Restauratorische Sicherungs- und Begleitmaßnahmen am Westflügel von Schloss Friedenstein

Status
Offen
Angebotsfrist
13.10.2026, 10:30 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten
Erfüllungsregion
Thüringen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
14.09.2026
Bekanntmachungsnummer
631349-2026
Verfahrensnummer
e46061d0-5133-4edb-b546-c3aefc703760
CPV-Codes
45212350 · Gebäude von besonderer historischer oder architektonischer Bedeutung

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Kurzbeschreibung

Die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten beauftragt restauratorische Arbeiten am Westflügel von Schloss Friedenstein in Gotha, Thüringen. Der Auftrag umfasst unter anderem die Sicherung vorgeschädigter Putz-, Stuck- und vergoldeter Bereiche, restauratorische Demontagen, die Verpackung, hausinterne Transporte und Einlagerung wertvoller Ausstattung sowie weitere baubegleitende Restaurierungsarbeiten einschließlich Dokumentation und Kartierung. Angebote müssen bis zum 13. Oktober 2026 um 08:30 Uhr eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Im Vorfeld der hochbaulichen Instandsetzung des Westflügels von Schloss Friedenstein in Gotha werden Sicherungsmaßnahmen an vorgeschädigten Putz- und Stuckbereichen sowie an Vergoldungen auf Holzträgern, restauratorische Demontagen zur Baufreimachung, die Verpackung, hausinterne Transporte und die Einlagerung wertvoller Ausstattungselemente sowie die Ausführung weiterer baubegleitender Restaurierungsmaßnahmen notwendig. Die Dokumentation und Kartierung eigener Leistungen ist Teil des Auftrags. Die restauratorische Teildemontage eines klassizistischen Leuchters ist als Nachunternehmerleistung durch den AN zu koordinieren. Die Ausschreibung richtet sich an akademische Restauratoren aus dem Fachgebiet Wandmalerei/Putz/Stuck sowie im Hinblick auf die Konservierung von Vergoldungen und die Demontagen an Restauratoren mit Erfahrung im Umgang mit historischer Raumausstattung.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Gotha, Schloss Friedenstein, TP II.1 Westflügel, Teilbereiche Westturm, Notsicherungen - VE 12.1 Restauratorische Begleitung

    Im Vorfeld der hochbaulichen Instandsetzung des Westflügels von Schloss Friedenstein in Gotha werden Sicherungsmaßnahmen an vorgeschädigten Putz- und Stuckbereichen sowie an Vergoldungen auf Holzträgern, restauratorische Demontagen zur Baufreimachung, die Verpackung, hausinterne Transporte und die Einlagerung wertvoller Ausstattungselemente sowie die Ausführung weiterer baubegleitender Restaurierungsmaßnahmen notwendig. Die Dokumentation und Kartierung eigener Leistungen ist Teil des Auftrags. Die restauratorische Teildemontage eines klassizistischen Leuchters ist als Nachunternehmerleistung durch den AN zu koordinieren. Die Ausschreibung richtet sich an akademische Restauratoren aus dem Fachgebiet Wandmalerei/Putz/Stuck sowie im Hinblick auf die Konservierung von Vergoldungen und die Demontagen an Restauratoren mit Erfahrung im Umgang mit historischer Raumausstattung.

    Frist: 13.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Nach § 6e EU VOB/A Ausschlussgründe kann ein Teilnehmer jederzeit vom Verfahren ausgeschlossen werden, wenn er rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) (wenn eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen, durch die Pflichten verletzt worden sind oder eine Bereicherung stattgefunden hat oder stattfinden sollte) rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 129 Strafgesetzbuch (StGB) zur Bildung krimineller Vereinigungen, § 129a StGB zur Bildung terroristischer Vereinigungen oder § 129b StGB zu kriminellen und terroristischen Vereinigungen im Ausland, - § 89c StGB zur Terrorismusfinanzierung oder wegen Teilnahme an einer solchen Tat oder der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel im Wissen, dass diese ganz oder teilweise zur Ausführung von Gewalttaten nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB genutzt werden oder werden sollen, - § 261 StGB zur Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, - § 263 StGB - Betrug, soweit sich dieser gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 StGB – Subventionsbetrug, soweit sich dieser gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 StGB - Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr, §§ 299a und 299b StGB – Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen, - § 108e StGB – Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern - §§ 333 und 334 StGB - Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB - Ausländische und internationale Bedienstete - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (IntBestG) - Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr - §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung - Wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. - Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB Alle Unterlagen, bis auf relevante Preisangaben, können nachgefordert werden

