10_Anlage 10 Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz.pdf

Konzeptstudie zur Infrastruktur für batterieelektrische Triebfahrzeuge in Thüringen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 19:41 (Europe/Berlin)

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Anlage 10 Konzeptstudie „Errichtung von Infrastruktur für den Einsatz von BEMU im Vergabenetz SUN“

Stand: 01.01.2024

Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gemäß § 8 Abs. 1 S. 1

  • Für Aufträge staatlicher Auftraggeber sowie Universitäten und ihrer Einrichtungen

Wichtiger Hinweis: Diese Eigenerklärung ist der Vergabestelle mit Abgabe des Angebots vollständig ausgefüllt vorzulegen. Wird keine unterschriebene Eigenerklärung abgegeben, wird das Angebot gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Nähere Details und rechtliche Hinweise zu den hier aufgelisteten Anforderungen, finden Sie auch in den „Erläuterungen zur Eigenerklärung", abrufbar unter: https://wirtschaft.thueringen.de/wirtschaft/wirtschaftsverwaltung/oeffentlichesauftragswesen/

I. Erklärung

Ich/Wir erkläre/erklären, dass mir/uns die Bestimmungen des Thüringer Vergabegesetzes bekannt sind und ich/wir insbesondere die folgenden daraus resultierenden Anforderungen und Verpflichtungen einhalten werde/werden:

  1. Die Pflicht zur Tariftreue gemäß § 6 Abs. 1 ThürVgG.
  2. Die Pflicht zur Zahlung des für repräsentativ erklärten Tarifentgelts (§ 6 Abs. 4 S. 1 und 2). Falls keine Bekanntgabe nach § 6 Abs. 4 S. 4 vorliegt oder das Entgelt geringer wäre als das Entgelt nach § 6 Abs. 4 S. 5, die Pflicht zur Zahlung eines Entgelts, das mindestens 1,50 Euro über dem aktuell gültigen gesetzlichen Mindestlohn liegt (§ 6 Abs. 4 S. 5 und 6 ThürVgG). Dies gilt auch für jedwede eingesetzte Nachunternehmer.
  3. Die Anforderungen des § 6 Abs. 5, den Einsatz von Leiharbeitskräften betreffend.
  4. Die Pflicht zur Entgeltgleichheit nach § 6 Abs. 10 ThürVgG.
  5. Die Notwendigkeit vor dem Einsatz von jedweden Nachunternehmern gemäß § 7 Abs. 1 ThürVgG die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.
  6. Die Weitergabe der aus dem ThürVgG resultierenden Pflichten an jedweden von mir/ uns eingesetzten Nachunternehmer gemäß § 7 Abs. 2 und 4 ThürVgG und damit einhergehend auch meine/ unsere Verpflichtung zur Kontrolle der Einhaltung dieser Pflichten durch alle Nachunternehmer.
  7. Die Pflicht zur Vorhaltung von Unterlagen durch mich/uns nach § 12 Abs. 1 sowie jedweden von mir/ uns eingesetzten Nachunternehmer nach § 12 Abs. 2 ThürVgG für Kontrollen, auf deren Möglichkeit ich auch meine/ unsere Beschäftigten hinweise.

Mir/ uns ist bewusst, dass die Nichteinhaltung der vorgenannten Verpflichtungen Sanktionen nach sich ziehen kann, namentlich die Verhängung von Vertragsstrafen gemäß § 13 Abs. 1, die fristlose Kündigung des Vertrages gemäß § 13 Abs. 2 oder der Ausschluss von Vergabeverfahren für eine Dauer von bis zu drei 3 Jahren gemäß § 13 Abs. 3 ThürVgG.

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II. Sanktionen gemäß § 13 Abs. 1 und 2 ThürVgG

Ich verpflichte mich / Wir verpflichten uns,

  1. für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine der Verpflichtungen nach §§ 6, 7 und 12 ThürVgV, eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 % des Auftragswertes (ohne Umsatzsteuer) an den Auftraggeber zu zahlen.
  2. zur Zahlung der Vertragsstrafe auch für den Fall, dass der Verstoß durch einen von mir/uns eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird, es sei denn, dass ich/wir den Verstoß weder kannte(n) noch kennen musste(n)

Mir/Uns ist bewusst, dass nach § 13 Abs. 4 ThürVgG die Geltendmachung dieser Vertragsstrafe von der Geltendmachung einer Vertragsstrafe aus anderen Gründen sowie der Geltendmachung sonstiger Ansprüche unberührt bleibt.

Weiter wird vereinbart, dass

  1. Der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt ist, wenn wir oder ein von mir/uns eingesetzter Nachunternehmer die aus dem § 6 ThürVgG resultierenden Anforderungen schuldhaft nicht erfüllen oder wenn schuldhaft gegen die Verpflichtungen der §§ 7 und 12 Abs. 2 ThürVgG verstoßen wird.

Vergabenummer:

Name/ Stempel des Bieters Ort, Datum Unterschrift

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