Projektsteuerung für Erweiterungsneubau und Generalsanierung einer Berufsschule

Status
Offen
Angebotsfrist
12.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
537.000 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Diakonie München und Oberbayern - Innere Mission München e.V.
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Nicht offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
14.09.2026
Bekanntmachungsnummer
632542-2026
Verfahrensnummer
c0b383ce-c9b4-4a9b-977f-3f5f1603cec3
CPV-Codes
71541000 · Projektmanagement im Bauwesen; 79421000 · Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten

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Kurzbeschreibung

Die Diakonie München und Oberbayern – Innere Mission München e. V. beschafft Projektsteuerungsleistungen für die Projektstufen 2 bis 5 nach der AHO-Schriftenreihe, stufenweise. Gegenstand sind der Erweiterungsneubau und die Generalsanierung des Hauptgebäudes der Albrecht-Schnitter-Berufsschule in Herzogsägmühle bei Peiting (Region Oberland, Bayern). Der geschätzte Auftragswert beträgt 537.000 Euro; Teilnahmeanträge müssen bis zum 12. Oktober 2026 um 10:00 Uhr MESZ eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Leistungen der Projektsteuerung, Projektstufen 2 bis 5 nach AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9, stufenweise, für den Erweiterungsneubau und die Generalsanierung des Hauptgebäudes der Albrecht-Schnitter-Berufsschule, Herzogsägmühle

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Leistungen der Projektsteuerung, Projektstufen 2 bis 5, für den Erweiterungsneubau und die Generalsanierung des Hauptgebäudes der Albrecht-Schnitter-Berufsschule, Herzogsägmühle

    Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Leistungen der Projektsteuerung im Sinne im Sinne des § 2 der AHO-Schriftenreihe Nr. 9 "Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft" für die Projektstufen 2 bis 5, stufenweise, für den Erweiterungsneubau und die Generalsanierung des Hauptgebäudes der Albrecht-Schnitter-Berufsschule, Herzogsägmühle. Die Leistungen der Projektsteuerung, Projektstufe 1, gemäß § 2 der AHO-Schriftenreihe Nr. 9 "Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft" wurden bereits erbracht. Die Leistungsphase 2 im Sinne der Honora-rordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) wird zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung abgeschlossen sein, sodass auch die darauf entfallenden Leistungen der Projektsteuerung, Projektstufe 2, gemäß § 2 der AHO-Schriftenreihe Nr. 9 "Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft" insoweit bereits erbracht sind. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Nach diesem Vertrag sind folgende Leistungsstufen vorgesehen: Leistungsstufe A: - Projektstufe 2 (Leistungen der Projektsteuerung während der Leistungsphasen 3 und 4 im Sinne der HOAI) Leistungsstufe B: - Projektstufe 3.1 (Leistungen der Projektsteuerung während der Leistungsphase 5 im Sinne der HOAI) Leistungsstufe C: - Projektstufe 3.2 (Leistungen der Projektsteuerung während der Leistungsphasen 6 und 7 im Sinne der HOAI) Leistungsstufe D: - Projektstufe 4 (Leistungen der Projektsteuerung während der Leistungsphase 8 im Sinne der HOAI) Projektstufe 5 (Leistungen der Projektsteuerung während der Leistungsphase 8 im Sinne der HOAI) Der Auftraggeber beauftragt mit Zuschlagserteilung zunächst nur die Leistungen (Grundleistungen gemäß § 3 (2) des Vertrags und Beratungs- und Besondere Leistungen gemäß § 3 (3) des Vertrags) der Leistungsstufe A, welche im Leistungs- und Vergütungskatalog (Anlage 801) mit "Zuschlag" gekennzeichnet sind. Der Auftraggeber behält sich vor, Beratungs- und Besondere Leistungen gemäß § 3 (3) der Leistungsstufe A, welche im Leistungs- und Vergütungskatalog (Anlage 801) mit "Optional" gekennzeichnet sind, sowie Leistungen (Grundleistungen gemäß § 3 (2) des Vertrags und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen gemäß § 3 (3) des Vertrags) der Leistungsstufen B, C und D zu beauftragen. Der Auftraggeber beabsichtigt, Leistungen (Grundleistungen gemäß § 3 (2) des Vertrags und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen gemäß § 3 (3) des Vertrags) - der Leistungsstufe B zu beauftragen, wenn der Bauantrag gestellt wurde; - der Leistungsstufe C zu beauftragen, wenn die Ausführungsplanung erstellt wurde; - der Leistungsstufe D zu beauftragen, wenn der Fördermittelbescheid oder ein vorgelagerter Bescheid über einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt wurde. Die Albrecht-Schnitter-Berufsschule der Diakonie München und Oberbayern beabsichtigt die Generalsanierung und Erweiterung ihres Hauptgebäudes am Standort Herzogsägmühle. Die Maßnahme dient der baulichen, funktionalen und energetischen Anpassung des Bestands an die heutigen Anforderungen einer modernen, sonderpädagogisch ausgerichteten Berufsschule. Das Hauptgebäude stammt aus den Jahren 1986-1988 und entspricht in seiner Raumstruktur, Ausstattung und technischen Gebäudehülle nicht mehr den aktuellen pädagogischen und gesetzlichen Anforderungen. Die vorhandenen Unterrichtsräume reichen weder quantitativ noch qualitativ aus, um einen dauerhaften und inklusiven Schulbetrieb sicherzustellen. Ziel des Projekts ist: - die umfassende Sanierung des Hauptgebäudes unter Berücksichtigung der Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), - die funktionale Optimierung und Umstrukturierung der Raumaufteilung (inkl. Differenzierungs- und Fachräume), - sowie die Errichtung eines Erweiterungsbaus zur Deckung des zusätzlichen Flächenbedarfs für Unterricht, Verwaltung und sonderpädagogische Angebote. In Abstimmung mit dem Auftraggeber hat die Planung dergestalt zu erfolgen, dass die architektonische Gestaltung des Bestands möglichst erhalten bleibt oder das architektonische Gesamtkonzept des Bestands aufgreift und weiterentwickelt. Es ist vorgesehen, dass die Maßnahme während des laufenden Schulbetriebs in mehreren Bauabschnitten durchgeführt wird. Die Planung erfolgt unter Berücksichtigung nachhaltiger, energieeffizienter und barrierefreier Bauweise gemäß den geltenden technischen und schulbaulichen Standards. Eine Kombination aus Umnutzung, Modernisierung und Neubau soll eine zukunftsfähige Lernumgebung schaffen. Die Maßnahme ist nach Maßgabe des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 455, 633, BayRS 2230-7-1-K), das zuletzt durch Verordnung vom 6. August 2025 (GVBl. S. 442) geändert worden ist sowie nach Maßgabe der Ausführungsverordnung Schulfinanzierungsgesetz (AVBaySchFG) vom 23. Januar 1997 (GVBl. S. 11, BayRS 2230-7-1-1-K), die zuletzt durch Verordnung vom 28. Januar 2025 (GVBl. S. 50) geändert worden ist öffentlich gefördert. Die Vorgaben der fördermittelrechtlichen Vorschriften sind Bestandteil der Beauftragung und bei der Erbringung der Leistungen zwingend zu berücksichtigen. Bereits beauftragt wurden die Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Leistungsphase 1 bis 4, stufenweise, die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, einschließlich der korrespondierenden Technischen Anlagen in Außenanlagen, im Bereich Heizung / Lüftung / Sanitär (HKLS) sowie die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, im Bereich Elektrotechnik (ELT), jeweils Leistungsphase 1 bis 9, stufenweise als auch die Leistungen der Tragwerksplanung. Ebenfalls beauftragt sind die Leistungen der Bauphysik (Bauakustik, Raumakustik und Wärmeschutz) als auch die Leistungen des Brandschutzes.

