Projektsteuerung und Beratung für Spüllüftungsanlagen in 24 Treppenhäusern
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 18.09.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- ukafacilities GmbH
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 19.08.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 572346-2026
- Verfahrensnummer
- d48d6470-9542-4453-8cd6-e03078906617
- CPV-Codes
- 71541000 · Projektmanagement im Bauwesen
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Kurzbeschreibung
Die ukafacilities GmbH beauftragt Projektsteuerungs- und allgemeine Beratungsleistungen für die Spüllüftungsanlagen in den 24 notwendigen Treppenhäusern des Hauptgebäudes der Uniklinik RWTH Aachen. Die Leistungen umfassen insbesondere die Begleitung der komplexen Umbau- und Inbetriebnahmephase; sobald die Bauphase beginnt, ist eine Präsenz vor Ort von bis zu drei Tagen pro Woche vorgesehen. Der Leistungsort ist Aachen, die Angebotsfrist endet am 18. September 2026 um 10:00 Uhr mitteleuropäischer Zeit.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Das Hauptgebäude der Uniklinik RWTH Aachen verfügt über 24 notwendige Treppenhäuser mit Vorräumen und Aufzügen. Am 23.12.1996 ist ein Brand in einem Elektroschacht in der Nähe des Treppenhauses C3 ausgebrochen. Dieses Brandereignis zeigte gravierende Schwächen im bisherigen Sicherheitskonzept für die Rauchfreihaltung und Entrauchung der Treppenhäuser auf. Aufgrund dieser Erfahrungen wurde das Sicherheitskonzept der Treppenhäuser einschließlich Schleusen überarbeitet und mit der Umbauplanung der Sicherheitslüftung für die Treppenhauskerne begonnen. Gemäß der damaligen brandschutztechnischen Stellungnahme sollten die vorhandenen Druckbelüftungsanlagen der Treppenhauskerne durch Spüllüftungsanlagen ersetzt werden. Im Rahmen des Bauvorhabens "Umbau Sicherheitslüftung der 24 Treppenhäuser des UBFT", genehmigt durch Zustimmung gemäß § 80 BauO NW, erteilt durch die Bezirksregierung Köln am 23.04.2003 unter Berücksichtigung der dazugehörenden Ergänzungen und Abnahmen, wurden bis 2010 die Sicherheitslüftungsanlagen für 13 der 24 Treppenhauskerne umgebaut. Aufgrund eines Wechsels bezüglich der bauaufsichtlichen Zuständigkeit war das Fortführen des genehmigten Bauvorhabens formell jedoch nicht möglich.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Projektsteuerung für die Spüllüftungsanlagen in den Treppenhäusern
Gegenstand dieses VgV-Vergabeverfahrens sind die erforderlichen Leistungen der "Projektsteuerung und allgemeine Beratung" gem. Beschreibung der Leistungen in der "Projektbeschreibung" Anlage 07 Seiten 7-8. Sobald die Bauphase beginnt, ist eine Präsenz von bis zu drei Tagen in der Woche vor Ort erforderlich, da die komplexen Maßnahmen, insbesondere in der Inbetriebnahmephase, von Seiten der Projektsteuerung eng begleitet werden müssen. Bei der Uniklinik Aachen können bei Bedarf Räume angemietet werden. Vom Auftragnehmer wird gefordert, die internetbasierte Plattform Conclude/CDE nach den Anforderungen des AG mit Projektleiterrechten zu verwenden. . Es ist eine Komplettbeauftragung über alle Leistungen vorgesehen. Weitere Angaben hierzu sind dem Vertrag (vgl. Anlage 06) zu entnehmen.
Anforderungen an deinen Betrieb
Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 1: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Öffentliche Auftraggeber schließen, gemäß §123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129?a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129?b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) § 123 Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: Abs. 1 Nr. 4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Abs. 1 Nr. 5.§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein Ausschlussgrund: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: den §§ 232 232?a Abs. 1-5, den 232?b bis 233?a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 3 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 4 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 5 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 7 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. -das Unternehmen a)versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor. . Zusätzliche Informationen: Inhaltliche Korrekturen können nicht nachgefordert werden.
