Stoffliche Verwertung von Straßenkehricht aus Duisburg
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 30.09.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 28.08.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 595901-2026
- Verfahrensnummer
- 3c3ce301-43cf-47a3-8169-6d408c22e6f3
- CPV-Codes
90500000 · Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen; 90510000 · Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen; 90514000 · Recycling von SiedlungsabfällenMehr anzeigenWeniger anzeigen
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Kurzbeschreibung
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR beauftragen die ordnungsgemäße und umweltgerechte stoffliche Verwertung von Straßenkehricht mit dem Abfallschlüssel 20 03 03. Im Leistungszeitraum vom 1. Dezember 2026 bis zum 30. November 2028 werden voraussichtlich etwa 5.500 Tonnen pro Jahr beziehungsweise 11.000 Tonnen insgesamt angeliefert; eine Verlängerung bis zum 30. November 2029 ist möglich. Die Verwertungs- oder Übergabestelle muss höchstens 25 Kilometer Luftlinie vom Betriebshof Duisburg-Hochfeld entfernt liegen, die Anlieferung erfolgt überwiegend montags bis freitags zwischen 7:00 und 17:00 Uhr, in Ausnahmefällen auch samstags; Angebote sind bis zum 30. September 2026 um 8:00 Uhr einzureichen.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR sammeln den auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen anfallenden Straßenkehricht AW-Nr. 200303. Dies geschieht mittels Kehrmaschinen. Der eingesammelte Straßenkehricht wird zu den Umladestellen der Wirtschaftsbetriebe Duisburg innerhalb des Stadtgebietes Duisburg transportiert, dort in Abrollcontainern umgeladen und durch den AG zum Verwerter/Entsorger transportiert. Inhalt dieser Ausschreibung ist die ordnungsgemäße und umweltgerechte stoffliche Verwertung des Straßenkehrichts im Leistungszeitraum vom 01.12.2026 bis 30.11.2028 (Vertragsverlängerungsoption für ein Jahr vom 01.12.2028 bis 30.11.2029) der im Stadtgebiet eingesammelten und dem Verwerter angelieferten Mengen. Die zu verwertende Menge an Straßenkehricht stellt sich im Leistungszeitraum vom 01.12.2026 - 30.11.2028 (24 Monate) wie folgt dar: - Straßenkehricht (AVV 200303) ca. 5.500 t/ p. a. (11.000 t für 24 Monate) Die Mengenangabe, Durchschnittswerte der letzten Jahre, dient lediglich als Kalkulationshilfe und ist keine verbindliche Angabe, die für die Zukunft zugesagt wird. Hinzu kommen die jahreszeitlichen Mengenschwankungen. Änderungen in der Mengenangabe im Bereich von +/- 20% sind von der Bieterin im Rahmen der Preisbildung einzukalkulieren und führen nicht zu einer Veränderung der angebotenen Konditionen. Ebenso schwankt auch der organische Anteil des Straßenkehrichts nach Jahreszeit, z.B. Laubzeit. Auch hier kann für die separate Verwertung/Aufbereitung keine Garantie für eine einheitliche Zusammensetzung der Abfälle gegeben werden. Die Anlieferung der Container an der vom Entsorger genannten Entsorgungselle/n erfolgt im Zeitraum von 7.00 Uhr- 17.00 Uhr. Die Anlieferungen werden von Montag bis Freitag durchgeführt. In Ausnahmefällen müssen auch Anlieferungen am Samstag vorgenommen werden.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · 2026-0529: Verwertung/ Entsorgung von Straßenkehricht (AVV 200303)
Anlieferung von Straßenkehricht: Es sind ein zentraler Ansprechpartner sowie ein Vertreter nebst deren Kontaktdaten seitens der AN zu benennen. Die Anlage bzw. Übergabestelle der AN muss in der Umgebung von Duisburg, max. 25 km Entfernung (Luftlinie!) vom Betriebshof DU-Hochfeld, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg, liegen. Auf der Anlage, wie auch auf der Übergabestelle, muss die Möglichkeit bestehen, den in den Containern angelieferte Straßenkehricht unverzüglich abzukippen. Eine "Zwischenlagerung" der angelieferten und befüllten Container ist nicht möglich. Alle der im Auftrage der AG eingehenden Abfälle sind auf der amtlich geeichten Waage der Anlage bzw. Übergabestelle zu erfassen. Dieses ist mittels Wiegeschein zu dokumentieren. Eine Durchschrift/Kopie des Wiegescheins ist beim Rücktransport dem Fahrer der AG auszuhändigen. Auf dem Wiegeschein müssen folgende Angaben vorhanden sein: - Datum und Uhrzeit der Anlieferung an der Anlage, - Amtl. Kennzeichen des Fahrzeuges, - Name/Bezeichnung und Anschrift der Anlage oder Übergabestelle, - Bezeichnung der Abfallart mit AVV-Nr. und Angabe der Kategorie, - Herkunft der angelieferten Abfallart (z.B. RH Mitte oder RH Nord etc.), - Bruttogewicht, - Nettogewicht. Die auf der Waage erfassten Gewichte gelten als Grundlage für die monatlichen Rechnungen.
