Wartung von Raumlufttechnik-Anlagen und Brandschutzklappen im Franziskus-Klinikum
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 09.10.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Universitätsklinikum Aachen AöR
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 10.09.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 623305-2026
- Verfahrensnummer
- acb3de22-5a24-41f0-882a-0ff4d5fdb71e
- CPV-Codes
- 45259000 · Reparatur und Wartung von Anlagen; 50711000 · Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden
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Kurzbeschreibung
Die Universitätsklinikum Aachen AöR beauftragt Wartungsarbeiten im Hauptgebäude des Franziskus-Standorts der Uniklinik RWTH Aachen. Der Leistungsumfang umfasst 11 Anlagen für Raumlufttechnik (RLT), Brandschutzklappen, Einbauteile im Kanalnetz sowie die Dokumentation der Wartungen. Die Vertragslaufzeit beträgt 60 Monate ab Leistungsbeginn; die Angebotsfrist endet am 9. Oktober 2026 um 7:00 Uhr UTC.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Wartungsarbeiten RLT Franziskus Klinikum
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Wartungsarbeiten RLT Franziskus Klinikum
Leistungsumfang Im Uniklinik RWTH Aachen - Franzikus (im Folgenden UKA) sollen in dem Hauptgebäude RLT-Anlagen, Brandschutzklappen und Einbauteile gewartet werden. Es handelt es sich insgesamt um 11 RLT-Anlagen. Im Wesentlichen sind die folgenden Arbeiten durchzuführen:- Wartung von RLT-Anlagen- Wartung von Barndschutzklappen- Wartung von Einbauteile im Kanalnetz- Dokumentation der Wartungstätigkeiten. Die Vertragslaufzeit beträgt 60 Monate ab Leistungsbeginn. Der Vertrag endet mit Ablauf der Vertragslaufzeit automatisch, ohne dass es einer gesonderten Erklärung der Vertragsparteien bedarf.
Frist: 09.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 1: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Öffentliche Auftraggeber schließen, gemäß §123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129?a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129?b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) § 123 Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: Abs. 1 Nr. 4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Abs. 1 Nr. 5.§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein Ausschlussgrund: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: den §§ 232 232?a Abs. 1-5, den 232?b bis 233?a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 3 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 4 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 5 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 7 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. -das Unternehmen a)versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Wartungsarbeiten RLT Franziskus Klinikum
- Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
- 100 %
Vergabeunterlagen
34 Dateien laut Portal · Stand 10.09.2026| Vertragsbedingungen | 74 KB | |
| Vertragsbedingungen | 74 KB | |
| Sonstiges | 20,4 MB | |
| Sonstiges | 19,4 MB | |
| Sonstiges | 7,2 MB | |
| Vertragsbedingungen | 69 KB | |
| Sonstiges | 2,4 MB | |
| Sonstiges | 43 KB | |
| Sonstiges | 43 KB | |
| Formular | 37 KB | |
| Formular | 55 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 228 KB | |
| Sonstiges | 104 KB | |
| Sonstiges | 159 KB | |
| Sonstiges | 159 KB | |
| Vertragsbedingungen | 54,4 MB | |
| Sonstiges | 235 KB | |
| Formular | 308 KB | |
| Anschreiben | 69 KB | |
| Sonstiges | 70 KB | |
| Sonstiges | 13 KB | |
| Anschreiben | 80 KB | |
| Sonstiges | 8 KB | |
| Sonstiges | 117 KB | |
| Vertragsbedingungen | 20 KB | |
| Formular | 28 KB | |
| Formular | 23 KB | |
| Formular | 31 KB | |
| Formular | 24 KB | |
| Formular | 25 KB | |
| Sonstiges | 23 KB | |
| Sonstiges | 533 B | |
| Formular | 23 KB | |
| Formular | 534 B |
Anforderungen
Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 1: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Öffentliche Auftraggeber schließen, gemäß §123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129?a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129?b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) § 123 Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: Abs. 1 Nr. 4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Abs. 1 Nr. 5.§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein Ausschlussgrund: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: den §§ 232 232?a Abs. 1-5, den 232?b bis 233?a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 3 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 4 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 5 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 7 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. -das Unternehmen a)versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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Offen · Frist 30.09.2026
Die Stiftung Universität Lüneburg beschafft einen Rahmenvertrag für Arbeiten an raumlufttechnischen Anlagen. Der Auftrag ist der Region Niedersachsen zugeordnet; eine Größenordnung ist nicht angegeben. Die Frist endet am 30. September 2026 um 09:30 Uhr.
