Generalplanungsleistungen für den Ersatzneubau des Wasserwerks Haddenhausen
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 06.10.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- WBV Wiehengebirge
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 04.09.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 611168-2026
- Verfahrensnummer
- 55efdbaa-1cb5-4f9a-b573-0f20c2dbea14
- CPV-Codes
71000000 · Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen; 71240000 · Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen; 71250000 · Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste; 71300000 · Dienstleistungen von IngenieurbürosMehr anzeigenWeniger anzeigen
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Kurzbeschreibung
Der Wasserbeschaffungsverband (WBV) Wiehengebirge beauftragt Generalplanungsleistungen für den Ersatzneubau des Wasserwerks Haddenhausen auf dem bestehenden Gelände in Minden-Haddenhausen. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem die Planung des Ingenieurbauwerks, der Tragwerksplanung, der Verfahrenstechnik sowie der Elektrotechnik und Steuerung; verarbeitet werden sollen 55 bis 90 m³ Rohwasser pro Stunde aus vier bestehenden Brunnen. Die Bearbeitung soll unmittelbar nach der Beauftragung beginnen, die geschätzten Herstellungskosten betragen rund 2,8 Millionen Euro netto; die Teilnahmefrist endet am 6. Oktober 2026 um 09:00 Uhr UTC.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Allgemeines Der Wasserbeschaffungsverband (WBV) Wiehengebirge ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes nach dem Wasser- und Bodenverbandsgesetz. Der WBV Wiehengebirge versorgt am Nordrand des Wiehengebirge rund 16.500 Personen mit Wasser über zwei Wasserwerke und eine Quelle. Darüber hinaus gibt es Verbundleitungen zu zwei benachbarten Wasserversorgern. Der WBV Wiehengebirge plant den Ersatzneubau des Wasserwerkes Haddenhausen auf dem bestehenden Wasserwerksgelände, Wiesenstr. 60, 32429 Minden-Haddenhausen. Die vier Brunnen und Brunnenleitungen werden übernommen. Planungsgrundlagen Zu den Planungsaufgaben gehören die Planung des Gebäudes (Ingenieurbauwerk und Tragwerksplanung), die Technische Ausrüstung Verfahrenstechnik sowie die Technische Ausrüstung Elektrotechnik (EMSR-Technik/Steuerungstechnik). Nach dem Bau des Wasserwerkes soll eine Umbindung der vier Brunnenwasserleitungen sowie der Trinkwasserleitung erfolgen. In Anlage 1 ist ein Verfahrensschema dargestellt. 55 bis 90 m³/h Rohwasser aus vier bestehenden Brunnen sollen über Flachbettbelüfter geführt werden, in denen überschüssiges Kohlendioxid ausgegast und im Rohwasser enthaltenes Eisen und Mangan oxidiert wird. Diese werden in den nachfolgenden redundant ausgeführten Filterkesseln abgeschieden. Das aufbereitete Wasser wird in zwei Reinwasserbehälter geleitet und von dort mittels Reinwasserpumpen ins Netz bzw. zum Hochbehälter gefördert. Für die Rückspülung der Filterkessel ist ein Absetzbecken/teich zu planen. Eventuell könnte der bisherige Reinwasserbehälter später als Absetzbecken genutzt werden. Das bestehen-de Wasserwerksgebäude wird nach Abschluss der Neubauarbeiten und Inbetriebnahme des neuen Wasserwerkes zurückgebaut. Die Anlage soll möglichst ebenerdig ausgeführt werden, da der Untergrund mit teils ge-spannten Grundwasserverhältnissen, hohem Grundwasserstand und nur geringmächtigem Deckhorizont über dem Hauptgrundwasserleiter für großflächigen Bodenaushub nicht geeignet ist. Das Wasserwerk wird mit einer neuen Trafostation durch den Netzbetreiber Westfalen Weser Netz ausgerüstet. Eine externe Stromeinspeisemöglichkeit ist einzuplanen, um im Notfall mittels Ersatzstromanlage das Wasserwerk betreiben zu können. Der WBV Wiehengebirge verfügt über ein zentrales Steuerleitsystem, in den die Steuerung des neuen Wasserwerkes integriert werden soll. Mit der Bearbeitung ist unmittelbar nach Beauftragung zu beginnen. Die Herstellungskosten werden auf rund 2,8 Mio. EUR netto geschätzt.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · WBV Wiehengebirge - Ersatzneubau Wasserwerk Haddenhausen
