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Planungsleistungen zur Erstellung eines Flächennutzungsplans (FNP) für die Einheitsgemeinde Havelberg

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 12.09.2026, 14:32 (Europe/Berlin)

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Hansestadt Havelberg 534/25 – Planungsleistungen zur Erstellung eines Flächennutzungsplanes (FNP) für die Einheitsgemeinde der Hansestadt Havelberg D.0_Vertragsentwurf

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 17 Abs. 1 VgV

Vertrag über Planungsleistungen

Auftraggeber (AG)Bezeichnung des Auftraggebers
Hansestadt Havelberg
Vertreter für die Vertragsunterzeichnung
Vertreten durch den Bürgermeister
Adresse
Markt 1, 39539 Hansestadt Havelberg

und

Auftragnehmer (AN)Bezeichnung des Auftragnehmers
Vertreter für die Vertragsunterzeichnung
Adresse

vereinbaren die Erbringung von Planungsleistungen für die Erstellung einer Bauleitplanung: Flächennutzungsplan.

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Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 17 Abs. 1 VgV

Inhalt

§ 1. Vertragsgegenstand, Beauftragung ...................................................................................... 3

§ 2. Grundlagen und Bestandteile des Vertrages ....................................................................... 3

§ 3. Leistungen und Pflichten des Auftragnehmers .................................................................... 4

§ 4. Herausgabeanspruch des Auftraggebers ............................................................................. 7

§ 5. Grundlagen des Honorars ..................................................................................................... 7

§ 6. Termine/Fristen ..................................................................................................................... 8

§ 7. Nutzungsrecht ....................................................................................................................... 9

§ 8. Zahlungsbedingungen ........................................................................................................ 10

§ 9. Kündigung/Haftung ............................................................................................................ 11

§ 10. Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers .................................................................... 11

§ 11. Zusätzliche Vereinbarungen ............................................................................................... 12

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Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 17 Abs. 1 VgV

Allgemeine Regelungen

§ 1. Vertragsgegenstand, Beauftragung

Projektbezeichnung:Erstellung eines Flächennutzungsplan für die Einheitsgemeinde
der Hansestadt Havelberg
Projektziele:siehe C.1_Leistungsbeschreibung

Leistungsbereiche: Flächennutzungsplan

Der Auftragnehmer wird mit der Anlage C.1_Leistungsbeschreibung näher beschriebenen Leistungen stufenweise beauftragt. Die Beauftragung der Stufen ergibt sich aus § 3.3.

§ 2. Grundlagen und Bestandteile des Vertrages

Vertragsbestandteile sind in der jeweils gültigen Fassung – bei Widersprüchen in der Reihenfolge ihrer Nennung –:

• Leistungsbeschreibung (Anlagen C.1). • Die Regelungen des vorliegenden Vertragstextes (Anlage D.0).

• Die verbindlichen Auskünfte des Auftraggebers aus dem Vergabeverfahren - Fragenkatalog (Anlage B.6). • Das endgültige Angebot einschließlich des ausgefüllten Preisblatts sowie die zuschlagsrelevanten Konzepte des Auftragnehmers zur Leistungserbringung. • Eigenerklärungen des Aufragnehmers aus dem Vordruck Teilnahmeantrag (Anlage B.7). • Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, insbesondere diejenigen über den Architekten- und Ingenieurvertrag (§§ 650p ff. i. V. m §§ 631 ff. und §§ 650a ff. BGB).

Widersprüche sind vorrangig durch Auslegung aufzulösen (§§ 133, 157 BGB). Nur soweit sich ein Widerspruch hierdurch nicht auflösen lässt, gilt die vorangestellte Geltungsreihenfolge.

Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers finden keine Anwendung. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

Interessenvertreter des Aufraggebers

Die Befugnisse des Auftraggebers im Rahmen dieses Vertrages werden wahrgenommen von:

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Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 17 Abs. 1 VgV

Frau/Herr
TelefonE-Mail

Der Auftraggeber behält sich eine Änderung vor.

Projektleiter des Auftraggebers ist:

Frau/Herr
TelefonE-Mail

Der Auftraggeber behält sich auch insoweit eine Änderung vor.

Projektleiter des Auftragnehmers

Projektleiter des Auftragnehmers ist:

Frau/Herr
TelefonE-Mail

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die im Personaleinsatzkonzept (Anlage zum Vertrag) benannten Personen einzusetzen.

