Beschaffung von Herz-Lungen-Maschinen und ECMO-Systemen für die Herzchirurgie
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 29.09.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 3.625.152,09 EUR
- Lose
- 3
- Auftraggeber
- Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR
- Erfüllungsregion
- Sachsen-Anhalt, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 27.08.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 592576-2026
- Verfahrensnummer
- ef948a2a-e4a1-4433-b5d5-02bb5b080ad3
- CPV-Codes
- 33140000 · Medizinische Verbrauchsartikel; 33186000 · Herz-Lungenmaschine
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Kurzbeschreibung
Das Universitätsklinikum Halle (Saale) beschafft für seine Klinik für Herzchirurgie zwei Herz-Lungen-Maschinen sowie insgesamt vier Systeme zur extrakorporalen Membranoxygenierung (ECMO), davon zwei für den fluggebundenen Rettungsdienst. Der geschätzte Gesamtauftragswert einschließlich Optionen beträgt 3.625.152,09 Euro netto. Die Geräte sollen geliefert, installiert, in Betrieb genommen und abgenommen werden; die Rechnungslegung muss spätestens bis zum 28. Dezember 2026 erfolgen. Einsatzort ist Halle (Saale) in Sachsen-Anhalt, die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 10:00 Uhr Ortszeit.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Der Auftraggeber beabsichtigt die Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Beschaffung von Herz-Lungen-Maschinen und ECMO-Geräten (Extrakorporale Membranoxygenierung) Ziel der Beschaffung ist die Sicherstellung einer modernen und leistungsfähigen Ausstattung zur extrakorporalen Kreislauf- und Lungenunterstützung für den klinischen Einsatz. Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Abnahme der Geräte müssen auf Grund der Finanzierungsform rechtzeitig erfolgen, dass die Rechnungslegung spätestens bis zum 28.12.2026 erfolgen kann. LOS 1: 2 x Herz-Lungen-Maschine Das MDHZ – Mitteldeutsches Herzzentrum - des Universitätsklinikums der Martin-Luther-Universität ist eines von drei herzchirurgischen Zentren in Sachsen-Anhalt. Wir bieten das komplette Programm der Herzchirurgie in Form von aortokoronarer Bypasschirurgie mit und ohne Einsatz der Herz-Lungen-Maschine (HLM), Herzklappenchirurgie, Chirurgie von Rhythmusstörungen, Operationen an den großen thorakalen Gefäßen, Herztransplantationen sowie Implantation von Herzunterstützungssystemen, Herzschrittmachern und Cardiovertern/Defibrillatoren an. Von den in unserer Klinik durchgeführten operativen Eingriffen sind ca. 60% Bypassoperationen, 15% Herzklappenoperationen, 10% Implantationen von Herzschrittmachern und ICD. Die verbleibenden 15% verteilen sich auf die restlichen oben genannten Eingriffe. Insgesamt führen wir in unserer Klink ca. 800 herzchirurgische Eingriffe pro Jahr mit Einsatz einer Herz-Lungen-Maschine durch. Da wir gleichzeitig unserem Versorgungsauftrag als Haus der Maximalversorgung wie auch unserem Auftrag zur Forschung und Lehre nachkommen müssen, ist die Beschaffung von zwei Geräte dringend erforderlich und muss noch im Kalenderjahr 2026 geliefert und berechnet werden. Ein Wartungsvertrag für 3 Jahre nach den 2 Jahren Gewährleistungszeit ist optionaler Bestandteil der Ausschreibung. LOS2: 2 x ECMO-System Beschafft werden sollen 2 ECMO-Systeme (Extrakorporale Membranoxygenation) für die Klinik für Herzchirurgie, des Universitätsklinikums der Martin-Luther-Universität. Die Systeme werden bei schweren Herz- oder Lungenversagen eingesetzt, wenn die Konventionellen Beatmungs- und Herz-Kreislauf-Therapien nicht mehr ausreichen, um die Organe zu unterstützen. Die beiden Systeme (LOS2) werden nicht im Rettungsdienst (Flugzulassung) genutzt. Ein Wartungsvertrag für 3 Jahre nach den 2 Jahren Gewährleistungszeit sowie eine Rahmenvereinbarung für die Verbrauchsmaterialien über 4 Jahre sind optionaler Bestandteil der Ausschreibung. LOS3: 2 x ECMO-System inkl. Flugzulassung für den Rettungsdienst Beschafft werden sollen 2 ECMO-Systeme (Extrakorporale Membranoxygenation) für die Klinik für Herzchirurgie, des Universitätsklinikums der Martin-Luther-Universität. Die Systeme werden bei schweren Herz- oder Lungenversagen eingesetzt, wenn die Konventionellen Beatmungs- und Herz-Kreislauf-Therapien nicht mehr ausreichen, um die Organe zu unterstützen. Die beiden Systeme (LOS3) müssen das Kriterium für die Nutzung im fluggebundenen Rettungsdienst erfüllen. Ein Wartungsvertrag für 3 Jahre nach den 2 Jahren Gewährleistungszeit sowie eine Rahmenvereinbarung für die Verbrauchsmaterialien über 4 Jahre sind optionaler Bestandteil der Ausschreibung. geschätzter Gesamtauftragswert für alle 3 Lose inkl. Optionen: 3.625.152,09 € netto geschätzter Gesamtauftragswert für LOS1: 2 x Herz-Lungen-Maschine inkl. Optionen: 633.235,29 € netto geschätzter Gesamtauftragswert für LOS2: 2 x ECMO-System inkl. Optionen: 1.495.958,40 € netto geschätzter Gesamtauftragswert für LOS3: 2 x ECMO-System inkl. Flugzulassung für den Rettungsdienst inkl. Optionen: 1.495.958,40 € netto
Leistungen nach Losen (3)
LOT-0001 · 2 x Herz-Lungen-Maschine633.235,29 EUR
