Erd-, Verbau-, Infrastruktur-, Rohbau- und Dachabdichtungsarbeiten für einen Orthopädie-OP
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 07.10.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Universitätsklinikum des Saarlandes
- Erfüllungsregion
- Saarland, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 27.08.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 636953-2026
- Verfahrensnummer
- 4244ea8a-c287-47b1-ba71-27fe452f6803
- CPV-Codes
45112500 · Erdbewegungsarbeiten; 45112710 · Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Grünanlagen; 45210000 · Bauleistungen im Hochbau; 45223220 · Rohbauarbeiten; 45262510 · SteinbauarbeitenMehr anzeigenWeniger anzeigen
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Kurzbeschreibung
Das Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS), vertreten durch das Saarland und das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, beschafft Bauleistungen für den Neubau eines Orthopädie-Operationsbereichs auf dem UKS-Gelände in 66424 Homburg. Der Neubau umfasst etwa 1.022 m² Nutzfläche in einem zweieinhalbgeschossigen Baukörper; ausgeschrieben sind Erd-, Verbau-, Infrastruktur- und Rohbauarbeiten sowie Dachabdichtungsarbeiten mit extensiver Begrünung. Die Vorbereitung soll voraussichtlich Anfang Dezember 2026 beginnen, der Leistungsbeginn ist für Anfang Januar 2027 vorgesehen; die Angebotsfrist endet am 7. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Das Saarland, vertreten durch das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, vertreten durch das Dezernat IV des Universitätsklinikums des Saarlandes, plant den Neubau eines Orthopädie-OPs auf dem Gelände des Universitätsklinikums des Saarlandes (UKS). Die Maßnahme beinhaltet das Herstellen von ca. 1.022m2 Nutzfläche für Räumlichkeiten wie OPs, Einleitung, Aufwachbereich und Überwachung, Anästhesie, Rüstzone, Lagerbereiche, Büros sowie Nebenräume. Das Raumprogramm sieht einen 2,5-geschossigen Baukörper (UG, EG, OG) vor. Als DG wird lediglich ein Aufzugsmaschinenraum ausgebildet, der als einzelner Raum eine weitaus kleinere Fläche umfasst als das darunterliegende Geschoss. Das Gebäude wird als Massivkonstruktion mit Stahlbetondecken, Stahlbetonunterzügen, Wänden aus Stahlbeton und Stahlbetonstützen ausgeführt. Mauerwerk wird für nichttragende Trennwände im Untergeschoss geplant. Das Untergeschoss des Orthopädie-OPs ist in Ortbeton als WU-Konstruktion (Außenbauteile), mit Frischbetonverbundfolie in Sonderbauweise geplant. Für die Innenwände, sowie die weiteren Geschosse kommen Stahlbeton-Halbfertigteile zum Einsatz, z.T. als Sichtbetonflächen mit einer Schutzschicht, welche die erhöhten hygienischen Anforderungen des sterilen Bereichs erfüllt. Die Dachfläche wird als Flachdach (Umkehrdachkonstruktion) als Retentionsfläche mit extensiver Begrünung sowie mit PV-Anlage ausgeführt. Die Gebäudehülle wird umlaufend gedämmt und mit einer hinterlüfteten Fassade ausgestattet, Ausnahme an den Stellen des direkten Anschlusses an das Bestandsgebäude Haus 38.1. Es werden hochwärmegedämmte Fenster- und Außentürelemente eingesetzt. Die Fassade unterteilt sich in Keramik-, Blech- sowie WDVS-Fassade. Projekt-Rahmendaten Nutzung: Orthopädie-OP Gebäudebezeichnung: 38.2 Standort: 66424 Homburg, Flur 4, Flurstück 850/49 TERMINE Vorbereitung: ca. Anfang Dezember 2026 Leistungsbeginn: ca. Anfang Januar 2027
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Gebäude 38.2, Neubau Orthopädie-OP,Erd-, Verbau-, Infrastruktur- und Rohbau-, Dachabdichtungsarbeiten
Kurze Beschreibung Projekt: Neubau Orthopädie Hier: Erd-, Verbau-, Infrastruktur- und Rohbauarbeiten, Dachabdichtungsarbeiten mit ext. Begrünung Dieses Bauprojekt besteht aus mehreren Losen, die jeweils in voneinander getrennten Fachlosen vergeben werden sollen. Der geschätzte Gesamtauftragswert des Gesamtprojekts überschreitet den zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung geltenden EU-Schwellenwert. Der gegenständliche Bauauftrag stellt ein Fachlos des Gesamtprojekts dar und ist gemäß § 3 Abs. 7 VgV europaweit im Offenen Verfahren auszuschreiben. Es wird darauf hingewiesen, dass neben diesem offenen Verfahren weitere nationale und europaweite Vergabeverfahren durchgeführt werden. Geplante europaweite Ausschreibung: - Baufeldfreimachung - Erd-, Rohbau- und Dachabdichtungsarbeiten - Raumlufttechnische- und Kälteanlagen - Sanitär- und Wärmeversorgungsanlagen - Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik - Starkstrom-, Kommunikations-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen - Metallbauarbeiten - Trockenbauarbeiten und Wandbeläge - Medizintechnik - Fassadenarbeiten Geplante nationale Verfahren: - Rodung - vorlaufende Maßnahme - Hausanschluss - Aufzugsanlagen - Bauzaun - Blitzschutz- und Erdungsanlagen - Bauschild - Medizinische Gase - Rohrpostsystem - Gerüstbau - Brandmeldeanlagen - Bodenaufbauten - PV-Anlage - Verkehrsumleitung - vorlaufende Maßnahme - Schreinerarbeiten - Schließanlage - Beschilderung - Freianlagen - Baureinigung - lose Möblierung
Frist: 07.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
nach § 123 Abs. 1 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, -§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, -§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, nach § 123 Abs. 6, 7, 8 und 9 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), -§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) -den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), -Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) nach § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. nach § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. nach § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. nach § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. nach § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. nach § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. nach § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. nach § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat nach § 124 Abs. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen wegen eines Verstoßes nach: § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln -das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Gemäß der gesetzlichen Regelung § 16A VOB/A Der AG behält sich vor im gesetzlich erlaubten Umfang Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist nachzufordern. Werden die Unterlagen nicht binnen der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren.
