Rahmenvertrag für Erneuerung und Betrieb der Drucker- und Multifunktionsgeräte-Infrastruktur
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 16.10.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Universitätsmedizin Rostock
- Erfüllungsregion
- Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 16.09.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 639296-2026
- Verfahrensnummer
- e517149a-0336-421f-9724-4c314186de38
- CPV-Codes
- 79820000 · Dienstleistungen des Druckgewerbes
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Kurzbeschreibung
Die Universitätsmedizin Rostock beschafft im Rahmen eines Vertragsmodells die Erneuerung und den klinikumsweiten Betrieb der Drucker- und Multifunktionsgeräte-Infrastruktur für die Universitätsmedizin Rostock und die Universitätsmedizin Greifswald. Der externe Dienstleister soll alle Standorte mit Geräten, zugehörigen Lieferungen und Leistungen sowie unter anderem zentralem Druckmanagement, Authentifizierung und Ausfallsicherheit betreiben. Die Vertragslaufzeit beträgt 1.080 Tage; die Frist für die Teilnahme beziehungsweise Angebotsabgabe endet am 16. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Das Vergabeverfahren "Druckoutputmanagement" hat das Ziel, die klinikumsweite Infrastruktur der Universitätsmedizinen Greifswald und Rostock - bestehend aus Druckern und Multifunktionsgeräten und den damit verbundenen Lieferungen und Leistungen - zu erneuern. Der klinikumsweite Betrieb der Druck- und Multifunktionssysteme soll durch einen externen Dienstleister im Rahmen eines vertraglichen Betriebsmodells erbracht werden. Der Umfang des Projektes betrifft alle Standorte des AG.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvertrag Druckoutputmanagement
Soll-Konzept - Warenkorb mit 6 Geräteklassen - Einheitliche Bedienung auf allen Multifunktionsgeräten - Einheitlicher Universaltreiber für PCL6 & PS3 - Druck aus SAP heraus auf allen Systemtypen - Authentifizierung per RFID Karten/ Transponderauthentifizierung an allen Multifunktionssystemen und Einbindung in die zentrale Managementsoftware - Ausfallsicherheit durch den Einsatz von FollowMe Print - Administrative Entlastung durch automatisiertes Servicemanagement und Tonerverteilung durch den Auftragnehmer - Zentrale Verwaltung der Geräteflotte und verschiedener Print- und Scanworkflows über eine Managementsoftware Nachfolgend werden die Hauptziele des Druckkonzeptes beschrieben: - Bereitstellen von Systemen zum Drucken, Kopieren, Faxen und Scannen. - Anbindung und Inbetriebnahme dieser Systeme und Schulung bzw. Einweisung der Mitarbeiter über alle angebotenen Lösungen. - Realisierung einer Authentifizierung an den Multifunktionssystemen mit Hilfe der im Einsatz befindlichen RFID Karten / Transponder (mind. Typ: Mifare Classic und Desfire). - elektronische Abrechnung auf Basis von Kostenstellen oder Abteilungen über die angebotene Managementsoftware - Realisierung eines Flottenmanagements zur Verwaltung und Überwachung aller angebotenen Systeme, sowie der zentralen Administration und Konfiguration aller Systeme - Automatische Meldung von Verbrauchsmaterial (Toner), Zählerständen und Systemstörungen - Lieferung und Verteilung von Verbrauchsmaterial (außer Papier) an die Gerätestellplätze durch den Auftragnehmer (Tonerwechsel erfolgt durch den Auftraggeber) - Anbindung der Systeme an die bestehende Infrastruktur des AG (genauer beschrieben in Punkt 2.2 IT Infrastruktur)
Frist: 16.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
§ 48 VgV: Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen (6)Werden Urkunden oder Bescheinigungen nach den Absätzen 4 und 5 von dem Herkunftsland oder dem Niederlassungsstaat des Bewerbers oder Bieters nicht ausgestellt oder werden darin nicht alle Ausschlussgründe nach § 123 Absatz 1 bis 4 sowie § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erwähnt, so können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In den Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, darf die Versicherung an Eides statt durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ein Vertreter des betreffenden Unternehmens vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dazu bevollmächtigten Berufs- oder Handelsorganisation des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters abgibt. Ein Ausschlussgrund aufgrund der Bildung einer kriminellen Vereinigung ist in § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB geregelt. Dieser Paragraf besagt, dass ein Bewerber oder Bieter von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss, wenn er an einer kriminellen Vereinigung beteiligt ist oder eine solche gegründet hat. § 123 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Nach § 123 Abs. (1) Nr. 2. GWB muss ein Unternehmen von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn es Geldwäsche betreibt oder Terrorismusfinanzierung unterstützt. Dieser Ausschlussgrund gilt auch dann, wenn das Unternehmen strafrechtlich verurteilt wurde oder gegen die entsprechenden Bestimmungen verstößt, die sich auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beziehen. Der Ausschlussgrund bei Betrug oder Subventionsbetrug ist in § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB geregelt. Laut dieser