14_Hinweisblatt_zum Datenschutz BMG.pdf

Unterstützung von Kommunen beim Aufbau pflegefreundlicher Infrastrukturen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 02:05 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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Hinweisblatt zum Datenschutz

im Vergabeverfahren

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ein besonderes Anliegen.

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt – insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung – identifiziert werden kann.

Folgende Informationen sind Ihnen gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung [EU] 2016/679) bei Erhebung der personenbezogenen Daten mitzuteilen:

• zu Artikel 13 Abs. 1 a) und b)

Verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist das

Bundesministerium für Gesundheit D-53123 Bonn Telefon: +49 (0)228 99441-0 Fax: +49 (0)228 99441-4900 elektronische Post: poststelle@bmg.bund.de DE-Mail: poststelle@bundesgesundheitsministerium.de-mail.de

Bei konkreten Fragen zum Schutz Ihrer Daten wenden Sie sich bitte an die/den behördliche/n Datenschutzbeauftragte/n des BMG:

Bundesministerium für Gesundheit „Datenschutzbeauftragte/r“ D-11055 Berlin Telefon: +49 (0)228 99441-0 Fax: +49 (0)228 99441-4900 elektronische Post: DSB@bmg.bund.de

• zu Artikel 13 Abs. 1 c)

Die von Ihnen im Rahmen des Vergabeverfahrens und der Angebotsabgabe übermittelten personenbezogenen Daten werden ausschließlich in Zusammenhang mit diesem Verfahren und in Vorbereitung eines evtl. Vertragsverhältnisses auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 lit. b) und c) Datenschutz-Grundverordnung i.V.m. §§ 7, 55 BHO und den vergaberechtlichen Vorschriften im Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV) bzw. der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) im erforderlichen Umfang verarbeitet.

Im Falle einer Beauftragung, werden die erforderlichen personenbezogenen Daten wie Name, Adresse, Bankverbindung etc. von Ihnen und oder Ihren Unterauftragnehmer/n oder

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dem/den Mitglied/ern der Bietergemeinschaft gem. Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses verarbeitet.

• zu Artikel 13 Abs. 1 e)

Das Verfahren wird ggf. durch einen Dienstleister des BMG unterstützt. Dieser verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten in diesem Verfahren in unserem Auftrag.

Das BMG oder ggf. der Dienstleister, der uns in diesem Verfahren unterstützt, ist nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz und § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung anzufordern. Hierzu werden Ihre personenbezogenen Daten (Name und Adresse) an die dafür verantwortliche Stelle weitergeleitet (BfJ).

Europaweites Vergabeverfahren

Vor dem Vertragsschluss werden die Bieter, die nicht berücksichtigt werden sollen, in europaweiten Vergabeverfahren gemäß § 134 Abs. 1 GWB über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, informiert. Nach dem Vertragsschluss werden die nicht berücksichtigten Bewerber und Bieter gemäß § 62 Abs. 2 VgV zusätzlich auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots informiert.

Nationales Vergabeverfahren

Nach dem Abschluss eines nationalen Vergabeverfahrens werden die nichtberücksichtigten Bewerber und Bieter gemäß § 46 UVgO auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters über den Namen des erfolgreichen Bieters und die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots informiert.

• zu Artikel 13 Abs. 2 a)

Die übermittelten Unterlagen oder die in Zusammenhang mit dem Verfahren gestellten Anfragen und die darin enthaltenen personenbezogenen Daten werden im Rahmen der ordnungsgemäßen Geschäftsführung und zum Nachweis der ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert.

Soweit eine Beauftragung erfolgt, verlängert sich diese Frist um die Dauer des Vertragsverhältnisses.

• zu Artikel 13 Abs. 2 b)

Sie haben gegenüber dem BMG ein Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie gegebenenfalls auf Berichtigung, Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung dieser Daten und ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie ein etwaiges Recht auf Datenübertragbarkeit.

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Die vorgenannten Rechte können Sie unter poststelle@bmg.bund.de geltend machen.

• zu Artikel 13 Abs. 2 d)

Ihnen steht zudem ein Beschwerderecht bei der datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde, (Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit) zu.

• zu Artikel 13 Abs. 2 e)

Soweit Sie die notwendigen Informationen nicht bereitstellen, kann insbesondere über die Eignung und somit über Ihr Angebot nicht abschließend entschieden werden. Dies hat zur Folge, dass Ihr Angebot nicht berücksichtigt und infolgedessen auch keine Beauftragung erfolgen kann.

• zu Art. 13 Abs. 3

Ist beabsichtigt, die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den sie erhoben wurden, so stellen das BMG den betroffenen Personen vor dieser Weiterverarbeitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen zur Verfügung.

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