Die für die Erbringung der Leistungen Benannten müssen eine abgeschlossene Fachausbildung als Dipl.-Ing./Dipl.-Ing. FH bzw. Master an Universitäten oder Fachhochschulen als Bachelor an Universitäten oder Fachhochschulen mit jeweils 3-jähriger einschlägiger Berufserfahrung oder eine vergleichbare Berufserfahrung aufweisen.

Eine Auswechslung des Projektleiters und/oder des Stellvertretenden Projektleiters darf nur mit Zustimmung des Auftraggebers erfolgen, die nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes verweigert werden darf. Ein solcher wichtiger Grund ist eine fehlende Qualifikation der Austauschperson.

§ 3. Leistungen und Pflichten des Auftragnehmers

Die geschuldeten Leistungen ergeben sich insbesondere aus der Leistungsbeschreibung – Anlage C.1 – sowie ergänzend aus den unter 2.1 genannten Vertragsbestandteilen.

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Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 17 Abs. 1 VgV

Die Beauftragung des Auftragnehmers erfolgt stufenweise. Die Beauftragung der Stufe 1 erfolgt mit Abschluss dieses Vertrags. Im Übrigen behält sich der Auftraggeber vor, den Auftragnehmer zu gegebener Zeit mit einzelnen, einem Teil der oder allen weiteren Stufen ganz oder teilweise (beschränkt auf Teilleistungen) zu beauftragen (Option). Die Optionsausübung bedarf der Textform und unterliegt dem freien, ungebundenen Ermessen des Auftraggebers.

Soweit der Auftragnehmer mit der entsprechenden Stufe noch nicht beauftragt ist, eine Beauftragung jedoch erforderlich ist, um die Planungsziele zu erreichen, wird er den Auftraggeber hierauf hinweisen.

Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer grundsätzlich keine Erhöhung seines Honorars ableiten. § 650b BGB findet im Fall der Optionsausübung keine Anwendung. Der Auftragnehmer hat weder Anspruch auf die Beauftragung von Stufen noch Anspruch auf den Ersatz entgangener Vergütung im Fall der Nichtbeauftragung von Stufen.

Die o. g. Stufen sind:

− die unter Anlage C.1_Leistungsbeschreibung genannten erforderlichen Grundleistungen der Bauleitplanung: Leistungsbild Stufe 1 Flächennutzungsplan gemäß § 18 HOAI i. V. m. Anlage 2 zur HOAI der Leistungsphase 1

− die unter C.1_Leistungsbeschreibung genannten erforderlichen Grundleistungen der Bauleitplanung: Leistungsbild Stufe 2 Flächennutzungsplan gemäß § 18 HOAI i. V. m. Anlage 2 zur HOAI der Leistungsphase 2

− die unter C.1_Leistungsbeschreibung genannten erforderlichen Grundleistungen der Bauleitplanung: Leistungsbild Stufe 3 Flächennutzungsplan gemäß § 18 HOAI i. V. m. Anlage 2 zur HOAI der Leistungsphase 3

Neben den vorgenannten Grundleistungen hat der Auftragnehmer Besondere Leistungen und Zusatzleistungen zu erbringen, soweit diese beauftragt werden.

Mit diesem Vertrag beauftragte Besondere Leistungen der Bauleitplanung im Leistungsbild der Flächennutzungsplan nach § 18 i. V. m. Anlage 9 HOAI sind (detailierte Informationen zu den Anfoderungen und dem Umfang sind der Unterlage C.1_Leistungsbeschreibung zu entnehmen):

Leistungen zur Verfahrens- und Projektsteuerung:

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  • Vorabstimmungen und zusätzliche Abstimmungen mit Planungsbeteiligten und Fachbehörden inclusive Vor- und Nachbereitung
  • Aufstellen und Überwachen von integrierten Terminplänen
  • Seitens des Auftragnehmers ist im Vorfeld der Bearbeitung ein Zeitplan aufzustellen, in welchem alle relevanten Arbeitsschritte zur Erstellung des Flächennutzungsplanes abgebildet werden.

