Eigenerklärung
zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
Ich/Wir erkläre(n), dass
für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt. zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vor- liegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wie- der hergestellt wurde
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf des- sen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt gem. § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) durchfüh- ren.
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröff- nung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigener- klärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemesse- nen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlos- sen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
(Ort/Datum) (Firmenbezeichnung) Name des Erklärenden *)
*) Die Erklärung ist in Textform gem. § 126 b BGB abzugeben.