Vergabeunterlagen
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Anforderungen
Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 1: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Öffentliche Auftraggeber schließen, gemäß §123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129?a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129?b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) § 123 Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: Abs. 1 Nr. 4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Abs. 1 Nr. 5.§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein Ausschlussgrund: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: den §§ 232 232?a Abs. 1-5, den 232?b bis 233?a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 3 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 4 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 5 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 7 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. -das Unternehmen a)versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor. . Zusätzliche Informationen: Inhaltliche Korrekturen können nicht nachgefordert werden.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 19.08.2026BekanntmachungBekanntmachung 227639
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Calw · Offen · Frist 06.10.2026
Der Landkreis Calw, Eigenbetrieb Immobilien der Kreiskliniken Calw und Nagold, beschafft im Raum Calw raumlufttechnische Anlagen für verschiedene Klinikbereiche. Vorgesehen sind vier Zu- und Abluftanlagen mit Luftleistungen von 4.500 bis 15.000 m³/h, Wärmerückgewinnung, ein Außenluftturm sowie etwa 200 weitere Komponenten wie Brandschutzklappen und Volumenstromregler. Die Vertragsdauer beträgt 523 Tage; die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 9:00 Uhr, und der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem Preis.
35 % ähnlichRaumlufttechnik für den Anbau eines Bettenhauses zur Altersmedizin
Beckum · Offen · Frist 15.10.2026
Die St. Elisabeth-Hospital Beckum GmbH beauftragt die Lieferung und Montage der Raumlufttechnik für den Anbau beziehungsweise die Aufstockung eines Bettenhauses in Beckum. Vorgesehen sind unter anderem ein Zentrallüftungsgerät für Zu- und Abluft mit 18.000 m³/h, ein Kreislaufverbundsystem zur Wärmerückgewinnung, rund 550 m² Lüftungskanäle mit 630 m² Formteilen, 1.400 m Wickelfalzrohr, 160 Deckenluftdurchlässe sowie insgesamt 126 Brandschutzklappen. Zum Leistungsumfang gehören außerdem der Anschluss, die Inbetriebnahme, die Hygieneprüfung und die Einregulierung der Luftvolumenströme; die Ausführungsdauer beträgt 595 Tage, die Angebotsfrist endet am 15. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
35 % ähnlichFachplanung für Starkstrom-, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
Münster · Offen · Frist 22.10.2026
Die UKM Infrastruktur Management GmbH beschafft Fachplanungsleistungen für Starkstromanlagen sowie Fernmelde- und informationstechnische Anlagen am Universitätsklinikum Münster. Der Leistungsumfang umfasst die Planungsphasen 1 bis 3 sowie 5 bis 8. Die Rahmenvereinbarung läuft zunächst ein Jahr und kann dreimal um jeweils ein Jahr verlängert werden, höchstens auf vier Jahre; die Leistungen betreffen den Standort Münster. Die Teilnahmefrist endet am 22. Oktober 2026 um 9:00 Uhr.
35 % ähnlichUnterhalts- und Desinfektionsreinigung für eine Tagesklinik in Kiel
Lübeck · Offen · Frist 05.10.2026
Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein AöR beschafft Unterhalts- und Desinfektionsreinigungsleistungen für den Neubau der Tagesklinik des Zentrums für Integrative Psychiatrie (ZIP) in der Preetzer Straße 4 in Kiel. Zu reinigen sind fünf Ebenen mit rund 3.290 m² Fläche, davon etwa 270 m² nach dem Krankenhaushygienestandard der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO). Die Vertragsdauer beträgt 360 Tage; Angebote können bis zum 5. Oktober 2026 eingereicht werden.
34 % ähnlichPlanungsleistungen für Heizung, Lüftung, Sanitär und Gebäudeautomation
Bad Waldsee · Offen · Frist 05.10.2026
Die Städtischen Rehakliniken Bad Waldsee beauftragen Planungsleistungen für die technische Ausrüstung einer Erweiterung der Klinik Mayenbad in Bad Waldsee. Die Erweiterung umfasst 42 zusätzliche Patientenzimmer und zwei Aufzugsanlagen an einem bestehenden Klinikgebäude mit 164 Zimmern; vorgesehen ist ein achtgeschossiger Anbau. Die Leistungen werden stufenweise nach den Leistungsphasen 1 bis 3 sowie 5 bis 9 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vergeben, für die Heizung zusätzlich in Leistungsphase 4; zunächst sollen die Leistungsphasen 1 bis 3 einschließlich besonderer Leistungen bearbeitet werden. Angebote müssen bis zum 5. Oktober 2026 eingereicht werden.