Vorschrift muss ein Unternehmen von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn es wegen Betrugs oder Subventionsbetrugs rechtskräftig verurteilt wurde. Dies umfasst insbesondere: Betrug, der im Zusammenhang mit der Vergabe oder Durchführung öffentlicher Aufträge oder bei der Verwendung öffentlicher Mittel begangen wurde. Subventionsbetrug, bei dem das Unternehmen unrichtige Angaben macht, um unrechtmäßig öffentliche Gelder oder Subventionen zu erhalten. § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe, (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) Der Ausschlussgrund aufgrund von Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung ist in § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB geregelt. Nach dieser Vorschrift muss ein Unternehmen von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn es in Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung verwickelt ist oder dies gefördert hat. Das umfasst insbesondere auch Fälle, in denen das Unternehmen rechtskräftig verurteilt wurde. § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1.das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Ein Ausschlussgrund aufgrund von Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, wie sie in § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG), § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) sowie § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) geregelt sind, kann ebenfalls ein Ausschlussgrund in einem Vergabeverfahren darstellen. Dies gilt insbesondere, wenn ein Unternehmen wiederholt gegen diese arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verstößt. Ein solcher Ausschluss dient dem Ziel, sicherzustellen, dass nur Unternehmen, die arbeitsrechtliche Standards einhalten und keine illegalen Praktiken betreiben, an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe 1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Ein Ausschlussgrund aufgrund von Insolvenz ist in § 124 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 2.das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Ein Ausschlussgrund aufgrund wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen ist in § 124 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Demnach muss ein Bewerber oder Bieter von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn er wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen getroffen hat, die den Wettbewerb erheblich beeinträchtigen. Solche Vereinbarungen können zum Beispiel Kartelle oder Absprachen zur Preisgestaltung oder zur Aufteilung von Märkten gehören, die die Transparenz und Fairness des Vergabeverfahrens gefährden. Die Regelung dient dem Schutz des Wettbewerbs und soll verhindern, dass Unternehmen durch unzulässige Absprachen den Markt manipulieren und dadurch den Wettbewerb und die Vergabe von Aufträgen verzerren. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern). § 56 VgV 1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
Vergabeunterlagen
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Anforderungen
§ 48 VgV: Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen (6)Werden Urkunden oder Bescheinigungen nach den Absätzen 4 und 5 von dem Herkunftsland oder dem Niederlassungsstaat des Bewerbers oder Bieters nicht ausgestellt oder werden darin nicht alle Ausschlussgründe nach § 123 Absatz 1 bis 4 sowie § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erwähnt, so können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In den Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, darf die Versicherung an Eides statt durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ein Vertreter des betreffenden Unternehmens vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dazu bevollmächtigten Berufs- oder Handelsorganisation des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters abgibt. Ein Ausschlussgrund aufgrund der Bildung einer kriminellen Vereinigung ist in § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB geregelt. Dieser Paragraf besagt, dass ein Bewerber oder Bieter von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss, wenn er an einer kriminellen Vereinigung beteiligt ist oder eine solche gegründet hat. § 123 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Nach § 123 Abs. (1) Nr. 2. GWB muss ein Unternehmen von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn es Geldwäsche betreibt oder Terrorismusfinanzierung unterstützt. Dieser Ausschlussgrund gilt auch dann, wenn das Unternehmen strafrechtlich verurteilt wurde oder gegen die entsprechenden Bestimmungen verstößt, die sich auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beziehen. Der Ausschlussgrund bei Betrug oder Subventionsbetrug ist in § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB geregelt. Laut dieser Vorschrift muss ein Unternehmen von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn es wegen Betrugs oder Subventionsbetrugs rechtskräftig verurteilt wurde. Dies umfasst insbesondere: Betrug, der im Zusammenhang mit der Vergabe oder Durchführung öffentlicher Aufträge oder bei der Verwendung öffentlicher Mittel begangen wurde. Subventionsbetrug, bei dem das Unternehmen unrichtige Angaben macht, um unrechtmäßig öffentliche Gelder oder