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen und Leistungsbilder der HOAI für folgende Planungsleistungen an einen Generalplaner: - Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9, nebst örtlicher Bauüberwachung gemäß Anlage 12 zur HOAI 2021 als Besondere Leistung - Fachplanung der Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 6 - Fachplanung der Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 für die Verfahrenstechnik und Elektrotechnik (EMSR-Technik/Steuerungstechnik). - soweit erforderlich: Leistungen zum Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17 (Stand 2022), Leistungsphasen 1 bis 8 - soweit erforderlich: Planungsbegleitende Vermessung gemäß Anlage 1.4.2 ff. zur HOAI 2021, Leistungsphase 1 bis 4 - soweit erforderlich: Bauvermessung gemäß Anlage 1.4.5 ff. zur HOAI 2021, Leistungsphase 1 bis 5 Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Anforderungen an deinen Betrieb
§ 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9.das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen. Es gilt die Regelung des § 51 SektVO: (1) Die Angebote werden geprüft und gewertet, bevor der Zuschlag erteilt wird. (2) Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · WBV Wiehengebirge - Ersatzneubau Wasserwerk Haddenhausen
- Eine weitergehende Konkretisierung und Bekanntgabe der Unterkriterien erfolgt mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bieter
- 70 %
- Eine weitergehende Konkretisierung und Bekanntgabe der Unterkriterien erfolgt mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bieter
- 30 %
Vergabeunterlagen
11 Dateien laut Portal · Stand 07.09.2026| Formular | 39 KB | |
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| Anschreiben | 66 KB | |
| Sonstiges | 317 KB |
Anforderungen
§ 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9.das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen. Es gilt die Regelung des § 51 SektVO: (1) Die Angebote werden geprüft und gewertet, bevor der Zuschlag erteilt wird. (2) Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
Änderungen und Bieterfragen
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WBV Wiehengebirge
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Zuschläge dieses Auftraggebers, alle LeistungsbereicheLaufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
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neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 04.09.2026 | Generalplanungsleistungen für den Ersatzneubau des Wasserwerks Haddenhausen | Offen | - | - |
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61 % ähnlichPlanungsleistungen für den Ersatzneubau des Schöpfwerks Niendorf
Lüneburg · Offen · Frist 05.10.2026
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Betriebsstelle Lüneburg, vergibt Planungsleistungen für den Ersatzneubau des Schöpfwerks Niendorf im Amt Neuhaus. Die Ausschreibung umfasst Umweltplanung und die Planung des Ingenieurbauwerks; das Schöpfwerk entwässert ein Einzugsgebiet von etwa 12.240 Hektar und soll unter anderem Hochwasserschutz, Fischdurchgängigkeit sowie eine erhöhte Pumpenkapazität gewährleisten. Die Leistungen werden in der Region Lüneburg (NUTS-Gebiet DE935) für eine Dauer von 900 Tagen je Los vergeben; die Teilnahmefrist endet am 5. Oktober 2026 um 10:00 Uhr deutscher Zeit.
57 % ähnlichGeneralplanung zur Sanierung der Trinkwasserleitung im Umweltbundesamt Dessau-Roßlau
Magdeburg · Offen · Frist 13.10.2026
Das Amt für Immobilien- und Baumanagement Magdeburg – Zentrale Vergabestelle LD vergibt die Generalplanung für die Strangsanierung im Bestandsgebäude des Umweltbundesamtes in Dessau-Roßlau. Der Auftrag umfasst die Objektplanung sowie die Planung der Heizungs-, Klima-, Lüftungs- und Sanitärtechnik und der Elektrotechnik, um die Trinkwasserhygiene sicherzustellen und auf Abnutzungen an der Hauptleitung sowie Abwasserhavarien zu reagieren. Angebote müssen bis zum 13. Oktober 2026 um 10:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
56 % ähnlichPlanung einer Regenwasserbehandlungsanlage an der A 45 bei Schwerte-Westhofen
Hagen · Offen · Frist 29.09.2026
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Westfalen, Außenstelle Hagen, beauftragt die Planung für den Umbau eines bestehenden Regenrückhaltebeckens zu einem Retentionsbodenfilterbecken an der A 45 bei Schwerte-Westhofen. Der Leistungsumfang umfasst die Objektplanung von Ingenieurbauwerken nach den Leistungsphasen 1 bis 6 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie Leistungen des Building Information Modeling (BIM). Angebote können bis zum 29. September 2026 eingereicht werden.
