Anlage 3 - Teilnahmebedingungen Eignungskriterien_v2.pdf

Transformation der SAP-ECC-Landschaft auf SAP S/4HANA

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 10.09.2026, 14:27 (Europe/Berlin)

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X ERGABERECHT

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Teilnahmebedingungen / Eignungskriterien

I SAP S/4HANA Transformation Das Universitätsklinikum Homburg steht vor einem entscheidenden technologischen und or- ganisatorischen Wandel. Die Strategie einer steigenden Digitalisierung sieht die Modernisie- rung der SAP ERP-Landschaft nicht nur als technisches Erfordernis, sondern ist eine zentrale Grundlage für Wettbewerbsfähigkeit/Produktivität, Arbeitgeberattraktivität und Prozesssi- cherheit. Die bestehende SAP ECC-Landschaft nähert sich dem Ende ihres Lebenszyklus (Wartungsende 2027/2030). Die durchgängige Digitalisierung und effiziente Steuerung sind heute technologisch limitiert. Das seit über 30 Jahre bestehende SAP-System und die zugehö- rigen organisatorische Abläufe leisten zwar die grundlegende Abbildung der kaufmännischen und administrativen Prozesse, sind jedoch technisch nicht auf dem neusten Stand und das Potenzial, auch zur Prozessautomatisierung, ist unzureichend genutzt. In einem Transforma- tionsprojekt soll das heutige ERP-System SAP ECC durch SAP S/4HANA abgelöst werden. Die heutigen Funktionalitäten in den SAP Modulen FI inkl. FI-AA, CO, HR, MM-IM, MM-PUR, PM, SD (Eigenentwicklung) sollen im Greenfield Ansatz neu konzipiert und umgesetzt werden. Die Zielarchitektur folgt dem SAP S/4HANA Clean-Core-Ansatz: Die Prozesse orientieren sich strikt am SAP-Standard, idealerweise an den SAP Best Practices.

II Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen Der Auftrag wird an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Ein Unternehmen ist ge- eignet, wenn es die durch den Auftraggeber im Einzelnen zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt. Die Eignungskrite- rien betreffen: 1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, 2. wirtschaftliche und finan- zielle Leistungsfähigkeit, 3. technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Die Bieter haben ihre Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB mit Eigenerklärungen zu belegen, die mit dem Angebot vorzulegen sind. Der Nachweis kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. Über Eigenerklärungen hinausgehende Unterlagen werden im Verlauf des Verfahrens nur von aussichtsreichen Bietern verlangt. Über Eigenerklärungen hinausgehende Unterlagen werden erst nach vorläufiger Prüfung der Angebote angefordert. Der Auftraggeber setzt bei Anforde- rung der Unterlagen eine angemessene Frist zur Einreichung. Versäumt ein Unternehmen die Einreichung innerhalb der gesetzten Frist, gelten die §§ 56 und 57 VgV entsprechend. Als vor- läufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV. Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 1 bis 3 GWB genannten Ausschluss- gründe auf den Bieter nicht zutreffen, erkennt der Auftraggeber einen Auszug aus einem ein- schlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts-

Ax VERGABERECHT - Dr. jur. Thomas Ax - Rechtsanwalt - Kanzleiinhaber – L7, 7a - 68161 Mannheim Tel.: +49 (0)6223/8688613 - Fax: +49 (0)6223/8688614 - UStId: DE207640694 TIN: 32006/84494

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oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bieters an. Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bieter nicht zutreffen, erkennt der Auftraggeber eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bieters ausgestellte Bescheinigung an. Werden Urkunden oder Bescheinigungen von dem Herkunfts- land oder dem Niederlassungsstaat des Bieters nicht ausgestellt oder werden darin nicht alle Ausschlussgründe nach § 123 Absatz 1 bis 4 sowie § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB erwähnt, so können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In den Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, darf die Versicherung an Eides statt durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ein Vertreter des betreffenden Unternehmens vor ei- ner zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dazu bevoll- mächtigten Berufs- oder Handelsorganisation des Herkunftslands oder des Niederlassungs- staats des Bieters abgibt.