Subventionen zu erhalten. § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe, (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) Der Ausschlussgrund aufgrund von Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung ist in § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB geregelt. Nach dieser Vorschrift muss ein Unternehmen von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn es in Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung verwickelt ist oder dies gefördert hat. Das umfasst insbesondere auch Fälle, in denen das Unternehmen rechtskräftig verurteilt wurde. § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1.das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Ein Ausschlussgrund aufgrund von Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, wie sie in § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG), § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) sowie § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) geregelt sind, kann ebenfalls ein Ausschlussgrund in einem Vergabeverfahren darstellen. Dies gilt insbesondere, wenn ein Unternehmen wiederholt gegen diese arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verstößt. Ein solcher Ausschluss dient dem Ziel, sicherzustellen, dass nur Unternehmen, die arbeitsrechtliche Standards einhalten und keine illegalen Praktiken betreiben, an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe 1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Ein Ausschlussgrund aufgrund von Insolvenz ist in § 124 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 2.das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Ein Ausschlussgrund aufgrund wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen ist in § 124 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Demnach muss ein Bewerber oder Bieter von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn er wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen getroffen hat, die den Wettbewerb erheblich beeinträchtigen. Solche Vereinbarungen können zum Beispiel Kartelle oder Absprachen zur Preisgestaltung oder zur Aufteilung von Märkten gehören, die die Transparenz und Fairness des Vergabeverfahrens gefährden. Die Regelung dient dem Schutz des Wettbewerbs und soll verhindern, dass Unternehmen durch unzulässige Absprachen den Markt manipulieren und dadurch den Wettbewerb und die Vergabe von Aufträgen verzerren. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern). § 56 VgV 1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
Änderungen und Bieterfragen
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Laufende Rahmenverträge
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Universitätsmedizin Rostock
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Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenMietvertrag für multifunktionale Druck- und Kopiersysteme mit umfassendem Service
Cottbus · Offen · Frist 02.10.2026
Die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg sucht eine Rahmenvereinbarung zur Anmietung multifunktionaler Druck- und Kopiersysteme in sechs Leistungsklassen einschließlich Zusatzausstattung und umfassendem Service. Die Serviceleistungen werden nach der Anzahl gedruckter Seiten und angefertigter Kopien abgerechnet; der geschätzte Auftragswert beträgt 315.000 Euro. Die Leistung ist für Regionen in Brandenburg, einschließlich Cottbus, vorgesehen, und Angebote müssen bis zum 2. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
56 % ähnlichMiete von Multifunktionssystemen mit Lieferung, Bereitstellung und Full-Service
Bielefeld · Offen · Frist 06.10.2026
Die Hochschule Bielefeld beschafft die Lieferung und Bereitstellung neuer Multifunktionssysteme zur Modernisierung ihrer Druck- und Output-Infrastruktur einschließlich eines umfassenden Service. Der Auftrag umfasst die Standorte der Hochschule in der Region Bielefeld und Ostwestfalen-Lippe (NUTS-Regionen DEA41, DEA42 und DEA46) und hat eine Laufzeit von 1.800 Tagen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 286.700 Euro; Angebote können bis zum 6. Oktober 2026 um 8:00 Uhr eingereicht werden.
50 % ähnlichRahmenvertrag für Multifunktionsgeräte und Scanner
Berlin · Offen · Frist 25.09.2026
Das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (AöR) beschafft über einen Rahmenvertrag Multifunktionsgeräte zum Drucken, Scannen, Kopieren und Faxen sowie Flachbett-, Dokumenten- und Hochleistungsscanner. Die Ausschreibung ist in drei Lose mit einem geschätzten Gesamtwert von rund 42,03 Millionen Euro aufgeteilt und betrifft die Region Berlin. Die Vertragslaufzeit beträgt jeweils 1.440 Tage; Angebote können bis zum 25. September 2026 um 09:00 Uhr eingereicht werden.
48 % ähnlichRahmenvertrag für Toner, Tinte, Druckerpatronen und Trommeleinheiten
Mainz · Offen · Frist 06.10.2026
Die Universitätsmedizin der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz beschafft Toner, Tinte, Druckerpatronen und Trommeleinheiten für ihren Bedarf. Dafür soll ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 1.460 Tagen geschlossen werden. Der Leistungsort liegt in Mainz, Rheinland-Pfalz; die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 06:00 Uhr UTC. Der Zuschlag wird ausschließlich nach dem Preis erteilt.
