WLAN-Hotspot-Lösung inkl. Access Points, Switch-Infrastruktur und Service für 65 Liegenschaften
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 18.09.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
- Erfüllungsregion
- Rheinland-Pfalz, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 18.08.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 570099-2026
- Verfahrensnummer
- de5552a0-03b5-452f-8e51-58c188ce8c59
- CPV-Codes
- 72250000 · Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
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Kurzbeschreibung
Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Mainz beschafft eine WLAN-Hotspot-Lösung für 65 Liegenschaften. Die Lösung umfasst Access Points, eine unabhängige Switch‑Infrastruktur, zentrale Services, CPE‑Router mit Paket‑Filter und dezentrale Internetzugänge sowie Montage‑ und Betriebsdienstleistungen. Die Vertragslaufzeit beträgt 1095 Tage (ca. drei Jahre). Das Verfahren ist offen und wird nach dem Preis bewertet.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
WLAN-Hotspot-Lösung für 65 Liegenschaften
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Beschaffung einer WLAN-Hotspot-Lösung
- WLAN-Access-Points - Unabhängige Switch-Infrastruktur - Zentrale Services für Verwaltung und Betrieb der WLAN-Hotspot-Lösung - CPE-Router als Übergang zum Internet inkl. Paket-Filter-Funktionalität - Dezentrale Internetzugänge an den Liegenschaften - Dienstleistungen zur Montage der Hardware und den Betrieb der WLAN-Hotspot-Lösung
Frist: 18.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen). Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) oder § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, und § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), und den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), und Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer solchen Verpflichtung nachweisen können. Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer solchen Verpflichtung nachweisen können. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist oder sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein dem Insolvenzverfahren vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn as Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Bei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
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LOT-0001 · Beschaffung einer WLAN-Hotspot-Lösung
- Preis
- 100 %
Vergabeunterlagen
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Anforderungen
Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen). Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) oder § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, und § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), und den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), und Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer solchen Verpflichtung nachweisen können. Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer solchen Verpflichtung nachweisen können. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist oder sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein dem Insolvenzverfahren vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn as Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Bei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Änderungen und Bieterfragen
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Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
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Zuschläge dieses Auftraggebers, alle LeistungsbereicheLaufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 18.08.2026 | WLAN-Hotspot-Lösung inkl. Access Points, Switch-Infrastruktur und Service für 65 Liegenschaften | Offen | - | - |
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40 % ähnlichErweiterter Support-Vertrag für Fortinet-Produkte
Mainz · Offen · Frist 19.10.2026
Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz in Mainz, beschafft einen erweiterten Support-Vertrag für Fortinet-Produkte. Die Vertragsdauer beträgt 1.095 Tage; weitere Angaben zum Leistungsumfang oder zum geschätzten Auftragswert liegen nicht vor. Angebote können bis zum 19. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
39 % ähnlichRahmenvertrag für Cisco-Netzwerkkomponenten für Landesverwaltungen
Mainz · Offen · Frist 12.10.2026
Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz in Mainz, beschafft Netzwerkkomponenten des Herstellers Cisco. Die Geräte sind für die Netzwerkinfrastrukturen der Landesverwaltungen und weiterer bezugsberechtigter Stellen in Rheinland-Pfalz vorgesehen; eine konkrete Mengen- oder Wertangabe ist nicht genannt. Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1095 Tagen, und Angebote müssen bis zum 12. Oktober 2026 um 10:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
39 % ähnlichDatennetzausstattung für Ersatzanmietungen mit LAN- und WLAN-Versorgung
Dortmund · Offen · Frist 16.10.2026
Die Technische Universität Dortmund beschafft Datennetzausstattung für Ersatzanmietungen im Zusammenhang mit der Sanierung der Fassade des Gebäudes Emil-Figge-Straße 50 in Dortmund. Ab dem ersten Quartal 2027 sollen Nutzer der Bauabschnitte C bis E dort mit kabelgebundenem Netzwerk (LAN) und drahtlosem Netzwerk (WLAN) versorgt werden; vorhandene Komponenten können wegen der bestehenden Glasfaserinfrastruktur nicht weiterverwendet werden. Die vorgesehene Vertragsdauer beträgt 30 Tage, die Angebotsfrist endet am 16. Oktober 2026.
