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Ausschreibung Konzeptstudie „Errichtung von Infrastruktur für den Einsatz von BEMU im Vergabenetz SUN“
Aufforderung zur Angebotsabgabe Konzeptstudie „Errichtung von Infrastruktur für den Einsatz von BEMU im Vergabenetz SUN“
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Freistaat Thüringen, endvertreten durch das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), beabsichtigt auf der Relation Erfurt – Würzburg sowie Eisenach – Neuhaus a. Rwg. den Einsatz insbesondere von CO2-neutralen Triebfahrzeugen mit alternativen Antriebstechnologien. Für den Einsatz von batterieelektrischen Triebfahrzeugen sind Verlängerungen bestehender Oberleitungsanlagen sowie die Errichtung von Oberleitungsinselanlagen zu untersuchen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist hinsichtlich der Eisenbahninfrastruktur die Untersuchung der Machbarkeit, die Ermittlung der zeitlichen Umsetzbarkeit sowie die Ermittlung des Gesamtwertumfangs von infrastrukturellen Maßnahmen in den einzelnen Untersuchungsabschnitten.
Die Vergabe erfolgt auf der Grundlage der Vergabeverordnung (VgV) sowie des Thüringer Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge (ThürVgG) in der aktuellen Fassung.
1 Gegenstand und Ziele der Ausschreibung 1.1 Auftraggeber Auftraggeber ist der Freistaat Thüringen, dieses endvertreten durch das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV).
Ansprechpartner der Bieter in allen das Vergabeverfahren betreffenden Fragen ist das TLBV, Referat 37 Schienenpersonennahverkehr, Schmidtstedter Straße 34, 99084 Erfurt.
1.2 Rahmenbedingung und Ziele der Ausschreibung Das TLBV benötigt zu dem v.g. Thema Untersuchungen, um eine Entscheidung über die weiteren Schritte einer Umsetzung festlegen und vorbereiten zu können.
Die für das Erstellen der Konzeptstudie erforderlichen Bestandsunterlagen sind durch den Ersteller der Konzeptstudie bei der DB InfraGO AG abzufordern (z.B. über IPID). Entstehende Kosten für die Beschaffung sind zu eruieren und einzukalkulieren.
Davon abweichend stellt der Auftraggeber Bestandsunterlagen der Leit- und Sicherungstechnik zur Verfügung.
Es sind zwei Abstimmungstermine im Angebotspreis mit einzukalkulieren (Anlaufberatung sowie ein Präsentationstermin). Der Präsentationstermin ist in den Räumlichkeiten des Auftraggebers vorzusehen. Entsprechende Dienstreisen sind einzukalkulieren.
Im Falle der Zuschlagserteilung ist das Leseexemplar sowie eine Präsentation der wesentlichen Ergebnisse bis zum 31. März 2027 zu erstellen und dem Auftraggeber
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vorzustellen. Eine ausführliche schriftliche Dokumentation (finales Abgabeexemplar) der Auftragsbearbeitung ist bis spätestens 14. April 2027 zu erstellen.
Eine Fertigstellung vor den oben genannten Terminen ist wünschenswert.
Es wird davon ausgegangen, dass für diese Leistungen keine Vor-Ort-Aufnahmen erforderlich sind. Sollte dies dennoch notwendig sein, hat der Auftragnehmer für die Sicherung seiner Beschäftigten gemäß den einschlägigen Regelungen und Bestimmungen Sorge zu tragen. Die Kosten für entsprechende Sicherungsleistungen durch eine für die DB AG präqualifizierte Sicherungsfirma sind dann einzukalkulieren.
1.3 Leistungsbeschreibung und fachliche Anforderungen an die Angebote Der Anlage 1 entnehmen Sie bitte die detaillierte Leistungsbeschreibung bzw. Angebotsinhalte sowie die jeweils verfügbaren Datengrundlagen.
1.4 Losbildung Eine losweise Vergabe erfolgt nicht.
1.5 Nebenangebote / Mehrere Hauptangebote Nebenangebote und Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen. Auch die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist unzulässig.
2 Ausschreibungsbedingungen 2.1 Art der Vergabe Das TLBV geht davon aus, dass der Auftragswert über dem EU-Schwellenwert nach § 106 GWB für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von 216.000 Euro liegen wird. Die Leistung wird gemäß § 15 VgV als Offenes Verfahren vergeben.