48 % ähnlichMiete und Vollwartung von 78 Digital-Kopier- und Multifunktionsgeräten für 48 Monate
Heidelberg · Offen · Frist 29.09.2026
Die Stadt Heidelberg vergibt einen Miet- und Dienstleistungsvertrag für die Bereitstellung und Vollwartung von insgesamt 78 Digital-Kopier- und Multifunktionsgeräten an Schulen, Kinderbetreuungs- und Verwaltungsgebäuden. Der Vertrag läuft über 48 Monate ab dem 1. März 2027 bis zum 28. Februar 2031. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren, wobei der Zuschlag nach dem Kriterium Preis unter Berücksichtigung des Stromverbrauchs erteilt wird.
48 % ähnlichMiete und Service von Druckern und Multifunktionsgeräten
Berlin · Offen · Frist 09.10.2026
Das Evangelische Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge gGmbH in Berlin beschafft einen Poolmietvertrag für Drucker und Multifunktionsgeräte einschließlich zusätzlicher Serviceleistungen. Der genaue Umfang und Auftragswert sind nicht angegeben. Die Leistung ist für Berlin vorgesehen; Angebotsfrist ist der 9. Oktober 2026 um 10:00 Uhr UTC.
47 % ähnlichImplementierungs-, Projekt- und Betriebsleistungen für IT-Anwendungen im Krankenhaus
Heidelberg · Offen · Frist 30.09.2026
Das Universitätsklinikum Heidelberg schreibt einen Rahmenvertrag für Unterstützungsleistungen im IT-Applikationsmanagement klinischer und betrieblicher Anwendungen aus. Die Leistungen sollen voraussichtlich ab dem 1. Februar 2027 schrittweise von einem bestehenden externen Betrieb übernommen und über einen geplanten Zeitraum von vier Jahren einschließlich Verlängerungsoptionen erbracht werden. Der Auftrag betrifft den Standort Heidelberg; die Angebotsfrist endet am 30. September 2026 um 10:00 Uhr.
45 % ähnlichLieferung und Managed Print Services für Multifunktionsgeräte, Drucker und Output-Management-Software
Neumünster · Offen · Frist 22.09.2026
Die Stadt Neumünster, Fachdienst Informationstechnik und Digitalisierung, beschafft fabrikneue Multifunktionsgeräte und Drucker für Schulen, regionale Berufszentren, Verwaltungsstandorte, Kindertagesstätten und Feuerwehrstandorte in Neumünster. Im initialen Massenrollout sollen 96 A3-Multifunktionsgeräte an Schulen und Berufszentren sowie 78 A3-Geräte in der Verwaltung ersetzt werden; A4-Geräte und Drucker werden anschließend bedarfsabhängig ausgetauscht, wobei derzeit rund 600 Bestandsgeräte im Einsatz sind. Vorgesehen sind Leasing für die A3-Geräte, der Kauf der A4-Geräte mit Servicepauschale sowie die Einführung einer herstellerunabhängigen Lösung zur sicheren und nutzerbezogenen Druckausgabe und deren laufender Support. Angebote sind bis zum 22. September 2026 um 08:30 Uhr einzureichen.
44 % ähnlichAnmietung von 32 digitalen Druck- und Multifunktionssystemen mit All-In-Service
Offen · Frist 12.10.2026
Die Stadtverwaltung Crimmitschau mietet 32 fabrikneue digitale Druck- und Multifunktionssysteme einschließlich eines umfassenden All-In-Services. Die Geräte werden an neun Standorten in Crimmitschau eingesetzt, darunter Rathaus, Stadthaus, Stadtbibliothek, Theater, Archiv, Kunsteisstadion und Feuerwehr. Der Mietvertrag läuft vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2031; Angebote müssen bis zum 12. Oktober 2026 um 10:00 Uhr elektronisch eingereicht werden.
