Rahmenvereinbarung für Supervision von Polizeibediensteten in Hessen

Status
Offen
Angebotsfrist
23.09.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Beschaffungen-
Erfüllungsregion
Hessen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
21.08.2026
Bekanntmachungsnummer
579387-2026
Verfahrensnummer
a9252428-7899-4022-9aa7-7c20f5db90b4
CPV-Codes
85312320 · Beratungsdienste

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Kurzbeschreibung

Das Land Hessen beabsichtigt, über eine Rahmenvereinbarung ab 2027 ein Beratungsangebot zur Supervision für seine Polizeibediensteten aufzubauen. Ziel ist die Einrichtung eines Fachkräfte‑Pools, aus dem künftig Supervisionsleistungen abgerufen werden können. Die Vergabe erfolgt in einem Los, das die gesamte Supervision für das Bundesland abdeckt. Die Frist für die Angebotsabgabe endet am 23. September 2026.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Rahmenvereinbarung zur Implementierung des Beratungsangebots "Supervision" für Polizeibedienstete in Hessen in den Jahren 2027 ff.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Rahmenvereinbarung zur Supervision für Polizeibedienstete in Hessen 2027 ff. (HöMS)

    Gegenstand der Ausschreibung ist die Bildung eines Fachkräfte-Pools für die hessenweite Implementierung des Beratungsangebotes "Supervision" für Polizeibedienstete. Hierfür sollen Rahmenvereinbarungen mit Supervisorinnen und Supervisoren geschlossen werden (nachfolgend Auftragnehmer genannt). Bei der Ausschreibung geht es nicht um die Vergabe von konkreten Supervisionsaufträgen. Derzeit gehören der Organisation mehr als 20.000 Beschäftigte an, die sich in die Berufsgruppen der Polizeivollzugsbeamten, Fach- und Verwaltungsbeamten sowie der Tarifbeschäftigten (einschließlich der Wachpolizei) gliedern. Der Polizeiberuf geht mit einer hohen Komplexität an Aufgaben und Anforderungen an die Einzelnen einher. Dabei steigen nicht nur die Ansprüche an die fachliche Kompetenz, sondern auch an die persönlichen und sozialen Kompetenzen der Beschäftigten. In ihrem alltäglichen Dienst werden insbesondere Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte (PVB) mit unterschiedlichsten, oftmals potentiell belastenden Situationen und Anforderungen konfrontiert, die individuell verarbeitet und bewältigt werden müssen. Sie müssen damit umgehen, gesellschaftliche Spannungsfelder sowohl persönlich als auch aus der Rolle der Polizei heraus nicht lösen zu können. Das Angebot der Supervision verfolgt das Ziel, den besonderen psychischen Belastungen, die mit einer Beschäftigung bei der hessischen Polizei einhergehen, durch präventive Maßnahmen entgegenzuwirken. Dazu zählt, die Teilnehmenden für die individuelle Bewältigung der vielfältigen tätigkeitsbezogenen Anforderungen zu befähigen, um berufsbedingten Beanspruchungen entgegenzuwirken sowie zur kritischen Reflexion ihres beruflichen Handelns sowie ihrer beruflichen Rolle. Die Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HöMS) wird durch das ZPD, Hauptsachgebiet Gesundheit und Fürsorge (HSG 4), für die Umsetzung des Beratungsangebotes "Supervision" einen Pool von Supervisorinnen und Supervisoren in 7 Regionallosen zusammenstellen, die für die Bediensteten der hessischen Polizei sowie der HöMS, des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) und dem Hessischen Ministerium des Inneren, für Sicherheit und Heimatschutz (HMdI) folgende Leistungen erbringen sollen: - Team-/Gruppensupervision - Einzelsupervision Die Leistungen sollen vorrangig in Team-/Gruppensitzungen erbracht werden. In Einzelfällen können auch Einzelsitzungen durchgeführt werden. Dabei sind die Termine grundsätzlich in Präsenz durchzuführen. Es handelt sich hierbei um freiberufliche Dienstleistungen. Die Leistung beginnt voraussichtlich zum 01.01.2027, spätestens jedoch mit Zuschlagserteilung, und endet am 31.12.2030. Die Zusammenarbeit im Sinne der Rahmenvereinbarung kann mit einer Frist von vier Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende beendet werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Die Kündigung der Rahmenvereinbarung bedarf der Schriftform. Im Fall der vorzeitigen Beendigung der Zusammenarbeit gemäß § 5 Abs. 2 sind alle laufenden Supervisionsprozesse angemessen zu beenden. Der Auftraggeber kann die Rahmenvereinbarung ohne Wahrung einer Frist außerordentlich kündigen, wenn die erforderlichen Haushaltsmittel nicht zur Verfügung stehen. Der Auftraggeber hat diese Haushaltsmittel im Haushaltsjahr der Beauftragung beantragt und wird sich für deren Bewilligung einsetzen. Erstreckt sich die Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf weitere Haushaltsjahre, wird der Auftraggeber die erforderlichen Haushaltsmittel erneut beantragen. Auf Verlangen der externen Supervisionskraft hat sich der Auftraggeber einmal innerhalb des jeweils laufenden Haushaltsjahres zum Vorhandensein ausreichender Haushaltsmittel zu erklären. Der Auftraggeber schätzt den Gesamtauftragswert auf 300.000 Euro brutto pro Vertragsjahr und 1.200.000 Euro brutto für die maximale Vertragslaufzeit. In Hinsicht auf Umfang und Häufigkeit der Aufträge innerhalb dieser Rahmenvereinbarung werden jedoch keine Zusagen bezüglich der Beauftragungen bzw. Inanspruchnahme der Leistungen der Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer gemacht. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, das Höchstbudget aus dieser Rahmenvereinbarung in Anspruch zu nehmen, weder ganz noch teilweise. Für diese Rahmenvereinbarung werden keinerlei Exklusivrechte vergeben.