Leistungen zur Vorbereitung und inhaltlichen Ergänzung:

  • Digitalisieren von Unterlagen, Anpassen von Datenformaten

Verfahrensbegleitende Leistungen:

  • Vorbereiten und Durchführen des Scopings
  • Erarbeiten des Umweltberichts
  • Erarbeitung eines gesamträumlichen Konzeptes für Freiflächen-Photovoltaik- Anlagen
  • Vorbereiten, Durchführen und Dokumentieren der formellen Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
  • Bedarfsposition: Wesentliche Änderungen oder Neubearbeitung des Entwurfs sowie erneute Beteiligung gemäß § 4a BauGB einschließlich Überarbeitung des Entwurfs, erneuter Auswertung der Stellungnahmen und Fortschreibung der Abwägungsvorschläge
  • Erarbeitung von Sitzungs-, Beratungs- und Beschlussvorlagen
  • Teilnahme an Sitzungen von politischen Gremien des Auftraggebers oder an Sitzungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung mit Vor- und Nachbereitung
  • Verfassen von Bekanntmachungstexten
  • Erstellen und Fortschreiben eines digitalen Planungsordners
  • Leistungen für Drucklegung, Erstellen von Mehrausfertigungen
  • Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Formulierung der Abwägungsvorschläge in Tabellenform zur Beschlussfassung durch das politische Gremium
  • Mitteilung der Abwägungsergebnisse an Behörden und Bürger zu eingegangenen Stellungnahmen
  • Wesentliche Änderungen oder Neubearbeitung des Entwurfs nach Offenlegung oder Beteiligungen, insbesondere nach Stellungnahmen
  • Führen der Verfahrensakte bis zur Genehmigung, Erstellung der Verfahrensdokumentation
  • Erstellen der zusammenfassenden Erklärung nach dem Baugesetzbuch gemäß § 6a BauGB

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Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 17 Abs. 1 VgV

§ 4. Herausgabeanspruch des Auftraggebers

Der AG hat Anspruch auf Überlassung einer Ausfertigung des Leistungsinhalts. Sämtliche im Rahmen der Projektarbeit vom AN erstellte Unterlagen, Zeichnungen und Pläne müssen dem AG in Papierform sowie digitaler Form zur Verfügung gestellt werden

Alle Pläne sind im dwg- bzw. dxf-Format und als pdf-Datei zur Verfügung zu stellen. Die Plan- und Layoutstruktur muss im Vorfeld abgestimmt werden. Die erstellten Ausschreibungsunterlagen sind im GAEB-Format und als pdf-Datei zu übergeben.

§ 5. Grundlagen des Honorars

Die Parteien vereinbaren die Honorargrundlagen für alle Planungsleistungen gemäß der leistungsbeschreibung (Anlage C.1) angelehnt an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung (HOAI 2021) zu ermitteln, ohne die HOAI zum Vertragsinhalt zu machen.

Honorarzone und Honorarsatz

Als Honorarzone/Honorarsatz werden verbindlich vereinbart:

Es wird Honorarzone I Basishonorar vorgegeben, mit der Möglichkeit des Auftragnehmers, je Leistungsphase einen prozentualen Abschlag oder Zuschlag auf die Grundleistungen anzubieten.

Keine Partei hat Anspruch auf Änderung der vereinbarten Honorarzone angelehnt an die Bewertungsmerkmale der HOAI bzw. der Objektabgrenzung.

Leistungsbewertung Grundleistungen und Abschläge/Zuschläge

Die Leistungsbewertungen für die Grundleistungen erbrachter Leistungsphasen richten sich nach der HOAI.

Der Auftragnehmer hatte die Möglichkeit, je Leistungsphase einen prozentualen Abschlag oder Zuschlag auf die Grundleistungen anzubieten. Die im Einzelnen im ausgefüllten Preisblatt (Anlage D.2) in der Fassung des endgültigen Angebots vom Auftragnehmer angebotenen Abschläge/Zuschläge werden verbindlich vereinbart. Der jeweilige prozentuale Abschlag/Zuschlag wird nur auf das Honorar für die zu erbringenden Grundleistungen berechnet. Er wird nicht auf Nebenkosten, Honorarpauschalen oder auf Stundenhonorare angewendet.

Besondere und zusätzliche Leistungen

Für beauftragte besondere Leistungen und Zusatzleistungen ergibt sich das Honorar im Einzelnen aus dem ausgefüllten Preisblatt (Anlage D.2) in der Fassung des endgültigen Angebots. Für die genannten Besonderen und Zusätzlichen Leistungen sind die

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Pauschalpreise inklusive aller zusätzlichen Kosten (insbesondere Nebenkosten) für die gesamte Vertragslaufzeit verbindlich.