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LOT-0001 · Gebäude 38.2, Neubau Orthopädie-OP,Erd-, Verbau-, Infrastruktur- und Rohbau-, Dachabdichtungsarbeiten
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Vergabeunterlagen
38 Dateien laut Portal · Stand 08.09.2026| Sonstiges | 129 KB | |
| Sonstiges | 59 KB | |
| Sonstiges | 415 KB | |
| Sonstiges | 86 KB | |
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| Sonstiges | 83 KB | |
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| Anschreiben | 367 KB | |
| Anschreiben | 157 KB | |
| Vertragsbedingungen | 50 KB | |
| Sonstiges | 235 KB | |
| Sonstiges | 7,4 MB | |
| Sonstiges | 2,7 MB | |
| Sonstiges | 10,9 MB | |
| Sonstiges | 3,5 MB | |
| Sonstiges | 59,9 MB | |
| Sonstiges | 68,7 MB | |
| Sonstiges | 12,7 MB | |
| Sonstiges | 8,4 MB | |
| Sonstiges | 3,2 MB | |
| Formular | 67 KB | |
| Anschreiben | 36 KB | |
| Anschreiben | 321 KB | |
| Vertragsbedingungen | 248 KB | |
| Sonstiges | 196 KB | |
| Sonstiges | 33 KB | |
| Sonstiges | 36 KB | |
| Sonstiges | 29 KB | |
| Sonstiges | 25 KB | |
| Sonstiges | 34 KB | |
| Formular | 25 KB | |
| Sonstiges | 35 KB | |
| Sonstiges | 167 KB | |
| Sonstiges | 1,8 MB | |
| Sonstiges | 5,5 MB | |
| Sonstiges | 2 MB |
Anforderungen
nach § 123 Abs. 1 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, -§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, -§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, nach § 123 Abs. 6, 7, 8 und 9 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), -§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) -den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), -Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) nach § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. nach § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. nach § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. nach § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. nach § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. nach § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. nach § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. nach § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat nach § 124 Abs. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen wegen eines Verstoßes nach: § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln -das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Gemäß der gesetzlichen Regelung § 16A VOB/A Der AG behält sich vor im gesetzlich erlaubten Umfang Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist nachzufordern. Werden die Unterlagen nicht binnen der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren.
Änderungen und Bieterfragen
3 Einträge- 16.09.2026Berichtigung 2Austausch des Leistungsverzeichnis in pdf und gaeb Datei. Pos. 10.01.003 entfällt und wird nicht ersetzt. Leistungsverzeichnis wurde in den Vergabeunterlagen ausgetauscht.
- 15.09.2026Berichtigung 1Bekanntmachung 635540-2026
- 27.08.2026BekanntmachungBekanntmachung 340531
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Frist in den letzten 12 Monaten abgelaufen, nach Ähnlichkeit| Titel | |||
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| Rohbau für den Erweiterungsneubau der Nuklearmedizin am Universitätsklinikum LeipzigUniversitätsklinikum Leipzig AöR | Leipzig, Deutschland | 03.09.2026 | - |
| Rohbauarbeiten für den Erweiterungsbau des Helmholtz-Instituts für Pharmazeutische Forschung SaarlandHelmholtz-Zentrum für Infektionsforschung GmbH | Braunschweig, Deutschland | 10.09.2026 | - |
| Trockenbauarbeiten für das Bettenhaus des Universitätsklinikums UlmUniversitätsklinikum Ulm Bereich IV 2 Vergabemanagement und Projekteinkauf Vergabestelle | Ulm, Deutschland | 21.08.2026 | - |
| Transformation der SAP-ECC-Landschaft auf SAP S/4HANAUniversitätsklinikum des Saarlandes | Homburg, Deutschland | 11.09.2026 | 3,8 Mio. € |
| Aushub, Verbau und Erdarbeiten für den Neubau der Nuklearmedizin am Universitätsklinikum LeipzigUniversitätsklinikum Leipzig AöR | Leipzig, Deutschland | 22.05.2026 | - |
| Architektenleistungen für Abbruch und Schadstoffrückbau am Universitätsklinikum TübingenVermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Tübingen | Tübingen, Deutschland | 17.09.2026 | 333 Tsd. € |
| Fliesen- und Plattenarbeiten für den Neubau des Zentrums für Digitale Medizin und Gesundheit in MünchenStaatliches Bauamt München 2 | München, Deutschland | 26.06.2026 | - |
| Transformation des bestehenden SAP-Systems auf die SAP-S/4HANA-PlattformUniversitätsklinikum des Saarlandes | Homburg, Deutschland | 13.07.2026 | 3,8 Mio. € |
Wer gewinnt solche Vergaben?
Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand| Trend | ||||||
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| BDBauhof Dorsch GmbH | Rostock | 1 | 0 | 15.09.2026 | 2 Mio. € | steigend |
| WTwörner traxler richter planungsgesellschaft mbh | Dresden | 1 | 0 | 23.08.2026 | 2,9 Mio. € | steigend |
| SMSana Medizintechnisches Servicezentrum GmbH | Leinfelden-Echterdingen | 1 | 0 | 10.08.2026 | - | steigend |
| D&Drees & Sommer SE | Stuttgart | 1 | 0 | 24.07.2026 | - | steigend |
| MGMHB GmbH | Rostock | 1 | 0 | 21.07.2026 | 5,3 Mio. € | steigend |
| RBRiedel Bau AG | Schweinfurt | 1 | 0 | 14.07.2026 | 25,2 Mio. € | steigend |
| BGBPS GmbH | Berlin | 1 | 0 | 02.06.2026 | - | steigend |
| BIBauplanconcept Ingenieure GmbH | Neukirch | 1 | 0 | 02.06.2026 | - | steigend |
| WOWGF Objekt | Nürnberg | 1 | 0 | 01.06.2026 | 539 Tsd. € | steigend |
| ZIZiesche Ingenieure GmbH | Panketal | 1 | 0 | 12.05.2026 | - | steigend |
Wer schreibt solche Vergaben aus?
Regionen: Bayern (10) · Baden-Württemberg (6) · Sachsen (5) · Saarland (4) · Niedersachsen (4) · Brandenburg (3)| MUMedizinische Universität Lausitz - Carl Thiem KdöR | Cottbus | 2 | 25.08.2026 |
| VUVermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Tübingen | Tübingen | 2 | 05.08.2026 |
| UDUniversitätsklinikum des Saarlandes | Homburg | 2 | 30.07.2026 |
| ULUniversitätsklinikum Leipzig AöR | Leipzig | 2 | 20.07.2026 |
| MUMedizinische Universität Lausitz - Carl Thiem KdöR | 03048 Cottbus | 1 | 25.08.2026 |
| KWKreisklink Wörth an der Donau | - | 1 | 20.08.2026 |
| LHLand Hessen, vertreten durch den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Zentrale Vergabe | Bad Nauheim | 1 | 14.08.2026 |
| LBLandesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Niederlassung Mitte Zentrale Vergabe | Schloss Steinau | 1 | 14.08.2026 |
Laufende Rahmenverträge
bundesweit- Planungs- und Bauleistungen für Wohnbebauung in der PaulinenstraßeEd. Züblin AG, Bereich BodenseeSWG Städtische Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshafen GmbHFriedrichshafen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet25.09.2025noch 6 Monate25.03.2027
- Zeitvertragsarbeiten für Hoch- und TiefbauarbeitenFrerking +1 weitereGottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover Stiftung Öffentlichen Rechts/ Dezernat 3, Gebäudemanagement Sachgebiet 36 Vergabe- und VertragswesenHannover, Deutschland3 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet30.03.2026noch 6 Monate31.03.2027
- Rahmenvereinbarungen für Umbau, Sanierung und Modernisierung von BestandsgebäudenPlus-Pohl GmbH +6 weitereF & W Fördern und Wohnen AöRHamburg, Deutschland100 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet25.11.2025noch 14 Monate25.11.2027
- Schlüsselfertige Wohn- und Sozialbauten als Generalunternehmer- oder GeneralübernehmerleistungHTG Hoch- und Tiefbau Gadebusch GmbH +6 weitereF & W Fördern und Wohnen AöRHamburg, Deutschland600 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet25.11.2025noch 38 Monate25.11.2029
Universitätsklinikum des Saarlandes
Aktiv seit 2026 · 5 VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle LeistungsbereicheLaufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 27.08.2026 | Erd-, Verbau-, Infrastruktur-, Rohbau- und Dachabdichtungsarbeiten für einen Orthopädie-OP | Offen | - | - |
| 27.08.2026 | Lieferung von Cisco-Netzwerkkomponenten für Netzausbau und Modernisierung | Offen | - | 2,6 Mio. € |
| 21.08.2026 | Knochendichtemessplatz (DEXA) für das Universitätsklinikum des Saarlandes | Geplant | - | 0,01 € |
| 30.07.2026 | Transformation der SAP-ECC-Landschaft auf SAP S/4HANA | Offen | - | 3,8 Mio. € |
| 11.06.2026 | Transformation des bestehenden SAP-Systems auf die SAP-S/4HANA-Plattform | Offen | - | 3,8 Mio. € |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenPlanungs- und Überwachungsleistungen für den Neubau der Nuklearmedizin in Homburg
Saarbrücken · Offen · Frist 28.09.2026
Das Saarland, vertreten durch das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport und das Landesverwaltungsamt, vergibt Planungs- und Überwachungsleistungen für den Ersatzneubau der Klinik für Nuklearmedizin am Universitätsklinikum des Saarlandes in Homburg. Beschafft wird die Objektplanung für ein Gebäude mit Station, Diagnostik, Ambulanz und Labor sowie anteiligen Flächen für Forschung und Lehre. Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach den Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI); die erste Planungsstufe ist spätestens acht Monate nach Auftragserteilung vorzulegen, die Laufzeit beträgt 2.700 Tage. Teilnahmeanträge müssen bis zum 28. September 2026 um 10:00 Uhr deutscher Zeit eingereicht werden.
