines Nachunternehmers überschreiten zehn Prozent der Auftragssumme.
☐ Die Beauftragung ist aufgrund einer Ausnahme (Artikel 5k Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/576) zulässig.
Ich/Wir erkläre(n), dass
keine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Lieferanten ☐ beauftrage(n) / beauftragt habe(n).
1 Zutreffendes ankreuzen
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☐ folgende der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Lieferanten beauftragen werde(n) /beauftragt habe(n).
☐ Die Leistungen keines Lieferanten überschreiten zehn Prozent der Auftragssumme.
☐ Die Beauftragung ist aufgrund einer Ausnahme (Artikel 5k Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/576) zulässig.
Entsteht für unser Unternehmen ein Russlandbezug im Sinne der genannten Erklärungen, werden wir dies dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen.
Ich versichere/ Wir versichern, dass
• den in Anhang I der VO (EU) 269/2014 aufgeführten natürlichen Personen oder mit diesen in Verbindung stehenden natürlichen oder juristischen Personen, Einrichtungen oder Organisationen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen aus dem Vertragsverhältnis zur Verfügung gestellt werden oder zugute kommen, • das Unternehmen, das ich vertrete, nicht Gegenstand von EU-Sanktionen, wie bspw. denen gegen die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten Personen, ist und • sich auch nicht im Eigentum oder unter der Kontrolle der aufgeführten Personen befindet.
Das Kriterium, dass bei der Beurteilung zu berücksichtigen ist, ob eine juristische Person oder Organisation im Eigentum einer anderen Person oder Organisation steht, ist der Besitz von mehr als 50% der Eigentumsrechte an einer Organisation oder eine Mehrheitsbeteiligung an dieser.
Mir/Uns ist bewusst, dass der Auftraggeber sowohl zusätzliche Informationen, Erläuterungen oder Unterlagen anfordern als auch zusätzliche Überprüfungen durchführen darf, um die Richtigkeit unserer Angaben und Informationen sicherzustellen.
Ort, Datum:
Vor und Nachname des Erklärenden Person in lesbarer Form gemäß §126 b BGB
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