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingende Ausschlussgründe des §123 Abs. 1-3 GWB: Eigenerklärung (gem § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch i.V.m. § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung Eigenerklärung, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§123 Abs. 4 GWB). Fakultative Ausschlussgründe des §124 GWB: Eigenerklärung (gem §124 GWB), dass - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen nicht verstoßen hat, - das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - kein öffentlicher Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen kann, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, - das Unternehmen nicht mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - kein Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, - keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, - das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags nicht erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadensersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben, - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder - das Unternehmen nicht o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie bspw Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gem §125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist. Der Bewerber, jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden. Der Bewerber/das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage(n) ausgefüllt als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen. Vor der Zuschlagserteilung überprüft der Auftraggeber, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen (§ 36 Abs. 5 VgV). Dem Bieter/der Bietergemeinschaft wird es freigestellt, bereits bei Abgabe des Angebots die Erklärung der Anlage 201 "Ausschlussgründe" für den Unterauftragnehmer einzureichen und ist keine verbindliche Vorgabe. Mit dem zuvor stehenden Satz "Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte fehlende Bieterunterlagen (gemeint sind auch bestimmte fehlende Bewerberunterlagen) nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Und zwar inhaltlich fehlerhafte (unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen und fehlende / unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, die die Bewertung der Teilnahmeanträge anhand der Auswahlkriterien betreffen, fehlende / unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, sowie fehlende Produktangaben, werden nicht nachgefordert. Dies bedeutet auch: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 Satz 1 VgV). Der Auftraggeber schließt die Nachforderung von Preisangaben vollständig aus. § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV gilt in diesem Vergabeverfahren nicht. Fehlende Preisangaben in dem Leistungs- und Vergütungskatalog (Anlage 801) werden daher nicht nachgefordert. Der Auftraggeber macht insoweit von seinem Recht aus § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV Gebrauch. Die Unterlagen sind von dem Bewerber / Bieter / von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV).

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Leistungen der Projektsteuerung, Projektstufen 2 bis 5, für den Erweiterungsneubau und die Generalsanierung des Hauptgebäudes der Albrecht-Schnitter-Berufsschule, Herzogsägmühle

