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Projektträgerschaft für das Investitionsprogramm zur Sanierung von Frauenhäusern

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 14:57 (Europe/Berlin)

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Einheitliche Europäische

Eigenerklärung (EEE)

Teil I: Angaben zum Vergabeverfahren und zum öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber

Angaben zur Veröffentlichung Nummer der Bekanntmachung im ABl. S: 5889/S 672-026___ Nationales Amtsblatt

Wird im Amtsblatt der Europäischen Union kein Aufruf zum Wettbewerb veröffentlicht oder ist eine Veröffentlichung dort nicht erforderlich, muss der öffentliche Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber Angaben einfügen, die eine eindeutige Identifizierung des Vergabeverfahrens ermöglichen (z. B. die Fundstelle einer Veröffentlichung auf nationaler Ebene).

Beschaffer Offizielle Bezeichnung: BBSR Bundesinstitut für Bau- Stadt und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Land: Deutschland

Angaben zum Vergabeverfahren Verfahrensart Offenes Verfahren Titel: Projektträger für das Investitionsprogramm Sanierung von Frauenhäuser Kurzbeschreibung: Der Deutsche Bundestag hat mit dem Beschluss des Bundeshaushalts 2026 Programmmittel in Höhe von 150 Millionen Euro für die Sanierung von Frauenhäusern bereitgestellt. Die Mittel sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität veranschlagt und stehen für die Förderung überjähriger investiver Projekte zur Verfügung. Es sind Bewilligungszeiträume (Projektlaufzeiten) von bis zu dreieinhalb Jahren

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vorgesehen. Viele Hilfs- bzw. Schutzeinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder stehen angesichts ihres baulichen Zustands, gestiegener Anforderungen an Sicherheit und Barrierefreiheit sowie zunehmender Bedarfe an kindgerechter Unterbringung vor einem erheblichen Sanierungsbedarf. Eine nachhaltige bauliche Erneuerung dieser Einrichtungen ist von zentraler gesellschaftlicher Bedeutung, um gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern einen sicheren, würdevollen und verlässlichen Schutzraum zu gewährleisten. Ein Abbau des bestehenden Sanierungsstaus dient auch der weiteren Umsetzung der Istanbul-Konvention und trägt dazu bei, die Einrichtungen langfristig und nachhaltig zukunftsfähig auszugestalten. Der Bund unterstützt daher bei der nachhaltigen Modernisierung und Sanierung von Frauenhäusern. Mit der Umsetzung des Bundesprogramms hat das zuständige Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) beauftragt. Angesichts des Umstands, dass das BBSR nicht über die für die Umsetzung erforderlichen eigenen Personalressourcen verfügt, ist die Unterstützung durch einen AN („Auftragnehmer“) erforderlich, der in enger Abstimmung mit dem BBSR (AG, „Auftraggeber“) arbeitet. Eine Beleihung (Befugnis zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben in den Handlungsformen des öffentlichen Rechts) wird angestrebt. Der Förderaufruf wird voraussichtlich Mitte November 2026 durch das BBSR veröffentlicht. Die Leistungen des AN sollen sich grds. über die vollständige Projektlaufzeit einschließlich des Projektabschlusses nach Verwendungsnachweisprüfung und etwaiger Zweckbindungen erstrecken (ca. 31.12.2030). Die Leistungen des AN sollen daher zunächst bis zum 31.12.2030 vereinbart werden mit der Option von dreimaliger Verlängerung um je ein Jahr (bis maximal zum 31.12.2033). Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber (falls zutreffend): 20.51-26.1

Teil II: Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer

A: Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer Name/Bezeichnung:

Straße und Hausnummer:

Postleitzahl:

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Stadt:

Land:

Internetadresse (Web-Adresse) (falls vorhanden):

E-Mail-Adresse:

Telefonnummer:

Kontaktperson(en):

Ggf. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:

Wurde keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt, geben Sie bitte eine andere nationale Identifikationsnummer an (falls erforderlich und vorhanden).

Handelt es sich bei dem Wirtschaftsteilnehmer um ein Kleinstunternehmen, ein kleines Unternehmen oder ein mittleres Unternehmen? ❍ Ja ❍ Nein Nur bei vorbehaltenen Aufträgen: Handelt es sich bei dem Wirtschaftsteilnehmer um eine geschützte Werkstätte oder ein „soziales Unternehmen“ oder ist eine Ausführung des Auftrags im Rahmen geschützter Beschäftigungsprogramme vorgesehen? ❍ Ja ❍ Nein Wie hoch ist der Anteil behinderter oder benachteiligter Beschäftigter?