LOS 1: 2 x Herz-Lungen-Maschine Das MDHZ – Mitteldeutsches Herzzentrum - des Universitätsklinikums der Martin-Luther-Universität ist eines von drei herzchirurgischen Zentren in Sachsen-Anhalt. Wir bieten das komplette Programm der Herzchirurgie in Form von aortokoronarer Bypasschirurgie mit und ohne Einsatz der Herz-Lungen-Maschine (HLM), Herzklappenchirurgie, Chirurgie von Rhythmusstörungen, Operationen an den großen thorakalen Gefäßen, Herztransplantationen sowie Implantation von Herzunterstützungssystemen, Herzschrittmachern und Cardiovertern/Defibrillatoren an. Von den in unserer Klinik durchgeführten operativen Eingriffen sind ca. 60% Bypassoperationen, 15% Herzklappenoperationen, 10% Implantationen von Herzschrittmachern und ICD. Die verbleibenden 15% verteilen sich auf die restlichen oben genannten Eingriffe. Insgesamt führen wir in unserer Klink ca. 800 herzchirurgische Eingriffe pro Jahr mit Einsatz einer Herz-Lungen-Maschine durch. Da wir gleichzeitig unserem Versorgungsauftrag als Haus der Maximalversorgung wie auch unserem Auftrag zur Forschung und Lehre nachkommen müssen, ist die Beschaffung von zwei Geräte dringend erforderlich und muss noch im Kalenderjahr 2026 geliefert und berechnet werden. Ein Wartungsvertrag für 3 Jahre nach den 2 Jahren Gewährleistungszeit ist optionaler Bestandteil der Ausschreibung. Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Abnahme der Geräte müssen auf Grund der Finanzierungsform rechtzeitig erfolgen, dass die Rechnungslegung spätestens bis zum 28.12.2026 erfolgen kann. geschätzter Gesamtauftragswert für LOS1: 2 x Herz-Lungen-Maschine inkl. Optionen: 633.235,29 € netto
Frist: 29.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · 2 x ECMO-System1.495.958,4 EUR
LOS2: 2 x ECMO-System Beschafft werden sollen 2 ECMO-Systeme (Extrakorporale Membranoxygenation) für die Klinik für Herzchirurgie, des Universitätsklinikums der Martin-Luther-Universität. Die Systeme werden bei schweren Herz- oder Lungenversagen eingesetzt, wenn die Konventionellen Beatmungs- und Herz-Kreislauf-Therapien nicht mehr ausreichen, um die Organe zu unterstützen. Die beiden Systeme (LOS2) werden nicht im Rettungsdienst (Flugzulassung) genutzt. Ein Wartungsvertrag für 3 Jahre nach den 2 Jahren Gewährleistungszeit sowie eine Rahmenvereinbarung für die Verbrauchsmaterialien über 4 Jahre sind optionaler Bestandteil der Ausschreibung. Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Abnahme der Geräte müssen auf Grund der Finanzierungsform rechtzeitig erfolgen, dass die Rechnungslegung spätestens bis zum 28.12.2026 erfolgen kann. geschätzter Gesamtauftragswert für LOS2: 2 x ECMO-System inkl. Optionen: 1.495.958,40 € netto davon anteilig geschätzter Auftragswert für die Option Rahmenvereinbarung für die Verbrauchsmaterialien über 4 Jahre: 1.296.800,00 € netto
Frist: 29.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · 2 x ECMO-System inkl. Flugzulassung für den Rettungsdienst1.495.958,4 EUR
LOS3: 2 x ECMO-System inkl. Flugzulassung für den Rettungsdienst Beschafft werden sollen 2 ECMO-Systeme (Extrakorporale Membranoxygenation) für die Klinik für Herzchirurgie, des Universitätsklinikums der Martin-Luther-Universität. Die Systeme werden bei schweren Herz- oder Lungenversagen eingesetzt, wenn die Konventionellen Beatmungs- und Herz-Kreislauf-Therapien nicht mehr ausreichen, um die Organe zu unterstützen. Die beiden Systeme (LOS3) müssen das Kriterium für die Nutzung im fluggebundenen Rettungsdienst erfüllen. Ein Wartungsvertrag für 3 Jahre nach den 2 Jahren Gewährleistungszeit sowie eine Rahmenvereinbarung für die Verbrauchsmaterialien über 4 Jahre sind optionaler Bestandteil der Ausschreibung. Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Abnahme der Geräte müssen auf Grund der Finanzierungsform rechtzeitig erfolgen, dass die Rechnungslegung spätestens bis zum 28.12.2026 erfolgen kann. geschätzter Gesamtauftragswert für LOS3: 2 x ECMO-System inkl. Flugzulassung für den Rettungsdienst inkl. Optionen: 1.495.958,40 € netto davon anteilig geschätzter Auftragswert für die Option Rahmenvereinbarung für die Verbrauchsmaterialien über 4 Jahre: 1.296.800,00 € netto
Frist: 29.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen (§123 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 129, 129a, 129b Strafgesetzbuch? (1) Terrorismusfinanzierung (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 89c Strafgesetzbuch? / (2) Geldwäsche sowie Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 261 Strafgesetzbuch? (1) Betrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 263 Strafgesetzbuch? / (2) Subventionsbetrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 264 Strafgesetzbuch? (1) Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 299 Strafgesetzbuch? / (2) Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§123 Abs. 1 Nr. 7 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 108e Strafgesetzbuch? / (3) Vorteilsgewährung und Bestechung (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 333 und 334, 335a Strafgesetzbuch? / (4) Bestechung ausländischer Abgeordneter (§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. Wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung? (1) Menschenhandel oder Förderung des Menschenhandels (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftigfestgesetzt wegeneiner Straftat nach §§ 232 und 233, 233a Strafgesetzbuch? / (2) Verstoß gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe der nachfolgenden Angaben belegt worden? in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 1,5 Mio. (eine Million fünfhunderttausend) Euro, in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 2 Mio. (zwei Millionen) Euro und in den Fällen des § 24 Abs. 3 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes vorausgesetzt. Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung (§ 123 Abs. 4 GWB): Ist das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und wurde dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt? Bzw. konnten die öffentlichen Auftraggeber dem Unternehmen auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nachweisen? (1) Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen (§124 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Hat das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen? / (2) Verstoß gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines Verstoßes nach § 23 AentG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden? Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 AEntG gilt das Gleiche auch schon vor Durchführung eines Bußgeld- verfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftigerZweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des § 21 Abs. 1 Satz 1 besteht. / (3) Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt oder nach §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 (drei) Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 (neunzig) Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden? Hinweis: Ausschlüsse nach § 98 c Abs. 1 Satz 1 AufenthG können bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung der Zuverlässigkeit, je nach Schwere des der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe zugrundeliegenden Verstoßes in einem Zeitraum von bis zu fünf Jahren ab Rechtskraft der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe erfolgen. § 98 c Abs. 1 AufenthG gilt nicht, wenn der Verstoß nach Absatz 1 Satz 1 darin bestand, dass ein Unionsbürger rechtswidrig beschäftigt wurde. / (4) Verstoß gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden? Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzverfahren, Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB): Ist das Unternehmen zahlungsunfähig bzw. wurde über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt? Befindet sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation oder hat es seine Tätigkeit eingestellt? Schwere Verfehlung (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB): Hat das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird? Vereinbarungen mit anderen Unternehmen (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Verfügt der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken? Interessenkonflikt (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann? Wettbewerbsverzerrung (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB): Resultiert eine Wettbewerbsverzerrung daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann? Mangelhafte Erfüllung (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB): Hat das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und hat dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt? Schwerwiegende Täuschung, Zurückhaltung von Auskünften, Nichtübermittlung erforderlicher Nachweise (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB): Hat das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder ist das Unternehmen nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln? Beeinflussung Entscheidungsfindung, vertrauliche sowie irreführende Informationen (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB): Hat das Unternehmen versucht die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen? Bzw. hat das Unternehmen versucht vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte? Bzw. hat das Unternehmen fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat es versucht, solche Informationen zu übermitteln? Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden? Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 SchwarzArbG gilt das Gleiche auch schon vor Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung nach § 21 Abs. 1 Satz 1 SchwarzArbG besteht. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. (§ 56 Abs. 2 VgV) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (§ 56 Abs. 3 VgV)
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · 2 x Herz-Lungen-Maschine
- Der Preis fließt zu 100 % in die Bewertung des Gesamtangebotes ein, das entspricht 100 Punkten. Im Preisblatt sind alle im Leistungsverzeichnis geforderten Bestandteile anzugeben. Die Hinweise im Preisblatt gelten entsprechend. Zur Berechnung des Zuschlagskriteriums Preis, wird die Gesamtsumme (Brutto) des Projektpreises inkl. aller Bestandteile, mit folgender Formel berechnet: P(min)/P(Bieter)*100
- 100 %
LOT-0002 · 2 x ECMO-System
- Der Preis fließt zu 80 % in die Bewertung des Gesamtangebotes ein, das entspricht 80 Punkten. Im Preisblatt sind alle im Leistungsverzeichnis geforderten Bestandteile anzugeben. Die Hinweise im Preisblatt gelten entsprechend. Zur Berechnung des Zuschlagskriteriums Preis, wird die Gesamtsumme (Brutto) des Projektpreises inkl. aller Bestandteile und Optionen, mit folgender Formel berechnet: P(min)/P(Bieter)*80
- 80 %
- Die Bewertung des Zuschlagskriterium ""Systemspezifikation"" erfolgt anhand der in der Bewertungsmatrix für LOS 2 darstellten Bewertungsmatrix und Punkteverteilung und fließt mit 20% in die Gesamtwertung ein. Es können maximal 105 Punkte (max. gewichtete Punkte: 20) für dieses Zuschlagskriterium erreicht werden. Zur Berechnung der in Summe erreichten gewichteten Gesamtpunktzahl des Bieters beim Zuschlagskriteriums 'Systemspezifikation' wird folgende Formel angewendet: erreichte Punkte(Bieter)*20/105 (""erreichte Punkte des Bieter"" * ""max. gewichtete Punkte"" / ""maximale Punkte laut Matrix"").
