Callcenter-Leistungen zur Versichertenkommunikation für Versorgungsverträge
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 15.10.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 3.108.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 09.09.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 621823-2026
- Verfahrensnummer
- 1f508346-9cda-49b5-9a92-7a98622712c4
- CPV-Codes
- 79512000 · Call-Center; 85100000 · Dienstleistungen des Gesundheitswesens
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Kurzbeschreibung
Die AOK Bayern – Die Gesundheitskasse beauftragt Callcenter-Leistungen zur Servicetelefonie, um geeignete Versicherte für die Teilnahme an Versorgungsverträgen zu gewinnen und ihre aktive Teilnahme sicherzustellen. Der Auftrag hat einen geschätzten Wert von 3.108.000 Euro, wird der Region München zugeordnet und umfasst eine Laufzeit von 360 Tagen. Angesprochen werden unter anderem Versorgungsverträge nach § 140a sowie § 137f des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V); die Angebotsfrist endet am 15. Oktober 2026 um 7:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Die AOK Bayern beabsichtigt die Auslagerung (sog. Outtasking) ihrer nachfolgend definierten Prozesse im Bereich der Servicetelefonie. Grundsätzliches Ziel ist die Sicherstellung der aktiven Teilnahme von geeigneten Versicherten an den Versorgungsverträgen der AOK Bayern.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Vertrag über Callcenter-Leistungen zur Versichertenkommunikation Versorgungsverträge
Die AOK Bayern beabsichtigt die Auslagerung (sog. Outtasking) ihrer nachfolgend definierten Prozesse im Bereich der Servicetelefonie. Grundsätzliches Ziel ist die Sicherstellung der aktiven Teilnahme von geeigneten Versicherten an den Versorgungsverträgen der AOK Bayern. Hierbei sollen Versicherte für die Teilnahme an Versorgungsverträgen nach §140a sowie §137f SGB V gewonnen, oder die Beendigung der Teilnahme z. B. aufgrund von im Vorhergehenden sowie aktuellen Behandlungs- und Dokumentationszeitraumes der strukturierten Behandlungsprogramme nach §137f SGBV fehlenden gültigen und für die Durchführung benötigten medizinischen Dokumentationen der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes, verhindert werden. Der Auftragnehmer kontaktiert zudem durch die AOK Bayern selektierte Versicherte, welche für eine Teilnahme an einem Versorgungsvertrag in Frage kommen und stellt diesen allgemeinen Informationen zu den Inhalten der Versorgungsverträge vor. Eine individuelle sozialrechtliche Beratung oder Entscheidung über eine Leistungsgewährung ist ausdrücklich ausgeschlossen. Treten im Laufe des Gespräches spezifische Fragen auf, erfolgt eine Weiterleitung des Anliegens durch den Auftragnehmer an die AOK Bayern. Über die Teilnahme des Versicherten an einem Behandlungsprogramm entscheidet in der Regel der behandelnde Arzt/die behandelnde Ärztin.
Frist: 15.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es liegt kein Ausschlussgrund nach - § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, - § 98c des Aufenthaltsgesetzes, - § 19 des Mindestlohngesetzes und - § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes - § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vor. Wettbewerbsregister Da die Auftraggeberin ab einem Auftragswert von 30.000 EUR dazu verpflichtet ist, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Abfrage beim Wettbewerbsregister nach dem WRegG vorzunehmen, wird darauf hingewiesen, dass die Bieter auf Anforderung durch die Auftraggeberin einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) einreichen müssen, aus dem hervorgeht, wer die vertretungsberechtigten Personen sind. Eine Zuschlagserteilung kann nur erfolgen, wenn keine Eintragungen im Gewerbezentralregister sowie dem Wettbewerbsregister vorliegen. Bei Bietergemeinschaften muss der Handelsregisterauszug für jedes Mitglied eingereicht werden. Sofern der Bieter Drittunternehmen/Unterauftragnehmer benennt, muss der Handelsregisterauszug auch für die Drittunternehmen/Unterauftragnehmer eingereicht werden. - siehe Anlage Teil A_B XI. 1. b) Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat ge-gen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,. Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) - §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen oder das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil - das Unternehmen eine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil - das Unternehmen eine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken oder - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder - das Unternehmen (a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, (b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder (c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Unterlagen werden unter Berücksichtigung der jeweils maßgeblichen vergaberechtlichen Vorschriften nachgefordert.
