20.51-26.1_Informationen zur Vergabe.pdf

Projektträgerschaft für das Investitionsprogramm zur Sanierung von Frauenhäusern

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 14:57 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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Informationen zur Vergabe Bonn, 25.08.2026

allgemeine Informationen zur Vergabe
Vergabestelle:Bundesinstitut für Bau- Stadt und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, IP-Forschungsverwaltung, Deichmanns Aue 31-37, 53179 Bonn
Kontakt:ip2@bbr.bund.de
Programm:Sanierung von Frauenhäusern
Titel:Projektträger für das Programm Sanierung von Frauenhäusern
Aktenzeichen:20.51-26.1
Vergabeart:Offenes Verfahren
Losweise Vergabe:Nein
Nebenangebote:Nein
Verfahrensablauf:Interessierte Bieter haben bis zum Ablauf der Angebotsfrist die Möglichkeit Angebote einzureichen. Die Angebote werden anhand der Eignungs- und Zuschlagskriterien ausgewertet und das wirtschaftlichste Angebot gemäß der Zuschlagskriterien erhält den Zuschlag.
Vergabeunterlagen:Die Vergabeunterlagen sind vollständig beigefügt und umfassen: Leistungsbeschreibung; Angebotsformular; Eignungskriterien; Zuschlagskriterien; Bieter- u. Arbeitsgemeinschaftserklärung; Entwurf Geschäftsbesorgungsvertrag; Informationen zur Datenerhebung; Anleitung EEE; Anlage Erlass Sanktionen Russland; Entwurf Beleihungsbescheid; Eckpunkte Förderaufruf
Informationen zur Angebotsabgabe
relevante Unterlagen:Die Anforderungen an das Angebot ergeben sich aus dieser Informationsbekanntmachung und den Anlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, den Eignungskriterien und den Zuschlagskriterien.
formelle Teilnahme- bedingungen:Das Angebot ist in deutscher Sprache zu erstellen und über die Plattform evergabe- online.de (im Folgenden Vergabeplattform) einzureichen, interessierte Bieter müssen sich dazu auf der Vergabeplattform registrieren. Es ist rechtzeitig einzureichen und darf den vorgegebenen Kostenrahmen nicht überschreiten. Angebote, die die vorgenannten Bedingungen nicht erfüllen, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Das beigefügte Angebotsformular ist auszufüllen und zu unterschreiben; die Unterschrift ist handschriftlich zu leisten, eingescannte oder kopierte Unterschriften sind nicht ausreichend (dies betrifft nur die Unterschrift an sich, das Hochladen eines eingescannten Angebotsformulars auf der Vergabeplattform ist ausdrücklich zulässig). Alternativ ist eine Signierung des Dokuments mit einer rechtsgültigen Signatur zulässig. Dazu ist das ausgefüllte Angebotsformular zunächst als PDF-Datei zu speichern und anschließend zu signieren. Der Bieter hat sowohl seine finanzielle Leistungsfähigkeit und das Nichtvorliegen von

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Ausschlussgründen (mittels einer Eigenerklärung; s.u.) als auch seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit (mittels entsprechender Referenzen; s.u.) im Angebot nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften bzw. Unterauftragnehmern sind die Hinweise im Absatz Bietergemeinschaften/Unterauftragnehmer zu berücksichtigen. Angebote, bei denen die vorgenannte Eigenerklärung zum Nachweis der finanziellen Leistungs- fähigkeit und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen fehlt o. nicht unterschrieben bzw. signiert ist, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Der Bieter hat mit der bereitgestellten Eigenerklärung zu versichern, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 vorliegt. Angebote, bei denen die vorgenannte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Bezugs zu Russland fehlt o. nicht unterschrieben bzw. signiert ist, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Eine Auftragsvergabe an Bieter, bei denen ein vorgenannter Bezug zu Russland vorliegt, ist ausgeschlossen.
Abgabefrist:Die Frist zur Abgabe der Angebote endet am 28.09.2026 um 10:00 Uhr. Für die Fristeinhaltung ist der Zeitpunkt des Eingangs über die Vergabeplattform maßgeblich. Nicht fristgerecht eingegangene Angebote werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Auftragsvolumen:Insgesamt stehen für diesen Auftrag Haushaltsmittel in Höhe von 6.302.521,00 Euro (ohne Umsatzsteuer) zur Verfügung. Der Gesamtbetrag umfasst alle für die Bearbeitung des Projektes anfallenden Kosten einschließlich aller Nebenkosten (Sachmittel, Reisekosten, Leistungen Dritter) ausschließlich Umsatzsteuer. Das Angebot darf diesen Kostenrahmen auch inkl. der optionalen Leistungen nicht überschreiten, sonst wird es vom Verfahren ausgeschlossen.
Finanzielle Leistungsfähigkeit und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:siehe „Eignungskriterien“ Angebote, die die in den „Eignungskriterien“ genannten Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Bietergemeinschaften/ Unterauftragnehmer:Die Bildung von Bietergemeinschaften ist zulässig. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben für das Vergabeverfahren bzw. für die Projektdurchführung einen bevollmächtigten Vertreter als Ansprechpartner für das BBSR zu bestimmen (siehe „Bieter- u. Arbeitsgemeinschaftserklärung“). Sowohl die Bieter- und Arbeitsgemeinschaftserklärung als auch das Angebotsformular ist von allen Bietern handschriftlich zu unterschreiben bzw. zu signieren. Die finanzielle Leistungsfähigkeit und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist von allen Bietern nachzuweisen, d.h. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist von allen Bietern auszufüllen und handschriftlich zu unterschreiben bzw. zu signieren. Hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist es ausreichend, Eignungsnachweise für den jeweiligen Leistungsteil, den der einzelne Bieter erbringen

