Planungsleistungen für den Hochwasserschutz in Ruthe
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 20.10.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landkreis Hildesheim
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 16.09.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 636748-2026
- Verfahrensnummer
- 70996505-b689-4c2b-8722-6731f1cdda05
- CPV-Codes
- 71000000 · Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
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Kurzbeschreibung
Der Landkreis Hildesheim beauftragt Planungsleistungen für den Hochwasserschutz in Ruthe, einem Ortsteil der Stadt Sarstedt zwischen Leine und Innerste. Der Leistungsumfang umfasst Objektplanungen für Ingenieurbauwerke in den Leistungsphasen 5 bis 9 mit teilweiser Wiederholung der Leistungsphasen 3 und 4, Verkehrsanlagen in den Leistungsphasen 1 bis 9 sowie Freianlagen in den Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 9 einschließlich besonderer Leistungen. Die Frist für die Teilnahme oder Angebotsabgabe endet am 20. Oktober 2026 um 09:00 Uhr; der Standort liegt im Landkreis Hildesheim in Niedersachsen.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Hochwasserschutz Ruthe; Objektplanungen Ingenieurbauwerke LPH 5 - 9 mit Teilwiederholung LPH 3 - 4, Verkehrsanlagen LPH 1 - 9, Freianlagen LPH 1 - 3, 5 - 9 und Besondere Leistungen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Vergabe von Planungleistungen für den Hochwasserschutz Ruthe
Die Ortslage Ruthe, Stadt Sarstedt, liegt ca. 13 km nordwestlich der Stadt Hildesheim zwischen der Leine und der Innerste. Der Ort liegt auf etwa 62 m NHN. Die Ortslage selbst befindet sich direkt ober-halb der Mündung des Flusses Innerste in die Leine, Gewässer I. Ordnung. Die topografischen Verhältnisse um die Ortschaft Ruthe weisen ein Gefälle in südlicher Richtung auf. Durch die topografische Lage ist Ruthe durch Flussablagerungen geprägt und Teile der Aue- und Niederterrassen. Die Ortschaft Ruthe liegt am Zusammenfluss von Leine und Innerste. Der Hochwasserabfluss der Innerste beträgt bei einem HQ (100) rd. 278 m3/s. Der Abfluss der Leine beträgt bei einem HQ (100) etwa 760 m /s. Die Überschwemmungsgebietsberechnungen zeigen, dass fast der gesamte alte Ortskern von Ruthe bei einem HQ (100) über-schwemmt wird. Lediglich der Bereich um die Kirche, den Spielplatz und die westliche Bebauung am Ortsrand sind nicht vom Hochwasser betroffen. Für den Schutz von Ruthe sind verschiedene Hochwasserschutzsysteme geplant. In Bereichen von Straßen, Durchfahrten, Einfahrten und Grundstückstoren sollen mobile Hochwasserschutzsysteme errichtet werden. Dort, wo ausreichend Platz zur Verfügung steht, werden Hochwasserschutzdämme errichtet und in beengten Bereichen sind Hochwasserschutzwände geplant. Die Höhe der Hochwasserschutzeinrichtungen basiert auf den Ergebnissen der Wasserspiegellagenberechnung (HQ 100) der Leine und der Innersten. Die Freibordhöhe ist mit 0,5 m festgelegt worden. Die Annahmen zur Dimensionierung und Geometrie der Hochwasserschutzeinrichtungen wurden unter Berücksichtigung der Anforderungen nach DIN 19712 (Hochwasserschutzanlagen an Fließgewässern) getroffen. Der hydraulische Nachweis der Planung zum Hochwasserschutz Ruthe hat ergeben, dass die geplante Hochwasserschutzmaßnahme zu einem geringfügigen Anstieg der Hochwasserspiegellage HQ (100) im Unterstrom von Ruthe führt. Dieser Wasserspiegelanstieg kann durch die Absenkung eines Abschnittes der K 514 nördlich von Ruthe minimiert werden. Für den optimierten Plan-Zustand ergeben sich für die K 514 eine Absenkungslänge von 200 m und ein Absenkungsbetrag von 0,2 m. Nähere Informationen sind aus der Information zum Leistungsgegenstand zu entnehmen
Anforderungen an deinen Betrieb
Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche). Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1 das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2 die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Ausschluss, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist Das Unternehmen befindet sich in Liquidation. Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat. Ausschluss, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Es wurde nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt. Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB Der Öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB Ausschluss nach § 124 GWB, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Ausschluss nach § 124 GWB, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Der Öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Ausschlussgrund gem. § 124 GWB Abs.12 Nr. 8, 9 Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise, die explizit gefordert sind, nachzufordern.