    Frist: 23.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen) Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen) Nachforderung im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten des § 56 VgV

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LOT-0000 · Rahmenvereinbarung zur Supervision für Polizeibedienstete in Hessen 2027 ff. (HöMS)

Anzahl Berufsjahre
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Preis
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Vergabeunterlagen

15 Dateien · geladen 11.09.2026
BVB_Hessen.pdfSonstiges313 KBKlicken zum Anzeigen
Eigenerklärungen_Supervision.pdfFormular302 KBKlicken zum Anzeigen
Ergaenzung_zur_Angebotsaufforderung.pdfSonstiges118 KBKlicken zum Anzeigen
Erklaerung_Eignung.pdfFormular20 KBKlicken zum Anzeigen
Erklaerung_RUS_Sanktionen.pdfFormular244 KBKlicken zum Anzeigen
Leeres_Dokument.pdfSonstiges6 KBKlicken zum Anzeigen
Leistungsbeschreibung.pdfLVLeistungsverzeichnis197 KBKlicken zum Anzeigen
Verpflichtungserklaerung_Tariftreue.pdfVertragsbedingungen98 KBKlicken zum Anzeigen
VHB_ANGEBOTSSCHREIBEN.pdfAnschreiben5 KBKlicken zum Anzeigen
235_Verzeichnis_Unternehmerleistungen.pdfSonstiges623 KBKlicken zum Anzeigen
236_Verpflichtungserklaerung.pdfFormular629 KBKlicken zum Anzeigen
631_EU_Aufforderung_zur_Abgabe_eines_Angebots_EU.pdfAnschreiben192 KBKlicken zum Anzeigen
632_EU_Bewerbungsbedingungen_EU.pdfAnschreiben46 KBKlicken zum Anzeigen
634_Besondere_Vertragsbedingungen.pdfVertragsbedingungen663 KBKlicken zum Anzeigen
635_ZVB.pdfSonstiges713 KBKlicken zum Anzeigen

Anforderungen

Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen) Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen) Nachforderung im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten des § 56 VgV

Änderungen und Bieterfragen

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Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

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Laufende Rahmenverträge

bundesweit

Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Beschaffungen-

Aktiv seit 2026 · 13 Verfahren
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Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 13 seit 2026Spitze KW 33 · 2026 · 2

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