III 1 Unteraufträge (1) Der Auftraggeber fordert die Bieter auf, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, sowie die vorgesehe- nen Unterauftragnehmer zu benennen. Vor Zuschlagserteilung wird der Auftraggeber von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragneh- mer zur Verfügung stehen. Wenn ein Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Drit- ten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft, ist auch nachfolgend 2 Eignungsleihe anzuwenden. (2) Die Haftung des Hauptauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber bleibt von vg (1) unberührt. (3) Es handelt sich um einen Dienst- leistungsauftrag, der in einer Einrichtung des Auftraggebers unter dessen direkter Aufsicht zu erbringen ist. Der Auftraggeber schreibt in den Vertragsbedingungen vor, dass der Auftragneh- mer spätestens bei Beginn der Auftragsausführung die Namen, die Kontaktdaten und die ge- setzlichen Vertreter seiner Unterauftragnehmer mitteilt und dass jede im Rahmen der Auf- tragsausführung eintretende Änderung auf der Ebene der Unterauftragnehmer mitzuteilen ist. (4) Für Unterauftragnehmer aller Stufen gilt § 128 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbs- beschränkungen. (5) Der Auftraggeber überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Aus- schlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorlie- gen fakultativer Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber, dass dieser ersetzt wird. Der Auftraggeber wird dem Bieter dafür eine Frist setzen. 2 Eignungsleihe (1) Ein Bieter kann für den Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finan- zielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unter- nehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungs-

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erklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechts- natur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfä- higkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in An- spruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt wer- den. (2) Der Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschluss- gründe vorliegen. Der Auftraggeber schreibt vor, dass der Bieter ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, ersetzen muss. Der Auftraggeber schreibt vor, dass der Bieter auch ein Unternehmen, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, er- setzen muss. Der Auftraggeber wird dem Bieter dafür eine Frist setzen. (3) Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftli- che und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so verlangt der Auftraggeber eine gemein- same Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung ent- sprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (4) Die vg (1) bis (3) gelten auch für Bietergemein- schaften. (5) Der Auftraggeber schreibt vor, dass folgende kritische Aufgaben direkt vom Bie- ter selbst oder im Fall einer Bietergemeinschaft von einem Teilnehmer der Bietergemein- schaft ausgeführt werden müssen:

  • fachliche Gesamtverantwortung
  • Projektleitung AN
  • Migrationsstrategie
  • Testmanagement
  • Produktivsetzung
  • Qualitätsmanagement Gesamtprojekt

3 Form und Übermittlung der Angebote Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Die Angebote müssen vollständig sein und alle geforderten Angaben, Erklärungen und Preise enthalten. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Die Bieter haben anzugeben, ob für den Auftragsgegenstand gewerbliche Schutzrechte bestehen, beantragt sind oder erwogen werden. Bietergemeinschaften haben im Angebot jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu benennen. Fehlt eine dieser Anga- ben, so ist sie vor der Zuschlagserteilung beizubringen. 4 Prüfung der Angebote; Nachforderung von Unterlagen Der Auftraggeber prüft die Angebote auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit und rechne- rische Richtigkeit. Der Auftraggeber legt fest, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise

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den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. 5 Ausschluss von Angeboten Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmen, die die Eignungskrite- rien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53 VgV genügen, insbe- sondere: Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterla- gen enthalten, Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterla- gen vorgenommen worden sind, Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthal- ten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beein- trächtigen, oder nicht zugelassene Nebenangebote.

IV Ausschlussgründe Es ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschluss- gründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB und zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen abzuge- ben.

1 Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: nach § 123 Abs. 1 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfah- rens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhal- ten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräf- tig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

  • § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen)

Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfah- rens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhal- ten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräf- tig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und ter- roristische Vereinigungen im Ausland)

Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB:

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Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfah- rens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhal- ten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräf- tig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis des- sen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwen- det werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, -§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),

Betrug: nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfah- rens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhal- ten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräf- tig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europä- ischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, -§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

Korruption: nach § 123 Abs. 6, 7, 8 und 9 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfah- rens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhal- ten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräf- tig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswe- sen), -§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) -den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bediens- tete), -Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung auslän- discher Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)

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Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfah- rens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhal- ten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräf- tig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhan- del, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Aus- nutzung einer Freiheitsberaubung)

2 Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: nach § 123 Abs. 4 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfah- rens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn

  1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträ- gen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Ge- richts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
  2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflich- tung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unterneh- men seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließ- lich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.