Geben Sie bitte – soweit verlangt – an, welcher bestimmten Gruppe behinderter Menschen oder benachteiligter Personen die betroffenen Beschäftigten angehören.

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Sofern entsprechende Systeme bestehen: Ist der Wirtschaftsteilnehmer in einem amtlichen Verzeichnis zugelassener Wirtschaftsteilnehmer erfasst oder verfügt er über eine gleichwertige (z. B. im Rahmen eines nationalen Prä-Qualifizierungssystems ausgestellte) Zertifizierung? ❍ Ja ❍ Nein

• Füllen Sie bitte die übrigen Teile dieses Abschnitts, Abschnitt B und – soweit relevant – Abschnitt C dieses Teils, ggf. auch Teil V, und in jedem Fall Teil VI aus, der auch zu unterzeichnen ist.

a) Geben Sie bitte ggf. die betreffende Eintragungs- bzw. Zertifizierungsnummer an:

b) Sofern die Bescheinigung über die Eintragung bzw. Zertifizierung elektronisch abrufbar ist, machen Sie bitte entsprechende Angaben:

c) Geben Sie bitte die Nachweise, aufgrund deren die Eintragung in das Verzeichnis oder die Zertifizierung erfolgt ist, sowie die sich aus dem amtlichen Verzeichnis ergebende Klassifizierung an:

d) Werden mit der Eintragung bzw. Zertifizierung alle vorgeschriebenen Eignungskriterien abgedeckt? ❍ Ja ❍ Nein

• Ergänzen Sie bitte zusätzlich die fehlenden Angaben in Teil IV Abschnitte A, B, C bzw. D NUR, wenn dies in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den Auftragsunterlagen verlangt wird.

e) Wird der Wirtschaftsteilnehmer in der Lage sein, eine Bescheinigung über die Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern vorzulegen oder Angaben zu machen, die es dem öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber ermöglichen, die Bescheinigung direkt über eine gebührenfreie nationale Datenbank in einem Mitgliedstaat abzurufen? ❍ Ja ❍ Nein

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Sind die einschlägigen Unterlagen elektronisch abrufbar, machen Sie bitte entsprechende Angaben:

Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil? ❍ Ja ❍ Nein

• Tragen Sie bitte dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten eine separate EEE vorlegen.

a) Geben Sie bitte an, welche Funktion (Federführung, für bestimmte Aufgaben verantwortlich usw.) der Wirtschaftsteilnehmer in der Gruppe ausübt:

b) Geben Sie bitte an, welche weiteren Wirtschaftsteilnehmer mit ihm gemeinsam am Vergabeverfahren teilnehmen:

c) Ggf. Bezeichnung der teilnehmenden Gruppe:

Sofern zutreffend, Angabe des (der) betreffenden Lose(s), für das (die) der Wirtschaftsteilnehmer ein Angebot abgeben möchte:

B: Angaben zu Vertretern des Wirtschaftsteilnehmers #1

• Name(n) und Anschrift(en) der Person(en), die zur Vertretung des Wirtschaftsteilnehmers in diesem Vergabeverfahren ermächtigt ist (sind) (falls zutreffend):

Vorname

Nachname

Geburtsdatum

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Geburtsort

Straße und Hausnummer:

Postleitzahl:

Stadt:

Land:

E-Mail-Adresse:

Telefonnummer:

Position/Beauftragt in seiner (ihrer) Eigenschaft als:

Bitte legen Sie erforderlichenfalls ausführliche Informationen zur Vertretung (Form, Umfang, Zweck usw.) vor:

C: Angaben zur Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer zur Erfüllung der Eignungskriterien nach Teil IV sowie der (etwaigen) Kriterien und Vorschriften nach Teil V die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch? ❍ Ja ❍ Nein

• Legen Sie bitte für jedes der betreffenden Unternehmen eine separate, vom jeweiligen Unternehmen ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete EEE mit den nach den Abschnitten A und B dieses Teils und nach Teil III erforderlichen Informationen vor. Beachten Sie bitte, dass dies auch für technische Fachkräfte oder technische Stellen gilt, die nicht unmittelbar dem Unternehmen des Wirtschaftsteilnehmers angehören, insbesondere für diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und bei öffentlichen Bauaufträgen die technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, über die der Wirtschaftsteilnehmer für die Ausführung des Bauwerks verfügt.