2.2 Unklarheiten, Fragen der Bieter Die Bieter haben sich unmittelbar nach dem Erhalt der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Bestehen nach Auffassung eines Bieters in den Vertragsunterlagen oder in diesen Vergabebedingungen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, so ist dies der Vergabestelle unverzüglich nach Feststellung mitzuteilen. Dies gilt auch für sonstige Fragen und Probleme bei der Angebotserstellung.
Während des Vergabeverfahrens erfolgt die Kommunikation ausschließlich über eine e- Vergabe-Plattform; dies gilt auch für die Einreichung von Rückfragen. Alle Fragen sind in deutscher Sprache zu stellen. Rückfragen werden allen Bietern anonymisiert über die e- Vergabe-Plattform bereitgestellt.
Die Frist für den Eingang von Bieterfragen endet am 09. September 2026.
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2.3 Angebotsfrist, Form und Inhalt der Angebote Bieter, die bereit sind die ausgeschriebenen Leistungen zu übernehmen, werden gebeten, Ihr Angebot bis zum 17.09.2026, 11:00 Uhr (Ablauf der Angebotsfrist) in deutscher Sprache über die e-Vergabe-Plattform, auf der die Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden, einzureichen. Die elektronische Übermittlung eines Angebotes erfolgt grundsätzlich durch einfaches Hochladen der Antrags- oder Angebotsunterlagen über die Vergabeplattform in Textform (gemäß § 53 Abs. 1 VgV i. V. m. § 126b BGB).
Bei der Textform ist nach § 126 b BGB eine lesbare Erklärung vorgeschrieben, in der die Person des Erklärenden genannt ist und die auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben wird. Ein dauerhafter Datenträger ist jedes Medium, das es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und geeignet, die Erklärung unverändert wiederzugeben (e-Vergabe-Plattform).
Die Angebote müssen nicht unterschrieben werden, sie gelten auch ohne Unterschrift durch das Hochladen im Vergabeportal als verbindlich abgegeben. Es muss aber erkennbar sein, wem das Angebot und ggf. weitere abzugebende Erklärungen zuzurechnen sind. Bei Dokumenten aus den Vergabeunterlagen, die ein entsprechendes Feld vorsehen, sind daher folgende Angaben erforderlich: Handelt es sich um eine natürliche Person, ist deren Name (Vor- und Nachname), bei juristischen Personen oder Handelsgesellschaften der Firmenname einschließlich der Rechtsform und Vor- und Nachname der natürlichen Person zu nennen, die das Angebot für die juristische Person abgibt. Eine elektronische Signatur ist nicht notwendig.
Angebote, die verspätet eingegangen sind, werden gemäß § 57 Abs. 1 VgV ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten.
Das Angebot muss vollständig sein und die Preise enthalten. Preisangebote, die unter Vorbehalt abgegeben werden, werden von der Wertung ausgeschlossen. In den Vergabebedingungen oder der Leistungsbeschreibung geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, können nach § 56 VgV bis zum Ablauf einer von den Auftraggebern zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, werden gemäß § 57 Abs. 1 VgV vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen sind unzulässig. Zudem gilt grundsätzlich § 57 VgV für den Ausschluss.
Bietergemeinschaften haben im Angebot jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Fehlt eine dieser Angaben, so ist sie vor der Zuschlagserteilung beizubringen.
Das Angebot und alle dazugehörigen Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Angebote, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, werden nicht berücksichtigt.
Im Angebot ist der Preis für die gemäß Leistungsbeschreibung geforderten Studieninhalte (in Euro) als Pauschalhonorar anzugeben. Die Mehrwertsteuer ist separat auszuweisen.
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2.4 Angebotsöffnung Die Angebotsöffnung erfolgt unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist. Bieter sind gemäß § 55 VgV Abs. 2 nicht zugelassen.
2.5 Aufklärung Statthaft sind Aufklärungen im Sinne von § 56 VgV mit dem Ziel, etwaige Zweifel über die Angebote oder die Bieter zu beheben.
2.6 Bindefrist / weiteres Vorgehen Die Bindefrist endet am 12.11.2026 (Ablauf der Bindefrist).
2.7 Zuschlagskriterien Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Das Zuschlagskriterium ist ausschließlich der Preis.
