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244 (Datenverarbeitung)
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| Vergabenummer | |
|---|---|
| Baumaßnahme | |
| Leistung |
ErgänzungderAufforderungzurAbgabeeinesAngebots
Bearbeitungsphasen, Datenaustausch, allgemeine Regelungen
1 Bearbeitungsphasen
DatenaustauschistvonderausschreibendenStelle/demAuftraggebervorgesehenfürfolgende Bearbeitungsphasen: – Angebotsanforderung – Angebotsabgabe – Abrechnung
2 Datenaustausch
Werden Angebotsdaten elektronisch ausgetauscht, erfolgt dies nach den Regelungen des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen - GAEB, Schnittstelle DA XML. Der Datenaustausch für die Abrechnung ist nach den Verfahrensbeschreibungen der Regelungen für Elektronische Bauabrechnung durchzuführen. Der Datenaustausch nach anderen Regelungen (z.B. Edifact) ist im Einzelfall zu vereinbaren. DieDatenträgersindsozukennzeichnen,dasseineeindeutigeZuordnungzumVergabeverfahren bzw.zumVertraggewährleistetist.
3 AbweichungenzwischenDatenaustauschdateienundschriftlicherFassung
Die Datenaustauschdateien gelten als Arbeitsmittel, es sei denn, sie werden im Rahmen eines elektronischenVergabeverfahrensübereineVergabeplattform ausgetauscht.BeiAbweichungenzwischen den Datenaustauschdateien und der schriftlichen Fassung der Vergabe- oder Abrechnungsunterlagen gilt die schriftliche Fassung. Inhaltliche Unterschiede gegenüber dem Datenträger sind vom Unternehmer in derschriftlichenFassungzukennzeichnen.
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VHBBund–Ausgabe2017 442kcurdroV2lieT–LF-ED-720-BHV