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Unterstützung von Kommunen beim Aufbau pflegefreundlicher Infrastrukturen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 02:05 (Europe/Berlin)

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Wichtiger Hinweis: Die Leistungsbeschreibung dient zunächst lediglich als

Vorabinformation. Es ist in diesem 1. Schritt (Teilnahmewettbewerb) noch kein Angebot zu

erstellen. Sofern Sie zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, erhalten Sie die

erforderlichen Vergabe- und Vertragsunterlagen zur Erstellung eines Angebotes.

LEISTUNGSBESCHREIBUNG

Projekt „Pflegefreundliche Kommune“

Projektbeginn: nach Zuschlagerteilung

Projektende: 31. Dezember 2029

  1. Hintergrund

Aufgrund der demografischen Entwicklung stehen neben Bund und Ländern auch die

Kommunen bei der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung vor der Herausforderung,

sich planerisch und organisatorisch auf die steigende Zahl pflegebedürftiger Menschen

sowie deren Unterstützungsbedarfe einzustellen. Diese Bedarfe umfassen auch kommunale

Angebote, wie die Altenhilfe, und organisierte gesellschaftliche Unterstützung in der

Nachbarschaft.

Ein wichtiger Faktor für das Gelingen der pflegerischen Versorgung sind Quartiere, die auf

die Bedarfe vor Ort ausgerichtet sind. Dazu zählen neben niedrigschwelligen Informations-

und Beratungsangeboten auch Versorgungsstrukturen und passgenaue Angebote, die es

Pflegebedürftigen und ihren An- und Zugehörigen ermöglichen, schnell und zielgerichtet

die individuell benötigten Leistungen zu erhalten.

Die Ausgangslage hierzu zeigt jedoch ein sehr heterogenes Bild in den Kommunen, wie zum

Beispiel bei der Bevölkerungsstruktur, der Pflegeinfrastruktur, der finanziellen und

personellen Ausstattung oder auch in den sozialgeografischen Gegebenheiten.

Zur Unterstützung für Kommunen auf dem Weg zu einer sozialraumorientierten und

pflegefreundlichen Infrastruktur gibt es neben einzelnen Projekten und Portalen bereits

eine Vielzahl an Handlungsleitfäden, Best-Practice-Beispielen und gewerblichen

Beratungsangeboten, die auf die Entwicklung in Kommunen spezialisiert sind. Auch

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öffentlich nutzbare KI-Portale können bereits schnelle wenn auch zumeist unspezifische

Auskünfte dazu liefern. Schaut man sich die verfügbaren Informationen jedoch genauer an,

sind sie teils veraltet, zu speziell auf einzelne Kommunen ausgerichtet und oft nur durch

zeitaufwendige Recherchen auf ihre Relevanz und Anwendbarkeit hin nutzbar. Spätestens

bei der anschließenden Anpassung der Angebote auf die Gegebenheiten vor Ort fehlt

oftmals die passende Unterstützung.

Um Kommunen einen Überblick und schnellen Einstieg in die Entwicklung ihrer

pflegefreundlichen Infrastruktur zu ermöglichen, braucht es mehr Kenntnisse und

Transparenz über spezifische Parameter zur Messung der Pflegefreundlichkeit. Nur so kann

die jeweilige Kommune eigene Handlungsnotwendigkeiten erkennen und daraus Ziele und

Maßnahmen ableiten. Des Weiteren brauchen Kommunen konkret auf ihre Belange

zugeschnittene Hilfsinstrumente.

  1. Ziel und Gegenstand der Ausschreibung

Ziel ist es, dass Pflegebedürftige und ihre An- und Zugehörigen schnell und zielgerichtet

benötigte Leistungen und Unterstützung im Wohnumfeld finden und auch erhalten. Dafür

sollen Kommunen systematisch beim Auf- und Ausbau einer pflegefreundlichen

Infrastruktur durch das Projekt unterstützt werden.

Bei der Quartiersentwicklung spielen auch bundesgesetzliche Regelungen, wie die

Altenhilfe gemäß § 71 SGB XII, insbesondere aber die soziale Pflegeversicherung eine

wesentliche Rolle. Gerade bei geteilten Zuständigkeiten ist die Verzahnung der einzelnen

Maßnahmen wichtig. Darum geht es auch um die Gewinnung von Erkenntnissen zur

zielgerichteten Weiterentwicklung des SGB XI.

