Lieferung von Cisco-Netzwerkkomponenten für Netzausbau und Modernisierung
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 28.09.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 2.560.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Universitätsklinikum des Saarlandes
- Erfüllungsregion
- Saarland, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 27.08.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 633835-2026
- Verfahrensnummer
- fdea1814-c9de-4930-95cc-1d27817efb80
- CPV-Codes
- 30237100 · Teile für Computer
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Kurzbeschreibung
Das Universitätsklinikum des Saarlandes in Homburg beschafft im Rahmen einer Rahmenvereinbarung Cisco-Netzwerkkomponenten für den weiteren Ausbau des Netzes und den Austausch veralteter Komponenten. Zum Bezug über den Rahmenvertrag ist neben dem Klinikum auch das Landesverwaltungsamt Saarland, Staatliche Hochbaubehörde, berechtigt. Der geschätzte Auftragswert beträgt 2,56 Millionen Euro; die Laufzeit ist mit 450 Tagen angegeben, und Angebote müssen bis zum 28. September 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Zum weiteren Ausbau des Netzes und zum Austausch veralteter Komponenten sollen, basierend auf einer Rahmenvereinbarung, Netzwerkkomponenten des Herstellers Cisco Systems geliefert werden.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Netzwerkkomponenten
Zum weiteren Ausbau des Netzes und zum Austausch veralteter Komponenten sollen, basierend auf einer Rahmenvereinbarung, Netzwerkkomponenten des Herstellers Cisco Systems geliefert werden. Die folgenden Einrichtungen sind neben dem UKS berechtigt, über den abgeschlossenen Rahmenvertrag Cisco-Komponenten zu beziehen: Landesverwaltungsamt Saarland Staatliche Hochbaubehörde Hardenbergstr. 6 66119 Saarbücken
Frist: 28.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB und zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen abzugeben. nach § 123 Abs. 1 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, -§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, -§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, nach § 123 Abs. 6, 7, 8 und 9 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), -§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) -den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), -Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) nach § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat nach § 124 Abs. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen wegen eines Verstoßes nach: § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln -das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Gemäß der gesetzlichen Regelung § 56 VgV. Der AG behält sich vor im gesetzlich erlaubten Umfang Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist nachzufordern. Werden die Unterlagen nicht binnen der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Netzwerkkomponenten
- Preis
- 100 %
Vergabeunterlagen
15 Dateien laut Portal · Stand 08.09.2026| Leistungsverzeichnis | 893 KB | |
| Anschreiben | 60 KB | |
| Anschreiben | 102 KB | |
| Formular | 390 KB | |
| Formular | 389 KB | |
| Formular | 389 KB | |
| Formular | 394 KB | |
| Formular | 389 KB | |
| Anschreiben | 337 KB | |
| Sonstiges | 209 KB | |
| Sonstiges | 40 KB | |
| Vertragsbedingungen | 230 KB | |
| Sonstiges | 155 KB | |
| Vertragsbedingungen | 100 KB | |
| Sonstiges | 901 KB |
Anforderungen
Es ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB und zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen abzugeben. nach § 123 Abs. 1 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, -§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, -§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, nach § 123 Abs. 6, 7, 8 und 9 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), -§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) -den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), -Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) nach § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat nach § 124 Abs. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen wegen eines Verstoßes nach: § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln -das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Gemäß der gesetzlichen Regelung § 56 VgV. Der AG behält sich vor im gesetzlich erlaubten Umfang Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist nachzufordern. Werden die Unterlagen nicht binnen der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren.
Änderungen und Bieterfragen
3 Einträge- 15.09.2026Berichtigung 2Korrektur Formeln und Bezeichnung im Preisblatt
- 08.09.2026Berichtigung 1Bekanntmachung 616932-2026
- 27.08.2026BekanntmachungBekanntmachung 339140
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Wer schreibt solche Vergaben aus?
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| OMOtto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Abt. Beschaffung, Zahlstelle (K13) | 39106 Magdeburg | 1 | 09.09.2026 |
| SOStadt Oldenburg (Oldb) | - | 1 | 20.08.2026 |
| BDBeschaffungsreferat der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas Telekommunikati | - | 1 | 19.08.2026 |
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| UHUniversitätsklinikum Heidelberg | 69120 Heidelberg | 1 | 16.08.2026 |
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Laufende Rahmenverträge
bundesweitKeine laufenden Rahmenverträge mit gemeinsamem CPV-Code bekannt.
