Verwertung und Vermarktung von Bioabfällen aus Duisburg
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 13.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 10.09.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 623774-2026
- Verfahrensnummer
- ff9ba1d8-f461-445b-921b-90bff4ad0428
- CPV-Codes
90500000 · Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen; 90510000 · Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen; 90514000 · Recycling von SiedlungsabfällenMehr anzeigenWeniger anzeigen
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Kurzbeschreibung
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR beauftragen die ordnungsgemäße Verwertung der über Biotonnen im Stadtgebiet Duisburg erfassten Bioabfälle, einschließlich Kompostierung, Vergärung oder einer Kombination dieser Verfahren sowie der Vermarktung der erzeugten Produkte. Die Übergabestelle des Auftragnehmers muss höchstens 25 Kilometer vom Betriebshof Duisburg-Hochfeld entfernt liegen; die Anlieferung erfolgt überwiegend montags bis freitags, in Ausnahmefällen samstags. Der Hauptleistungszeitraum läuft vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2029 mit einer einseitigen Verlängerungsoption bis Ende 2031; erwartet werden etwa 4.800 Tonnen für 2027 bis 2029 und etwa 3.200 Tonnen für 2030 bis 2031.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR als öffentlich rechtlicher Entsorgungsträger erfassen Bioabfälle im Stadtgebiet Duisburg über die Biotonne. Die durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR eingesammelten Bioabfälle sollen anschließend einer ordnungsgemäßen Verwertung (Kompostierung, Vergärung oder Kombination beider Verfahren) in einer genehmigten und dem Stand der Technik entsprechenden Anlage zugeführt werden. Die nachfolgende Vermarktung der im Rahmen der Bioabfallbehandlung erzeugten Produkte ist ebenfalls Gegenstand der Beauftragung und obliegt somit dem Auftragnehmer. Die von der WBD-AöR gesammelten Bioabfälle werden der AN an einer von ihr zu benennenden Übergabestelle zur Verfügung gestellt. Diese von der AN benannte Übergabestelle muss in einem Umkreis ? 25 km vom Betriebshof DU-Hochfeld, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg, liegen. Die Sammlung erfolgt an den Werktagen von Montag bis Samstag. Die Ausschreibung bezieht sich auf einen Hauptleistungszeitraum vom 01.01.2027 - 31.12.2029 (36 Monate). Ferner ist eine einseitige Vertragsverlängerungsoption um 24 Monate (01.01.2030- 31.12.2031 für die AG zu berücksichtigen. Im Leistungszeitraum vom 01.01.2027 - 31.12.2029 (36 Monate). fallen folgende Mengen an (Verlängerungsoption vom 01.01.2030- 31.12.2031.): - 2027-2029 (AVV 200301): ca. 4.800 t - 2030-2031 (AVV 200301): ca. 3.200 t Die Mengenangaben, Durchschnittswerte der letzten Jahre, dienen lediglich als Kalkulationshilfe und sind keine verbindlichen Angaben, die für die Zukunft zugesagt werden. Hinzu kommen die jahreszeitlichen Mengenschwankungen. Änderungen in der Mengenangabe im Bereich von +/- 20% sind von der Bieterin im Rahmen der Preisbildung einzukalkulieren und führen nicht zu einer Veränderung der angebotenen Kondition.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · 2026-0553: Verwertung von Bioabfällen (AVV 200301)
Anlieferung der Fraktionen: Die Anlieferung erfolgt durch die AG. Die Anlieferungen erfolgen von Montag bis Freitag von 7.00 - 17.30 Uhr. Zu diesen Zeitpunkten muss die Anlage bzw. Übergabestelle geöffnet sein. In Ausnahmefällen können Anlieferungen an Samstagen im Zeitraum von 7.00 bis 15.00 Uhr erfolgen. Das Fahrzeug der AG muss die angelieferten Abfälle unverzüglich abkippen können. Die Zeitspanne vom Einfahren in die Anlage bzw. Übergabestelle bis zum Abkippvorgang darf max. 15 min betragen. Die AN muss über eine Erstbehandlungs- bzw. Erstverwertungsanlage /Übergabestelle im Umkreis von 25 km (Luftlinie) vom Betriebshof DU-Hochfeld, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg verfügen. Es sind ein zentraler Ansprechpartner sowie ein Vertreter nebst deren Kontaktdaten seitens der AN zu benennen. Alle im Auftrage der AG eingehenden Mengen sind mit Gewichtsangabe, Verwiegung auf der amtlich geeichten Waage der Verwertungsanlage bzw. Übergabestelle, zu erfassen. Dieses ist mittels Wiegeschein zu dokumentieren. Eine Durchschrift bzw. Kopie des Wiegescheins einer jeden Anlieferung ist direkt dem Fahrer der AG auszuhändigen, eine weitere Durchschrift bzw. Kopie einer jeden Anlieferung ist der monatlichen Rechnung beizufügen. ? Auf dem Wiegeschein müssen folgende Angaben vorhanden sein: - Datum und Uhrzeit der Anlieferung an der Verwertungsanlage/Übergabestelle - Wiegeschein-Nr., - Firmenbezeichnung des Anlieferers, - Amtl. Kennzeichen des Anlieferfahrzeuges, - Name oder Bezeichnung und Anschrift der Anlage und Waage (falls abweichend), - Bezeichnung der Abfallart und AVV-Nr., - Bruttogewicht, - Nettogewicht. Die auf der Waage erfassten Gewichte gelten als Grundlage für die monatlichen Rechnungen. Anmerkung: Sollten angelieferte Abfälle Verunreinigungen aufweisen, ist dieses unverzüglich der AG per Fax oder per E-Mail mitzuteilen. Ein Foto/Digitalfoto ist beizufügen. Jede Umdeklarierung von angelieferten Abfällen ist der AG ebenfalls sofort per Fax oder E-Mail mitzuteilen. Als Beweis ist der AG unverzüglich ein Foto/Digitalfoto des umzudeklarierenden Containers zu übergeben. Zusätzliche Angaben wie Kennzeichen des anliefernden Fahrzeuges und Anlieferzeit sind zu vermerken. Nur in vorgenannter Art und Weise umdeklarierte Container werden von der AG anerkannt und können in Rechnung gestellt werden. Vor der Umdeklarierung sollte die Möglichkeit der Nachsortierung der angelieferten Abfälle geprüft werden. Weitere Details sind aus den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Frist: 13.