Gegenstand der Ausschreibung ist die Entwicklung und die Bereitstellung eines

praxisnahen, bundesweit einsetzbaren, KI-basierten Analyse- und

Unterstützungsinstruments („digitales Serviceportal“), das allen Kommunen, von der

Gemeinde bis zur Großstadt, einen niedrigschwelligen, strukturierten und bedarfsgerechten

Einstieg zur Erreichung des Ziels einer pflegefreundlichen Infrastruktur ermöglicht.

Zur Bewertung der Pflegefreundlichkeit von Kommunen sind relevante Indikatoren und

Parameter im Rahmen des Projekts zu entwickeln.

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Um eine bundesweite Vergleichbarkeit der Kommunen zu gewährleisten (Benchmark),

sollen diese Parameter allgemeingültig sein und kontinuierlich, vorzugsweise automatisiert,

aus vorhandenen Datenquellen abgeleitet werden. Voraussetzung hierfür sind eine hohe

Datenqualität sowie eine flächendeckende Datendichte.

Das digitale Serviceportal soll dann in der Anwendung

• Transparenz über messbare Parameter der „Pflegefreundlichkeit“ schaffen,

• kommunale Handlungsbedarfe sowie passgenaue Unterstützungsoptionen für die

einzelnen Kommunen aufzeigen können und

• Best-Practice-Erfahrungen standardisiert zugänglich machen (Wissensspeicher).

Auf Basis des Benchmarks müssen auch besonders innovative und engagierte Kommunen

identifiziert werden können.

Ergänzend ist ein Konzept für die Verleihung eines (nicht-monetären) bundesweiten

Preises zu entwickeln, mit dem herausragende Leistungen – in unterschiedlichen

Kategorien, wie etwa die pflegefreundlichste Kommune, die größte Weiterentwicklung

oder bei besonders kreativen Ansätzen – gewürdigt und zusätzliche Anreize für Innovation

geschaffen werden. Die Durchführung der Preisverleihung ist ebenfalls Gegenstand der

Ausschreibung.

  1. Beschreibung der Leistungen, Arbeitspakete

Die Leistung umfasst vier Arbeitspakete (AP):

• AP 1 - Identifikation von Kriterien zur Bewertung der Pflegefreundlichkeit einer

Kommune und Entwicklung einer Maßnahmen- und Methodensammlung

• AP 2 - Technische Entwicklung und Umsetzung zur KI-gestützten Bewertung von

Kommunen (Benchmark) sowie die Konzeption und Bereitstellung eines

Serviceportals mit Handlungshilfen zur Gestaltung pflegefreundlicher Kommunen

einschließlich deren Erprobung in mindestens 10 Kommunen (Coaching)

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• AP 3 - Öffentliche Darstellung pflegefreundlicher Kommunen, sowie der damit

verbundenen Best-Practice-Beispiele

• AP 4 - Vergabe eines jährlichen Pflegepreises durch die Bevollmächtigte der

Bundesregierung für Pflege

Zur fachlichen Qualitätssicherung der Ergebnisse muss durch die Auftragnehmerin/den

Auftragnehmer ein Begleitbeirat eingerichtet werden. Der Beirat hat eine beratende

Funktion über das gesamte Projekt hinweg in allen vier Arbeitspaketen. Insbesondere beim

AP 1 muss dessen Expertise umfassend einbezogen werden, um die Akzeptanz des digitalen

Serviceportals zu gewährleisten und die fachliche Qualität sicherzustellen. Auch die

Betreuung des Beirates (insbesondere Terminfindung, Einladung, Dokumentation der

Ergebnisse) obliegt der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer. Die Einbindung des

Begleitbeirats kann unentgeltlich oder im Wege der Unterbeauftragung gegen eine

Vergütung erfolgen. Sofern eine Vergütung vorgesehen ist, ist diese unter Punkt 5 im

Preisblatt anzugeben.

Mit der Auftraggeberin abzustimmen sind:

• die Besetzung des Beirates (maximal 8 Personen/Institutionen). Dabei sind neben

kommunalen Spitzenverbänden auch Betroffenenvertretungen zu berücksichtigen.