Universitätsklinikum des Saarlandes
Aktiv seit 2026 · 5 VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle LeistungsbereicheLaufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 27.08.2026 | Erd-, Verbau-, Infrastruktur-, Rohbau- und Dachabdichtungsarbeiten für einen Orthopädie-OP | Offen | - | - |
| 27.08.2026 | Lieferung von Cisco-Netzwerkkomponenten für Netzausbau und Modernisierung | Offen | - | 2,6 Mio. € |
| 21.08.2026 | Knochendichtemessplatz (DEXA) für das Universitätsklinikum des Saarlandes | Geplant | - | 0,01 € |
| 30.07.2026 | Transformation der SAP-ECC-Landschaft auf SAP S/4HANA | Offen | - | 3,8 Mio. € |
| 11.06.2026 | Transformation des bestehenden SAP-Systems auf die SAP-S/4HANA-Plattform | Offen | - | 3,8 Mio. € |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenRahmenvertrag für Cisco-Netzwerkkomponenten für Landesverwaltungen
Mainz · Offen · Frist 12.10.2026
Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz in Mainz, beschafft Netzwerkkomponenten des Herstellers Cisco. Die Geräte sind für die Netzwerkinfrastrukturen der Landesverwaltungen und weiterer bezugsberechtigter Stellen in Rheinland-Pfalz vorgesehen; eine konkrete Mengen- oder Wertangabe ist nicht genannt. Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1095 Tagen, und Angebote müssen bis zum 12. Oktober 2026 um 10:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
60 % ähnlichBeschaffung einer Cisco-Netzwerkkomponente
Freiburg · Offen · Frist 16.10.2026
Das Universitätsklinikum Freiburg beschafft eine Cisco-Netzwerkkomponente für seinen Standort in Freiburg. Der geschätzte Auftragswert beträgt 1.450.000 Euro; die Angebotsfrist endet am 16. Oktober 2026 um 09:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).
60 % ähnlichCisco-Netzwerkkomponenten einschließlich zugehöriger Dienstleistungen
Berlin · Offen · Frist 19.10.2026
Die ProVitako Marketing- und Dienstleistungsgesellschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.G. aus Berlin beschafft Cisco-Netzwerkkomponenten sowie zugehörige Dienstleistungen im Rahmen einer Rahmenvereinbarung. Die Ausschreibung umfasst die Regionen Nord und Mitte Süd und hat einen geschätzten Gesamtwert von rund 67,0 Millionen Euro; die Laufzeit je Los beträgt 360 Tage. Angebote können bis zum 19. Oktober 2026, 7:00 Uhr, eingereicht werden.
58 % ähnlichLieferung und Einrichtung eines redundanten Hochleistungs-Speichersystems als Metro-Cluster
Magdeburg · Offen · Frist 06.10.2026
Das Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R. beschafft für seine zentrale IT-Infrastruktur mindestens zwei redundante Hochleistungs-Speichersysteme als betriebsbereite Metro-Cluster-Lösung. Der Auftrag umfasst die erforderlichen Hardware-, Software- und Lizenzkomponenten sowie Kabel, Transceiver, Optiken, Installation und Anbindung. Der geschätzte Auftragswert beträgt 755.000 Euro; die Leistung ist am Standort Magdeburg zu erbringen, und Angebote können bis zum 6. Oktober 2026, 08:00 Uhr, eingereicht werden.
56 % ähnlichRahmenvertrag für Lieferung und Wartung von Huawei-Storagesystemen und Storage-Switchen
Duisburg · Offen · Frist 16.10.2026
Die Universität Duisburg-Essen beschafft im Rahmen eines Rahmenvertrags die Lieferung und Wartung von Storagesystemen und Storage-Switchen des Herstellers Huawei. Die Leistungen sind für den Standort Duisburg vorgesehen, müssen technische Anforderungen erfüllen und innerhalb vereinbarter Service-Level erbracht werden; der geschätzte Auftragswert beträgt 6 Millionen Euro. Die Vertragslaufzeit beträgt 1.440 Tage, Angebote können bis zum 16. Oktober 2026 um 10:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
54 % ähnlichRahmenvereinbarung für Cisco-Netzwerkkomponenten und zugehörige Dienstleistungen
Stuttgart · Offen · Frist 20.10.2026
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch die IT Baden-Württemberg in Stuttgart, beschafft Cisco-Komponenten zur Erweiterung und zum Weiterbetrieb der Netzwerkinfrastruktur sowie ergänzende Dienstleistungen. Die Rahmenvereinbarung umfasst eine Laufzeit von 720 Tagen; die geschätzten Abnahmemengen für eine maximale Gesamtlaufzeit von vier Jahren sind im Preisblatt aufgeführt. Angebote müssen bis zum 20. Oktober 2026 um 07:00 Uhr eingereicht werden.
