Winterdienste für Liegenschaften der Bundesagentur für Arbeit in Nordrhein-Westfalen

Status
Offen
Angebotsfrist
28.09.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
11
Auftraggeber
Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus
Erfüllungsregion
Bayern, Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
25.08.2026
Bekanntmachungsnummer
585865-2026
Verfahrensnummer
7325b721-18ef-479d-9b87-ebc023a44358
CPV-Codes
90600000 · Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen

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Kurzbeschreibung

Die Bundesagentur für Arbeit vergibt Winterdienstleistungen für 11 regionale Lose an ihren Liegenschaften in Nordrhein-Westfalen, darunter Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen in Städten wie Düsseldorf, Essen, Duisburg, Wuppertal und weiteren Standorten. Die Leistungen umfassen Schneeräumung und Straßenreinigung zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht an den Gebäuden. Jedes Los ist auf eine Vertragsdauer von 1440 Tagen ausgelegt, und die Vergabe erfolgt nach reiner Preiswertung im offenen Verfahren mit Abgabefrist 28. September 2026.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

WD RIM Düsseldorf mit 11 Losen

Leistungen nach Losen (11)

  • LOT-0001 · Krefeld, Viersen, Nettetal

    Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über die Erbringung des Winterdienstes für folgende durch das RIM Düsseldorf betreuten Liegenschaften: Los 1: Agentur für Arbeit Krefeld, Philadelphiastraße 2, 47799 Krefeld Geschäftsstelle Viersen, Remigiusstraße 1, 41747 Viersen Geschäftsstelle Nettetal, Steegerstraße 49, 41334 Nettetal Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres. Für diesen Zeitraum wird eine Saisonpauschale angesetzt. Witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind jedoch nicht ausgeschlossen. Ende April erfolgt in jedem Falle die Endreinigung der Winterdienstflächen durch den DL (Streugutentfernung). Die Kosten hierfür sind in die Saisonpauschale einzukalkulieren. Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche -und Nutzerflächen: - Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkplatzflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten, Sammelplätze soweit vorhanden) - Räumung der Rollstuhlrampen (wenn vorhanden) - Gewährleistung des Ablaufs von Tauwasser durch Freihalten des Ablaufsystems und der Gullys - Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen - Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut - Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt, möglichst mit dem Kennzeichen des blauen Engels) - Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) - Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit - Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise - Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Anfallende Schneemassen sind an die Gehweg-, Straßen- und Parkplatzränder zu räumen und können dort verbleiben. Die gebrauchsbestimmte Nutzung der Flächen soll dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Bei den Gehwegen können auch angrenzende Grünanlagen (Nutzerflächen) im Einvernehmen mit dem RIM genutzt werden. Sollte in Extremfällen ein Abtransport der Schneemassen erforderlich sein, wird dies gesondert beauftragt und vergütet. Der Dienstbetrieb darf durch die Schnee- und Eisbeseitigung nicht beeinträchtigt werden.

    Frist: 28.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Wuppertal

    Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über die Erbringung des Winterdienstes für folgende durch das RIM Düsseldorf betreuten Liegenschaften: Los 2: Agentur für Arbeit Wuppertal, Hünefeldstraße 3 - 17, 42285 Wuppertal Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres. Für diesen Zeitraum wird eine Saisonpauschale angesetzt. Witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind jedoch nicht ausgeschlossen. Ende April erfolgt in jedem Falle die Endreinigung der Winterdienstflächen durch den DL (Streugutentfernung). Die Kosten hierfür sind in die Saisonpauschale einzukalkulieren. Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche -und Nutzerflächen: - Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkplatzflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten, Sammelplätze soweit vorhanden) - Räumung der Rollstuhlrampen (wenn vorhanden) - Gewährleistung des Ablaufs von Tauwasser durch Freihalten des Ablaufsystems und der Gullys - Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen - Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut - Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt, möglichst mit dem Kennzeichen des blauen Engels) - Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) - Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit - Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise - Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Anfallende Schneemassen sind an die Gehweg-, Straßen- und Parkplatzränder zu räumen und können dort verbleiben. Die gebrauchsbestimmte Nutzung der Flächen soll dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Bei den Gehwegen können auch angrenzende Grünanlagen (Nutzerflächen) im Einvernehmen mit dem RIM genutzt werden. Sollte in Extremfällen ein Abtransport der Schneemassen erforderlich sein, wird dies gesondert beauftragt und vergütet. Der Dienstbetrieb darf durch die Schnee- und Eisbeseitigung nicht beeinträchtigt werden.

