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Ergänzung zur Angebotsaufforderung
Vergabenummer: VG-0437-2026-0049 Leistung: Rahmenvereinbarungen zur Implementation des Beratungsangebots „Supervision“ für Polizeibedienstete in Hessen 2027 ff. (HöMS)
- Informationen zur ausschreibenden Stelle
1.1 Vergabestelle/Ansprechpartner für Verfahrensfragen
Postanschrift der Vergabestelle: Hessisches Competence Center
- Delivery Center Beschaffungen -
Mainzer Straße 75
65189 Wiesbaden
Ansprechpartner: Hessisches Competence Center, - Delivery Center Beschaffungen -
Herr Resitis
Tel.-Nr: +49(611) 7038 577
Fax: +49(611) 327638412
E-Mail: beschaffung@hcc.hessen.de
Das HCC-ZB ist zentrale Beschaffungsstelle des Landes Hessen und führt dieses
Vergabeverfahren als Vergabestelle für die Hessische Hochschule für öffentliches Ma-
nagement und Sicherheit durch.
1.2 Vertragspartner/Auftraggeber Vertragspartner für den abzuschließenden Vertrag und somit vertragshaltende Stelle ist das Land Hessen, vertreten durch die
Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit
Schönbergstr. 100
651999 Wiesbaden
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Die vorstehend benannte vertragshaltende Stelle wird in den vorliegenden Ausschrei-
bungsunterlagen auch als Auftraggeber (AG) und der Bieter auch als Auftragnehmer
(AN) bezeichnet.
- Angebot
2.1 Allgemeines Kosten, die dem Bieter im Zusammenhang mit der Angebotserstellung und -abgabe
entstehen, sind von diesem selbst zu tragen.
Nebenangebote sind nicht zugelassen; dennoch abgegebene Nebenangebote werden
von der Wertung ausgeschlossen.
Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist unzulässig; werden dennoch mehrere Haupt-
angebote abgegeben, werden alle Angebote von der Wertung ausgeschlossen.
Der Bieter hat bei verlangter Aufklärung über sein Angebot oder seine Eignung sicher-
zustellen, dass zur Beantwortung des Aufklärungsbegehrens entscheidungsbefugte
Personen zur Verfügung stehen.
Hinweis zu Ziffer 3/Unterlagen des Formulars 631 EU (VgV - Aufforderung zur
Abgabe eines Angebots) Entgegen dem Wortlaut in Ziffer 3 des Formulars 631 EU fordert der Auftraggeber ab
einer Auftragssumme von mehr als 100.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhal-
ten soll, zur Bestätigung der Erklärung (Angebotsschreiben Nummer 6) eine Auskunft
aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt an.
Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister wird nicht mehr angefordert.
2.2 Angebotsabgabe / Form der Angebote und deren Einreichung In diesem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Abgabe von Angeboten in Textform
nach § 126b BGB mithilfe elektronischer Mittel zugelassen (vgl. § 53 Abs. 1 VgV).
Sie müssen nicht mit einer elektronischen Signatur nach § 53 Abs. 3 S. 2 VgV verse-
hen sein.
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist ausgeschlossen. Ebenso ist die Abgabe
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von Angeboten ausschließlich auf einem Datenträger (z. Bsp. USB-Sticks, CD-ROM),
per E-Mail oder per Telefax unzulässig.
Voraussetzung für die Abgabe eines Angebots ist die Registrierung auf der Vergabe-
plattform des Landes Hessen. Das Angebot ist elektronisch über die Vergabeplattform
des Landes Hessen mittels der dort bereitgestellten Software „AI Bietercockpit“ zu
übermitteln.
Sämtliche Informationen zu dem Vergabeverfahren (Bekanntmachung, Vergabeunter-
lagen, Bieterkommunikation) sind auf der Vergabeplattform des Landes Hessen
(https://vergabe.hessen.de) verfügbar. Das elektronische Angebot muss dort bis zum
Ende der festgelegten Angebotsfrist hinterlegt sein.
Eine Anleitung und die Systemvoraussetzungen entnehmen Sie bitte nachfolgendem
Link:
https://vergabe.hessen.de/NetServer/index.jsp?function=Generic&Page=software.jsp.
Bei Fragen bezüglich technischer Probleme mit der Vergabeplattform wenden Sie sich
bitte an die auf der Seite https://vergabe.hessen.de/NetServer/index.jsp?function=Ge-
neric&Page=kontakt&thContext=home genannten Kontaktadressen.
Die Software „AI-Bietercockpit“ verschlüsselt das Angebot und ermöglicht die elektroni-
sche Übersendung an die in der Software voreingestellte Adresse. Sämtliche zu einem
Angebot gehörenden Dokumente sind in einem Sendevorgang an die Vergabeplatt-
form des Landes Hessen zu übertragen.
