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Anlage 10 Konzeptstudie „Errichtung von Infrastruktur für den Einsatz von BEMU im Vergabenetz SUN“
Stand: 01.01.2024
Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gemäß § 8 Abs. 1 S. 1
- Für Aufträge staatlicher Auftraggeber sowie Universitäten und ihrer Einrichtungen
Wichtiger Hinweis: Diese Eigenerklärung ist der Vergabestelle mit Abgabe des Angebots vollständig ausgefüllt vorzulegen. Wird keine unterschriebene Eigenerklärung abgegeben, wird das Angebot gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Nähere Details und rechtliche Hinweise zu den hier aufgelisteten Anforderungen, finden Sie auch in den „Erläuterungen zur Eigenerklärung", abrufbar unter: https://wirtschaft.thueringen.de/wirtschaft/wirtschaftsverwaltung/oeffentlichesauftragswesen/
I. Erklärung
Ich/Wir erkläre/erklären, dass mir/uns die Bestimmungen des Thüringer Vergabegesetzes bekannt sind und ich/wir insbesondere die folgenden daraus resultierenden Anforderungen und Verpflichtungen einhalten werde/werden:
- Die Pflicht zur Tariftreue gemäß § 6 Abs. 1 ThürVgG.
- Die Pflicht zur Zahlung des für repräsentativ erklärten Tarifentgelts (§ 6 Abs. 4 S. 1 und 2). Falls keine Bekanntgabe nach § 6 Abs. 4 S. 4 vorliegt oder das Entgelt geringer wäre als das Entgelt nach § 6 Abs. 4 S. 5, die Pflicht zur Zahlung eines Entgelts, das mindestens 1,50 Euro über dem aktuell gültigen gesetzlichen Mindestlohn liegt (§ 6 Abs. 4 S. 5 und 6 ThürVgG). Dies gilt auch für jedwede eingesetzte Nachunternehmer.
- Die Anforderungen des § 6 Abs. 5, den Einsatz von Leiharbeitskräften betreffend.
- Die Pflicht zur Entgeltgleichheit nach § 6 Abs. 10 ThürVgG.
- Die Notwendigkeit vor dem Einsatz von jedweden Nachunternehmern gemäß § 7 Abs. 1 ThürVgG die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.
- Die Weitergabe der aus dem ThürVgG resultierenden Pflichten an jedweden von mir/ uns eingesetzten Nachunternehmer gemäß § 7 Abs. 2 und 4 ThürVgG und damit einhergehend auch meine/ unsere Verpflichtung zur Kontrolle der Einhaltung dieser Pflichten durch alle Nachunternehmer.
- Die Pflicht zur Vorhaltung von Unterlagen durch mich/uns nach § 12 Abs. 1 sowie jedweden von mir/ uns eingesetzten Nachunternehmer nach § 12 Abs. 2 ThürVgG für Kontrollen, auf deren Möglichkeit ich auch meine/ unsere Beschäftigten hinweise.
Mir/ uns ist bewusst, dass die Nichteinhaltung der vorgenannten Verpflichtungen Sanktionen nach sich ziehen kann, namentlich die Verhängung von Vertragsstrafen gemäß § 13 Abs. 1, die fristlose Kündigung des Vertrages gemäß § 13 Abs. 2 oder der Ausschluss von Vergabeverfahren für eine Dauer von bis zu drei 3 Jahren gemäß § 13 Abs. 3 ThürVgG.
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II. Sanktionen gemäß § 13 Abs. 1 und 2 ThürVgG
Ich verpflichte mich / Wir verpflichten uns,
- für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine der Verpflichtungen nach §§ 6, 7 und 12 ThürVgV, eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 % des Auftragswertes (ohne Umsatzsteuer) an den Auftraggeber zu zahlen.
- zur Zahlung der Vertragsstrafe auch für den Fall, dass der Verstoß durch einen von mir/uns eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird, es sei denn, dass ich/wir den Verstoß weder kannte(n) noch kennen musste(n)
Mir/Uns ist bewusst, dass nach § 13 Abs. 4 ThürVgG die Geltendmachung dieser Vertragsstrafe von der Geltendmachung einer Vertragsstrafe aus anderen Gründen sowie der Geltendmachung sonstiger Ansprüche unberührt bleibt.
Weiter wird vereinbart, dass
- Der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt ist, wenn wir oder ein von mir/uns eingesetzter Nachunternehmer die aus dem § 6 ThürVgG resultierenden Anforderungen schuldhaft nicht erfüllen oder wenn schuldhaft gegen die Verpflichtungen der §§ 7 und 12 Abs. 2 ThürVgG verstoßen wird.
Vergabenummer:
Name/ Stempel des Bieters Ort, Datum Unterschrift
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