• eventuelle Präsenztermine des Beirates. Diese können auch in den Räumlichkeiten

der Auftraggeberin stattfinden. Sie sind auf das notwendige Maß zu beschränken.

Die hierauf entfallenden Reisekosten werden nach dem Bundesreisekostengesetz

erstattet und sind im Angebot entsprechend zu kalkulieren.

Damit Kommunen das digitale Serviceportal nutzen, ist stets die fachliche Akzeptanz, die

Öffentlichkeitsarbeit und die Akquise mitzudenken. Aktualisierungen und kurzfristige

Anpassungen müssen möglich sein.

AP 1 - Identifikation von Kriterien zur Bewertung der Pflegefreundlichkeit einer

Kommune und Entwicklung einer Maßnahmen- und Methodensammlung

AP 1 umfasst die Recherche zur Identifikation von relevanten Indikatoren für

Pflegefreundlichkeit. Anschließend soll die Pflegefreundlichkeit aller Kommunen in

Deutschland anhand der als relevant identifizierten Indikatoren bewerten werden

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(Scoringmodell). Das Scoringmodell muss die strukturell unterschiedlichen Gegebenheiten

der Kommunen berücksichtigen. Dies ist methodisch darzustellen.

Die Daten sind zuvorderst aus öffentlich zugänglichen Datenquellen von der

Auftragnehmerin/Auftragnehmer selbst zu recherchieren.

Um verbesserungswilligen Kommunen über das digitale Serviceportal auch praxistaugliche

Handlungshilfen (Leitfäden o.ä.) anzubieten, muss eine entsprechende Maßnahmen- und

Methodensammlung entwickelt und verfügbar gemacht werden. Dazu sind insbesondere

die Erfahrungen bereits erprobter oder evaluierter (Best-Practice-)Projekte einzubeziehen,

die auf die Weiterentwicklung von Kommunen im Hinblick auf deren Pflegefreundlichkeit

zielen. Ebenso sollen die Erkenntnisse aus dem AP 2.4 sowie AP 4 auf

Anpassungserfordernisse der Maßnahmen- und Methodensammlung reflektiert und

erforderliche Anpassungen vorgenommen werden.

Das AP 1 ist fachliche Basis für die weiteren Arbeitspakete und muss durch die

Auftraggeberin abgenommen werden. Dies gilt auch für im Projektverlauf identifizierte,

erforderliche Aktualisierungen.

AP 2 - Technische Entwicklung und Umsetzung zur KI-gestützten Bewertung von

Kommunen (Benchmark) sowie die Entwicklung und Bereitstellung von

Handlungshilfen einschließlich einer Erprobung in mindestens 10 Kommunen

(Coaching).

AP 2.1 Benchmark, Migrationsfähigkeit und Verstetigung des Portals

Zur Darstellung der Pflegefreundlichkeit und Nutzung der Handlungshilfen ist ein digitales

Serviceportal für Kommunen aufzubauen, in dem anhand der in AP1 identifizierten

Benchmarks die individuellen Ansprüche und Bedarfe einzelner Kommunen abgebildet

werden können.

Anhand der im AP 1 identifizierten Indikatoren und daraus resultierenden weiteren

sinnvollen und nutzbaren Datenquellen muss eine KI-basierte Anwendung kontinuierlich,

mindestens jährlich, bspw. im Vorfeld des Pflegepreises die Bewertung aller Kommunen

vornehmen (Benchmark). Hierzu ist auch das Auswahlschema (ggf. mit

„Promptsammlung“) zu erarbeiten und darzulegen. Das benannte „Benchmark“ soll in

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einem nicht öffentlichen, digitalen Serviceportal für die anfragende Kommune verfügbar

sein und anonymisiert zeigen, wie sie im Vergleich zu allen anderen Kommunen in dem

jeweiligen Parameter steht (z.B. als Spinnendiagramm, Ampelsystematik, Score),

einschließlich einer Begründung.