- 20 %
LOT-0003 · 2 x ECMO-System inkl. Flugzulassung für den Rettungsdienst
- Der Preis fließt zu 80 % in die Bewertung des Gesamtangebotes ein, das entspricht 80 Punkten. Im Preisblatt sind alle im Leistungsverzeichnis geforderten Bestandteile anzugeben. Die Hinweise im Preisblatt gelten entsprechend. Zur Berechnung des Zuschlagskriteriums Preis, wird die Gesamtsumme (Brutto) des Projektpreises inkl. aller Bestandteile, mit folgender Formel berechnet: P(min)/P(Bieter)*80
- 80 %
- Die Bewertung des Zuschlagskriterium "Systemspezifikation" erfolgt anhand der in der Bewertungsmatrix für LOS 3 darstellten Bewertungsmatrix und Punkteverteilung und fließt mit 20% in die Gesamtwertung ein. Es können maximal 105 Punkte (max. gewichtete Punkte: 20) für dieses Zuschlagskriterium erreicht werden. Zur Berechnung der in Summe erreichten gewichteten Gesamtpunktzahl des Bieters beim Zuschlagskriteriums 'Systemspezifikation' wird folgende Formel angewendet: erreichte Punkte(Bieter)*20/105 (""erreichte Punkte des Bieter"" * ""max. gewichtete Punkte"" / ""maximale Punkte laut Matrix"")
- 20 %
Vergabeunterlagen
3 Dateien laut Portal · Stand 08.09.2026| Sonstiges | 48 KB | |
| Sonstiges | 11,6 MB | |
| Sonstiges | 1 KB |
Anforderungen
Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen (§123 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 129, 129a, 129b Strafgesetzbuch? (1) Terrorismusfinanzierung (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 89c Strafgesetzbuch? / (2) Geldwäsche sowie Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 261 Strafgesetzbuch? (1) Betrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 263 Strafgesetzbuch? / (2) Subventionsbetrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 264 Strafgesetzbuch? (1) Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 299 Strafgesetzbuch? / (2) Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§123 Abs. 1 Nr. 7 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 108e Strafgesetzbuch? / (3) Vorteilsgewährung und Bestechung (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 333 und 334, 335a Strafgesetzbuch? / (4) Bestechung ausländischer Abgeordneter (§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. Wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung? (1) Menschenhandel oder Förderung des Menschenhandels (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftigfestgesetzt wegeneiner Straftat nach §§ 232 und 233, 233a Strafgesetzbuch? / (2) Verstoß gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe der nachfolgenden Angaben belegt worden? in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 1,5 Mio. (eine Million fünfhunderttausend) Euro, in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 2 Mio. (zwei Millionen) Euro und in den Fällen des § 24 Abs. 3 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes vorausgesetzt. Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung (§ 123 Abs. 4 GWB): Ist das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und wurde dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt? Bzw. konnten die öffentlichen Auftraggeber dem Unternehmen auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nachweisen? (1) Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen (§124 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Hat das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen? / (2) Verstoß gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines Verstoßes nach § 23 AentG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden? Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 AEntG gilt das Gleiche auch schon vor Durchführung eines Bußgeld- verfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftigerZweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des § 21 Abs. 1 Satz 1 besteht. / (3) Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt oder nach §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 (drei) Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 (neunzig) Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden? Hinweis: Ausschlüsse nach § 98 c Abs. 1 Satz 1 AufenthG können bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung der Zuverlässigkeit, je nach Schwere des der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe zugrundeliegenden Verstoßes in einem Zeitraum von bis zu fünf Jahren ab Rechtskraft der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe erfolgen. § 98 c Abs. 1 AufenthG gilt nicht, wenn der Verstoß nach Absatz 1 Satz 1 darin bestand, dass ein Unionsbürger rechtswidrig beschäftigt wurde. / (4) Verstoß gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden? Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzverfahren, Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB): Ist das Unternehmen zahlungsunfähig bzw. wurde über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt? Befindet sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation oder hat es seine Tätigkeit eingestellt? Schwere Verfehlung (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB): Hat das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird? Vereinbarungen mit anderen Unternehmen (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Verfügt der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken? Interessenkonflikt (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann? Wettbewerbsverzerrung (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB): Resultiert eine Wettbewerbsverzerrung daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann? Mangelhafte Erfüllung (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB): Hat das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und hat dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt? Schwerwiegende Täuschung, Zurückhaltung von Auskünften, Nichtübermittlung erforderlicher Nachweise (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB): Hat das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder ist das Unternehmen nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln? Beeinflussung Entscheidungsfindung, vertrauliche sowie irreführende Informationen (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB): Hat das Unternehmen versucht die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen? Bzw. hat das Unternehmen versucht vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte? Bzw. hat das Unternehmen fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat es versucht, solche Informationen zu übermitteln? Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden? Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 SchwarzArbG gilt das Gleiche auch schon vor Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung nach § 21 Abs. 1 Satz 1 SchwarzArbG besteht. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. (§ 56 Abs. 2 VgV) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (§ 56 Abs. 3 VgV)
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 27.08.2026BekanntmachungBekanntmachung 885867
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Frist in den letzten 12 Monaten abgelaufen, nach Ähnlichkeit| Titel | |||
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| Kauf und Lieferung eines MRT-geeigneten AnästhesiesystemsOtto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Abt. Beschaffung, Zahlstelle (K13) | 39106 Magdeburg, Deutschland | 17.09.2026 | - |
| Beschaffung von neun Angiographieanlagen für Radiologie, Kardiologie und Hybrid-OperationssäleUniversitätsklinikum Schleswig-Holstein AöR | Lübeck, Deutschland | 13.07.2026 | - |
| Patientenportale sowie Patientenaufrufsysteme für zwei KlinikenUniversitätsklinikum Magdeburg A.ö.R. | Magdeburg, Deutschland | 16.07.2026 | 340 Tsd. € |
| Radiologische Großgeräte mit Wartungs- und Serviceleistungen für Hybrid-OP, Angiografie, Röntgen und CTKlinikum Bad Hersfeld GmbH | Bad Hersfeld, Deutschland | 25.08.2026 | - |
| Transformation der SAP-ECC-Landschaft auf SAP S/4HANAUniversitätsklinikum des Saarlandes | Homburg, Deutschland | 11.09.2026 | 3,8 Mio. € |
| Beschaffung von OP-Mikroskopen für die AugenheilkundeLandeshauptstadt Dresden, GB Arbeit, Soziales, Gesundheit und Wohnen, Städtisches Klinikum Dresden | Dresden, Deutschland | 15.07.2026 | - |
| Lieferung und Inbetriebnahme einer RöntgenkleinwinkelstreuanlageMartin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Abteilung 4 - Bau, Liegenschaften und Gebäudemanagement | Halle (Saale), Deutschland | 14.07.2026 | 714 Tsd. € |
| Transformation des bestehenden SAP-Systems auf die SAP-S/4HANA-PlattformUniversitätsklinikum des Saarlandes | Homburg, Deutschland | 13.07.2026 | 3,8 Mio. € |
Wer gewinnt solche Vergaben?
