Allgemeine Auftragsbedingungen
des UKS
Universitätsklinikum des Saarlandes
Allgemeines Vertragliche Ansprüche dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des UKS abgetreten werden. Sofern im Auftrag nichts Abweichendes angegeben Für alle Aufträge des Universitätsklinikums des Saarlandes gelten ausschließ- ist, gilt – vorbehaltlich vorrangiger gesetzlicher Regelungen oder solcher der lich die Allgemeinen Auftragsbedingungen des Universitätsklinikums des Saar- VOB/B - eine Mängelhaftungsfrist von 2 Jahren. Sind in der gesetzlichen landes, nachfolgend auch UKS genannt. Bei der Beschaffung von DV-Syste- Regelung längere Mängelhaftungsfristen vorgesehen, so gelten diese. men (Hard- und Software) gelten zusätzlich die Ergänzenden Vertragsbedin- Verpackungsstoffe sind gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen gungen für die Beschaffung von Informationstechnik (EVB-IT). Abweichungen Bestimmungen zurückzunehmen. hiervon werden nicht akzeptiert, auch wenn der Auftragnehmer in seinen Vertragsangeboten oder Auftragsbestätigungen ausdrücklich auf seine Alle abweichenden Regelungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung eigenen Verkaufs- und Lieferbedingungen hinweist. Andere Verkaufs-, Liefer- zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. und Zahlungsbedingungen als die hier genannten bedürfen ausdrücklich der schriftlichen Vereinbarung und Zustimmung durch das UKS. Soweit das UKS
Erfüllungsort und Gerichtsstand
die Lieferung oder Leistung stillschweigend entgegennimmt, erklärt das UKS dadurch noch kein Einverständnis mit den entgegenstehenden Bedingungen. Erfüllungsort für Leistungen (Lieferungen) ist der im Auftrag benannte Ort, an dem die Verwendungsstelle liegt. Im Übrigen gelten uneingeschränkt die Allgemeinen Vertragsbedingungen Gerichtsstand für beide Teile ist Homburg. für die Ausführung von Leistungen gemäß der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) bzw. die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Unfallverhütungsvorschriften, Gerätesicherheitsgesetz, Ausführung von Bauleistungen gemäß der Vergabe- und Vertragsordnung
Eichgesetz, Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen
für Bauleistungen (VOB/B), sowie die im Leistungsverzeichnis aufgeführten zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZBV) und zusätzlichen technischen Der Auftrag wird unter der Voraussetzung erteilt, dass die Ausführungen den Vertragsbedingungen (ZTV). zur Zeit der Lieferung und Leistung entsprechenden Rechts-, Qualitäts- und Sicherheitsnormen (z. B. MPG, AMG, RöV, StrSchV, StrlSchG) und den Auftragsbestätigung Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen und soweit notwendig die vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen mitgeliefert werden. Für Aufträge sind grundsätzlich nur gültig in Verbindung mit Dienststempel Medizinprodukte (Geräte und Verbrauchsmaterial) gelten uneingeschränkt die und Unterschrift. Maschinell erstellte Aufträge sind auch ohne Unterschrift Bestimmungen des Medizinproduktegesetzes (MPG) vom 02.08.1994. und Dienststempel gültig. Diese Aufträge sind besonders gekennzeichnet. Alle Produkte müssen mit dem europäischen CE-Zeichen gekennzeichnet Die Annahme des Auftrages ist unverzüglich schriftlich zu bestätigen und sein. Für Lebensmittel gelten die EU-Richtlinien für Lebensmittelhygiene und an den/die im Auftrag genannten Sachbearbeiter/in zu übermitteln. Soweit der Lebensmittelhygieneverordnung. Lebensmittellieferungen sind ausschließ- den Auftragsinhalten nicht schriftlich im Einzelfall widersprochen wird, sind lich auf Euro-Hygienepaletten aus PE durchzuführen. sie Vertragsbestandteile. Die im Auftrag genannten Preise sind Festpreise. Andere Preisgestaltungen bedürfen vor Ausführung des Auftrages der Alle zu liefernden Produkte müssen dem neusten Stand von Wissenschaft und ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch das UKS. Technik entsprechen.