62 % ähnlichNeubau OP- und Intensivabteilung - Baumeisterarbeiten
Eggenfelden · Offen · Frist 29.09.2026
Die Rottal-Inn Kliniken schreiben die Baumeisterarbeiten für den Neubau einer OP- und Intensivabteilung in Eggenfelden aus. Der Leistungsumfang umfasst Erdarbeiten, Kanalbau, Betonbau, Bewehrungsarbeiten sowie Mauerwerksarbeiten. Die Arbeiten sind als ein Los ausgeschrieben und dienen der Erweiterung der klinischen Infrastruktur.
55 % ähnlichBaumeisterarbeiten für einen Ersatzneubau einschließlich erweitertem Rohbau
Offen · Frist 23.09.2026
Das Universitätsklinikum Leipzig Anstalt öffentlichen Rechts beauftragt Baumeisterarbeiten für einen Ersatzneubau am Standort Johannisallee 34a in Leipzig. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem Erd-, Entwässerungs-, Beton-, Abdichtungs-, Stahlbau-, Dach-, Putz-, Fassaden- und Fensterarbeiten sowie Blitzschutz- und Erdungsanlagen; Planungsleistungen sind nicht vorgesehen. Die Ausführung ist vom 23. November 2026 bis zum 17. August 2027 geplant, Angebote müssen bis zum 23. September 2026 um 13:00 Uhr elektronisch eingereicht werden.
53 % ähnlichTischlerarbeiten für Einbauten am Universitätscampus Homburg
Saarbrücken · Offen · Frist 07.10.2026
Das Landesverwaltungsamt Saarland, Abteilung Staatliche Hochbaubehörde, beschafft Tischlerarbeiten und Einbauten für den Neubau der Prosektur und Präparation der Anatomie sowie der Lehrflächen für Biophysik und Physiologie an der Universität des Saarlandes in Homburg. Der Umfang umfasst unter anderem 34 Toilettentrennwände, sechs Trennwandanlagen für Schamwände, neun Waschtischunterbauten, zehn Spiegel, zwei Garderoben, drei Akustikwandbekleidungen, 13 Holzfensterbänke, vier Fensterbänke aus Hochdruck-Schichtstoff (HPL) und eine Teeküche. Die Frist endet am 7. Oktober 2026 um 07:30 Uhr UTC.
51 % ähnlichBodenbelagsarbeiten in der Chirurgischen Klinik des Universitätsklinikums Münster
48149 Münster · Offen · Frist 02.10.2026
Die UKM Infrastruktur Management GmbH beauftragt Bodenbelagsarbeiten in der Chirurgischen Klinik des Universitätsklinikums Münster. Die Arbeiten betreffen den Mittelbau und den Südflügel im zweiten und dritten Obergeschoss in Münster. Angebote müssen bis zum 2. Oktober 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
50 % ähnlichErd- und Rohbauarbeiten für das neue Zentralklinikum bei Balingen-Dürrwangen
Balingen · Offen · Frist 15.10.2026
Auftraggeber ist das Zollernalbkreis Zentralklinikum, vertreten durch die Zollernalb Klinikum gGmbH (gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Für den Neubau des Zentralklinikums am Standort Firstäcker bei Balingen-Dürrwangen werden Erd-, Drainage-, Beton-, Mauerwerks- und Einlegearbeiten ausgeschrieben, darunter etwa 10.000 m³ Restaushub, 50.000 m³ Hinterfüllung, 1.580 m Dränleitungen sowie umfangreiche Stahlbetonarbeiten. Die Angebotsfrist endet am 15. Oktober 2026 um 10:00 Uhr; ein Auftragszeitraum ist nicht angegeben.