Alle inhaltlich ähnlichen Verfahren im erfassten Bestand| Trend | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| XSXenocs SAS | Grenoble | 1 | 0 | 03.09.2026 | 714 Tsd. € | steigend |
| IGInstron GmbH | Darmstadt | 1 | 0 | 03.09.2026 | 314 Tsd. € | steigend |
| SASiemens AG, Smart Infrastructure | Düsseldorf | 1 | 0 | 20.08.2026 | - | steigend |
| ISIntuitive Surgical Deutschland GmbH | Freiburg | 1 | 0 | 28.07.2026 | 4,5 Mio. € | steigend |
| STSCHNELL Trainingsgeräte | Peutenhausen | 1 | 0 | 03.06.2026 | - | steigend |
| MCMEGWARE Computer Vertrieb und Service GmbH | Chemnitz | 1 | 0 | 30.05.2026 | 1,3 Mio. € | steigend |
Wer schreibt solche Vergaben aus?
Regionen: Sachsen-Anhalt (4) · Hessen (3) · Sachsen (3) · Nordrhein-Westfalen (3) · Saarland (2) · Bayern (2)| UDUniversitätsklinikum des Saarlandes | Homburg | 2 | 30.07.2026 |
| LDLandeshauptstadt Dresden, GB Arbeit, Soziales, Gesundheit und Wohnen, Städtisches Klinikum Dresden | Dresden | 2 | 15.06.2026 |
| OMOtto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Abt. Beschaffung, Zahlstelle (K13) | 39106 Magdeburg | 1 | 09.09.2026 |
| UGUniversitätsmedizin Greifswald KöR | Greifswald | 1 | 17.08.2026 |
| KDKliniken der Stadt Köln gGmbH | Köln | 1 | 14.08.2026 |
| AFAGAPLESION FRANKFURTER DIAKONIE KLINIKEN gGmbH | Frankfurt am Main | 1 | 14.08.2026 |
| KMKrankenhaus Märkisch-Oderland GmbH | Strausberg | 1 | 14.08.2026 |
| KMKrankenhaus Märkisch-Oderland GmbH | - | 1 | 14.08.2026 |
Laufende Rahmenverträge
bundesweit- Kardiologische MitraClip- und TriClip-Systeme zur interventionellen KlappenbehandlungABBOTT MEDICAL GMBHRKH Kliniken Ludwigsburg-Bietigheim gGmbHLudwigsburg, Deutschland1 €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet01.10.2025läuft aus01.10.2026
- Produkte für Anästhesie und Intensivmedizin: invasive ZugängeB. Braun Deutschland GmbH & Co. KG +2 weitereEK-UNICO GmbHMünster, Deutschland4,6 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet20.03.2025noch 6 Monate20.03.2027
Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR
Aktiv seit 2026 · 9 VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle LeistungsbereicheLaufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 02.09.2026 | Erdbau- und Rohbauarbeiten für die Erweiterung eines Kryolagers | Offen | - | - |
| 02.09.2026 | Elektro-Grundleitungen für die Erweiterung eines Kryolagers | Offen | - | - |
| 27.08.2026 | Beschaffung von Herz-Lungen-Maschinen und ECMO-Systemen für die Herzchirurgie | Offen | - | 3,6 Mio. € |
| 27.08.2026 | Beschaffung von zwei Phako-Vitrektomie-Kombinationssystemen | Offen | - | - |
| 25.08.2026 | Sequenziergerät für molekularpathologische Diagnostik mit 48-Monats-Rahmenvertrag für Verbrauchsmaterialien | Offen | - | 377 Tsd. € |
| 25.08.2026 | Sicherheits- und Baustelleneinrichtung für Neubau Pandemieresilienz-Zentrum Halle | Offen | - | - |
| 25.08.2026 | Automatisierter Pipettierroboter für molekulare Diagnostik in der Pathologie | Offen | - | 393 Tsd. € |
| 24.08.2026 | 21 Hämodialyse-Geräte für Universitätsklinikum Halle | Offen | - | - |
| 21.08.2026 | Baustromanlage, Baubeleuchtung und Bauheizung für das Neubau-Pandemieresilienz-Zentrum Halle, Gebäude 1 | Offen | - | - |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenBeschaffung von vier Herz-Lungen-Maschinen und zwei Hypothermiegeräten
Greifswald · Offen · Frist 28.09.2026
Die Universitätsmedizin Greifswald, Körperschaft des öffentlichen Rechts, beschafft für ihre Herzchirurgie vier Herz-Lungen-Maschinen und zwei Hypothermiegeräte (Heater-Cooler-Units). Der Auftrag umfasst außerdem Lieferung, Installation, Inbetriebnahme, Einweisung des Anwenderpersonals, Integration in den klinischen Betrieb sowie erforderliche Service- und Wartungsleistungen für einen sicheren und wirtschaftlichen Betrieb. Die Leistung betrifft die Standorte Greifswald und Karlsburg; Angebote müssen bis zum 28. September 2026, 10:00 Uhr, eingereicht werden.