34 % ähnlichLüftungsarbeiten für die betriebserhaltende Sanierung des MKL-Bettenhauses
Ulm · Offen · Frist 06.10.2026
Das Universitätsklinikum Ulm beauftragt Lüftungsarbeiten im Rahmen der betriebserhaltenden Sanierung des MKL-Bettenhauses. Die Vergabe erfolgt in einem zweistufigen Verfahren: Zunächst werden Teilnahmeanträge eingereicht, anschließend geben geeignete Unternehmen Angebote ab. Der Leistungsort liegt in Ulm; die Frist für die Teilnahme endet am 6. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
34 % ähnlichFachplanung für medizinische und labortechnische Anlagen am Gesundheitscampus Köln-Merheim
Köln · Offen · Frist 28.09.2026
Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH vergeben die Fachplanung für medizinische und labortechnische Anlagen im Bauvorhaben Gesundheitscampus Köln-Merheim. Der Auftrag umfasst die bedarfsgerechte Planung, Koordination und Integration der medizintechnischen Ausstattung für einen Neubaukomplex mit zwei Einheiten sowie für die Sanierung, den Umbau und die Nutzungsänderung der Bestandsgebäude 20, 20A und 20B; zunächst sollen die Neubauten einschließlich erforderlicher Provisorien und anschließend die Bestandsbauten ausgestattet werden. Die Bewerbungsfrist endet am 28. September 2026 um 10:00 Uhr.
34 % ähnlichLüftungs- und Raumlufttechnik mit Klimaschränken, Luftkanälen und Brandschutzkomponenten
Stuttgart · Offen · Frist 16.10.2026
Das Diakonissenkrankenhaus und die Paulinenhilfe gGmbH – Diakonieklinikum Stuttgart beschafft Leistungen für die Lüftungs- und Raumlufttechnik in Stuttgart. Vorgesehen sind unter anderem ein Raumlufttechnik-Gerät mit Wärmerückgewinnung (WRG), eine Hydraulikstation für ein KVS-System, drei Klimaschränke zum Heizen, Kühlen, Befeuchten und Entfeuchten sowie rund 880 m² Luftkanäle, 150 m Wickelfalzrohre, Luftauslässe, Brandschutzklappen und Außenlufttürme. Die Angebotsfrist endet am 16. Oktober 2026 um 07:20 Uhr UTC; ein Ausführungszeitraum ist nicht angegeben, und die Planunterlagen werden erst nach Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung versandt.
33 % ähnlichObjektplanung für MobilityHub/Fahrradgarage am Universitätsklinikum Münster
Münster · Offen · Frist 22.09.2026
Die UKM Infrastruktur Management GmbH beauftragt die Objektplanung (Leistungsphase 3‑8) für das MobilityHub/Fahrradgarage‑Projekt am Universitätsklinikum Münster. Die Planung umfasst die Umwidmung der Domagkstraße zur Fahrradstraße und die Anbindung an das bestehende Verkehrsnetz. Das Los hat eine geplante Laufzeit von 720 Tagen. Es handelt sich um reine Planungs‑ und Ingenieurdienstleistungen ohne Bauausführung.
33 % ähnlichPlanung der Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik für die Sanierung eines Altbaus
Augsburg · Offen · Frist 21.09.2026
Die IHK Akademie Schwaben Arbeit und Bildung GmbH beauftragt Planungsleistungen für die Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik am Bildungszentrum Neu-Ulm. Gegenstand sind die Leistungsphasen 5 bis 8 für die Sanierung des westlichen Altbaus einschließlich Dachabbruch, Abbruch nordseitiger Nebengebäude, Aufstockung um ein Geschoss mit Pultdach und Außenanlagen. Die Vertragslaufzeit beträgt 450 Tage; Teilnahmeanträge müssen bis zum 21. September 2026 um 08:30 Uhr eingereicht werden.
33 % ähnlichProjektsteuerung für Neubau-, Umbau-, Rückbau- und Sanierungsmaßnahmen am Krankenhaus Mühlacker
Mühlacker · Offen · Frist 12.10.2026
Die RKH Enzkreis-Kliniken gGmbH sucht bis zu drei Partner für eine Rahmenvereinbarung über Projektsteuerungs- und Projektmanagementleistungen bei baulichen Maßnahmen am Krankenhausstandort Mühlacker. Vorgesehen sind unter anderem Stationssanierungen und -umbauten sowie Bauprojekte in medizinischen Funktionsbereichen nach Heft Nr. 9 der AHO-Schriftenreihe zu Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft. Die regelmäßig anfallenden Projekte sollen in den kommenden Jahren bis einschließlich 2030 umgesetzt werden; die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 1.095 Tagen und begründet keine Abnahmeverpflichtung.
33 % ähnlichInstallation von Schachttüren und Steuerungstechnik für Aufzugsanlagen
Düsseldorf · Offen · Frist 13.10.2026
Das Universitätsklinikum Düsseldorf beschafft Arbeiten an der Aufzugsgruppe K2.1 und K2.2 im Rahmen der Anbindung der als AWT bezeichneten Anlage im Untergeschoss U1 der Kinderklinik. Vorgesehen sind neue Haltestellen, aktive Schachttüren, zugehörige Steuerungskits sowie die Integration in die Aufzugssteuerung einschließlich einer Türzonenüberwachung gegen unbeabsichtigtes Öffnen. Die Leistung wird in Düsseldorf erbracht; die Angebotsfrist endet am 13. Oktober 2026 um 09:00 Uhr.