39 % ähnlichCloudbasierte Kommunikations- und E-Mail-Lösung für 25.000 Personen im Bildungsbereich
Potsdam · Offen · Frist 19.10.2026
Beschafft wird eine cloudbasierte Softwarelösung für digitale Kommunikation und E-Mail auf Basis von Open Xchange 8 für rund 25.000 Personen im Bildungsbereich. Der Brandenburgische IT-Dienstleister in Potsdam schreibt die Lösung für das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg aus; gefordert werden hohe Sicherheitsstandards nach dem Grundschutz des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, Datenschutzkonformität nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie Flexibilität und Skalierbarkeit. Die Vertragslaufzeit beträgt 1.460 Tage in der Region Brandenburg, und Angebote können bis zum 19. Oktober 2026 um 11:00 Uhr eingereicht werden.
38 % ähnlichCitrix Universal Hybrid Multi Cloud Lizenzen und Netscaler SDX 9200z Hardware
Karlsruhe · Offen · Frist 25.09.2026
Der Kommunale Versorgungsverband Baden-Württemberg schreibt die Miete von Citrix Universal Hybrid Multi Cloud-Lizenzen für den Zeitraum 1. Dezember 2026 bis 30. November 2029 sowie die Lieferung von Netscaler SDX 9200z Hardware mit integrierter Lifetime RMA aus. Die Ausschreibung umfasst zwei Lose und wird als offenes Verfahren durchgeführt. Bewertungskriterium ist allein der Preis, Abgabefrist ist der 25. September 2026.
37 % ähnlichGlasfaser-Internet und WLAN für studentische Wohnanlagen
Potsdam · Offen · Frist 08.10.2026
Das Studierendenwerk West:Brandenburg sucht einen Auftragnehmer für die Lieferung, Installation und betriebsbereite Übergabe einer Gesamtlösung aus symmetrischen Glasfaseranschlüssen, drahtlosem Internetzugang (WLAN), Netzwerkkomponenten und Routern in seinen Wohnanlagen im Raum Potsdam. Der Auftrag umfasst anschließend auch den Betrieb des Internetdienstes, die Sicherstellung der Verfügbarkeit sowie die Instandhaltung der passiven Netzwerkinfrastruktur. Die Umsetzung erfolgt abschnittsweise ab dem 1. Januar 2027; die letzte Wohnanlage soll voraussichtlich 2030 in Betrieb gehen, und die Vertragslaufzeit endet zehn Jahre nach Inbetriebnahme des ersten Standorts. Angebote können bis zum 8. Oktober 2026, 10:00 Uhr, eingereicht werden.
37 % ähnlichIT-Netzwerktechnik für den Amtsbezirk Heilbronn
88630 Pfullendorf · Offen · Frist 21.09.2026
Die Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg beschafft IT-Netzwerktechnik für den Amtsbezirk Heilbronn. Angaben zum konkreten Umfang und Auftragswert liegen nicht vor; die Frist endet am 21. September 2026 um 23:59 Uhr deutscher Zeit.
37 % ähnlichFlächendeckendes Gigabitnetz und breitbandige Telekommunikationsdienste für unterversorgte Adressen der Kreisstadt Merzig
Merzig · Offen · Frist 30.09.2026
Die Kreisstadt Merzig beauftragt ein Telekommunikationsunternehmen mit dem Bau und Betrieb eines flächendeckenden Gigabitnetzes sowie der Erbringung von breitbandigen Kundendiensten für bislang unterversorgte Adressen. Das Projekt umfasst die Planung, Errichtung und langfristige Betreuung des Netzes und hat eine Vertragslaufzeit von rund 2520 Tagen (etwa sieben Jahre). Die Vergabe erfolgt in einem Los und die Zuschlagskriterien basieren zu 80 % auf den Wirtschaftlichkeitslücken, zu 15 % auf der Inbetriebnahmedauer und zu 5 % auf einem Konzept für alternative Verlegemethoden.