Die dazu erforderliche Erstellung einer Website (digitales Portal), die Bereitstellung von

Serverressourcen zur Veröffentlichung (Hosting) sowie die technische Unterstützung

(Support) sind durch die Auftragnehmerin/Auftragnehmer zu organisieren. Dabei muss von

Anfang an die Möglichkeit der vollumfänglichen Migration des digitalen Serviceportals

zum Projektende auf eine durch die Auftraggeberin zu bestimmende, andere Plattform

angelegt sein.

Zudem ist ein Konzept zu erstellen, wie das digitale Serviceportal nach Projektende, unter

Einbezug einer Daten- und Ergebnissicherung in einem frei kompatiblen Datenformat über

den Projektzeitraum hinaus verstetigt werden kann (siehe Punkt 5.). Auch dafür hat die

Auftragnehmerin/Auftragnehmer alle für eine Weiterführung des Portals erforderlichen

Daten und Quellcodes an die Auftraggeberin zu übergeben.

AP 2.2 Hilfe zur Selbsthilfe

Kommunen, die aufgrund der Benchmark-Ergebnisse für sich Handlungsbedarfe ableiten,

sollen eigenständig und ohne externe Coaches in diesem digitalen Serviceportal konkrete

Anleitung und Unterstützung finden können. Dazu sollen weitere Eingaben möglich sein

(spezifische Parameter zur Ausgangssituation wie Zeitraum, Finanzrahmen, etc.).

Anschließend sollen durch das digitale Serviceportal aus der Maßnahmen- und

Methodensammlung (AP 1) passende Vorschläge zusammengestellt werden, die auf die

Verbesserung der einzelnen Indikatoren zielen (Matching der erkannten Bedarfe und

passenden Handlungshilfen).

Der anfragenden Kommune muss dazu auch ein interaktiver Projektplan zur Verfügung

gestellt werden, der die Maßnahmen nach Aufwand und Wirkung priorisiert (z.B. über ein

Ampelprinzip) und die Option bietet, bei deren Umsetzung zu unterstützen (z.B. durch eine

Wiedervorlagefunktion, Fortschrittsdokumentation, Budgetüberwachung).

Die Erkenntnisse aus dem AP 2.4 sind zu reflektieren und nachweisbar umzusetzen, so dass

eine bestmögliche Nutzerfreundlichkeit erreicht wird und ein für alle Kommunen

hilfreiches Arbeitsmittel entsteht.

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AP 2.3 Transparenz zwischen den Kommunen

Die Auftragnehmerin/Auftragnehmer muss mit dem Begleitbeirat abstimmen, ab welchem

Benchmark-Score die pflegefreundlichsten Kommunen für andere Kommunen sichtbar

dargestellt werden, (z.B. in Form einer Deutschlandkarte) und wie detailliert die

Ergebnisanzeige ausfallen soll. Anschließend soll das digitale Serviceportal die so

identifizierten Kommunen für andere Kommunen sichtbar machen mit dem Ziel, der

bilateralen Vernetzung und des Erfahrungsaustausches. Für die Darstellung muss das

Einverständnis der identifizierten Kommunen vorliegen

AP 2.4 Erprobung (Pretest) und Coaching

Aus dem durch das Benchmark identifizierten untersten Drittel der pflegefreundlichen

Kommunen sollen von der Auftragnehmerin/Auftragnehmer mindestens zehn Kommunen

für die Erprobung des digitalen Serviceportals und der dort verfügbaren Arbeitshilfen

gewonnen werden. Solange noch keine zehn Kommunen gewonnen sind, hat die

Auftragnehmerin / der Auftragnehmer eine direkte Ansprache weiterer Kommunen

vorzunehmen, um sie von der Teilnahme zu überzeugen.

In diesen Kommunen muss die Anwendbarkeit des digitalen Serviceportals einschließlich

der Maßnahmen- und Methodensammlung (AP 2.2) erprobt werden (Pretest). Dazu müssen

während einer Erprobungsphase qualifizierte Coaches vor Ort sein, um bei Bedarf direkt

nachzusteuern (reaktiv). Die dabei gemachten Erfahrungen werden genutzt, um das digitale

Serviceportal anwenderfreundlicher bzw. zielgruppengerecht weiterzuentwickeln.

Die Auftraggeberin geht davon aus, dass dafür höchstens 3 Coaches erforderlich wären

(genauer Bedarf in Absprache). Die Auftragnehmerin/Auftragnehmer hat darzulegen,

welche Qualifikationen die Coaches dafür mitbringen müssen.

