Vorsortierung und Bereitstellung von Gewerbe- sowie Bau- und Abbruchabfällen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 13.11.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 14.10.2025
- Bekanntmachungsnummer
- 674233-2025
- Verfahrensnummer
- debacbb1-5746-46b8-88e7-e5682a0f0440
- CPV-Codes
- 90500000 · Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
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Kurzbeschreibung
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg, eine Anstalt öffentlichen Rechts, beauftragen die Vorbehandlung und Vorsortierung gemischter Gewerbe-, Bau- und Abbruchabfälle aus dem Stadtgebiet Duisburg. Die Abfälle werden werktags von Montag bis Freitag durch den Auftraggeber in verschiedenen Containern und Fahrzeugen angeliefert, nach der Sortierung zur späteren Abholung bereitgestellt und vom 1. Januar bis 31. Dezember 2026 bearbeitet; eine einseitige Verlängerung um zwölf Monate bis zum 31. Dezember 2027 ist vorgesehen.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR, nachfolgend AG genannt, sammelt gewerbliche Siedlungs- und Bau-/Abbruchabfälle bei Kunden im Stadtgebiet Duisburg ein. Die Abfälle stammen aus Gewerbe- und Industriebetrieben sowie von Baustellen. Diese Abfälle werden in eigenen Fahrzeugen und Containern gesammelt und sollen kontinuierlich zu einer Vorbehandlungsanlage geliefert werden. Die angelieferten gewerblichen Siedlungs- und Bau-/Abbruchabfälle sind gemäß der aktuell gültigen Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) einer Vorbehandlung/Vorsortierung zu unterziehen. Die vorsortierten Gewerbeabfälle sind für die AG zur späteren Abholung bereitzustellen. Die Anlieferung und Abholung der gewerblichen Abfälle erfolgt an den Werktagen von Montag bis Freitag. Die Ausschreibung bezieht sich auf einen Leistungszeitraum vom 01.01.2026 - 31.12.2026 (12 Monate). Ferner ist eine einseitige Vertragsverlängerungsoption um 12 Monate (01.01.2027 - 31.12.2027) für die AG zu berücksichtigen.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · 2025-0688: Vorsortierung von Gewerbeabfällen für die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Anlieferung der gewerblichen Abfälle: Die Anlieferung der gewerblichen Abfälle (gemischte Verpackungen - AVV 150106 und gemischte Bau- und Abbruchabfälle - AVV 170904) erfolgt durch die AG. Die zu übernehmenden Abfälle (gemischte Verpackungen - AVV 150106) werden in Absetz- und Abrollcontainern unterschiedlicher Größen (7 - 48 m3), über 3-achsige LKW (aus der Umleerbehältersammlung) und gelegentlich in Preßcontainern (10 m3 bzw. 20 m3) angeliefert. Die Anlieferung der Abfälle (gemischte Bau- und Abbruchabfälle - AVV 170904) erfolgt ausschließlich in Absetz- und Abrollcontainern unterschiedlicher Größen (7 - 48 m3). Die Anlieferungen erfolgen sowohl im Containerzug wie auch in Einzelcontaineranlieferungen. Täglich können eine oder mehrere Anlieferungen erfolgen, ebenso bestehen Zeiträume in denen tagelang keine Anlieferung erfolgt. Die AN muss über eine Vorbehandlungsanlage bzw. Übergabestelle verfügen, die in der Umgebung von Duisburg, max. 35 km Umkreis (Luftlinie), liegt. Die vorgenannte max. Entfernung beinhaltet die Summe der Entfernung (Luftlinie) vom zentralen Betriebshof DU-Hochfeld, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg, zur Vorbehandlungsanlage bzw. Übergabestelle sowie der Entfernung (Luftlinie) von der Vorbehandlungsanlage bzw. Übergabestelle zur GMVA Niederrhein, Buschhausener Str. 156/158, 46049 Oberhausen. Die Anlieferungen zur Vorbehandlungsanlage bzw. Übergabestelle erfolgen zu den folgend genannten Zeiten: Montag - Freitag: 07.00 - 16.00 Uhr Innerhalb dieser Zeiträume muss für die AG die Möglichkeit bestehen, die gesammelten Abfälle (AVV 150106 und AVV 170904) der AN zu überstellen. Auf der Vorbehandlungsanlage bzw. Übergabestelle, muss die Möglichkeit bestehen die angelieferten Abfälle unverzüglich abzukippen. Eine "Zwischenlagerung" der angelieferten und befüllten Container ist nicht möglich. Anmerkung: Im Störfall (z.B. temporärer Annahmestopp der Anlage / Übergabestelle) ist die AG umgehend zu informieren. Bei geplanten/vorhersehbaren Schließungen der Anlage / Übergabestelle ist die AG seitens der AN frühzeitig (mind. 2 Wochen zuvor) zu informieren. Zwischen der AN und der AG sind dann entsprechende Vorkehrungen für den Schließungszeitraum zu treffen. Alle der im Auftrage der AG eingehenden Fraktionen sind mit Gewichtsangabe (Verwiegung auf einer amtlich geeichten Waage) zu erfassen. Dieses ist mittels Wiegeschein zu dokumentieren. Eine Durchschrift/Kopie des Wiegescheins ist dem Fahrer der AG direkt auszuhändigen. Auf dem Wiegeschein müssen folgende Angaben vorhanden sein: - Datum und Uhrzeit der Anlieferung an der Vorsortieranlage / Übernahmestelle, - Wiegeschein-Nr. - Amtl. Kennzeichen des Fahrzeuges, - Name oder Bezeichnung und Anschrift der Anlage und Waage (falls abweichend), - Bezeichnung der Abfallart und AVV-Nr., - Herkunft der angelieferten Fraktion (Angabe der Anfallstelle), - Bruttogewicht, - Nettogewicht. Die auf der Waage erfassten Gewichte gelten als Grundlage für die monatlichen Rechnungen. Die AG unterliegt den Pflichten des §4 Abs. (1) sowie des §9 Abs. (1) Nummer 1 sowie Abs. (3) der aktuell gültigen Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV). Vor der Erstanlieferung gewerblicher Abfälle muss die Bieterin daher schriftlich bestätigen, dass deren Vorsortieranlage die Anforderungen des § 6 Abs. (1) und (3) der aktuell