50 % ähnlichEstrich- und Bodenbelagsarbeiten für die Sanierung einer Krankenstation
Sulzbach · Offen · Frist 02.10.2026
Die Knappschaft Kliniken Saar GmbH, Klinik Sulzbach, beauftragt Estrich- und Bodenbelagsarbeiten für den Umbau einer bestehenden Krankenstation im 2. und 3. Obergeschoss des Krankenhauses Sulzbach in 66280 Sulzbach. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem etwa 150 m² Estrichverlegung, die Bearbeitung von rund 680 m² Bestandsestrich, etwa 50 m² PVC-Boden, rund 745 m² Bioboden sowie circa 445 m Sockelleisten; die Arbeiten erfolgen während des laufenden Krankenhausbetriebs. Die Angebotsfrist endet am 2. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (UTC).
50 % ähnlichErd- und Abbrucharbeiten für das Bettenmodul Ost am Universitätsklinikum Münster
48149 Münster · Offen · Frist 30.09.2026
Die UKM Infrastruktur Management GmbH beschafft Erd- und Abbrucharbeiten für das Bettenmodul Ost des Universitätsklinikums Münster. Der Auftrag betrifft einen Bauabschnitt in Münster, Deutschland; eine Mengen- oder Wertangabe ist nicht veröffentlicht. Die Angebotsfrist endet am 30. September 2026 um 09:00 Uhr.
49 % ähnlichGeneralunternehmerleistungen für ein schlüsselfertiges Praxisgebäude am Leopoldina-Krankenhaus Schweinfurt
Schweinfurt · Offen · Frist 14.10.2026
Das Leopoldina-Krankenhaus der Stadt Schweinfurt GmbH beschafft die Planung und schlüsselfertige sowie betriebsfertige Errichtung eines neuen Praxisgebäudes auf dem Krankenhausgelände in Schweinfurt. Der Umfang umfasst ambulante und tagesklinische Nutzflächen, Verwaltungs-, Neben- und Technikflächen, die technische Gebäudeausrüstung sowie Erschließungs-, Grün-, Anliefer-, Betriebs- und Wartungsflächen. Gefordert werden außerdem Objekt-, Tragwerks-, Bauphysik- und Fachplanungsleistungen ab der Ausführungsplanung; die Angebotsfrist endet am 14. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
49 % ähnlichRohbauarbeiten für die Sanierung des Westflügels des Roten Hauses
Leipzig · Offen · Frist 06.10.2026
Das Universitätsklinikum Leipzig, eine Anstalt des öffentlichen Rechts, vergibt Rohbauarbeiten für die Sanierung des Westflügels des Roten Hauses in Leipzig. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem Sicherheitseinrichtungen, den Abbruch von Mauerwerk, Decken, Schüttungen und Fundamentteilen sowie Erdarbeiten einschließlich Bodenentsorgung und der Herstellung von Durchbrüchen. Angebote können bis zum 6. Oktober 2026 um 11:00 Uhr eingereicht werden.
49 % ähnlichObjektplanung für die Sanierung und Ertüchtigung des Gebäudes A2 2
Saarbrücken · Offen · Frist 02.10.2026
Die Universität des Saarlandes, Dezernat Zentrale Beschaffung und Dienste in Saarbrücken, vergibt Planungsleistungen für die Ertüchtigung und Sanierung des Gebäudes A2 2 zur künftigen Nutzung durch die Universitätsverwaltung. Beauftragt werden Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume gemäß § 34 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), und zwar die Leistungsphasen 2 bis 9. Die Beauftragung erfolgt stufenweise; die Angebotsfrist endet am 2. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
49 % ähnlichKanalneubau, Kanalsanierung, Wasserleitungs- und Fernwärme‑Bau sowie Elektroinstallationen für den Campus Saarbrücken
Saarbrücken · Offen · Frist 12.10.2026
Die Landesverwaltungsamt (SHB) beauftragt den Neubau und die Sanierung von Kanälen, Wasserleitungen, Fernwärme‑ und Elektroinfrastruktur am Campus der Universität des Saarlandes. Das Los umfasst ca. 2.000 m² Oberflächenaufbruch, 4.300 m³ Aushub, 4.900 m² Verbauarbeiten bis 6 m Tiefe, 870 m Rohrverlegung (PVC‑U DN150‑300) sowie diverse Schacht‑ und Linerarbeiten. Die Ausschreibung ist offen und die Angebotsfrist endet am 12.10.2026.
47 % ähnlichMauer- und Stahlbetonarbeiten für den Neubau einer Radiologie
Kaiserslautern · Offen · Frist 28.09.2026
Die Westpfalz-Klinikum GmbH schreibt am Standort Kaiserslautern Mauer- und Stahlbetonarbeiten für die neue Radiologie im Rahmen der Generalsanierung aus. Der Leistungsumfang umfasst etwa 125 m² Verbunddecke aus Trapezblech und Ortbeton, 75 m² Mauerwerk, 250 m² Abdichtungsarbeiten, sieben Änderungen von Türöffnungen und 25 Kernbohrungen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 387.291 Euro; Angebote müssen bis zum 28. September 2026 um 08:20 Uhr eingereicht werden.