Lieferung und Rechnungserstellung
Bei Aufträgen für med.-techn. Geräte ist das Zentrum Medizintechnik bei der Lieferungen erfolgen frei Verwendungsstelle einschl. Montage bzw. Auf- Funktionsprüfung, der Einweisung des Geräteverantwortlichen, der Übergabe stellung, Übergabe und Einweisung der Anwender. Sowohl bei Direktlieferung der Bedienungsanweisung, Serviceunterlagen und Prüfzeugnisse sowie als auch bei Anlieferung durch Unterlieferanten ist auf dem Lieferschein die Bauartzulassung hinzuzuziehen. Bei der Beschaffung von DV-Systemen sind Auftragsnummer des UKS anzugeben. sämtliche Unterlagen, die erforderlich sind, um die Geräte eigenständig in Betrieb zu nehmen, zu betreiben, zu warten, zu modifizieren und ggfls. zu Der Lieferant hat den Auftraggeber über Änderungen am zu beschaffenden/ erweitern, dem Gerät beizufügen. beschafften Produkt gemäß den Anforderungen der DIN EN ISO 13485 Kapitel 7.4.2 vor der Implementierung jeglicher Änderungen zu Besondere Regelungen für den Medizintechnischen benachrichtigen.
Service des Zentrum Medizintechnik - Servicearbeiten
Lieferscheine sind so zu erstellen, dass sie jeweils nur auf einen Auftrag Servicearbeiten dürfen nur im Auftrag des Medizintechnischen Service des UKS Bezug nehmen. Teillieferungen können vereinbart werden. durchgeführt werden, d.h. nicht im Auftrag einer Klinik. Jede Auftragsvergabe enthält eine Reparaturauftragsnummer, die auf dem Servicebericht des Für jeden vollständig ausgeführten Auftrag ist eine prüfungsfähige Rechnung Kundendiensttechnikers vermerkt ist. Bei Gesamtkosten von weniger als (einschl. Aufmaß) unter Angabe der Auftragsnummer des UKS vorzulegen. 1.500 EUR incl. MwSt. genügen ein mündliches Angebot und ein schriftlicher Wurden zu einem Auftrag Teillieferungen vereinbart, so wird nur eine Ab- Kundenauftrag. Zwischen 1.500 und 5.000 EUR incl. MwSt. kann erst mit den schlussrechnung nach der letzten Teillieferung akzeptiert. Teilrechnungen Reparaturarbeiten begonnen werden, wenn ein (handschriftlicher) Kostenvor- (Abschlagszahlungen) sind kumuliert aufzustellen. Der Rechnungsbetrag wird anschlag und ein schriftlicher Kundenauftrag vorliegt. Übersteigen die Kosten nach festgestellter Übereinstimmung zwischen Auftrag und Lieferung auf das 5.000 EUR, so muss dem Medizintechnischen Service zuerst ein schriftliches vom Lieferanten angegebene Konto überwiesen. Für alle Rechnungen gilt Angebot zugeleitet werden. Zu Beginn der Reparatur muss ein schriftlicher eine Skontogewährung von 3% bei Zahlung innerhalb von 21 Tagen nach Kundenauftrag des Kaufmännischen Direktors vorliegen. Zeichnet sich ab, Rechnungseingang. Die Zahlungsfrist beginnt mit dem Tag des Eingangs der dass die Reparaturkosten um mehr als 10% überschritten werden, sind die Rechnung, frühestens jedoch ab dem Tag der ordnungsgemäßen Lieferung Mehrkosten unverzüglich dem Medizintechnischen Service anzuzeigen. Eine und Vorlage von deren Nachweis beim Rechnungsempfänger. Der Liefer- Fortsetzung der Reparatur muss zuerst von diesem bestätigt werden. Bei schein wird nur akzeptiert, wenn er neben der Unterschrift des Annahme- einer Überschreitung von mehr als 50% ist ein schriftliches Nachtragsangebot berechtigten auch dessen Namenszug in Klarschrift und das Warenein- erforderlich. Zur Fortsetzung der Reparaturaufträge muss zuerst ein erneuter gangsdatum enthält. schriftlicher Kundenauftrag vorliegen. Reparaturarbeiten dürfen - außer sie sind ausdrücklich vereinbart - nur während der Normalarbeitszeit durchgeführt Rechnungen sind per Email an rechnung@uks.eu oder per Post an: werden. Mehrarbeitszeiten über eine Stunde müssen von dem Medizin- Universitätsklinikum des Saarlandes, Dezernat II – Finanzen, Zentrale technischen Service schriftlich genehmigt werden. Rechnungseingangsbearbeitung, 66421 Homburg zu senden.