gültigen Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) erfüllt. Hierzu ist das in der Anlage 2 beigefügte Formblatt F 10 von der Bieterin zu unterzeichnen. Die zu bearbeitenden Mengen im Leistungszeitraum vom 01.01.2026 - 31.12.2026 (12 Monate) stellen sich wie folgt dar: - AVV 150106 - gemischte Verpackungen: ca. 4.000 t - AVV 170904 - gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 170901, 170902 und 170903 fallen: ca. 5.300 t Die vorgenannten Mengenangaben gelten auch für den optionierten Leistungszeitraum (01.01.2027 - 31.12.2027). Die Mengenangaben, incl. des Mengenverhältnisses der AVV 150106 und 170904, beruhen auf Durchschnittswerten der letzten Jahre. Die Werte dienen lediglich als Kalkulationshilfe und sind keine verbindlichen Angaben, die für die Zukunft zugesagt werden. Hinzu kommen die jahreszeitlichen Mengenschwankungen. Änderungen in der Mengenangabe im Bereich von +/- 20% sind von der Bieterin im Rahmen der Preisbildung einzukalkulieren und führen nicht zu einer Veränderung der angebotenen Konditionen.
Frist: 13.11.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Bieter deren Firmensitz sich nicht in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat, sondern in einem Drittstaat befindet, werden gemäß Urteil C-652/22 vom 22.10.2024 des EuGH (Europäischer Gerichtshof) vom Verfahren ausgeschlossen, falls der Drittstaat nicht zu den Unterzeichnern des GPA-Beschaffungsübereinkommens (Government Procurement Agreement) gehört und kein Freihandelsabkommen zwischen der EU oder der Bundesrepublik Deutschland mit dem Drittstaat existiert, weil für Bieter aus diesen Staaten die vergabechtlichen Bestimmungen der EU keine Anwendung finden. Bieter mit Eintragungen wegen schwerwiegender Wettbewerbsverstöße im Wettbewerbsregister der Bundesrepublik Deutschland werden vom Verfahren ausgeschlossen. Bei Eintragungen wegen leichter Wettbewerbsverstöße behält sich der Auftraggeber im Rahmen seines Ermessensspielraums vor, den Bieter trotz der Eintragung zum Verfahren zuzulassen. Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129 StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer krimineller Vereinigungen in Deutschland oder wegen § 129b StGB wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigungen im Ausland rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129a StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer terroristischer Vereinigungen in Deutschland oder nach § 129b StGB wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigungen im Ausland verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 89c StGB (Strafgesetzbuch) wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz Nummer 2 StGB zu begehen oder die nach § 261 StGB wegen Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf die Terrorismusfinanzierung gem. § 123 Abs. (1) Nr. 2 GWB und in Bezug auf die Geldwäsche gem. § 123 Abs. (1) Nr. (3) GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 263 StGB (Strafgesetzbuch) wegen Betrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB wegen Subventionsbetrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Betrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 4 GWB und in Bezug auf Subventionsbetrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 5 GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 299 des StGB (Strafgesetzbuch) wegen Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr oder nach §108e StGB wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern oder nach §§ 333 und 334 StGB wegen Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 1 des EU-Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung sowie Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 6 - 9 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 232 StGB (Strafgesetzbuch) oder nach §233 StGB wegen Menschenhandels oder Förderung des Menschenhandels oder Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit oder Ausbeutung der Arbeitskraft rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 10 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen schwerer Verstöße gegen umweltrechtliche Bestimmungen rechtskräftig verurteilt wurden oder für die ein Bußgeld nach § 24 Abs. (2) LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der Bundesrepublik Deutschland) verhängt wurde und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resutlierend aus fehlender Gesetzestreue und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter bei denen in den letzten 3 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihre sozialrechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt haben und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und / oder Zuverlässigkeit gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB von der Wertung ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen rechtskräftig verurteilt oder mit einem Bußgeld vom mehr als 2.500,- EUR belegt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die nach gesicherten Erkenntnissen des Auftraggebers zahlungsunfähig sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft. Bieter über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft. Bieter die ihre unternehmerische bzw. berufliche Tätigkeit in den letzten 3 Jahren nachweislich eingestellt haben, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 3 Jahren ein insolvenzähnliches Verfahren (z. B. Schutzschirmverfahren, außergerichtlicher Vergleich mit Gläubigern) durchlaufen oder eingeleitet haben, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit verschafft. Bieter