Planungsleistungen zur Erstellung eines Flächennutzungsplans (FNP) für die Einheitsgemeinde Havelberg
- Status
- Angebotsfrist abgelaufen
- Angebotsfrist
- 14.09.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Hansestadt Havelberg
- Erfüllungsregion
- Sachsen-Anhalt, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 17.08.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 566251-2026
- Verfahrensnummer
- 2b959a51-e01f-4a65-8b7e-3910e825ce52
- CPV-Codes
- 71410000 · Stadtplanung
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Kurzbeschreibung
Die Hansestadt Havelberg beauftragt die Erstellung eines neuen Flächennutzungsplans für das gesamte Gemeindegebiet von 14.916 ha. Der Auftrag umfasst die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 nach HOAI. Das Verfahren läuft bis zum 14. September 2026. Die Vergabe erfolgt in einem Los.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (FNP) ist eine Pflichtaufgabe der Kommunen gemäß § 1 Abs. 3 BauGB. Mit Datum vom 28.11.2024 fasste der Stadtrat der Hansestadt Havelberg den Beschluss zur Aufstellung eines gesamträumlichen Flächennutzungsplans für das Gebiet der Einheitsgemeinde der Hansestadt Havelberg. Das Plangebiet des Flächennutzungsplans umfasst eine Größe von insgesamt 14.916 Hektar. Innerhalb dieses Plangebietes ist unter anderem die Darstellung von Sondergebieten für die Windenergienutzung (ca. 759 ha) und Freiflächenphotovoltaikanlagen (ca. 89 ha) als potenzielle Eignungsflächen geplant. Zur Vergabe der erforderlichen Planungsleistungen zur Erstellung des Flächennutzungsplans der Einheitsgemeinde der Hansestadt Havelberg mit einem Plangebiet von insgesamt 14.916 Hektar wird dieses europaweite VgV-Verfahren durchgeführt. Die Hansestadt Havelberg in der heutigen Ausdehnung entstand durch die Eingemeindung der ehemals selbständigen Gemeinden Jederitz, Nitzow, Vehlgast-Kümmernitz am 01.01.2002 und Garz, Kuhlhausen und Warnau am 01.01.2005. In der Einheitsgemeinde leben 6.424 Einwohner (Stand 30.11.2025), womit das Plangebiet mit 43,4 Einwohnern je km² sehr dünn besiedelt ist. Derzeit sind im Gebiet 2 Flächennutzungspläne wirksam: - Flächennutzungsplan der Stadt Havelberg (1993) - Flächennutzungsplan der Ortschaft Nitzow (1991) Die wirksamen Flächennutzungspläne sind über 30 Jahre alt und berücksichtigen bisher kein einheitliches, die gesamte Einheitsgemeinde umfassendes Planungskonzept. Zudem sind die darin enthaltenen Planungsziele aufgrund des demografischen Wandels teilweise nicht mehr umsetzbar. Die Aufstellung eines Flächennutzungsplans für die gesamte Einheitsgemeinde ist somit städtebaulich unbedingt erforderlich. Neben der Anpassung an die geänderten städtischen Gebietsstrukturen, den demografischen Wandel und den Klimaschutz ist auch die Sicherung einer bedarfsgerechten Bereitstellung von Entwicklungsflächen für Wohnen, Gewerbe und Industrie sowie die Berücksichtigung der Aspekte der Förderung erneuerbarer Energien ein zentrales Anliegen. Das im Jahr 2021 fortgeschriebene Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) 2035 der Hansestadt Havelberg beinhaltet hierzu unter anderem strategische Leitlinien und Empfehlungen.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Planungsleistungen zur Erstellung eines Flächennutzungsplanes (FNP) für die Einheitsgemeinde der Hansestadt Havelberg
II. Leistungsumfang Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen folgende Planungsleistungen: 1. Grundleistung Die Grundleistungen umfassen die Bauleitplanung Flächennutzungsplan in den Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß § 18 HOAI i. V. m. Anlage 2 zu § 18 Abs. 2 HOAI. Leistungsinhalt sind vollumfänglich alle Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise: Stufe 1 - Leistungsphase 1: Vorentwurf für die frühzeitigen Beteiligungen Stufe 2 - Leistungsphase 2: Entwurf zur öffentlichen Auslegung Stufe 3 - Leistungsphase 3: Plan zur Beschlussfassung Planmaßstab, Darstellungstiefe und Legende sind mit dem Auftraggeber vor Beginn der Leistungserbringung abzustimmen. Der Auftragnehmer hat 7 Ausfertigungen des Plans in gedruckter Form sowie vollständige Digitaldaten gemäß Abschnitt 3 zu liefern. 2. Besondere Leistungen Ergänzend zu den Grundleistungen sind folgende besondere Leistungen gemäß Anlage 9 HOAI zu erbringen. Diese sind im Angebot gesondert auszuweisen. Detaillierte Information zum Leistungsumfang finden Sie in der Leistungsbeschreibung.
