Medizinische Gasversorgung für einen Neubau mit Sauerstoff, Druckluft und Vakuum
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 18.09.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Universitätsklinikum Aachen AöR
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 15.08.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 624678-2026
- Verfahrensnummer
- 2722b030-3853-407e-91b6-cc2337df62b2
- CPV-Codes
24111500 · Medizinische Gase; 24111900 · Sauerstoff; 24113200 · Druckluft; 45000000 · BauarbeitenMehr anzeigenWeniger anzeigen
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Kurzbeschreibung
Das Universitätsklinikum Aachen AöR beschafft Infrastrukturarbeiten für den Anschluss eines Neubaus an die medizinische Gasversorgung des Hauptgebäudes in Aachen. Vorgesehen sind redundante Primär- und Sekundärleitungen für Sauerstoff, medizinische Druckluft und Vakuum sowie die Herstellung von zwei Vakuumzentralen. Die Ausführungsdauer beträgt 180 Tage; die Angebotsfrist endet am 18. September 2026 um 08:00 Uhr.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Medienversorgungsanlagen - Infrastrukturmaßnahmen in Neubauprojekten
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Medienversorgungsanlagen - Infrastrukturmaßnahmen in Neubauprojekten
Der Anschluss des Neubau OIP-PNZ an die medizinische Gasversorgung des Hauptgebäudes soll als Redundanzleitungen durch eine Primär- und eine Sekundärversorgung erfolgen. Dazu zählt die Anbindung an Sauerstoff, medizinische Druckluft und Vakuum. Für die Vakuumversorgung sollen zwei Vakuumzentralen hergestellt werden.
Frist: 18.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 1: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Öffentliche Auftraggeber schließen, gemäß §123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129?a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129?b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) § 123 Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: Abs. 1 Nr. 4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Abs. 1 Nr. 5.§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein Ausschlussgrund: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: den §§ 232 232?a Abs. 1-5, den 232?b bis 233?a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 3 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 4 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 5 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 7 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. -das Unternehmen a)versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. .
Vergabeunterlagen
34 Dateien laut Portal · Stand 08.09.2026| Vertragsbedingungen | 97 KB | |
| Sonstiges | 39 KB | |
| Formular | 37 KB | |
| Formular | 55 KB | |
| Sonstiges | 104 KB | |
| Vertragsbedingungen | 198 KB | |
| Formular | 60 KB | |
| Anschreiben | 22 KB | |
| Anschreiben | 65 KB | |
| Anschreiben | 120 KB | |
| Sonstiges | 9 KB | |
| Sonstiges | 39 KB | |
| Sonstiges | 71 KB | |
| Formular | 54 KB | |
| Sonstiges | 54 KB | |
| Vertragsbedingungen | 45 KB | |
| Sonstiges | 45 KB | |
| Vertragsbedingungen | 54,1 MB | |
| Sonstiges | 11,3 MB | |
| Formular | 19 KB | |
| Sonstiges | 70 KB | |
| Anschreiben | 35 KB | |
| Vertragsbedingungen | 20 KB | |
| Formular | 32 KB | |
| Formular | 23 KB | |
| Formular | 31 KB | |
| Sonstiges | 605 KB | |
| Sonstiges | 403 KB | |
| Sonstiges | 321 KB | |
| Sonstiges | 158 KB | |
| Sonstiges | 818 KB | |
| Sonstiges | 7,9 MB | |
| Sonstiges | 6,9 MB | |
| Sonstiges | 911 KB |
Anforderungen
Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 1: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Öffentliche Auftraggeber schließen, gemäß §123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129?a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129?b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) § 123 Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: Abs. 1 Nr. 4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Abs. 1 Nr. 5.§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein Ausschlussgrund: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: den §§ 232 232?a Abs. 1-5, den 232?b bis 233?a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 3 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 4 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 5 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 7 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. -das Unternehmen a)versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. .
