Unterstützung von Kommunen beim Aufbau pflegefreundlicher Infrastrukturen

Status
Offen
Angebotsfrist
14.10.2026, 14:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
5.400.000 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Bundesminsiterium für Gesundheit
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
14.09.2026
Bekanntmachungsnummer
630678-2026
Verfahrensnummer
d93a80b1-76b6-41f2-8872-abf558a114f9
CPV-Codes
85100000 · Dienstleistungen des Gesundheitswesens; 85323000 · Kommunaler Gesundheitsdienst

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Kurzbeschreibung

Das Bundesministerium für Gesundheit in Berlin sucht einen Dienstleister, der Kommunen beim systematischen Auf- und Ausbau einer pflegefreundlichen Infrastruktur unterstützt. Ziel ist, dass Pflegebedürftige sowie ihre An- und Zugehörigen benötigte Leistungen und Unterstützung in ihrem Wohnumfeld schnell und gezielt finden und erhalten. Der geschätzte Auftragswert beträgt 5,4 Millionen Euro; die Ausschreibung ist der Region Berlin zugeordnet und die Bewerbungsfrist endet am 14. Oktober 2026 um 12:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Ziel ist es, dass Pflegebedürftige und ihre An- und Zugehörigen schnell und zielgerichtet benötigte Leistungen und Unterstützung im Wohnumfeld finden und auch erhalten. Dafür sollen Kommunen systematisch beim Auf- und Ausbau einer pflegefreundlichen Infrastruktur durch das Projekt unterstützt werden.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Pflegefreundliche Kommune

    Ziel ist es, dass Pflegebedürftige und ihre An- und Zugehörigen schnell und zielgerichtet benötigte Leistungen und Unterstützung im Wohnumfeld finden und auch erhalten. Dafür sollen Kommunen systematisch beim Auf- und Ausbau einer pflegefreundlichen Infrastruktur durch das Projekt unterstützt werden.

Anforderungen an deinen Betrieb

Vorstehender Ausschlussgrund wurde nur beispielhaft gewählt. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BMG zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BMG gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).Teilt das BMG dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMG geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMG. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Pflegefreundliche Kommune

Preis
Erfahrungen und Kenntnisse der Projektleitung und der stellvertretenden Projektleitung und des eingesetzten Personals
Umsetzung des Konzepts
Projektsteuerung und Risikomanagement

Vergabeunterlagen

18 Dateien · geladen 17.09.2026
_Hinweise von der e-Vergabe.txtSonstiges1 KB
00_Teilnahmeantrag.docxAnschreiben25 KBKlicken zum Anzeigen
01_Leistungsbeschreibung.pdfLVLeistungsverzeichnis201 KBKlicken zum Anzeigen
02_Preisblatt.docxSonstiges43 KBKlicken zum Anzeigen
03_Bewerbungsbedingungen .docxAnschreiben61 KBKlicken zum Anzeigen
04 Formblatt_Verhandlungsbedarf.docxFormular27 KBKlicken zum Anzeigen
05_Vertragsausfertigung..docxVertragsbedingungen61 KBKlicken zum Anzeigen
06_Eigenerklärung Ausschlussgründe.docxFormular63 KBKlicken zum Anzeigen
07_Eigenerklärung zur Qualifikation des eingesetzten Personals.docxFormular46 KBKlicken zum Anzeigen
08_Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit.docxFormular65 KBKlicken zum Anzeigen
09_Eignungskriterien.docxSonstiges33 KBKlicken zum Anzeigen
10_Bewerbergemeinschaftserklärung.docxFormular68 KBKlicken zum Anzeigen
11_Erklärung für Nachunternehmer.docxFormular54 KBKlicken zum Anzeigen
12_Verpflichtungserklärung Datenschutz Verpflichteter.pdfFormular57 KBKlicken zum Anzeigen
13_Verpflichtungserklärung Datenschutz Verantwortlicher.pdfFormular167 KBKlicken zum Anzeigen
14_Hinweisblatt_zum Datenschutz BMG.pdfSonstiges72 KBKlicken zum Anzeigen
15_Auftragsverarbeitung.docxSonstiges81 KBKlicken zum Anzeigen
16_Bewertungsmatrix.pdfSonstiges188 KBKlicken zum Anzeigen

Anforderungen

Vorstehender Ausschlussgrund wurde nur beispielhaft gewählt. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BMG zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BMG gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).Teilt das BMG dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMG geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMG. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

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