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Bieter deren Firmensitz sich nicht in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat, sondern in einem Drittstaat befindet, werden gemäß Urteil C-652/22 vom 22.10.2024 des EuGH (Europäischer Gerichtshof) vom Verfahren ausgeschlossen, falls der Drittstaat nicht zu den Unterzeichnern des GPA-Beschaffungsübereinkommens (Government Procurement Agreement) gehört und kein Freihandelsabkommen zwischen der EU oder der Bundesrepublik Deutschland mit dem Drittstaat existiert, weil für Bieter aus diesen Staaten die vergabechtlichen Bestimmungen der EU keine Anwendung finden. Bieter mit Eintragungen wegen schwerwiegender Wettbewerbsverstöße im Wettbewerbsregister der Bundesrepublik Deutschland werden vom Verfahren ausgeschlossen. Bei Eintragungen wegen leichter Wettbewerbsverstöße behält sich der Auftraggeber im Rahmen seines Ermessensspielraums vor, den Bieter trotz der Eintragung zum Verfahren zuzulassen. Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129 StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer krimineller Vereinigungen in Deutschland oder wegen § 129b StGB wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigungen im Ausland rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129a StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer terroristischer Vereinigungen in Deutschland oder nach § 129b StGB wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigungen im Ausland verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 89c StGB (Strafgesetzbuch) wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz Nummer 2 StGB zu begehen oder die nach § 261 StGB wegen Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf die Terrorismusfinanzierung gem. § 123 Abs. (1) Nr. 2 GWB und in Bezug auf die Geldwäsche gem. § 123 Abs. (1) Nr. (3) GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 263 StGB (Strafgesetzbuch) wegen Betrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB wegen Subventionsbetrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Betrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 4 GWB und in Bezug auf Subventionsbetrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 5 GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 299 des StGB (Strafgesetzbuch) wegen Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr oder nach §108e StGB wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern oder nach §§ 333 und 334 StGB wegen Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 1 des EU-Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung sowie Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 6 - 9 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 232 StGB (Strafgesetzbuch) oder nach §233 StGB wegen Menschenhandels oder Förderung des Menschenhandels oder Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit oder Ausbeutung der Arbeitskraft rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 10 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen schwerer Verstöße gegen umweltrechtliche Bestimmungen rechtskräftig verurteilt wurden oder für die ein Bußgeld nach § 24 Abs. (2) LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der Bundesrepublik Deutschland) verhängt wurde und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resutlierend aus fehlender Gesetzestreue und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter bei denen in den letzten 3 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihre sozialrechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt haben und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und / oder Zuverlässigkeit gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB von der Wertung ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen rechtskräftig verurteilt oder mit einem Bußgeld vom mehr als 2.500,- EUR belegt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die nach gesicherten Erkenntnissen des Auftraggebers zahlungsunfähig sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft. Bieter über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft. Bieter die ihre unternehmerische bzw. berufliche Tätigkeit in den letzten 3 Jahren nachweislich eingestellt haben, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 3 Jahren ein insolvenzähnliches Verfahren (z. B. Schutzschirmverfahren, außergerichtlicher Vergleich mit Gläubigern) durchlaufen oder eingeleitet haben, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit verschafft. Bieter die in den letzten 3 Jahren im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 3 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen in den letzten 3 Jahren durch die Europäische Kommission, den Europäischen Gerichtshof, ein anderes ordentliches Gericht oder das Bundeskartellamt festgestellt wurde oder über deren Beteiligung an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache dem / der AG hinreichend gesicherte Erkenntnisse vorliegen und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter bei denen ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der sich durch andere Maßnahmen nicht beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 5 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass der Interessenkonflikt nicht bzw. nicht mehr existiert.. Bieter bei denen eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und bei denen sich diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere Maßnahmen beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 6 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass die Wettbewerbsverzerrung nicht bzw. nicht mehr besteht oder Maßnahmen benennen können, durch die sich die Wettbewerbsverzerrung wirksam beheben lässt. Bieter die in den letzten 3 Jahren eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt haben, mit der Folge einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber, Schadensersatz zugunsten des Auftraggebers oder einer vergleichbaren Rechtsfolge und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 7 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Fachkunde oder fehlender Leistungsfähigkeit oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in diesem Vergabeverfahren eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten haben oder nicht in der Lage sind die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder versucht haben die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder versucht haben vertrauliche Informationen zu erhalten, um unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren zu erlangen oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung erheblich beeinflussen könnten, oder versucht haben, solche Informationen zu übermitteln und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Täuschung gem. § 124 Abs. (1) Nr. 8 GWB und in Bezug auf Beeinflussung und irreführende Informationen gem. § 124 Abs. (1) Nr. 9 GWB, wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und fehlender Zuverlässigkeit vom Verfahren ausgeschlossen. Eine Nachforderung erfolgt nur, wenn dies für die fehlenden Unterlagen gem. §56 VgV rechtlich zulässig ist. Die Auftraggeberin behält sich vor, auf die Nachforderung von Unterlagen zu verzichten, wenn ein Angebot wirtschaftlich nicht für den Zuschlag vorgesehen werden kann oder aus anderen Gründen bereits auszuschließen ist.
