Catering für Feste, Einweihungen und Informationsveranstaltungen

Status
Offen
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Münchner Wohnen GmbH
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
12.12.2024
Bekanntmachungsnummer
759848-2024
Verfahrensnummer
855f33dc-d9db-46b8-a7cf-da6adea282e7
CPV-Codes
55300000 · Restaurant- und Bewirtungsdienste; 79900000 · Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen

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Kurzbeschreibung

Die Münchner Wohnen GmbH beschafft eine Rahmenvereinbarung für Catering bei verschiedenen Veranstaltungen in München und Umgebung. Dazu gehören unter anderem Richtfeste, Spatenstiche, Schlüsselübergaben, Mieterfeste, Einweihungs- und Informationsveranstaltungen sowie optional Veranstaltungen für Mitarbeitende. Ein konkreter Auftragswert und ein Zeitrahmen sind nicht angegeben; Art und Umfang der Leistungen können sich je nach Bedarf ändern.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Die Rahmenvereinbarung soll das Catering für folgende Veranstaltungen umfassen (bei Bedarf können sich Art und Umfang ändern): 1. Richtfeste, Spatenstiche, Schlüsselübergaben und ähnliche Veranstaltungen 2. Mieterfeste 3. Einweihungsfeiern (z. B. Spielplatz, Tag der offenen Tür etc.) 4. Informationsveranstaltungen außerhalb der Räumlichkeiten der Münchner Wohnen GmbH (Konzern) 5. Optional: Informationsveranstaltungen in den Räumlichkeiten des Münchner Wohnen GmbH (Konzern) 6. Optional: Mitarbeitendenveranstaltungen wie z. B. Betriebsausflug

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Rahmenvereinbarung Catering

    Die Rahmenvereinbarung soll das Catering für folgende Veranstaltungen umfassen (bei Bedarf können sich Art und Umfang ändern): 1. Richtfeste, Spatenstiche, Schlüsselübergaben und ähnliche Veranstaltungen 2. Mieterfeste 3. Einweihungsfeiern (z. B. Spielplatz, Tag der offenen Tür etc.) 4. Informationsveranstaltungen außerhalb der Räumlichkeiten der Münchner Wohnen GmbH (Konzern) 5. Optional: Informationsveranstaltungen in den Räumlichkeiten des Münchner Wohnen GmbH (Konzern) 6. Optional: Mitarbeitendenveranstaltungen wie z. B. Betriebsausflug

Anforderungen an deinen Betrieb

gemäß GWB § 123, § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). gemäß GWB § 123, § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. gemäß GWB § 123, § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). gemäß GWB § 124, das Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens wurde ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt, das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt. gemäß GWB § 123, § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte). gemäß GWB § 124, es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. gemäß GWB § 124, das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt, und dies führte zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge. Es dürfen keine Ausschlussgründe gemäß §123 oder §124 GWB vorliegen. gemäß GWB § 124, das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden gemäß GWB § 124, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Vergabeverfahren gemäß GWB § 124, das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. gemäß GWB § 124, der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. gemäß GWB § 124, es resultiert eine Wettbewerbsverzerrung daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Rahmenvereinbarung Catering