Vergabeunterlagen
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Anforderungen
Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche). Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1 das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2 die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Ausschluss, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist Das Unternehmen befindet sich in Liquidation. Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat. Ausschluss, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Es wurde nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt. 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Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Der Öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Ausschlussgrund gem. § 124 GWB Abs.12 Nr. 8, 9 Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise, die explizit gefordert sind, nachzufordern.
Änderungen und Bieterfragen
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40 % ähnlichPlanungsleistungen für Retentionsbodenfilter am Regenüberlaufbecken Bietigheim
Bietigheim-Baden · Offen · Frist 21.09.2026
Die Gemeinde Bietigheim vergibt Planungsleistungen (Leistungsphasen 5–9) für den Neubau eines zentralen Retentionsbodenfilters zur Reduzierung von Mischwassereinleitungen in den Schmiedbach. Das Projekt umfasst Ingenieurbauwerke, Freianlagen und technische Ausrüstung (Hydraulik und EMSR-Steuerung) mit geschätzten Gesamtkosten von 5,49 Millionen Euro brutto. Die Inbetriebnahme ist bis zum 31. Dezember 2028 erforderlich, Planungsbeginn ist voraussichtlich Januar 2027 in Baden-Württemberg.
40 % ähnlichEntwässerungsplanung und Überflutungsnachweis für die Sanierung und Erweiterung eines Gymnasiums
Sindelfingen · Offen · Frist 13.10.2026
Die Stadt Sindelfingen sucht ein Ingenieurbüro für die Entwässerungsplanung des Gymnasiums Unterrieden einschließlich des Erweiterungsneubaus, bestehender Gebäude sowie eines Überflutungsnachweises für das rund 27.000 m² große Grundstück. Beauftragt werden die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 sowie die örtliche Bauüberwachung für Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung; der Erweiterungsneubau umfasst etwa 930 m² Bruttogrundfläche, die zu sanierenden Fachklassen rund 1.400 m² Nutzfläche. Die Planung soll unmittelbar nach der Auftragsvergabe in Sindelfingen beginnen; die Teilnahmefrist endet am 13. Oktober 2026, Auswahlgremium und Bietergespräche sind für die Kalenderwochen 44 und 50 des Jahres 2026 vorgesehen.
40 % ähnlichPlanungsleistungen für den Ersatzneubau des Schöpfwerks Niendorf
Lüneburg · Offen · Frist 05.10.2026
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Betriebsstelle Lüneburg, vergibt Planungsleistungen für den Ersatzneubau des Schöpfwerks Niendorf im Amt Neuhaus. Die Ausschreibung umfasst Umweltplanung und die Planung des Ingenieurbauwerks; das Schöpfwerk entwässert ein Einzugsgebiet von etwa 12.240 Hektar und soll unter anderem Hochwasserschutz, Fischdurchgängigkeit sowie eine erhöhte Pumpenkapazität gewährleisten. Die Leistungen werden in der Region Lüneburg (NUTS-Gebiet DE935) für eine Dauer von 900 Tagen je Los vergeben; die Teilnahmefrist endet am 5. Oktober 2026 um 10:00 Uhr deutscher Zeit.