Vergabeunterlagen
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Anforderungen
Es liegt kein Ausschlussgrund nach - § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, - § 98c des Aufenthaltsgesetzes, - § 19 des Mindestlohngesetzes und - § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes - § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vor. Wettbewerbsregister Da die Auftraggeberin ab einem Auftragswert von 30.000 EUR dazu verpflichtet ist, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Abfrage beim Wettbewerbsregister nach dem WRegG vorzunehmen, wird darauf hingewiesen, dass die Bieter auf Anforderung durch die Auftraggeberin einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) einreichen müssen, aus dem hervorgeht, wer die vertretungsberechtigten Personen sind. Eine Zuschlagserteilung kann nur erfolgen, wenn keine Eintragungen im Gewerbezentralregister sowie dem Wettbewerbsregister vorliegen. Bei Bietergemeinschaften muss der Handelsregisterauszug für jedes Mitglied eingereicht werden. Sofern der Bieter Drittunternehmen/Unterauftragnehmer benennt, muss der Handelsregisterauszug auch für die Drittunternehmen/Unterauftragnehmer eingereicht werden. - siehe Anlage Teil A_B XI. 1. b) Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat ge-gen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,. Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) - §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen oder das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil - das Unternehmen eine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil - das Unternehmen eine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken oder - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder - das Unternehmen (a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, (b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder (c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Unterlagen werden unter Berücksichtigung der jeweils maßgeblichen vergaberechtlichen Vorschriften nachgefordert.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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| STSCHNELL Trainingsgeräte | Peutenhausen | 1 | 0 | 03.06.2026 | - | steigend |
| UAUNITY AG | Büren | 1 | 0 | 02.06.2026 | 1,3 Mio. € | steigend |
Wer schreibt solche Vergaben aus?
Regionen: Bayern (6) · Nordrhein-Westfalen (5) · Hessen (3) · Berlin (2) · Niedersachsen (2) · Baden-Württemberg (1)| MKMünchen Klinik gGmbH | München | 2 | 03.08.2026 |
| BDBundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI | Bonn | 2 | 09.04.2026 |
| POPostbeamtenkrankenkasse | Stuttgart | 1 | 10.08.2026 |
| ADArbeitsmedizinischer Dienst der BG BAU GmbH (AMD der BG BAU GmbH) | Berlin | 1 | 10.08.2026 |
| BGBundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund | Berlin | 1 | 17.07.2026 |
| NJNiedersächsische Justizministerium | Hannover | 1 | 10.07.2026 |
| NJNiedersächsische Justizministerium | - | 1 | 10.07.2026 |
| BFBundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum Bayern, (mit Zuständigkeit für Bayern und Sachsen) | Nürnberg | 1 | 09.06.2026 |
Laufende Rahmenverträge
bundesweit- Wissenschaftliche Begleitung von Studien, Modellmaßnahmen und Informationsangeboten zur PflegeInstitut für Sozialforschung und Sozialwirtschaft e.V.Bundesministerium für GesundheitBonn, Deutschland1 €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet20.01.2025noch 5 Monate28.02.2027
- Call-Center-Dienstleistungen für telefonische und schriftliche Kundenanfragenregiocom Customer Care SE +1 weitereBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ MaterialwirtschaftBerlin, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q2 2030 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet27.07.2026noch 49 Monate31.10.2030