Nach dem Eingang des Angebots wird dieses mit einem elektronischen Zeitstempel
versehen und bis zum Ende der Angebotsfrist verschlüsselt gehalten. Nach der Absen-
dung des Angebots erhalten Bieter eine elektronische Eingangsbestätigung, die neben
dem Eingangszeitpunkt auch eine eindeutige Kennzeichnung enthält. Dadurch wird die
technische Identifizierung des jeweiligen Angebots sichergestellt.
Angebote, die nicht in der vorstehend beschriebenen Form eingehen, werden
zwingend von der Wertung ausgeschlossen, § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV.
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2.3 Angebotsbestandteile/Liste der einzureichenden Unterlagen (=Angebot) Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind (soweit in der folgenden Auflistung
nichts anderes bestimmt ist) vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen und
ohne Unterschrift rechtsgültig. Die Unterlagen sind elektronisch ausfüllbar. Mit der Ein-
reichung in Textform nach § 126b BGB gelten die Unterlagen als unterschrieben.
2.3.1 Angebotsschreiben Dem Angebot ist die Datei „VHB_ANGEBOTSSCHREIBEN.aiform“ ausgefüllt beizu-
fügen. Darin sind das Datum und die Person des Erklärenden (letzteres siehe Feld
„Unterschrift“) anzugeben.
2.3.2 Leistungsverzeichnis Dem Angebot ist das aufgefüllte Leistungsverzeichnis beizufügen.
Bei zwei abgegebenen Leistungsverzeichnissen gilt bei widersprüchlichen Angaben
grundsätzlich das Leistungsverzeichnis, welches mittels der Software „AI-Bieter-
cockpit“ ausgefüllt und dessen Endpreis in das Angebotsschreiben übernommen
wurde.
2.3.3 Verpflichtungserklärung Tariftreue/Mindestlohn (siehe Datei „Verpflichtungserklaerung_Tariftreue.pdf“)
Bei Bietergemeinschaften ist diese von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft ein-
zureichen.
2.3.4 Eigenerklärung „Supervision“ (siehe Vordruck „Eigenerklaerung_Supervi-
sion.docx“) Die Eigenerklärung Supervision ist ausgefüllt mir dem Angebot einzureichen. Die im
Rahmen der Eigenerklärung geforderten Angaben sind zwingend zu machen.
Bei fehlenden oder nicht vollständigen Angaben im Rahmen des Dokuments bzw.
der genannten Nachweise / Urkunden kann das Angebot nicht berücksichtigt wer-
den. Die Eigenerklärung sowie die genannten Nachweise werden nicht nachgefor-
dert.
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Gemäß § 42 Abs. 4 VgV wird die Angebotsprüfung vor der Eignungsprüfung durch-
geführt. Dementsprechend werden folgende Erklärungen und Nachweise nur von
demjenigen Bieter gefordert, dem der Zuschlag erteilt werden soll. Hierzu erfolgt
nach Angebotswertung eine separate Aufforderung durch die Vergabestelle. Die
dann vorzulegenden Unterlagen sind innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen ein-
zureichen. Sollte keine fristgerechte Vorlage seitens des Bieters erfolgen, wird das
Angebot ausgeschlossen.
Diese Unterlagen können auch bereits mit dem Angebot eingereicht werden.
2.3.5 Erklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen (u.a. Vorliegen von Ausschluss- gründen nach § 123 und 124 GWB, Insolvenzverfahren (siehe Vordruck „Erklae-
rung_Eignung.pdf“))
Bei Bietergemeinschaften ist diese von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft ein-
zureichen.
2.3.6 Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russland-
Sanktionen) (siehe Datei „Erklaerung_RUS_Sanktionen.pdf“)
Bei Bietergemeinschaften ist diese von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft ein-
zureichen.
2.3.7 bei Tarifbindung des Bieters:
Bescheinigung eines Arbeitgeberverbandes oder einer Innung bzw. Bestäti-
gung der Gewerkschaft nach § 10 Abs. 1 S. 2 HVTG Tarifgebundene Unternehmen haben gem. § 10 Abs. 1 S. 2 HVTG zur Bewertung
der einzuhaltenden Verpflichtungen nach § 4 Abs. 1 oder 5 HVTG eine Bescheini-
gung eines Arbeitgeberverbandes oder einer Innung über eine bestehende Vollmit-
gliedschaft vorzulegen. Aus dieser Bescheinigung muss hervorgehen, an welchen
Tarifvertrag das Unternehmen gebunden ist. Im Falle der Bindung an einen Firmen-
tarifvertrag ist eine Bestätigung der Gewerkschaft über die bestehende Tarifbindung
unter Benennung des Firmentarifvertrages vorzulegen.
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Bei Bietergemeinschaften ist diese von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft ein-
zureichen.
