Wartung stationärer Netzersatzanlagen mit 10-Kilovolt-Technik
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 22.06.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Universitätsklinikum Aachen AöR
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 07.05.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 383242-2026
- Verfahrensnummer
- 35207e9e-5aac-4531-b06d-18c00311ad0b
- CPV-Codes
31127000 · Notstromaggregat; 50532000 · Reparatur und Wartung von elektrischen Maschinen, Geräten und zugehörigen Einrichtungen; 50532300 · Reparatur und Wartung von Generatoren; 50532400 · Reparatur und Wartung von StromverteilungsanlagenMehr anzeigenWeniger anzeigen
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Kurzbeschreibung
Das Universitätsklinikum Aachen, eine Anstalt des öffentlichen Rechts, beschafft die Wartung seiner stationären Netzersatzanlagen in Aachen. Der Bestand umfasst drei Anlagen mit 3.200 Kilovoltampere und zwei Anlagen mit 1.250 Kilovoltampere, darunter Aggregate der Typen BV16M 628 und MTU18V2000G26F. Die Vertragsdauer beträgt 1.800 Tage; Angebote müssen bis zum 22. Juni 2026 um 07:00 Uhr eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Wartung der stationären Netzersatzanlagen 10 KV
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Wartung der stationären Netzersatzanlagen 10 KV
Leistungsumfang Bei den vorhandenen Anlagen handelt es sich um drei 3200 kVA und zwei 1250 kVA -Anlagen des Typs BV16M 628 und MTU18V2000G26F. Die 3200 kVA Maschinen sind leistungsstarke mitteldrehende Deutz Diesel-V-Motoren mit 16 Zylindern mit jeweils einem Siemens 1Fc 7801-6HA93 Generator. Bei den 1250 kVA-Maschinen handelt es sich um V-18-Zylinder Dieselmotoren mit den Generatoren der Fa. STAMFORD P1734A. Der Umfang des Leistungsverzeichnisses wurde in Anlehnung von Herstellerangaben erstellt. Weiterhin wurde dieses Leistungsverzeichnis angelehnt an die Erfahrungswerte der letzten großen Revision im Jahr 2011 erstellt. Somit kann der Gesamtumfang erst nach dem Zerlegen der Motoren ermittelt werden. Die Arbeiten an den Aggregaten sind nacheinander durchzuführen. Dadurch wird sichergestellt, dass immer 2 Aggregate betriebsbereit bleiben. Für die gesamte Aufstellzeit ist ein 24 stündiger Notdienst anzugeben. Eine schnelle Responszeiten bei Störungen von 1,5 Stunde ist zu berücksichtigen. Für beide Anlagentypen werden zweimal jährlich Wartungen durchgeführt. Bei dem Anlagentyp (BV16m 628) ist der Schmierölwechsel bzw. Öluntersuchungen einmal jährlich durchzuführen. Die Wartungsarbeiten des Typs (MTU18V2000G26F) haben den gleichen Wartungsumfang und umfasst bei beiden Wartungen einen Schmierölwechsel sowie Öluntersuchungen. Die Laufzeit des Wartungsvertrages beträgt insgesamt 5 Jahre.
Frist: 22.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 1: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Öffentliche Auftraggeber schließen, gemäß §123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129?a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129?b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) § 123 Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: Abs. 1 Nr. 4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Abs. 1 Nr. 5.§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein Ausschlussgrund: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: den §§ 232 232?a Abs. 1-5, den 232?b bis 233?a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 3 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 4 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 5 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 7 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. -das Unternehmen a)versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Über das Ursprungsportal konnten keine weiteren Unterlagen abgerufen werden.
Anforderungen
Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 1: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Öffentliche Auftraggeber schließen, gemäß §123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129?a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129?b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) § 123 Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: Abs. 1 Nr. 4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Abs. 1 Nr. 5.§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein Ausschlussgrund: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: den §§ 232 232?a Abs. 1-5, den 232?b bis 233?a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 3 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 4 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 5 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 7 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. -das Unternehmen a)versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
Änderungen und Bieterfragen
3 Einträge- 24.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 225962
- 24.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 431055-2026
- 04.06.2026Berichtigung 1Aus gegebenen Anlass verändern sich die Fristen im Vergabeverfahren, wie folgt: Angebotsfrist: 22.06.2026 09:00 Uhr Auskunft über Vergabeunterlagen bis: 15.06.2026 Zuschlags/Bindefrist: 22.07.2026
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Wer schreibt solche Vergaben aus?
