Anlage 7_AN-Vertragsvereinbarung _Conclude.pdf

Projektsteuerung und Beratung für Spüllüftungsanlagen in 24 Treppenhäusern

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 10.09.2026, 21:03 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.nrw.de

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Anlage 7

Vertragsvereinbarung über die Nutzung der onlinebasierten Projekt-

managementplattform der Conclude GmbH

Projekt: 2015018_100.00_UBFT - Spüllüftungsanlagen der Treppenhauskerne Projektsteuerungsleistungen

Zwischen der

ukafacilities GmbH, Schneebergweg 51, 52074 Aachen

  • nachstehend „Auftraggeber“ („AG“) genannt –

und

………………………………………………………

  • nachstehend „Auftragnehmer“ („AN“) genannt –

Der AG stellt zur weiteren Nutzung im Zuge der Abwicklung dieses Bauvorhabens die Conclude Projektmanagement-Plattform zur Verfügung.

Der AN verpflichtet sich, ausschließlich dieses System für die Anmeldung, Bearbeitung und Nachverfolgung von Nachträgen sowie Mängeleinträgen und Mängelrügen zu nutzen. Die Ab- gabe von Plänen und Dokumenten sowie die Abarbeitung von Mängeln und Freimeldung der Mängel auf der Plattform schließt dies mit ein. Der AG wird dem AN hierzu Anleitungen zur Verfügung stellen und die Nutzungsgebühren für das entsprechende Modul tragen. Mit der Nutzung der Conclude-Projektmanagementplattform (inkl. allen zugehörigen Modulen) und dem damit verbundenen E-Mail-Versand (Dateiinformationen, Nachtragsentscheidungen, Behinderungsanzeigen, Mängelrügen und Freimeldungen etc.) wird die Schriftformerfordernis eingehalten. Eine Aufhebung der Holschuld entsteht durch die E-Mail-Benachrichtigung nicht. Es gelten die beigefügten Nutzungsbedingungen der Conclude Plattform (2 Seiten).

..................................................., den .......................................................

................................................................................................................... (Auftragnehmer und Firmenstempel)

................................................................................................................... (Auftraggeber Geschäftsführung ukafacilities GmbH)

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Anlage 7

Nutzungsbedingungen Conclude Plattform

Pflichten des Teilnehmers

  1. Der Projektteilnehmer verpflichtet sich, die von Conclude oder dem Administrator erhalte- nen und von ihm selbst erzeugten Zugangsdaten geheim zu halten. Er wird insbesondere Kennworte vor dem Zugriff Dritter schützen. Bei Verdacht, dass die Geheimhaltung eines Kennwortes nicht mehr besteht, wird der Projektteilnehmer den Administrator unverzüglich schriftlich informieren, damit entsprechende Maßnahmen zur Sicherung des Plattforminhalts ergriffen werden können. Wird aus Umständen, die der Projektteilnehmer zu vertreten hat, ein Missbrauch der Zugangsdaten möglich, trägt der Projektteilnehmer den hierdurch entstehenden Schaden.

  2. Der Projektteilnehmer ist verpflichtet, bei der Erbringung der Leistungen im erforderlichen Umfang unentgeltlich und rechtzeitig mitzuwirken. Der Projektteilnehmer wird die technischen Zugangsvoraussetzungen (insbesondere die hardware- und softwareseitigen Voraussetzungen sowie den Internetzugang) zur Nutzung der Plattform bereitstellen und aufrechterhalten.

  3. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, das Ausscheiden von Mitarbeitern aus dem Projekt un- verzüglich schriftlich bei dem AG / der Projektsteuerung anzuzeigen, damit diese von der Platt- form abgemeldet und die Zugangsdaten gelöscht werden können.

  4. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich im Rahmen seiner Holschuld regelmäßig in den Projektraum einzuloggen und neu empfangene Dokumente und Nachrichten in Empfang zu nehmen bzw. „abzuholen“. Eine automatische System-Benachrichtigung stellt keine unabding- bare Voraussetzung für die vorab erwähnte Aufforderung dar.

Mindestanforderungen für den Datenaustausch

  1. Für das Hochladen von Dokumenten in das Plan- und Dokumentenmanagementmodul sind mindestens folgende Bedingungen einzuhalten:
  • Korrekter Dateiname für die Plandateien (siehe jeweils aktuellen Planschlüssel)
  • Einhaltung der Dateinamenskonvention für sonstige Dokumente
  • Ergänzung einer aussagekräftigen Bezeichnung im Feld „Beschreibung“
  1. Dokumente sind in dem vorgesehenen Projektordner abzulegen und nach Ablage an die betreffenden Projektbeteiligten zu versenden.

  2. Bei Fortschreibung von Dokumenten sind diese als neue Version einzustellen.

  3. Die qualifizierte Verteilung von Dateien obliegt dem Dokumentenersteller, so dass grund- sätzlich ein angemessener Teilnehmerkreis über die Verfügbarkeit neuer Dokumente informiert werden muss.

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Verantwortlichkeit für Inhalte

  1. Der Projektteilnehmer ist allein inhaltlich verantwortlich für die von ihm in der Projektplatt- form bereitgestellten Daten und Inhalte.

  2. Der Projektteilnehmer ist verpflichtet, seine persönlichen Kontaktdaten unter "OPTIONEN" nach dem ersten Login zu überprüfen und diese stets auf dem aktuellen Stand zu halten.

  3. Der Projektteilnehmer darf die Projektplattform nicht missbräuchlich nutzen. Insbesondere ist er verpflichtet,

  • keine rechtverletzenden, rechts- oder sittenwidrigen oder solche Inhalte einzustellen oder auf solche Inhalte durch Hyperlink zu verweisen, die gegen Rechte Dritter verstoßen (z.B. Per- sönlichkeits-, Urheber-, Marken-, Wettbewerbsrecht);
  • den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und insbesondere sicherzustellen, dass seine Systeme, Inhalte, Skripte oder Programme so gestaltet sind, dass von diesen keine Gefahr für den Betrieb des Systems von PKM ausgehen kann;
  • keine den Geschäftsbetrieb schädigende Aktionen durchzuführen (z. B. massenhafte Da- tenübertragung über speziell angefertigte Programme oder Skripting unter Umgehung der vor- gesehenen Oberfläche.
  1. Im Falle einer vertragswidrigen oder rechtsmissbräuchlichen Nutzung behält sich Conclude alle Rechte vor, insbesondere das Recht, den Projektteilnehmer für die Dauer der Verletzung von der Nutzung auszuschließen.

Datensicherheit, Datenschutz, Geheimhaltung

  1. Der Projektteilnehmer ist verpflichtet, auf dem in seinem Risikobereich befindlichen System dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitskomponenten zu installieren und regelmäßig Sicherheitsprüfungen und Datensicherungen durchzuführen und sich bei besonders hohem Sicherheitsbedürfnis kryptographischer Verfahren zum Schutz von unbefugter Kenntnisnahme und/oder Veränderung von Daten zu bedienen.

Datenträgerarchivierung auf Datenträger, Nutzungsende

  1. Die Nutzungsrechte an den Daten bestimmen sich ausschließlich nach den zwischen dem Auftraggeber und den Projektteilnehmern getroffenen Vereinbarungen.

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