Vergabeunterlagen
5 Dateien laut Portal · Stand 10.09.2026| Vertragsbedingungen | 1,4 MB | |
| Vertragsbedingungen | 1,4 MB | |
| Sonstiges | 3,1 MB | |
| Sonstiges | 2,3 MB | |
| Anschreiben | 215 KB |
Anforderungen
Bieter deren Firmensitz sich nicht in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat, sondern in einem Drittstaat befindet, werden gemäß Urteil C-652/22 vom 22.10.2024 des EuGH (Europäischer Gerichtshof) vom Verfahren ausgeschlossen, falls der Drittstaat nicht zu den Unterzeichnern des GPA-Beschaffungsübereinkommens (Government Procurement Agreement) gehört und kein Freihandelsabkommen zwischen der EU oder der Bundesrepublik Deutschland mit dem Drittstaat existiert, weil für Bieter aus diesen Staaten die vergabechtlichen Bestimmungen der EU keine Anwendung finden. Bieter mit Eintragungen wegen schwerwiegender Wettbewerbsverstöße im Wettbewerbsregister der Bundesrepublik Deutschland werden vom Verfahren ausgeschlossen. Bei Eintragungen wegen leichter Wettbewerbsverstöße behält sich der Auftraggeber im Rahmen seines Ermessensspielraums vor, den Bieter trotz der Eintragung zum Verfahren zuzulassen. Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129 StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer krimineller Vereinigungen in Deutschland oder wegen § 129b StGB wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigungen im Ausland rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129a StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer terroristischer Vereinigungen in Deutschland oder nach § 129b StGB wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigungen im Ausland verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 89c StGB (Strafgesetzbuch) wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz Nummer 2 StGB zu begehen oder die nach § 261 StGB wegen Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf die Terrorismusfinanzierung gem. § 123 Abs. (1) Nr. 2 GWB und in Bezug auf die Geldwäsche gem. § 123 Abs. (1) Nr. (3) GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 263 StGB (Strafgesetzbuch) wegen Betrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB wegen Subventionsbetrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Betrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 4 GWB und in Bezug auf Subventionsbetrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 5 GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 299 des StGB (Strafgesetzbuch) wegen Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr oder nach §108e StGB wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern oder nach §§ 333 und 334 StGB wegen Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 1 des EU-Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung sowie Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 6 - 9 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 232 StGB (Strafgesetzbuch) oder nach §233 StGB wegen Menschenhandels oder Förderung des Menschenhandels oder Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit oder Ausbeutung der Arbeitskraft rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 10 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen schwerer Verstöße gegen umweltrechtliche Bestimmungen rechtskräftig verurteilt wurden oder für die ein Bußgeld nach § 24 Abs. (2) LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der Bundesrepublik Deutschland) verhängt wurde und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resutlierend aus fehlender Gesetzestreue und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter bei denen in den letzten 3 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihre sozialrechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt haben und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und / oder Zuverlässigkeit gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB von der Wertung ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen rechtskräftig verurteilt oder mit einem Bußgeld vom mehr als 2.500,- EUR belegt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die nach gesicherten Erkenntnissen des Auftraggebers zahlungsunfähig sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft. Bieter über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft. Bieter die ihre unternehmerische bzw. berufliche Tätigkeit in den letzten 3 Jahren nachweislich eingestellt haben, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 3 Jahren ein insolvenzähnliches Verfahren (z. B. Schutzschirmverfahren, außergerichtlicher Vergleich mit Gläubigern) durchlaufen oder eingeleitet haben, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit verschafft. Bieter die in den letzten 3 Jahren im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 3 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen in den letzten 3 Jahren durch die Europäische Kommission, den Europäischen Gerichtshof, ein anderes ordentliches Gericht oder das Bundeskartellamt festgestellt wurde oder über deren Beteiligung an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache dem / der AG hinreichend gesicherte Erkenntnisse vorliegen und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter bei denen ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der sich durch andere Maßnahmen nicht beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 5 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass der Interessenkonflikt nicht bzw. nicht mehr existiert.. Bieter bei denen eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und bei denen sich diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere Maßnahmen beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 6 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass die Wettbewerbsverzerrung nicht bzw. nicht mehr besteht oder Maßnahmen benennen können, durch die sich die Wettbewerbsverzerrung wirksam beheben lässt. Bieter die in den letzten 3 Jahren eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt haben, mit der Folge einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber, Schadensersatz zugunsten des Auftraggebers oder einer vergleichbaren Rechtsfolge und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 7 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Fachkunde oder fehlender Leistungsfähigkeit oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in diesem Vergabeverfahren eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten haben oder nicht in der Lage sind die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder versucht haben die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder versucht haben vertrauliche Informationen zu erhalten, um unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren zu erlangen oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung erheblich beeinflussen könnten, oder versucht haben, solche Informationen zu übermitteln und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Täuschung gem. § 124 Abs. (1) Nr. 8 GWB und in Bezug auf Beeinflussung und irreführende Informationen gem. § 124 Abs. (1) Nr. 9 GWB, wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und fehlender Zuverlässigkeit vom Verfahren ausgeschlossen. Eine Nachforderung erfolgt nur, wenn dies für die fehlenden Unterlagen gem. §56 VgV rechtlich zulässig ist. Die Auftraggeberin behält sich vor, auf die Nachforderung von Unterlagen zu verzichten, wenn ein Angebot wirtschaftlich nicht für den Zuschlag vorgesehen werden kann oder aus anderen Gründen bereits auszuschließen ist.
Änderungen und Bieterfragen
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| Verwertung von Bioabfall und Grüngut aus dem Stadtgebiet NürnbergStadt Nürnberg - Abfallwirtschaftsbetrieb (WLB) | Nürnberg, Deutschland | 27.07.2026 | - |
| Vorsortierung und Bereitstellung von Gewerbe- sowie Bau- und AbbruchabfällenWirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR | Duisburg, Deutschland | 13.11.2025 | - |
Wer gewinnt solche Vergaben?
Alle inhaltlich ähnlichen Verfahren im erfassten Bestand| Trend | ||||||
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| SUSchmidt Umweltservice GmbH | Duisburg | 1 | 1 | 12.12.2025 | 547 Tsd. € | steigend |
Wer schreibt solche Vergaben aus?
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| WDWirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR | Duisburg | 1 | 14.10.2025 |
Laufende Rahmenverträge
bundesweit- Vorsortierung und Bereitstellung von Gewerbe- sowie Bau- und AbbruchabfällenSchmidt Umweltservice GmbHWirtschaftsbetriebe Duisburg - AöRDuisburg, Deutschland547 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet12.12.2025noch 3 Monate31.12.2026
- Transport und Verwertung von entwässertem und getrocknetem KlärschlammREMONDIS Aqua Stoffstrom GmbH & Co. KGVergabestelle: Zweckverband Ostholstein; -Gemeinsame Beschaffung für ZV Ostholstein; ZV Karkbrook; Stadtwerke Neustadt, KST Neustadt AÖR;Sierksdorf, Deutschland0 €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet09.12.2024noch 3 Monate31.12.2026
- Abholung und Entsorgung von Sieb-, Rechen- und Sandfanggut sowie KanalsandPreZero Service Mitte GmbH & Co. KGAbwasserbetriebe Weserbergland AöRHameln, Deutschland251 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet08.12.2025noch 39 Monate31.12.2029
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Aktiv seit 2025 · 6 VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche| SUSchmidt Umweltservice GmbH | 1 | 12.12.2025 | 547 Tsd. € |
Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem Vertragsende- Vorsortierung und Bereitstellung von Gewerbe- sowie Bau- und AbbruchabfällenSchmidt Umweltservice GmbHWirtschaftsbetriebe Duisburg - AöRDuisburg, Deutschland547 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet12.12.2025noch 3 Monate31.12.2026
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 10.09.2026 | Lieferung von Tellerbesen, Bürstenwalzen und Wildkrautbüscheln für Kehrmaschinen | Offen | - | 195 Tsd. € |
| 10.09.2026 | Verwertung und Vermarktung von Bioabfällen aus Duisburg | Offen | - | - |
| 28.08.2026 | Beschaffung von 10 Geräteträgern mit Anbauteilen | Offen | - | - |
| 28.08.2026 | Stoffliche Verwertung von Straßenkehricht aus Duisburg | Offen | - | - |
| 28.08.2026 | Projektsteuerung für den Neubau des Betriebshofs Zebrapark 2 in Duisburg-Hamborn | Offen | - | - |
| 14.10.2025 | Vorsortierung und Bereitstellung von Gewerbe- sowie Bau- und Abbruchabfällen | Vergeben | SUSchmidt Umweltservice GmbH | 547 Tsd. € |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenStoffliche Verwertung von Straßenkehricht aus Duisburg
Duisburg · Offen · Frist 30.09.2026
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR beauftragen die ordnungsgemäße und umweltgerechte stoffliche Verwertung von Straßenkehricht mit dem Abfallschlüssel 20 03 03. Im Leistungszeitraum vom 1. Dezember 2026 bis zum 30. November 2028 werden voraussichtlich etwa 5.500 Tonnen pro Jahr beziehungsweise 11.000 Tonnen insgesamt angeliefert; eine Verlängerung bis zum 30. November 2029 ist möglich. Die Verwertungs- oder Übergabestelle muss höchstens 25 Kilometer Luftlinie vom Betriebshof Duisburg-Hochfeld entfernt liegen, die Anlieferung erfolgt überwiegend montags bis freitags zwischen 7:00 und 17:00 Uhr, in Ausnahmefällen auch samstags; Angebote sind bis zum 30. September 2026 um 8:00 Uhr einzureichen.