Regionen: Bayern (7) · Nordrhein-Westfalen (4) · Berlin (3) · Schleswig-Holstein (2) · Niedersachsen (2) · Baden-Württemberg (2)| KWKreisklink Wörth an der Donau | - | 2 | 20.08.2026 |
| OMOtto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Abt. Beschaffung, Zahlstelle (K13) | 39106 Magdeburg | 1 | 09.09.2026 |
| UBUniversität Bremen | - | 1 | 03.09.2026 |
| WGWasserverband Gifhorn | - | 1 | 28.08.2026 |
| TUTechnische Universität Berlin - Zentrale Beschaffung - Operativer Einkauf | 10587 Berlin | 1 | 20.08.2026 |
| UHUniversität Hohenheim | - | 1 | 19.08.2026 |
| SCStadt Cloppenburg | Cloppenburg | 1 | 18.08.2026 |
| SCStadt Cloppenburg | - | 1 | 18.08.2026 |
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58 % ähnlichMobile Netzersatzanlagen mit 60 Kilovoltampere auf Anhängerfahrgestell
Münster · Offen · Frist 22.10.2026
Das Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen (IdF NRW) in Münster beschafft zentral für das Land Nordrhein-Westfalen fabrikneue, funktionsfähige, mängelfreie und zulassungsfähige mobile Netzersatzanlagen mit einer Leistung von 60 Kilovoltampere (kVA) auf Anhängerfahrgestell. Angebote können bis zum 22. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
57 % ähnlichLieferung, Einbau und Instandhaltung von 28 unterbrechungsfreien Stromversorgungen
Offen · Frist 24.09.2026
Der Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Landesamt für Finanzen, beschafft 28 unterbrechungsfreie Stromversorgungen (USV-Anlagen). Der Auftrag umfasst deren Lieferung, Einbau und Instandhaltung. Die Angebotsfrist endet am 24. September 2026 um 16:00 Uhr UTC.
56 % ähnlichWartung zentraler medizinischer Drucklufterzeugungs- und Aufbereitungsanlagen
01307 Dresden · Offen
Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden beauftragt Wartungsarbeiten an zentralen medizinischen Drucklufterzeugungs- und Aufbereitungsanlagen in verschiedenen Klinikgebäuden am Standort Dresden. Die Arbeiten finden überwiegend während des laufenden Betriebs und bei Bedarf außerhalb der regulären Arbeitszeiten statt. Der Leistungszeitraum ist vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2030 vorgesehen; Teilnahmeanträge müssen bis zum 6. Oktober 2026 um 9:00 Uhr elektronisch eingereicht werden.
56 % ähnlichLieferung eines Notstromaggregats
Offen · Frist 20.10.2026
Die Stadt Fürth, vertreten durch die zentrale Vergabestelle, beschafft ein Notstromaggregat einschließlich der zugehörigen Leistungen. Der Auftrag ist der Region DE2 zugeordnet und umfasst ein Los. Die Angebotsfrist endet am 20. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
55 % ähnlichNetzersatzanlage für kritische Infrastruktur
Offen · Frist 14.10.2026
Die Stadt Alsdorf beschafft eine Netzersatzanlage zur Sicherstellung der Stromversorgung kritischer Infrastruktur. Der Leistungsumfang umfasst ein Los; weitere Angaben zur Größenordnung oder zum genauen Einsatzort innerhalb der Region DEA liegen nicht vor. Die Angebotsfrist endet am 14. Oktober 2026 um 07:00 Uhr UTC.
55 % ähnlichWartungsarbeiten an zentralen medizinischen Gasversorgungsanlagen
01307 Dresden · Offen · Frist 22.09.2026
Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden beschafft Wartungsarbeiten an zentralen medizinischen Gasversorgungsanlagen auf dem Campus in Dresden. Die Frist ist der 22. September 2026 um 09:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).
55 % ähnlichWartung und Instandhaltung einer Diesel-Netzersatzanlage in Berlin
Offen · Frist 21.09.2026
Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) beschafft Wartungs- und Instandhaltungsleistungen für eine Diesel-Netzersatzanlage an seinem Standort in Berlin. Die Angebotsfrist endet am 21. September 2026 um 08:00 Uhr UTC; ein geschätzter Auftragswert ist nicht angegeben.
55 % ähnlichElektroarbeiten für die betriebserhaltende Sanierung eines Bettenhauses
Ulm · Offen · Frist 05.10.2026
Das Universitätsklinikum Ulm beauftragt Elektroarbeiten für die betriebserhaltende Sanierung seines Bettenhauses in Ulm. Die Vergabe erfolgt in einem zweistufigen Verfahren: Zunächst werden Teilnahmeanträge eingereicht, anschließend geben ausgewählte geeignete Unternehmen ein Angebot ab. Die Frist für den Teilnahmeantrag endet am 5. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
54 % ähnlichJährliche Wartung eines G8-Doppelschrank-Klimageräts
Offen · Frist 30.09.2026
Das Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Doberlug-Kirchhain sucht einen Auftragnehmer für eine Rahmenvereinbarung zur jährlichen Wartung eines G8-Doppelschrank-Klimageräts in einer Bundeswehr-Liegenschaft. Das 2021 gebaute Gerät hat eine Gesamtkälteleistung von 52,40 kW und enthält 6 kg des Kältemittels R410A. Die Angebotsfrist endet am 30. September 2026 um 11:00 Uhr (UTC).