Bewertet wird die Erfahrung des Projektteams bestehend aus - einem Projektleiter, und - einem stellvertretenden Projektleiter anhand von vergleichbaren persönlichen Referenzprojekten über Projektsteuerungsleistungen im Sinne AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9, Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft. Der Bieter hat für den in dem Vergabeverfahren einzusetzenden Projektleiter und für den in dem Vergabeverfahren einzusetzenden stellvertretenden Projektleiter je-weils mindestens zwei (2) persönliche Referenzprojekte mit dem Angebot einzureichen, die die nachfolgenden (Mindest-)Anforderungen jeweils erfüllen. a) Der Projektleiter muss die für ihn angegebenen persönlichen Referenzprojekte als Projektleiter geleitet haben. b) Der stellvertretende Projektleiter muss die für ihn angegebenen persönlichen Referenzprojekt als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter geleitet haben. c) Die (weiteren) Mindestanforderungen (i.) und die Bewertungssystematik (ii.) an die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters sind jeweils wie folgt: (i) Das persönliche Referenzprojekt muss jeweils die Erbringung von Projektsteuerungsleistungen im Sinne der AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9 Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft umfasst haben und mindestens folgende Mindestanforderungen erfüllen: - Generalsanierung, Neubau oder Erweiterungsbau; - die Projektsteuerungsleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft umfassten mindestens die Projektstufen 2 bis 5 im Sinne der AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9; - Abschluss der Projektstufe 5 ist eingetreten zwischen dem 01.01.2020 bis zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren; - Auftragswert [vereinnahmte Vergütung - EUR (netto) für die Projektsteuerungsleistungen der Projektstufen 2 bis 5, die der Projektleiter als Projektleiter (bzw. der stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter) geleitet hat] von o mindestens 400.000,- EUR (netto). - mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters muss ein Bauvorhaben im Sinne des § 99 Nr. 4 GWB gewesen sein, für das der öffentliche Auftraggeber Mittel erhalten hat, mit denen dieses Bauvorhaben zu mehr als 50 Prozent subventioniert wurde. Erfüllen nicht mindestens zwei (2) persönliche Referenzprojekte des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters die oben genannten Mindestanforderungen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Bewertet werden ausschließlich diejenigen persönlichen Referenzprojekte, die die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen. Der Bieter hat dabei anhand der Anlage 603 je persönlichem Referenzprojekt Folgendes anzugeben: - Name des jeweils in dem gegenständlichen Projekt einzusetzenden Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters; - Rolle des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters in dem jeweiligen persönlichen Referenzprojekt; - Bezeichnung des von dem Projektleiter und stellvertretendem Projektleiter jeweils persönlich geleiteten persönlichen Referenzprojekts; - Name des Unternehmens, welches die Leistungen der Projektsteuerungsleistungen des persönlichen Referenzprojekts, die der Projektleiter bzw. der stellvertretende Projektleiter jeweils in der angegebenen Rolle geleitet hat, ausgeführt hat; - Gegenstand der Leistungen waren Projektsteuerungsleistungen im Sinne der AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9 Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft mit mindestens folgendem Inhalt: o Generalsanierung, Neubau oder Erweiterungsbau; o die Projektsteuerungsleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft umfassten mindestens die Projektstufen 2 bis 5 im Sinne der AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9; o Abschluss der Projektstufe 5 ist eingetreten zwischen dem 01.01.2020 bis zum Ab-lauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren, unter Angabe eines Datums des Abschlusses (TT.MM.JJJJ); o Auftragswert [vereinnahmte Vergütung - EUR (netto) für die Projektsteuerungsleistungen der Projektstufen 2 bis 5, die der Projektleiter als Projektleiter (bzw. der stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter) geleitet hat] o von mindestens 400.000 EUR (netto). o mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters muss ein Bauvorhaben im Sinne des § 99 Nr. 4 GWB gewesen sein, für das der öffentliche Auftraggeber Mittel erhalten hat, mit denen dieses Bauvorhaben zu mehr als 50 Prozent subventioniert wurde - Art der Nutzung des persönlichen Referenzprojekts; - Durchführung des persönlichen Referenzprojekts während des laufenden Betriebs. Die weiteren Ausführungen finden sich bei "Fortsetzung: 1. Erfahrung des Projektteams".
40 %
(i) Die Bewertungssystematik ist sowohl für die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters als auch für die persönlichen Referenzprojekte des stellvertretenden Projektleiters wie folgt: 1. 1. Auftragswert (netto) des persönlichen Referenzprojekts: >= 537.000 EUR (netto): 2 Punkte = 400.000 EUR (netto): 0 Punkte < 400.000 EUR (netto): Kein geeignetes Referenzprojekt Soweit der Auftragswert (netto) des persönlichen Referenzprojekts zwischen 400.000 EUR (netto) und 537.000 EUR (netto) liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei einem Auftragswert des persönlichen Referenzprojekts von 468.000 EUR (netto) erhält der Bieter 1,00 Punkte. 2. Art der Nutzung: Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung [Eine Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung dient der schulischen Berufsausbildung, der beruflichen Vorbereitung und der individuellen sonderpädagogischen Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf und / oder einer sozialen, emotionalen Entwicklungsstörung.]: 3 Punkte Schul- oder Hochschulgebäude [Ein Schul- oder Hochschulgebäude (teilweise auch Bildungsanstalt oder Lehranstalt genannt) ist ein Gebäude in dem Kindern und Jugendlichen und / oder Erwachsenen durch planmäßigen Unterricht Wissen und Bildung vermittelt wird.]: 2 Punkte kein Schul- oder Hochschulgebäude: 0 Punkte 3. Angabe über den laufenden Betrieb: Durchführung des persönlichen Referenzprojekts während des laufenden Betriebs: 2 Punkte keine Durchführung des persönlichen Referenzprojekts während des laufenden Betriebs: 0 Punkte Die erzielten Punkte für den Auftragswert (1.), die Art der Nutzung (2.) und die Angabe über den laufenden Betrieb (3.) des jeweiligen persönlichen Referenzprojekts des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters werden addiert. Je eingereichtem persönlichem Referenzprojekt können maximal 7,00 Punkte und für die vier eingereichten persönlichen Referenzprojekte insgesamt maximal 28,00 (2 x (7,00 + 7,00)) Punkte erzielt werden. Zur Bewertung hat der Bieter die gelb markierten Felder in der Anlage 603 "Erfahrung des Projektteams" vollständig auszufüllen und als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Sollte die Anlage 603 "Erfahrung des Projektteams" fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich. Zusätzlich eingereichte Projektblätter werden bei der Bewertung der persönlichen Referenzprojekte nicht berücksichtigt. Bewertet werden ausschließlich