Teilsanierung und Betoninstandsetzung Parkhaus P20 am Flughafen München

Status
Angebotsfrist abgelaufen
Angebotsfrist
22.06.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Flughafen München GmbH
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
26.05.2026
Bekanntmachungsnummer
357655-2026
Verfahrensnummer
b2eb91fb-486f-49c2-b95e-9502c22e3eb3
CPV-Codes
45210000 · Bauleistungen im Hochbau; 45213312 · Bau von Parkhäusern; 45213331 · Bau von Flughafengebäuden; 45261220 · Dachanstrich- und andere Beschichtungsarbeiten; 45262210 · Fundamentierungsarbeiten; 45262330 · Betonreparaturarbeiten; 45262670 · MetallbauarbeitenMehr anzeigen

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Kurzbeschreibung

Die Flughafen München GmbH plant die Sanierung tragender Stahlbetonbauteile im Parkhaus P20. Das Projekt umfasst Instandsetzungsarbeiten an Decken, Stützen und Trägern sowie die Erneuerung von Entwässerungseinrichtungen und Asphaltflächen bei laufendem Betrieb. Die Arbeiten sollen ab März 2027 unter hohen Anforderungen an Logistik und Sicherheit durchgeführt werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Die Flughafen München GmbH beabsichtigt ab März 2027 die Teilsanierung des Parkhauses P20. Das Parkhaus befindet sich in zentraler Lage auf dem Flughafengelände und grenzt unmittelbar an das Terminal 2 sowie das MAC-Forum an. Mit über 6.000 Stellplätzen zählt das P20 zu den größten Parkhäusern Deutschlands. Errichtet wurde das Gebäude um das Jahr 2000; eine Erweiterung auf der Westseite (Achsen F-G, PE05-PE11) erfolgte im Zeitraum 2009-2011. Gegenstand des Vorhabens ist die Sanierung tragender Stahlbetonbauteile im Bereich der Achse G in den Parkebenen PE01 bis PE04 einschließlich der angrenzenden Decken, Stützen, Träger und Spannbetonbauteile. Die Maßnahme umfasst insbesondere: - Betoninstandsetzung an tragenden Bauteilen (PE01-PE04) - Abdichtungs- und Asphaltarbeiten in PE05 - Rückbau und Erneuerung von Entwässerungseinrichtungen - Umfangreiche Abstützungsmaßnahmen zur Lastfreistellung während der Arbeiten - Arbeiten an den Ein-/Ausfahrten sowie Überfahrten in PE05 - Koordination mit parallellaufenden Maßnahmen im Parkhaus Die Arbeiten erfolgen unterlaufendem Betrieb des Parkhauses und erfordern hohe Anforderungen an Logistik, Baustellensicherheit, Terminsteuerung und Koordination mit weiteren Projektbeteiligten.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · 2026-1004974_Flughafen München_Betonsanierung P20

    1. Demontagen / Wiedermontagen - Blechlamellenfassade (ca. 20m ²) - Abdeckbleche/Randwinkel/ Geländer (Anprallschutz) (ca. 800 m) - Poller (Anprallschutz) / Schilder (ca. 40 Stk. / 40 Stk.) - Digitale Stellplatzanzeige (1 Parkebene) 2. Rückbau - Bestandsleitungen Regenwasser DN70-DN150 (ca. 1.300 m) - Bodeneinläufe (ca. 90 Stk.) - Stb.-Decken (Parkdecks) abbrechen, Dicke 16 bis 30 cm (ca. 100 m²) - Abdichtungen Bitumen/ Flüssigkunststoff/ OS2 (ca. 100 m²/ 30 m²/ 2.500 m²) 3. Bestandsdecken lastfrei stellen - Schwerlaststützen, einbauen, 3x umsetzen, ausbauen (ca. 25 Stk.) - Schwerlaststützen vorhalten (ca. 2.650 StkWo) - Stahlträger zur Unterfangung von Decken (ca. 660 Stk.) - T-Knotenanschlüsse aus Stahlträgern HEB 260 bis HEB 300 ((ca. 20 Stk.) - Hydraulische Pressen einsetzen / überwachen (ca. 250 Stk. / ca. 3.600 h) 4. Beton-Sanierung - Beschichtungen entfernen (ca. 4.600 m²) - Betonbodenflächen vorbereiten, säubern, Beschichtung entfernen (ca. 3.100 m²) - Wie oben, an aufgehenden Bauteilen (ca. 1.500 m²) - Beton flächig von StB.-Teilen abtragen, Abtragtiefe 2 bis 8 cm (ca. 2.800 m²) - Instandsetung Betonbauteile mit Beton (ca. 150 m³) - Betonstahl einbauen / Bewehrung anschließen (ca. 17 t / ca. 8.600 Stk.) - Zementmörtel/Beton einbauen, Dicke 2-8 cm (3.750 m²) 5. Beschichtung von Betonbauteilen - Abdichtung Bitumen/ Flüssigkunststoff/ OS2 (ca. 100 m²/ 30 m²/ 2.500 m²) - Gussasphalt einbauen (ca. 250 m²) - Fahrbahnmarkierung Stellplätze (ca. 2.300 m) - Farbanstrich Dispersionsfarbe (ca. 2.800 m²) 6. Entwässerung - Parkdeckablauf DN 70 aus Edelstahl V4A (ca. 120 Stk.) - Abflussrohr DN 75/110/160, Material 1.4404 (ca. 800 m) - Dämmung Rohrleitung/-teile, m. Begleitheizung und Blechm. (ca. 1.200 m/1.200 Stk.)

Anforderungen an deinen Betrieb

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB: Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist; dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend. ========================== Eigenerklärung nach § 22 Abs. 1 und 2 LkSG: Eigenerklärung des Bewerbers, dass für den Bewerber kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen sonstiger Ausschlussgründe: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban), VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe), oder VO (EU) Nr. 269/2014 (Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen)) verhängt wurden; dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 vorliegt; Der Bewerber erklärt, dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) - c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zutrifft (siehe oben) und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen. Es gilt die gesetzliche Ausgangslage nach § 51 SektVO

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Anforderungen

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB: Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist; dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend. ========================== Eigenerklärung nach § 22 Abs. 1 und 2 LkSG: Eigenerklärung des Bewerbers, dass für den Bewerber kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen sonstiger Ausschlussgründe: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban), VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe), oder VO (EU) Nr. 269/2014 (Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen)) verhängt wurden; dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 vorliegt; Der Bewerber erklärt, dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) - c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zutrifft (siehe oben) und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen. Es gilt die gesetzliche Ausgangslage nach § 51 SektVO

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Vergleichbare Verfahren10vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag0 verschiedene Auftragnehmer
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    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
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    25.11.2025noch 14 Monate25.11.2027
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  • Schlüsselfertige Wohn- und Sozialbauten als Generalunternehmer- oder GeneralübernehmerleistungHTG Hoch- und Tiefbau Gadebusch GmbH +6 weitereF & W Fördern und Wohnen AöRHamburg, Deutschland
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Flughafen München GmbH

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RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 9 seit 2026Spitze KW 34 · 2026 · 3

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Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Keine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.

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