Änderungen und Bieterfragen
2 Einträge- 10.09.2026Berichtigung 1Änderung der Fristen wie folgt: Frist für Aufklärungsfragen 10.09.2026 Angebotsfrist 18.09.2026, um 10:00 Uhr Zuschlags-/Bindefrist 05.10.2026
- 17.08.2026BekanntmachungBekanntmachung 567120-2026
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| 03.08.2026 | Forschungsdatenmanagement für die digitale Pathologie | Geplant | - | - |
| 03.08.2026 | Unterstützungsleistungen für regulatorische und datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen in der digitalen Pathologie | Geplant | - | - |
| 03.08.2026 | Plattform zur Integration und Verwaltung KI-gestützter Analyseverfahren für die digitale Pathologie | Geplant | - | - |
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Das Universitätsklinikum Ulm, Bereich Vergabemanagement, beschafft Ausführungsarbeiten für Lüftungsanlagen. Die Leistung ist der Region Baden-Württemberg zugeordnet; die Angebotsfrist endet am 21. September 2026 um 08:00 Uhr UTC.
56 % ähnlichLüftungs- und Kältetechnik für das Klinikum Landshut
Offen · Frist 24.09.2026
Das Klinikum Landshut beabsichtigt die Beschaffung von Lüftungs- und Kältetechnik. Die Leistung umfasst Planung, Lieferung und Installation von Anlagen zur Raumluftversorgung und Kühlung. Der Auftrag ist als Werkleistung im offenen Verfahren ausgeschrieben. Angebotsfrist ist der 24. September 2026.
55 % ähnlichErneuerung der Druckhalteeinrichtung im Heizwerk Orthopädie
69120 Heidelberg · Offen · Frist 25.09.2026
Das Universitätsklinikum Heidelberg beschafft die Erneuerung der Druckhalteeinrichtung im Heizwerk der Orthopädie. Der Leistungsort liegt in Heidelberg in der Region DE1. Die Angebotsfrist endet am 25. September 2026 um 08:00 Uhr UTC.
55 % ähnlichAusführungsarbeiten für Heizungs- und Kälteversorgungsanlagen
Offen · Frist 21.09.2026
Das Universitätsklinikum Ulm, Bereich Vergabemanagement, beschafft Ausführungsarbeiten für Heizungs- und Kälteversorgungsanlagen. Die Leistung ist der Region Baden-Württemberg zugeordnet; Angebote müssen bis zum 21. September 2026 um 08:00 Uhr (Koordinierte Weltzeit) eingereicht werden.
55 % ähnlichMedizintechnischer Festeinbau mit sieben Medienversorgungseinheiten
München · Offen · Frist 30.09.2026
Das Staatliche Bauamt München 2 beschafft im Rahmen des Projekts „KUM INK Ziems1, 22019 San. Ziemssenbau“ sieben medizintechnische Medienversorgungseinheiten. Vorgesehen sind sechs dreizügige Einheiten mit Längen von 3.000 beziehungsweise 9.000 Millimetern sowie eine zweizügige Einheit mit 4.200 Millimetern. Der Leistungsort liegt in München; die Frist endet am 30. September 2026 um 07:00 Uhr (UTC).
54 % ähnlichSanitär-, Heizungs-, Lüftungs-, Klima- und Druckluftarbeiten beim Umbau einer Werkstatt
Köln · Offen · Frist 08.10.2026
Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG beschafft Arbeiten für den Umbau der Werkstatt im Betriebshof Merheim in Köln. Der Leistungsumfang umfasst die Regen- und Schmutzwasserentwässerung, Trinkwasserinstallationen, Sanitäreinrichtungen sowie Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen und Druckluftleitungen für den Werkstattbetrieb. Die Angebotsfrist endet am 8. Oktober 2026 um 07:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).
54 % ähnlichDachdeckerarbeiten für den Neubau eines Radiopharmak jederzeitors und Zyklotronbunkers
Aachen · Offen · Frist 19.10.2026
Das Universitätsklinikum Aachen AöR beauftragt Dachdeckerarbeiten für den Neubau eines Radiopharmakolabors und eines Zyklotronbunkers am Standort Aachen. Der Neubau umfasst unterirdische Bereiche zur Herstellung von Radionukliden für Radiopharmaka sowie einen oberirdischen Gebäudeteil mit Strahlenschutzschleuse. Angebote können bis zum 19. Oktober 2026 um 07:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
54 % ähnlichWartung zentraler medizinischer Drucklufterzeugungs- und Aufbereitungsanlagen
01307 Dresden · Offen
Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden beauftragt Wartungsarbeiten an zentralen medizinischen Drucklufterzeugungs- und Aufbereitungsanlagen in verschiedenen Klinikgebäuden am Standort Dresden. Die Arbeiten finden überwiegend während des laufenden Betriebs und bei Bedarf außerhalb der regulären Arbeitszeiten statt. Der Leistungszeitraum ist vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2030 vorgesehen; Teilnahmeanträge müssen bis zum 6. Oktober 2026 um 9:00 Uhr elektronisch eingereicht werden.