54 % ähnlichLieferung von vier baugleichen Netzersatzanlagen zur Notstromversorgung
Offen · Frist 22.09.2026
Die Gemeindeverwaltung Uhldingen-Mühlhofen beschafft vier baugleiche Netzersatzanlagen zur Sicherstellung der Notstromversorgung. Die Ausschreibung ist der Region DE1 in Deutschland zugeordnet; die Angebotsfrist endet am 22. September 2026 um 6:00 Uhr.
54 % ähnlichAustausch von Gleichrichteranlagen und 110-V-Gleichstrom-Verteilerschränken
Offen · Frist 08.10.2026
Die KTE Kerntechnische Entsorgung Karlsruhe GmbH beschafft den Austausch bestehender Gleichrichteranlagen für 24 Volt und 110 Volt Gleichstrom sowie der zugehörigen 110-Volt-Gleichstrom-Verteilerschränke in der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK). Der Leistungsort liegt in Baden-Württemberg; die Angebotsfrist endet am 8. Oktober 2026 um 07:00 Uhr (UTC).
54 % ähnlichRückbau und Neubau einer 400-kVA-Netzersatzanlage in Containerstation
Ingolstadt · Offen · Frist 22.09.2026
Das Staatliche Bauamt Ingolstadt beauftragt den vollständigen Rückbau einer bestehenden Netzersatzanlage und die Errichtung einer abgesetzten Netzersatzanlage mit 400 kVA in einer begehbaren Containerstation. Die Leistung ist in Ingolstadt (Region DE21J) zu erbringen; Angebotsfrist ist der 22. September 2026 um 07:45 Uhr UTC. Der Zuschlag wird ausschließlich nach dem Preis erteilt.
53 % ähnlichWartung und Instandhaltung von Photovoltaikanlagen
44227 Dortmund · Offen · Frist 05.10.2026
Die Technische Universität Dortmund beabsichtigt, Leistungen zur Wartung und Instandhaltung von Photovoltaikanlagen zu beschaffen. Der Leistungsort liegt in der Region DEA, zu der Dortmund gehört. Weitere Angaben zum Umfang oder zur Laufzeit sind nicht enthalten; die Angebotsfrist endet am 5. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
53 % ähnlichWartung, Störungsbeseitigung und Reinigung von Raumlufttechnik-Anlagen und Klimageräten
Köln · Offen · Frist 24.09.2026
Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG sucht im Rahmen einer Rahmenvereinbarung einen Dienstleister für die Instandhaltung, Störungsbeseitigung und Reinigung von Raumlufttechnik-Anlagen und Klimageräten. Die Leistungen werden für den rechtsrheinischen Bereich in Köln ausgeschrieben; Angebote müssen bis zum 24. September 2026 um 08:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
52 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: Nicht veröffentlicht
Zuschlagswert: Nicht angegeben · Vertragsschluss: Nicht angegeben
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Über das Ursprungsportal konnten keine weiteren Unterlagen abgerufen werden.
Letzter dokumentierter Abruf: 11.09.2026, 17:52 (Europe/Berlin)
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
24 vergleichbare Verfahren, davon 8 mit erfasstem Zuschlag · 6 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 6.886.666,45 EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Siemens AG, Smart Infrastructure · Düsseldorf
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Philips GmbH · Hamburg
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Kötter Services · Essen
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
schwingel.tec GmbH · St. Wendel
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Kammerer Elektrotechnik GmbH · Metzingen
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
ENDRESS Elektrogerätebau GmbH · Bempflingen
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
- Aufbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
Berufsgenossenschaft Holz und Metall · Mainz
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 18.02.2031
Auftragnehmer: EMobility Netzwerk Deutschland GmbH
Vertragsschluss: 18.02.2025
Zuschlagswert: 4.056.213,01 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Universitätsklinikum Aachen AöR
52074 · Aachen
vergabestelle@ukaachen.de+49 241808000716 erfasste Verfahren, davon 3 vergeben. 1 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenTED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49 228996100
Vergabestelle
vergabestelle@ukaachen.de+492418080975
Geschäftsstelle
vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de+49 2211473116
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 04:03 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 07.05.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 11.09.2026, 17:52 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
Was bietet VergabeHero für öffentliche Aufträge?
VergabeHero verbindet KI-gestützte Ausschreibungssuche, Vergabeunterlagen, Wettbewerbsanalyse und Rahmenverträge mit Eignungsprüfung und gemeinsamer Angebotsorganisation. Unternehmen recherchieren öffentliche Aufträge aus Deutschland und Europa, bewerten Chancen anhand von Leistungsanforderungen und Vergabehistorie und bearbeiten ihre Bewerbung im Team.
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- Vergabeunterlagen und Dokumentextraktion
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- Leistungsumfang, Lose und Anforderungen
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- Wettbewerbsanalyse mit Zuschlagshistorie
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- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
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- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
- Angebotsorganisation und Projektmanagement
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