- Telemedizinische ärztliche Leistungen für 14 niedersächsische JustizvollzugsstandorteAuftragnehmer nicht veröffentlichtNiedersächsische JustizministeriumHannover, Deutschland6 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2032 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet10.07.2026noch 70 Monate10.07.2032
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Aktiv seit 2023 · 213 VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche| GEGiesecke+Devrient ePayments GmbH | 1 | 13.01.2026 | - |
Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem Vertragsende- Herstellung, Personalisierung und Versand elektronischer Gesundheitskarten und PIN-/PUK-BriefeGiesecke+Devrient ePayments GmbHAOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die GesundheitskasseEisenberg, Deutschland54,8 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet13.01.2026noch 28 Monate13.01.2029
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 14.09.2026 | Arzneimittelrabattverträge für Rasagilin | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Open-House-Rabattverträge für Testosteron-Arzneimittel ohne Injektionslösung | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Open-House-Arzneimittelrabattverträge für Epinephrin ohne nasale Darreichungsform | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Nicht-exklusive Arzneimittelrabattverträge für Naproxen | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Nicht-exklusive Arzneimittelrabattverträge für Lopinavir und Ritonavir | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Open-House-Rabattverträge für Infliximab ohne Wirkstärke 120 mg | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Nicht-exklusive Arzneimittelrabattverträge für Infliximab 120 mg | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Open-House-Rabattverträge für das Arzneimittel Sarilumab | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Nicht-exklusive Arzneimittelrabattverträge für Aprepitant und Fosaprepitant | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Open-House-Rabattverträge für das Arzneimittel Raloxifen | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Open-House-Rabattverträge für das Arzneimittel Sorafenib | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Open-House-Arzneimittelrabattverträge für Etanercept | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Open-House-Rabattverträge für das Arzneimittel Nevirapin | Offen | - | - |
| 09.09.2026 | Callcenter-Leistungen zur Versichertenkommunikation für Versorgungsverträge | Offen | - | 3,1 Mio. € |
| 27.08.2026 | Videosprechstunden für die digitale medizinische Versorgung | Offen | - | 2,6 Mio. € |
| 24.08.2026 | Versand von Dialogpost für Mailingprogramm Kinder- und Jugendgesundheit | Offen | - | 3,2 Mio. € |
| 14.08.2026 | Rabattverträge für das Arzneimittel Denosumab (ATC M05BX04) | Offen | - | - |
| 13.08.2026 | Rabattverträge für das Arzneimittel Pegfilgrastim (ATC L03AA13) | Offen | - | - |
| 13.08.2026 | Rabattverträge für das Arzneimittel Teriparatid (ATC H05AA02) | Offen | - | - |
| 13.08.2026 | Rabattverträge für das Arzneimittel Erythropoietin (ATC B03AX01) | Offen | - | - |
| 13.08.2026 | Rabattverträge für das Arzneimittel Atomoxetin (ATC N06BA09) | Offen | - | - |
| 13.08.2026 | Rabattverträge für das Arzneimittel Raltegravir (ATC J05AJ01) | Offen | - | - |
| 13.08.2026 | Rabattverträge für das Arzneimittel Tocilizumab (ATC L04AC07) | Offen | - | - |
| 13.08.2026 | Rabattverträge für das Arzneimittel Filgrastim (ATC L03AA02) | Offen | - | - |
| 13.08.2026 | Rabattverträge für das Arzneimittel Glyceroltrinitrat (ATC C01DA02) | Offen | - | - |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenCallcenter-Dienstleistungen für die BMW BKK
84126 Dingolfing · Offen · Frist 22.09.2026
Die BMW BKK beabsichtigt, Callcenter-Dienstleistungen für das Jahr 2026 zu vergeben. Das Verfahren ist ein offenes Verfahren mit einer Bewerbungsfrist bis zum 22. September 2026. Es handelt sich um einen Serviceauftrag ohne Angabe eines Auftragswertes. Die Leistungen umfassen telefonische Kundenbetreuung und Support.