3 Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismä- ßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an ei- nem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende um- welt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,

Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismä- ßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an ei- nem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende um- welt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,

Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: nach § 124 Abs. 2 GWB:

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Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismä- ßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an ei- nem Vergabeverfahren ausschließen wegen eines Verstoßes nach: § 21 des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Zahlungsunfähigkeit: nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismä- ßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an ei- nem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenz- verfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,

Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismä- ßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an ei- nem Vergabeverfahren ausschließen, wenn

  • das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insol- venzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröff- nung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,

Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismä- ßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an ei- nem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenz- verfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,

Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Fakultative Ausschlussgründe

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Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismä- ßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an ei- nem Vergabeverfahren ausschließen, wenn

  • das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insol- venzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröff- nung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,

Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismä- ßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an ei- nem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfeh- lung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Ab- satz 3 ist entsprechend anzuwenden

Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismä- ßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an ei- nem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unter- nehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufei- nander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wett- bewerbs bezwecken oder bewirken,

Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismä- ßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an ei- nem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unpar- teilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,

Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Fakultative Ausschlussgründe

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Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismä- ßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an ei- nem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbe- reitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,

Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismä- ßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an ei- nem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentli- chen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,

Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterla- gen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismä- ßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an ei- nem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwie- gende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln -das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeent- scheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

V Eignungskriterien Es sind Eigenerklärungen zu den folgenden Eignungskriterien abzugeben.

1 Kriterium: Jahresumsatz aus den letzten drei Geschäftsjahren (2025, 2024, 2023) Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (IT- und SAP-Prozessberatung und -Transformation sowie -

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Organisationsentwicklung und -Prozessoptimierung) aus den letzten drei Geschäftsjahren (2025, 2024, 2023) Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zum Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (2025, 2024, 2023). Ei- generklärung zum Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (IT- und SAP- Prozessberatung und -Transformation sowie -Organisationsentwicklung und -Prozessop- timierung): Der Jahresumsatz aus den letzten drei Geschäftsjahren (2025, 2024, 2023) sowie der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (IT- und SAP-Prozessberatung und -Transfor- mation sowie -Organisationsentwicklung und -Prozessoptimierung) aus den letzten drei Ge- schäftsjahren (2025, 2024, 2023) sind anzugeben. Der geschätzte Auftragswert beläuft sich auf 3 825 000,00 EUR (Brutto)

2 Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zur Berufshaftplicht-/Betriebshaftpflichtversicherung: Eigenerklärung über eine Haftpflichtversicherung gemäß den nachfolgenden Anforderungen: mit einer Deckungssumme von:

  • mindestens 10.000.000 EUR für Personenschäden
  • mindestens 5.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden und
  • mindestens 5.000.000 EUR für IT-bezogene Schäden (z.B. Schäden aus unberechtigtem Zu- griff auf IT-Systeme), jeweils 2-fach maximiert im Versicherungsjahr. Eigenerklärung, dass die entsprechende Haftpflichtversicherung besteht oder Eigenerklä- rung, dass die entsprechende Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Die Haftpflichtversicherung muss bei einem in der EU oder eines Vertragsstaates des Abkom- mens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Haftpflichtversicherer abge- schlossen worden sein oder abgeschlossen werden. Die Haftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit ohne Deckungslü- cken aufrechterhalten und auf jeweilige Anforderung nachgewiesen werden.

3 Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zu Referenzen: Eigenerklärung zu Referenzen gemäß den nachfolgenden An- forderungen: Die Referenzen müssen Leistungen betreffen, die im Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum Ab- lauf der Angebotsfrist erbracht worden sind und die die nachfolgenden Anforderungen erfül- len: a) Mindestens erforderlich sind Referenzprojekte, im Rahmen derer der Bieter eine Strategie und Konzeption für die Transformation von SAP S/4HANA entwickelt hat oder sich aktuell in einem SAP S/4HANA-Projekt in der Konzeptionsphase befindet aus der DACH-Region.