37 % ähnlichProduktionsdrucksysteme (schwarz‑weiß und farbig) inkl. Wartung und Entsorgung für Jena
München · Offen · Frist 21.09.2026
Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz beauftragt die Lieferung und Installation eines schwarz‑weißen sowie eines farbigen Produktionsdrucksystems für den Standort Jena. Inklusive sind Instandhaltungsleistungen für 48 Monate, Schulung des Personals und die Entsorgung der Altgeräte. Die Geräte müssen bis zum 1. Dezember 2026 betriebsbereit sein. Das Los umfasst einen Zeitraum von 1440 Tagen.
37 % ähnlichVerlängerung von Aruba ClearPass-Lizenzen und -Support für drei Jahre
Offen · Frist 21.09.2026
Die Gemeinsame kommunale Anstalt IT-Verbund Uelzen beschafft eine Verlängerung für Aruba ClearPass über einen Zeitraum von drei Jahren. ClearPass ist eine Lösung zur Netzwerkzugangs- und Zugriffskontrolle. Der Leistungsort liegt in der Region DE9; die Angebotsfrist endet am 21. September 2026 um 08:00 Uhr.
36 % ähnlichRahmenvertrag über Tablets und Smartphones mit Zubehör und Serviceleistungen
Potsdam · Offen · Frist 18.09.2026
Der Brandenburgische IT-Dienstleister in Potsdam beschafft über einen Rahmenvertrag kleinere, mobile Tablets und Smartphones in verschiedenen Geräteklassen, einschließlich Zubehör und Serviceleistungen. Vorgesehen sind über die Laufzeit von 730 Tagen voraussichtlich etwa 5.000 Tablets und 3.000 Smartphones; bei den Tablets können neben Windows auch alternative Betriebssysteme angeboten werden. Der geschätzte Gesamtwert beträgt 12,5 Millionen Euro, die Leistung ist der Region Potsdam beziehungsweise Brandenburg zugeordnet; die Angebotsfrist endet am 18. September 2026 um 10:00 Uhr UTC.
36 % ähnlichBeschaffung von Secure-Web-Gateway-Systemen mit Subskription, Wartung und Unterstützungsleistungen
Wiesbaden · Offen · Frist 05.10.2026
Das Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung in Wiesbaden, beschafft neue Secure-Web-Gateway-Systeme für seine Sicherheitsinfrastruktur. Der Auftrag umfasst außerdem Hersteller-Subskriptionen, Wartung sowie Beratungs- und Unterstützungsleistungen für Planung, Integration in komplexe Netzwerkinfrastrukturen und die Lösung schwerwiegender Probleme. Der geschätzte Auftragswert beträgt 7,7 Millionen Euro, die Laufzeit 720 Tage; die Angebotsfrist endet am 5. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
36 % ähnlichAusstattung und Installation von IT- und Medientechnik einschließlich WLAN-Infrastruktur
Offen · Frist 09.10.2026
Die Construction Future Lab gGmbH beschafft für ihr Forschungsgelände in Görlitz Ausstattung, Installation, Konfiguration und Inbetriebnahme von Informationstechnik (IT) und Medientechnik für das Hauptgebäude und das Außengelände. Vorgesehen sind unter anderem ein flächendeckendes drahtloses lokales Netzwerk (WLAN) sowie aktive Netzwerkkomponenten wie Zugangspunkte, Switches, Router und Firewalls; für weitere Bauobjekte werden Komponenten nur geliefert. Die Ausführung ist vom 6. November 2026 bis zum 22. Januar 2027 vorgesehen, Angebote müssen bis zum 9. Oktober 2026 um 18:00 Uhr elektronisch über evergabe.de eingereicht werden.