44 % ähnlichMiete und Fullservice für Laser-Multifunktionsgeräte mit vertraulichem Ausdruck
Straubing · Offen · Frist 18.09.2026
Das Polizeipräsidium Niederbayern beschafft im Auftrag der Polizeipräsidien Oberpfalz und Niederbayern einen Miet- und Fullservice-Vertrag für Laser-Multifunktionsgeräte zum Kopieren, Drucken und Scannen. Die Geräte werden an den Dienststellen beider Polizeipräsidien eingesetzt und sollen vertrauliches Drucken per PIN, Kartenlesegerät oder Chip ermöglichen; optional ist Zubehör wie Finisher, Unterschrank und automatischer Dokumenteneinzug vorgesehen. Die Rahmenvereinbarung umfasst zwei Lose und hat eine Laufzeit von 1.800 Tagen. Angebote können bis zum 18. September 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
43 % ähnlichManaged Print Services einschließlich Druckerhardware, Software und Systemservice
Rosenheim · Offen · Frist 16.10.2026
Der Landkreis Rosenheim beschafft ein Gesamtsystem für Managed Print Services, also die standardisierte Bereitstellung und Betreuung einer Druckerflotte. Der Auftrag umfasst die Überlassung von Hardware sowie die Lieferung von Service- und Verbrauchsmaterial, Software und zugehörigen Systemserviceleistungen einschließlich der Sicherstellung der Betriebsbereitschaft. Die Leistung wird im Landkreis Rosenheim (Region Südostoberbayern) für eine Laufzeit von 1.800 Tagen erbracht; die Angebotsfrist endet am 16. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
42 % ähnlichMietvertrag für 37 Druck- und Multifunktionssysteme mit Software und Full-Service
Herzogenrath · Offen · Frist 14.10.2026
Die Stadt Herzogenrath beschafft die Lieferung und Installation von 37 Druck- und Multifunktionssystemen einschließlich Software sowie umfassendem Full-Service. Die Geräte sollen an verschiedenen Standorten der Stadt im Rahmen eines All-in-Miet- und Fullservicevertrags bereitgestellt werden. Die Angebotsfrist endet am 14. Oktober 2026 um 08:00 Uhr; der Einsatzort liegt in Herzogenrath.
42 % ähnlichRahmenvertrag für Wartung und Beschaffung von Tafelwasserschankanlagen
Cottbus · Offen · Frist 01.10.2026
Die Medizinische Universität Lausitz – Carl Thiem KdöR in Cottbus sucht einen Rahmenvertrag für die Instandhaltung und Beschaffung von Tafelwasserschankanlagen mit Festwasseranschluss. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere halbjährliche Wartungen, ganzjährige Störungsbearbeitung auf Abruf, zusätzliche Prüfungen nach den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung sowie die Lieferung und Inbetriebnahme verschiedener Gerätetypen und Filter. Angebote sind bis zum 1. Oktober 2026 um 8:00 Uhr einzureichen; die Leistung ist der Region Cottbus zugeordnet.
42 % ähnlichVerbrauchsmaterial, Zubehör und Service für Lexmark-Multifunktionsgeräte
Magdeburg · Offen · Frist 16.10.2026
Die AOK Sachsen-Anhalt schreibt einen Rahmenvertrag für Verbrauchsmaterial und Zubehör sowie Wartung und Störungsbeseitigung für etwa 270 Multifunktionsgeräte des Herstellers Lexmark aus. Die Geräte stehen an 48 Standorten in Sachsen-Anhalt; zusätzlich können einzelne Geräte auf Kauf- oder Mietbasis bereitgestellt werden. Zugelassen sind ausschließlich für den europäischen Markt freigegebene Originalprodukte als Neuware. Die Angebotsfrist endet am 16. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
40 % ähnlichDruck- und Kopierlösungen mit Multifunktionssystemen, Druckern, Software und Service
Greven · Offen · Frist 21.09.2026
Die Stadt Greven beschafft für ihre Verwaltung und Schulen leistungsfähige Multifunktionssysteme, Drucker und die erforderliche Software für Schwarz-Weiß- und Farbdruck. Vorgesehen ist die Netzwerkanbindung nahezu aller Geräte sowie ein Gesamtvertrag mit Service und Versorgung mit Verbrauchsmaterialien. Der Leistungsort ist Greven in Nordrhein-Westfalen; Angebote müssen bis zum 21. September 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
40 % ähnlichProduktionsdrucksysteme (schwarz‑weiß und farbig) inkl. Wartung und Entsorgung für Jena
München · Offen · Frist 21.09.2026
Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz beauftragt die Lieferung und Installation eines schwarz‑weißen sowie eines farbigen Produktionsdrucksystems für den Standort Jena. Inklusive sind Instandhaltungsleistungen für 48 Monate, Schulung des Personals und die Entsorgung der Altgeräte. Die Geräte müssen bis zum 1. Dezember 2026 betriebsbereit sein. Das Los umfasst einen Zeitraum von 1440 Tagen.