70 % ähnlichBeschaffung von zwei Phako-Vitrektomie-Kombinationssystemen
Halle (Saale) · Offen · Frist 28.09.2026
Das Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR beschafft für seine Klinik für Augenheilkunde zwei Phako-Vitrektomie-Kombinationssysteme für Kataraktoperationen, Vitrektomien und kombinierte Eingriffe am vorderen und hinteren Augenabschnitt. Die Systeme sollen am Hauptstandort in der Ernst-Grube-Straße und in der Saaleklinik in Halle (Saale) eingesetzt werden; innerhalb von 24 Monaten können optional weitere Systeme beauftragt werden. Zusätzlich ist eine 48-monatige Rahmenvereinbarung zur Lieferung der erforderlichen Verbrauchsmaterialien vorgesehen, deren Kosten in die Angebotswertung einfließen. Angebote müssen bis zum 28. September 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
59 % ähnlich21 Hämodialyse-Geräte für Universitätsklinikum Halle
Halle (Saale) · Offen · Frist 22.09.2026
Das Universitätsklinikum Halle (Saale) beschafft 21 bis maximal 24 moderne Hämodialyse-Geräte zur Modernisierung der Akut-Dialyseabteilung der Klinik für Innere Medizin II. Die derzeit eingesetzten Geräte sind über zehn Jahre alt und sollen durch neue, vernetzungsfähige Systeme ersetzt werden, die verschiedene Dialyseverfahren unterstützen. Die Beschaffung umfasst neben den Geräten auch Verbrauchsmaterialien für eine 48-monatige Rahmenvereinbarung und optional Serviceleistungen; die Bewertung erfolgt nach Preis, Systemspezifikation, Service und Energieeffizienz mit Abgabefrist September 2026.
57 % ähnlichAustausch eines heliumarmen Magnetresonanztomographiesystems im laufenden Klinikbetrieb
Heidelberg · Offen · Frist 05.10.2026
Die Thoraxklinik Heidelberg gGmbH – Universitätsklinikum Heidelberg beschafft ein modernes heliumarmes Magnetresonanztomographiesystem (MRT) als Ersatz für das bestehende Gerät. Der Auftrag umfasst Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Abnahme im laufenden Klinikbetrieb und hat einen geschätzten Wert von 1,35 Millionen Euro. Die Leistung wird in Heidelberg erbracht; die vorgesehene Laufzeit beträgt 720 Tage, und die Angebotsfrist endet am 5. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
53 % ähnlichLieferung und Einrichtung eines redundanten Hochleistungs-Speichersystems als Metro-Cluster
Magdeburg · Offen · Frist 06.10.2026
Das Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R. beschafft für seine zentrale IT-Infrastruktur mindestens zwei redundante Hochleistungs-Speichersysteme als betriebsbereite Metro-Cluster-Lösung. Der Auftrag umfasst die erforderlichen Hardware-, Software- und Lizenzkomponenten sowie Kabel, Transceiver, Optiken, Installation und Anbindung. Der geschätzte Auftragswert beträgt 755.000 Euro; die Leistung ist am Standort Magdeburg zu erbringen, und Angebote können bis zum 6. Oktober 2026, 08:00 Uhr, eingereicht werden.
50 % ähnlichMobiles Mehrkanal-Ultraschall-Flussmesssystem für die ECMO
Offen · Frist 01.10.2026
Das BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin gGm beschafft ein mobiles Mehrkanal-Ultraschall-Flussmesssystem als eigenständige Lösung zur Anwendung bei der extrakorporalen Membranoxygenierung (ECMO). Der Auftrag ist der Region Berlin zugeordnet und umfasst ein Los. Die Angebotsfrist endet am 1. Oktober 2026 um 9:00 Uhr.
47 % ähnlichZwei telemedizinische Demonstrationssysteme mit Vitaldatenmessung und Softwareplattform
Offen · Frist 24.09.2026
Das Universitätsklinikum Halle (Saale) beschafft im Auftrag der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität zwei telemedizinische Demonstrationssysteme für Schulungs-, Informations- und Ausstellungszwecke in Halle (Saale). Vorgesehen sind mobile Endgeräte, medizinische Messgeräte zur Erfassung von Vitaldaten, eine gesicherte cloud- oder webbasierte Plattform, Fernwartung, deutschsprachiger Support und Schulungen. Die Lieferung soll spätestens vier Wochen nach Beauftragung erfolgen; bevorzugt wird ein Miet- oder betreutes Servicemodell bis zum Ende der Projektlaufzeit am 30. November 2029. Angebote sind bis zum 24. September 2026 um 10:00 Uhr einzureichen und sollen bis zum 31. Oktober 2026 bindend bleiben.
46 % ähnlichErneuerung von Einrichtung, Möblierung und automatisiertem Umlaufregalsystem für die Medizinprodukteaufbereitung
Berlin · Offen · Frist 02.10.2026
Die ukb-AESCULAP InstrumentenManagement GmbH beschafft für die Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (AEMP) am Unfallkrankenhaus Berlin neue Einrichtung und Möblierung sowie ein automatisiertes Umlaufregalsystem mit Anbindung an das vorhandene Instrumentenmanagementsystem. Die AEMP versorgt im durchgängigen 24-Stunden-Betrieb zentral mit Sterilgut und verarbeitet jährlich rund 100.000 Sterilguteinheiten sowie mehr als 4,5 Millionen Operationsinstrumente; die Umsetzung erfolgt abschnittsweise während des laufenden Betriebs. Die Angebotsfrist endet am 2. Oktober 2026 um 10:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC); für beide Teile ist eine Dauer von jeweils 3.650 Tagen angegeben.
45 % ähnlichRahmenvereinbarung für Endoskopiesysteme und Service in der Gastroenterologie
Hannover · Offen · Frist 12.10.2026
Die Medizinische Hochschule Hannover beschafft für ihre gastroenterologische Endoskopie eine einheitliche Endoskopiesystemplattform. Der Auftrag umfasst die bedarfsorientierte Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Erweiterung der Systeme sowie deren Wartung und Instandhaltung durch einen Vertragspartner. Die Leistung wird in Hannover für eine Laufzeit von 1.440 Tagen ausgeschrieben; Angebote können bis zum 12. Oktober 2026 um 09:00 Uhr eingereicht werden.