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b) Von den unter lit. a) genannten Referenzprojekten müssen abgeschlossene Referenzpro- jekte aus der DACH-Region, benannt werden, im Rahmen derer der Bieter die Implementie- rung von SAP S/4HANA bei einem öffentlichen Auftraggeber mit einer Mitarbeiterzahl von mehr als 500 Beschäftigten durchgeführt hat. Der Leistungsumfang des Bieters muss jeweils mindestens 1.500 Projekttage betragen haben. Zudem muss es sich jeweils um Greenfield- Implementierungen gehandelt haben. c) Zusätzlich zu den Referenzprojekten nach lit. a) und b) ist erforderlich ein weiteres Refe- renzprojekt, das die Unterstützung bei der Migration zu SAP S/4 Hana bei einem Universitäts- klinikum bzw. Maximalversorger in Deutschland zum Gegenstand hatte. Diese Referenz darf nicht identisch mit den unter a) oder b) genannten Referenzprojekten sein. Das Universitäts- klinikum des Saarlandes darf nicht als Referenzgeber angegeben werden kann. Zu jeder benannten Referenz sind Bezeichnung des Referenzprojekts, Name und Anschrift des Auftraggebers, Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Email und Telefonnummer), Angabe, ob das Projekt in der DACH-Region durchgeführt wurde, Angabe der Mitarbeiterzahl des Auf- traggebers, Angabe, ob es sich um ein Greenfield-Projekt gehandelt hat, Angabe, ob es sich um ein abgeschlossenes Projekt handelt, kurze Projektbeschreibung, Betriebsszenario (Cloud / On-Premise), eingesetzte SAP-Module, Beschreibung der Vorgehensweise, Projekt- zeitraum, Projektvolumen in Euro und Projektumfang in Projekttagen (PT) anzugeben.

4 Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zu Mitarbeitern: Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren (2023, 2024, 2025) ersichtlich ist, a1) Beschäftigtenzahl des Unternehmens/ a2) Zahl seiner Führungskräfte gesamt in den letz- ten drei Jahren (2023, 2024, 2025) b1) Beschäftigtenzahl des Unternehmens/ b2) Zahl seiner Führungskräfte jeweils in der DACH-Region in den letzten drei Jahren (2023, 2024, 2025) c1) Beschäftigtenzahl des Unternehmens/ c2) Zahl seiner Führungskräfte im Bereich Kunden- betreuung (Projektleitung, Support, Hotline) jeweils in der DACH-Region in den letzten drei Jahren (2023, 2024, 2025) d1) Beschäftigtenzahl des Unternehmens/ d2) Zahl seiner Führungskräfte für den Service vor Ort in den letzten drei Jahren (2023, 2024, 2025). Die Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ist ein gesetzlicher Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. Sie ist explizit in § 46 Abs. 3 Nr. 8 der Verga- beverordnung (VgV) geregelt. Der Auftraggeber UKS fordert diese Eigenerklärung an, um zu prüfen, ob ein Bieter personell ausreichend stabil aufgestellt ist, um den anstehenden Auf- trag zuverlässig abzuwickeln. Erstellung der Eigenerklärung: Schritt-für-Schritt

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Um diesen Nachweis rechtskonform zu erbringen, erstellt der Bieter eine tabellarische Erklä- rung für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (aktuell beispielsweise für 2023, 2024 und 2025):

  1. Führungskräfte identifizieren: Erfassen Sie alle Personen mit echter Leitungsfunktion (z. B. Geschäftsführer, Vorstände, Prokuristen, Abteilungs- und Bereichsleiter).
  2. Jahresdurchschnitt berechnen: Ermitteln Sie für jedes Jahr die durchschnittliche Zahl der verbleibenden Arbeitnehmer (Stichtagsregelungen zum Quartals- oder Mo- natsende addieren und durch die Anzahl der Messpunkte teilen).
  3. Nach Beschäftigungsgruppen gliedern: Aufteilung (nach kaufmännischen und tech- nischen Angestellten). Teilzeitkräfte umrechnen: Es empfiehlt sich die Angabe in Vollzeitäquivalenten (FTE), um die tatsächliche Kapazität des Betriebs realistisch ab- zubilden.