54 % ähnlichÜbernahme und Verwertung von Bioabfällen aus privaten Haushaltungen
Mühlhausen · Offen · Frist 13.10.2026
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis beschafft die Übernahme, Verwiegung, gegebenenfalls Umladung und Verwertung von Bioabfällen aus kommunalen Biotonnen privater Haushalte. Der Auftrag umfasst zunächst den Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2028 und kann bis Ende 2030 verlängert werden; vorgesehen sind insgesamt schätzungsweise 10.730 Tonnen, optional bis zu 11.803 Tonnen. Die Übernahmestelle muss höchstens 10 Kilometer auf der für schwere Lastkraftwagen zugelassenen Strecke von der Kreuzung Langensalaer Straße/Martinistraße in Mühlhausen entfernt liegen; angeboten werden muss entweder Vergärung mit energetischer Nutzung des Biogases und anschließender Nachbehandlung oder reine Kompostierung. Die Angebotsfrist endet am 13. Oktober 2026 um 8:00 Uhr.
53 % ähnlichVerwertung von jährlich etwa 22.500 Tonnen Bioabfällen aus Haushalten und anderen Herkunftsbereichen
Bad Segeberg · Offen · Frist 13.10.2026
Der Wege-Zweckverband der Gemeinden des Kreises Segeberg schreibt die Verwertung von etwa 22.500 Tonnen Bioabfällen pro Jahr aus privaten Haushalten und anderen Herkunftsbereichen aus. Die Gesamtleistung im Kreis Segeberg wird in drei Mengenlose aufgeteilt: zwei mit Übergabepunkten in Bad Segeberg und Schmalfeld sowie eines mit Transport durch den Auftraggeber über bis zu 90 Kilometer. Die Angebote müssen bis zum 13. Oktober 2026 um 09:00 Uhr eingereicht werden.
52 % ähnlichÜbernahme, Transport und Verwertung von Bioabfällen aus Biotonnen
Ludwigsfelde · Offen · Frist 19.10.2026
Der Südbrandenburgische Abfallzweckverband (SBAZV) beauftragt die Übernahme, den Transport und die Verwertung von Bioabfällen aus Biotonnen in seinem Verbandsgebiet. Der konkrete Leistungsumfang und Auftragswert sind nicht angegeben. Die Angebotsfrist endet am 19. Oktober 2026 um 10:00 Uhr; bei der Wertung werden insbesondere der Preis, die Transportentfernung und eine angebotene Vergärung berücksichtigt.
47 % ähnlichBehandlung und Verwertung von Bioabfällen aus Chemnitzer Privathaushalten
Chemnitz · Offen · Frist 08.10.2026
Der Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Chemnitz beauftragt die Übernahme, Behandlung und Verwertung von Bioabfällen aus privaten Haushaltungen, einschließlich der Entsorgung vorhandener Störstoffe. Die Gesamtmenge beträgt voraussichtlich etwa 21.000 Tonnen pro Kalenderjahr, darunter rund 16.000 Tonnen Bioabfälle aus Biotonnen einschließlich saisonaler Laubsäcke sowie Grüngut. Die Leistung ist für den Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2028 in Chemnitz vorgesehen.