    Frist: 28.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Solingen

    Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über die Erbringung des Winterdienstes für folgende durch das RIM Düsseldorf betreuten Liegenschaften: Los 3: Geschäftsstelle Solingen, Kamper Straße 35, 42699 Solingen Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres. Für diesen Zeitraum wird eine Saisonpauschale angesetzt. Witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind jedoch nicht ausgeschlossen. Ende April erfolgt in jedem Falle die Endreinigung der Winterdienstflächen durch den DL (Streugutentfernung). Die Kosten hierfür sind in die Saisonpauschale einzukalkulieren. Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche -und Nutzerflächen: - Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkplatzflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten, Sammelplätze soweit vorhanden) - Räumung der Rollstuhlrampen (wenn vorhanden) - Gewährleistung des Ablaufs von Tauwasser durch Freihalten des Ablaufsystems und der Gullys - Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen - Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut - Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt, möglichst mit dem Kennzeichen des blauen Engels) - Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) - Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit - Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise - Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Anfallende Schneemassen sind an die Gehweg-, Straßen- und Parkplatzränder zu räumen und können dort verbleiben. Die gebrauchsbestimmte Nutzung der Flächen soll dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Bei den Gehwegen können auch angrenzende Grünanlagen (Nutzerflächen) im Einvernehmen mit dem RIM genutzt werden. Sollte in Extremfällen ein Abtransport der Schneemassen erforderlich sein, wird dies gesondert beauftragt und vergütet. Der Dienstbetrieb darf durch die Schnee- und Eisbeseitigung nicht beeinträchtigt werden.

    Frist: 28.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · Düsseldorf

    Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über die Erbringung des Winterdienstes für folgende durch das RIM Düsseldorf betreuten Liegenschaften: Los 4: Agentur für Arbeit Düsseldorf, Grafenberger Allee 300, 40237 Düsseldorf Regionaldirektion NRW, Josef-Gockeln-Straße 7, 40474 Düsseldorf Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres. Für diesen Zeitraum wird eine Saisonpauschale angesetzt. Witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind jedoch nicht ausgeschlossen. Ende April erfolgt in jedem Falle die Endreinigung der Winterdienstflächen durch den DL (Streugutentfernung). Die Kosten hierfür sind in die Saisonpauschale einzukalkulieren. Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche -und Nutzerflächen: - Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkplatzflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten, Sammelplätze soweit vorhanden) - Räumung der Rollstuhlrampen (wenn vorhanden) - Gewährleistung des Ablaufs von Tauwasser durch Freihalten des Ablaufsystems und der Gullys - Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen - Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut - Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt, möglichst mit dem Kennzeichen des blauen Engels) - Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) - Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit - Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise - Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Anfallende Schneemassen sind an die Gehweg-, Straßen- und Parkplatzränder zu räumen und können dort verbleiben. Die gebrauchsbestimmte Nutzung der Flächen soll dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Bei den Gehwegen können auch angrenzende Grünanlagen (Nutzerflächen) im Einvernehmen mit dem RIM genutzt werden. Sollte in Extremfällen ein Abtransport der Schneemassen erforderlich sein, wird dies gesondert beauftragt und vergütet. Der Dienstbetrieb darf durch die Schnee- und Eisbeseitigung nicht beeinträchtigt werden.

    Frist: 28.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0005 · Mettmann, Velbert

    Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über die Erbringung des Winterdienstes für folgende durch das RIM Düsseldorf betreuten Liegenschaften: Los 5: Bildungs- und Tagungsstätte Mettmann, Goldberger Str. 34, 40822 Mettmann Geschäftsstelle Velbert, Grünstraße 40-42, 42551 Velbert Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres. Für diesen Zeitraum wird eine Saisonpauschale angesetzt. Witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind jedoch nicht ausgeschlossen. Ende April erfolgt in jedem Falle die Endreinigung der Winterdienstflächen durch den DL (Streugutentfernung). Die Kosten hierfür sind in die Saisonpauschale einzukalkulieren. Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche -und Nutzerflächen: - Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkplatzflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten, Sammelplätze soweit vorhanden) - Räumung der Rollstuhlrampen (wenn vorhanden) - Gewährleistung des Ablaufs von Tauwasser durch Freihalten des Ablaufsystems und der Gullys - Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen - Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut - Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt, möglichst mit dem Kennzeichen des blauen Engels) - Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) - Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit - Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise - Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Anfallende Schneemassen sind an die Gehweg-, Straßen- und Parkplatzränder zu räumen und können dort verbleiben. Die gebrauchsbestimmte Nutzung der Flächen soll dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Bei den Gehwegen können auch angrenzende Grünanlagen (Nutzerflächen) im Einvernehmen mit dem RIM genutzt werden. Sollte in Extremfällen ein Abtransport der Schneemassen erforderlich sein, wird dies gesondert beauftragt und vergütet. Der Dienstbetrieb darf durch die Schnee- und Eisbeseitigung nicht beeinträchtigt werden.

    Frist: 28.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0006 · Duisburg, Moers

    Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über die Erbringung des Winterdienstes für folgende durch das RIM Düsseldorf betreuten Liegenschaften: Los 6: Agentur für Arbeit Duisburg, Wintgensstraße 29-33, 47058 Duisburg Geschäftsstelle Duisburg-Hamborn, Dahlmannstraße 23, 47166 Duisburg Geschäftsstelle Moers, Hanckwitzstraße 1, 47441 Moers Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres. Für diesen Zeitraum wird eine Saisonpauschale angesetzt. Witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind jedoch nicht ausgeschlossen. Ende April erfolgt in jedem Falle die Endreinigung der Winterdienstflächen durch den DL (Streugutentfernung). Die Kosten hierfür sind in die Saisonpauschale einzukalkulieren. Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche -und Nutzerflächen: - Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkplatzflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten, Sammelplätze soweit vorhanden) - Räumung der Rollstuhlrampen (wenn vorhanden) - Gewährleistung des Ablaufs von Tauwasser durch Freihalten des Ablaufsystems und der Gullys - Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen - Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut - Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt, möglichst mit dem Kennzeichen des blauen Engels) - Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) - Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit - Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise - Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Anfallende Schneemassen sind an die Gehweg-, Straßen- und Parkplatzränder zu räumen und können dort verbleiben. Die gebrauchsbestimmte Nutzung der Flächen soll dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Bei den Gehwegen können auch angrenzende Grünanlagen (Nutzerflächen) im Einvernehmen mit dem RIM genutzt werden. Sollte in Extremfällen ein Abtransport der Schneemassen erforderlich sein, wird dies gesondert beauftragt und vergütet. Der Dienstbetrieb darf durch die Schnee- und Eisbeseitigung nicht beeinträchtigt werden.

    Frist: 28.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0007 · Essen

    Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über die Erbringung des Winterdienstes für folgende durch das RIM Düsseldorf betreuten Liegenschaften: Los 7: Agentur für Arbeit Essen, Berliner Platz 10, 45127 Essen Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres. Für diesen Zeitraum wird eine Saisonpauschale angesetzt. Witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind jedoch nicht ausgeschlossen. Ende April erfolgt in jedem Falle die Endreinigung der Winterdienstflächen durch den DL (Streugutentfernung). Die Kosten hierfür sind in die Saisonpauschale einzukalkulieren. Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche -und Nutzerflächen: - Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkplatzflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten, Sammelplätze soweit vorhanden) - Räumung der Rollstuhlrampen (wenn vorhanden) - Gewährleistung des Ablaufs von Tauwasser durch Freihalten des Ablaufsystems und der Gullys - Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen - Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut - Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt, möglichst mit dem Kennzeichen des blauen Engels) - Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) - Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit - Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise - Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Anfallende Schneemassen sind an die Gehweg-, Straßen- und Parkplatzränder zu räumen und können dort verbleiben. Die gebrauchsbestimmte Nutzung der Flächen soll dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Bei den Gehwegen können auch angrenzende Grünanlagen (Nutzerflächen) im Einvernehmen mit dem RIM genutzt werden. Sollte in Extremfällen ein Abtransport der Schneemassen erforderlich sein, wird dies gesondert beauftragt und vergütet. Der Dienstbetrieb darf durch die Schnee- und Eisbeseitigung nicht beeinträchtigt werden.

