Cloudbasiertes Datenschutzmanagementsystem mit Einführung und Betreuung

Status
Offen
Angebotsfrist
01.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen
Erfüllungsregion
Hessen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
02.09.2026
Bekanntmachungsnummer
638826-2026
Verfahrensnummer
bc01ecb7-0e93-4043-9daa-1d91ab843a16
CPV-Codes
72268000 · Bereitstellung von Software

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Kurzbeschreibung

Die ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen beschafft für ihre Kunden ein cloudbasiertes Datenschutzmanagementsystem als Software-as-a-Service (SaaS) einschließlich Einführung, Betreuung und weiterer Dienstleistungen. Das System soll Verarbeitungstätigkeiten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz und dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz unterstützen sowie unter anderem Risiko- und Folgenabschätzungen, Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten, Anfragen betroffener Personen, Auftragsmanagement und Auditnachweise verwalten. Dafür ist eine Rahmenvereinbarung ohne Abnahmeverpflichtung mit einer Laufzeit von 1.440 Tagen und einem laut Ausschreibung angegebenen Höchstwert von 1.000.000,00 Mio. Euro netto vorgesehen; die Frist endet am 1. Oktober 2026 um 8:00 Uhr, der Leistungsort liegt im Raum Gießen beziehungsweise Hessen.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Die ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen (nachfolgend: ekom21) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts nach dem Hessischen Datenverarbeitungsverbundgesetz (DV-VerbundG). Sie ist zentraler IT-Dienstleister für die hessischen Kommunen und ihre Einrichtungen. Von den Standorten in Gießen, Darmstadt Kassel und Fulda versorgt sie ihre Endkunden umfassend mit modernen Informations- und Kommunikationsdienstleistungen (IuK) aller Art. Zu den rund 500 Mitgliedern in Hessen und weiteren Kunden bundesweit gehören ca. 29.000 Endanwender*innen aus Kommunalverwaltungen und anderen öffentlichen Einrichtungen, wie z. B. Landkreise, Städte, Gemeinden, kommunale Eigenbetriebe, Zweckverbände, Anstalten, Krankenhäuser und Heime. Im staatlichen Bereich betreut die ekom21 zahlreiche Landesverbände, Ministerien und Regierungspräsidien. Insgesamt erbringt die ekom21 damit Services für sechs Millionen Bürger. Das Aufgabenspektrum der ekom21 wächst und verändert sich kontinuierlich, womit eine stetige Erweiterung des Kundenkreises einhergeht. Um den Anfragen unserer Kunden nach einem Datenschutzmanagement System (DSMS) Rechnung zu tragen, muss ein entsprechender Partner beauftragt werden Die ekom21 schreibt aus diesem Grund für ihre Kunden ein DSMS aus. Es soll primär ein cloud basiertes Datenschutz Management System (SaaS) beschafft werden, das die gesamte Verarbeitungstätigkeit nach Art. 5 30 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) unterstützt, dokumentiert und kontrolliert. Ziel ist es, den Aufwand für Risiko und Impact Analysen, das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT), Betroffenen Anfragen, Auftrags und Vertriebsmanagement sowie Audit Nachweise zu reduzieren und gleichzeitig die Compliance Qualität zu erhöhen.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Datenschutzmanagementsystem

    Das Vergabeverfahren zielt auf den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer. Die Rahmenvereinbarung soll - ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung - die bedarfsgerechte Bereitstellung, Einführung und langfristige Betreuung eines "Datenschutzmanagementsystems" sowie dazugehörige Dienstleistungen für Kunden der ekom21 zu ermöglichen. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt 1.000.000,00 Mio. € (netto). Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

    Frist: 01.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. § 56 VgV Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Datenschutzmanagementsystem

Bewertung der Anforderungsliste
50 %
Bewertung des Supportkonzepts
10 %
Bewertung des Grobkonzepts
10 %
Wertungspreis
30 %

Vergabeunterlagen

2 Dateien laut Portal · Stand 07.09.2026
Vergabeunterlagen_Datenschutzmanagementsystem_v2.zipSonstiges1,3 MB
Verpflichtungserklaerung_zu_Tariftreue_und_Mindestentgelt.pdfVertragsbedingungen77 KB

Anforderungen

Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. § 56 VgV Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 16.09.2026Berichtigung 1Korrektur Gewichtung in Auftragsbekanntmachung. Aktualisierung der Vergabeunterlagen (Version 3).
Vergleichbare Verfahren7vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag7 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 2 Vergaben

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Wer gewinnt solche Vergaben?

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Trend
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CGCANCOM GmbHJettingen-Scheppach1004.08.202610 Mio. €steigend
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HGHiScout GmbHBerlin1004.08.202610 Mio. €steigend
DGDextraData GmbH (in Bewerbergemeinschaft mit DextraData GRC Technologies GmbH)Essen1004.08.202610 Mio. €steigend
RIrubicon IT GmbHWien1017.07.2026 - steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Bayern (2) · Schleswig-Holstein (1) · Nordrhein-Westfalen (1) · Brandenburg (1) · Saarland (1)

Laufende Rahmenverträge

Hessen

ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen

Aktiv seit 2024 · 5 Verfahren
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Verfahren pro Jahr2Ø seit 2024
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 5 seit 2024Spitze KW 8 · 2024 · 1

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
HAHaufe Akademie103.08.2026600 Tsd. €
SDSoftwareONE Deutschland GmbH109.12.2024 -
CAComputacenter AG & Co. oHG109.12.2024 -
CDCrayon Deutschland GmbH109.12.2024 -
CGCANCOM GmbH109.12.2024 -
BGBechtle GmbH & Co.KG109.12.2024 -
TWThinkRED West GmbH128.03.2024 -
BGBechtle GmbH & Co. KG128.03.2024 -

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende
  • Rahmenvertrag für Inhouse-Trainings, Coachings und E-Learning-AngeboteHaufe Akademieekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum HessenGießen, Deutschland
    600 Tsd. €
    03.08.2026noch 49 Monate31.10.2030
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2030 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

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