47 % ähnlichÜbernahme und Verwertung von jährlich ca. 11.200 Tonnen biogenen Abfällen
Jena · Offen · Frist 22.09.2026
Der Kommunalservice Jena schreibt die Übernahme und Verwertung von jährlich etwa 11.200 Tonnen biogenen Abfällen aus dem Stadtgebiet Jena aus. Davon entfallen rund 8.000 Tonnen auf Bioabfall aus der Tourensammlung, etwa 2.100 Tonnen auf Grün- und Astschnitt von Wertstoffhöfen sowie circa 1.100 Tonnen auf überwiegend aus der Grünanlagenpflege stammendes Grasmahd. Die Angebote müssen bis zum 22. September 2026, 8:00 Uhr, eingereicht werden; der Zuschlag erfolgt jeweils ausschließlich nach dem niedrigsten Preis.
39 % ähnlichVerwertung von rund 6.500 Tonnen Altpapier pro Jahr aus Ingolstadt
Ingolstadt · Offen · Frist 01.10.2026
Die Ingolstädter Kommunalbetriebe AöR beauftragen die Übernahme, Vermarktung und Verwertung von Altpapier aus der Stadt Ingolstadt. Der Umfang beträgt etwa 6.500 Megagramm pro Jahr, wobei zusätzlich Rest- und Störstoffe zu entsorgen sind. Die Übernahme erfolgt an einer Stelle des Auftragnehmers; die Angebotsfrist endet am 1. Oktober 2026 um 8:00 Uhr.
35 % ähnlichSammlung, Transport, Umladung und Verwertung kommunaler Abfälle in Rodgau
Rodgau · Offen · Frist 12.10.2026
Der Magistrat der Stadt Rodgau schreibt Dienstleistungen zur Sammlung, Beförderung, teilweise Umladung und Verwertung kommunaler Abfälle in Rodgau aus. Der Auftrag umfasst zwei Lose: unter anderem jährlich etwa 4.195 Mg Restabfall, 4.000 Mg Bioabfall, rund 33 Einsätze für Grünabfall und Weihnachtsbäume sowie etwa 2.500 Mg Papier, Pappe und Kartonagen (PPK); außerdem soll PPK übernommen und verwertet werden. Der geschätzte Auftragswert beträgt 5 Millionen Euro, die Angebotsfrist endet am 12. Oktober 2026 um 9:00 Uhr.
35 % ähnlichÖkologische Leistungen für die Deichsanierung und -rückverlegung in Duisburg-Mündelheim
Duisburg · Offen · Frist 14.10.2026
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg – Anstalt öffentlichen Rechts – beschaffen im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg ökologische Leistungen für das Projekt Deichsanierung und -rückverlegung in Duisburg-Mündelheim. Die zwei Lose umfassen Leistungen im Themenfeld Ökologie für die Deichbaumaßnahmen in den Bauabschnitten 3 und 4 sowie für die Aufständerung der Bundesstraße B288, insbesondere eine ökologische Baubegleitung. Der Leistungszeitraum für die ökologische Baubegleitung ist voraussichtlich 2026 bis 2029; Angebote müssen bis zum 14. Oktober 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
34 % ähnlichÜbernahme, Transport und Entsorgung von Siebüberlauf aus der Kompostaufbereitung
Meppen · Offen · Frist 02.10.2026
Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Emsland beschafft die Übernahme, den Transport und die fachgerechte Entsorgung von Siebüberlauf mit einer Korngröße von mehr als 10 mm aus der Kompostaufbereitung. Die Leistung betrifft die Vergärungsanlagen in Venneberg und Dörpen im Landkreis Emsland; der Siebüberlauf ist zu einer vom Auftragnehmer ausgewählten Verwertungsanlage zu transportieren. Angebote müssen bis zum 2. Oktober 2026 um 09:00 Uhr eingereicht werden.
33 % ähnlichMobile Siebarbeiten für Kompost an drei Deponien in der Region Hannover
Hannover · Offen · Frist 15.10.2026
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover beauftragt die Absiebung von Kompost mit insgesamt etwa 2.100 Betriebsstunden pro Jahr, mit einer möglichen Abweichung von 20 Prozent. Die Arbeiten erfolgen auf Abruf an den Deponien Hannover-Lahe, Burgdorf und Kolenfeld und werden in drei Losen ausgeschrieben; erforderlich ist eine mobile Trommelsiebanlage mit mindestens 120 Kubikmetern Durchsatz pro Stunde für verschiedene Korngrößen. Die Teilnahmefrist endet am 15. Oktober 2026 um 09:00 Uhr (koordinierte Weltzeit).