47 % ähnlichAußenanlagenarbeiten für das Zentrum für Gesundheit in Ettenheim
Offenburg · Offen · Frist 24.09.2026
Das Ortenau Klinikum schreibt Außenanlagenarbeiten für den Umbau des Zentrums für Gesundheit in Ettenheim aus. Der Auftrag umfasst Erdarbeiten, die Entsorgung von Altmaterial sowie die Pflasterung und Gestaltung der Außenflächen. Die Arbeiten sind als ein Los ausgeschrieben.
47 % ähnlichErdbau- und Rohbauarbeiten für die Erweiterung eines Kryolagers
Halle (Saale) · Offen · Frist 14.10.2026
Das Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR beschafft Baustelleneinrichtung sowie Erdbau- und Rohbauarbeiten für die Erweiterung eines Kryolagers in Halle (Saale), Sachsen-Anhalt. Die Arbeiten finden im Bereich Magdeburger Straße 12 statt; ein Auftragswert und ein Ausführungszeitraum sind nicht angegeben. Angebote müssen bis zum 14. Oktober 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
46 % ähnlichInnenputz- und Malerarbeiten für die Sanierung einer Krankenstation
Sulzbach · Offen · Frist 02.10.2026
Die Knappschaft Kliniken Saar GmbH, Klinik Sulzbach, beschafft Innenputz- und Malerarbeiten für den Umbau einer bestehenden Krankenstation im 2. und 3. Obergeschoss des Bettenhauses in Sulzbach. Der Auftrag umfasst unter anderem Spachtelarbeiten an Wänden und Decken, Glasfasergewebe mit Anstrich, Deckenanstriche, Beschichtungen in Fluchtwegen sowie Lackierarbeiten an Aufzugstüren; die Arbeiten erfolgen im laufenden Krankenhausbetrieb. Angebote können bis zum 2. Oktober 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
46 % ähnlichTrockenbauarbeiten zur Sanierung von Pflegestationen im Krankenhaus Sulzbach
Sulzbach · Offen · Frist 21.09.2026
Das Knappschaftsklinikum Saar GmbH sucht einen Auftragnehmer für umfangreiche Trockenbauarbeiten zur Sanierung zweier Pflegestationen im 2. und 3. Obergeschoss des Bettenhauses in Sulzbach. Die Arbeiten umfassen etwa 1.800 m² Fläche mit Gipskartonwänden, Schallschutzmaßnahmen, Brandschutzleibungen und Mineralfaser-Plattendecken, die während des laufenden Krankenhausbetriebs ausgeführt werden. Die Ausschreibung erfolgt im offenen Verfahren mit Abgabefrist 21. September 2026.
46 % ähnlichTragwerksplanung für den Erweiterungsneubau der Klinik Immenstadt
Kempten · Offen · Frist 12.10.2026
Der Klinikverbund Allgäu gGmbH beauftragt Tragwerksplanungsleistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für den Neubau des Bauabschnitts 1 am Standort Klinik Immenstadt. Der Erweiterungsbau umfasst rund 3.921 m² Nutzfläche und vier Geschosse mit unter anderem einer Highcare- und einer Pflegestation; zusätzlich ist die Erweiterung der Zentralen Notaufnahme im Bestand vorgesehen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise für die Leistungsphasen 3 bis 9, der Projektstart ist für Ende 2026 oder Anfang 2027 und die Bauausführung für das dritte Quartal 2028 bis zum vierten Quartal 2030 in Immenstadt vorgesehen.
46 % ähnlichRohbauarbeiten für Haus 2 im Klinikum Esslingen
Esslingen am Neckar · Offen · Frist 30.09.2026
Das Klinikum Esslingen schreibt Rohbauarbeiten für Haus 2 aus, einschließlich Baustelleneinrichtung, Rückbau, Aushub, Verfüllung, Dämmungen, Abdichtungen, Mauer- und Ortbetonarbeiten, Betonfertigteilwänden, Kernbohrungen, Elektro‑Leitungs‑ und Entwässerungsarbeiten. Das Los umfasst ca. 3.700 m³ Aushub, 2.000 m³ Verfüllung, 2.500 m² Perimeterdämmungen, 7.750 m² Abdichtungen und weitere Leistungen. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren, Angebotsfrist ist der 30. September 2026. Der geschätzte Auftragswert ist nicht angegeben.