54 % ähnlichInkubator einschließlich Integration G3
52074 Aachen · Offen · Frist 22.09.2026
Das Universitätsklinikum Aachen (AöR, Anstalt des öffentlichen Rechts) beschafft einen Inkubator einschließlich der Integration G3. Der Leistungsort liegt in Aachen; die Angebotsfrist endet am 22. September 2026 um 08:00 Uhr deutscher Zeit.
53 % ähnlichSanitär-, Heizungs- und Kälteanlagen für den Modulbau Digitale Pathologie
Aachen · Offen · Frist 29.09.2026
Das Universitätsklinikum Aachen AöR beschafft die technischen Anlagen für Sanitär, Heizung und Kälte zur Anbindung des Modulbaus „Digitale Pathologie“ an die bestehenden Kliniksysteme. Der Leistungsumfang umfasst die Herstellung der Ver- und Entsorgungsanschlüsse, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme sowie erforderliche Nebenleistungen unter Beachtung der technischen Vorschriften und der Bedingungen des laufenden Klinikbetriebs. Die Ausführung erfolgt in Aachen; Angebotsfrist ist der 29. September 2026, 09:00 Uhr (koordinierte Weltzeit).
53 % ähnlichInstallation medizinischer Gase für die Pflegegebäude, Bauteile C und D
Wasserburg · Offen · Frist 05.11.2026
Die kbo-Inn-Salzach Klinikum gGmbH beauftragt im Rahmen des Neubaus von Pflegegebäuden in Wasserburg die Installation medizinischer Gase in den Bauteilen C und D. Für Bauteil C sind unter anderem Sauerstoff- und Druckluft-Reduzierstationen, Bereichskontrolleinheiten, jeweils 50 Gasentnahmestellen für Sauerstoff und Druckluft, sechs Kohlendioxid-Anschlüsse für Wasserspender, rund 2.000 Meter Kupferrohr sowie 250 Brandschutzdurchführungen vorgesehen; weitere Leistungen für Bauteil D sind Bestandteil des Auftrags. Angebote können bis zum 5. November 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
52 % ähnlichInstallation von Medizingasversorgung mit 3 Überwachungseinheiten und 192 Entnahmestellen
Beckum · Offen · Frist 15.10.2026
Das St. Elisabeth-Hospital Beckum GmbH beschafft die Lieferung und Montage einer Medizingasversorgung für den Anbau des Bettenhauses II zur Altersmedizin. Der Leistungsumfang umfasst drei Bereichsüberwachungseinheiten, 192 Entnahmestellen für Sauerstoff und Druckluft sowie etwa 1.300 Meter Verteilleitungen im Raum Beckum. Die Installation ist an das bestehende Gasnetz anzuschließen, in Betrieb zu nehmen und durch Dichtigkeits- und Funktionsprüfungen einschließlich Protokollierung abzunehmen. Die vorgesehene Vertragsdauer beträgt 605 Tage; die Angebotsfrist endet am 15. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
52 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
34 Dateien sind laut Ursprungsportal verfügbar, aber noch nicht abgerufen. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Auf dem Ursprungsportal angebotene Dateien
Stand: 08.09.2026, 05:34 (Europe/Berlin)
02 Ergänzende Unterlagen.zip
ZIP · Sonstiges · 11,3 MB · Stand 15.08.2026
2017077_100.00_G_00_00_5_SM_473_001_07.pdf
PDF · Sonstiges · 321 KB · Stand 15.08.2026
2017077_100.00_G_00_00_5_SM_473_002_07.pdf
PDF · Sonstiges · 158 KB · Stand 15.08.2026
2017077_100.00_G_-2_00_5_GR_473_001_07.pdf
PDF · Sonstiges · 818 KB · Stand 15.08.2026
2017077_100.00_G_-3_00_5_GR_473_001_04.pdf
PDF · Sonstiges · 7,9 MB · Stand 15.08.2026
2017077_100.00_G_-3_00_5_GR_473_002_04.pdf
PDF · Sonstiges · 6,9 MB · Stand 15.08.2026
2017077_100.00_G_-4_00_5_GR_473_001_07.pdf
PDF · Sonstiges · 911 KB · Stand 15.08.2026
236-Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.pdf
PDF · Formular · 19 KB · Stand 15.08.2026
260805_20-087_OIP-PNZ_Infrastrukturmaßnahmen_KG473_unbepreist.pdf
PDF · Sonstiges · 605 KB · Stand 15.08.2026
260805_20-087_OIP-PNZ_Infrastrukturmaßnahmen_KG473_unbepreist.X83
X83 · Sonstiges · 403 KB · Stand 15.08.2026
312a_322a_informationen_dsgvo.pdf
PDF · Sonstiges · 70 KB · Stand 15.08.2026
322 EU Hinweise Einreichung Teilnahmeanträge_Angebote.docx
DOCX · Anschreiben · 35 KB · Stand 15.08.2026
513 EU 10-2018 - Besondere Vertragsbedingungen TVgG NRW.pdf
PDF · Vertragsbedingungen · 20 KB · Stand 15.08.2026