2.8 Zuschlagserteilung Die Erteilung des Zuschlags soll bis zum 27.10.2026 erfolgen.
2.9 Aufhebung des Vergabeverfahrens Das Vergabeverfahren kann unter den Voraussetzungen des § 63 VgV aufgehoben werden.
2.10 Erstattung von Aufwendungen
Für die Erstellung der Angebote erhalten die Bieter keine Vergütung. Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens entstehen, werden nicht erstattet.
2.11 Vertraulichkeit Der Auftraggeber sichert den Bietern eine vertrauliche Behandlung aller im Zusammenhang mit der Ausschreibung stehenden Dokumente und Informationen zu. Details entnehmen Sie bitte der Anlage 4 Information zum Datenschutz. Die Bieter haben die im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren überlassenen Unterlagen und die darin enthaltenen Informationen ebenfalls vertraulich zu behandeln.
3 Anforderungen an die Bieter, Eignungsnachweise 3.1 Ausschluss von Angeboten Öffentliche Aufträge werden gemäß § 42 VgV nur an solche Bieter vergeben, die nicht in entsprechender Anwendung der §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
3.2 Nachunternehmer Sollte ein Bieter bereits bei der Angebotsabgabe beabsichtigen Leistungen teilweise auf Nachunternehmer zu übertragen, so hat er dies unter Angabe der konkreten Leistung in seinem Angebot mittels des anliegenden Formblatt Nachunternehmer darzustellen. In diesem Fall sind dem Angebot des Weiteren die in Abschnitt 3.4 Beizubringende Nachweise
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und Unterlagen auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachauftragnehmer auf gesondertes Verlangen vorzulegen.
3.3 Fachliche Eignung Der Bieter hat seine fachliche Eignung für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen anhand Anlage 6 nachzuweisen.
3.4 Beizubringende Nachweise und Unterlagen Die Vorlage aussagekräftiger Unterlagen zur Berücksichtigung des Angebots ist Voraussetzung.
Hierzu gehören:
| An- lage Nr. | Titel | Das Form- blatt muss ausgefüllt sein [Ja/Nein] | Das Form- blatt muss unterzeichnet sein [Ja/Nein] |
|---|---|---|---|
| 2 | Kalkulationsschema | Ja | Nein |
| 3 | Vertrag | Ja | Ja |
| 5 | Angebotsschreiben | Ja | Ja |
| 6 | Eigenerklärung zur Eignung | Ja | Ja |
| 7 | Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen | ggf. Ja | ggf. Ja |
| 8 | Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft | ggf. Ja | ggf. Ja |
| 10 | Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz | Ja | Ja |
| 12 | Formblatt Russland-Sanktionen | Ja | Ja |
Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Erklärungen und Nachweise auffordern. Im Übrigen behält sich der Auftraggeber auch für die hiesigen Erklärungen und Nachweise Nachforderungen gemäß § 56 VgV vor.
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die vorstehenden beizubringenden Nachweise und Unterlagen (außer Anlage 2 und 5) von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft beizubringen.
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4 Nachprüfung des Vergabeverfahrens Folgende Stelle ist zuständig für die Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen:
Vergabekammer Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)
Geschäftsstelle der Vergabekammer Telefon: 0361 57332 1254 Fax: 0361 57332 1059 vergabekammer@tlvwa.thueringen.de
Postanschrift: Postfach 2249, 99403 Weimar.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Thomas Niksch Abteilungsleiter (ohne Unterschrift, Schreiben elektronisch erstellt)
Anlagen
- Anlage 1 Leistungsbeschreibung
- Anlage 2 Kalkulationsschema
- Anlage 3 Vertrag
- Anlage 4 Information Datenschutz
- Anlage 5 Formblatt Angebotsschreiben
- Anlage 6 Eigenerklärung zur Eignung
- Anlage 7 Formblatt Nachauftragnehmer
- Anlage 8 Formblatt Bietergemeinschaft
- Anlage 9 Informationspflicht der Vergabestelle und Nachprüfung Vergabeverfahrens nach § 14 ThürVgG
- Anlage 10 Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz
- Anlage 11 Erläuterungen zur Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz
- Anlage 12 Formblatt Russland-Sanktionen