die in den letzten 3 Jahren im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 3 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen in den letzten 3 Jahren durch die Europäische Kommission, den Europäischen Gerichtshof, ein anderes ordentliches Gericht oder das Bundeskartellamt festgestellt wurde oder über deren Beteiligung an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache dem / der AG hinreichend gesicherte Erkenntnisse vorliegen und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter bei denen ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der sich durch andere Maßnahmen nicht beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 5 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass der Interessenkonflikt nicht bzw. nicht mehr existiert.. Bieter bei denen eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und bei denen sich diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere Maßnahmen beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 6 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass die Wettbewerbsverzerrung nicht bzw. nicht mehr besteht oder Maßnahmen benennen können, durch die sich die Wettbewerbsverzerrung wirksam beheben lässt. Bieter die in den letzten 3 Jahren eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt haben, mit der Folge einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber, Schadensersatz zugunsten des Auftraggebers oder einer vergleichbaren Rechtsfolge und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 7 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Fachkunde oder fehlender Leistungsfähigkeit oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in diesem Vergabeverfahren eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten haben oder nicht in der Lage sind die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder versucht haben die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder versucht haben vertrauliche Informationen zu erhalten, um unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren zu erlangen oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung erheblich beeinflussen könnten, oder versucht haben, solche Informationen zu übermitteln und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Täuschung gem. § 124 Abs. (1) Nr. 8 GWB und in Bezug auf Beeinflussung und irreführende Informationen gem. § 124 Abs. (1) Nr. 9 GWB, wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und fehlender Zuverlässigkeit vom Verfahren ausgeschlossen. Eine Nachforderung erfolgt nur, wenn dies für die fehlenden Unterlagen gem. §56 VgV rechtlich zulässig ist. Die Auftraggeberin behält sich vor, auf die Nachforderung von Unterlagen zu verzichten, wenn ein Angebot wirtschaftlich nicht für den Zuschlag vorgesehen werden kann oder aus anderen Gründen bereits auszuschließen ist.
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Über das Ursprungsportal konnten keine weiteren Unterlagen abgerufen werden.
Anforderungen
Bieter deren Firmensitz sich nicht in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat, sondern in einem Drittstaat befindet, werden gemäß Urteil C-652/22 vom 22.10.2024 des EuGH (Europäischer Gerichtshof) vom Verfahren ausgeschlossen, falls der Drittstaat nicht zu den Unterzeichnern des GPA-Beschaffungsübereinkommens (Government Procurement Agreement) gehört und kein Freihandelsabkommen zwischen der EU oder der Bundesrepublik Deutschland mit dem Drittstaat existiert, weil für Bieter aus diesen Staaten die vergabechtlichen Bestimmungen der EU keine Anwendung finden. Bieter mit Eintragungen wegen schwerwiegender Wettbewerbsverstöße im Wettbewerbsregister der Bundesrepublik Deutschland werden vom Verfahren ausgeschlossen. Bei Eintragungen wegen leichter Wettbewerbsverstöße behält sich der Auftraggeber im Rahmen seines Ermessensspielraums vor, den Bieter trotz der Eintragung zum Verfahren zuzulassen. Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129 StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer krimineller Vereinigungen in Deutschland oder wegen § 129b StGB wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigungen im Ausland rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129a StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer terroristischer Vereinigungen in Deutschland oder nach § 129b StGB wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigungen im Ausland verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 89c StGB (Strafgesetzbuch) wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz Nummer 2 StGB zu begehen oder die nach § 261 StGB wegen Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf die Terrorismusfinanzierung gem. § 123 Abs. (1) Nr. 2 GWB und in Bezug auf die Geldwäsche gem. § 123 Abs. (1) Nr. (3) GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 263 StGB (Strafgesetzbuch) wegen Betrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB wegen Subventionsbetrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Betrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 4 GWB und in Bezug auf Subventionsbetrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 5 GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 299 des StGB (Strafgesetzbuch) wegen Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr oder nach §108e StGB wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern oder nach §§ 333 und 334 StGB wegen Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 1 des EU-Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung sowie Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 6 - 9 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 232 StGB (Strafgesetzbuch) oder nach §233 StGB wegen Menschenhandels oder Förderung des Menschenhandels oder Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit oder Ausbeutung der Arbeitskraft rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 10 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen schwerer Verstöße gegen umweltrechtliche Bestimmungen rechtskräftig verurteilt wurden oder für die ein Bußgeld nach § 24 Abs. (2) LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der Bundesrepublik Deutschland) verhängt wurde und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resutlierend aus fehlender Gesetzestreue und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter bei denen in den letzten 3 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihre sozialrechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt haben und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und / oder Zuverlässigkeit gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB von der Wertung ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen rechtskräftig verurteilt oder mit einem Bußgeld vom mehr als 2.500,- EUR belegt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die nach gesicherten Erkenntnissen des Auftraggebers zahlungsunfähig sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft. Bieter über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft. Bieter die ihre unternehmerische bzw. berufliche Tätigkeit in den letzten 3 Jahren nachweislich eingestellt haben, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 3 Jahren ein insolvenzähnliches Verfahren (z. B. Schutzschirmverfahren, außergerichtlicher Vergleich mit Gläubigern) durchlaufen oder eingeleitet haben, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit verschafft. Bieter die in den letzten 3 Jahren im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 3 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen in den letzten 3 Jahren durch die Europäische Kommission, den Europäischen Gerichtshof, ein anderes ordentliches Gericht oder das Bundeskartellamt festgestellt wurde oder über deren Beteiligung an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache dem / der AG hinreichend gesicherte Erkenntnisse vorliegen und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter bei denen ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der sich durch andere Maßnahmen nicht beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 5 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass der Interessenkonflikt nicht bzw. nicht mehr existiert.. Bieter bei denen eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und bei denen sich diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere Maßnahmen beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 6 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass die Wettbewerbsverzerrung nicht bzw. nicht mehr besteht oder Maßnahmen benennen können, durch die sich die Wettbewerbsverzerrung wirksam beheben lässt. Bieter die in den letzten 3 Jahren eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt haben, mit der Folge einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber, Schadensersatz zugunsten des Auftraggebers oder einer vergleichbaren Rechtsfolge und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 7 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Fachkunde oder fehlender Leistungsfähigkeit oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in diesem Vergabeverfahren eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten haben oder nicht in der Lage sind die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder versucht haben die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder versucht haben vertrauliche Informationen zu erhalten, um unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren zu erlangen oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung erheblich beeinflussen könnten, oder versucht haben, solche Informationen zu übermitteln und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Täuschung gem. § 124 Abs. (1) Nr. 8 GWB und in Bezug auf Beeinflussung und irreführende Informationen gem. § 124 Abs. (1) Nr. 9 GWB, wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und fehlender Zuverlässigkeit vom Verfahren ausgeschlossen. Eine Nachforderung erfolgt nur, wenn dies für die fehlenden Unterlagen gem. §56 VgV rechtlich zulässig ist. Die Auftraggeberin behält sich vor, auf die Nachforderung von Unterlagen zu verzichten, wenn ein Angebot wirtschaftlich nicht für den Zuschlag vorgesehen werden kann oder aus anderen Gründen bereits auszuschließen ist.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 09.02.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 91404-2026
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Frist in den letzten 12 Monaten abgelaufen, nach Ähnlichkeit| Titel | |||
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| Verwertung von Bioabfall und Grüngut aus dem Stadtgebiet NürnbergStadt Nürnberg - Abfallwirtschaftsbetrieb (WLB) | Nürnberg, Deutschland | 27.07.2026 | - |
| Verwertung und Vermarktung von Elektro- und ElektronikschrottLandkreis Rotenburg (Wümme) Abfallwirtschaftsbetrieb | Deutschland | 16.09.2026 | - |
Wer gewinnt solche Vergaben?
Alle inhaltlich ähnlichen Verfahren im erfassten Bestand| Trend |
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Wer schreibt solche Vergaben aus?
