Objektplanung für Hochwasserschutz am Ziegelhüttengraben in Ilsenburg

Status
Offen
Angebotsfrist
13.10.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Stadt Ilsenburg
Erfüllungsregion
Sachsen-Anhalt, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
11.09.2026
Bekanntmachungsnummer
627411-2026
Verfahrensnummer
3b59e244-ed89-417a-a360-3ed1af6b52ef
CPV-Codes
71300000 · Dienstleistungen von Ingenieurbüros

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Ilsenburg beauftragt die Objektplanung von Ingenieurbauwerken zur Verbesserung der Abflussbedingungen des Suenbachs und zum Hochwasserschutz am Ziegelhüttengraben. Der Leistungsumfang umfasst die Planungsphasen 1 bis 9 sowie besondere Leistungen für den sogenannten Suenbach-Entlaster in Ilsenburg, Sachsen-Anhalt. Teilnahmeanträge müssen bis zum 13. Oktober 2026 um 09:00 Uhr eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Verbesserung der Abflussbedingungen des Suenbachs in Ilsenburg, Hochwasserschutz am Ziegelhüttengraben (Suenbach-Entlaster) VgV-Verfahren: Objektplanung Ingenieurbauwerke LPH 1 - 9 und Besondere Leistungen

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Verbesserung der Abflussbedingungen des Suenbachs in Ilsenburg, Hochwasserschutz am Ziegelhüttengraben (Suenbach-Entlaster) - Objektplanung Ingenieurbauwerke LPH 1 - 9 und Besondere Leistungen

    Der Suenbach ist nach dem Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt von der Quelle bis zur Mündung in die Ilse ein Gewässer 2. Ordnung und unterliegt der Unterhaltungspflicht des Unterhaltungsverbandes Ilse/Holtemme. Zuständig für den kommunalen Hochwasserschutz ist die Stadt Ilsenburg. Bereits im Jahr 2015 wurde im Auftrag der Stadt Ilsenburg die "Suenbachstudie - Ableitung von Starkregenereignissen im Suenbachtal" erarbeitet und umfangreiche Maßnahmen zur Herstellung der Hochwassersicherheit am Gewässer 2. Ordnung dargestellt und priorisiert. Neben der Hochwassersituation wurde gleichzeitig die ökologische Situation im relevanten Bereich betrachtet. Die Suenbachstudie von 2015 wurde daraufhin aufbauend auf den Hochwasserrisikomanagementplänen des Landes Sachsen-Anhalt im Jahr 2020 fortgeschrieben. Ziel der Hochwasserschutzplanungen für die Ortslage Ilsenburgs ist es eine Hochwassersicherheit für ein einhundertjähriges Ereignis (HQ100) zu gewährleisten. Für priorisierte Maßnahmen wurden teilweise bereits die Planungsaufträge erteilt und mit der Detailplanung sowie deren bauliche Umsetzung begonnen und teilweise bereits abgeschlossen. Ent- scheidend für die Wirkung der Hochwasserschutzmaßnahmen ist, dass zur Gewährleistung des Hochwasserschutzes für die Stadt Ilsenburg alle Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagementplans bzw. der Suenbachstudie umgesetzt werden. Die erforderlichen Hochwasserschutzmaßnahmen am Ziegelhüttengraben (Suenbach-Entlaster) zwischen Verteilerbauwerk und Forellenteich sollen vorangetrieben werden, um den Hochwasserschutz für die Stadt Ilsenburg weiter zu verbessern. In der Suenbachstudie sind diese Maßnahmen als E1 und E2 enthalten. Nähere und weitergehende Informationen sind aus der Information zum Leistungsgegenstand zu entnehmen.

