Konzeptstudie zur Infrastruktur für batterieelektrische Triebfahrzeuge in Thüringen

Status
Angebotsfrist abgelaufen
Angebotsfrist
17.09.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr
Erfüllungsregion
Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
13.08.2026
Bekanntmachungsnummer
563326-2026
Verfahrensnummer
e1ef0d21-d19e-4bfe-b4b8-87fd2103d56d
CPV-Codes
71335000 · Technische Studien

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Kurzbeschreibung

Der Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, beschafft eine Konzeptstudie zur Infrastruktur für den Einsatz batterieelektrischer Triebfahrzeuge auf den Relationen Erfurt–Würzburg und Eisenach–Neuhaus am Rennweg. Untersucht werden die Machbarkeit, der zeitliche Umsetzungsrahmen und der Gesamtwertumfang von Infrastrukturmaßnahmen, insbesondere die Verlängerung bestehender Oberleitungsanlagen und der Bau von Oberleitungsinselanlagen. Die Angebotsfrist endet am 17. September 2026 um 09:00 Uhr.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Der Freistaat Thüringen, endvertreten durch das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), beabsichtigt auf der Relation Erfurt – Würzburg sowie Eisenach – Neuhaus a. Rwg. den Einsatz insbesondere von CO2-neutralen Triebfahrzeugen mit alternativen Antriebstechnologien. Für einen Einsatz von batterieelektrischen Triebfahrzeugen sind Verlängerungen bestehender Oberleitungsanlagen sowie die Errichtung von Oberleitungsinselanlagen zu untersuchen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist hinsichtlich der Eisenbahninfrastruktur die Untersuchung der Machbarkeit, die Ermittlung der zeitlichen Umsetzbarkeit sowie die Ermittlung des Gesamtwertumfangs von infrastrukturellen Maßnahmen in den einzelnen Untersuchungsabschnitten.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Konzeptstudie „Errichtung von Infrastruktur für den Einsatz von BEMU im Vergabenetz SUN“

    Der Freistaat Thüringen, endvertreten durch das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), beabsichtigt auf der Relation Erfurt – Würzburg sowie Eisenach – Neuhaus a. Rwg. den Einsatz insbesondere von CO2-neutralen Triebfahrzeugen mit alternativen Antriebstechnologien. Für einen Einsatz von batterieelektrischen Triebfahrzeugen sind Verlängerungen bestehender Oberleitungsanlagen sowie die Errichtung von Oberleitungsinselanlagen zu untersuchen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist hinsichtlich der Eisenbahninfrastruktur die Untersuchung der Machbarkeit, die Ermittlung der zeitlichen Umsetzbarkeit sowie die Ermittlung des Gesamtwertumfangs von infrastrukturellen Maßnahmen in den einzelnen Untersuchungsabschnitten.

    Frist: 17.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Der Bieter ist vom Verfahren auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) und/oder § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). Zum Nachweis des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes muss der Bieter die ausgefüllte Anlage "Eigenerklärung zur Eignung" unter Wahrung der Textform mit dem Angebot einreichen. Der Bieter ist vom Verfahren auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Zum Nachweis des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes muss der Bieter die ausgefüllte Anlage "Eigenerklärung zur Eignung" unter Wahrung der Textform mit dem Angebot einreichen. Der Bieter ist vom Verfahren auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen). Zum Nachweis des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes muss der Bieter die ausgefüllte Anlage "Eigenerklärung zur Eignung" unter Wahrung der Textform mit dem Angebot einreichen. Der Bieter ist vom Verfahren auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) Zum Nachweis des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes muss der Bieter die ausgefüllte Anlage "Eigenerklärung zur Eignung" unter Wahrung der Textform mit dem Angebot einreichen. Der Bieter ist vom Verfahren auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen und/oder § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche). Zum Nachweis des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes muss der Bieter die ausgefüllte Anlage "Eigenerklärung zur Eignung" unter Wahrung der Textform mit dem Angebot einreichen Der Bieter wird vom Verfahren ausgeschlossen, wenn sein Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Bewerbers ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen des Bewerbers im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Ziffer 2 GWB. Zum Nachweis des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes muss der Bieter die ausgefüllte und unterschriebene Anlage "Eigenerklärung zur Eignung" unter Wahrung der Textform mit dem Angebot einreichen. In den Vergabebedingungen oder der Leistungsbeschreibung geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, können nach § 56 VgV bis zum Ablauf einer von den Auftraggebern zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Konzeptstudie „Errichtung von Infrastruktur für den Einsatz von BEMU im Vergabenetz SUN“

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Das Zuschlagskriterium ist ausschließlich der Preis.