die Angaben des Bieters zu dem persönlichen Referenzprojekt in der Anlage 603 "Erfahrung des Projektteams". Für den Fall, dass mit dem Angebot mehr als zwei (2) geeignete personenbezogene Referenzprojekte für den Projektleiter bzw. stellvertretenden Projektleiter eingereicht werden, werden jeweils die gemäß der Anlage 603 chronologisch ersten beiden geeigneten personenbezogenen Referenzprojekte gewertet. Im Falle der Auftragserteilung verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Leistungen durch den benannten Projektleiter und stellvertretender Projektleiter zu erbringen. Der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter dürfen nur aus wichtigem Grund und nur bei Zustimmung durch den Auftraggeber in Textform ausgetauscht werden. Im Falle des Austauschs muss der neue Projektleiter bzw. der neue stellvertretende Projektleiter mindestens genauso erfahren und geeignet sein wie die zu ersetzende Person. Es müssten also mindestens genauso viele Punkte bei der Bewertung der Erfahrung erzielt worden sein, falls diese Person bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens (je nach Ersetzung) als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter angeboten worden wäre. HINWEIS: Die Bewertungspunkte werden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 5,00. Maximal können für das Zuschlagskriterium "Projektleitung" 140,00 Leistungspunkte erzielt werden. HINWEIS: Das Zuschlagskriterium "Persönliche Erfahrung des Projektteams" ist für alle Leistungsstufen, auch für solche, die nicht mit Erteilung des Zuschlags unmittelbar beauftragt werden, wertungsrelevant.
0 %
Bewertet wird ein von dem Bieter einzureichendes auftragsbezogenes Ausführungskonzept. In dem auftragsbezogenen Ausführungskonzept hat der Bieter anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn, konkret die Leistungen ausführen wird, um die nachfolgenden Ziele bestmöglich zu erreichen: - Verfügbarkeit des Projektteams (Gewichtung der qualitativen Leistungspunkte für das "Ausführungskonzept": 40 %): Der Bieter hat anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er bestmöglich sicherstellen wird, dass die verbindlichen Vertragstermine eingehalten werden, insbesondere hat der Bieter die Verfügbarkeit des einzusetzenden Projektteams während der Dauer des gegenständlichen Auftrags darzustellen. (Unterkriterium 2.1:0 bis 5 Bewertungspunkte). Hinweis: Für das Unterkriterium 2.1 "Verfügbarkeit des Projektteams" können maximal 5 Bewertungspunkte erzielt werden. Die erzielten Bewertungspunkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 8,40 multipliziert; mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Für das Unterkriterium 2.1 des "Ausführungskonzeptes" kann ein Bieter maximal 42,00 qualitative Leistungspunkte erzielen. - Umgang mit laufendem Schulbetrieb (Gewichtung der qualitativen Leistungspunkte für das "Ausführungskonzept": 30 %): Der Bieter hat zudem anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er bestmöglich sicherstellen wird, dass der laufende Schulbetrieb durch die Generalsanierung und den Erweiterungsbau des Hauptgebäudes möglichst geringfügig beeinträchtigt wird; (Unterkriterium 2.2: 0 bis 5 Bewertungspunkte). Hinweis: Für das Unterkriterium 2.2 "Umgang mit laufendem Schulbetrieb" können maximal 5 Bewertungspunkte erzielt werden. Die erzielten Bewertungspunkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 6,30 multipliziert; mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Für das Unterkriterium 2.2 des "Ausführungskonzeptes" kann ein Bieter maximal 31,50 qualitative Leistungspunkte erzielen. - Kostenkontrolle (Gewichtung der qualitativen Leistungspunkte für das "Ausführungskonzept": 30 %) Der Bieter hat zudem anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er bestmöglich sicherstellen wird, dass die vertraglichen Kostenobergrenzen eingehalten werden, insbesondere hat der Bieter sinnvolle Kosteneinsparungen bei gleichbleibend qualitativ hochwertiger Ausführung darzustellen. Dabei hat der Bieter insbesondere darzustellen: o Die aus Sicht des Bieters wesentlichsten Kostenrisiken des Vorhabens sowie deren voraussichtliche Auswirkungen auf die Projektkosten. o Die vorgesehenen Maßnahmen zur frühzeitigen Vermeidung oder Begrenzung dieser Kostenrisiken. o Konkrete Ansätze zur Identifikation und Realisierung von wirtschaftlich sinnvollen Einsparpotenzialen, ohne die Projektziele, die Förderfähigkeit, die Funktionsfähigkeit oder die Qualität des Vorhabens zu beeinträchtigen. o Die Vorgehensweise bei drohenden Kostenüberschreitungen, insbesondere hinsichtlich der Entwicklung und Umsetzung von Gegensteuerungsmaßnahmen. (Unterkriterium 2.3: 0 bis 5 Bewertungspunkte). Hinweis: Für das Unterkriterium 2.3 "Kostenkontrolle" können maximal 5 Bewertungspunkte erzielt werden. Die erzielten Bewertungspunkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 6,30 multipliziert; mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Für das Unterkriterium 2.3 des "Ausführungskonzeptes" kann ein Bieter maximal 31,50 qualitative Leistungspunkte erzielen. Das Ausführungskonzept darf - bei allen Unterkriterien einen Umfang von je maximal zwei (2) DIN A4-Seite nicht überschreiten. Angaben je Unterkriterium ab jeweils der Seite 3 bleiben bei der Bewertung unberücksichtigt. Eine inhaltsleere Titelseite und ein Inhaltsverzeichnis bleiben bei der Bewertung der zulässigen Seitenanzahl unberücksichtigt. Dabei hat der Bieter in seinem Ausführungskonzept konkret anzugeben, auf welches Unterkriterium er seine Angaben bezieht, indem er das jeweilige Unterkriterium konkret bezeichnet (zum Beispiel: "Angaben zu "Unterkriterium 2.1" und "Angaben zu Unterkriterium 2.2" usw.). Der Bieter hat die Unterkriterien in chronologischer Reihenfolge abzuarbeiten (Zuerst Unterkriterium 2.1, anschließend Unterkriterium 2.2 usw.). Der Bieter soll das "Ausführungskonzept" wie folgt bezeichnen: Anlage 602 - Ausführungskonzept. Sollte das Ausführungskonzept fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung wäre insoweit nicht möglich. Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seines Ausführungskonzepts zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ein davon abweichendes Vorgehen gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht. Die in dem Ausführungskonzept enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit. HINWEIS: Insgesamt kann der Bieter in dem Zuschlagskriterium "Ausführungskonzept" maximal 105,00 qualitative Leistungspunkte (maximal 42,00 qualitative Leistungspunkte für das Unterkriterium 2.1 addiert mit maximal 31,50 qualitativen Leistungspunkten für das Unterkriterium 2.2 addiert mit maximal 31,50 qualitativen Leistungspunkten für das Unterkriterium 2.3) erzielen. HINWEIS: Das Zuschlagskriterium "Ausführungskonzept" ist für alle Leistungsstufen, auch für solche, die nicht mit Erteilung des Zuschlags unmit-telbar beauftragt werden, wertungsrelevant.
30 %
Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) gemäß Leistungs- und Vergütungskatalog [Anlage 801] HINWEIS: Das Zuschlagskriterium "Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto)" ist für alle Leistungsstufen, auch für solche, die nicht mit Erteilung des Zuschlags unmittelbar beauftragt werden, wertungsrelevant.
30 %