45 % ähnlichMedizintechnik und rettungsdienstliche Ausrüstung für zwei Rettungstransportwagen
Herzberg/Elster · Offen · Frist 21.10.2026
Der Rettungsdienst des Landkreises Elbe-Elster beschafft Medizintechnik und rettungsdienstliche Ausrüstung zur Ausstattung von zwei Rettungstransportwagen (RTW) nach DIN EN 1789 Typ C mit Wechselkofferaufbau. Die vier Lose umfassen Elektrokardiografiegeräte (EKG), Injektomaten, Beatmungsgeräte, Absaugpumpen, Tragen, Tragestühle und Zubehör. Der Leistungsort liegt in der Region Elbe-Elster (NUTS-Code DE407); Angebote müssen bis zum 21. Oktober 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
44 % ähnlichLieferung von zwei mobilen Beatmungsgeräten
Offen · Frist 29.09.2026
Die HELIOS Klinikum Emil von Behring GmbH beschafft zwei mobile Beatmungsgeräte. Der Auftrag betrifft die Region DE3 in Deutschland; eine genauere regionale Zuordnung ist aus den Angaben nicht ersichtlich. Die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 08:00 Uhr.
43 % ähnlichLieferung von zwei mobilen Beatmungsgeräten
Offen · Frist 29.09.2026
Die HELIOS Klinikum Emil von Behring GmbH beschafft zwei mobile Beatmungsgeräte. Der Auftrag betrifft die Region DE3 in Deutschland; ein genauer Ort ist nicht angegeben. Die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 08:00 Uhr.
42 % ähnlichBewirtschaftung von wiederaufbereitbarem chirurgischem Instrumentarium
Augsburg · Offen · Frist 21.09.2026
Das Universitätsklinikum Augsburg schreibt die europaweite Bewirtschaftung von wiederaufbereitbarem chirurgischem Instrumentarium aus. Der Auftrag umfasst Organisation, Instandhaltung, Instandsetzung, Qualitätssicherung und Dokumentation. Der geschätzte Auftragswert beträgt rund 3,84 Mio. EUR und die Vertragslaufzeit ist mit 1460 Tagen etwa vier Jahre. Die Vergabe erfolgt in einem Los nach dem Verfahren "neg-w-call".
42 % ähnlichLieferung, Installation und Inbetriebnahme medientechnischer Anlagen
Flensburg · Offen · Frist 14.10.2026
Die Hochschule Flensburg beschafft medientechnische Anlagen einschließlich Lieferung, Installation, Konfiguration und Inbetriebnahme sowie den Austausch und Umbau weiterer Komponenten. Die Ausschreibung ist in zwei Lose mit einem geschätzten Gesamtwert von 400.000 Euro aufgeteilt; vorgesehen sind unter anderem eine Anlage für den Raum H14 und der Austausch von Komponenten im Audimax. Die Leistung wird in Flensburg erbracht, die Frist endet am 14. Oktober 2026 um 07:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).
42 % ähnlichSicherheitstechnische Kontrollen, Wartung und Ersatzteile für Corpuls-Medizingeräte
Stadt Halle (Saale) · Offen · Frist 21.09.2026
Die Stadt Halle (Saale) beschafft für ihre Berufsfeuerwehr eine Rahmenvereinbarung über sicherheitstechnische Kontrollen (STK), Wartungsleistungen und die Lieferung von Ersatzteilen für Corpuls-Medizingeräte. Die Leistungen werden in Halle (Saale) erbracht; eine Mengen- oder Wertangabe ist nicht angegeben. Die Frist endet am 21. September 2026 um 10:00 Uhr.
41 % ähnlichLieferung eines mobilen Ultraschalldiagnosegeräts mit Sonden für eine Weaning-Station
Offen · Frist 30.09.2026
Die HELIOS Klinikum Emil von Behring GmbH beschafft ein Ultraschalldiagnosegerät für den Einsatz auf einer Weaning-Station, also einer Station zur Entwöhnung von der maschinellen Beatmung. Zum Lieferumfang gehören auch die benötigten Sonden. Der Einsatzort liegt in der Region Berlin (NUTS-Code DE3); die Frist endet am 30. September 2026 um 08:00 Uhr.
41 % ähnlichLieferung eines medizinischen Beinhaltesystems
Offen
Die HELIOS Klinikum Berlin-Buch GmbH beschafft ein medizinisches Beinhaltesystem. Angaben zu Umfang, Wert und Zeitrahmen sind nicht enthalten. Der Leistungsort liegt in der Region Berlin (NUTS-Code DE3).
39 % ähnlichMedizintechnik für den bodengebundenen Rettungsdienst
Freiberg · Offen · Frist 28.09.2026
Das Landratsamt Mittelsachsen beschafft Medizintechnik für den bodengebundenen Rettungsdienst im Landkreis Mittelsachsen. Die Ausschreibung umfasst 13 Lose mit insgesamt 83 Geräten, darunter Spritzen- und Absaugpumpen, Vakuummatratzen, Tragen, Notfallrucksäcke, Defibrillatoren, Beatmungsgeräte und ein Oximeter. Die Geräte sollen überwiegend sieben Jahre auf Rettungswagen, Krankentransportwagen und Notarzteinsatzfahrzeugen eingesetzt werden; Angebotsfrist ist der 28. September 2026 um 08:00 Uhr.
39 % ähnlichLieferung eines patientennahen Ultraschalldiagnosegeräts mit Sonden
Offen · Frist 30.09.2026
Die HELIOS Klinikum Emil von Behring GmbH beschafft ein patientennahes Ultraschalldiagnosegerät (Point-of-Care) einschließlich Sonden für den Einsatz auf einer Weaning- beziehungsweise Entwöhnungsstation. Der Auftrag betrifft die Region Berlin und soll bis zum 30. September 2026 um 08:00 Uhr (UTC) eingereicht werden; ein geschätzter Auftragswert ist nicht angegeben.