33 % ähnlichÜbernahme, Verwiegung und Entsorgung von Altpapier in Mönchengladbach
Mönchengladbach · Offen · Frist 18.09.2026
Die GEM mbH beauftragt die Übernahme und Entsorgung von Altpapier einschließlich Fehlwürfen und Störstoffen im Stadtgebiet Mönchengladbach. Der Auftrag umfasst mindestens eine vom Auftragnehmer zu betreibende Übernahmestelle, die Verwiegung und Dokumentation sowie je nach Konzept den Transport zu einer Behandlungs- oder Entsorgungsanlage und die erforderliche Behandlung und Entsorgung. Das Entsorgungsgebiet umfasst rund 267.000 Einwohner auf 170 km²; die Leistungsdauer beträgt 365 Tage, und Angebote müssen bis zum 18. September 2026 um 07:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
33 % ähnlichSammlung, Leerung und Transport von Haushalts- und Grünabfällen
Rommerskirchen · Offen · Frist 20.10.2026
Die Gemeinde Rommerskirchen beschafft die Gestellung und Leerung von Behältern für Restabfall, Bioabfall und Altpapier sowie die Sammlung von Sperrmüll, Großelektrogeräten, Grünabfällen und Laub. Zum Leistungsumfang gehören außerdem die Leerung von Straßenpapierkörben und der Transport aller Abfälle zu den vorgegebenen Übergabestellen im Gemeindegebiet Rommerskirchen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 16 Millionen Euro; die Vertragslaufzeit umfasst 1.825 Tage, und die Angebotsfrist endet am 20. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
32 % ähnlichÜbernahme, Transport und Verwertung kommunaler Abfälle im Landkreis Bad Kreuznach
Bad Kreuznach · Offen · Frist 22.09.2026
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Bad Kreuznach sucht Dienstleister für die Übernahme, den Transport, die Entsorgung und Verwertung verschiedener kommunaler Abfälle in neun Losen. Dazu gehören unter anderem Bioabfälle, Restsperrmüll und Kunststoffe, Altholz, Siebreste, unbelastete Bauabfälle, Altreifen, Schadstoffe und Altmetall sowie die Gestellung und der Transport von Sammelcontainern an Wertstoffhöfen und einer Umladestation. Die Leistungen werden im Landkreis Bad Kreuznach erbracht; für mehrere Lose ist eine Laufzeit von einem Jahr mit einer einjährigen Verlängerungsoption vorgesehen, und die Angebotsfrist endet am 22. September 2026 um 7:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).
32 % ähnlichVerwertung und Vermarktung von Altpapier aus Wertstoffhöfen und Papiertonnen
Fürstenfeldbruck · Offen · Frist 12.10.2026
Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Fürstenfeldbruck beschafft die Verwertung und Vermarktung von Altpapier aus kleinen und großen Wertstoffhöfen sowie aus kommunalen Papiertonnen im Landkreis Fürstenfeldbruck. Der Auftrag umfasst in einem Teilbereich außerdem die Abholung des Altpapiers beim Betriebsgelände der ROHPROG GmbH in München und beim Fritsch Containerdienst in Mammendorf; die Vergabe ist in zwei Teilbereiche gegliedert. Angebote müssen bis zum 12. Oktober 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
31 % ähnlichÜbernahme und Verwertung von Altholz und Sägespänen in Gelsenkirchen
Gelsenkirchen · Offen · Frist 28.09.2026
GELSENDIENSTE, eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Gelsenkirchen, vergibt die Übernahme und ordnungsgemäße Verwertung von Altholz der Kategorien A1 bis A4 sowie Sägespänen. Die Abfälle stammen aus Haushalten, Kleingewerbebetrieben, Baustellen und zwei Wertstoffhöfen im Stadtgebiet Gelsenkirchen. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2027 mit Verlängerungsoption bis zum 31. Dezember 2028 werden insgesamt etwa 9.014 Tonnen Altholz A1 bis A3 und Sägespäne sowie 2.000 Tonnen Altholz A4 erwartet.
31 % ähnlichTransport und stoffliche Verwertung alter Kunststofftonnen
Offen · Frist 22.09.2026
Der Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) beschafft den Transport einschließlich Aufladen und Verwiegung sowie die stoffliche Verwertung alter Kunststofftonnen. Die Tonnen werden am Betriebshof Ost des AWM übernommen; weitere Angaben zu Menge, Zielort oder Ausführungszeitraum liegen nicht vor. Die Angebotsfrist endet am 22. September 2026 um 08:00 Uhr.
31 % ähnlichSammlung und Beförderung kommunaler Abfälle in Neukirchen-Vluyn
Neukirchen?Vluyn · Offen · Frist 08.10.2026
Die Stadt Neukirchen-Vluyn schreibt die Sammlung und Beförderung kommunaler Abfälle in ihrem Stadtgebiet aus. Der Auftrag umfasst etwa 16.250 Behälter für Rest- und Bioabfälle, rund 9.200 Behälter für Papier, Pappe und Kartonagen sowie jährlich circa 1.150 Tonnen Sperrabfälle, Elektro- und Elektronikaltgeräte und Altmetalle; zusätzlich sollen etwa 15.000 Kilogramm Schadstoffe pro Jahr gesammelt und befördert werden. Die Angebote für Rest- und Bioabfälle, Papier sowie Sperr-, Elektro- und Altmetalle müssen gemeinsam abgegeben werden, während die Schadstoffsammlung ein eigenes Los bildet; Angebotsfrist ist der 8. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
31 % ähnlichErrichtung eines modularen Ausstellungs- und Vorführungsraums in Containerbauweise
Offen · Frist 18.09.2026
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg, eine Anstalt öffentlichen Rechts, beschaffen die Errichtung eines modularen Gebäudes in Containerbauweise für den Ausstellungs- und Vorführungsraum „KlärBar“. Der Standort ist die Liebigstraße in Duisburg-Hochfeld, Nordrhein-Westfalen. Die Frist endet am 18. September 2026 um 08:00 Uhr.