36 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
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Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
26 vergleichbare Verfahren, davon 12 mit erfasstem Zuschlag · 8 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 3.679.603 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 4 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
SPIE Information & Communication Services GmbH · Leipzig
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
LOROP GmbH · Berlin
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Uriot GmbH & Co. KG · Offenburg
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Donau Security Service · Ingolstadt
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
FON Network OHG · Würselen
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
IO2026170121 · Rostock
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Computacenter AG & Co. oHG · Kerpen
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
SoftwareONE Deutschland GmbH · Leipzig
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
- Betreuung von SAP-Modulen für drei Jahre mit Verlängerungsoption
Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V., Max-Planck-Institut für Plasmaphysik · Garching bei München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 28.01.2027
Auftragnehmer: CONVOTIS Services GmbH
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Terminalhardware und Systembetreuung für Zeiterfassungssysteme
DRV Bund Einkaufsmanagement · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.09.2027
Auftragnehmer: dremo.systems oHG
Vertragsschluss: 08.08.2025
Zuschlagswert: 455.000 EUR
- Lieferung von IT-Hardware und begleitenden IT-Dienstleistungen
Kommunaler Zweckverband ITK Rheinland (Auftraggeber) · Neuss
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 10.03.2028
Auftragnehmer: Computacenter AG & Co. oHG
Vertragsschluss: 10.03.2026
Zuschlagswert: 42.361.022 EUR
- Rahmenvertrag für Hitachi-Vantara-Speichersysteme und IT-Services
Mobil ISC GmbH · Lehrte
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 17.07.2028
Auftragnehmer: SVA System Vertrieb Alexander GmbH
Vertragsschluss: 17.07.2026
Zuschlagswert: 5.800.000 EUR
- Managed Services für Microsoft-365-Arbeitsplätze und aktive Netzwerkinfrastruktur
HADAG Seetouristik und Fährdienst AG · Hamburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 21.07.2028
Auftragnehmer: Group24 AG
Vertragsschluss: 21.07.2026
Zuschlagswert: 1.226.440,72 EUR
- Beschaffung und Implementierung eines Enterprise-Content-Management-Systems
Zukunft - Umwelt - Gesellschaft gGmbH · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 28.03.2029
Auftragnehmer: SER Solutions Deutschland GmbH
Vertragsschluss: 28.03.2025
Zuschlagswert: 2.600.000 EUR
- Hosting, Betrieb, Support und Weiterentwicklung eines Video-Management-Systems
Land Sachsen-Anhalt. Landtag von Sachsen-Anhalt · Magdeburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 11.12.2029
Auftragnehmer: creativestyle GmbH
Vertragsschluss: 11.12.2025
Zuschlagswert: 450.000 EUR
- Software für eine No-Code-Datenbank mit Support und Implementierungsleistungen
BWI GmbH · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 11.05.2030
Auftragnehmer: Nicht veröffentlicht
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
55116 · Mainz
poststelle@mjv.rlp.de+49 6131 16 48001 erfasste Verfahren, davon 0 vergeben. 1 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenTED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49 228996100
Kontakt laut Bekanntmachung
ausschreibungen@ldi.rlp.de+49 6131-6050
Kontakt laut Bekanntmachung
vergabekammer.rlp@mwvlw.de+49 6131-160
Kontakt laut Bekanntmachung
poststelle@mjv.rlp.de+49 6131 16 4800
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 03:26 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 18.08.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 15.09.2026, 05:05 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
Was bietet VergabeHero für öffentliche Aufträge?
VergabeHero verbindet KI-gestützte Ausschreibungssuche, Vergabeunterlagen, Wettbewerbsanalyse und Rahmenverträge mit Eignungsprüfung und gemeinsamer Angebotsorganisation. Unternehmen recherchieren öffentliche Aufträge aus Deutschland und Europa, bewerten Chancen anhand von Leistungsanforderungen und Vergabehistorie und bearbeiten ihre Bewerbung im Team.
- Ausschreibungssuche und KI-Matching
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- Leistungsumfang, Lose und Anforderungen
- KI-Zusammenfassungen, Leistungsbeschreibungen, Lose, Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien erleichtern die erste Prüfung. Verfügbare Fristen, Auftragswerte, Verfahrensarten und Kontaktangaben stehen in der Ausschreibungsakte zusammen.
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- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
- Vergebene Rahmenvereinbarungen mit Auftragnehmern, verfügbaren Zuschlagswerten und voraussichtlichen Vertragsenden recherchieren. Verwandte Rahmenverträge helfen, das Marktumfeld und mögliche künftige Beschaffungsbedarfe einzuordnen. Ein Vertragsende bestätigt keine Neuausschreibung.
- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
- Angebotsorganisation und Projektmanagement
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