Vergabeunterlagen

30 Dateien laut Portal · Stand 14.09.2026
Anlage 101_Verfahrensbeschreibung DTVP.pdfSonstiges2,1 MB
Anlage 103_Empfehlung_2003_361_EG.pdfSonstiges640 KB
Anlage 104_Fragen-Antworten-Katalog.docxSonstiges28 KB
Anlage 105_Checkliste Teilnahmeanträge.pdfAnschreiben126 KB
Anlage 106_Checkliste Angebote.pdfSonstiges110 KB
Anlage 200_Anschreiben Teilnahmewettbewerb.pdfAnschreiben206 KB
Anlage 201_Ausschlussgründe.pdfSonstiges275 KB
Anlage 202_Bewerber-_Bietergemeinschaft.pdfSonstiges104 KB
Anlage 204 _Eignungsleihe.pdfSonstiges160 KB
Anlage 206_Unternehmensbezogene Referenzprojekte.pdfSonstiges295 KB
Anlage 208_Jahresumsatz.pdfSonstiges186 KB
Anlage 209_Beschäftigtenzahl.pdfSonstiges198 KB
Anlage 214_Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung.pdfFormular211 KB
Anlage 224_Ortsbesichtigung.pdfSonstiges197 KB
Anlage 302_Informatorischer Abfragebogen.pdfSonstiges223 KB
Anlage 303_Unterauftragsvergabe.pdfSonstiges171 KB
Anlage 327_Erklärung Bezug Russland.pdfFormular155 KB
Anlage 603_Erfahrung des Projektteams.pdfSonstiges283 KB
Anlage 801_Leistungs- und Vergütungskatalog.xlsxSonstiges32 KB
Anlage 807_Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz.pdfSonstiges131 KB
Anlage 808_Sanierungskonzept (Stand_ 20.12.2021).pdfSonstiges5,2 MB
Anlage 809_Planunterlagen.zipSonstiges7,1 MB
Anlage 810_Baukostenübersicht.pdfSonstiges214 KB
Anlage 811-Raumprogramm-Ist-Alt-Neu-Abst.Schule.pdfSonstiges862 KB
Anlage 812-Grobterminplan.pdfSonstiges147 KB
Anlage 900_Vergabeleitfaden_Projektsteuerungsleistungen_10.09.2026.pdfSonstiges934 KB
Anlage 923_vertragsrechtliche_Verpflichtungserklärung.pdfVertragsbedingungen56 KB
Anlage 924_CSR Richtlinie.pdfSonstiges558 KB
Anlage_802_Projektsteuerung_ASB.pdfSonstiges681 KB
Anlage_906_Vertrag.pdfVertragsbedingungen433 KB