55 % ähnlichPlanungsleistungen für den Neubau des Wasserwerks Breitmoos
Albbruck · Offen · Frist 18.09.2026
Die Gemeinde Albbruck beschafft projektbezogene Planungsleistungen für den Neubau des Wasserwerks Breitmoos mit integrierter Aufbereitungstechnik. Die Ausschreibung umfasst zwei Lose: Ingenieurbau- und Objektplanung einschließlich Begleitung des Neubaus sowie Tragwerksplanung; vorgesehen sind je Los 1.080 Tage Laufzeit. Die Leistungen werden in der Region Albbruck (NUTS-Region DE13A) erbracht, die Angebotsfrist endet am 18. September 2026 um 12:00 Uhr.
54 % ähnlichPlanungsleistungen für Neubau einer Pumpenhalle inkl. Technische Ausrüstung (ET/EMSR)
Hamburg · Offen · Frist 25.09.2026
Die Hamburger Wasserwerke GmbH beabsichtigt den Neubau einer Pumpenhalle in Neugraben. Dabei sollen die Planung der Anlagentechnik und des erdverlegten Rohrleitungsbaus über alle Leistungsphasen extern vergeben werden. Die Ausschreibung erfolgt als offenes Verfahren mit einem Abgabetermin am 25. September 2026.
52 % ähnlichGeneralplanungsleistungen für Erzeugungsanlagen und Netzinfrastruktur
Hürth · Offen · Frist 02.10.2026
Die Stadtwerke Hürth AöR beschaffen im Rahmen eines Rahmenvertrags Generalplanungsleistungen für ein Projektportfolio in Hürth und der Region DEA27. Der Leistungsumfang umfasst die Planung von Erzeugungsanlagen und Netzinfrastruktur einschließlich technischer Gebäudeausrüstung, Genehmigungs- und Fördermanagement sowie der Koordination aller Fachplaner und Projektbeteiligten. Der Vertrag ist auf 1.800 Tage angelegt; Angebote müssen bis zum 2. Oktober 2026 um 8:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
52 % ähnlichGeneralplanungsleistungen für den Neubau eines Feuerwehrgebäudes in Hohenkirchen
Wangerland · Offen · Frist 12.10.2026
Die Gemeinde Wangerland beauftragt Generalplanungsleistungen für den Neubau eines Feuerwehrgebäudes in Hohenkirchen. Der Auftrag umfasst die Objektplanung, die Fachplanung der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) für Elektro sowie Heizung, Lüftung und Sanitär, die Freianlagenplanung und Leistungen als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo); die ersten beauftragten Leistungsphasen (LP) reichen je nach Fachbereich von LP 1 bis 5. Die Vergabe erfolgt stufenweise, wobei weitere Leistungsphasen optional abgerufen werden können; Angebote sind bis zum 12. Oktober 2026 einzureichen.
52 % ähnlichVerfahrenstechnische Ausrüstung für die Trinkwasseraufbereitung
Stutensee · Offen · Frist 09.10.2026
Der Zweckverband Wasserversorgung Mittelhardt beschafft für das Zentrale Wasserwerk Stutensee-Friedrichstal die verfahrenstechnische Ausrüstung zur Trinkwasseraufbereitung. Der Auftrag umfasst die schlüsselfertige Errichtung einschließlich Lieferung, Montage, Planung, Dokumentation, Inbetriebnahme und Koordination der erforderlichen Anlagenkomponenten unter Einhaltung technischer, hygienischer und wasserrechtlicher Anforderungen. Die Frist für die Einreichung von Angeboten endet am 9. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
52 % ähnlichGeneralplanungsleistungen für den Neubau eines zentralen kommunalen Bauhofs
Wiesenbach · Offen · Frist 09.10.2026
Die Gemeinde Wiesenbach beauftragt Generalplanungsleistungen für den Neubau eines zentralen kommunalen Bauhofs in Wiesenbach. Der Leistungsumfang umfasst die Planung von Gebäude und Innenräumen, Freianlagen, Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen sowie die Tragwerksplanung und die Planung der technischen Ausrüstung nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die Vertragslaufzeit beträgt 1.095 Tage; die Frist endet am 9. Oktober 2026.
51 % ähnlichNeubau eines Trinkwasserpumpwerks mit Druckleitung in Gotha
Offen · Frist 01.10.2026
Der Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden beschafft in Gotha den Neubau einer Druckerhöhungsanlage (DEA) für die Trinkwasserversorgung. Der Auftrag umfasst ein Stahlbetonbauwerk mit 293 m³ umbautem Raum, Erdarbeiten, eine 120 m lange Druckleitung DN 300 mit Anschlüssen an das Trinkwassernetz DN 500 und DN 400 sowie Edelstahl-Pumpentechnik mit einer Leistung von bis zu 220 m³/h. Zusätzlich sind Energieversorgung, Niederspannungshauptverteilung und die Datenübertragung an das Prozessleitsystem des Auftraggebers vorgesehen; die Frist endet am 1. Oktober 2026 um 07:50 Uhr.