30 % ähnlichProjektsteuerung für den Neubau des Betriebshofs Zebrapark 2 in Duisburg-Hamborn
Duisburg · Offen · Frist 25.09.2026
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg, eine Anstalt öffentlichen Rechts, vergeben Projektsteuerungsleistungen für den Neubau des Betriebshofs Zebrapark 2 in Duisburg-Hamborn. Hintergrund ist die weitgehende Aufgabe des bisherigen Betriebsstandorts Duisburg-Meiderich im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen an der Berliner Brücke (A59) und die zunächst erforderliche Unterbringung betroffener Betriebsfunktionen in temporären Einrichtungen. Die vorgesehene Laufzeit beträgt 360 Tage; Angebote müssen bis zum 25. September 2026 um 08:00 Uhr (koordinierte Weltzeit) eingereicht werden.
30 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
5 Dateien sind laut Ursprungsportal verfügbar, aber noch nicht abgerufen. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Auf dem Ursprungsportal angebotene Dateien
Stand: 10.09.2026, 08:21 (Europe/Berlin)
01_Vorbemerkungen_Vertragsbedingungen (1).pdf
PDF · Vertragsbedingungen · 1,4 MB · Stand 10.09.2026
01_Vorbemerkungen_Vertragsbedingungen.pdf
PDF · Vertragsbedingungen · 1,4 MB · Stand 10.09.2026
02_vom_Bieter_auszufuellende_Angebotsunterlagen.pdf
PDF · Sonstiges · 3,1 MB · Stand 10.09.2026
Anlage_Verhuetung_Bekaempfung_Korruption.pdf
PDF · Sonstiges · 2,3 MB · Stand 10.09.2026
Bieteranschreiben.pdf
PDF · Anschreiben · 215 KB · Stand 10.09.2026
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
2 vergleichbare Verfahren, davon 1 mit erfasstem Zuschlag · 1 veröffentlichte Auftragnehmerkennung.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 546.840 EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Schmidt Umweltservice GmbH · Duisburg
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
- Vorsortierung und Bereitstellung von Gewerbe- sowie Bau- und Abbruchabfällen
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR · Duisburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2026
Auftragnehmer: Schmidt Umweltservice GmbH
Vertragsschluss: 12.12.2025
Zuschlagswert: 546.840 EUR
- Transport und Verwertung von entwässertem und getrocknetem Klärschlamm
Vergabestelle: Zweckverband Ostholstein; -Gemeinsame Beschaffung für ZV Ostholstein; ZV Karkbrook; Stadtwerke Neustadt, KST Neustadt AÖR; · Sierksdorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2026
Auftragnehmer: REMONDIS Aqua Stoffstrom GmbH & Co. KG
Vertragsschluss: 09.12.2024
Geschätzter Wert: 0 EUR
- Abholung und Entsorgung von Sieb-, Rechen- und Sandfanggut sowie Kanalsand
Abwasserbetriebe Weserbergland AöR · Hameln
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2029
Auftragnehmer: PreZero Service Mitte GmbH & Co. KG
Vertragsschluss: 08.12.2025
Zuschlagswert: 251.121,75 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
47059 · Duisburg
t.schwend@wb-duisburg.de+49 203283-43906 erfasste Verfahren, davon 1 vergeben. 4 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenKontakt laut Bekanntmachung
m.wagner@wb-duisburg.de+49 2032837925
TED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
vergabekammer@brms.nrw.de
vergabekammer@brms.nrw.de+49 251411-1691
Zi. 1507 - 1510
submissionsstelle@stadt-duisburg.de+49 203283986469
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 03:35 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 10.09.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 10.09.2026, 08:21 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
Was bietet VergabeHero für öffentliche Aufträge?
VergabeHero verbindet KI-gestützte Ausschreibungssuche, Vergabeunterlagen, Wettbewerbsanalyse und Rahmenverträge mit Eignungsprüfung und gemeinsamer Angebotsorganisation. Unternehmen recherchieren öffentliche Aufträge aus Deutschland und Europa, bewerten Chancen anhand von Leistungsanforderungen und Vergabehistorie und bearbeiten ihre Bewerbung im Team.
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- Auftraggeber und Marktüberblick
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- Angebotsorganisation und Projektmanagement
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Die Angaben zur konkreten Ausschreibung stehen in den Abschnitten darüber. Umfang und Verfügbarkeit der Unterlagen und Marktdaten hängen vom erfassten Verfahren ab. Persönliche Suchprofile und Teamfunktionen erfordern ein Konto; KI-Matching und KI-Checklistenprüfungen eine entsprechende Freischaltung. Die aktuellen Leistungen und Tarife stehen auf der Preisseite.
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