39 % ähnlichDrei volldigitale mobile Ultraschallsysteme für die zentrale Notaufnahme
Offen
Das Krankenhaus Märkisch Oderland GmbH beschafft drei volldigitale, mobile Ultraschallsysteme für den Einsatz in der zentralen Notaufnahme (ZNA). Die Ausschreibung ist der Region Brandenburg zugeordnet; Angaben zu Auftragswert und zeitlichem Rahmen liegen nicht vor.
38 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
3 Dateien sind laut Ursprungsportal verfügbar, aber noch nicht abgerufen. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Auf dem Ursprungsportal angebotene Dateien
Stand: 08.09.2026, 02:58 (Europe/Berlin)
2026_22_260907_Beantwortung_Bewerber_Bieterfragen.pdf
PDF · Sonstiges · 48 KB · Stand 07.09.2026
_Hinweise von der e-Vergabe.txt
TXT · Sonstiges · 1 KB
2026_22_Vergabeunterlagen_alleLOSE.zip
ZIP · Sonstiges · 11,6 MB · Stand 26.08.2026
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
26 vergleichbare Verfahren, davon 10 mit erfasstem Zuschlag · 6 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 985.972,08 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 4 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Xenocs SAS · Grenoble
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Instron GmbH · Darmstadt
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Siemens AG, Smart Infrastructure · Düsseldorf
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Intuitive Surgical Deutschland GmbH · Freiburg
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
SCHNELL Trainingsgeräte · Peutenhausen
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
MEGWARE Computer Vertrieb und Service GmbH · Chemnitz
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
- Kardiologische MitraClip- und TriClip-Systeme zur interventionellen Klappenbehandlung
RKH Kliniken Ludwigsburg-Bietigheim gGmbH · Ludwigsburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 01.10.2026
Auftragnehmer: ABBOTT MEDICAL GMBH
Vertragsschluss: 01.10.2025
Zuschlagswert: 1 EUR
- Produkte für Anästhesie und Intensivmedizin: invasive Zugänge
EK-UNICO GmbH · Münster
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 20.03.2027
Auftragnehmer: B. Braun Deutschland GmbH & Co. KG +2 weitere
Vertragsschluss: 20.03.2025
Zuschlagswert: 4.628.103 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR
06120 · Halle (Saale)
vergabe@uk-halle.de+49 345 557 18419 erfasste Verfahren, davon 0 vergeben. 2 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenTED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
Geschäftsstelle der Vergabekammern
vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de+49 3455141529
Geschäftsbereich I - Vergabestelle
vergabe@uk-halle.de+49 345 557 1841
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 02:28 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 27.08.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 08.09.2026, 02:58 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
Was bietet VergabeHero für öffentliche Aufträge?
VergabeHero verbindet KI-gestützte Ausschreibungssuche, Vergabeunterlagen, Wettbewerbsanalyse und Rahmenverträge mit Eignungsprüfung und gemeinsamer Angebotsorganisation. Unternehmen recherchieren öffentliche Aufträge aus Deutschland und Europa, bewerten Chancen anhand von Leistungsanforderungen und Vergabehistorie und bearbeiten ihre Bewerbung im Team.
- Ausschreibungssuche und KI-Matching
- Öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach Suchbegriffen, CPV-Codes, Regionen und Fristen recherchieren. KI-Matching gleicht Ausschreibungen mit der Leistungsbeschreibung im Suchprofil ab und begründet die Zuordnung. Passende Neuzugänge laufen im gemeinsamen Posteingang zusammen.
- Vergabeunterlagen und Dokumentextraktion
- Verfügbare Vergabeunterlagen aus angebundenen Quellen abrufen und beim Verfahren bündeln. Das Dokumentinventar zeigt tatsächlich hinterlegte Dateien, Abrufstatus und Originalverweise. Fertig extrahierte Dokumenttexte sind über eigene Unterlagenseiten lesbar.
- Leistungsumfang, Lose und Anforderungen
- KI-Zusammenfassungen, Leistungsbeschreibungen, Lose, Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien erleichtern die erste Prüfung. Verfügbare Fristen, Auftragswerte, Verfahrensarten und Kontaktangaben stehen in der Ausschreibungsakte zusammen.
- Wettbewerbsanalyse mit Zuschlagshistorie
- Historische Auftragnehmer vergleichbarer Vergaben anhand gemeinsamer CPV-Codes und der Region untersuchen. Zuschlagshäufigkeiten, Belegverfahren und veröffentlichte Auftragswerte machen die Wettbewerbssituation nachvollziehbar. Frühere Gewinner sind keine bestätigten Bieter des aktuellen Verfahrens.
- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
- Vergebene Rahmenvereinbarungen mit Auftragnehmern, verfügbaren Zuschlagswerten und voraussichtlichen Vertragsenden recherchieren. Verwandte Rahmenverträge helfen, das Marktumfeld und mögliche künftige Beschaffungsbedarfe einzuordnen. Ein Vertragsende bestätigt keine Neuausschreibung.
- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
- Angebotsorganisation und Projektmanagement
- Aus einer Ausschreibung ein gemeinsames Projekt erstellen. Aufgaben, Abgabeunterlagen, Zuständigkeiten, Fristen, Kommentare und Bearbeitungsstände bündeln und die Bewerbung von der Prüfung bis zum eingereichten Angebot und Ergebnis verfolgen.
Die Angaben zur konkreten Ausschreibung stehen in den Abschnitten darüber. Umfang und Verfügbarkeit der Unterlagen und Marktdaten hängen vom erfassten Verfahren ab. Persönliche Suchprofile und Teamfunktionen erfordern ein Konto; KI-Matching und KI-Checklistenprüfungen eine entsprechende Freischaltung. Die aktuellen Leistungen und Tarife stehen auf der Preisseite.
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