Programmatic Advertising und digitales Werbemanagement

Status
Offen
Angebotsfrist
06.10.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
1.700.000 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Flughafen Hamburg GmbH
Erfüllungsregion
Hamburg, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
04.09.2026
Bekanntmachungsnummer
610807-2026
Verfahrensnummer
b07dc2a3-afaf-48f0-8325-ee1cfa56845c
CPV-Codes
79340000 · Werbe- und Marketingdienstleistungen

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Kurzbeschreibung

Die Flughafen Hamburg GmbH sucht eine erfahrene Agentur für Programmatic Advertising, also den datenbasierten und automatisierten Einkauf digitaler Werbeflächen, sowie für digitales Werbemanagement. Der Auftrag umfasst die Planung, Umsetzung und laufende Optimierung ganzheitlicher, kanalübergreifender Kampagnen für eigene Angebote, Services und Informationen, Employer Branding und Recruiting sowie für Produkte und Leistungen von Geschäftspartnern. Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt 1,7 Millionen Euro; der Leistungsort ist Hamburg, und die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Unser Unternehmen beabsichtigt, seine digitale Präsenz weiter zu stärken und die Reichweite unserer Angebote, Services und Informationen - einschließlich Employer-Branding- und Recruiting-Maßnahmen - deutlich zu erhöhen. Gleichzeitig sollen Streuverluste minimiert, Budgets effizient eingesetzt und eine zielgerichtete, datenbasierte Ansprache erzielt werden. Neben der Vermarktung eigener Angebote ist es unser Bestreben, durch digitale Kampagnen die Produkte und Leistungen unserer Geschäftspartner (z.B. Airlines, Reiseveranstalter, Mieter, Mobilitätspartner am Standort) zielgruppengerecht zu unterstützen. Darüber hinaus möchten wir unsere Rolle als moderner, nachhaltiger Mobilitätsakteur und attraktiver Arbeitgeber klarer positionieren. Zur Erreichung dieser Ziele suchen wir eine erfahrene Agentur für Programmatic Advertising und digitales Werbemanagement, die in der Lage ist, ganzheitliche, kanalübergreifende Kampagnen zu planen, umzusetzen und laufend zu optimieren.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · RV Digitales Werbemanagement1.700.000 EUR

    Unser Unternehmen beabsichtigt, seine digitale Präsenz weiter zu stärken und die Reichweite unserer Angebote, Services und Informationen - einschließlich Employer-Branding- und Recruiting-Maßnahmen - deutlich zu erhöhen. Gleichzeitig sollen Streuverluste minimiert, Budgets effizient eingesetzt und eine zielgerichtete, datenbasierte Ansprache erzielt werden. Neben der Vermarktung eigener Angebote ist es unser Bestreben, durch digitale Kampagnen die Produkte und Leistungen unserer Geschäftspartner (z.B. Airlines, Reiseveranstalter, Mieter, Mobilitätspartner am Standort) zielgruppengerecht zu unterstützen. Darüber hinaus möchten wir unsere Rolle als moderner, nachhaltiger Mobilitätsakteur und attraktiver Arbeitgeber klarer positionieren. Zur Erreichung dieser Ziele suchen wir eine erfahrene Agentur für Programmatic Advertising und digitales Werbemanagement, die in der Lage ist, ganzheitliche, kanalübergreifende Kampagnen zu planen, umzusetzen und laufend zu optimieren.

Anforderungen an deinen Betrieb

Der Bewerber erklärt, dass keiner der in § 123 GWB genannten zwingenden Ausschlussgründe vorliegt. Der Bewerber erklärt, dass er nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Der Bewerber erklärt, dass er im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend. Der Bewerber erklärt, dass er in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist. Der Bewerber erklärt, dass er nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban) oder VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe)) verhängt wurden; "Sanktionen" meint die ökonomischen Sanktionsgesetze, Regeln, Embargos oder beschränkenden Maßnahmen, die überwacht, erlassen oder durchgesetzt werden durch: (a) die Europäische Union einschließlich ihrer Mitgliedstaaten; (b) das Vereinigte Königreich; (c) die Schweiz; (d) die Vereinigten Staaten von Amerika; (e) die Vereinten Nationen; sowie (f) die jeweils zuständigen Regierungsstellen und Behörden der vorstehenden Staaten/Staatenbünde, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, das "United States Department of Treasury's Office of Foreign Assets Control" (OFAC), das "United States Department of State", das "United States Department of Commerce" sowie "Her Majesty's Treasury". "Sanktionsbehörde" meint jede der in der Definition "Sanktionen" unter Absatz (f) genannten Regierungsstellen und Behörden. "Sanktioniertes Land" meint jeden Staat oder jedes Gebiet, der/das Gegenstand von Sanktionen ist. "Sanktionsliste" meint jede von einer Sanktionsbehörde in Bezug auf Sanktionen geführte Liste oder öffentliche Verkündung einer Sanktionsdesignation durch eine Sanktionsbehörde, jeweils in ihrer gültigen Fassung. "Sanktionierte Person" meint eine Person, (a) die auf einer Sanktionsliste geführt wird oder, im Fall einer juristischen Person, die im Mehrheitsbesitz einer auf einer Sanktionsliste genannten Person steht oder (b) im Fall einer juristischen Person, deren Sitz sich in einem Sanktionierten Land befindet. Der Bewerber erklärt, dass für ihn kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt. Es bleibt bei der gesetzlichen Ausgangslage.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · RV Digitales Werbemanagement