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soll, vorzulegen. Bieter sollen im Rahmen der Ausschreibung grundsätzlich nur mit einem Angebot vertreten sein. Bei einer mehrfachen Beteiligung eines Bieters an derselben Ausschreibung - als Alleinbieter oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft - ist mit Abgabe der Angebote der Gegenbeweis zu erbringen, dass keine wettbewerbsbeschränkende Bieterkonstellation vorliegt und der Geheimwettbewerb gewahrt ist. Kann ein solcher Nachweis nicht geliefert werden, werden sämtliche betroffenen Angebote vom Verfahren ausgeschlossen. Im Falle der geplanten Vergabe von wesentlichen Leistungsbestandteilen an Unterauftragnehmer sind deren Eignungsnachweise hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit für den jeweiligen Leistungsteil beizufügen. Durch die Einbeziehung von entsprechenden Unterauftragnehmern können bestehende Defizite des Bieters bei der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit kompensiert werden. Zudem haben Unterauftragnehmer bei der geplanten Vergabe von wesentlichen Leistungsbestandteilen eine Eigenerklärung abzugeben, bei einer Auftragsvergabe an den Bieter die bei der Angebotserstellung eingeplanten Leistungen zu erbringen (siehe „Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer“). Die Eigenerklärung ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. zu signieren.
Bieterfragen/ Rückfragepool:Während der Ausschreibungsfrist auftretende Fragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen. Sie müssen spätestens eine Woche vor Ablauf der Abgabefrist vorliegen. Die Antworten werden ausschließlich auf der Vergabeplattform veröffentlicht. Bis zum Ablauf der Ausschreibungsfrist können Änderungen oder zusätzliche Informationen veröffentlicht werden. Bieter sind für den Abruf dieser Informationen selbst verantwortlich. Technische Fragen zur Registrierung auf der Vergabeplattform sind über die Mailadresse ip2@bbr.bund.de zu stellen.
sonstige Teilnahme- bedingungen:Eine Vergütung für die Ausarbeitung des Angebots erfolgt nicht. Die eingereichten Angebote werden mit allen Exemplaren Eigentum des BBSR.
Bindefrist:Für eingereichte Angebote gilt die auf der e-Vergabe Plattform veröffentlichte Bindefrist. Bei Verzögerungen in der Angebotsauswertung kann diese mit Zustimmung der Bietenden verlängert werden.
Wettbewerbsregister:Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§ 6 Abs. 1, Abs. 2 des Wettbewerbsregistergesetzes) beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) anfordern. Auf gesondertes Verlagen der Vergabestelle haben ausländische Bieter gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes (soweit vorhanden) vorzulegen. Die Auftragsvergabe steht daher unter dem Vorbehalt, dass das Wettbewerbsregister keine Eintragungen enthält, die einer Beauftragung entgegenstehen.

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Informationen zum Projekt
Art und Umfang der zu erbringenden Leistung:siehe „Leistungsbeschreibung“
Zuschlagskriterien:siehe „Zuschlagskriterien“ Angebote, die die in den „Zuschlagskriterien“ genannten Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Ausführungsfrist/ Laufzeit des Projektes:Voraussichtlich 15.10.2026 - 31.12.2030 (50 Monate) Verlängerungsoptionen bis maximal. 31.12.2033
Informationen zum Vertrag (relevant für die abschließende Vertragsschließung)
Vertragsbedingungen:Das BBSR schließt zur Durchführung des Projektes einen Geschäftsbesorgungsvertrag laut beigefügtem Entwurf. Es gelten die allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragnehmer sind kein Vertragsbestandteil. Angebote, die Änderungen an den Vertragsbedingungen enthalten, sind von der Vergabe ausgeschlossen.
Nutzungsrechte:Es wird darauf hingewiesen, dass alle im Rahmen der Durchführung des Vertrages entstehenden Nutzungsrechte, insbesondere die durch den Auftragnehmer entwickelten Konzepte und Ideen sowie die Rechte an urheberrechtsfähigen Werken und Werkteilen, uneingeschränkt, ausschließlich, räumlich und zeitlich unbefristet auf das BBSR übergehen. Dies gilt ausdrücklich auch für Werke und Werkteile, die von Unterauftragnehmern erbracht werden. Das BBSR kann diese Rechte jederzeit und uneingeschränkt an Dritte übertragen. Das BBSR behält sich vor, über Zeit, Art und Umfang der Veröffentlichung der Forschungsergebnisse alleine zu entscheiden. Der Auftragnehmer darf daher die im Zusammenhang mit diesem Auftrag erzielten Erkenntnisse und Ergebnisse oder Teile davon einschließlich der Arbeits- und Berichtsunterlagen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des BBSR Dritten bekannt machen oder veröffentlichen (ausschließliches Nutzungsrecht). Das BBSR wird seine Zustimmung nur verweigern, wenn wichtige öffentliche Interessen entgegenstehen. Für Universitäten wird ein einfaches Nutzungsrecht zur internen Forschung und Lehre vereinbart.
Sicherheitsleistungen:keine
Zahlungsbedingungen:Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch über die OZG-RE Plattform des Bundes.
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