39 % ähnlichPlanung des Gehwegbaus an der Wolmirstedter Landstraße
Offen · Frist 24.09.2026
Die Zentrale Vergabestelle der Stadt Wolmirstedt beschafft Planungsleistungen für den Gehwegebau an der Wolmirstedter Landstraße im Ortsteil Glindenberg. Der Leistungsumfang umfasst Verkehrsanlagenplanung in den Leistungsphasen 1 bis 9 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie besondere Leistungen und die Planung eines öffentlichen Bahnübergangs. Die Ausführung ist vom 9. November 2026 bis zum 9. November 2027 vorgesehen, mit einer zusätzlichen Gewährleistungsfrist von vier Jahren; Angebote müssen bis zum 24. September 2026 um 10:30 Uhr eingereicht werden.
39 % ähnlichProjektsteuerungsleistungen für den Neubau des KRH Klinikums Großburgwedel
Hannover · Offen · Frist 12.10.2026
Die Klinikum Region Hannover GmbH beschafft Projektsteuerungsleistungen für den Neubau des KRH Klinikums Großburgwedel am südlichen Stadtrand von Burgwedel. Der Auftrag umfasst nach dem Leistungsbild aus Heft Nr. 9 des Ausschusses der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung (AHO) die Leistungsabschnitte 5 bis 9, einschließlich Vergabeunterstützung, Baubegleitung, Abnahme, Inbetriebnahme und Projektabschluss. Das neue Krankenhaus soll 285 Betten haben; die voraussichtlich förderfähigen Projektkosten betragen rund 220 Millionen Euro brutto zuzüglich Großgeräten und Ersteinrichtung, auf einem etwa 40.000 m² großen Grundstück. Angebote müssen bis zum 12. Oktober 2026, 10:00 Uhr, eingereicht werden.
38 % ähnlichPlanungsleistungen für die Elektro- und technische Ausrüstung eines neuen Feuerwehrhauses
Westendorf · Offen · Frist 06.10.2026
Die Gemeinde Westendorf im Landkreis Ostallgäu beauftragt Planungsleistungen für die technische Ausrüstung des Neubaus eines Feuerwehrhauses. Die Leistungen umfassen die Anlagengruppen 4, 5 und 6 für Elektro-, Kommunikations-, Sicherheits- und weitere technische Anlagen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), einschließlich der Leistungsphasen 1 bis 9 und gegebenenfalls besonderer Leistungen; die Beauftragung erfolgt stufenweise. Das Gebäude ist für rund 80 aktive Feuerwehrangehörige ausgelegt, umfasst eine Fahrzeughalle mit drei Stellplätzen, eine Waschhalle sowie weitere Nutzflächen und hat eine Gesamtnutzfläche von rund 950 m². Die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 7:00 Uhr.
37 % ähnlichObjektplanungsleistungen für den Neubau eines gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses in Bendestorf
Winsen/Luhe · Offen · Frist 08.10.2026
Die Samtgemeinde Jesteburg beabsichtigt den Neubau eines gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses für die Ortsfeuerwehren Bendestorf und Harmstorf. Ausgeschrieben werden Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume; zunächst sollen ausschließlich die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt werden, weitere Leistungsphasen können später schriftlich abgerufen werden. Auftraggeber ist der Landkreis Harburg als Zentrale Vergabestelle für die Samtgemeinde Jesteburg. Die Angebotsfrist endet am 8. Oktober 2026 um 8:30 Uhr.