67 % ähnlichMedizinische Gasversorgung für einen Neubau mit Sauerstoff, Druckluft und Vakuum
Aachen · Offen · Frist 18.09.2026
Das Universitätsklinikum Aachen AöR beschafft Infrastrukturarbeiten für den Anschluss eines Neubaus an die medizinische Gasversorgung des Hauptgebäudes in Aachen. Vorgesehen sind redundante Primär- und Sekundärleitungen für Sauerstoff, medizinische Druckluft und Vakuum sowie die Herstellung von zwei Vakuumzentralen. Die Ausführungsdauer beträgt 180 Tage; die Angebotsfrist endet am 18. September 2026 um 08:00 Uhr.
65 % ähnlichRahmenvertrag für raumlufttechnische Anlagen 2026–2028
Offen · Frist 30.09.2026
Die Technische Universität Berlin beschafft im Rahmen eines Vertrags Leistungen für das Gewerk raumlufttechnische Anlagen. Der Vertrag soll den Zeitraum von 2026 bis 2028 abdecken und gilt für die Region DE3, die Berlin umfasst. Angebote können bis zum 30. September 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
65 % ähnlichWartung und Instandhaltung einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage
Berlin · Offen · Frist 12.10.2026
Die Fraunhofer-Gesellschaft, Einkauf B12 in Berlin, beschafft Wartungs- und Instandhaltungsleistungen für eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA-Anlage) am Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme (Fraunhofer ISE). Der Auftrag umfasst ein Los; weitere Angaben zur Größenordnung oder zum Leistungszeitraum sind nicht enthalten. Die Angebotsfrist endet am 12. Oktober 2026 um 10:00 Uhr UTC.
65 % ähnlichWartung, Instandsetzung, Betreiberunterstützung und Hygieneleistungen für raumlufttechnische Anlagen
Offen · Frist 06.10.2026
Der Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen sucht einen Dienstleister für eine Rahmenvereinbarung zur Wartung und Instandsetzung raumlufttechnischer Anlagen sowie für Betreiberunterstützung und Hygieneleistungen. Der Leistungsort liegt in Nordrhein-Westfalen; ein Auftragswert oder konkreter Leistungsumfang ist nicht angegeben. Die Teilnahmefrist endet am 6. Oktober 2026 um 07:00 Uhr.
64 % ähnlichLüftungs- und Kältetechnik für das Klinikum Landshut
Offen · Frist 24.09.2026
Das Klinikum Landshut beabsichtigt die Beschaffung von Lüftungs- und Kältetechnik. Die Leistung umfasst Planung, Lieferung und Installation von Anlagen zur Raumluftversorgung und Kühlung. Der Auftrag ist als Werkleistung im offenen Verfahren ausgeschrieben. Angebotsfrist ist der 24. September 2026.
64 % ähnlichWartung, Service und Requalifizierung von GMP-Raumluft-, Kälte- und MSR-Anlagen
Offen · Frist 01.10.2026
Die Kreiskliniken Herford-Bünde AöR suchen Dienstleistungen für die Wartung, den Service und die Requalifizierung der Raumluft-, Kälte- sowie Mess-, Steuer- und Regelungstechnik-Anlagen (MSR) ihrer Apotheke. Die Ausschreibung betrifft die Region Nordrhein-Westfalen; die Teilnahmefrist endet am 1. Oktober 2026 um 10:00 Uhr (UTC).
64 % ähnlichLüftungsarbeiten für die betriebserhaltende Sanierung des MKL-Bettenhauses
Ulm · Offen · Frist 06.10.2026
Das Universitätsklinikum Ulm beauftragt Lüftungsarbeiten im Rahmen der betriebserhaltenden Sanierung des MKL-Bettenhauses. Die Vergabe erfolgt in einem zweistufigen Verfahren: Zunächst werden Teilnahmeanträge eingereicht, anschließend geben geeignete Unternehmen Angebote ab. Der Leistungsort liegt in Ulm; die Frist für die Teilnahme endet am 6. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
63 % ähnlichWartung und Dichtheitsprüfung von Split-, Klima- und Lüftungsanlagen
Offen · Frist 20.09.2026
Das Fraunhofer ITEM beschafft Wartungs- und Dichtheitsprüfleistungen für Split-, Klima- und Lüftungsanlagen. Die Leistung ist der Region Nordrhein-Westfalen zugeordnet; Angebote können bis zum 20. September 2026 eingereicht werden.