45 % ähnlichAbbrucharbeiten am Bau E der RKH Fürst-Stirum-Klinik Bruchsal
Offen · Frist 05.10.2026
Die RKH Fürst-Stirum-Klinik Bruchsal beschafft Abbrucharbeiten am Bau E des Klinikstandorts. Der Auftrag ist der Region DE1 zugeordnet; Angaben zum Umfang oder Auftragswert liegen nicht vor. Die Angebotsfrist endet am 5. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
45 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
38 Dateien sind laut Ursprungsportal verfügbar, aber noch nicht abgerufen. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Auf dem Ursprungsportal angebotene Dateien
Stand: 08.09.2026, 02:58 (Europe/Berlin)
00-00_Anlagenverzeichnis und Planliste.pdf
PDF · Sonstiges · 235 KB · Stand 27.08.2026
01-01 Fotodokumentation Bestand.pdf
PDF · Sonstiges · 7,4 MB · Stand 27.08.2026
01-02_Baugrundgutachten.pdf
PDF · Sonstiges · 2,7 MB · Stand 27.08.2026
01-03_Bau- und Entwässerungsgenehmigung.zip
ZIP · Sonstiges · 10,9 MB · Stand 27.08.2026
01-04_WU-Konzept.pdf
PDF · Sonstiges · 3,5 MB · Stand 27.08.2026
02-01_Planunterlagen Werkplanung.zip
ZIP · Sonstiges · 59,9 MB · Stand 27.08.2026
02-02_Planunterlagen Detailplanung.zip
ZIP · Sonstiges · 68,7 MB · Stand 27.08.2026
03-01_Schalpläne.zip
ZIP · Sonstiges · 12,7 MB · Stand 27.08.2026
03-02_Planung TGA-ELT.zip
ZIP · Sonstiges · 8,4 MB · Stand 27.08.2026
03-04_Planung TGA-Infrastruktur.zip
ZIP · Sonstiges · 3,2 MB · Stand 27.08.2026
124 - Eigenerklärung zur Eignung.pdf
PDF · Formular · 67 KB · Stand 27.08.2026
212_EU_Teilnahmebedingungen.pdf
PDF · Anschreiben · 36 KB · Stand 27.08.2026
213_EU Angebotsschreiben.pdf
PDF · Anschreiben · 321 KB · Stand 27.08.2026
214_Besondere Vertragsbedingungen.pdf
PDF · Vertragsbedingungen · 248 KB · Stand 27.08.2026
216 - vorzulegende Unterlagen.pdf
PDF · Sonstiges · 196 KB · Stand 27.08.2026
221 - Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation (optional).pdf
PDF · Sonstiges · 33 KB · Stand 27.08.2026
222 - Preisermittlung bei Kalk. ü. d. Endsumme (optional).pdf
PDF · Sonstiges · 36 KB · Stand 27.08.2026
22347_SMW_GL_LP5_GR_-1_550_04.pdf
PDF · Sonstiges · 2 MB · Stand 27.08.2026
223 - Aufgliederung der Einheitspreise (optional).pdf
PDF · Sonstiges · 29 KB · Stand 27.08.2026
233 - Verzeichnis Nachunternehmerleistungen.pdf
PDF · Sonstiges · 25 KB · Stand 27.08.2026
235 - Verzeichnis der Leistungen - Kapaz. and. Unternehmer.pdf
PDF · Sonstiges · 34 KB · Stand 27.08.2026
236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.pdf
PDF · Formular · 25 KB · Stand 27.08.2026
241- Abfall.pdf
PDF · Sonstiges · 35 KB · Stand 27.08.2026
242- Instandhaltung.pdf
PDF · Sonstiges · 167 KB · Stand 27.08.2026
349-260728 LV105 Angebotsaufforderung.X83
X83 · Sonstiges · 1,8 MB · Stand 27.08.2026
349-260728 LV105 Belegexemplar.pdf
PDF · Sonstiges · 5,5 MB · Stand 27.08.2026
AMEV Wartung Angebotsaufforderung.pdf
PDF · Sonstiges · 129 KB · Stand 27.08.2026
AMEV Wartung Anhang 2.pdf
PDF · Sonstiges · 59 KB · Stand 27.08.2026
AMEV Wartung Anhang 3.pdf
PDF · Sonstiges · 415 KB · Stand 27.08.2026
AMEV Wartung Arbeitskarte KG360.pdf
PDF · Sonstiges · 86 KB · Stand 27.08.2026
AMEV Wartung Arbeitskarte KG410.pdf
PDF · Sonstiges · 26 KB · Stand 27.08.2026
AMEV Wartung Vertrag.pdf
PDF · Vertragsbedingungen · 308 KB · Stand 27.08.2026
Anlage A EIGNUNG - Eigenerklärung Bezug Russland.pdf
PDF · Formular · 342 KB · Stand 27.08.2026
Baustellenordnung des UKS.pdf
PDF · Sonstiges · 83 KB · Stand 27.08.2026
Beiblatt 211a.pdf
PDF · Sonstiges · 621 KB · Stand 27.08.2026
III.DL-216-26-EU Aufforderungg zur Angebotsabgabe.pdf
PDF · Anschreiben · 367 KB · Stand 27.08.2026
Neu 211_EU_Aufforderung zur Angebotsabgabe.pdf
PDF · Anschreiben · 157 KB · Stand 27.08.2026
Tariftreueerklärung 2025.pdf
PDF · Vertragsbedingungen · 50 KB · Stand 27.08.2026
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
39 vergleichbare Verfahren, davon 13 mit erfasstem Zuschlag · 14 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 2.871.335,41 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 1 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Bauhof Dorsch GmbH · Rostock
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
wörner traxler richter planungsgesellschaft mbh · Dresden
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Sana Medizintechnisches Servicezentrum GmbH · Leinfelden-Echterdingen
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Drees & Sommer SE · Stuttgart
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
MHB GmbH · Rostock
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Riedel Bau AG · Schweinfurt
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
BPS GmbH · Berlin
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Bauplanconcept Ingenieure GmbH · Neukirch
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
WGF Objekt · Nürnberg
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Ziesche Ingenieure GmbH · Panketal