Vergabeunterlagen

15 Dateien · geladen 15.09.2026
_Hinweise von der e-Vergabe.txtSonstiges1 KB
Bieterfrage 01.pdfSonstiges107 KBKlicken zum Anzeigen
00_Aufforderung zur Angebotsabgabe_SUN-BEMU.pdfAnschreiben197 KBKlicken zum Anzeigen
01_Anlage 1 Leistungsbeschreibung SUN-BEMU.pdfLVLeistungsverzeichnis2,8 MBKlicken zum Anzeigen
02_Anlage 2 Kalkulationsschema SUN-BEMU.xlsxSonstiges13 KBKlicken zum Anzeigen
03_Anlage 3 Vertrag_Konzeptstudie SUN-BEMU.docxVertragsbedingungen38 KBKlicken zum Anzeigen
04_Anlage 4 Informationsblatt Datenschutz_SUN-BEMU.pdfSonstiges135 KBKlicken zum Anzeigen
05_Anlage 5 Angebotsschreiben_SUN-BEMU.docxAnschreiben38 KBKlicken zum Anzeigen
06_Anlage 6 Eigenerklaerung_Eignung_SUN-BEMU.docxFormular40 KBKlicken zum Anzeigen
07_Anlage 7 Nachauftragnehmer_SUN-BEMU.docxSonstiges25 KBKlicken zum Anzeigen
08_Anlage 8 Bietergemeinschaft_SUN-BEMU.docxSonstiges26 KBKlicken zum Anzeigen
09_Anlage 9 Hinweisblatt_Belehrung _ 14 ThürVgG.pdfSonstiges184 KBKlicken zum Anzeigen
10_Anlage 10 Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz.pdfFormular62 KBKlicken zum Anzeigen
11_Anlage 11 Erläuterungen_zur Eigenerklärung.pdfFormular153 KBKlicken zum Anzeigen
12_Anlage 12 Formblatt Russlandsanktionen.pdfFormular170 KBKlicken zum Anzeigen

Anforderungen

Der Bieter ist vom Verfahren auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) und/oder § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). Zum Nachweis des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes muss der Bieter die ausgefüllte Anlage "Eigenerklärung zur Eignung" unter Wahrung der Textform mit dem Angebot einreichen. Der Bieter ist vom Verfahren auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Zum Nachweis des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes muss der Bieter die ausgefüllte Anlage "Eigenerklärung zur Eignung" unter Wahrung der Textform mit dem Angebot einreichen. Der Bieter ist vom Verfahren auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen). Zum Nachweis des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes muss der Bieter die ausgefüllte Anlage "Eigenerklärung zur Eignung" unter Wahrung der Textform mit dem Angebot einreichen. Der Bieter ist vom Verfahren auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) Zum Nachweis des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes muss der Bieter die ausgefüllte Anlage "Eigenerklärung zur Eignung" unter Wahrung der Textform mit dem Angebot einreichen. Der Bieter ist vom Verfahren auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen und/oder § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche). Zum Nachweis des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes muss der Bieter die ausgefüllte Anlage "Eigenerklärung zur Eignung" unter Wahrung der Textform mit dem Angebot einreichen Der Bieter wird vom Verfahren ausgeschlossen, wenn sein Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Bewerbers ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen des Bewerbers im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Ziffer 2 GWB. Zum Nachweis des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes muss der Bieter die ausgefüllte und unterschriebene Anlage "Eigenerklärung zur Eignung" unter Wahrung der Textform mit dem Angebot einreichen. In den Vergabebedingungen oder der Leistungsbeschreibung geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, können nach § 56 VgV bis zum Ablauf einer von den Auftraggebern zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 14.08.2026BekanntmachungBekanntmachung 882313
Vergleichbare Verfahren4vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag1 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu Schätzwertzu wenig Vergleichswerte

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Wer schreibt solche Vergaben aus?

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OBOmnibusunternehmen Beck+Schubert GmbH & Co. KGAalen120.04.2026

Laufende Rahmenverträge

bundesweit

Keine laufenden Rahmenverträge mit gemeinsamem CPV-Code bekannt.

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

Aktiv seit 2026 · 7 Verfahren
Profil öffnen
Verfahren pro Jahr7Ø seit 2026
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 7 seit 2026Spitze KW 36 · 2026 · 3

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
Noch keine Zuschlagsmeldungen dieses Auftraggebers bekannt.

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Keine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.

Letzte Verfahren

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