Regionen: Bayern (1) · Niedersachsen (1)| LRLandkreis Rotenburg (Wümme) Abfallwirtschaftsbetrieb | - | 1 | 07.08.2026 |
| SNStadt Nürnberg - Abfallwirtschaftsbetrieb (WLB) | Nürnberg | 1 | 30.06.2026 |
Laufende Rahmenverträge
bundesweit- Transport und Verwertung von entwässertem und getrocknetem KlärschlammREMONDIS Aqua Stoffstrom GmbH & Co. KGVergabestelle: Zweckverband Ostholstein; -Gemeinsame Beschaffung für ZV Ostholstein; ZV Karkbrook; Stadtwerke Neustadt, KST Neustadt AÖR;Sierksdorf, Deutschland0 €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet09.12.2024noch 3 Monate31.12.2026
- Abholung und Entsorgung von Sieb-, Rechen- und Sandfanggut sowie KanalsandPreZero Service Mitte GmbH & Co. KGAbwasserbetriebe Weserbergland AöRHameln, Deutschland251 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet08.12.2025noch 39 Monate31.12.2029
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Aktiv seit 2025 · 6 VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche| SUSchmidt Umweltservice GmbH | 1 | 12.12.2025 | 547 Tsd. € |
Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem Vertragsende- Vorsortierung und Bereitstellung von Gewerbe- sowie Bau- und AbbruchabfällenSchmidt Umweltservice GmbHWirtschaftsbetriebe Duisburg - AöRDuisburg, Deutschland547 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet12.12.2025noch 3 Monate31.12.2026
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 10.09.2026 | Lieferung von Tellerbesen, Bürstenwalzen und Wildkrautbüscheln für Kehrmaschinen | Offen | - | 195 Tsd. € |
| 10.09.2026 | Verwertung und Vermarktung von Bioabfällen aus Duisburg | Offen | - | - |
| 28.08.2026 | Beschaffung von 10 Geräteträgern mit Anbauteilen | Offen | - | - |
| 28.08.2026 | Stoffliche Verwertung von Straßenkehricht aus Duisburg | Offen | - | - |
| 28.08.2026 | Projektsteuerung für den Neubau des Betriebshofs Zebrapark 2 in Duisburg-Hamborn | Offen | - | - |
| 14.10.2025 | Vorsortierung und Bereitstellung von Gewerbe- sowie Bau- und Abbruchabfällen | Vergeben | SUSchmidt Umweltservice GmbH | 547 Tsd. € |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenVerwertung und Vermarktung von Bioabfällen aus Duisburg
Duisburg · Offen · Frist 13.10.2026
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR beauftragen die ordnungsgemäße Verwertung der über Biotonnen im Stadtgebiet Duisburg erfassten Bioabfälle, einschließlich Kompostierung, Vergärung oder einer Kombination dieser Verfahren sowie der Vermarktung der erzeugten Produkte. Die Übergabestelle des Auftragnehmers muss höchstens 25 Kilometer vom Betriebshof Duisburg-Hochfeld entfernt liegen; die Anlieferung erfolgt überwiegend montags bis freitags, in Ausnahmefällen samstags. Der Hauptleistungszeitraum läuft vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2029 mit einer einseitigen Verlängerungsoption bis Ende 2031; erwartet werden etwa 4.800 Tonnen für 2027 bis 2029 und etwa 3.200 Tonnen für 2030 bis 2031.
62 % ähnlichStoffliche Verwertung von Straßenkehricht aus Duisburg
Duisburg · Offen · Frist 30.09.2026
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR beauftragen die ordnungsgemäße und umweltgerechte stoffliche Verwertung von Straßenkehricht mit dem Abfallschlüssel 20 03 03. Im Leistungszeitraum vom 1. Dezember 2026 bis zum 30. November 2028 werden voraussichtlich etwa 5.500 Tonnen pro Jahr beziehungsweise 11.000 Tonnen insgesamt angeliefert; eine Verlängerung bis zum 30. November 2029 ist möglich. Die Verwertungs- oder Übergabestelle muss höchstens 25 Kilometer Luftlinie vom Betriebshof Duisburg-Hochfeld entfernt liegen, die Anlieferung erfolgt überwiegend montags bis freitags zwischen 7:00 und 17:00 Uhr, in Ausnahmefällen auch samstags; Angebote sind bis zum 30. September 2026 um 8:00 Uhr einzureichen.
53 % ähnlichStraßenbauarbeiten auf dem Sternbuschweg in Duisburg-Mitte
Offen · Frist 25.09.2026
Beschafft werden Straßenbauarbeiten auf dem Sternbuschweg im Stadtteil Duisburg-Mitte. Auftraggeber sind die Wirtschaftsbetriebe Duisburg, eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR), im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg, Amt 61. Angaben zum Umfang und zur Größenordnung liegen nicht vor; die Angebotsfrist endet am 25. September 2026 um 08:00 Uhr.