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
- Planungs- und Bauleistungen für Wohnbebauung in der Paulinenstraße
SWG Städtische Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshafen GmbH · Friedrichshafen
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 25.03.2027
Auftragnehmer: Ed. Züblin AG, Bereich Bodensee
Vertragsschluss: 25.09.2025
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Zeitvertragsarbeiten für Hoch- und Tiefbauarbeiten
Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover Stiftung Öffentlichen Rechts/ Dezernat 3, Gebäudemanagement Sachgebiet 36 Vergabe- und Vertragswesen · Hannover
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.03.2027
Auftragnehmer: Frerking +1 weitere
Vertragsschluss: 30.03.2026
Zuschlagswert: 3.000.752,5 EUR
- Rahmenvereinbarungen für Umbau, Sanierung und Modernisierung von Bestandsgebäuden
F & W Fördern und Wohnen AöR · Hamburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 25.11.2027
Auftragnehmer: Plus-Pohl GmbH +6 weitere
Vertragsschluss: 25.11.2025
Zuschlagswert: 100.000.000 EUR
- Schlüsselfertige Wohn- und Sozialbauten als Generalunternehmer- oder Generalübernehmerleistung
F & W Fördern und Wohnen AöR · Hamburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 25.11.2029
Auftragnehmer: HTG Hoch- und Tiefbau Gadebusch GmbH +6 weitere
Vertragsschluss: 25.11.2025
Zuschlagswert: 600.000.000 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Universitätsklinikum des Saarlandes
66424 · Homburg
vergabestelle@uks.eu06841-16210845 erfasste Verfahren, davon 0 vergeben. 1 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenDezernat III - Wirtschaft
vergabestelle@uks.eu06841-1621084
TED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
Geschäftsstelle Vergabekammern
vergabekammern@wirtschaft.saarland.de+49 681 501-4994
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 03:29 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 27.08.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 16.09.2026, 06:03 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
Was bietet VergabeHero für öffentliche Aufträge?
VergabeHero verbindet KI-gestützte Ausschreibungssuche, Vergabeunterlagen, Wettbewerbsanalyse und Rahmenverträge mit Eignungsprüfung und gemeinsamer Angebotsorganisation. Unternehmen recherchieren öffentliche Aufträge aus Deutschland und Europa, bewerten Chancen anhand von Leistungsanforderungen und Vergabehistorie und bearbeiten ihre Bewerbung im Team.
- Ausschreibungssuche und KI-Matching
- Öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach Suchbegriffen, CPV-Codes, Regionen und Fristen recherchieren. KI-Matching gleicht Ausschreibungen mit der Leistungsbeschreibung im Suchprofil ab und begründet die Zuordnung. Passende Neuzugänge laufen im gemeinsamen Posteingang zusammen.
- Vergabeunterlagen und Dokumentextraktion
- Verfügbare Vergabeunterlagen aus angebundenen Quellen abrufen und beim Verfahren bündeln. Das Dokumentinventar zeigt tatsächlich hinterlegte Dateien, Abrufstatus und Originalverweise. Fertig extrahierte Dokumenttexte sind über eigene Unterlagenseiten lesbar.
- Leistungsumfang, Lose und Anforderungen
- KI-Zusammenfassungen, Leistungsbeschreibungen, Lose, Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien erleichtern die erste Prüfung. Verfügbare Fristen, Auftragswerte, Verfahrensarten und Kontaktangaben stehen in der Ausschreibungsakte zusammen.
- Wettbewerbsanalyse mit Zuschlagshistorie
- Historische Auftragnehmer vergleichbarer Vergaben anhand gemeinsamer CPV-Codes und der Region untersuchen. Zuschlagshäufigkeiten, Belegverfahren und veröffentlichte Auftragswerte machen die Wettbewerbssituation nachvollziehbar. Frühere Gewinner sind keine bestätigten Bieter des aktuellen Verfahrens.
- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
- Vergebene Rahmenvereinbarungen mit Auftragnehmern, verfügbaren Zuschlagswerten und voraussichtlichen Vertragsenden recherchieren. Verwandte Rahmenverträge helfen, das Marktumfeld und mögliche künftige Beschaffungsbedarfe einzuordnen. Ein Vertragsende bestätigt keine Neuausschreibung.
- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
- Angebotsorganisation und Projektmanagement
- Aus einer Ausschreibung ein gemeinsames Projekt erstellen. Aufgaben, Abgabeunterlagen, Zuständigkeiten, Fristen, Kommentare und Bearbeitungsstände bündeln und die Bewerbung von der Prüfung bis zum eingereichten Angebot und Ergebnis verfolgen.
Die Angaben zur konkreten Ausschreibung stehen in den Abschnitten darüber. Umfang und Verfügbarkeit der Unterlagen und Marktdaten hängen vom erfassten Verfahren ab. Persönliche Suchprofile und Teamfunktionen erfordern ein Konto; KI-Matching und KI-Checklistenprüfungen eine entsprechende Freischaltung. Die aktuellen Leistungen und Tarife stehen auf der Preisseite.
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