Anforderungen

Zwingende Ausschlussgründe des §123 Abs. 1-3 GWB: Eigenerklärung (gem § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch i.V.m. § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung Eigenerklärung, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§123 Abs. 4 GWB). Fakultative Ausschlussgründe des §124 GWB: Eigenerklärung (gem §124 GWB), dass - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen nicht verstoßen hat, - das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - kein öffentlicher Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen kann, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, - das Unternehmen nicht mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - kein Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, - keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, - das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags nicht erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadensersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben, - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder - das Unternehmen nicht o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie bspw Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gem §125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist. Der Bewerber, jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden. Der Bewerber/das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage(n) ausgefüllt als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen. Vor der Zuschlagserteilung überprüft der Auftraggeber, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen (§ 36 Abs. 5 VgV). Dem Bieter/der Bietergemeinschaft wird es freigestellt, bereits bei Abgabe des Angebots die Erklärung der Anlage 201 "Ausschlussgründe" für den Unterauftragnehmer einzureichen und ist keine verbindliche Vorgabe. Mit dem zuvor stehenden Satz "Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte fehlende Bieterunterlagen (gemeint sind auch bestimmte fehlende Bewerberunterlagen) nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Und zwar inhaltlich fehlerhafte (unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen und fehlende / unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, die die Bewertung der Teilnahmeanträge anhand der Auswahlkriterien betreffen, fehlende / unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, sowie fehlende Produktangaben, werden nicht nachgefordert. Dies bedeutet auch: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 Satz 1 VgV). Der Auftraggeber schließt die Nachforderung von Preisangaben vollständig aus. § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV gilt in diesem Vergabeverfahren nicht. Fehlende Preisangaben in dem Leistungs- und Vergütungskatalog (Anlage 801) werden daher nicht nachgefordert. Der Auftraggeber macht insoweit von seinem Recht aus § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV Gebrauch. Die Unterlagen sind von dem Bewerber / Bieter / von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV).

Änderungen und Bieterfragen

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Vergleichbare Verfahren54vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag114 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 4 Vergaben

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Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Bayern (28) · Nordrhein-Westfalen (5) · Hamburg (4) · Niedersachsen (3) · Berlin (3) · Hessen (3)
LMLandeshauptstadt München, BaureferatMünchen618.08.2026
S|SBH | Schulbau HamburgHamburg304.08.2026
SMStadtverwaltung Melle - Zentrale VergabestelleMelle203.09.2026
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LFLandkreis FreisingFreising214.08.2026
HWHOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbHBerlin216.06.2026
GAGESOBAU AGBerlin119.08.2026
SBStaatliches Bauamt Erlangen-NürnbergErlangen110.08.2026

Laufende Rahmenverträge

bundesweit
  • Durchführung des Ideenwettbewerbs REVIERPIONIER 2026–2029Bietergemeinschaft Metropolregion Mitteldeutschland Management GmbH und Aufbauwerk Region Leipzig GmbHStaatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-AnhaltMagdeburg, Deutschland
    5,8 Mio. €
    12.12.2025noch 39 Monate31.12.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Diakonie München und Oberbayern - Innere Mission München e.V.

Aktiv seit 2026 · 7 Verfahren
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Verfahren je Woche · 7 seit 2026Spitze KW 18 · 2026 · 2

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Keine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.

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