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LOT-0000 · Gotha, Schloss Friedenstein, TP II.1 Westflügel, Teilbereiche Westturm, Notsicherungen - VE 12.1 Restauratorische Begleitung

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Eigenerklaerung_kommunale_u_sonstige_Auftraggeber.pdfFormular120 KBKlicken zum Anzeigen
Erlaeuterungen_zur_Eigenerklaerung.pdfFormular125 KBKlicken zum Anzeigen
FB_RusslandSanktionen.pdfSonstiges79 KBKlicken zum Anzeigen
Hinweisblatt_Informationspflicht.pdfSonstiges193 KBKlicken zum Anzeigen
Nachweis zur Eignung VE12.1 Restauratorische Begleitung.pdfSonstiges157 KBKlicken zum Anzeigen
01_VE12.1_LV-Langtext ohne Preise.pdfLVLeistungsverzeichnis417 KBKlicken zum Anzeigen
02_VE12.1_Anlage 1 Fotodokumentation.pdfSonstiges2,7 MBKlicken zum Anzeigen
03_VE12.1_Anlage 2 Gebäudegrundrisse_.pdfSonstiges2,9 MBKlicken zum Anzeigen
06_VE12.1_GAEB.D83Sonstiges98 KB
124_Eigenerklärung.pdfFormular54 KBKlicken zum Anzeigen
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212_Teilnahmebedingungen EU.pdfAnschreiben28 KBKlicken zum Anzeigen
213_Angebotsschreiben.pdfAnschreiben55 KBKlicken zum Anzeigen
214_EU_oL.pdfSonstiges53 KBKlicken zum Anzeigen
216 - Verzeichnis der vorzulegenden Unterlagen.pdfSonstiges198 KBKlicken zum Anzeigen
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222_Erklärung zur Kalkulation.pdfFormular35 KBKlicken zum Anzeigen
223_Aufgliederung der Einheitspreise.pdfSonstiges57 KBKlicken zum Anzeigen
233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen.pdfSonstiges66 KBKlicken zum Anzeigen
234_Erklärung der Bieter-Arbeitsgemeinschaft.pdfFormular17 KBKlicken zum Anzeigen
235_EU_oL.pdfSonstiges21 KBKlicken zum Anzeigen
236_EU_oL.pdfSonstiges19 KBKlicken zum Anzeigen
241_Vermeidung von Abfällen.pdfSonstiges15 KBKlicken zum Anzeigen
244_Datenverarbeitung.pdfSonstiges13 KBKlicken zum Anzeigen

Anforderungen

Nach § 6e EU VOB/A Ausschlussgründe kann ein Teilnehmer jederzeit vom Verfahren ausgeschlossen werden, wenn er rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) (wenn eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen, durch die Pflichten verletzt worden sind oder eine Bereicherung stattgefunden hat oder stattfinden sollte) rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 129 Strafgesetzbuch (StGB) zur Bildung krimineller Vereinigungen, § 129a StGB zur Bildung terroristischer Vereinigungen oder § 129b StGB zu kriminellen und terroristischen Vereinigungen im Ausland, - § 89c StGB zur Terrorismusfinanzierung oder wegen Teilnahme an einer solchen Tat oder der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel im Wissen, dass diese ganz oder teilweise zur Ausführung von Gewalttaten nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB genutzt werden oder werden sollen, - § 261 StGB zur Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, - § 263 StGB - Betrug, soweit sich dieser gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 StGB – Subventionsbetrug, soweit sich dieser gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 StGB - Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr, §§ 299a und 299b StGB – Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen, - § 108e StGB – Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern - §§ 333 und 334 StGB - Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB - Ausländische und internationale Bedienstete - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (IntBestG) - Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr - §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung - Wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. - Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB Alle Unterlagen, bis auf relevante Preisangaben, können nachgefordert werden

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Vergleichbare Verfahren2vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag1 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu Schätzwertzu wenig Vergleichswerte

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Laufende Rahmenverträge

bundesweit

Keine laufenden Rahmenverträge mit gemeinsamem CPV-Code bekannt.

Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten

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Verfahren pro Jahr3Ø seit 2026
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 3 seit 2026Spitze KW 35 · 2026 · 2

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
Noch keine Zuschlagsmeldungen dieses Auftraggebers bekannt.

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Keine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.

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