Verpflichtungserklärung nach dem
Der Auftragnehmer hat gem. §14 VOB /B seine Leistungen prüfbar abzurechnen. Er hat die Rechnungen übersichtlich aufzustellen und dabei die Saarländischen Tariftreuegesetz (STTG) Reihenfolge der Posten einzuhalten und die in den Vertragsbestandteilen Mit der Annahme des vorliegenden Liefer- und Leistungsauftrages enthaltenen Bezeichnungen zu verwenden. Die zum Nachweis von Art und verpflichtet sich der Auftragnehmer ab einem geschätzten Auftragswert Umfang der Leistung erforderlichen Mengenberechnungen, Zeichnungen und von 25.000,00 € die Vorgaben des Saarländischen Tariftreuegesetzes andere Belege sind beizufügen. vom 06.02.2013 (§ 1, Abs. 1 und § 3, Abs. 1,3 und 4) in der aktuell geltenden Fassung einzuhalten. Der Inhalt der Verpflichtungserklärung zur Tariftreue Rügen wegen mangelhafter Lieferung, Falschlieferung, Mengenfehlern und Mindestentlohnung für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und oder Abweichungen von früheren Lieferungen oder Leistungen kann das Dienstleistungen ist Vertragsbestandteil. Universitätsklinikum innerhalb eines Monats nach Gefahrübergang geltend machen; stellt sich ein rügepflichtiger Sachverhalt erst bei Verarbeitung od. lngebrauchnahme der Lieferung od. Leistung heraus, kann die Rüge noch innerhalb eines Monats nach Entdeckung vorgebracht werden. Bei Mängeln wird die Zahlungsfrist ausgesetzt.
Kernarbeitszeit Warenannahme Universitätsklinikum des Saarlandes 8:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr Montag bis Freitag: 6:00 - 12:00 Uhr Kirrberger Straße, D-66421 Homburg www.uks.eu
Stand: August 2025
Allgemeine Auftragsbedingungen
des UKS
Universitätsklinikum des Saarlandes
Vertragsklauseln für Zuliefererverträge
Gewährung des Zugangs zum
Beschwerdeverfahren in der Lieferkette
Der Lieferant gewährleistet den ungehinderten Zugang der bei ihm angestellten Mitarbeiter zu dem bei [Unternehmen] eingerichteten Beschwerdeverfahren. Er unternimmt insbesondere keine Handlungen, die den Zugang zum Beschwerdeverfahren behindern, versperren oder erschweren. Der Lieferant verpflichtet sich, die in Satz 1 und 2 genannten Pflichten an seine Zulieferer vertraglich weiterzugeben und dafür zu sorgen, dass die Pflichten in der Lieferkette weitergegeben werden.
Verpflichtung zur Bereitstellung von Informationen
und Dokumenten
Der Lieferant ist verpflichtet, auf Anforderung Informationen und Dokumente zu beschaffen und zu übermitteln, die erforderlich sind, damit [Unternehmen] alle sich aus der Vertragsbeziehung ergebenden regulatorischen Vorgaben erfüllen kann. Regulatorische Vorgaben in diesem Sinne ergeben sich insbesondere, aber nicht ausschließlich aus folgenden Regelungen: • Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz • [ggf. weitere, z.B. EU-Chemikalienverordnung (REACH), Datenschutz, Konfliktmineralien etc.]
Schulungsklausel
[Unternehmen] und Lieferant sensibilisieren ihre Mitarbeiter in Bezug auf die Einhaltung der Menschenrechte und umweltbezogener Pflichten durch geeignete Maßnahmen wie Schulungen oder Mitarbeiterhandbücher. [Unternehmen] behält sich das Recht vor, zusätzliche Schulungen zu den eingangs genannten Verpflichtungen für Führungskräfte des Lieferanten und – soweit erforderlich – für seine Mitarbeiter anzubieten.
Landesgleichstellungsgesetz – LGG
Die gesetzlichen Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes LGG des Saarlandes sowie des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes AGG, soweit es für die Privatwirtschaft relevant ist, sind zu beachten.
Kernarbeitszeit Warenannahme Universitätsklinikum des Saarlandes 8:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr Montag bis Freitag: 6:00 - 12:00 Uhr Kirrberger Straße, D-66421 Homburg www.uks.eu
Stand: August 2025