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Planungsleistungen zur Erstellung eines Flächennutzungsplans (FNP) für die Einheitsgemeinde Havelberg

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 12.09.2026, 14:32 (Europe/Berlin)

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Hansestadt Havelberg 534/25 – Planungsleistungen zur Erstellung eines Flächennutzungsplanes (FNP) für die Einheitsgemeinde der Hansestadt Havelberg B.2_Zuschlagskriterien und Erläuterungen

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 17 Abs. 1 VgV

Zuschlagskriterien

A) Kurze Übersicht über die Zuschlagskriterien:

Nr.KriteriumAnteil an Gesamtbewertung
1Preis40 %
2Organisation und Erfahrung des Projektteams30 %
2.1Einschlägige Berufserfahrung des Projektleitung (v. a. Projektleitungs-Referenzprojekte)20 %
2.2Personaleinsatzplanung (z. B. Umgang mit Verfügbarkeitsrisiken)10 %
3Herangehensweise und Terminplan30 %
3.1Herangehensweise15 %
3.2Terminplan15 %
Gesamt:100 %

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Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 17 Abs. 1 VgV

B) Erläuterungen der unter A) genannten Zuschlagskriterien:

Nr.KriteriumAnteil an Gesamt- bewertungFaktor (Wichtungszahl)Erläuterungen zum Kriterium
1Preis40 %---Für die Wertung des Honorarangebotes wird die
Gesamtsumme des anzugebenden Honorars ermittelt. Es gilt
der Wertungspreis, der durch die Eintragungen des Bieters im
Preisblatt ermittelt wird.
Der niedrigste Wertungspreis (Minimalpreis) wird mit 35
Prozentpunkten bewertet. Wertungspreise, die dem 2-fachen
des Minimalpreises oder mehr entsprechen, werden mit 0
Prozentpunkten bewertet.
Die Punktermittlung für Angebote mit dazwischenliegenden
Wertungspreisen erfolgt über eine lineare Interpolation mit
bis zu zwei Stellen nach dem Komma mittels folgender
Formel: P = 70 – (35 ∙ [X/N])
P = zu ermittelnde Punktzahl
N = niedrigster Wertungspreis aller eingegangenen
Angebote
X = zu bewertender Wertungspreis
Negative Ergebnisse gehen mit 0 Punkten in die Wertung ein.

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Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 17 Abs. 1 VgV

Nr.KriteriumAnteil an Gesamt- bewertungFaktor (Wichtungszahl)Erläuterungen zum Kriterium
2Organisation und Erfahrung des30 %---
Projektteams
2.1Einschlägige Berufserfahrung der Projektleitung (v. a. Projektleitungs- Referenzprojekte) Die Erfahrung der vorgesehenen Projektleitung und Stellvertretung ist anhand ausgewählter Referenzprojekte darzustellen. Dabei sind insbesondere die jeweilige Rolle, die Art und der Umfang der Tätigkeit sowie besondere Herausforderungen und deren Bewältigung kurz zu erläutern. Die Vergleichbarkeit der Referenzprojekte wird anhand einer Gesamtschau (insb. Aufgabenstellung, Größenordnung, Schwierigkeitsgrad) bewertet. Das Exposé soll nicht länger als 10 DIN A4- Seiten sein.20 %4Bewertung Nr. 2: Wertungsmaßstab: Die Darlegungen werden anhand von Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Plausibilität bewertet. Berücksichtigt wird insoweit vor allem, ob und inwieweit sich die Darstellungen auf das konkrete Vorhaben beziehen. Aufgrund dieser Wertungsmaßstäbe erfolgt eine Zuordnung zu den nachfolgend dargestellten Zielerreichungsgraden. Zielerreichungsgrade: 5 Punkte: Der Bieter hat alle wesentlichen Gesichtspunkte der Herangehensweise sehr gut verständlich und logisch dargestellt und erläutert. Die Vorstellungen des Bieters zur Herangehensweise sind in hohem Maße schlüssig und nachvollziehbar. Eine Bewertung mit sehr gut erscheint als gerechtfertigt.

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Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 17 Abs. 1 VgV

Nr.KriteriumAnteil anFaktor (Wichtungszahl)Erläuterungen zum Kriterium
Gesamt-
bewertung
2.2Personaleinsatzplanung (z. B. Umgang mit Verfügbarkeitsrisiken) Der Bieter hat darzulegen, wie der Einsatz der benannten Projektmitglieder sichergestellt wird. Dies umfasst insbesondere eine plausible Personaleinsatzplanung sowie den Umgang mit möglichen Ausfällen (z. B. Krankheit, Urlaub, personelle Veränderungen). Die vorgesehene Auslastung der Projektmitglieder ist nachvollziehbar darzustellen, sodass eine verlässliche und termingerechte Leistungserbringung gewährleistet ist. Das Exposee sollte nicht länger als 5 DIN A4-Seiten für alle vorgesehenen Mitarbeiter sein.10 %24 Punkte: Der Bieter hat alle wesentlichen Gesichtspunkte der Herangehensweise verständlich und logisch dargestellt und erläutert. Die Vorstellungen des Bieters zur Herangehensweise sind schlüssig und nachvollziehbar. Eine Bewertung mit gut erscheint als gerechtfertigt. 3 Punkte: Der Bieter hat alle wesentlichen Gesichtspunkte der Herangehensweise im Wesentlichen verständlich und logisch dargestellt und erläutert. Die Vorstellungen des Bieters zur Herangehensweise sind im Wesentlichen schlüssig und nachvollziehbar. Eine Bewertung mit befriedigend erscheint als gerechtfertigt. 2 Punkte: Der Bieter hat alle wesentlichen Gesichtspunkte der Herangehensweise nur eingeschränkt verständlich und logisch dargestellt und erläutert. Die Vorstellungen des Bieters zur Herangehensweise sind nur teilweise schlüssig und