51 % ähnlichGeneralplanungsleistungen für eine kombinierte Kraft-Wärme-Kopplungs- und Wärmepumpenanlage
Pforzheim · Offen · Frist 23.09.2026
Die Stadt Pforzheim beauftragt Generalplanungsleistungen für den Neubau einer kombinierten Kraft-Wärme-Kopplungs- und Wärmepumpenanlage im Westen von Pforzheim. Geplant sind eine Gesamtleistung von etwa 14 MW elektrisch und 17,5 MW thermisch, ein Wärmespeicher mit 2.000 m³ sowie ein Heizhaus und Nebenanlagen. Die Leistungen umfassen die Leistungsphasen 1 bis 9 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), zunächst mit einer Grundbeauftragung der Phasen 1 bis 4; die Frist endet am 23. September 2026 um 10:00 Uhr.
51 % ähnlichPlanung zur Erneuerung der Strom-, Wärme-, Trink- und Abwassernetze
Schwäbisch Hall · Offen · Frist 30.09.2026
Das Staatliche Hochbauamt Schwäbisch Hall beschafft Objektplanungsleistungen nach Teil 3, Abschnitt 3 und 4 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie ergänzende Beratungsleistungen für die Nibelungen-Kaserne in Walldürn. In großen Bereichen der Kaserne soll die komplette Infrastruktur für Strom, Wärme, Trinkwasser und Abwasser neu gebaut werden; zusätzlich sind unter anderem hydraulische Überrechnungen sowie eine Fließwege- und Senkenanalyse vorgesehen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 1.785.714,29 Euro, die Teilnahmefrist endet am 30. September 2026 um 08:42 Uhr UTC.
50 % ähnlichPlanungsleistungen für eine 13-MW-Wärmepumpe an der Kläranlage Wolfsburg
Wolfsburg · Offen · Frist 02.10.2026
Die LSW Netz GmbH & Co. KG beauftragt Planungsleistungen für die Errichtung und Inbetriebnahme einer Wärmepumpe an der Kläranlage Wolfsburg. Die Wärmepumpe soll dem gereinigten Klärwasser Wärme entziehen und in das Wärmenetz einspeisen; vorgesehen sind außerdem die Objekt- und Tragwerksplanung für das Betriebsgebäude sowie die Leistungsphasen 5 bis 8 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), also Ausführungsplanung, Vergabevorbereitung, Mitwirkung bei der Vergabe und Bauüberwachung. Der geschätzte Auftragswert beträgt 1,1 Millionen Euro, die Laufzeit 720 Tage; Angebote beziehungsweise Teilnahmeanträge sind bis zum 2. Oktober 2026 um 08:00 Uhr einzureichen.
50 % ähnlichRohbau, Tiefgründung und Außenanlagen für den Neubau des Wasserwerks Wendlingen am Neckar
Wendlingen am Neckar · Offen · Frist 23.10.2026
Die Stadtverwaltung Wendlingen am Neckar schreibt Arbeiten für den Neubau eines Wasserwerks in der Neckarstraße 63 in Wendlingen am Neckar aus. Der Auftrag umfasst unter anderem Spezialtiefbau mit Rammschotterpfählen, Baustelleneinrichtung, Erd-, Entwässerungs- und Kanalarbeiten, Fundamente, Bodenplatten, Wände und Decken aus Beton sowie Asphaltflächen für Höfe, Stellplätze und Verkehrswege; zum Gesamtvorhaben gehören außerdem eine Lager- und Fahrzeughalle sowie ein Verwaltungsgebäude. Der geschätzte Auftragswert beträgt 1.658.000 Euro, die Angebotsfrist endet am 23. Oktober 2026 um 09:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).