Bezüglich des Kriteriums „Preis" erhält das preislich günstigste Angebot 10 von 10 möglichen Punkten. Wenn der Angebotspreis (= kumuliert Preis des Leistungsverzeichnisses, Anlage 3 aus Leistungsbeschreibung) um mehr als 50 % vom günstigsten Angebot abweicht, werden 0 Punkte vergeben. Die Verteilung der Punkte auf die Angebote, die preislich zwischen dem günstigsten, aber unter 150 % des günstigsten Angebots liegen, erfolgt nach folgender Formel (vgl. Dokument "Zuschlagskriterien mit Bewertungsmatrix"): Punktzahl = (Günstigstes Angebot*1,5 - Angebotspreis) x 2 x 10/ Günstigstes Angebot Wertungsfaktor 6, d.h. maximal erreichbar: 60 Punkte
60 %
Probeessen Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums „Probeessen" werden 3 Vertreter des Auftraggebers beim Bieter ein Probeessen durchführen. Das Probeessen wird in den Räumlichkeiten der Bieter stattfinden. Ein genauer Termin wird nach Angebotsabgabe mit den Bietern vereinbart werden. Im Rahmen des Probeessens hat der Bieter den Vertretern des Auftraggebers jeweils 2 Vorspeisen, 2 Hauptspeisen und 2 Nachspeisen in angemessenen Portionen in bayerischer und/oder mediterraner Art zuzubereiten. Von diesen sechs Speisen soll eine vegan und eine vegetarisch sein. Die Punkteverteilung erfolgt wie nachstehend: über den Erwartungen 5 Punkte sehr gut: 4 Punkte gut 3 Punkte befriedigend 2 Punkte ausreichend 1 Punkte ungenügend 0 Punkte Wertungsfaktor 6, d.h. maximal erreichbar: 30 Punkte
30 %
Organisationskonzept Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums „Organisationskonzept" hat der Bieter zu erläutern, wie er die Organisation seines Betriebes für die Erfüllung der Aufgabe organisiert. Hierbei hat der Bieter insbesondere auf folgende Punkte einzugehen: - Bürozeiten und Erreichbarkeit des/der Ansprechpartner für den Auftraggeber - Benennung des/der Ansprechpartner/s für die Bearbeitung der Anfragen des Auftraggebers - Darstellung der Erfahrungen des/der Ansprechpartner/s für die Bearbeitung der Anfragen des Auftraggebers - Angabe der Reaktionszeiten auf Anfragen des Auftraggebers - Angabe des Zeitraums zwischen Anfrage des Auftraggebers und Angebotsversand - Angaben zur Personaleinsatzplanung anhand einer beispielhaften Veranstaltung - Angabe eines beispielhaften Ablaufplans im Falle einer konkreten Anfrage des Auftraggebers, d. h. Darstellung der Schnittstellen und des Kommunikationskonzepts untereinander sowie mit dem Auftraggeber zur Abstimmung, Darstellung des Abstimmungsprozesses mit weiteren Dienstleistern des Auftraggebers zu den jeweiligen Veranstaltungen - Angabe zur Planung und Umsetzung von Auf- und Abbauzeiten - Angaben zur Organisation der Beschaffung von Equipment (bspw. Geschirr, Mobiliar, Zelt etc.) - Angaben zur Nachbereitung von Veranstaltungen - Angabe von Lieferzeiten bei notwendigen Nachbestellungen einer laufenden Veranstaltung - Angabe von Bezugsquellen für Lebensmittel wie Fleisch, Wurst, Käse, Backwaren und Brot, Gemüse und Obst mit ausführlicher Begründung, wenn auf TK-Produkte zurückgegriffen wird und zur Zubereitung und anschließenden Lagerung(szeit) der zubereiteten Speisen - Angaben zur Organisation und zum Ablauf der Rechnungsstellung - Angaben zur Qualitätssicherung, d. h. Aufgabenverteilung unter den Ansprechpartnern und deren Sicherstellung, Gewährleistungen einer kurzen Reaktionszeit, Vertretungsregelungen, etc. - Angaben zur Sicherstellung der Kennzeichnung der Allergene bei Veranstaltungen Die maximal erreichbare Punktzahl pro Spiegelstrich ist jeweils 5. Der Durchschnitt aller Punkte wird kaufmännisch gerundet und wie nachstehend in die Bewertung eingehen: über den Erwartungen 5 Punkte sehr gut 4 Punkte gut 3 Punkte befriedigend 1 Punkte ausreichend 1 Punkte ungenügend 0 Punkte Wertungsfaktor 2, d.h. maximal erreichbar: 10 Punkte
10 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

gemäß GWB § 123, § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). gemäß GWB § 123, § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. gemäß GWB § 123, § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). gemäß GWB § 124, das Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens wurde ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt, das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt. gemäß GWB § 123, § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte). gemäß GWB § 124, es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. gemäß GWB § 124, das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt, und dies führte zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge. Es dürfen keine Ausschlussgründe gemäß §123 oder §124 GWB vorliegen. gemäß GWB § 124, das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden gemäß GWB § 124, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Vergabeverfahren gemäß GWB § 124, das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. gemäß GWB § 124, der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. gemäß GWB § 124, es resultiert eine Wettbewerbsverzerrung daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Vergleichbare Verfahren28vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag31 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 4 Vergaben

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RSReiki Stahl- und Metallbau GmbHStraubing1026.06.2026496 Tsd. €steigend
EDEUREST DEUTSCHLAND GmbHEschborn1023.06.2026 - steigend
RDRMO Druck GmbHZellingen1015.06.2026508 Tsd. €steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

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Laufende Rahmenverträge

bundesweit

Münchner Wohnen GmbH

Aktiv seit 2024 · 6 Verfahren
Profil öffnen
Verfahren pro Jahr3Ø seit 2024
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 6 seit 2024Spitze KW 35 · 2026 · 3

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
KTKMS TEAM GmbH117.08.20263,2 Mio. €
ZBZECH Bau SE NL Rohbau München113.08.20260,01 €

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

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