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Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 17 Abs. 1 VgV

Nr.KriteriumAnteil anFaktor (Wichtungszahl)Erläuterungen zum Kriterium
Gesamt-
bewertung
teilweise schwer nachvollziehbar. Eine Bewertung mit ausreichend erscheint als gerechtfertigt. 1 Punkt: Der Bieter hat alle wesentlichen Gesichtspunkte der Herangehensweise nur in Ansätzen verständlich dargestellt und erläutert. Die Vorstellungen des Bieters zur Herangehensweise sind größtenteils nicht schlüssig und nicht nachvollziehbar. Eine Bewertung mit mangelhaft erscheint als gerechtfertigt. 0 Punkte: Keine Aussagen dazu im Exposee enthalten. Hinweis zur Bewertungszahl Wichtungszahl x Punktevergabe = Bewertungszahl
3Herangehensweise und Terminplan30 %---
Es ist in einem Exposé zu erläutern, wie der Bieter an die Bewältigung des Vorhabens herangehen wird.---Bewertung Nr. 3: Wertungsmaßstab:

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Nr.KriteriumAnteil anFaktor (Wichtungszahl)Erläuterungen zum Kriterium
Gesamt-
bewertung
Das Exposee sollte nicht länger als 10 DIN A4-Seiten sein.Die Darlegungen werden anhand von Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Plausibilität bewertet. Berücksichtigt wird insoweit vor allem, ob und inwieweit sich die Darstellungen auf das konkrete Vorhaben beziehen. Aufgrund dieser Wertungsmaßstäbe erfolgt eine Zuordnung zu den nachfolgend dargestellten Zielerreichungsgraden. Zielerreichungsgrade: 5 Punkte: Der Bieter hat alle wesentlichen Gesichtspunkte der Herangehensweise sehr gut verständlich und logisch dargestellt und erläutert. Die Vorstellungen des Bieters zur Herangehensweise sind in hohem Maße schlüssig und nachvollziehbar. Eine Bewertung mit sehr gut erscheint als gerechtfertigt. 4 Punkte: Der Bieter hat alle wesentlichen Gesichtspunkte der Herangehensweise verständlich und logisch dargestellt und erläutert. Die Vorstellungen des Bieters zur Herangehensweise
3.1Bewertet werden insbesondere die Struktur und Nachvollziehbarkeit des methodischen Vorgehens, die Darstellung der wesentlichen Bearbeitungsschritte sowie deren inhaltliche Verknüpfung. Hierzu zählen auch Überlegungen zur Einbindung der relevanten Akteure in den verschiedenen Verfahrensphasen.15 %3
3.2Zudem wird ein plausibler, grob strukturierter Terminplan erwartet, aus dem die zentralen Bearbeitungsphasen und Meilensteine ersichtlich sind.15 %3

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Nr.KriteriumAnteil anFaktor (Wichtungszahl)Erläuterungen zum Kriterium
Gesamt-
bewertung
sind schlüssig und nachvollziehbar. Eine Bewertung mit gut erscheint als gerechtfertigt. 3 Punkte: Der Bieter hat alle wesentlichen Gesichtspunkte der Herangehensweise im Wesentlichen verständlich und logisch dargestellt und erläutert. Die Vorstellungen des Bieters zur Herangehensweise sind im Wesentlichen schlüssig und nachvollziehbar. Eine Bewertung mit befriedigend erscheint als gerechtfertigt. 2 Punkte: Der Bieter hat alle wesentlichen Gesichtspunkte der Herangehensweise nur eingeschränkt verständlich und logisch dargestellt und erläutert. Die Vorstellungen des Bieters zur Herangehensweise sind nur teilweise schlüssig und teilweise schwer nachvollziehbar. Eine Bewertung mit ausreichend erscheint als gerechtfertigt. 1 Punkt: Der Bieter hat alle wesentlichen Gesichtspunkte der Herangehensweise nur in Ansätzen verständlich dargestellt

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Nr.KriteriumAnteil anFaktor (Wichtungszahl)Erläuterungen zum Kriterium
Gesamt-
bewertung
und erläutert. Die Vorstellungen des Bieters zur Herangehensweise sind größtenteils nicht schlüssig und nicht nachvollziehbar. Eine Bewertung mit mangelhaft erscheint als gerechtfertigt. 0 Punkte: Keine Aussagen dazu im Exposee enthalten. Hinweis zur Bewertungszahl Wichtungszahl x Punktevergabe = Bewertungszahl

Hinweis:

Die Exposés, Erläuterungen und Ausführungen sind gemeinsam mit dem Erstangebot – und somit vollständig in elektronischer Form – einzureichen. Sie sollen aus sich heraus verständlich sein, ohne dass Aufklärungsmaßnahmen des Auftraggebers erforderlich werden.

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