Organisationskonzept, gemäß Vergabeunterlagen
10 %
Use Case, gemäß Vergabeunterlagen
30 %
Summe der Einzelpositionen gemäß Preisblatt
60 %

Vergabeunterlagen

9 Dateien laut Portal · Stand 07.09.2026
01_Aufforderung_zur_Angebotsabgabe.pdfAnschreiben334 KB
Anhang Provisionstabelle.xlsxSonstiges32 KB
Anhang_Organisationskonzept.pdfSonstiges70 KB
Anhang_UseCase.pdfSonstiges68 KB
Fragebogen zur Eignungspruefung.pdfSonstiges33 KB
Info_Bewertungsmatrix_TNB_Werbemgmt.pdfSonstiges1,2 MB
LV RV Digitales Werbemanagement.pdfLVLeistungsverzeichnis3 KB
Leistungsbeschreibung_DigitalesWerbemgmt.pdfLVLeistungsverzeichnis415 KB
VB_RV_DigitalesWerbemanagement.pdfSonstiges306 KB

Anforderungen

Der Bewerber erklärt, dass keiner der in § 123 GWB genannten zwingenden Ausschlussgründe vorliegt. Der Bewerber erklärt, dass er nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Der Bewerber erklärt, dass er im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend. Der Bewerber erklärt, dass er in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist. Der Bewerber erklärt, dass er nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban) oder VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe)) verhängt wurden; "Sanktionen" meint die ökonomischen Sanktionsgesetze, Regeln, Embargos oder beschränkenden Maßnahmen, die überwacht, erlassen oder durchgesetzt werden durch: (a) die Europäische Union einschließlich ihrer Mitgliedstaaten; (b) das Vereinigte Königreich; (c) die Schweiz; (d) die Vereinigten Staaten von Amerika; (e) die Vereinten Nationen; sowie (f) die jeweils zuständigen Regierungsstellen und Behörden der vorstehenden Staaten/Staatenbünde, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, das "United States Department of Treasury's Office of Foreign Assets Control" (OFAC), das "United States Department of State", das "United States Department of Commerce" sowie "Her Majesty's Treasury". "Sanktionsbehörde" meint jede der in der Definition "Sanktionen" unter Absatz (f) genannten Regierungsstellen und Behörden. "Sanktioniertes Land" meint jeden Staat oder jedes Gebiet, der/das Gegenstand von Sanktionen ist. "Sanktionsliste" meint jede von einer Sanktionsbehörde in Bezug auf Sanktionen geführte Liste oder öffentliche Verkündung einer Sanktionsdesignation durch eine Sanktionsbehörde, jeweils in ihrer gültigen Fassung. "Sanktionierte Person" meint eine Person, (a) die auf einer Sanktionsliste geführt wird oder, im Fall einer juristischen Person, die im Mehrheitsbesitz einer auf einer Sanktionsliste genannten Person steht oder (b) im Fall einer juristischen Person, deren Sitz sich in einem Sanktionierten Land befindet. Der Bewerber erklärt, dass für ihn kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt. Es bleibt bei der gesetzlichen Ausgangslage.

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Vergleichbare Verfahren0vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag0 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu Schätzwertzu wenig Vergleichswerte

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Titel
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Wer gewinnt solche Vergaben?

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Trend
Keine namentlich bekannten Zuschlagsempfänger im Vergleichsfeld.

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Keine Auftraggeber im Vergleichsfeld.

Laufende Rahmenverträge

bundesweit
  • Kommunikations- und Veranstaltungsleistungen für den Ideenwettbewerb im Rheinischen RevierTEMA Technologie Marketing AGLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRWRecklinghausen, Deutschland
    697 Tsd. €
    21.08.2026noch 42 Monate31.03.2030
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Flughafen Hamburg GmbH

Aktiv seit 2026 · 2 Verfahren
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Verfahren pro Jahr2Ø seit 2026
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 2 seit 2026Spitze KW 33 · 2026 · 1

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
Noch keine Zuschlagsmeldungen dieses Auftraggebers bekannt.

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Keine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.

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