43 % ähnlichÜbernahme, Transport, Sortierung und Verwertung von Wertstofftonnen-Sammelgemischen
Nienburg/Weser · Offen · Frist 13.10.2026
Der BAWN Betrieb Abfallwirtschaft Nienburg/Weser – AöR beauftragt die Übernahme, den Transport, die Sortierung und die Verwertung eines Sammelgemisches aus Leichtverpackungen (LVP) und stoffgleichen Nichtverpackungen (sNVP). Der Auftrag umfasst im Landkreis Nienburg (Weser) etwa 1.440 Megagramm pro Jahr, die am Entsorgungszentrum Nienburg-Krähe in Nienburg/Weser übernommen werden, und ist in zwei Lose aufgeteilt. Die Angebotsfrist endet am 13. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
41 % ähnlichÜbernahme und Transport von Restmüll und Restsperrmüll
Gescher · Offen · Frist 14.10.2026
Die Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland (EGW) schreibt die Übernahme und den Transport von Restmüll und Restsperrmüll in zwei Losen aus. Die Abfälle werden ganzjährig auf Abruf an einer vorgegebenen Übernahmestelle in Bocholt mit Walking-Floor-Fahrzeugen oder Containerzügen übernommen und zu einer vorgegebenen Entsorgungsanlage transportiert; die Containergestellung ist eingeschlossen. Angebote können bis zum 14. Oktober 2026, 09:00 Uhr, eingereicht werden.
39 % ähnlichSortierung und Verwertung von Sperrabfall einschließlich Altholz und Altschrott
Lampertheim · Offen · Frist 09.10.2026
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße in Lampertheim beschafft Dienstleistungen zur Sortierung und Verwertung von Sperrabfall. Der Auftrag umfasst drei Lose: Sortierung und Bearbeitung des Sperrabfalls, die Entsorgung von Altholz der Kategorien A2 bis A3 sowie die Metallverwertung von Altschrott in der Region DE715. Die Angebotsfrist endet am 9. Oktober 2026.
38 % ähnlichÜbernahme, Verwiegung und Entsorgung von Altpapier in Mönchengladbach
Mönchengladbach · Offen · Frist 18.09.2026
Die GEM mbH beauftragt die Übernahme und Entsorgung von Altpapier einschließlich Fehlwürfen und Störstoffen im Stadtgebiet Mönchengladbach. Der Auftrag umfasst mindestens eine vom Auftragnehmer zu betreibende Übernahmestelle, die Verwiegung und Dokumentation sowie je nach Konzept den Transport zu einer Behandlungs- oder Entsorgungsanlage und die erforderliche Behandlung und Entsorgung. Das Entsorgungsgebiet umfasst rund 267.000 Einwohner auf 170 km²; die Leistungsdauer beträgt 365 Tage, und Angebote müssen bis zum 18. September 2026 um 07:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
38 % ähnlichStraßenbauarbeiten auf dem Sternbuschweg in Duisburg-Mitte
Offen · Frist 25.09.2026
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg – Anstalt des öffentlichen Rechts – beschaffen im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg Straßenbauarbeiten auf dem Sternbuschweg in Duisburg-Mitte. Der Auftrag ist der Region Duisburg beziehungsweise dem Gebiet NUTS DEA zugeordnet; eine Mengen- oder Wertangabe ist nicht veröffentlicht. Die Angebotsfrist endet am 25. September 2026 um 08:00 Uhr.
37 % ähnlichÜbernahme und Verwertung von Altholz und Sägespänen in Gelsenkirchen
Gelsenkirchen · Offen · Frist 28.09.2026
GELSENDIENSTE, eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Gelsenkirchen, vergibt die Übernahme und ordnungsgemäße Verwertung von Altholz der Kategorien A1 bis A4 sowie Sägespänen. Die Abfälle stammen aus Haushalten, Kleingewerbebetrieben, Baustellen und zwei Wertstoffhöfen im Stadtgebiet Gelsenkirchen. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2027 mit Verlängerungsoption bis zum 31. Dezember 2028 werden insgesamt etwa 9.014 Tonnen Altholz A1 bis A3 und Sägespäne sowie 2.000 Tonnen Altholz A4 erwartet.
37 % ähnlichZerkleinerung und Ballierung von Haus- und Gewerbeabfällen sowie Ballenlager
Saarbrücken · Offen · Frist 05.10.2026
Die EVS Gesellschaft für Abfallwirtschaft mbH beauftragt die Zerkleinerung und Ballierung von Haus- und Gewerbeabfällen in zylindrischen Rundballen für Revisionszeiten und ungeplante Betriebsstörungen der AVA Velsen. Zum Leistungsumfang gehören außerdem die Bereitstellung der erforderlichen Anlagen sowie der Auf- und Rückbau eines Ballenlagers. Die Leistung ist vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2028 vorgesehen; zusätzlich sind zwei Verlängerungen um jeweils ein Jahr möglich. Angebote müssen bis zum 5. Oktober 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
36 % ähnlichErrichtung eines modularen Ausstellungs- und Vorführungsraums in Containerbauweise
Offen · Frist 18.09.2026
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg, eine Anstalt öffentlichen Rechts, beschaffen die Errichtung eines modularen Gebäudes in Containerbauweise für den Ausstellungs- und Vorführungsraum „KlärBar“. Der Standort ist die Liebigstraße in Duisburg-Hochfeld, Nordrhein-Westfalen. Die Frist endet am 18. September 2026 um 08:00 Uhr.