Anforderungen an deinen Betrieb
vgl. § 123 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt." vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können." vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln." Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen, gem. § 56 Abs. 2 VgV. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ist ausgeschlossen, gem. § 56 Abs. 3 VgV. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
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Anforderungen
vgl. § 123 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt." vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können." vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln." Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen, gem. § 56 Abs. 2 VgV. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ist ausgeschlossen, gem. § 56 Abs. 3 VgV. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Änderungen und Bieterfragen
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| SHStadtverwaltung Hohen Neuendorf | 16540 Hohen Neuendorf | 1 | 03.09.2026 |
| IVInterkommunales Vergabezentrum der Stadt Bad Vilbel im Auftrag des Magistrats der Stadt Nidderau | - | 1 | 20.08.2026 |
| GBGemeinde Bargum über das Amt Mittleres Nordfriesland | Bredstedt | 1 | 17.08.2026 |
| LBLand Berlin – Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH | Berlin | 1 | 17.08.2026 |
| SFSenatsverwaltung fuer Mobilitaet, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt | - | 1 | 16.08.2026 |
Laufende Rahmenverträge
bundesweitKeine laufenden Rahmenverträge mit gemeinsamem CPV-Code bekannt.
Hansestadt Havelberg
Aktiv seit 2026 · 1 VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle LeistungsbereicheLaufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 17.08.2026 | Planungsleistungen zur Erstellung eines Flächennutzungsplans (FNP) für die Einheitsgemeinde Havelberg | Offen | - | - |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenPlanungsleistungen für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2045
Geislingen an der Steige · Offen · Frist 21.09.2026
Die Stadt Geislingen an der Steige vergibt Planungsleistungen für die Fortschreibung des gemeinsamen Flächennutzungsplans mit dem Zieljahr 2045. Auftraggeber ist die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Geislingen an der Steige sowie der Gemeinden Bad Überkingen und Kuchen in der Region Stuttgart. Der bestehende Flächennutzungsplan stammt aus dem Jahr 1995 und wurde 1999 erstmals fortgeschrieben; die Angebotsfrist endet am 21. September 2026 um 10:00 Uhr.
49 % ähnlichLandschafts- und Freianlagenplanung für die Erweiterung des Gymnasiums Adolfinum
Stadthagen · Offen · Frist 21.09.2026
Der Landkreis Schaumburg beauftragt die Planung von Landschafts- und Freianlagen im Zusammenhang mit dem Anbau des Gymnasiums Adolfinum. Die Leistungen umfassen die Grundleistungen der HOAI‑Phasen 1‑9 für Geländegestaltung und Spiel‑/Sportanlagen auf Schulhöfen. Die Vergabe erfolgt in einem Los und die Angebotsfrist endet am 21. September 2026.