5 Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zu Zertifizierungen: Eigenerklärung über eine gültige Zertifizierung: Eine Zertifizierung nach ISO 27001 oder ein gleichwertiges Informationssicherheitssystem: Die Gleichwertigkeit der Bescheinigungen ist von dem Bieter nachzuweisen, der sich auf sie beruft.

Formblatt 1

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  1. Kriterium: Jahresumsatz aus den letzten drei Geschäftsjahren (2025, 2024, 2023) Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (IT- und SAP-Prozessberatung und -Transformation sowie -Or- ganisationsentwicklung und -Prozessoptimierung) aus den letzten drei Geschäftsjahren (2025, 2024, 2023) Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zum Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (2025, 2024, 2023). Ei- generklärung zum Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (IT- und SAP- Prozessberatung und -Transformation sowie -Organisationsentwicklung und -Prozessop- timierung): Der Jahresumsatz aus den letzten drei Geschäftsjahren (2025, 2024, 2023) sowie der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (IT- und SAP-Prozessberatung und -Transfor- mation sowie -Organisationsentwicklung und -Prozessoptimierung) aus den letzten drei Ge- schäftsjahren (2025, 2024, 2023) sind anzugeben. Der durchschnittliche Jahresumsatz im Tä- tigkeitsbereich des Auftrags (IT- und SAP-Prozessberatung und -Transformation sowie -Orga- nisationsentwicklung und -Prozessoptimierung) muss mindestens das Zweifache des ge- schätzten Auftragswerts betragen. Der geschätzte Auftragswert beläuft sich auf 3 825 000,00 EUR ohne MwSt..

HINWEIS: es handelt sich um einen Entwurf der bezogen auf die jeweiligen spezifischen Anfor- derungen die hinsichtlich Detaillierungsgrad etc allein maßgeblich sind anzupassen und ggf zu vervielfältigen ist Formblatt 2

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  • 14 -

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zu Referenzen: Eigenerklärung zu Re- ferenzen gemäß den nachfolgenden Anforderungen: Die Referenzen müssen Leistungen betreffen, die im Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum Ablauf der Angebotsfrist erbracht worden sind und die die nachfolgenden Anforderungen erfüllen: a) Mindestens erforderlich sind Referenzprojekte, im Rahmen derer der Bieter eine Strategie und Konzeption für die Transformation von SAP S/4HANA entwickelt hat oder sich aktuell in einem SAP S/4HANA-Projekt in der Konzeptionsphase befindet aus der DACH-Region. b) Von den unter lit. a) genannten Referenzprojekten müssen abgeschlossene Referenzpro- jekte aus der DACH-Region, benannt werden, im Rahmen derer der Bieter die Implementierung von SAP S/4HANA bei einem öffentlichen Auftraggeber mit einer Mitarbeiterzahl von mehr als 500 Beschäftigten durchgeführt hat. Der Leistungsumfang des Bieters muss jeweils mindes- tens 1.500 Projekttage betragen haben. Zudem muss es sich jeweils um Greenfield-Implemen- tierungen gehandelt haben. c) Zusätzlich zu den Referenzprojekten nach lit. a) und b) ist erforderlich ein weiteres Referenz- projekt, das die Unterstützung bei der Migration zu SAP S/4 Hana bei einem Universitätsklini- kum bzw. Maximalversorger in Deutschland zum Gegenstand hatte. Diese Referenz darf nicht identisch mit den unter a) oder b) genannten Referenzprojekten sein. Das Universitätsklinikum des Saarlandes darf nicht als Referenzgeber angegeben werden kann. Zu jeder benannten Referenz sind Bezeichnung des Referenzprojekts, Name und Anschrift des Auftraggebers, Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Email und Telefonnummer), Angabe, ob das Projekt in der DACH-Region durchgeführt wurde, Angabe der Mitarbeiterzahl des Auftrag- gebers, Angabe, ob es sich um ein Greenfield-Projekt gehandelt hat, Angabe, ob es sich um ein abgeschlossenes Projekt handelt, kurze Projektbeschreibung, Betriebsszenario (Cloud / On- Premise), eingesetzte SAP-Module, Beschreibung der Vorgehensweise, Projektzeitraum, Pro- jektvolumen in Euro und Projektumfang in Projekttagen (PT) anzugeben.