36 % ähnlichÜbernahme und Verwertung von Altpapier im Kreis Borken
Gescher · Offen · Frist 15.10.2026
Die Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mbH (EGW) beschafft die kontinuierliche Übernahme und Verwertung von Altpapier in vier Losen. Die Leistungen werden an Übernahmestellen in Bocholt und am EGW-Standort in Gescher erbracht; in Bocholt sind bis zu zwei Abrollcontainer mit 36 bis 40 Kubikmetern bereitzustellen, während die Übernahme in Gescher grundsätzlich mit Schubbodenfahrzeugen erfolgen soll. Die Teilnahmefrist endet am 15. Oktober 2026 um 9:00 Uhr.
36 % ähnlichEntsorgung von Rechengut einschließlich Containerstellung, Transport und Verwertung
Essen · Offen · Frist 13.10.2026
Die Emschergenossenschaft beauftragt die geordnete Entsorgung von Rechengut (Abfallschlüssel 19 08 01) aus ihren Anlagen. Der Auftrag umfasst die Bereitstellung geeigneter Container, den Transport zu zugelassenen Verwertungs- oder Beseitigungsanlagen sowie die ordnungsgemäße Entsorgung. Die Leistungen sind in drei Gebietslose für das Emschergebiet West, Mitte und Ost aufgeteilt und können einzeln oder kombiniert vergeben werden; die Angebotsfrist endet am 13. Oktober 2026 um 08:10 Uhr.
36 % ähnlichProjektsteuerung für den Neubau des Betriebshofs Zebrapark 2 in Duisburg-Hamborn
Duisburg · Offen · Frist 25.09.2026
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg, eine Anstalt öffentlichen Rechts, vergeben Projektsteuerungsleistungen für den Neubau des Betriebshofs Zebrapark 2 in Duisburg-Hamborn. Hintergrund ist die weitgehende Aufgabe des bisherigen Betriebsstandorts Duisburg-Meiderich im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen an der Berliner Brücke (A59) und die zunächst erforderliche Unterbringung betroffener Betriebsfunktionen in temporären Einrichtungen. Die vorgesehene Laufzeit beträgt 360 Tage; Angebote müssen bis zum 25. September 2026 um 08:00 Uhr (koordinierte Weltzeit) eingereicht werden.
36 % ähnlichAnnahme, Transport und Verwertung von Straßenkehricht aus Würzburg
Würzburg · Offen · Frist 05.10.2026
Die Stadt Würzburg beschafft die Annahme, Umladung, den Transport und die ordnungsgemäße Verwertung von jährlich etwa 1.900 Tonnen Straßenkehricht aus dem Stadtgebiet. Die Übernahmestelle befindet sich in einem Kehrgutbecken des Auftraggebers in Heidingsfeld. Der feste Vertragszeitraum läuft vom 1. Juni 2027 bis zum 31. Mai 2030; vorgesehen sind außerdem zwei einseitige Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr bis zum 31. Mai 2032. Der geschätzte Auftragswert beträgt 1.064.000 Euro.
35 % ähnlichÜbernahme und Verwertung verschiedener Abfallfraktionen
Saarbrücken · Offen · Frist 24.09.2026
Der Zentrale kommunale Entsorgungsbetrieb der Landeshauptstadt Saarbrücken (ZKE) sucht Dienstleister für die Übernahme, den Umschlag und die ordnungsgemäße Verwertung verschiedener Abfallfraktionen. Die Ausschreibung umfasst fünf Lose: gewerblicher Sperrmüll, Holz/Altholz, gemischte Bau- und Abbruchabfälle, gemischte Siedlungsabfälle und Altreifen. Die Bewertung erfolgt ausschließlich nach dem Preiskriterium, Bewerbungsfrist ist der 24. September 2026.