47 % ähnlichPlanung, Vergabe und Bauüberwachung einer Festplatzüberdachung in Hohlstedt
Offen · Frist 28.09.2026
Die Gemeinde Wallhausen, vertreten durch die Verbandsgemeinde „Goldene Aue“, beschafft Planungsleistungen einschließlich Ausführungsplanung im Hoch- und Tiefbau, Unterstützung bei der Vergabe sowie Bauleitung und Bauüberwachung für eine Festplatzüberdachung in Hohlstedt. Die Leistung wird in der Region Sachsen-Anhalt erbracht und nicht in Lose aufgeteilt. Der Ausführungszeitraum ist vom 19. Oktober 2026 bis zum 29. Januar 2027 vorgesehen; Angebote müssen bis zum 28. September 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
45 % ähnlichPlanungsleistungen für Freianlagen des Schulzentrums Spalterhals
Barsinghausen · Offen · Frist 22.09.2026
Die Stadt Barsinghausen beauftragt die Planung von Freianlagen für das Schulzentrum Spalterhals. Die Leistungen umfassen die Leistungsphasen 1 bis 9 nach HOAI und werden in einem Los vergeben. Der geschätzte Auftragswert beträgt ca. 340.000 EUR. Die Angebotsfrist endet am 22. September 2026.
44 % ähnlichPlanungsleistungen für Freianlagen am Dorfgemeinschaftshaus Greiffenklauer Hof
Schwabenheim · Offen · Frist 21.10.2026
Die Ortsgemeinde Schwabenheim vergibt Planungsleistungen für die Freianlagen des neu zu errichtenden Dorfgemeinschaftshauses „Greiffenklauer Hof“. Beauftragt werden die Leistungsphasen 5 bis 9 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), einschließlich Ausführungsplanung, Vergabevorbereitung, Bauüberwachung und anschließender Objektbetreuung; vorgesehen sind unter anderem Veranstaltungs-, Aufenthalts-, Wege- und Erschließungsflächen mit barrierefreien Zugängen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 415.000 Euro netto, die Leistung wird in Schwabenheim erbracht und die Angebotsfrist endet am 21. Oktober 2026 um 09:00 Uhr.
43 % ähnlichPlanungsleistungen zur Umgestaltung des Rathausplatzes und -spielplatzes in Büddenstedt
Helmstedt · Offen · Frist 07.10.2026
Die Stadt Helmstedt beschafft Planungsleistungen für die Umgestaltung des Rathausplatzes und des zugehörigen Spielplatzes in Büddenstedt. Der Auftrag umfasst ein Los und betrifft die Region Helmstedt; die Frist endet am 7. Oktober 2026 um 08:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC). Die Ausschreibung ist als durch EU-Mittel finanziert gekennzeichnet.
43 % ähnlichPlanungsleistungen für den Umbau der Oberleitungsanlage an einer neuen Personenüberführung
Offen · Frist 30.09.2026
Die Gemeinde Grünheide (Mark) beschafft Planungsleistungen für den Umbau einer Oberleitungsanlage im Zusammenhang mit dem Neubau einer Personenüberführung über die Bahnstrecke 6153 am Haltepunkt Hangelsberg. Beauftragt werden die Leistungsphasen 5 (Ausführungsplanung) und 6 (Vorbereitung der Vergabe). Die Angebotsfrist endet am 30. September 2026 um 08:00 Uhr; weitere Angaben zum Auftragswert oder zur Größenordnung liegen nicht vor.
43 % ähnlichFachplanung für Heizung, Lüftung und Sanitär beim Feuerwehrgerätehaus
Bad Vilbel · Offen · Frist 15.10.2026
Der Magistrat der Stadt Nidderau beschafft Fachplanungsleistungen für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Nidderau-Heldenbergen. Beauftragt werden die Leistungsphasen 1 bis 9, also die vollständige Planung und Begleitung des Vorhabens, in zwei Stufen: zunächst die Phasen 1 bis 4 und anschließend die Phasen 5 bis 9. Die Leistungen werden in der Region DE719 erbracht; die Angebotsfrist endet am 15. Oktober 2026 um 09:00 Uhr.
42 % ähnlichElektrotechnische Planungsleistungen für den Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses
Offen · Frist 01.10.2026
Das Amt Peitz beschafft elektrotechnische Planungsleistungen für den Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses im Ortsteil Preilack. Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 5 bis 9, also die Planung und Begleitung der Ausführung bis zum Abschluss des Bauvorhabens. Die Frist ist der 1. Oktober 2026 um 08:30 Uhr; ein Auftragswert ist nicht angegeben.