62 % ähnlichGeneralunternehmerleistungen für Ersatzneubau Bürogebäude AOK Hof
Nürnberg · Offen · Frist 07.10.2026
Die AOK Bayern – Die Gesundheitskasse schreibt Generalunternehmerleistungen für den Ersatzneubau eines Bürogebäudes in Hof aus. Das Gebäude soll 95 Arbeitsplätze bieten, mit Kundengeschäft im Erdgeschoss, Büroräumen in den Obergeschossen und Lagerflächen im Untergeschoss, vollständig barrierefrei nach DIN 18040 ausgeführt. Der geschätzte Auftragswert beträgt etwa 8,5 Millionen Euro mit Bewerbungsfrist bis Oktober 2026.
50 % ähnlichVersand von Dialogpost für Mailingprogramm Kinder- und Jugendgesundheit
Berlin · Offen · Frist 21.09.2026
Der AOK-Bundesverband schreibt im Auftrag von acht AOKs einen Rahmenvertrag über den Versand von Dialogpost-Mailings aus. Das Programm informiert Versicherte über Früherkennungsuntersuchungen (U-Untersuchungen) und besondere Anlässe wie Schulstart. Die Ausschreibung umfasst acht regionale Lose für verschiedene AOK-Regionen mit einer Vertragslaufzeit von 1.350 Tagen und einem geschätzten Gesamtwert von etwa 3,16 Millionen Euro.
47 % ähnlichGanzheitliche Scan- und Belegverarbeitung für Rechnungsprüfungsprozesse
Düsseldorf · Offen · Frist 06.10.2026
Die AOK Rheinland/Hamburg beschafft externe Dienstleistungen zur Annahme, Digitalisierung und Verarbeitung von Belegen für die Rechnungsprüfung nach den Vorgaben des Sozialgesetzbuchs (SGB), insbesondere für die Bereiche Hilfsmittel, Heilmittel, Fahrkosten, Rehasport, Pflege und Hebammenleistungen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 10 Millionen Euro; der Leistungsort liegt in der Region Düsseldorf. Die Vertragslaufzeit beträgt 720 Tage, Angebote können bis zum 6. Oktober 2026, 10:00 Uhr, eingereicht werden.
45 % ähnlichService-Center-Dienstleistungen für Telefonüberlauf einer Krankenkassen-Hotline
Berlin · Offen · Frist 24.09.2026
Die BundesInnungskrankenkasse Gesundheit (BIG direkt gesund) sucht einen externen Service-Center-Dienstleister zur Abfederung von Telefonüberlauf ihrer 24-Stunden-Hotline für Versicherte während der Kernzeiten. Es handelt sich um unterstützende Kommunikationsleistungen, die nach Sozialgesetzbuch augelagert werden dürfen. Die Ausschreibung ist offen für alle Bieter und hat eine Abgabefrist bis zum 24. September 2026.
45 % ähnlichIT-Wartungsvertrag für EDV-Systeme
Deggendorf · Offen · Frist 12.10.2026
Das Bezirksklinikum Mainkofen in Deggendorf beschafft einen IT-Wartungsvertrag nach den Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT). Der geschätzte Auftragswert beträgt 1,3 Millionen Euro. Die Vertragslaufzeit ist vom 1. April 2027 bis zum 31. März 2032 vorgesehen, mit zwei Optionen zur Verlängerung um jeweils zwölf Monate. Angebote müssen bis zum 12. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
43 % ähnlichRahmenvereinbarung für Pflanzen, Pflanzanlagen, Ausstattung, Montage und Pflege
Saarbrücken · Offen · Frist 16.10.2026
Die Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse mit Sitz in Saarbrücken beschafft Pflanzen, Pflanzanlagen und weitere Elemente einschließlich Vermessung, Lieferung, Befestigung, Montage und Aufstellung. Zusätzlich ist über die Laufzeit ein Pflegevertrag vorgesehen. Das geschätzte Gesamtvolumen beträgt rund 1.723.000 Euro netto, der Höchstwert 1.895.300 Euro netto; die Rahmenvereinbarung läuft 720 Tage in der Region Rheinland-Pfalz/Saarland. Angebote können bis zum 16. Oktober 2026, 08:00 Uhr, eingereicht werden.