33 % ähnlichTragwerksplanung für den Austausch von Lüftungsanlagen in einem Hörsaalgebäude
Düsseldorf · Offen · Frist 15.10.2026
Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Düsseldorf sucht eine Tragwerksplanung für ein bestehendes Hörsaalgebäude auf dem Campus der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf. Im Rahmen der Maßnahme sollen die Lüftungsanlagen von zehn Hörsälen und einer Cafeteria ausgetauscht werden; die Hörsäle werden dabei hinsichtlich Barrierefreiheit, Schadstofffreiheit, Energieeffizienz und Gestaltung saniert. Die Teilnahmefrist endet am 15. Oktober 2026.
32 % ähnlich
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Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
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Letzter dokumentierter Abruf: 10.09.2026, 21:03 (Europe/Berlin)
Anlage 07_VgV_UKA_TSA_PS_Projektbeschreibung für VgV Projektsteuerung.pdf
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Anlage 01_VgV_UKA_TSA_PS_Allg. Vergabeunterlage_FIN.pdf
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Anlage 02_VgV_UKA_TSA_PS_Teilnahmeantrag_AUSFÜLLBAR.docx
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312_322 EU 02-2024 - Hinweise Einreichung Teilnahmeantraege_Angebote.pdf
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311 EU 02-2024 - Anfrage Teilnahmewettbewerb.pdf
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Anlage 03_VgV_UKA_TSA_PS_Eignungsmatrix_AUSFÜLLBAR_FIN.xlsx
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Anlage 04_VgV_UKA_TSA_PS_Honorarformblatt_EA_FIN.pdf
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521 EU 01-2023 - Eigenerklaerung Ausschlussgruende.docx
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522 EU 06-2022 - Eigenerklaerung Mindestlohngesetz EU.docx
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BMWK - Rundschreiben zur Anwendung der Russland-Sanktionen_rev.pdf
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Originaldatei öffnenKein fertig extrahierter Dokumenttext verfügbar.511 EU 02-2024 - Bewerbungs- und Vergabebedingungen des Landes NRW.pdf
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Verwendung elektronischer Mittel_Information nach VgV bzw. VOBA.pdf
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Anlage 05_VgV_UKA_TSA_PS_Zuschlagsmatrix_FIN.pdf
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312a_322a_informationen_dsgvo.pdf
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Anlage 5_2026-07-13_Unternehmensrichtlinie_fuer_externe_Auftragnehmer_GB-GT-gezeichnet.pdf
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Anlage 1_260729_Projektbeschreibung für VgV Projektsteuerung.pdf
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2015018_Vertrag Projektsteuerung.pdf
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Anlage 6_Info Umgang mit VgV für Bauleistungen.pdf
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Anlage 7_AN-Vertragsvereinbarung _Conclude.pdf
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Anlage 4_251120_Rahmenterminplan.pdf
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Anlage 08_VgV_UKA_TSA_TA_VV_Rahmenterminplan zum Vertrag_fin (1).pdf
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Anlage 08_VgV_UKA_TSA_TA_VV_Rahmenterminplan zum Vertrag_fin (1) (1).pdf
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513 EU 10-2018 - Besondere Vertragsbedingungen TVgG NRW.pdf
PDF · 20.299 Bytes · Quelle: www.evergabe.nrw.de
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
16 vergleichbare Verfahren, davon 12 mit erfasstem Zuschlag · 8 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 307.693,89 EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
R. Braun und Sohn & Co. GmbH · Troisdorf
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
wörner traxler richter planungsgesellschaft mbh · Dresden
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
AKSA GmbH & Co.KG · Bannewitz
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IBB-Müller Ingenieurgesellschaft mbH · Berlin
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DGS Ingenieurgesellschaft für Projektmanagement mbH · Berlin
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ATP Aachen Planungs GmbH · Aachen
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DELTA Gruppe · Geisenhausen
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ESW Luft- und Klimatechnik GmbH · Ellwangen
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
Keine vergebenen Rahmenvereinbarungen mit diesen Vergleichsmerkmalen gefunden.
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
ukafacilities GmbH
52074 · Aachen
vergabestelle@ukaachen.de+4924180809751 erfasste Verfahren, davon 0 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenTED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49 228996100
Vergabestelle
vergabestelle@ukaachen.de+492418080975
Geschäftsstelle
vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de+49 2211473116
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 04:57 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 19.08.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 10.09.2026, 21:03 (Europe/Berlin)
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