    Frist: 28.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0008 · Gelsenkirchen

    Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über die Erbringung des Winterdienstes für folgende durch das RIM Düsseldorf betreuten Liegenschaften: Los 8: Agentur für Arbeit Gelsenkirchen, Vattmannstraße 12, 45879 Gelsenkirchen Geschäftsstelle Gelsenkirchen-Buer, Kurt-Schumacher-Straße 381, 45897 Gelsenkirchen Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres. Für diesen Zeitraum wird eine Saisonpauschale angesetzt. Witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind jedoch nicht ausgeschlossen. Ende April erfolgt in jedem Falle die Endreinigung der Winterdienstflächen durch den DL (Streugutentfernung). Die Kosten hierfür sind in die Saisonpauschale einzukalkulieren. Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche -und Nutzerflächen: - Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkplatzflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten, Sammelplätze soweit vorhanden) - Räumung der Rollstuhlrampen (wenn vorhanden) - Gewährleistung des Ablaufs von Tauwasser durch Freihalten des Ablaufsystems und der Gullys - Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen - Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut - Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt, möglichst mit dem Kennzeichen des blauen Engels) - Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) - Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit - Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise - Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Anfallende Schneemassen sind an die Gehweg-, Straßen- und Parkplatzränder zu räumen und können dort verbleiben. Die gebrauchsbestimmte Nutzung der Flächen soll dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Bei den Gehwegen können auch angrenzende Grünanlagen (Nutzerflächen) im Einvernehmen mit dem RIM genutzt werden. Sollte in Extremfällen ein Abtransport der Schneemassen erforderlich sein, wird dies gesondert beauftragt und vergütet. Der Dienstbetrieb darf durch die Schnee- und Eisbeseitigung nicht beeinträchtigt werden.

    Frist: 28.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0009 · Oberhausen, Mülheim a.d. Ruhr

    Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über die Erbringung des Winterdienstes für folgende durch das RIM Düsseldorf betreuten Liegenschaften: Los 9: Agentur für Arbeit Oberhausen, Mülheimer Straße 36, 46045 Oberhausen Geschäftsstelle Mülheim, Kaiserstraße 99, 45468 Mülheim a. d. Ruhr Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres. Für diesen Zeitraum wird eine Saisonpauschale angesetzt. Witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind jedoch nicht ausgeschlossen. Ende April erfolgt in jedem Falle die Endreinigung der Winterdienstflächen durch den DL (Streugutentfernung). Die Kosten hierfür sind in die Saisonpauschale einzukalkulieren. Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche -und Nutzerflächen: - Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkplatzflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten, Sammelplätze soweit vorhanden) - Räumung der Rollstuhlrampen (wenn vorhanden) - Gewährleistung des Ablaufs von Tauwasser durch Freihalten des Ablaufsystems und der Gullys - Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen - Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut - Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt, möglichst mit dem Kennzeichen des blauen Engels) - Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) - Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit - Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise - Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Anfallende Schneemassen sind an die Gehweg-, Straßen- und Parkplatzränder zu räumen und können dort verbleiben. Die gebrauchsbestimmte Nutzung der Flächen soll dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Bei den Gehwegen können auch angrenzende Grünanlagen (Nutzerflächen) im Einvernehmen mit dem RIM genutzt werden. Sollte in Extremfällen ein Abtransport der Schneemassen erforderlich sein, wird dies gesondert beauftragt und vergütet. Der Dienstbetrieb darf durch die Schnee- und Eisbeseitigung nicht beeinträchtigt werden.

    Frist: 28.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0010 · Wesel, Dinslaken

    Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über die Erbringung des Winterdienstes für folgende durch das RIM Düsseldorf betreuten Liegenschaften: Los 10: Agentur für Arbeit Wesel, Reeser Landstraße 61, 46483 Wesel Geschäftsstelle Dinslaken, Moltkestraße 11, 46535 Dinslaken Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres. Für diesen Zeitraum wird eine Saisonpauschale angesetzt. Witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind jedoch nicht ausgeschlossen. Ende April erfolgt in jedem Falle die Endreinigung der Winterdienstflächen durch den DL (Streugutentfernung). Die Kosten hierfür sind in die Saisonpauschale einzukalkulieren. Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche -und Nutzerflächen: - Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkplatzflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten, Sammelplätze soweit vorhanden) - Räumung der Rollstuhlrampen (wenn vorhanden) - Gewährleistung des Ablaufs von Tauwasser durch Freihalten des Ablaufsystems und der Gullys - Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen - Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut - Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt, möglichst mit dem Kennzeichen des blauen Engels) - Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) - Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit - Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise - Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Anfallende Schneemassen sind an die Gehweg-, Straßen- und Parkplatzränder zu räumen und können dort verbleiben. Die gebrauchsbestimmte Nutzung der Flächen soll dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Bei den Gehwegen können auch angrenzende Grünanlagen (Nutzerflächen) im Einvernehmen mit dem RIM genutzt werden. Sollte in Extremfällen ein Abtransport der Schneemassen erforderlich sein, wird dies gesondert beauftragt und vergütet. Der Dienstbetrieb darf durch die Schnee- und Eisbeseitigung nicht beeinträchtigt werden.

    Frist: 28.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0011 · Kleve

    Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über die Erbringung des Winterdienstes für folgende durch das RIM Düsseldorf betreuten Liegenschaften: Los 11: Geschäftsstelle Kleve, Hoffmannallee 11, 47533 Kleve Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres. Für diesen Zeitraum wird eine Saisonpauschale angesetzt. Witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind jedoch nicht ausgeschlossen. Ende April erfolgt in jedem Falle die Endreinigung der Winterdienstflächen durch den DL (Streugutentfernung). Die Kosten hierfür sind in die Saisonpauschale einzukalkulieren. Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche -und Nutzerflächen: - Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkplatzflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten, Sammelplätze soweit vorhanden) - Räumung der Rollstuhlrampen (wenn vorhanden) - Gewährleistung des Ablaufs von Tauwasser durch Freihalten des Ablaufsystems und der Gullys - Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen - Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut - Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt, möglichst mit dem Kennzeichen des blauen Engels) - Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) - Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit - Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise - Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Anfallende Schneemassen sind an die Gehweg-, Straßen- und Parkplatzränder zu räumen und können dort verbleiben. Die gebrauchsbestimmte Nutzung der Flächen soll dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Bei den Gehwegen können auch angrenzende Grünanlagen (Nutzerflächen) im Einvernehmen mit dem RIM genutzt werden. Sollte in Extremfällen ein Abtransport der Schneemassen erforderlich sein, wird dies gesondert beauftragt und vergütet. Der Dienstbetrieb darf durch die Schnee- und Eisbeseitigung nicht beeinträchtigt werden.

    Frist: 28.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Vordrucke D.7 und D.8 (Erklärung zwingende und fakultative Ausschlussgründe): Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung, Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, Insolvenz, anderen schweren beruflichen Verfehlungen, wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen, Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen. Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften ist hinsichtlich des Nichtvorliegens von zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) auf alle Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft abzustellen. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen für alle Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden. Sollte bei einem Teilnehmer oder mehreren Teilnehmern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ein einschlägiger Ausschlusstatbestand vorliegen, ist dessen Name bzw. sind deren Namen auf der gesondert beizufügenden Anlage zu vermerken und zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme an dem gegenständlichen Vergabeverfahren möglich sein soll. Vordruck D.0 (Angebotsschreiben): Bei Aufträgen ab einer Höhe von 50.000 € ohne Mwst. fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit dem Vordruck D.0 die benötigten Angaben zu übermitteln. Vordruck Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) in der jeweils gültigen Fassung): Es ist gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) in der jeweils gültigen Fassung verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.

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LOT-0001 · Krefeld, Viersen, Nettetal

