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Planungsleistungen zur Erstellung eines Flächennutzungsplans (FNP) für die Einheitsgemeinde Havelberg

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 12.09.2026, 14:32 (Europe/Berlin)

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Hansestadt Havelberg 534/25 – Planungsleistungen zur Erstellung eines Flächennutzungsplanes (FNP) für die Einheitsgemeinde der Hansestadt Havelberg B.1_Eignungskriterien und Erläuterungen

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 17 Abs. 1 VgV

Eignungskriterien

Vorbemerkung:

Gemäß § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV kann ein Bewerber oder Bieter im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese – also die eignungsverleihenden Unternehmen – die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 VgV kann ein Bewerber oder Bieter für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.

Auf die Möglichkeit der Bildung einer Bewerbergemeinschaft wird explizit hingewiesen.

A. Mindestanforderungen

Es ist zu beachten, dass Mindestanforderungen zwingend nachzuweisen sind. Teilnahmeanträge, die die benannten Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden, ggf. nach Nachforderungen, ausgeschlossen. Die Mindestanforderungen sind:

  1. Beruf des Stadtplaners oder vergleichbarer Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung
  2. Versicherungsschutz
  3. Referenzen

B. Eignungskriterien

Es gibt zwei Arten von Kriterien.

  1. A-Kriterien: Diese Kriterien müssen zwingend erfüllt werden. Bei Nichterfüllung wird der Teilnahmeantrag vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
  2. B-Kriterien: Diese Kriterien sind Bewertungskriterien, anhand derer die Eignung des Bewerbers gewertet wird. Mindestens drei und höchstens fünf Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Anhand der B-Kriterien wird die Wertungsreihenfolge aller Teilnahmeanträge bestimmt.

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Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 17 Abs. 1 VgV

Art desmöglicheHöchst-
Nr.Kriterium
KriteriumsPunktepunktzahl
1Befähigung zur Berufsausübung gemäß § 44 Abs. 1 VgV
Als Berufsqualifikation seitens der Projektleitung wird der Beruf des Stadtplaners gefordert. Zugelassen wird, wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen werden als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorbezeichneten Sinn (d. i., wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden) benennen. Die Berufsqualifikation ist nachzuweisen. Als Nachweis werden akzeptiert: - eine Eintragung der betreffenden Person bzw. des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen in die Architektenliste der jeweils zuständigen Architektenkammer; - bei juristischen Personen – zusätzlich zur Berufsregistereintragung für den benannten verantwortlichen Berufsangehörigen – einen aktuellen Handelsregisterauszug i. S. d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.03.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie wird ausdrücklich hingewiesen; - der Nachweis im vorstehenden Sinne darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als zwölf Monate sein. Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers oder bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die vorgenannten Eintragungen bzw. Auszüge für jeden der beteiligten Unternehmensträger bzw. jede der beteiligten Personen bzw. jeden benannten verantwortlichen Berufsangehörigen nachzuweisen.A

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Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 17 Abs. 1 VgV

Art desmöglicheHöchst-
Nr.Kriterium
KriteriumsPunktepunktzahl
2Wirtschaftlich-finanzielle Leistungsfähigkeit
2.1Versicherungsnachweis gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV
Nachzuweisen ist das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstitut mit einer jährlichen Deckung von: • mindestens 1,5 Mio. € für Personenschäden und • mindestens 1,5 Mio. € für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) • je Schadensfall 2-fach maximiert. Bei Bewerbergemeinschaften sind diese Erklärungen zur Haftpflichtversicherung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft beizufügen und der Versicherungsschutz muss für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Der Nachweis bzw. die Erklärungen dürfen nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Abgabe der Teilnahmeanträge sein. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Sollte keine Berufshaftpflichtversicherung bzw. eine Berufshaftpflicht mit einer geringen Deckungssumme bestehen, ist eine Erklärung eines (oder mehrerer) in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstituts beizufügen, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung im Sinne der oben genannten Kriterien abgeschlossen bzw. die Versicherungssumme auf die oben festgesetzten Summen erhöht wird. Ein entsprechender Nachweis ist in diesem Fall noch vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Der Nachweis bzw. die Nachweise zum Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung, die den oben genannten Kriterien genügt, bzw. eine Erklärung eine solche Haftpflichtversicherung im Auftragsfall noch vor Zuschlagserteilung vorzuhalten, ist als Anlage D.8_Versicherungsnachweis einzureichen.A

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Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 17 Abs. 1 VgV

Art desmöglicheHöchst-
Nr.Kriterium
KriteriumsPunktepunktzahl
3Technisch-berufliche Leistungsfähigkeit
3.1Referenzen - § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV
3.1.1Mindestanforderungen an die Referenz Mit dem Teilnahmeantrag sind mindestens zwei Referenzen einzureichen. Diese müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen: a) Leistungsumfang der ersten Referenz Die Referenz muss eine Leistung der Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) im Sinne des § 18 HOAI in Verbindung mit Anlage 2 zur HOAI betreffen. Die Leistung muss sich auf eine Neuaufstellung bezogen haben und sämtliche wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 1–3 umfassen. b) Leistungsumfang der zweiten Referenz Die Referenz muss ebenfalls eine Leistung der Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) im Sinne des § 18 HOAI i. V. m. Anlage 2 zur HOAI betreffen. Die Leistung muss sich auf eine Neuaufstellung oder Änderung bezogen haben und sämtliche wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 1–3 umfassen. c) Erbringungszeitraum der Leistung beider Referenzen Die Leistung beider Mindestreferenzen muss nach dem 01.01.2010 begonnen worden sein und spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge vollständig erbracht worden sein.A