HINWEIS: es handelt sich um einen Entwurf der bezogen auf die jeweiligen spezifischen Anfor- derungen die hinsichtlich Detaillierungsgrad etc allein maßgeblich sind anzupassen und ggf zu vervielfältigen ist. Formblatt 3

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Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zur Berufshaftplicht-/Betriebshaftpflichtversicherung: Eigenerklärung über eine Haftpflichtversicherung gemäß den nachfolgenden Anforderungen: mit einer Deckungssumme von:

  • mindestens 10.000.000 EUR für Personenschäden
  • mindestens 5.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden und
  • mindestens 5.000.000 EUR für IT-bezogene Schäden (z.B. Schäden aus unberechtigtem Zu- griff auf IT-Systeme), jeweils 2-fach maximiert im Versicherungsjahr. Eigenerklärung, dass die entsprechende Haftpflichtversicherung besteht oder Eigenerklärung, dass die entsprechende Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Die Haftpflichtversicherung muss bei einem in der EU oder eines Vertragsstaates des Abkom- mens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Haftpflichtversicherer abge- schlossen worden sein oder abgeschlossen werden. Die Haftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit ohne Deckungslü- cken aufrechterhalten und auf jeweilige Anforderung nachgewiesen werden.

HINWEIS: es handelt sich um einen Entwurf der bezogen auf die jeweiligen spezifischen Anfor- derungen die hinsichtlich Detaillierungsgrad etc. allein maßgeblich sind anzupassen und ggf. zu vervielfältigen ist.

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Formblatt 4

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Beschreibung des Auswahlkriteriums:

Eigenerklärung zu Mitarbeitern:

Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren (2023, 2024, 2025) ersichtlich ist,

a1) Beschäftigtenzahl des Unternehmens/ a2) Zahl seiner Führungskräfte gesamt in den letz- ten drei Jahren (2023, 2024, 2025)

b1) Beschäftigtenzahl des Unternehmens/ b2) Zahl seiner Führungskräfte jeweils in der DACH- Region in den letzten drei Jahren (2023, 2024, 2025)

c1) Beschäftigtenzahl des Unternehmens/ c2) Zahl seiner Führungskräfte im Bereich Kunden- betreuung (Projektleitung, Support, Hotline) jeweils in der DACH-Region in den letzten drei Jah- ren (2023, 2024, 2025)

d1) Beschäftigtenzahl des Unternehmens/ d2) Zahl seiner Führungskräfte für den Service vor Ort in den letzten drei Jahren (2023, 2024, 2025).

Die Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ist ein gesetzlicher Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. Sie ist explizit in § 46 Abs. 3 Nr. 8 der Verga- beverordnung (VgV) geregelt. Der Auftraggeber UKS fordert diese Eigenerklärung an, um zu prüfen, ob ein Bieter personell ausreichend stabil aufgestellt ist, um den anstehenden Auftrag zuverlässig abzuwickeln.

Erstellung der Eigenerklärung: Schritt-für-Schritt

Um diesen Nachweis rechtskonform zu erbringen, erstellt der Bieter eine tabellarische Erklä- rung für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (aktuell beispielsweise für 2023, 2024 und 2025):

  1. Führungskräfte identifizieren: Erfassen Sie alle Personen mit echter Leitungsfunktion (z. B. Geschäftsführer, Vorstände, Prokuristen, Abteilungs- und Bereichsleiter).
  2. Jahresdurchschnitt berechnen: Ermitteln Sie für jedes Jahr die durchschnittliche Zahl der verbleibenden Arbeitnehmer (Stichtagsregelungen zum Quartals- oder Mo- natsende addieren und durch die Anzahl der Messpunkte teilen).
  3. Nach Beschäftigungsgruppen gliedern: Aufteilung (nach kaufmännischen und tech- nischen Angestellten). Teilzeitkräfte umrechnen: Es empfiehlt sich die Angabe in Vollzeitäquivalenten (FTE), um die tatsächliche Kapazität des Betriebs realistisch ab- zubilden.

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  • 17 -

HINWEIS: es handelt sich um einen Entwurf der bezogen auf die jeweiligen spezifischen Anfor- derungen die hinsichtlich Detaillierungsgrad etc allein maßgeblich sind anzupassen und ggf zu vervielfältigen ist.

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