Stundensätze

Für die Stundensätze für weitere besondere und zusätzliche Leistungen, soweit diese in Schriftform vor dem jeweiligen Leistungsbeginn vereinbart werden, gelten folgende Honorare:

Projektleiter €/Stunde

Architekten/Ingenieure €/Stunde

Technische Mitarbeiter €/Stunde

€/Stunde

Nebenkosten

Die Höhe der zu vergütenden Nebenkosten ergibt sich aus dem ausgefüllten Preisblatt (Anlage D.2) in der Fassung des endgültigen Angebots. Damit sind die Nebenkosten der Leistungen vollumfänglich abgegolten. Hierin enthalten sind insbesondere auch die Kosten für: Vervielfältigung der Unterlagen (Fotokopien und Lichtpausen), Entgelt für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen sowie Reisen und Reisekosten des Auftragnehmers und seiner Mitarbeiter und für sonstige Nebenkosten. Nebenkosten werden ausschließlich auf Grundleistungen gewährt und nicht auf Pauschalen für Besondere und zusätzliche Leistungen sowie Stundenhonorar.

Umsatzsteuer

Alle vereinbarten Honorare sind Nettosätze. Die Höhe der Umsatzsteuer für die im Rahmen dieses Vertrages erbrachten Leistungen des Auftragnehmers richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Regelungen. Die Umsatzsteuer ist gesondert auszuweisen.

§ 6. Termine/Fristen

Stufe 1 Ende des dritten Quartals 2027

Stufe 2 Ende des dritten Quartals 2028

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Stufe 3 bis August 2029

§ 7. Nutzungsrecht

An den vom AN erbrachten urheberrechtlich geschützten Leistungen und Arbeitsergebnissen überträgt der AN hiermit auf den AG das ausschließliche Nutzungsrecht. Mit eingeschlossen ist das Bearbeitungsrecht.

Die vorstehende Nutzungsrechtsübertragung umfasst insbesondere das Recht des AG, die Leistungen und Arbeitsergebnisse – ganz oder in Teilen – zu vervielfältigen. Mit eingeschlossen ist ferner das Recht, die Leistungen und Arbeitsergebnisse bzw. Vervielfältigungen hiervon, – ganz oder in Teilen – zu veröffentlichen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben, wie insbesondere öffentlich zugänglich zu machen und zu senden.

Die Nutzungsrechte beinhalten weiterhin das Recht des AG, Änderungen und Bearbeitungen an den Leistungen und Arbeitsergebnissen vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen.

Der AG ist berechtigt, die Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen, von Dritten ausüben und ausführen zu lassen sowie Dritten hieran weitere Nutzungsrechte einzuräumen.

Mit der vereinbarten Vergütung sind sämtliche Ansprüche des AN im Zusammenhang mit vorstehender Nutzungsrechtsübertragung abgegolten.

Der AN garantiert, dass der AG alle nach diesem Vertrag übertragenen Rechte und Befugnisse vollumfänglich erwirbt, diese weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen wurden oder mit Rechten Dritter belastet sind. Der AN garantiert ferner, dass weder bei der Schaffung noch der Nutzung der Leistungen und Arbeitsergebnisse Rechte Dritter verletzt werden, die zu Ansprüchen gegen den AG führen können. Der AN stellt den AG von sämtlichen Ansprüchen Dritter, insbesondere Urheber, die gegen den AG erhoben werden sollten, frei. Ihm bekannt werdende Beeinträchtigungen der vertragsgegenständlichen Rechte hat der AN dem AG unverzüglich mitzuteilen. Die Freistellung beinhaltet auch die Rechtsverfolgung/-verteidigung durch den AG bzw. umfasst den Ersatz der dem AG durch die notwendige Rechtsverfolgung/-verteidigung entstehenden bzw. entstandenen Kosten, soweit diese nicht von Dritten zu erstatten sind. Sonstige Ansprüche des AG aus einer Garantieverletzung bleiben unberührt.

Genießen die Leistungen des AN keinen Urheberschutz, so kann der AG die Planung des AN ohne Mitwirkung des AN nutzen und ändern.

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Die vorstehenden Bestimmungen bleiben von einer Beendigung des Vertrages unberührt. Im Falle einer Kündigung des Vertrages, gleich aus welchem Grunde, umfasst die Nutzungsrechtsübertragung diejenigen Arbeitsergebnisse und Leistungen, die der AN bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung geschaffen hat.

§ 8. Zahlungsbedingungen

Mögliche Abschlags- und Teilschlusszahlungen erfolgen nach Erfüllung einer Leistungsphase, sobald diese präsentiert, freigegeben und übergeben wurde.