54 % ähnlichCisco-Switches, Zubehör und Netzwerk-Subscriptions
Cottbus · Offen · Frist 06.10.2026
Die Medizinische Universität Lausitz – Carl Thiem (MUL-CT) in Cottbus beschafft Cisco-Switches, passendes Zubehör und Subscriptions zur Erneuerung von Hardware im Rahmen des Infrastrukturausbaus und der Einführung einer Netzwerksegmentierung. Die verbindliche Lieferzeit beträgt 21 Tage ab Zuschlag; Angebote sind bis zum 6. Oktober 2026 um 10:00 Uhr (UTC) einzureichen.
46 % ähnlichLieferung, Beratung und Wartung von HPE-Server-, SAN- und Speicherinfrastruktur
Jena · Offen · Frist 02.10.2026
Das Universitätsklinikum Jena beschafft im Rahmen einer Rahmenvereinbarung Produkte des Herstellers Hewlett-Packard Enterprise (HPE) für seine bestehende IT-Infrastruktur. Der Leistungsumfang umfasst die Lieferung, Beratung und Wartung von Servern, Speichersystemen, Cloud- beziehungsweise Softwarelösungen sowie den Austausch und die Erweiterung veralteter Komponenten; SAN steht für Storage Area Network, ein Netzwerk zur zentralen Speicherung von Daten. Der geschätzte Auftragswert beträgt 45 Millionen Euro, die Vereinbarung läuft 1.460 Tage und gilt für den Standort Jena in Thüringen. Angebote können bis zum 2. Oktober 2026, 8:00 Uhr, eingereicht werden.
44 % ähnlichGebäudefunkanlage für Westpfalz-Klinikum Kirchheimbolanden
Kaiserslautern · Offen · Frist 14.10.2026
Das Westpfalz-Klinikum in Kirchheimbolanden vergibt die Lieferung und Installation einer Gebäudefunkanlage im Rahmen des geplanten Umbaus und der Erweiterung des Klinikums. Die Leistung umfasst optische Master- und Remoteunits, HF-Strahlerkabel, HF-Zubringerkabel, Lichtwellenleiterkabel sowie Wartungsleistungen mit einem geschätzten Wert von etwa 483.000 Euro. Die Ausschreibung erfolgt als offenes Verfahren mit Angebotsfrist bis Oktober 2026 in der Region Westpfalz (Rheinland-Pfalz).
43 % ähnlichErd-, Verbau-, Infrastruktur-, Rohbau- und Dachabdichtungsarbeiten für einen Orthopädie-OP
Homburg · Offen · Frist 07.10.2026
Das Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS), vertreten durch das Saarland und das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, beschafft Bauleistungen für den Neubau eines Orthopädie-Operationsbereichs auf dem UKS-Gelände in 66424 Homburg. Der Neubau umfasst etwa 1.022 m² Nutzfläche in einem zweieinhalbgeschossigen Baukörper; ausgeschrieben sind Erd-, Verbau-, Infrastruktur- und Rohbauarbeiten sowie Dachabdichtungsarbeiten mit extensiver Begrünung. Die Vorbereitung soll voraussichtlich Anfang Dezember 2026 beginnen, der Leistungsbeginn ist für Anfang Januar 2027 vorgesehen; die Angebotsfrist endet am 7. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
42 % ähnlichTelekommunikations-Infrastruktur für das Klinikum St. Marien Amberg
Offen · Frist 07.10.2026
Das Klinikum St. Marien Amberg beschafft Telekommunikations-Infrastruktur. Der konkrete Umfang und der geschätzte Auftragswert sind nicht angegeben. Der Kickoff-Termin ist für die zweite Kalenderwoche 2027 vorgesehen, die Umsetzung soll voraussichtlich von März bis Mai 2027 in der Region DE2 erfolgen; die Angebotsfrist endet am 7. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
42 % ähnlichModernisierung der Netzwerk-Infrastruktur in den bezeichneten Stockwerken
Offen · Frist 04.12.2026
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg – Vergabestelle beschafft Leistungen zur Modernisierung der Netzwerk-Infrastruktur in den bezeichneten Stockwerken. Der Auftrag ist der Region Baden-Württemberg zugeordnet; eine Mengen- oder Wertangabe liegt nicht vor. Die Frist ist für den 4. Dezember 2026 angegeben.