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Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 17 Abs. 1 VgV

Art desmöglicheHöchst-
Nr.Kriterium
KriteriumsPunktepunktzahl
3.1.2Bewertung der Referenzen: Jeder Bewerber kann so viele Referenzen nachweisen, wie er möchte. Der Auftraggeber wird jedoch maximal drei Referenzen bewerten. Reicht ein Bewerber mehrere Referenzen ein, so hat er anzuzeigen, welche drei Referenzen gewertet werden sollen. Die erzielten Punkte aus der Bewertung der eingereichten Referenzen werden addiert. Als wertungsfähige Referenzleistungen werden nur anerkannt Leistungen der Flächennutzungsplanung (Neuaufstellung oder Änderung) i. S. d. § 18 HOAI i. V. m. Anlage 2 zur HOAI und/oder Bebauungsplan-Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung und/oder Aufstellung eines räumlichen Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) als Vorstufe zur FNP-Neuaufstellung.B65
1) Die Planungsleistung betraf einen Flächennutzungsplan (Neuaufstellung oder Änderung), einen Bebauungsplan oder ein räumliches Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) als Vorstufe zur FNP-Neuaufstellung.FNP-Neuaufstellung = 30 Punkte FNP-Änderung und parallele B-Plan-Aufstellung = 15 Punkte FNP-Änderung = 10 Punkte B-Plan-Aufstellung = 10 Punkte ISEK-Aufstellung = 10 Punkte nichts dergleichen = 0 Punkte0 – 3030
2) Anzahl der durchgeführten Veranstaltungen zur formellen oder informellen Öffentlichkeitsbeteiligung bei Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, ISEK10 und mehr Veranstaltungen = 10 Punkte 8-9 Veranstaltungen = 8 Punkte 6-7 Veranstaltungen = 6 Punkte 4-5 Veranstaltungen = 4 Punkte 1-3 Veranstaltungen = 2 Punkte 0 Veranstaltungen = 0 Punkte0 – 1010

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Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 17 Abs. 1 VgV

Art desmöglicheHöchst-
Nr.Kriterium
KriteriumsPunktepunktzahl
3) Die Planung betraf Wohn- /GewerbeentwicklungWohn- und Gewerbeentwicklung = 10 Punkte Wohn- oder Gewerbeentwicklung = 5 Punkte nichts davon = 0 Punkte0 – 1010
4) Es wurden die wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen LPH 1 bis LPH 3 erbracht.Für jede Leistungsphase werden 5 Punkte vergeben. Maximal können 15 Punkte erzielt werden.0 – 1515
4.Sonstige auftragsbezogene Eigenerklärungen (v. a. zu Auftragsausführungsbedingungen)
4.1Verschwiegenheitspflicht Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen alle ihm/ihnen seitens des Auftraggebers mündlich, schriftlich oder elektronisch zur Verfügung gestellten, nicht allgemein zugänglichen Daten vertraulich behandeln (Verschwiegenheitspflicht) und dürfen sie nur zur Durchführung dieses Vergabeverfahrens sowie des sich ggf. anschließenden Auftrags und/oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten zu verarbeiten.A
4.2„Russland-Erklärung“ Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein („Russland-Erklärung“).A
4.3Belehrung gemäß Verpflichtungsgesetz Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen die für den Auftrag eingesetzten Mitarbeiter verpflichten, an der Belehrung gemäßA

Unterauftragnehmer müssen die für den Auftrag eingesetzten Mitarbeiter verpflichten, an der Belehrung gemäß

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Art desmöglicheHöchst-
Nr.Kriterium
KriteriumsPunktepunktzahl
Verpflichtungsgesetz mitzuwirken.
Gesamtpunktzahl195

Hinweise: Jeder Bewerber kann so viele Referenzen nachweisen, wie er möchte. Der Auftraggeber wird jedoch maximal drei Referenzen bewerten. Reicht ein Bewerber mehrere Referenzen ein, so hat er anzuzeigen, welche drei Referenzen gewertet werden sollen. Der Teilnahmeantrag ist nur dann wertungsfähig, wenn mindestens zwei wertungsfähige Unternehmensreferenzen eingereicht werden, welche das für die Eignungsprüfung erforderliche A-Kriterium, also die Mindestvoraussetzungen nach Ziffer 3.1.1, erfüllen. Durch die Auswertung der Teilnahmeanträge ergibt sich eine Wertungsreihenfolge, anhand derer sich die Platzierung der Teilnehmer ergibt. Der Auftraggeber wird mindestens die drei bestplatzierten (höchstens fünf) Teilnehmer zur Abgabe der Erstangebote auffordern, Werden mehr als die drei Bestplatzierten aufgefordert, so erfolgt dies unter Beachtung der Wertungsreihenfolge. Bei Punktegleichheit entscheidet das Los.

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