Zahlungsweise

a) Alle Zahlungen erfolgen innerhalb von 30 Kalendertagen nach Zugang der jeweiligen Rechnung.

b

Die Honorarschlusszahlung wird fällig, wenn der AN die ihm obliegenden Leistungen
vollständig und vertragsgemäß erbracht hat, eine prüffähige Honorarschlussrechnung
vorgelegt hat und diese rechnerisch und sachlich geprüft wurde und die Leistung
abgenommen sind.

abgenommen sind.

Zusätzliche, im vorliegenden Vertrag nicht vereinbarte Leistungen werden nur dann vergütet, wenn sie seitens des AG in Textform beauftragt wurden.

Die Leistungen der jeweiligen Stufen sind gesondert abzunehmen. Hierzu erstellen der AN und der AG nach ordnungs- und vertragsgemäßer Erbringung sämtlicher geschuldeter Leistungen einer Stufe durch den AN ein von allen Seiten zu unterzeichnendes Abnahmeprotokoll. Zu weiteren Teilabnahmen ist der AG nicht verpflichtet.

Ansprüche des AG gegen den AN wegen Mängeln der Leistung richten sich nach den werkvertraglichen Vorschriften der §§ 633 ff BGB, soweit in diesem Vertrag nichts Abweichendes bestimmt wird. Die Verjährungsfrist für diese Ansprüche beträgt fünf Jahre ab Abnahme. Die Verjährungsfrist gilt auch bei Mangelfolgeschäden und für die Verletzung von Nebenpflichten in diesem Zusammenhang.

Rechnungseingang

a) Die Rechnungen sind an folgende Rechnungsadresse auszustellen:

Hansestadt Havelberg Markt 1 39539 Hansestadt Havelberg

b) Die Rechnung ist über den Postweg oder elektronisch, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, im PDF-Format per Mail über die E-Mailadresse rechnungslegung@havelberg.de einzureichen.

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c) Der AG ist berechtigt, Rechnungseinreichungen, die nicht den oben genannten Kriterien entsprechen, zurückzuweisen.

Zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs gilt bis auf Widerruf folgende Bankverbindung des AN als vereinbart:

Bankinstitut
BIC
IBAN

§ 9. Kündigung/Haftung

Das Recht zur Kündigung des vorliegenden Vertrages sowie die Haftung der Vertragsparteien richten sich nach den gesetzlichen Regelungen des Werkvertragsrechts, soweit in diesem Vertrag keine abweichenden Regelungen sind. Abmahnungen und Kündigungen sind nur wirksam, wenn sie dem anderen Vertragsteil in schriftlicher Form zugegangen sind. § 648, Satz 3 BGB findet keine Anwendung.

Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund durch den AG hat der AN nur Anspruch auf Vergütung der nachweislich mangelfrei erbrachten Leistungen, soweit diese für den AG brauchbar sind und ihre Verwertung zumutbar ist. Sollte das Projekt nicht weitergeführt werden und beruht dies auf Umständen, die weder der AG noch der AN zu vertreten haben, stellt dies einen wichtigen Grund im vorstehend genannten Sinne dar.

§ 10. Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers

Der AN verpflichtet sich, eine Berufshaftpflichtversicherung für die gemäß diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen mit folgenden Deckungssummen ununterbrochen zu unterhalten:

Personenschäden min. 1,5 Mio. €

Sach- und Vermögensschäden min. 1,5 Mio. €

Der AN verpflichtet sich, auf Verlangen des AG eine Bestätigung des Versicherers über Bestand und Höhe der Versicherung vorzulegen. Soweit er trotz Aufforderung und Nachfristsetzung die Bestätigung nicht vorlegt, ist der AG berechtigt, einen angemessenen Einbehalt vom Honorar des AN vorzunehmen und/ oder den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.

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§ 11. Zusätzliche Vereinbarungen

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrags davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrags.

Zur Verkürzung verwendet dieser Vertragstext die Begriffe Auftraggeber, Auftragnehmer, Beteiligter usw. Es sind hiermit die Vertrags- und sonstigen Beteiligten ohne Differenzierung der Geschlechtszugehörigkeit gemeint.

Der AN willigt in die Weitergabe seiner Kontakt- und Kommunikationsdaten an andere Projektbeteiligte ein.

Ort, Datum Ort, Datum

Hansestadt Havelberg,

für den AG für den AN

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