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Fügen Sie auch für jedes betroffene Unternehmen die Informationen nach Teil IV und Teil V bei, soweit sie für die spezifischen Kapazitäten relevant sind, die der Wirtschaftsteilnehmer in Anspruch nimmt.

D: Angaben zu Unterauftragnehmern, auf deren Kapazitäten der Wirtschaftsteilnehmer nicht angewiesen ist

• (Der Abschnitt ist nur auszufüllen, wenn diese Angaben ausdrücklich von dem öffentlichen Auftraggeber oder dem Sektorenauftraggeber verlangt werden.)

Beabsichtigt der Wirtschaftsteilnehmer, einen Teil des Auftrags als Unterauftrag an Dritte zu vergeben? ❍ Ja ❍ Nein Falls ja und sofern bekannt, bitte die vorgeschlagenen Unterauftragnehmer angeben:

• Wenn der öffentliche Auftraggeber oder der Sektorenauftraggeber diese Angaben zusätzlich zu den für Teil I erforderlichen Angaben ausdrücklich verlangt, geben Sie bitte die nach den Abschnitten A und B dieses Teils und nach Teil III benötigten Informationen jeweils für sämtliche betreffende (Kategorien von) Unterauftragnehmer(n) an.

Teil III: Ausschlussgründe

A: Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung In Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU werden folgende Ausschlussgründe genannt: Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 2 des Rahmenbeschlusses 2008/841/JI des Rates vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität (ABl. L 300 vom 11.11.2008, S. 42). -7-

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Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein

Datum der Verurteilung

Grund

Wer wurde verurteilt?

Soweit im Rahmen einer Verurteilung unmittelbar festgelegt, Dauer des Ausschlusszeitraums.

Haben Sie Maßnahmen getroffen, um ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen („Selbstreinigung“)? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL

Code

Aussteller

Korruption Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Bestechung rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 3 des Übereinkommens über die Bekämpfung der -8-

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Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind (ABl. C 195 vom 25.6.1997, S. 1) und des Artikels 2 Absatz 1 des Rahmenbeschlusses 2003/568/JI des Rates vom 22. Juli 2003 zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor (ABl. L 192 vom 31.7.2003, S. 54). Dieser Ausschlussgrund umfasst auch Bestechung im Sinne der für den öffentlichen Auftraggeber (Sektorenauftraggeber) oder den Wirtschaftsteilnehmer geltenden nationalen Rechtsvorschriften.

Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein

Datum der Verurteilung

Grund

Wer wurde verurteilt?

Soweit im Rahmen einer Verurteilung unmittelbar festgelegt, Dauer des Ausschlusszeitraums.

Haben Sie Maßnahmen getroffen, um ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen („Selbstreinigung“)? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL

Code

Aussteller

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Betrug Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Betrugs rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 1 des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (ABl. C 316 vom 27.11.1995, S. 48).

Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein

Datum der Verurteilung

Grund

Wer wurde verurteilt?

Soweit im Rahmen einer Verurteilung unmittelbar festgelegt, Dauer des Ausschlusszeitraums.

Haben Sie Maßnahmen getroffen, um ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen („Selbstreinigung“)? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL

Code

Aussteller -10-

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Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen terroristischer Straftaten oder wegen Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 1 bzw. des Artikels 3 des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung (ABl. L 164 vom 22.6.2002, S. 3). Dieser Ausschlussgrund umfasst gemäß Artikel 4 des Rahmenbeschlusses auch die Anstiftung zur Begehung einer Straftat, die Mittäterschaft und den Versuch der Begehung einer Straftat.

Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein

Datum der Verurteilung

Grund

Wer wurde verurteilt?

Soweit im Rahmen einer Verurteilung unmittelbar festgelegt, Dauer des Ausschlusszeitraums.

Haben Sie Maßnahmen getroffen, um ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen („Selbstreinigung“)? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja -11-

[Seite 12]

❍ Nein URL

Code

Aussteller

Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 1 der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (ABl. L 309 vom 25.11.2005, S. 15).

Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein

Datum der Verurteilung

Grund

Wer wurde verurteilt?

Soweit im Rahmen einer Verurteilung unmittelbar festgelegt, Dauer des Ausschlusszeitraums.

Haben Sie Maßnahmen getroffen, um ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen („Selbstreinigung“)? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

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[Seite 13]

Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL

Code

Aussteller

Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Kinderarbeit und anderer Formen des Menschenhandels rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 2 der Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates (ABl. L 101 vom 15.4.2011, S. 1).

Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein

Datum der Verurteilung

Grund

Wer wurde verurteilt?

Soweit im Rahmen einer Verurteilung unmittelbar festgelegt, Dauer des Ausschlusszeitraums.

Haben Sie Maßnahmen getroffen, um ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen („Selbstreinigung“)? ❍ Ja

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[Seite 14]

❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL

Code

Aussteller

B: Gründe im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen In Artikel 57 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU werden folgende Ausschlussgründe genannt: Entrichtung von Steuern Hat der Wirtschaftsteilnehmer gegen seine Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern sowohl in seinem Niederlassungsstaat als auch in dem Mitgliedstaat des öffentlichen Auftraggebers oder Sektorenauftraggebers – sofern es sich um einen anderen Staat als den Niederlassungsstaat handelt – verstoßen?

Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Betroffenes Land bzw. betroffener Mitgliedstaat

Fraglicher Betrag


Wurde der Verstoß gegen die bestehenden Verpflichtungen auf anderem Wege als einer Gerichts- oder verwaltungsbehördlichen Entscheidung festgestellt? ❍ Ja ❍ Nein -14-

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Falls der Verstoß gegen die bestehenden Verpflichtungen im Wege einer Gerichts- oder verwaltungsbehördlichen Entscheidung festgestellt wurde, geben Sie bitte an, ob diese Entscheidung rechtskräftig und verbindlich war? ❍ Ja ❍ Nein Geben Sie bitte das Datum der Verurteilung bzw. der Entscheidung an.

Im Falle einer Verurteilung: Soweit darin unmittelbar festgelegt, Dauer des Ausschlusszeitraums angeben.

Beschreiben Sie bitte, auf welchem Wege.

Ist der Wirtschaftsteilnehmer seinen Verpflichtungen nachgekommen, indem er die Zahlung vorgenommen hat oder eine verbindliche Vereinbarung im Hinblick auf die Zahlung der fälligen Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge – ggf. einschließlich etwaiger Zinsen oder Strafzahlungen – eingegangen ist? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL

Code

Aussteller

Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen Hat der Wirtschaftsteilnehmer gegen seine Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen sowohl in seinem Niederlassungsstaat als auch in dem Mitgliedstaat des öffentlichen Auftraggebers oder Sektorenauftraggebers – sofern es sich um einen anderen Staat als den Niederlassungsstaat handelt – verstoßen?

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Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Betroffenes Land bzw. betroffener Mitgliedstaat

Fraglicher Betrag


Wurde der Verstoß gegen die bestehenden Verpflichtungen auf anderem Wege als einer Gerichts- oder verwaltungsbehördlichen Entscheidung festgestellt? ❍ Ja ❍ Nein Falls der Verstoß gegen die bestehenden Verpflichtungen im Wege einer Gerichts- oder verwaltungsbehördlichen Entscheidung festgestellt wurde, geben Sie bitte an, ob diese Entscheidung rechtskräftig und verbindlich war? ❍ Ja ❍ Nein Geben Sie bitte das Datum der Verurteilung bzw. der Entscheidung an.

Im Falle einer Verurteilung: Soweit darin unmittelbar festgelegt, Dauer des Ausschlusszeitraums angeben.

Beschreiben Sie bitte, auf welchem Wege.

Ist der Wirtschaftsteilnehmer seinen Verpflichtungen nachgekommen, indem er die Zahlung vorgenommen hat oder eine verbindliche Vereinbarung im Hinblick auf die Zahlung der fälligen Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge – ggf. einschließlich etwaiger Zinsen oder Strafzahlungen – eingegangen ist? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein

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[Seite 17]

URL

Code

Aussteller

C: Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenkonflikten oder beruflichem Fehlverhalten In Artikel 57 Absatz 4 der Richtlinie 2014/24/EU werden folgende Ausschlussgründe genannt: Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Hat der Wirtschaftsteilnehmer seines Wissens gegen seine umweltrechtlichen Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden Vorgaben des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU.

Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

Haben Sie Maßnahmen getroffen, um ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen („Selbstreinigung“)? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Hat der Wirtschaftsteilnehmer seines Wissens gegen seine sozialrechtlichen Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden Vorgaben des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU.

Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

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[Seite 18]

Haben Sie Maßnahmen getroffen, um ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen („Selbstreinigung“)? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Hat der Wirtschaftsteilnehmer seines Wissens gegen seine arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden Vorgaben des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU.

Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

Haben Sie Maßnahmen getroffen, um ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen („Selbstreinigung“)? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

Zahlungsunfähigkeit Ist der Wirtschaftsteilnehmer zahlungsunfähig?

Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

Erläutern Sie bitte, warum Sie dennoch in der Lage sind, den Auftrag zu erfüllen. Diese Angabe ist nicht erforderlich, wenn der Ausschluss von Wirtschaftsteilnehmern in diesem Fall nach dem anwendbaren nationalen Recht zwingend vorgeschrieben wurde, ohne dass die Möglichkeit einer Ausnahme für den Fall besteht, dass der Wirtschaftsteilnehmer dennoch in der Lage ist, den Auftrag auszuführen.

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Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL

Code

Aussteller

Insolvenz Befindet sich der Wirtschaftsteilnehmer in einem Insolvenzverfahren oder in Liquidation?

Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

Erläutern Sie bitte, warum Sie dennoch in der Lage sind, den Auftrag zu erfüllen. Diese Angabe ist nicht erforderlich, wenn der Ausschluss von Wirtschaftsteilnehmern in diesem Fall nach dem anwendbaren nationalen Recht zwingend vorgeschrieben wurde, ohne dass die Möglichkeit einer Ausnahme für den Fall besteht, dass der Wirtschaftsteilnehmer dennoch in der Lage ist, den Auftrag auszuführen.

Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL

Code

Aussteller

Vergleichsverfahren

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Befindet sich der Wirtschaftsteilnehmer in einem Vergleichsverfahren?

Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

Erläutern Sie bitte, warum Sie dennoch in der Lage sind, den Auftrag zu erfüllen. Diese Angabe ist nicht erforderlich, wenn der Ausschluss von Wirtschaftsteilnehmern in diesem Fall nach dem anwendbaren nationalen Recht zwingend vorgeschrieben wurde, ohne dass die Möglichkeit einer Ausnahme für den Fall besteht, dass der Wirtschaftsteilnehmer dennoch in der Lage ist, den Auftrag auszuführen.

Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL

Code

Aussteller

Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften Befindet sich der Wirtschaftsteilnehmer aufgrund eines in den nationalen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer der Zahlungsunfähigkeit vergleichbaren Lage?

Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

Erläutern Sie bitte, warum Sie dennoch in der Lage sind, den Auftrag zu erfüllen. Diese Angabe ist nicht erforderlich, wenn der Ausschluss von Wirtschaftsteilnehmern in diesem Fall nach dem

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anwendbaren nationalen Recht zwingend vorgeschrieben wurde, ohne dass die Möglichkeit einer Ausnahme für den Fall besteht, dass der Wirtschaftsteilnehmer dennoch in der Lage ist, den Auftrag auszuführen.

Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL

Code

Aussteller

Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter Werden die Vermögenswerte des Wirtschaftsteilnehmers von einem Insolvenzverwalter oder einem Gericht verwaltet?

Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

Erläutern Sie bitte, warum Sie dennoch in der Lage sind, den Auftrag zu erfüllen. Diese Angabe ist nicht erforderlich, wenn der Ausschluss von Wirtschaftsteilnehmern in diesem Fall nach dem anwendbaren nationalen Recht zwingend vorgeschrieben wurde, ohne dass die Möglichkeit einer Ausnahme für den Fall besteht, dass der Wirtschaftsteilnehmer dennoch in der Lage ist, den Auftrag auszuführen.

Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL

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Code

Aussteller

Einstellung der gewerblichen Tätigkeit Wurde die gewerbliche Tätigkeit des Wirtschaftsteilnehmers eingestellt?

Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

Erläutern Sie bitte, warum Sie dennoch in der Lage sind, den Auftrag zu erfüllen. Diese Angabe ist nicht erforderlich, wenn der Ausschluss von Wirtschaftsteilnehmern in diesem Fall nach dem anwendbaren nationalen Recht zwingend vorgeschrieben wurde, ohne dass die Möglichkeit einer Ausnahme für den Fall besteht, dass der Wirtschaftsteilnehmer dennoch in der Lage ist, den Auftrag auszuführen.

Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL

Code

Aussteller

Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs Hat der Wirtschaftsteilnehmer mit anderen Wirtschaftsteilnehmern Vereinbarungen getroffen, die auf eine Verzerrung des Wettbewerbs abzielen?

Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

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Haben Sie Maßnahmen getroffen, um ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen („Selbstreinigung“)? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit Hat der Wirtschaftsteilnehmer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen? Siehe ggf. Definitionen im nationalen Recht, in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den Auftragsunterlagen.

Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

Haben Sie Maßnahmen getroffen, um ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen („Selbstreinigung“)? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren Sieht der Wirtschaftsteilnehmer einen Interessenkonflikt im Sinne des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung oder der Auftragsunterlagen aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren?

Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens Hat der Wirtschaftsteilnehmer oder ein mit ihm in Verbindung stehendes Unternehmen den öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber beraten oder war er auf andere Art und Weise an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens beteiligt?

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Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen Wurde in der Vergangenheit ein zwischen dem Wirtschaftsteilnehmer und einem öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber geschlossener Vertrag über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder einer Konzession vorzeitig beendigt oder hat ein entsprechender früherer Auftrag Schadenersatz oder andere vergleichbare Sanktionen nach sich gezogen?

Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

Haben Sie Maßnahmen getroffen, um ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen („Selbstreinigung“)? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

Schuldig der Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage verlangter Unterlagen und Erhalt vertraulicher Informationen zu dem Verfahren Befindet sich der Wirtschaftsteilnehmer in einer der folgenden Situationen: a) Er hat sich bei seinen Auskünften zur Überprüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und der Einhaltung der Eignungskriterien der schwerwiegenden Täuschung schuldig gemacht; b) Er hat derartige Auskünfte zurückgehalten; c) Er war nicht in der Lage, die von einem öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber verlangten zusätzlichen Unterlagen unverzüglich vorzulegen; d)Er hat versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers oder Sektorenauftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die er unzulässige Vorteile beim

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Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig irreführende Informationen zu übermitteln, die die Entscheidungen über Ausschluss, Auswahl oder Zuschlag erheblich beeinflussen könnten.

Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein

D: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe Liegen in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den Auftragsunterlagen angegebene rein innerstaatliche Ausschlussgründe vor? Rein innerstaatliche Ausschlussgründe Sonstige Ausschlussgründe, die in den für den öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber maßgeblichen nationalen Rechtsvorschriften vorgesehen sein können. Liegen in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den Auftragsunterlagen angegebene rein innerstaatliche Ausschlussgründe vor?

Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.

Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL

Code

Aussteller

Teil IV: Eignungskriterien

ɑ: Globalvermerk zur Erfüllung aller Eignungskriterien Erklärung des Wirtschaftsteilnehmers in Bezug auf die Eignungskriterien -25-

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Der Wirtschaftsteilnehmer erfüllt die festgelegten Eignungskriterien. Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein

Ende

Teil VI: Abschlusserklärungen Die Wirtschaftsteilnehmer erklären förmlich, dass die von ihnen in den Teilen II bis V angegebenen Informationen genau und korrekt sind und sie sich der Konsequenzen einer schwerwiegenden Täuschung bewusst sind. Die Wirtschaftsteilnehmer erklären förmlich, dass sie in der Lage sind, auf Anfrage unverzüglich die Bescheinigungen und anderen genannten dokumentarischen Nachweise beizubringen, außer: a) wenn der öffentliche Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber über die Möglichkeit verfügt, die betreffenden zusätzlichen Unterlagen direkt über eine gebührenfreie nationale Datenbank in einem Mitgliedstaat abzurufen (vorausgesetzt, dass der Wirtschaftsteilnehmer die erforderlichen Angaben (Web-Adresse, bescheinigende Stelle, genaue Angabe der Dokumente) gemacht hat, die es dem öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber ermöglicht, dies zu tun; ggf. ist hierfür eine Zugangsgenehmigung zu erteilen), oder b) wenn ab spätestens 18. Oktober 2018 (in Abhängigkeit von der nationalen Umsetzung des Artikels 59 Absatz 5 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU) der öffentliche Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber bereits im Besitz der betreffenden Unterlagen ist. Der Wirtschaftsteilnehmer stimmt förmlich zu, dass der öffentliche Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber im Sinne des Teils I Zugang zu den Unterlagen erhält, mit denen die Informationen belegt werden, die die Unterzeichneten in Teil III und Teil IV dieser Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung für die Zwecke des Vergabeverfahrens im Sinne des Teils I vorgelegt haben. Datum, Ort und – soweit verlangt oder notwendig – Unterschrift(en): Datum

Ort

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Unterschrift

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