521 EU 02-2024 - Eigenerklaerung Ausschlussgruende.docx
DOCX · Formular · 32 KB · Stand 15.08.2026
522 EU 06-2022 - Eigenerklaerung Mindestlohngesetz EU.docx
DOCX · Formular · 23 KB · Stand 15.08.2026
523 EU 02-2024 - Eigenerklaerung Sanktionspaket 5 EU.docx
DOCX · Formular · 31 KB · Stand 15.08.2026
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen_VOB Teil B 2016.pdf
PDF · Vertragsbedingungen · 97 KB · Stand 15.08.2026
CSX 42 - Angebotswertungsmethoden und -kriterien.pdf
PDF · Sonstiges · 39 KB · Stand 15.08.2026
CSX 59 - Eigenerklaerung Informationen zum Bieter.docx
DOCX · Formular · 37 KB · Stand 15.08.2026
Eigenerklärung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.pdf
PDF · Formular · 55 KB · Stand 15.08.2026
Verwendung elektronischer Mittel_Information nach VgV bzw. VOBA.pdf
PDF · Sonstiges · 104 KB · Stand 15.08.2026
VHB 214 - Besondere Vertragsbedingungen_UKA-Vers. 01-2022 (42).rtf
RTF · Vertragsbedingungen · 198 KB · Stand 15.08.2026
VVB 124 - Eigenerklaerung zur Eignung 07-2019 - Fassung 2022.docx
DOCX · Formular · 60 KB · Stand 15.08.2026
VVB 211 EU - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU 07-2019.pdf
PDF · Anschreiben · 22 KB · Stand 15.08.2026
VVB 212EU - Teilnahmebedingungen 07-2019.docx
DOCX · Anschreiben · 65 KB · Stand 15.08.2026
VVB 213 - Angebotsschreiben - Einheitliche Fassung 07-2019.rtf
RTF · Anschreiben · 120 KB · Stand 15.08.2026
VVB 216 - Verzeichnis vorzulegender Unterlagen 07-2019.pdf
PDF · Sonstiges · 9 KB · Stand 15.08.2026
VVB 223 - Aufgliederung der Einheitspreise.rtf
RTF · Sonstiges · 39 KB · Stand 15.08.2026
VVB 233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen 12-2017.docx
DOCX · Sonstiges · 71 KB · Stand 15.08.2026
VVB 234 - Erklaerung Bieter-_Arbeitsgemeinschaft 12-2017.docx
DOCX · Formular · 54 KB · Stand 15.08.2026
VVB 235 - Verzeichnis der Leistungen_Kapazitaeten anderer Unternehmen 12-2017.docx
DOCX · Sonstiges · 54 KB · Stand 15.08.2026
VVB 421 Vertragserfüllungsbürgschaft.pdf
PDF · Vertragsbedingungen · 45 KB · Stand 15.08.2026
VVB 422 Mängelansprüchebürgschaft.pdf
PDF · Sonstiges · 45 KB · Stand 15.08.2026
Zus. techn. Vertragsbedingungen UKA Anlagen 1-5.zip
ZIP · Vertragsbedingungen · 54,1 MB · Stand 15.08.2026
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
17 vergleichbare Verfahren, davon 4 mit erfasstem Zuschlag · 1 veröffentlichte Auftragnehmerkennung.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 585.586,25 EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Apleona Wolfferts Gebäudetechnik · Köln
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
- Zeitvertragsarbeiten für Hoch- und Tiefbauarbeiten
Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover Stiftung Öffentlichen Rechts/ Dezernat 3, Gebäudemanagement Sachgebiet 36 Vergabe- und Vertragswesen · Hannover
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.03.2027
Auftragnehmer: Frerking +1 weitere
Vertragsschluss: 30.03.2026
Zuschlagswert: 3.000.752,5 EUR
- Rahmenvereinbarung für Tiefbau- und Pflasterarbeiten im Nationalpark Bayerischer Wald
Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald · Grafenau
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2027
Auftragnehmer: Matthias Bauer GmbH
Vertragsschluss: 10.03.2026
Zuschlagswert: 0 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Universitätsklinikum Aachen AöR
52074 · Aachen
vergabestelle@ukaachen.de+49 241808000716 erfasste Verfahren, davon 3 vergeben. 1 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenGeschäftsstelle
vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de+49 2211473116
TED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
Vergabestelle
vergabestelle@ukaachen.de+49 2418080007
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 02:29 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 15.08.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 10.09.2026, 08:31 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
Was bietet VergabeHero für öffentliche Aufträge?