AP 3 – Öffentliche Darstellung pflegefreundlicher Kommunen sowie der damit

verbundenen Best-Practice-Beispiele

Durch das Benchmark (AP 2.1) können pflegefreundliche Kommunen identifiziert werden,

die der Öffentlichkeit vorgestellt werden sollen. Hierfür sind zunächst die Kriterien zur

Auswahl infrage kommender Kommunen und die Granularität der Darstellung mit dem

Begleitbeirat abzustimmen. Es muss sichergestellt werden, dass die infrage kommenden

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Kommunen mit der Veröffentlichung einverstanden sind, zum Beispiel durch eine

datenschutzkonforme Widerspruchslösung.

Die Auftragnehmerin/Auftragnehmer prüft vorab in Abstimmung mit der Auftraggeberin,

welches digitale Format dafür zielführend und umzusetzen ist. Hierbei sind auch

bestehende Angebote beispielsweise der Pflegekassen für Pflegebedürftige und deren

Angehörigen einzubeziehen, um die Ergebnisse nach Projektende weiterhin verfügbar zu

haben. Die Darstellung der pflegefreundlichen Kommunen erfolgt über ein für die

Öffentlichkeit zugängliches Portal und soll mit der Vergabe des erstes Pflegepreises (AP 4)

beginnen.

Wichtig ist eine offene Schnittstelle, da die Darstellung, durch die Auftragnehmerin / den

Auftragnehmer möglichst KI-gestützt automatisiert, regelmäßig, mindestens jährlich im

Nachgang des Pflegepreises aktualisiert und erweitert werden soll, bspw. auch um die

Aufnahme der ausgezeichneten Projekte der Preisträger (AP 4).

AP 4 - Vergabe eines jährlichen Pflegepreises durch die Bevollmächtigte der

Bundesregierung für Pflege, ab 2027

Die Auszeichnung von pflegefreundlichen Kommunen ist als rein immaterieller Preis zu

konzipieren; die Auslobung von Geld oder Sachpreisen ist ausdrücklich nicht vorgesehen.

Hier geht es um die ideelle Anerkennung. Die Preisverleihung soll einen würdigen Rahmen

für die Auszeichnung bieten und Raum für Austausch und Vernetzung ermöglichen.

Die Auftragnehmerin/Auftragnehmer muss ein Gesamtkonzept zur Einführung eines ab

2027 jährlich zu vergebenen Pflegepreises der Auftraggeberin erstellen. Die Beurteilung der

eingereichten Projekte erfolgt durch die Auftraggeberin und den Begleitbeirat. Das Konzept

muss folgende Punkte beinhalten:

• Preiskategorien (bspw. Gold, Silber, Bronze) unter Berücksichtigung des rein

immateriellen Charakters der Auszeichnung (keine materiellen

Zuwendungen/Preisgelder)

• Entwicklung einer Sonderkategorie für eine Kommune mit Coaching (z.B. Newcomer des Jahres (Bezug zu AP 2.4)

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• Ausarbeitung von Teilnahme- und Bewertungskriterien

• Identifikation und Ansprache von mindestens zehn geeigneten Kommunen, die die festgelegten Teilnahme- und Auswahlkriterien für die Preisverleihung erfüllen.

• Entwicklung eines transparenten Bewertungsverfahrens

• Beschreibung der Rolle von Begleitbeirat und Auftraggeberin im Entscheidungsprozess

• Implementierung der konkreten Maßnahmen der preisgekrönten Kommunen als Best-Practice-Beispiele in das Serviceportal (Bezug zu AP 1, AP 2.1, 2.2 und AP 3)

• Zeitplan

Für die Veranstaltung gelten folgende Annahmen:

• ca. 100-200 Teilnehmende

• Veranstaltungsdauer 2-3 Stunden

• Zentrale barrierefreie Location in Berlin

Die Veranstaltung umfasst insbesondere:

• Konzeption eines angemessenen Veranstaltungsformats (inklusive Ablaufplan)

• Organisation und Durchführung der Preisverleihung (inkl. Einladungsmanagement und Registrierung)

• Bereitstellung der erforderlichen Veranstaltungstechnik (insbesondere Ton, Präsentation, grundlegende Beleuchtung)

• Einladungsmanagement (inklusive Versand und Rückmeldemanagement)

• Sicherstellen einer professionellen Moderation

• Bereitstellen eines angemessenen Caterings (Getränke sowie leichte Speisen /Fingerfood)

Das Konzept ist mit der Auftraggeberin abzustimmen.