41 % ähnlichVierjähriger Rahmenvertrag für Medientechnik-Installationen und Systemintegration
Reinfeld · Offen · Frist 29.09.2026
Der IT-Verbund Stormarn (ITV) in Reinfeld beschafft einen vierjährigen Rahmenvertrag mit einem Systemintegrator für Medientechnik-Installationen bei seinen Kunden. Der geschätzte Auftragswert beträgt 2 Millionen Euro. Über den Rahmenvertrag sollen ab Anfang des zweiten Quartals 2027 neue Installationen umgesetzt werden; die Frist endet am 29. September 2026.
41 % ähnlichLieferung von Speichersystemen, Software sowie Support- und Serviceleistungen
Mainz · Offen · Frist 09.10.2026
Die TRON – Translationale Onkologie an der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz gemeinnützige GmbH beschafft im Rahmenvertrag Speicherhardware, Software sowie zugehörige Support- und Serviceleistungen gemäß der jeweils gültigen NetApp-Preisliste. Der Vertrag läuft 60 Monate und hat eine geschätzte Abnahmesumme von rund 3.000.000 Euro netto; ein Anspruch auf bestimmte Abrufmengen besteht nicht. Die Leistungen werden am Standort Mainz nach Bedarf über Einzelabrufe beauftragt, die Angebotsfrist endet am 9. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
40 % ähnlichPlanungs- und Überwachungsleistungen für den Neubau der Nuklearmedizin in Homburg
Saarbrücken · Offen · Frist 28.09.2026
Das Saarland, vertreten durch das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport und das Landesverwaltungsamt, vergibt Planungs- und Überwachungsleistungen für den Ersatzneubau der Klinik für Nuklearmedizin am Universitätsklinikum des Saarlandes in Homburg. Beschafft wird die Objektplanung für ein Gebäude mit Station, Diagnostik, Ambulanz und Labor sowie anteiligen Flächen für Forschung und Lehre. Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach den Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI); die erste Planungsstufe ist spätestens acht Monate nach Auftragserteilung vorzulegen, die Laufzeit beträgt 2.700 Tage. Teilnahmeanträge müssen bis zum 28. September 2026 um 10:00 Uhr deutscher Zeit eingereicht werden.
40 % ähnlichRahmenvereinbarung über Netzwerk- und Sicherheitsprodukte von Fortinet
Berlin · Offen · Frist 08.10.2026
Das Zuse-Institut Berlin schreibt eine Rahmenvereinbarung in vier Gebiets-Losen über den Bezug von Netzwerk- und Sicherheitsprodukten des Herstellers Fortinet aus. Bezugsberechtigt sind neben dem Institut auch weitere Forschungs-, Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen, die in den Vergabeunterlagen aufgeführt sind; der geschätzte Auftragswert beträgt 56,625 Millionen Euro. Die Lose betreffen die Gebiete Nord, West, Süd-Ost sowie Berlin/Brandenburg und laufen jeweils 1.440 Tage; Angebote können bis zum 8. Oktober 2026, 13:00 Uhr, eingereicht werden.
40 % ähnlichEinrichtung eines dynamischen Beschaffungssystems für Mobiliar
Greifswald · Offen · Frist 27.06.2031
Die Universitätsmedizin Greifswald richtet ein dynamisches Beschaffungssystem (DBS) für die Anschaffung von diversem Mobiliar ein. Die Vergabe der Einzelaufträge erfolgt über Miniwettbewerbe innerhalb des Systems. Das geschätzte Auftragsvolumen für die gesamte Laufzeit beträgt ca. 2.000.000 EUR netto.
40 % ähnlichRahmenvereinbarung Lieferung und Montage Medientechnik mit USB-C
Magdeburg · Offen · Frist 24.09.2026
Die Hochschule Magdeburg-Stendal vergibt eine Rahmenvereinbarung für den Umbau und die Neueinrichtung von Medientechnik mit USB-C-Anschlüssen in Seminarräumen am Standort Stendal. Die Leistung umfasst sowohl die Lieferung als auch die Montage der erforderlichen Geräte. Das offene Verfahren läuft bis zum 24. September 2026, wobei die Zuschlagsvergabe ausschließlich nach dem Kriterium des niedrigsten Preises erfolgt.