63 % ähnlichWartung von Kühl- und Lüftungsanlagen
Offen · Frist 18.09.2026
Die Stiftung Luthergedenkstätten in Sachsen-Anhalt beauftragt die Wartung einer Doppel-Twin-Klimaanlage und der Lüftungsanlage „Gold 30“ in Lutherstadt Wittenberg. Der Vertrag beginnt am 1. Januar 2027 und läuft zunächst vier Jahre; eine Verlängerung um zwei Jahre ist optional möglich, sodass die Ausführung längstens bis zum 31. Dezember 2032 dauern kann. Angebote sind bis zum 18. September 2026 um 10:30 Uhr ausschließlich elektronisch einzureichen; den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis.
62 % ähnlichWartung von Druckhalteanlagen des Herstellers Reflex
50923 Köln · Offen · Frist 05.10.2026
Die Universität zu Köln, Abteilung Einkauf, beschafft Wartungsleistungen für Druckhalteanlagen des Herstellers Reflex. Der Auftrag betrifft den Standort Köln beziehungsweise die Region Nordrhein-Westfalen; die Angebotsfrist endet am 5. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
62 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
34 Dateien sind laut Ursprungsportal verfügbar, aber noch nicht abgerufen. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Auf dem Ursprungsportal angebotene Dateien
Stand: 10.09.2026, 08:13 (Europe/Berlin)
Leistungsverzeichnis Wartungsarbeiten KG430 Franziskus.pdf
PDF · Leistungsverzeichnis · 228 KB · Stand 10.09.2026
124_LD Eigenerklärung zur Eignung.pdf
PDF · Formular · 308 KB · Stand 10.09.2026
312_322 EU 02-2024 - Hinweise Einreichung Teilnahmeantraege_Angebote.pdf
PDF · Anschreiben · 69 KB · Stand 10.09.2026
312a_322a_informationen_dsgvo.pdf
PDF · Sonstiges · 70 KB · Stand 10.09.2026
321 EU 01-2020 - Anfrage zur Angebotsabgabe.pdf
PDF · Sonstiges · 13 KB · Stand 10.09.2026
324 EU 10-2023 - Angebotsschreiben.rtf
RTF · Anschreiben · 80 KB · Stand 10.09.2026
325 EU 04-2021 - Zusammenstellung Angebotsunterlagen.pdf
PDF · Sonstiges · 8 KB · Stand 10.09.2026
511 EU 02-2024 - Bewerbungs- und Vergabebedingungen des Landes NRW.pdf
PDF · Sonstiges · 117 KB · Stand 10.09.2026
513 EU 10-2018 - Besondere Vertragsbedingungen TVgG NRW.pdf
PDF · Vertragsbedingungen · 20 KB · Stand 10.09.2026
521 EU 01-2023 - Eigenerklaerung Ausschlussgruende.docx
DOCX · Formular · 28 KB · Stand 10.09.2026
522 EU 06-2022 - Eigenerklaerung Mindestlohngesetz EU.docx
DOCX · Formular · 23 KB · Stand 10.09.2026
523 EU 02-2024 - Eigenerklaerung Sanktionspaket 5 EU.docx
DOCX · Formular · 31 KB · Stand 10.09.2026
531 EU 10-2023 - Bewerber-_Bietergemeinschaftserklaerung.docx
DOCX · Formular · 24 KB · Stand 10.09.2026
532 EU 01-2020 - Erklaerung Unterauftraege_Eignungsleihe.docx
DOCX · Formular · 25 KB · Stand 10.09.2026
533a 02-2024 - Information Unterauftraege_Angebotsabgabe.docx
DOCX · Sonstiges · 23 KB · Stand 10.09.2026
533b EU 02-2024 - Nachweis Unterauftragnehmer.docx
DOCX · Sonstiges · 533 B · Stand 10.09.2026
534a EU 02-2024 - Erklaerung Eignungsleihe.docx
DOCX · Formular · 23 KB · Stand 10.09.2026
534b EU 02-2024 - Erklaerung Eignungsleihe Haftung.docx
DOCX · Formular · 534 B · Stand 10.09.2026
A01 AMEV Vertrag RLT (1).docx
DOCX · Vertragsbedingungen · 74 KB · Stand 10.09.2026
A01 AMEV Vertrag RLT.docx
DOCX · Vertragsbedingungen · 74 KB · Stand 10.09.2026
A04_Arbeitskarten.zip
ZIP · Sonstiges · 20,4 MB · Stand 10.09.2026
A11_Bestandskarten.zip
ZIP · Sonstiges · 19,4 MB · Stand 10.09.2026
A17_Fremdfirmenrichtlinie_Stand 2022-04-13.pdf
PDF · Sonstiges · 7,2 MB · Stand 10.09.2026
A18 Vertragsbedingungen des Landes NRW.pdf
PDF · Vertragsbedingungen · 69 KB · Stand 10.09.2026
BMWK - Rundschreiben zur Anwendung der Russland-Sanktionen_rev.pdf
PDF · Sonstiges · 2,4 MB · Stand 10.09.2026
CSX 41 - Eignungskriterien.pdf
PDF · Sonstiges · 43 KB · Stand 10.09.2026
CSX 42 - Angebotswertungsmethoden und -kriterien.pdf
PDF · Sonstiges · 43 KB · Stand 10.09.2026
CSX 59 - Eigenerklaerung Informationen zum Bieter.docx
DOCX · Formular · 37 KB · Stand 10.09.2026
Eigenerklärung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.pdf
PDF · Formular · 55 KB · Stand 10.09.2026