42 % ähnlichObjektplanung für Umbau- und Sanierungsmaßnahmen
Offen · Frist 01.10.2026
F&W Fördern & Wohnen AöR beschafft Planungsleistungen für den Umbau und die Sanierung von Objekten. Die Ausschreibung ist der Region Hamburg zugeordnet; Angaben zum konkreten Umfang und zum geschätzten Auftragswert liegen nicht vor. Die Frist endet am 1. Oktober 2026.
41 % ähnlichFachplanung HLS für Erweiterung und Sanierung Rathaus Fronreute
Fronreute · Offen · Frist 25.09.2026
Die Gemeinde Fronreute vergibt die Fachplanung Heizung, Lüftung, Sanitär (HLS) für die Erweiterung und Sanierung ihres Rathauses. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für die Leistungsphasen 1–4, mit Option auf weitere Leistungsphasen 5–9. Die Bewerbungsfrist endet am 25. September 2026, und die Auswahl erfolgt nach Kriterien wie Honorarsatz, Projektansatz und Qualitätssicherung.
41 % ähnlichPlanungsleistungen der Leistungsphasen 5–9 für Heizung, Lüftung und Sanitär beim Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses
Offen · Frist 01.10.2026
Das Amt Peitz beschafft Planungsleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 für die Bereiche Heizung, Lüftung und Sanitär (HLS) beim Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses im Ortsteil Preilack. Ein Auftragswert oder eine konkrete Größenordnung ist nicht angegeben. Die Angebotsfrist endet am 1. Oktober 2026 um 08:15 Uhr (UTC).
41 % ähnlichFreianlagenplanung für den Landschaftspark Kuhlache Ost zur Landesgartenschau 2028
Lutherstadt Wittenberg · Offen · Frist 13.10.2026
Die Lutherstadt Wittenberg vergibt Planungsleistungen für die Freianlagen im Teilbereich Kuhlache Ost im Rahmen der Landesgartenschau 2028. Der vorhandene Vorentwurf soll für eine rund 25.500 m² große Revitalisierungsfläche in den Leistungsphasen 3 bis 9 weiterentwickelt werden, damit ein dauerhaft nutzbarer Landschaftspark mit gärtnerischen Präsentationen und Besucherangeboten entsteht. Die Leistung wird in Lutherstadt Wittenberg in Sachsen-Anhalt erbracht; Angebote müssen bis zum 13. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (koordinierte Weltzeit) eingereicht werden.
41 % ähnlichFachplanungsleistungen für den Neubau einer Einfeld‑Sporthalle (TGA ELT, TGA HLS, Tragwerk)
Tribsees · Offen · Frist 21.09.2026
Die Stadt Bad‑Sülze beauftragt die Fachplanung für den Neubau einer Einfeld‑Sporthalle. Die Leistungen umfassen die technische Ausrüstung (Elektro, Heizung‑Lüftung‑Sanitär) nach HOAI‑Leistungsphasen 1‑9 sowie die Tragwerksplanung nach den Leistungsphasen 1‑6 und werden in drei Lose aufgeteilt. Die Angebotsfrist endet am 21. September 2026.
41 % ähnlichIngenieurleistungen und Freiraumplanung für Entwässerung und Oberflächenbefestigungen
Fulda · Offen · Frist 01.10.2026
Die Vergabestelle der Stadt Fulda beschafft Ingenieur- und Freiraumplanungsleistungen für die Erneuerung des Entwässerungssystems und der Oberflächenbefestigungen am städtischen Bauhof. Der Leistungsort liegt in Fulda. Die Frist endet am 1. Oktober 2026 um 8:30 Uhr.
40 % ähnlichPlanungsleistungen zur Neugestaltung des Außengeländes der Anne-Frank-Schule
Offen
Beschafft werden Planungsleistungen für die Neugestaltung des Außengeländes der Anne-Frank-Schule in Hanau. Auftraggeber ist die Stadt Hanau, vertreten durch Hanau Immobilien und Baumanagement, einen Eigenbetrieb der Stadt Hanau. Angaben zu Auftragsumfang, Auftragswert und Zeitrahmen sind nicht enthalten.