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Vergabeunterlagen

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A0_Bewerbungsbedingungen.docxAnschreiben95 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage_1_Hausordnung.docxSonstiges37 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage_2_E-Rechnung_final_V8.docxSonstiges60 KBKlicken zum Anzeigen
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C1_Verpflichtung_Einhaltung-Gesetze.docxSonstiges68 KBKlicken zum Anzeigen
D0_Angebotsschreiben.docxAnschreiben40 KBKlicken zum Anzeigen
D1_Erklärung_Bieter-Bewerbergemeinschaft.docxFormular76 KBKlicken zum Anzeigen
D2_Erklärung_Unterauftrag.docxFormular75 KBKlicken zum Anzeigen
D7_Erklärung_zwingende-Ausschlussgründe.docxFormular74 KBKlicken zum Anzeigen
D8_Erklärung_fakultative-Ausschlussgründe.docxFormular77 KBKlicken zum Anzeigen
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E6_Fragenkatalog-Lose.docxSonstiges73 KBKlicken zum Anzeigen
Eigenerklärung-Russland.docxFormular35 KBKlicken zum Anzeigen
Fragebogen zur Eignungspruefung.aidfSonstiges38 KB
Fragebogen zur Eignungspruefung.pdfSonstiges2 KBKlicken zum Anzeigen
Leistungsverzeichnis.aidfLVLeistungsverzeichnis84 KB
00_Aufforderung-Angebotsabgabe.docxAnschreiben50 KBKlicken zum Anzeigen
260629_Leistungsbeschreibung_final.pdfLVLeistungsverzeichnis234 KBKlicken zum Anzeigen
260807_13-26-00098_Lose1-11_Vertrag_zur_VÖ.pdfVertragsbedingungen314 KBKlicken zum Anzeigen

Anforderungen

Vordrucke D.7 und D.8 (Erklärung zwingende und fakultative Ausschlussgründe): Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung, Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, Insolvenz, anderen schweren beruflichen Verfehlungen, wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen, Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen. Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften ist hinsichtlich des Nichtvorliegens von zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) auf alle Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft abzustellen. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen für alle Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden. Sollte bei einem Teilnehmer oder mehreren Teilnehmern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ein einschlägiger Ausschlusstatbestand vorliegen, ist dessen Name bzw. sind deren Namen auf der gesondert beizufügenden Anlage zu vermerken und zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme an dem gegenständlichen Vergabeverfahren möglich sein soll. Vordruck D.0 (Angebotsschreiben): Bei Aufträgen ab einer Höhe von 50.000 € ohne Mwst. fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit dem Vordruck D.0 die benötigten Angaben zu übermitteln. Vordruck Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) in der jeweils gültigen Fassung): Es ist gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) in der jeweils gültigen Fassung verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

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Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Vergleichbare Verfahren23vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag29 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu Schätzwertzu wenig Vergleichswerte

Ähnliche Verfahren, die du verpasst hast

Frist in den letzten 12 Monaten abgelaufen, nach Ähnlichkeit
Titel
Winterdienst- und Graeflaechenreinigungsleistungen für vier Bundesliegenschaften in NRW und Rheinland-PfalzBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland11.05.2026 -
Winterdienst (Raeum- und Streudienst) fuer die Stadt MainzWohnbau Mainz GmbHMainz, Deutschland08.09.2026 -
Winterdienstleistungen für den Bezirk 1 in BremenUmweltbetrieb BremenBremen, Deutschland08.09.2026 -
Grünpflege- und Grauflächenreinigungsleistungen für Wohnliegenschaften in Stuttgart und UmgebungBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland15.09.2026 -
Betreuungsdienstleistungen für Zentrale Unterbringungs- und Erstaufnahmeeinrichtungen in NRWBezirksregierung Arnsberg -ZVS-Arnsberg, Deutschland23.06.2026 -
Gebäudereinigungsleistungen für Bundesliegenschaften in KasselBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland25.08.2026 -
Glas- und Gebäudereinigung für Betriebsstätten der EmschergenossenschaftEmschergenossenschaftEssen, Deutschland15.09.2026 -
Winterdienst auf Geh- und Radwegen in Bad KissingenStadt Bad KissingenBad Kissingen, Deutschland22.06.2026 -

Wer gewinnt solche Vergaben?