Auf Grundlage des abgestimmten Konzepts ist ein Bewerbungs- und Auswahlverfahren

und in 2027, 2028 und 2029 eine jährliche, repräsentative Veranstaltung in Berlin

durchzuführen.

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Mit der Bewerbung um den Preis soll gleichzeitig auch die Sammlung an Best-Practice-

Beispielen wachsen (AP 3) und dem Serviceportal hinzugeführt werden (AP 2.2). Damit

wächst der Fundus an Methoden und Maßnahmen (AP 1) und damit die Bedeutung des

Serviceportals.

  1. Technische und rechtliche Anforderungen

Die KI-Komponente muss:

• die Anforderungen der DSGVO erfüllen,

• Versionierung und Dokumentation von Modellanpassungen ermöglichen,

• eine nachvollziehbare Entscheidungslogik gewährleisten,

• eine Nachvollziehbarkeit der generierten Ergebnisse gewährleisten,

• Anpassungen bei der Datengrundlage und Datenbereitstellung ermöglichen,

• sicherstellen, dass personenbezogene Daten ausschließlich zu den vertraglich

festgelegten Zwecken verarbeitet werden.

Der Bieter muss ein (max. 4 DIN-A4-Seiten) nachvollziehbares Datenschutz- und

Sicherheitskonzept vorlegen, das insbesondere umfasst:

• Beschreibung der Datenverarbeitung (Art, Umfang, Herkunft, Verarbeitungsschritte

und Speicherorte der Daten),

• Zweckbindung,

• Lösch- und Speicherkonzept,

• Darstellung der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs).

Das Serviceportal muss:

• DSGVO-konform sein,

• in der EU bzw. EWR gehostet werden,

• sicherstellen, dass keine unzulässigen Drittlandübermittlungen erfolgen,

• IT-Sicherheitsstandards gemäß BSI-Grundschutz erfüllen,

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• barrierefrei gemäß WCAG 2.1 AA sein,

• mindestens browserbasiert und ohne lokale Installation nutzbar sein,

• skalierbar und erweiterbar konzipiert sein,

• Wartung und Support des Serviceportals muss gewährleistet sein.

  1. Verstetigung: Regelungen zum Projektende

Für die mögliche Verstetigung des Serviceportals über den Projektzeitraum hinaus hat die

Auftragnehmerin/Auftraggeber ein Konzept zu erarbeiten. Sicherzustellen sind:

• Nutzungsrecht und Eigentum

Sämtliche im Rahmen des Projekts erstellten Daten (Insbesondere die Benchmark-

Ergebnisse) sowie die für den Betrieb der Webseite erstellten spezifischen

Konfigurationen gehen mit Ablauf der Vertragslaufzeit sämtliche Nutzungsrechte

bzw. das uneingeschränkte Eigentum auf die Auftraggeberin über.

• Hosting nach Projektende

Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die Anwendung

so konzipiert ist, dass sie nach Ablauf der Projektlaufzeit ohne unverhältnismäßigen

Aufwand auf eine Infrastruktur der Auftraggeberin oder einer von der

Auftraggeberin benannten Dritten migriert werden kann.

• Mitwirkungspflichten am Ende der Vertragslaufzeit

Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Ende der

Vertragslaufzeit folgende Leistungen zu erbringen:

o Datenexport: Bereitstellung aller relevanten Datenbankinhalte

(Gesprächshistorie, Prompts in einem gängigen Format z.B.: JSON, SQL, CSV,

Wissensdatenbank (RAG), Konfiguration, Nutzer- und Berechtigungsstruktur,

etc.)

o Dokumentation: Übergabe einer aktuellen technischen Dokumentation., die

einen Dritten in die Lage versetzt, das Hosting und die Pflege der Webseite

fortzuführen

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o Migrationsunterstützung: Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer

unterstützt die Auftraggeberin auf Anforderung bei der Migration der

Anwendung. Diese Unterstützung ist als optionale Leistung zu kalkulieren.