40 % ähnlichObjekt- und Tragwerksplanung für Ingenieurbauwerke Strom, Erdgas und Wasserstoff
Hamburg · Offen · Frist 23.09.2026
Die Hamburger Energienetze GmbH vergibt losweise Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke in den Bereichen Stromversorgung sowie Erdgas- und Wasserstoffinfrastruktur in Hamburg. Die Leistungen umfassen Objekt- und Tragwerksplanung nach HOAI-Standard (Leistungsphasen 1 bis 8) im Gesamtwert von etwa 1,45 Millionen Euro. Die Bewerbungsfrist endet am 23. September 2026.
40 % ähnlichTragwerksplanung für Erweiterung und Sanierung Rathaus Fronreute
Fronreute · Offen · Frist 25.09.2026
Die Gemeinde Fronreute vergibt die Tragwerksplanung (Leistungsphasen 1 bis 6 nach HOAI 2021) für die Erweiterung und Sanierung ihres Rathauses im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, wobei zunächst die Leistungsphasen 1 bis 4 vergeben werden und weitere Phasen bei Fortsetzung der Planung und Ausführung folgen können. Bewerbungsfrist ist der 25. September 2026; die Auswahl erfolgt nach Preis (20 %), Qualität der Herangehensweise (50 %) und Qualitätssicherungskonzept (30 %).
39 % ähnlichPlanung Feuerwehrgerätehaus Großenhain 3. Bauabschnitt
Großenhain, Sachsen · Offen · Frist 23.09.2026
Die Stadtverwaltung Großenhain vergibt die Planung für den 3. Bauabschnitt eines Feuerwehrgerätehauses in vier separaten Losen: Objektplanung, TGA HLS-Planung (Heizung, Lüftung, Sanitär), TGA ELT-Planung (Elektrotechnik) und Tragwerksplanung. Das Verfahren ist offen und wird nach Wertungspreis (50 %) und Konzept (50 %) bewertet. Die Bewerbungsfrist endet am 23. September 2026.
39 % ähnlichPlanungsleistungen für Objektplanung, Gebäude und Innenräume zur Sanierung und energetischen Ertüchtigung der Sporthalle Reiskirchen
Reiskirchen · Offen · Frist 21.09.2026
Die Gemeinde Reiskirchen schreibt die Planung von Objektplanung, Gebäude und Innenräumen für die Sanierung und energetische Ertüchtigung der Sporthalle Reiskirchen aus. Die Leistungen umfassen die Leistungsphasen 3 bis 8 nach HOAI 2021. Das Verfahren ist offen, die Angebotsfrist endet am 21. September 2026. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem niedrigsten Preis.
39 % ähnlich
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Letzter dokumentierter Abruf: 12.09.2026, 14:32 (Europe/Berlin)
C.1_Leistungsbeschreibung.pdf
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B.4_Liste einzureichender Unterlagen.pdf
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2026-09-01 Fragenkatalog_534_25.pdf
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Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
58 vergleichbare Verfahren, davon 32 mit erfasstem Zuschlag · 37 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 184.055,73 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 82 % aus 6 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
lohrer.hochrein landschaftsarchitekten und stadtplaner GmbH · München
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
AFRY Deutschland GmbH · Mannheim
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Ingenieurbüro Helmut Weiß · Schwerin
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
A.R.T. GmbH · Magdeburg
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Leifels Architekten BDA · Vielank OT Neu Jabel
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Sana Medizintechnisches Servicezentrum GmbH · Leinfelden-Echterdingen
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Chaix et Morel GmbH · Berlin
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
AREP Architectes · Paris
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Ingérop Deutschland GmbH · Essen
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
AREP · Paris
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
Keine vergebenen Rahmenvereinbarungen mit diesen Vergleichsmerkmalen gefunden.
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Hansestadt Havelberg
39539 · Havelberg
vergabeverfahren@abante.de+49 341 238 203 001 erfasste Verfahren, davon 0 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenTED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49 228996100
Vergabekammer
vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de+49 3455141529
abante Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
vergabeverfahren@abante.de+49 34123820-300
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 04:22 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 17.08.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 12.09.2026, 14:32 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
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