VergabeHero verbindet KI-gestützte Ausschreibungssuche, Vergabeunterlagen, Wettbewerbsanalyse und Rahmenverträge mit Eignungsprüfung und gemeinsamer Angebotsorganisation. Unternehmen recherchieren öffentliche Aufträge aus Deutschland und Europa, bewerten Chancen anhand von Leistungsanforderungen und Vergabehistorie und bearbeiten ihre Bewerbung im Team.
- Ausschreibungssuche und KI-Matching
- Öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach Suchbegriffen, CPV-Codes, Regionen und Fristen recherchieren. KI-Matching gleicht Ausschreibungen mit der Leistungsbeschreibung im Suchprofil ab und begründet die Zuordnung. Passende Neuzugänge laufen im gemeinsamen Posteingang zusammen.
- Vergabeunterlagen und Dokumentextraktion
- Verfügbare Vergabeunterlagen aus angebundenen Quellen abrufen und beim Verfahren bündeln. Das Dokumentinventar zeigt tatsächlich hinterlegte Dateien, Abrufstatus und Originalverweise. Fertig extrahierte Dokumenttexte sind über eigene Unterlagenseiten lesbar.
- Leistungsumfang, Lose und Anforderungen
- KI-Zusammenfassungen, Leistungsbeschreibungen, Lose, Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien erleichtern die erste Prüfung. Verfügbare Fristen, Auftragswerte, Verfahrensarten und Kontaktangaben stehen in der Ausschreibungsakte zusammen.
- Wettbewerbsanalyse mit Zuschlagshistorie
- Historische Auftragnehmer vergleichbarer Vergaben anhand gemeinsamer CPV-Codes und der Region untersuchen. Zuschlagshäufigkeiten, Belegverfahren und veröffentlichte Auftragswerte machen die Wettbewerbssituation nachvollziehbar. Frühere Gewinner sind keine bestätigten Bieter des aktuellen Verfahrens.
- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
- Vergebene Rahmenvereinbarungen mit Auftragnehmern, verfügbaren Zuschlagswerten und voraussichtlichen Vertragsenden recherchieren. Verwandte Rahmenverträge helfen, das Marktumfeld und mögliche künftige Beschaffungsbedarfe einzuordnen. Ein Vertragsende bestätigt keine Neuausschreibung.
- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
- Angebotsorganisation und Projektmanagement
- Aus einer Ausschreibung ein gemeinsames Projekt erstellen. Aufgaben, Abgabeunterlagen, Zuständigkeiten, Fristen, Kommentare und Bearbeitungsstände bündeln und die Bewerbung von der Prüfung bis zum eingereichten Angebot und Ergebnis verfolgen.
Die Angaben zur konkreten Ausschreibung stehen in den Abschnitten darüber. Umfang und Verfügbarkeit der Unterlagen und Marktdaten hängen vom erfassten Verfahren ab. Persönliche Suchprofile und Teamfunktionen erfordern ein Konto; KI-Matching und KI-Checklistenprüfungen eine entsprechende Freischaltung. Die aktuellen Leistungen und Tarife stehen auf der Preisseite.
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