37 % ähnlichNetzwerkkomponenten von Rohde & Schwarz (LANCOM) und zugehörige Dienstleistungen
Berlin · Offen · Frist 08.10.2026
Die ProVitako Marketing- und Dienstleistungsgesellschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.G. aus Berlin beschafft Netzwerkkomponenten des Herstellers Rohde & Schwarz (LANCOM) sowie zugehörige Dienstleistungen. Vorgesehen ist eine Rahmenvereinbarung mit zwei regionalen Losen für Nord sowie Mitte/Süd und einem geschätzten Gesamtwert von rund 22,94 Millionen Euro. Die Laufzeit beträgt je Los 360 Tage; Angebote können bis zum 8. Oktober 2026 um 09:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
37 % ähnlichErweiterung der SAN-Speicherinfrastruktur für ein telemedizinisches Netzwerk
Offen · Frist 01.10.2026
Die Krankenhaus Buchholz und Winsen gemeinnützige GmbH beschafft zusätzliche Speicherlösungen für die bestehende IT-Infrastruktur der Krankenhäuser, um den erhöhten Speicherbedarf aus Projekten eines länderübergreifenden telemedizinischen Netzwerks zu decken. Beschafft werden neue SAN-Speicher (Storage Area Network) in der Region Niedersachsen; die Angebotsfrist endet am 1. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
37 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
15 Dateien sind laut Ursprungsportal verfügbar, aber noch nicht abgerufen. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Auf dem Ursprungsportal angebotene Dateien
Stand: 08.09.2026, 02:58 (Europe/Berlin)
00.Leistungsbeschreibung Ls-002-26 .pdf
PDF · Leistungsverzeichnis · 893 KB · Stand 27.08.2026
01.Angebotsschreiben Ls-002-26.docx
DOCX · Anschreiben · 60 KB · Stand 27.08.2026
02.Teilnahmebedingungen_Eignungskriterien Ls-002-26.docx
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03.Anlage A - Eigenerklärung Ausschlussgründe Ls-002-26.docx
DOCX · Formular · 390 KB · Stand 27.08.2026
04.Anlage B - Bewerber- Bietergemeinschaftserklärung Ls-002-26.docx
DOCX · Formular · 389 KB · Stand 27.08.2026
05.Anlage C - Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe Ls-002-26.docx
DOCX · Formular · 389 KB · Stand 27.08.2026
06.Anlage D - Eigenerklärung Bezug Russland - nur EU Ls-002-26.docx
DOCX · Formular · 394 KB · Stand 27.08.2026
07.Anlage E- Verpflichtungserklärung Ls-002-26.docx
DOCX · Formular · 389 KB · Stand 27.08.2026
08.Aufforderung zur Angebotsabgabe Ls-002-26.pdf
PDF · Anschreiben · 337 KB · Stand 27.08.2026
09.Zuschlagskriterien Ls-002-26.pdf
PDF · Sonstiges · 209 KB · Stand 27.08.2026
10. Preisblatt Komponentenliste Ls-002-26 geändert 0309.xlsx
XLSX · Sonstiges · 40 KB · Stand 04.09.2026
11.Tariftreueerklärung Ls-002-26.pdf
PDF · Vertragsbedingungen · 230 KB · Stand 27.08.2026
12.AGB KD_Dezernat_III_Auftragsbedingungen Ls-002-26.pdf
PDF · Sonstiges · 155 KB · Stand 27.08.2026
13.EVB-IT Kauf-Rahmenvertrag Ls-002-26.docx
DOCX · Vertragsbedingungen · 100 KB · Stand 27.08.2026
14.Verfahrensbedingungen Ls-002-26.pdf
PDF · Sonstiges · 901 KB · Stand 27.08.2026
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
32 vergleichbare Verfahren, davon 18 mit erfasstem Zuschlag · 15 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 6.886.666,45 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 8 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
think about it GmbH · Münster
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
GID Global Information Distribution · Köln
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
SPIE Information & Communication Services GmbH · Leipzig
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Siemens AG, Smart Infrastructure · Düsseldorf
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Philips GmbH · Hamburg
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Intuitive Surgical Deutschland GmbH · Freiburg
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
rubicon IT GmbH · Wien
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
CANCOM GmbH · Hamburg
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
SHD System-Haus-Dresden GmbH
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
IGD Installationsgesellschaft Dresden mbH · Kamenz
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
Keine vergebenen Rahmenvereinbarungen mit diesen Vergleichsmerkmalen gefunden.
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Universitätsklinikum des Saarlandes
66424 · Homburg
vergabestelle@uks.eu06841-16210845 erfasste Verfahren, davon 0 vergeben. 1 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenDezernat III - Wirtschaft
vergabestelle@uks.eu06841-1621084
Geschäftsstelle Vergabekammern
vergabekammern@wirtschaft.saarland.de+49 681 501-4994
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 05:10 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 27.08.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 15.09.2026, 06:02 (Europe/Berlin)
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