2.3.8 Einsatz von Unterauftragnehmern (§ 36 VgV) Hinweis: Für den Fall des Einsatzes von Nachunternehmen oder Verleihunterneh-
men darf derselbe Leistungsgegenstand ab dem beauftragten Unternehmen maxi-
mal zweimal weitergegeben werden (Nachunternehmerkette).
Bei geplantem Einsatz von Unterauftragnehmern ist
- das Formular 235 „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen“
(Datei „235_Verzeichnis_Unternehmerleistungen.pdf“)
- das Formular 236 „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ (Datei
„236_Verpflichtungserklaerung.pdf“)
vollständig ausgefüllt einzureichen.
Des Weiteren sind für die geplanten Unterauftragnehmer
-
die Verpflichtungserklärung Tariftreue/Mindestlohn
-
die Erklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen
-
bei Tarifbindung des Unterauftragnehmers: Bescheinigung eines Arbeitgeberver-
bandes oder einer Innung bzw. Bestätigung der Gewerkschaft
einzureichen.
2.3.9 Eignungsleihe (§ 47 VgV) Die Unterauftragnehmerschaft, bei der die Erbringung von Teilen der Leistung durch
den Bieter (Auftragnehmer) auf einen Unterauftragnehmer übertragen wird
(§ 36 VgV), ist von der sogenannten Eignungsleihe zu unterscheiden.
Bei der Eignungsleihe beruft sich ein Bewerber/ Bieter auf die Eignung Dritter (eig-
nungsrelevante Drittunternehmen), ohne dass diese zwingend zugleich als Unter-
auftragnehmer mit einem Teil der Leistungserbringung beauftragt werden müssen.
Die Möglichkeit der Eignungsleihe hinsichtlich der erforderlichen wirtschaftlichen
und finanziellen Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) sowie der technischen und berufli-
chen Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) besteht nur, wenn der Bewerber/ Bieter nach-
weist, dass ihm die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderli-
che berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Bescheinigung über Erlaub-
nis zur Berufsausübung nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche
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Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen,
wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
(§ 47 Abs. 1 S. 3 VgV).
Bei geplantem Einsatz von Unterauftragnehmern ist
- das Formular 235 „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen“
(Datei „235_Verzeichnis_Unternehmerleistungen.pdf“)
- das Formular 236 „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ (Datei
„236_Verpflichtungserklaerung.pdf“)
vollständig ausgefüllt einzureichen.
Des Weiteren sind für die eignungsleihenden Unterauftragnehmer
-
die Verpflichtungserklärung Tariftreue/Mindestlohn
-
die Erklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen
-
bei Tarifbindung des Unterauftragnehmers: Bescheinigung eines Arbeitgeberver-
bandes oder einer Innung bzw. Bestätigung der Gewerkschaft
einzureichen.
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft: 2.3.10 - Erklärung betreffend Bietergemeinschaft gemäß den Anforderungen der VgV-Be- werbungsbedingungen EU (Formular 632EU/Ziffer 5).
Hinweis zu Ziffer 7/ Eignung des Formulars 632EU (VgV-Bewerbungsbedingungen)
-
Verwendung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)
-
Eintragungen in einem Präqualifikationsregister (PQR)
Verwendet der Bewerber/Bieter die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) in der
Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 2016/7 vom
- Januar 2016 oder verweist er auf eine Eintragung in einem Präqualifikationsregister sowie
seine dort abrufbaren Dokumente, so genügt er nur dann seiner Erklärungspflicht, wenn er
hierin bzw. durch ergänzende Erklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweise zu
jeder in diesem Vergabeverfahren festgelegten und bekannt gemachten Eignungsanforde-
rungen die hierzu erforderlichen Erklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweise
abgibt.
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- Kommunikation
3.1 Bieterfragen Jegliche Fragen, die mit diesem Ausschreibungsverfahren im Zusammenhang stehen,
sind über das AI-Bietercockpit an die Vergabestelle zu richten. Eine (fern-)mündliche,
schriftliche, per Telefax oder per E-Mail erfolgende Kontaktaufnahme ist, soweit sie die
Vergabeunterlagen oder die Angebote betrifft, nicht gestattet.
Bieterfragen sind bis spätestens 10 Tage vor Ende der Angebotsfrist zu stellen. Nach
diesem Zeitpunkt eingegangene, unerhebliche Bieterfragen werden nicht mehr beant-
wortet.
Fragen zu diesem Ausschreibungsverfahren und die darauf erteilten Antworten sowie
zusätzliche Auskünfte und Erklärungen werden in anonymisierter Form auf der Verga-
beplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt
und sind von den Bietern bei der Erstellung ihres Angebots zugrunde zu legen. Sie
werden nach Zuschlagserteilung Vertragsbestandteil.