Alle inhaltlich ähnlichen Verfahren im erfassten Bestand
Trend
MTMartin Thieme Gebäudereinigung GmbHGeorgsmarienhütte1007.09.2026 - steigend
Akademie Überlingen N. Glasmeyer GmbHOsnabrück1004.09.2026 - steigend
KGKoch-Bolle GmbHAscheberg1025.08.2026 - steigend
KSKarch ServiceOerlenbach1018.08.2026566 Tsd. €steigend
ADAmendt Dienstleistungsgruppe GmbHKröv1010.08.2026822 Tsd. €steigend
WSWinkels Servicegesellschaft mbHGeldern1010.08.2026822 Tsd. €steigend
MGMüllers GmbH - 1010.08.2026822 Tsd. €steigend
IDISO Dienstleistungen Inh. Mahpuz Erkaya - 1006.08.202669 Tsd. €steigend
WGWinterdienst GmbHGrefrath1006.08.202669 Tsd. €steigend
WGWestfalia Gebäudeservice GmbHBochum1006.08.202669 Tsd. €steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Nordrhein-Westfalen (13) · Bayern (2) · Rheinland-Pfalz (1) · Bremen (1) · Baden-Württemberg (1) · Hessen (1)
BFBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn331.07.2026
GEGELSENDIENSTE - 119.08.2026
GEGELSENDIENSTEGelsenkirchen119.08.2026
WMWohnbau Mainz GmbHMainz110.08.2026
LGLVR-Dezernat Gebäude- und Liegenschaftsmanagement, Umwelt, Energie, Bauen für Menschen GmbHKöln107.08.2026
UBUmweltbetrieb BremenBremen107.08.2026
SBStadt Bernburg (Saale)Bernburg (Saale)123.07.2026
SLStadt Langenfeld Rhld. - ZVSLangenfeld122.07.2026

Laufende Rahmenverträge

bundesweit

Keine laufenden Rahmenverträge mit gemeinsamem CPV-Code bekannt.

Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus

Aktiv seit 2024 · 16 Verfahren
Profil öffnen
Verfahren pro Jahr8Ø seit 2024
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 16 seit 2024Spitze KW 35 · 2026 · 4

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende
  • Rahmenvertrag für externe Tagungsstätten in Bremen und NiedersachsenPapenburg Hotel Betriebs GmbH +7 weitereBundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-HausNürnberg, Deutschland
    26.02.2025noch 30 Monate31.03.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvereinbarung für Übersetzungsdienstleistungen in vier SprachräumenKERN AG, Sprachendienste +1 weitereBundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-HausNürnberg, Deutschland
    3,2 Mio. €
    19.05.2025noch 32 Monate19.05.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Letzte Verfahren

neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht
14.09.2026Druck und Lieferung von Printprodukten und DisplaysystemenOffen - -
11.09.2026Wissenschaftsbasierte telefonische Kunden- und MitarbeitendenbefragungenOffen - -
10.09.2026Verlegerische, redaktionelle und barrierefreie Medienproduktion für das IABOffen - -
09.09.2026Lieferung von 12 HPE-Server-Bundles für eine CaaS-UmgebungOffen - -
04.09.2026Technischer Support und Pflege für OpenJDK einschließlich Updates und UpgradesOffen - -
03.09.2026Rahmenvertrag für Traversenbänke und Zubehör mit Lieferung und AufstellungOffen - -
25.08.2026Kauf von 2 Endlosdrucksystemen mit Wartung und InstallationOffen - -
25.08.2026Winterdienste für Liegenschaften der Bundesagentur für Arbeit in Nordrhein-WestfalenOffen - -
25.08.2026Entsorgung datenschutzwürdigen Schriftguts für die Bundesagentur für ArbeitOffen - -
24.08.2026Betrieb, Bereitstellung und Weiterentwicklung von Debitkarten mit Online-Portal und SupportOffen - -
20.08.2026Überprüfung ortsveränderlicher elektrischer GeräteOffen - -
20.08.2026Rahmenvertrag für die Produktion von Audio- und Videobeiträgen für das interne Informationsportal BA aktuellOffen - -
19.08.2026Operative IT-Beratung für Automatisierung, Cloud, agile Zusammenarbeit und HR-DigitalisierungOffen - -
06.07.2026Rahmenvertrag für Lieferung, Installation und Service von LAN-, Rack- und x86-ServertechnikOffen - -
13.01.2025Rahmenvereinbarung für Übersetzungsdienstleistungen in vier SprachräumenVergebenKAKERN AG, Sprachendienste +1 weitere3,2 Mio. €
15.10.2024Rahmenvertrag für externe Tagungsstätten in Bremen und NiedersachsenVergebenPHPapenburg Hotel Betriebs GmbH +7 weitere -

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