40 % ähnlichSicherheitsdienstleistungen für den sicheren Betrieb eines Klinikums
Greifswald · Offen · Frist 16.10.2026
Die Universitätsmedizin Greifswald als Anstalt des öffentlichen Rechts sucht einen Sicherheitsdienstleister für den sicheren und reibungslosen Betrieb ihres Klinikums in Greifswald. Der Auftrag umfasst unter anderem Personalbesetzung, Reaktions- und Kontrollleistungen, Interventionen, Dokumentation, Kommunikation und Qualitätssicherung für eine kritische Infrastruktur. Die Leistung soll ab dem 4. Februar 2027 für 1.080 Tage erbracht werden; Angebote sind bis zum 16. Oktober 2026 um 10:00 Uhr einzureichen.
40 % ähnlichMietmodell für Drucker einschließlich zugehöriger Serviceleistungen
Köln · Offen · Frist 13.10.2026
LVR-InfoKom in Köln sucht einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Druckern und zugehörigen Serviceleistungen im Mietmodell. Der Vertrag soll für LVR-InfoKom, den Landschaftsverband Rheinland sowie dessen Dienststellen, Einrichtungen und verbundene Unternehmen gelten; ein detailliertes Leistungsverzeichnis ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Angebote müssen bis zum 13. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden, die Leistung ist der Region Köln zugeordnet.
40 % ähnlichManaged Print Services – Anmietung und Wartung von 99 Kopier- und Drucksystemen
Obersulm · Offen · Frist 02.10.2026
Die Gemeinde Obersulm vergibt einen Auftrag für Managed Print Services (MPS), bei dem 99 Kopier- und Drucksysteme angemietet und gewartet werden sollen. Das Leistungspaket umfasst DIN-A4-Drucksysteme sowie DIN-A3+A4-Multifunktionssysteme. Der Vertrag läuft über einen Zeitraum von etwa fünf Jahren (1800 Tage) und wird nach den Kriterien Kosten und Qualität bewertet.
39 % ähnlichRahmenvereinbarung Lieferung Druckerverbrauchsmaterialien und Online-Shop
Münster · Offen · Frist 22.09.2026
Die Stadt Münster vergibt eine vierjährige Rahmenvereinbarung (2027–2030) für die Lieferung von Tonerkartuschen, Tintenpatronen und sonstigen Druckerverbrauchsmaterialien für die Stadt Hamm mit einem Höchstwert von 1,4 Millionen Euro netto. Der Lieferant muss sowohl Original- als auch kompatible Produkte (NewBuild, Refill, Rebuild) anbieten und während der gesamten Laufzeit einen kostenlosen Online-Shop zur Bestellung und Abwicklung bereitstellen. Die Rahmenvereinbarung endet automatisch nach vier Jahren oder sobald der Höchstwert erreicht ist; eine Mindestabnahmemenge ist nicht vorgesehen.
39 % ähnlich
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Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
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Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
16 vergleichbare Verfahren, davon 8 mit erfasstem Zuschlag · 11 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 555.555,84 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 3 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
CHG-MERIDIAN AG · Weingarten
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ARKTIS IT solutions GmbH · Berlin
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Uriot GmbH & Co. KG · Offenburg
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Druckhaus Sportflieger GmbH · München
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RMO Druck GmbH · Zellingen
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Haubold + Sperling GmbH
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Rainbowprint GmbH · Eschwege
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Kroul Werbetechnik GmbH · Straubing
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Aumüller Druck GmbH & Co.KG · Berlin
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roclub GmbH · Berlin
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Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
Keine vergebenen Rahmenvereinbarungen mit diesen Vergleichsmerkmalen gefunden.
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Universitätsmedizin Rostock
18057 · Rostock
vergabestelle@med.uni-rostock.de0381-494 53202 erfasste Verfahren, davon 0 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenVergabestelle der Universitätsmedizin Rostock
vergabestelle@med.uni-rostock.de0381-494 5320
Kontakt laut Bekanntmachung
Jan.Gleissenberger@med.uni-greifswald.de+49 3834860
TED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
Geschäftsstelle der Vergabekammern
vergabekammer@wm.mv-regierung.de+49(385)58851 60
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 03:22 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 16.09.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 16.09.2026, 06:27 (Europe/Berlin)
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