  1. Zeit- und Finanzierungsrahmen

• Laufzeit: Tag der Zuschlagerteilung bis 31.12.2029

• Gesamtvolumen: pro Kalenderjahr maximal 1,6 Mio. Euro brutto

Vergütung von Drittkosten:

Die für die Durchführung der Veranstaltungen anfallenden Drittkosten (z.B. Kosten für

Locationmiete, erforderliche Veranstaltungstechnik sowie das Catering) werden nicht im

Rahmen der Preisbewertung abgefragt. Diese Kosten werden dem Auftragnehmer

ausschließlich als durchlaufende Posten in tatsächlicher Höhe erstattet.

Voraussetzung für die Erstattung ist, dass der Auftragnehmer vor der Beauftragung eine

Genehmigung des BMG in Textform unter Angabe der anfallenden Kosten einholt. Ohne

Freigabe des BMG kann keine Erstattung erfolgen.

Die Abrechnung dieser Kosten erfolgt nach Abschluss der jeweiligen Veranstaltung gegen

Vorlage der Originalbelege.

Im Rahmen der Projektumsetzung ist die Einbindung mindestens einer Pflegekasse als

Kooperationspartner zwingend erforderlich. Der Fokus dieser Kooperation liegt auf der

gemeinsamen Verantwortung § 8 Abs. 2 SGB XI und den jeweiligen Instrumenten

(Investitionskostenförderung der Länder, Zulassung der Pflegekassen). Gerade bei geteilten

Zuständigkeiten braucht es gut aufeinander abgestimmte und verzahnte Angebote, um

erwartbare Pflegebedarfe der nächsten Jahre auch bedienen zu können. Insoweit geht es

auch um die Gewinnung von Erkenntnissen zur zielgerichteten Weiterentwicklung des SGB

XI.

Im Rahmen des Auftrags ist ein Kick-off-Treffen in der Geschäftsstelle der

Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege, Unter den Linden 21, 10117 Berlin,

vorgesehen. Die Auftragnehmerin/Auftragnehmer wird hier das Umsetzungskonzept

erläutern. Dieses Treffen soll zeitnah nach der Zuschlagserteilung stattfinden.

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Die Auftragnehmerin/Auftragnehmer unterrichtet die Auftraggeberin über den

Verfahrensstand sowie über die erreichten Ergebnisse in Form von Zwischenberichten.

Der erste Zwischenbericht ist spätestens sechs Monate nach Projektbeginn der

Auftraggeberin vorzulegen. Die Zwischenberichte und der darin dargestellte Erfüllungsgrad

der Arbeitspakete sind Grundlage für die Vergütung. Die mit dem Abschlussbericht

vorgesehene Restzahlung ist erfolgsabhängig. Bei teilweiser Erfüllung reduziert sich die

Schlussrate anteilig entsprechend dem Zielerreichungsgrad aller Arbeitspakete. Der

maßgebliche Zielerreichungsgrad entspricht der Summe der mit ihren jeweiligen

Gewichten multiplizierten Zielerreichungsgrade der einzelnen Arbeitspakete (vgl. § 4 des

Werkvertrages). Weitere Berichtsfristen, Berichtsformate bzw. Meilensteine können von

den Bietenden in ihrem Konzept vorgeschlagen werden.

Der Endbericht ist bis zum 15. November 2029 der Aufraggeberin vorzulegen.

Die Bereitschaft zur engen Kooperation und Abstimmung mit der Auftraggeberin

ist eine wichtige Voraussetzung.

  1. Datenschutz und Öffentlichkeitsarbeit

Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer ist für die Identifikation und Akquise

der Beiratsmitglieder verantwortlich. Hierbei ist sicherzustellen, dass die

Kandidaten bereits bei der Kontaktaufnahme transparent darüber informiert

werden, dass ihre Mitwirkung die Veröffentlichung Ihres Namens/Funktion in der

Öffentlichkeit umfasst.

Die Einholung der erforderlichen datenschutzrechtlichen

Einverständniserklärungen obliegt der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer in

Abstimmung mit der Auftraggeberin.

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