49 % ähnlichFachplanungsleistungen für technische Gebäudeausrüstung bei Sanierung und Erweiterungsbau
Ravensburg · Offen · Frist 09.10.2026
Das Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Ravensburg, beauftragt stufenweise Fachplanungsleistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für einen Neubau beziehungsweise Anbau sowie die Ertüchtigung eines Bestandsgebäudes in Wangen. Vorgesehen sind Planungs- und Überwachungsleistungen für die technischen Installationen der Kostengruppen 410, 420, 430 und 480 sowie Anpassungen der Wärmeversorgung zur Verbindung von Bestand und Neubau; die vorgesehenen Baukosten betragen rund 405.000 Euro brutto, der geschätzte Auftragswert der Ingenieurleistungen rund 103.010 Euro. Die Bauplanung soll ab November 2026 erfolgen, die Baudurchführung ist von September 2028 bis September 2031 vorgesehen; die Angebotsfrist endet am 9. Oktober 2026.
49 % ähnlich
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Stand: 08.09.2026, 00:39 (Europe/Berlin)
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Anlage 2 - Verpflichtungserklärungen.docx
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Anlage 3 - Erklärungen zu Par. 123, 124 GWB.docx
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Anlage 4 - Erklärung zu Russland-Sanktionen.docx
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Anlage 5 - Erklärungen zur Leistungsfähigkeit.docx
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Anlage 6 - Erklärung zur Haftpflichtversicherung.docx
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Anlage 7 - Referenzdatenblatt.docx
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Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
48 vergleichbare Verfahren, davon 17 mit erfasstem Zuschlag · 14 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 699.856,22 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 78 % aus 2 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
AFRY Deutschland GmbH · Mannheim
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Ingenieurbüro Helmut Weiß · Schwerin
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Leifels Architekten BDA · Vielank OT Neu Jabel
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A.R.T. GmbH · Magdeburg
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ENTEGA Gebäudetechnik GmbH & Co. KG · Darmstadt
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Fichtner Water & Transportation GmbH, Sarweystr 3, 70191 Stuttgart · Stuttgart
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Eiffage (HLS) Infra-Hochbau GmbH; NL Herten für Branche HLSK · Münster
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emutec GRID SYSTEMS GmbH · Norderstedt
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Dr. Born - Dr. Ermel GmbH · Achim
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Planungsgesellschaft Scholz+Lewis mbH · Dresden
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Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
- Planungsleistungen für Freianlagen an Bundeswehrliegenschaften
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch d. Bundesministerium d. Verteidigung, vertreten durch d. Amt für Bundesbau (ABB), vertreten d. Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) NL Kaiserslautern, vertreten durch die Niederlassungsleitung · Kaiserslautern
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 07.01.2027
Auftragnehmer: Enviro-Plan GmbH
Vertragsschluss: 07.01.2025
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Rahmenvereinbarung für Objektplanung zur baulichen Weiterentwicklung von Schulen
Stadt Papenburg · Papenburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 28.01.2028
Auftragnehmer: Ulpts Architekten GmbH +1 weitere
Vertragsschluss: 28.01.2025
Zuschlagswert: 1.300.000 EUR
- Technische, IT- und Projektmanagement-Unterstützung für Sicherheits- und Serviceleitstellen
Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2028
Auftragnehmer: TÜV NORD IT Secure Communications GmbH & Co. KG +5 weitere
Vertragsschluss: 09.02.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Rahmenvertrag für Planungsleistungen der Objektplanung
GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel · Kiel
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.05.2028
Auftragnehmer: FBB Flügge-Bogdahn Bauingenieure GmbH
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Rahmenvertrag für Projektsteuerungsleistungen in vier Regionen
Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10) · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.06.2028
Auftragnehmer: PTB- Ingenieurbüro f.Planung,Techno - und Bauüberwachung Magdeburg GmbH +93 weitere
Vertragsschluss: 19.05.2026
Zuschlagswert: 105.000.000 EUR
- Lotungen und Vermessungsaufmaße für Gewässer in Brandenburg, Ostsachsen und Mitteldeutschland
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH · Leipzig
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2028
Auftragnehmer: m-e-g GIS GmbH +2 weitere
Vertragsschluss: 02.06.2026
Zuschlagswert: 2.811.131,64 EUR
- Rahmenvereinbarung für Ingenieurleistungen der Projektsteuerung
Berliner Wasserbetriebe · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.07.2030
Auftragnehmer: KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH +2 weitere
Vertragsschluss: 17.08.2026
Zuschlagswert: 600.000 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
WBV Wiehengebirge
32429 · Minden
vergabestelle@bbt-kanzlei.de0511220074231 erfasste Verfahren, davon 0 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenTED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
Geschäftsstelle
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de+49 0251411-0
Kontakt laut Bekanntmachung
vergabestelle@bbt-kanzlei.de051122007423
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 03:42 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 04.09.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 08.09.2026, 00:39 (Europe/Berlin)
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