35 % ähnlichÜbernahme, Transport und Verwertung kommunaler Abfälle im Landkreis Bad Kreuznach
Bad Kreuznach · Offen · Frist 22.09.2026
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Bad Kreuznach sucht Dienstleister für die Übernahme, den Transport, die Entsorgung und Verwertung verschiedener kommunaler Abfälle in neun Losen. Dazu gehören unter anderem Bioabfälle, Restsperrmüll und Kunststoffe, Altholz, Siebreste, unbelastete Bauabfälle, Altreifen, Schadstoffe und Altmetall sowie die Gestellung und der Transport von Sammelcontainern an Wertstoffhöfen und einer Umladestation. Die Leistungen werden im Landkreis Bad Kreuznach erbracht; für mehrere Lose ist eine Laufzeit von einem Jahr mit einer einjährigen Verlängerungsoption vorgesehen, und die Angebotsfrist endet am 22. September 2026 um 7:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).
35 % ähnlichTransport und Verwertung von Elektroaltgeräten aus Sammelstellen
Außernzell · Offen · Frist 29.09.2026
Die AWG Abfallwirtschafts-Gesellschaft Donau-Wald mbH beschafft die Abholung, den Transport und die ordnungsgemäße Verwertung von Elektroaltgeräten aus Recyclinghöfen und Recyclingzentren im Raum Außernzell. Die Leistung umfasst Haushaltsgroßgeräte der Gruppe 4 sowie Haushalts- und Elektrokleingeräte der Gruppe 5 und ist in zwei Lose aufgeteilt; die Geräte sind zu zertifizierten Erstbehandlungs- und Verwertungsanlagen zu transportieren. Die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 09:00 Uhr (UTC).
35 % ähnlichÖkologische Leistungen für die Deichsanierung und -rückverlegung in Duisburg-Mündelheim
Duisburg · Offen · Frist 14.10.2026
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg – Anstalt öffentlichen Rechts – beschaffen im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg ökologische Leistungen für das Projekt Deichsanierung und -rückverlegung in Duisburg-Mündelheim. Die zwei Lose umfassen Leistungen im Themenfeld Ökologie für die Deichbaumaßnahmen in den Bauabschnitten 3 und 4 sowie für die Aufständerung der Bundesstraße B288, insbesondere eine ökologische Baubegleitung. Der Leistungszeitraum für die ökologische Baubegleitung ist voraussichtlich 2026 bis 2029; Angebote müssen bis zum 14. Oktober 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
35 % ähnlichLeerung städtischer Müllbehälter und manuelle Endreinigung von Karnevalszügen
Erftstadt · Offen · Frist 20.10.2026
Die Stadt Erftstadt beschafft die regelmäßige Leerung städtischer Müllbehälter in Grünanlagen, auf Freiflächen, Spiel- und Sportplätzen, an Bushaltestellen sowie beim Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft. Zusätzlich sollen manuelle Reinigungskolonnen Karnevalsmüll wie Flaschen und Kartonagen in verschiedenen Ortsteilen direkt hinter den Zügen einsammeln, bevor eine Kehrmaschine folgt. Die Leistungen werden in zwei Losen für das Stadtgebiet Erftstadt vergeben und haben eine Laufzeit von 730 Tagen; die Angebotsfrist endet am 20. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
35 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: Schmidt Umweltservice GmbH
Zuschlagswert: 546.840 EUR · Vertragsschluss: 12.12.2025
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Über das Ursprungsportal konnten keine weiteren Unterlagen abgerufen werden.
Letzter dokumentierter Abruf: 12.09.2026, 12:58 (Europe/Berlin)
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
2 vergleichbare Verfahren, davon 0 mit erfasstem Zuschlag · 0 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Keine namentlich bekannten Zuschlagsempfänger im Vergleichsfeld gefunden.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
- Transport und Verwertung von entwässertem und getrocknetem Klärschlamm
Vergabestelle: Zweckverband Ostholstein; -Gemeinsame Beschaffung für ZV Ostholstein; ZV Karkbrook; Stadtwerke Neustadt, KST Neustadt AÖR; · Sierksdorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2026
Auftragnehmer: REMONDIS Aqua Stoffstrom GmbH & Co. KG
Vertragsschluss: 09.12.2024
Geschätzter Wert: 0 EUR
- Abholung und Entsorgung von Sieb-, Rechen- und Sandfanggut sowie Kanalsand
Abwasserbetriebe Weserbergland AöR · Hameln
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2029
Auftragnehmer: PreZero Service Mitte GmbH & Co. KG
Vertragsschluss: 08.12.2025
Zuschlagswert: 251.121,75 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
47059 · Duisburg
t.schwend@wb-duisburg.de+49 203283-43906 erfasste Verfahren, davon 1 vergeben. 4 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenFrau
vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de+49 2211473045
Kontakt laut Bekanntmachung
m.wagner@wb-duisburg.de+49 2032837925
TED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
Zi. 1507 - 1510
submissionsstelle@stadt-duisburg.de+49 203283986469
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 04:20 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 14.10.2025 · Datensatz zuletzt geändert: 12.09.2026, 12:58 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
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