42 % ähnlichTelefonischer und schriftlicher Kundenservice für ein kommunales Energieversorgungsunternehmen
München · Offen · Frist 19.10.2026
Die SWM Kundenservice GmbH in München sucht externe Dienstleister für die telefonische und schriftliche Bearbeitung von Kundenanliegen eines kommunalen Energieversorgungsunternehmens, etwa zu Lieferbeginn und -ende, Stammdaten, Zählerständen, Rechnungen, Ratenplänen sowie Preisen und Produkten. Vorgesehen sind jährlich etwa 270.000 bis 560.000 Kontakte im Frontoffice sowie bis zu 45.000 Kontakte im Backoffice; optionale Zusatzmengen können bei Lastspitzen, Preisanpassungen, Hausverwaltungs- und Leerstandsbearbeitungen abgerufen werden. Die Leistungen sind grundsätzlich montags bis freitags von 08:00 bis 20:00 Uhr nach der Feiertagsregelung Bayerns zu erbringen; die Angebotsfrist endet am 19. Oktober 2026 um 08:00 Uhr koordinierter Weltzeit.
40 % ähnlichBereitstellung, Anbindung und Betrieb einer Conversational-AI-Plattform
Offen · Frist 29.09.2026
Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein beschafft die Bereitstellung, Anbindung und den Betrieb einer Plattform für dialogbasierte künstliche Intelligenz. Der Auftrag ist der Region Nordrhein-Westfalen zugeordnet; Angebote müssen bis zum 29. September 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden. Angaben zu Auftragswert, Laufzeit und konkretem Umfang liegen nicht vor.
39 % ähnlichNicht-exklusive Rabattverträge für Blutzuckerteststreifen
München · Offen · Frist 03.07.2027
Die AOK Bayern – Die Gesundheitskasse beabsichtigt, mit allen geeigneten Anbietern von Blutzuckerteststreifen identische, nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Absatz 8 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) zu schließen. Das Open-House-Modell gilt für Bayern; ein geschätzter Auftragswert ist nicht angegeben. Die Verträge können frühestens zum 1. September 2025 beginnen, enden am 31. August 2027 und können spätestens bis zum 3. Juli 2027 geschlossen werden.
38 % ähnlichBewirtschaftung von wiederaufbereitbarem chirurgischem Instrumentarium
Augsburg · Offen · Frist 21.09.2026
Das Universitätsklinikum Augsburg schreibt die europaweite Bewirtschaftung von wiederaufbereitbarem chirurgischem Instrumentarium aus. Der Auftrag umfasst Organisation, Instandhaltung, Instandsetzung, Qualitätssicherung und Dokumentation. Der geschätzte Auftragswert beträgt rund 3,84 Mio. EUR und die Vertragslaufzeit ist mit 1460 Tagen etwa vier Jahre. Die Vergabe erfolgt in einem Los nach dem Verfahren "neg-w-call".
38 % ähnlichRahmenvertrag für betrieblich-medizinische Screenings zur betrieblichen Gesundheitsförderung
Wuppertal · Offen · Frist 21.10.2026
Die BARMER Beschaffung und Vergabe mit Sitz in Wuppertal schreibt einen Rahmenvertrag für verschiedene betrieblich-medizinische Screening-Angebote im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung aus. Vorgesehen sind über eine Vertragslaufzeit von vier Jahren höchstens 5.300 Maßnahmen; die konkreten Schätzmengen je Screening-Variante ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis. Der Auftrag ist der NUTS-Region DEA1A zugeordnet, und die Angebotsfrist endet am 21. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (UTC).