37 % ähnlichGeneralplanungsleistungen für den Ersatzneubau des Wasserwerks Haddenhausen
Minden · Offen · Frist 06.10.2026
Der Wasserbeschaffungsverband (WBV) Wiehengebirge beauftragt Generalplanungsleistungen für den Ersatzneubau des Wasserwerks Haddenhausen auf dem bestehenden Gelände in Minden-Haddenhausen. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem die Planung des Ingenieurbauwerks, der Tragwerksplanung, der Verfahrenstechnik sowie der Elektrotechnik und Steuerung; verarbeitet werden sollen 55 bis 90 m³ Rohwasser pro Stunde aus vier bestehenden Brunnen. Die Bearbeitung soll unmittelbar nach der Beauftragung beginnen, die geschätzten Herstellungskosten betragen rund 2,8 Millionen Euro netto; die Teilnahmefrist endet am 6. Oktober 2026 um 09:00 Uhr UTC.
37 % ähnlichFreianlagenplanung für die Komplexsanierung der Grundschule Walkenried
Walkenried · Offen · Frist 18.09.2026
Die Gemeinde Walkenried beauftragt Planungsleistungen für die Freianlagen im Rahmen der Komplexsanierung der Grundschule Walkenried. Vergeben werden die Grundleistungen der Freianlagenplanung in den Leistungsphasen 1 bis 9 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie weitere besondere Leistungen, stufenweise. Der Auftrag betrifft die Region Walkenried (NUTS-Code DE91C) und hat eine Laufzeit von 730 Tagen; die Angebotsfrist endet am 18. September 2026.
37 % ähnlich
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Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
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32 vergleichbare Verfahren, davon 13 mit erfasstem Zuschlag · 15 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 341.000 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 95 % aus 2 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
AFRY Deutschland GmbH · Mannheim
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
lohrer.hochrein landschaftsarchitekten und stadtplaner GmbH · München
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A.R.T. GmbH · Magdeburg
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Ingenieurbüro Helmut Weiß · Schwerin
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Leifels Architekten BDA · Vielank OT Neu Jabel
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Fichtner Water & Transportation GmbH, Sarweystr 3, 70191 Stuttgart · Stuttgart
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WLG Wollborn LandschaftsArchitekten PartGmbB · Nürnberg
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Horn + Horn Ingenieure Part mbB · Neumünster
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KMP Projektsteuerung GmbH · München
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IBOS Ingenieurbüro für Tiefbau, Wasserwirtschaft und Umweltfragen, Ostsachsen GmbH · Görlitz
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Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
- Planungsleistungen für Freianlagen an Bundeswehrliegenschaften
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch d. Bundesministerium d. Verteidigung, vertreten durch d. Amt für Bundesbau (ABB), vertreten d. Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) NL Kaiserslautern, vertreten durch die Niederlassungsleitung · Kaiserslautern
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 07.01.2027
Auftragnehmer: Enviro-Plan GmbH
Vertragsschluss: 07.01.2025
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Rahmenvereinbarung für Objektplanung zur baulichen Weiterentwicklung von Schulen
Stadt Papenburg · Papenburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 28.01.2028
Auftragnehmer: Ulpts Architekten GmbH +1 weitere
Vertragsschluss: 28.01.2025
Zuschlagswert: 1.300.000 EUR
- Technische, IT- und Projektmanagement-Unterstützung für Sicherheits- und Serviceleitstellen
Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2028
Auftragnehmer: TÜV NORD IT Secure Communications GmbH & Co. KG +5 weitere
Vertragsschluss: 09.02.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Rahmenvertrag für Planungsleistungen der Objektplanung
GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel · Kiel
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.05.2028
Auftragnehmer: FBB Flügge-Bogdahn Bauingenieure GmbH
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Rahmenvereinbarung für Ingenieurleistungen der Projektsteuerung
Berliner Wasserbetriebe · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.07.2030
Auftragnehmer: KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH +2 weitere
Vertragsschluss: 17.08.2026
Zuschlagswert: 600.000 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Landkreis Hildesheim
31134 · Hildesheim
vergabestelle@landkreishildesheim.de+49 512130912513 erfasste Verfahren, davon 1 vergeben. 1 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenTED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
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103 - Hauptamt
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