Registrierte Bieter werden über die Vergabeplattform des Landes Hessen über zusätz-
liche Auskünfte und beantwortete Bieterfragen per E-Mail informiert.
3.2 Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2, 3 VgV, Aufklärungen
gem. §§ 15 Abs. 5, 60 Abs. 1 VgV Sofern die Nachforderung, Vervollständigung, Berichtigung von Unterlagen oder eine
Aufklärung in diesem Ausschreibungsverfahren vergaberechtlich zulässig und geboten
ist, wird der Bieter über die Vergabeplattform entsprechend aufgefordert. Die Hergabe
der verlangten Unterlagen/ Informationen hat zu der jeweils gesetzten Frist über die
Vergabeplattform an die Vergabestelle zu erfolgen.
3.3 Bindefristverlängerung Sofern eine Bindefristverlängerung erforderlich ist, werden die Bieter über die Verga-
beplattform um Zustimmung gebeten.
3.4 Information nach § 134 GWB Die Information nach § 134 GWB erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
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3.5 Zuschlagserteilung Die Zuschlagserteilung wird ausschließlich über die Vergabeplattform übermittelt.
3.6 Informationen nach § 62 Abs. 1 VgV Die Informationen nach § 62 Abs. 1 VgV werden ausschließlich über die Vergabeplatt-
form übermittelt.
3.6 Unterrichtung nach § 62 Abs. 2 VgV Bewerber und Bieter, die eine Unterrichtung nach § 62 Abs. 2 VgV verlangen, haben –
sofern nicht bereits mit der Angebotsabgabe erbeten – den Antrag über die Vergabe-
plattform zu stellen. Die Unterrichtung erfolgt in Textform nach § 126b BGB aus-
schließlich über die Vergabeplattform.
- Angebotsprüfung und -wertung Die Angebote werden gemäß §§ 56 ff. VgV geprüft und gewertet.
Nach § 42 Abs. 4 VgV erfolgt die Angebotsprüfung vor der Eignungsprüfung.
4.1 Formale Prüfung Es erfolgt eine formale Prüfung der Angebote auf Vollständigkeit sowie fachliche und
rechnerische Richtigkeit, § 56 Abs. 1 VgV.
Von der Wertung ausgeschlossen werden gem. § 57 VgV Angebote von Bietern, die
die Eignungskriterien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen des
§ 53 VgV genügen, insbesondere:
- Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der
Bieter hat dies nicht zu vertreten,
-
Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten,
-
Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht
zweifelsfrei sind,
- Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen
vorgenommen worden sind
- Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es
handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamt-
preis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht
beeinträchtigen, oder
- nicht zugelassene Nebenangebote.
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4.2 Ungewöhnlich niedrige Angebote, § 60 VgV Erscheinen der Preis oder die Kosten eines Angebotes im Verhältnis zu der zu erbrin-
genden Leistung ungewöhnlich niedrig, verlangt die Vergabestelle vom Bieter Aufklä-
rung in Textform.
Kann anhand der bereits mit dem Angebot vorgelegten Unterlagen die Angemessen-
heit der Preise nicht abschließend beurteilt werden, wird der Bieter um Aufklärung über
die Kalkulation der Preise gebeten. Daraufhin erfolgt eine erneute Prüfung.
Kann die Vergabestelle nach Prüfung gem. § 60 Abs. 1, 2 VgV die geringe Höhe des
angebotenen Preises oder der angebotenen Kosten nicht zufriedenstellend aufklären,
soll sie den Zuschlag gem. § 60 Abs. 3 Satz 1 VgV auf dieses Angebot ablehnen. Be-
ruht die geringe Höhe des Preises oder der Kosten auf einer Nichteinhaltung der Ver-
pflichtungen nach § 128 Abs. 1 GWB, insbesondere der für den Bieter geltenden um-
welt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften, führt dies ebenfalls zur Ablehnung
des Angebotes gem. § 60 Abs. 3 Satz 2 VgV.
Zuschlagskriterien / Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots
Das Zuschlagskriterium sind die Jahre mit Berufserfahrung in Supervision, seit Erwerb
der Zertifizierung als Supervisorin oder Supervisor. Eine Begrenzung der Anzahl der
Vertragspartner erfolgt nicht. Die Wertung der Angebote nach dem Zuschlagskriterium
dient ausschließlich der rechnerischen Vergleichbarkeit der Angebote. Sie führt nicht
dazu, dass nur einzelne Bieter einen Zuschlag erhalten. Der Zuschlag wird allen Bie-
tern erteilt, deren Angebote die formalen und materiellen Anforderungen erfüllen.
Der Leistungsabruf gestaltet sich so, dass alle für das Los in Frage kommenden An-
bietenden, den Kunden zur Auswahl gestellt werden. Diese treffen auf Grund der zur
Verfügung gestellten Informationen in Form eines Steckbriefs eine Auswahl.