38 % ähnlichRahmenvertrag über die Lieferung von Haushaltsgeräten und Unterhaltungselektronik
Haar · Offen · Frist 06.10.2026
Das kbo-Isar-Amper-Klinikum München-Ost in Haar bei München sucht einen Rahmenvertrag für die Lieferung von Haushaltsgeräten („weiße Ware“) und Unterhaltungselektronik („braune Ware“). Der Auftrag wird für die Region Haar ausgeschrieben; als Frist ist der 6. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (koordinierte Weltzeit) angegeben, und der geschätzte Auftragswert beträgt laut Ausschreibung 1 Euro.
37 % ähnlichArbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung der Mitarbeitenden
Wuppertal · Offen · Frist 05.10.2026
Die gkv informatik eGbR mit Sitz in Wuppertal sucht ein externes Unternehmen für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung ihrer Mitarbeitenden. Der geschätzte Auftragswert beträgt 563.531 Euro; die vorgesehene Laufzeit umfasst 365 Tage. Angebote können bis zum 5. Oktober 2026, 10:00 Uhr, eingereicht werden.
37 % ähnlichImplementierung und Wartung eines Zutrittskontrollsystems
60311 Frankfurt am Main · Offen · Frist 30.09.2026
Die AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen beschafft die Implementierung und anschließende Wartung eines Zutrittskontrollsystems. Der Auftrag betrifft die Region DE7, die Hessen umfasst. Ein geschätzter Auftragswert und ein genauer Leistungszeitraum sind nicht angegeben; die Frist endet am 30. September 2026 um 08:00 Uhr.
36 % ähnlichFassadenarbeiten am Standort der Techniker Krankenkasse in München
21376 Salzhausen · Offen · Frist 15.10.2026
Die Techniker Krankenkasse schreibt Fassadenarbeiten an ihrem Standort in München aus. Die Ausschreibung ist der Region Bayern (NUTS-Code DE2) zugeordnet; ein Auftragswert oder genauer Leistungsumfang ist nicht angegeben. Angebote können bis zum 15. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
36 % ähnlichLieferung von elektrischer Energie für Gesundheitseinrichtungen in Oberfranken 2027–2028
Bayreuth · Offen · Frist 28.09.2026
Der Bezirk Oberfranken beschafft namens und im Auftrag des Kommunalunternehmens Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken (GeBO) elektrische Energie für mehrere Krankenhäuser, Kliniken und Tageskliniken. Die Ausschreibung umfasst sechs Lose mit einem voraussichtlichen Gesamtvolumen von rund 8,8 Millionen Kilowattstunden in Oberfranken; die Lieferung ist vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2028 vorgesehen. Angebote müssen bis zum 28. September 2026, 7:00 Uhr, eingereicht werden; einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.
36 % ähnlichBereitstellung, Anbindung und Betrieb einer Conversational-AI-Plattform
Offen · Frist 29.09.2026
Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein beschafft die Bereitstellung, Anbindung und den laufenden Betrieb einer Conversational-AI-Plattform für dialogbasierte Anwendungen. Der Leistungsort liegt in der Region Nordrhein-Westfalen (NUTS-Code DEA); konkrete Mengen oder ein Auftragswert sind nicht angegeben. Die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 08:00 Uhr.
35 % ähnlichBewerbungsmanagement mit Selbstvermarktung für Arbeitsuchende
Offen · Frist 29.09.2026
Die Bundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum Bayern, beschafft die Konzeption und Durchführung einer individuellen Maßnahme zum Bewerbungsmanagement mit Selbstvermarktung. Grundlage ist § 45 Absatz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III). Der Umfang beträgt insgesamt etwa 2.400 Stunden im Bezirk der Agentur für Arbeit Bamberg-Coburg; die Frist endet am 29. September 2026 um 09:00 Uhr.