Verwendung elektronischer Mittel_Information nach VgV bzw. VOBA.pdf
PDF · Sonstiges · 104 KB · Stand 10.09.2026
Wartungsarbeiten KG430 Lüftung Franziskus.x81
X81 · Sonstiges · 159 KB · Stand 10.09.2026
Wartungsarbeiten KG430 Lüftung Franziskus.x83
X83 · Sonstiges · 159 KB · Stand 10.09.2026
Zusätzliche_Informationen_an_die_Bieter.pdf
PDF · Sonstiges · 235 KB · Stand 10.09.2026
Zus. techn. Vertragsbedingungen UKA Anlagen 1-5.zip
ZIP · Vertragsbedingungen · 54,4 MB · Stand 10.09.2026
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
13 vergleichbare Verfahren, davon 5 mit erfasstem Zuschlag · 5 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 531.377,13 EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
GFLK mbH · Starnberg
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
AS Dienstleistungen GmbH · Markgröningen
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
FMD Facility Management Dienste GmbH · Baden-Baden
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
TUGEND · Stuttgart
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
ESW Luft- und Klimatechnik GmbH · Ellwangen
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
Keine vergebenen Rahmenvereinbarungen mit diesen Vergleichsmerkmalen gefunden.
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Universitätsklinikum Aachen AöR
52074 · Aachen
vergabestelle@ukaachen.de+49 241808000716 erfasste Verfahren, davon 3 vergeben. 1 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenTED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
Geschäftsstelle
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de+49 0251411-0
Vergabestelle
vergabestelle@ukaachen.de+49 2418080007
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 02:22 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 10.09.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 10.09.2026, 08:13 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
Was bietet VergabeHero für öffentliche Aufträge?
VergabeHero verbindet KI-gestützte Ausschreibungssuche, Vergabeunterlagen, Wettbewerbsanalyse und Rahmenverträge mit Eignungsprüfung und gemeinsamer Angebotsorganisation. Unternehmen recherchieren öffentliche Aufträge aus Deutschland und Europa, bewerten Chancen anhand von Leistungsanforderungen und Vergabehistorie und bearbeiten ihre Bewerbung im Team.
- Ausschreibungssuche und KI-Matching
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- Vergabeunterlagen und Dokumentextraktion
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- Leistungsumfang, Lose und Anforderungen
- KI-Zusammenfassungen, Leistungsbeschreibungen, Lose, Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien erleichtern die erste Prüfung. Verfügbare Fristen, Auftragswerte, Verfahrensarten und Kontaktangaben stehen in der Ausschreibungsakte zusammen.
- Wettbewerbsanalyse mit Zuschlagshistorie
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- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
- Vergebene Rahmenvereinbarungen mit Auftragnehmern, verfügbaren Zuschlagswerten und voraussichtlichen Vertragsenden recherchieren. Verwandte Rahmenverträge helfen, das Marktumfeld und mögliche künftige Beschaffungsbedarfe einzuordnen. Ein Vertragsende bestätigt keine Neuausschreibung.
- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
- Angebotsorganisation und Projektmanagement
- Aus einer Ausschreibung ein gemeinsames Projekt erstellen. Aufgaben, Abgabeunterlagen, Zuständigkeiten, Fristen, Kommentare und Bearbeitungsstände bündeln und die Bewerbung von der Prüfung bis zum eingereichten Angebot und Ergebnis verfolgen.
Die Angaben zur konkreten Ausschreibung stehen in den Abschnitten darüber. Umfang und Verfügbarkeit der Unterlagen und Marktdaten hängen vom erfassten Verfahren ab. Persönliche Suchprofile und Teamfunktionen erfordern ein Konto; KI-Matching und KI-Checklistenprüfungen eine entsprechende Freischaltung. Die aktuellen Leistungen und Tarife stehen auf der Preisseite.
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