Projektträgerschaft für das Investitionsprogramm zur Sanierung von Frauenhäusern

Status
Offen
Angebotsfrist
28.09.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
6.302.521 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
26.08.2026
Bekanntmachungsnummer
614690-2026
Verfahrensnummer
38b31953-191a-489b-896e-aa1e9759cf96
CPV-Codes
75110000 · Dienstleistungen der allgemeinen öffentlichen Verwaltung; 79421000 · Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten

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Kurzbeschreibung

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) in Bonn sucht einen Dienstleister zur Umsetzung und Betreuung des Investitionsprogramms zur Sanierung von Frauenhäusern. Der Auftrag umfasst die Abwicklung eines Bundesprogramms mit Fördermitteln von 150 Millionen Euro; der geschätzte Auftragswert beträgt rund 6,3 Millionen Euro. Die Leistungen sollen zunächst bis zum 31. Dezember 2030 erbracht werden, mit drei Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr bis längstens Ende 2033; Angebote sind bis zum 28. September 2026 einzureichen.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Der Deutsche Bundestag hat mit dem Beschluss des Bundeshaushalts 2026 Programmmittel in Höhe von 150 Millionen Euro für die Sanierung von Frauenhäusern bereitgestellt. Die Mittel sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität veranschlagt und stehen für die Förderung überjähriger investiver Projekte zur Verfügung. Es sind Bewilligungszeiträume (Projektlaufzeiten) von bis zu dreieinhalb Jahren vorgesehen. Viele Hilfs- bzw. Schutzeinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder stehen angesichts ihres baulichen Zustands, gestiegener Anforderungen an Sicherheit und Barrierefreiheit sowie zunehmender Bedarfe an kindgerechter Unterbringung vor einem erheblichen Sanierungsbedarf. Eine nachhaltige bauliche Erneuerung dieser Einrichtungen ist von zentraler gesellschaftlicher Bedeutung, um gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern einen sicheren, würdevollen und verlässlichen Schutzraum zu gewährleisten. Ein Abbau des bestehenden Sanierungsstaus dient auch der weiteren Umsetzung der Istanbul-Konvention und trägt dazu bei, die Einrichtungen langfristig und nachhaltig zukunftsfähig auszugestalten. Der Bund unterstützt daher bei der nachhaltigen Modernisierung und Sanierung von Frauenhäusern. Mit der Umsetzung des Bundesprogramms hat das zuständige Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) beauftragt. Angesichts des Umstands, dass das BBSR nicht über die für die Umsetzung erforderlichen eigenen Personalressourcen verfügt, ist die Unterstützung durch einen AN („Auftragnehmer“) erforderlich, der in enger Abstimmung mit dem BBSR (AG, „Auftraggeber“) arbeitet. Eine Beleihung (Befugnis zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben in den Handlungsformen des öffentlichen Rechts) wird angestrebt. Der Förderaufruf wird voraussichtlich Mitte November 2026 durch das BBSR veröffentlicht. Die Leistungen des AN sollen sich grds. über die vollständige Projektlaufzeit einschließlich des Projektabschlusses nach Verwendungsnachweisprüfung und etwaiger Zweckbindungen erstrecken (ca. 31.12.2030). Die Leistungen des AN sollen daher zunächst bis zum 31.12.2030 vereinbart werden mit der Option von dreimaliger Verlängerung um je ein Jahr (bis maximal zum 31.12.2033).

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Projektträger für das Investitionsprogramm Sanierung von Frauenhäuser6.302.521 EUR