35 % ähnlichBetriebshygienebedarf mit Serviceleistungen und Bestellsoftware
Kempten (Allgäu) · Offen · Frist 02.10.2026
Die Stadt Kempten (Allgäu) beschafft Betriebshygieneartikel für etwa 75 Liegenschaften der Stadt, der Stadt Kempten (Allgäu) Service GmbH und verwalteter Stiftungen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 696.000 Euro. Zusätzlich werden Serviceleistungen sowie eine Bestell- und Wirtschaftlichkeitssoftware verlangt. Die Rahmenvereinbarung läuft zwei Jahre mit einer Verlängerungsoption um ein Jahr; Angebote sind bis zum 2. Oktober 2026 um 08:00 Uhr einzureichen.
35 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
3 abgerufene Dateien sind hinterlegt. Der letzte Abruf ist abgeschlossen. Die Vollständigkeit gegenüber dem Ursprungsportal ist nicht bestätigt.
Letzter dokumentierter Abruf: 12.09.2026, 09:19 (Europe/Berlin)
Anlage 3_Standard-CRM-Callcenter Schnittstelle (Dateischnittstelle CRM).pdf
PDF · 4.083.862 Bytes · Quelle: www.dtvp.de
Vergabeunterlagen.pdf
PDF · 1.113.886 Bytes · Quelle: www.dtvp.de
Preisblatt.xlsx
XLSX · 12.789 Bytes · Quelle: www.dtvp.de
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
19 vergleichbare Verfahren, davon 14 mit erfasstem Zuschlag · 106 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 902.777,92 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 6 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
think about it GmbH · Münster
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
PIMA Health & Safety GmbH · Wiesbaden
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
OrganicGarden AG · St. Wolfgang
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Foodvarieté GmbH
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
regiocom Customer Care SE · Magdeburg
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Foundever B.V. & Co. KG · Berlin
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
bfz gGmbH Mittelfranken · Nürnberg
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
roclub GmbH · Berlin
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
SCHNELL Trainingsgeräte · Peutenhausen
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
UNITY AG · Büren
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
- Wissenschaftliche Begleitung von Studien, Modellmaßnahmen und Informationsangeboten zur Pflege
Bundesministerium für Gesundheit · Bonn
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 28.02.2027
Auftragnehmer: Institut für Sozialforschung und Sozialwirtschaft e.V.
Vertragsschluss: 20.01.2025
Zuschlagswert: 1 EUR
- Call-Center-Dienstleistungen für telefonische und schriftliche Kundenanfragen
Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.10.2030
Auftragnehmer: regiocom Customer Care SE +1 weitere
Vertragsschluss: 27.07.2026
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Telemedizinische ärztliche Leistungen für 14 niedersächsische Justizvollzugsstandorte
Niedersächsische Justizministerium · Hannover
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 10.07.2032
Auftragnehmer: Nicht veröffentlicht
Zuschlagswert: 6.000.000 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
81739 · München
vergabestelle@bv.aok.de+49 8962730-0213 erfasste Verfahren, davon 1 vergeben. 211 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenFachbereich Vergabestelle
vergabestelle1@by.aok.de+49 8962730
TED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
vk@bundeskartellamt.bund.de
vk@bundeskartellamt.bund.de+49 228 9499-0
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 04:28 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 09.09.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 12.09.2026, 09:19 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
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- Wettbewerbsanalyse mit Zuschlagshistorie
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- Auftraggeber und Marktüberblick
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- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
- Angebotsorganisation und Projektmanagement
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Die Angaben zur konkreten Ausschreibung stehen in den Abschnitten darüber. Umfang und Verfügbarkeit der Unterlagen und Marktdaten hängen vom erfassten Verfahren ab. Persönliche Suchprofile und Teamfunktionen erfordern ein Konto; KI-Matching und KI-Checklistenprüfungen eine entsprechende Freischaltung. Die aktuellen Leistungen und Tarife stehen auf der Preisseite.
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