Anforderungen an deinen Betrieb

fakultativer Ausschlussgrund zwingender Ausschlussgrund keine Ausschlussgründe nach § 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG; § 21 AEntG, § 22 LkSorgPflG sowie § 19 MiLoG und § 14 BTTG Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem vierstufigen Verfahren: 1. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden. 2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d. h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Fehlen vereinzelt Unterlagen, kann der Auftraggeber unter Fristsetzung diese Unterlagen nachfordern, sobald ein Ausschluss nicht gesetzlich vorgesehen ist. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung durch den Auftraggeber besteht jedoch grundsätzlich nicht. Wenn innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist die nachgeforderten Erklärungen und Nachweise nicht vorgelegt und nicht aufgeklärt werden, erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren. Sollten mindestens fünf vollständige Teilnahmeanträge vorliegen, werden keine Unterlagen nachgefordert und unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verlauf ausgeschlossen. 3. Anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärungen/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerber wird beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen. Sollten mehr als drei geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken. Es gibt eine Höchstzahl von Bewerbern, die für die zweite Phase des Verfahrens eingeladen werden. Geplante Mindestanzahl: 3 / Höchstanzahl: 5 Bei der Auswertung der Teilnahmeanträge werden die einzelnen Kriterien wie folgt gewichtet: Berufliche Leistungsfähigkeit: - Bewerber 100 % Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann der Bewertungsmatrix (Vergabeunterlagen) entnommen werden. Im Hinblick auf die Bewertung der technischen bzw. beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers, sind die vorgelegten Referenzen maßgeblich. Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden für den Bewerber bis zu 3 abgeschlossene Referenzen bzw. die abgeschlossenen Leistungsphasen (Leistungen müssen zwischen dem 01.10.2021 und dem 30.09.2026 abgeschlossen worden sein. Der Beginn der Leistungserbringung kann vor dem 01.10.2021 liegen) aus der Eigenerklärung zur Eignung gewertet. Weitere Referenzen werden nicht berücksichtigt. Aus den Projektbeschreibungen müssen nachvollziehbar die wertungsrelevanten technischen Inhalte zur Wertung hervorgehen. Ohne Projektbeschreibung ist die Referenz unvollständig, nicht prüfbar und wird nicht gewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen zu überprüfen. Bei falschen Angaben behält sich der Auftraggeber vor, die Referenz von der Wertung auszuschließen. 4. Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich der Auftraggeber vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bewerberkreises durch Los-Verfahren herbeizuführen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Verbesserung der Abflussbedingungen des Suenbachs in Ilsenburg, Hochwasserschutz am Ziegelhüttengraben (Suenbach-Entlaster) - Objektplanung Ingenieurbauwerke LPH 1 - 9 und Besondere Leistungen

Vorstellung der für das Projekt vorgesehenen Personen mit ihren fachlichen Aufgaben und Qualifikationen in einem Projektorganigramm. Darstellung der besonderen Kenntnisse des Projektleiters/stellv. Projektleiters, der/des Objektplaner/s (LPH 1 - 5), des/der Bearbei-ter/s der Ausschreibung (LPH 6 - 7) und der/des Bauleiter/s (LPH 8 - 9/ÖBÜ) in Bezug auf die ausgeschriebenen Ingenieurleistungen und Randbedingungen für das vorliegende Projekt (Dies gilt für alle in den vorgenannten Kategorien genannten Personen des Projektorganigramms ohne Technische Bürokräfte).
35 %
Projektanalyse und Herangehensweise an die zu erbringenden Leistungen, Auseinandersetzung mit dem vorliegenden Bauvorha-ben, Arbeitsschwerpunkte und besondere Herausforderungen, Rahmenterminplan (LPH 1 - 4)
35 %
Honorar
30 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

fakultativer Ausschlussgrund zwingender Ausschlussgrund keine Ausschlussgründe nach § 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG; § 21 AEntG, § 22 LkSorgPflG sowie § 19 MiLoG und § 14 BTTG Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem vierstufigen Verfahren: 1. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden. 2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d. h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Fehlen vereinzelt Unterlagen, kann der Auftraggeber unter Fristsetzung diese Unterlagen nachfordern, sobald ein Ausschluss nicht gesetzlich vorgesehen ist. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung durch den Auftraggeber besteht jedoch grundsätzlich nicht. Wenn innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist die nachgeforderten Erklärungen und Nachweise nicht vorgelegt und nicht aufgeklärt werden, erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren. Sollten mindestens fünf vollständige Teilnahmeanträge vorliegen, werden keine Unterlagen nachgefordert und unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verlauf ausgeschlossen. 3. Anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärungen/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerber wird beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen. Sollten mehr als drei geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken. Es gibt eine Höchstzahl von Bewerbern, die für die zweite Phase des Verfahrens eingeladen werden. Geplante Mindestanzahl: 3 / Höchstanzahl: 5 Bei der Auswertung der Teilnahmeanträge werden die einzelnen Kriterien wie folgt gewichtet: Berufliche Leistungsfähigkeit: - Bewerber 100 % Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann der Bewertungsmatrix (Vergabeunterlagen) entnommen werden. Im Hinblick auf die Bewertung der technischen bzw. beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers, sind die vorgelegten Referenzen maßgeblich. Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden für den Bewerber bis zu 3 abgeschlossene Referenzen bzw. die abgeschlossenen Leistungsphasen (Leistungen müssen zwischen dem 01.10.2021 und dem 30.09.2026 abgeschlossen worden sein. Der Beginn der Leistungserbringung kann vor dem 01.10.2021 liegen) aus der Eigenerklärung zur Eignung gewertet. Weitere Referenzen werden nicht berücksichtigt. Aus den Projektbeschreibungen müssen nachvollziehbar die wertungsrelevanten technischen Inhalte zur Wertung hervorgehen. Ohne Projektbeschreibung ist die Referenz unvollständig, nicht prüfbar und wird nicht gewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen zu überprüfen. Bei falschen Angaben behält sich der Auftraggeber vor, die Referenz von der Wertung auszuschließen. 4. Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich der Auftraggeber vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bewerberkreises durch Los-Verfahren herbeizuführen.

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SBStadt Blankenburg (Harz) - 110.07.2026

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    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

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