    Der Deutsche Bundestag hat mit dem Beschluss des Bundeshaushalts 2026 Programmmittel in Höhe von 150 Millionen Euro für die Sanierung von Frauenhäusern bereitgestellt. Die Mittel sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität veranschlagt und stehen für die Förderung überjähriger investiver Projekte zur Verfügung. Es sind Bewilligungszeiträume (Projektlaufzeiten) von bis zu dreieinhalb Jahren vorgesehen. Viele Hilfs- bzw. Schutzeinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder stehen angesichts ihres baulichen Zustands, gestiegener Anforderungen an Sicherheit und Barrierefreiheit sowie zunehmender Bedarfe an kindgerechter Unterbringung vor einem erheblichen Sanierungsbedarf. Eine nachhaltige bauliche Erneuerung dieser Einrichtungen ist von zentraler gesellschaftlicher Bedeutung, um gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern einen sicheren, würdevollen und verlässlichen Schutzraum zu gewährleisten. Ein Abbau des bestehenden Sanierungsstaus dient auch der weiteren Umsetzung der Istanbul-Konvention und trägt dazu bei, die Einrichtungen langfristig und nachhaltig zukunftsfähig auszugestalten. Der Bund unterstützt daher bei der nachhaltigen Modernisierung und Sanierung von Frauenhäusern. Mit der Umsetzung des Bundesprogramms hat das zuständige Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) beauftragt. Angesichts des Umstands, dass das BBSR nicht über die für die Umsetzung erforderlichen eigenen Personalressourcen verfügt, ist die Unterstützung durch einen AN („Auftragnehmer“) erforderlich, der in enger Abstimmung mit dem BBSR (AG, „Auftraggeber“) arbeitet. Eine Beleihung (Befugnis zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben in den Handlungsformen des öffentlichen Rechts) wird angestrebt. Der Förderaufruf wird voraussichtlich Mitte November 2026 durch das BBSR veröffentlicht. Die Leistungen des AN sollen sich grds. über die vollständige Projektlaufzeit einschließlich des Projektabschlusses nach Verwendungsnachweisprüfung und etwaiger Zweckbindungen erstrecken (ca. 31.12.2030). Die Leistungen des AN sollen daher zunächst bis zum 31.12.2030 vereinbart werden mit der Option von dreimaliger Verlängerung um je ein Jahr (bis maximal zum 31.12.2033).

    Frist: 28.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB (vgl. Eigenerklärung im Angebotsformular), Bezug des Bieters zu Russland (vgl. beiliegende Erklärung zu den Russlandsanktionen), Eignungskriterien gemäß der Vergabeunterlagen Unterlagen, welche den Nachweis der Eignung betreffen, können von der Auftraggeberin nachgefordert werden. Ausgeschlossen ist die Nachforderung von Unterlagen, welche sich auf die Zuschlagskriterien beziehen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Projektträger für das Investitionsprogramm Sanierung von Frauenhäuser

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Vergabeunterlagen

19 Dateien · geladen 15.09.2026
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Angebotsvorlagen Anhang.xlsxSonstiges19 KBKlicken zum Anzeigen
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Formular Bietergemeinschaftserklärung.pdfFormular92 KBKlicken zum Anzeigen
Formular Unterauftragnehmer.pdfFormular83 KBKlicken zum Anzeigen
Infoblatt_Datenschutz_Vergabeverfahren_BBSR-BMWSB.pdfSonstiges332 KBKlicken zum Anzeigen
Leitfaden EEE.pdfSonstiges957 KBKlicken zum Anzeigen
README.txtSonstiges925 B
VgV Angebotsformular.pdfFormular120 KBKlicken zum Anzeigen
20.51-26.1_Bieterfragenverzeichnis_Stand_15.09.2026.docxSonstiges22 KBKlicken zum Anzeigen
20.51-26.1_Eckpunkte Förderaufruf Sanierung von Frauenhäusern.pdfSonstiges225 KBKlicken zum Anzeigen
20.51-26.1_Eignungskriterien.pdfSonstiges187 KBKlicken zum Anzeigen
20.51-26.1_ENTWURF_Beleihungsbescheid_SvF_PT.pdfSonstiges634 KBKlicken zum Anzeigen
20.51-26.1_ENTWURF_Geschäftsbesorgungsvertrag_SvF_PT.pdfVertragsbedingungen340 KBKlicken zum Anzeigen
20.51-26.1_Informationen zur Vergabe.pdfSonstiges235 KBKlicken zum Anzeigen
20.51-26.1_Leistungsbeschreibung.pdfLVLeistungsverzeichnis332 KBKlicken zum Anzeigen
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220414_Anlage_Erlass_Sanktionen_Russland_Eigenerklaerung.pdfFormular99 KBKlicken zum Anzeigen

Anforderungen

Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB (vgl. Eigenerklärung im Angebotsformular), Bezug des Bieters zu Russland (vgl. beiliegende Erklärung zu den Russlandsanktionen), Eignungskriterien gemäß der Vergabeunterlagen Unterlagen, welche den Nachweis der Eignung betreffen, können von der Auftraggeberin nachgefordert werden. Ausgeschlossen ist die Nachforderung von Unterlagen, welche sich auf die Zuschlagskriterien beziehen.

Änderungen und Bieterfragen

2 Einträge
  1. 07.09.2026Berichtigung 1Angaben ergänzt oder aktualisiert
  2. 26.08.2026BekanntmachungBekanntmachung 881532
Vergleichbare Verfahren8vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag96 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 2 Vergaben

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