Frist: 30.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Bieter deren Firmensitz sich nicht in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat, sondern in einem Drittstaat befindet, werden gemäß Urteil C-652/22 vom 22.10.2024 des EuGH (Europäischer Gerichtshof) vom Verfahren ausgeschlossen, falls der Drittstaat nicht zu den Unterzeichnern des GPA-Beschaffungsübereinkommens (Government Procurement Agreement) gehört und kein Freihandelsabkommen zwischen der EU oder der Bundesrepublik Deutschland mit dem Drittstaat existiert, weil für Bieter aus diesen Staaten die vergabechtlichen Bestimmungen der EU keine Anwendung finden. Bieter mit Eintragungen wegen schwerwiegender Wettbewerbsverstöße im Wettbewerbsregister der Bundesrepublik Deutschland werden vom Verfahren ausgeschlossen. Bei Eintragungen wegen leichter Wettbewerbsverstöße behält sich der Auftraggeber im Rahmen seines Ermessensspielraums vor, den Bieter trotz der Eintragung zum Verfahren zuzulassen. Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129 StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer krimineller Vereinigungen in Deutschland oder wegen § 129b StGB wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigungen im Ausland rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129a StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer terroristischer Vereinigungen in Deutschland oder nach § 129b StGB wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigungen im Ausland verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 89c StGB (Strafgesetzbuch) wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz Nummer 2 StGB zu begehen oder die nach § 261 StGB wegen Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf die Terrorismusfinanzierung gem. § 123 Abs. (1) Nr. 2 GWB und in Bezug auf die Geldwäsche gem. § 123 Abs. (1) Nr. (3) GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 263 StGB (Strafgesetzbuch) wegen Betrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB wegen Subventionsbetrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Betrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 4 GWB und in Bezug auf Subventionsbetrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 5 GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 299 des StGB (Strafgesetzbuch) wegen Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr oder nach §108e StGB wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern oder nach §§ 333 und 334 StGB wegen Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 1 des EU-Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung sowie Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 6 - 9 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 232 StGB (Strafgesetzbuch) oder nach §233 StGB wegen Menschenhandels oder Förderung des Menschenhandels oder Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit oder Ausbeutung der Arbeitskraft rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 10 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen schwerer Verstöße gegen umweltrechtliche Bestimmungen rechtskräftig verurteilt wurden oder für die ein Bußgeld nach § 24 Abs. (2) LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der Bundesrepublik Deutschland) verhängt wurde und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resutlierend aus fehlender Gesetzestreue und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter bei denen in den letzten 3 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihre sozialrechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt haben und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und / oder Zuverlässigkeit gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB von der Wertung ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen rechtskräftig verurteilt oder mit einem Bußgeld vom mehr als 2.500,- EUR belegt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die nach gesicherten Erkenntnissen des Auftraggebers zahlungsunfähig sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft. Bieter über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft. Bieter die ihre unternehmerische bzw. berufliche Tätigkeit in den letzten 3 Jahren nachweislich eingestellt haben, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 3 Jahren ein insolvenzähnliches Verfahren (z. B. Schutzschirmverfahren, außergerichtlicher Vergleich mit Gläubigern) durchlaufen oder eingeleitet haben, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit verschafft. Bieter die in den letzten 3 Jahren im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 3 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen in den letzten 3 Jahren durch die Europäische Kommission, den Europäischen Gerichtshof, ein anderes ordentliches Gericht oder das Bundeskartellamt festgestellt wurde oder über deren Beteiligung an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache dem / der AG hinreichend gesicherte Erkenntnisse vorliegen und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter bei denen ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der sich durch andere Maßnahmen nicht beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 5 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass der Interessenkonflikt nicht bzw. nicht mehr existiert.. Bieter bei denen eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und bei denen sich diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere Maßnahmen beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 6 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass die Wettbewerbsverzerrung nicht bzw. nicht mehr besteht oder Maßnahmen benennen können, durch die sich die Wettbewerbsverzerrung wirksam beheben lässt. Bieter die in den letzten 3 Jahren eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt haben, mit der Folge einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber, Schadensersatz zugunsten des Auftraggebers oder einer vergleichbaren Rechtsfolge und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 7 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Fachkunde oder fehlender Leistungsfähigkeit oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in diesem Vergabeverfahren eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten haben oder nicht in der Lage sind die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder versucht haben die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder versucht haben vertrauliche Informationen zu erhalten, um unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren zu erlangen oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung erheblich beeinflussen könnten, oder versucht haben, solche Informationen zu übermitteln und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Täuschung gem. § 124 Abs. (1) Nr. 8 GWB und in Bezug auf Beeinflussung und irreführende Informationen gem. § 124 Abs. (1) Nr. 9 GWB, wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und fehlender Zuverlässigkeit vom Verfahren ausgeschlossen. Eine Nachforderung erfolgt nur, wenn dies für die fehlenden Unterlagen gem. §56 VgV rechtlich zulässig ist. Die Auftraggeberin behält sich vor, auf die Nachforderung von Unterlagen zu verzichten, wenn ein Angebot wirtschaftlich nicht für den Zuschlag vorgesehen werden kann oder aus anderen Gründen bereits auszuschließen ist.
Vergabeunterlagen
5 Dateien laut Portal · Stand 08.09.2026| Leistungsverzeichnis | 1,2 MB | |
| Leistungsverzeichnis | 1,2 MB | |
| Sonstiges | 2,5 MB | |
| Sonstiges | 2,3 MB | |
| Anschreiben | 215 KB |
Anforderungen
Bieter deren Firmensitz sich nicht in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat, sondern in einem Drittstaat befindet, werden gemäß Urteil C-652/22 vom 22.10.2024 des EuGH (Europäischer Gerichtshof) vom Verfahren ausgeschlossen, falls der Drittstaat nicht zu den Unterzeichnern des GPA-Beschaffungsübereinkommens (Government Procurement Agreement) gehört und kein Freihandelsabkommen zwischen der EU oder der Bundesrepublik Deutschland mit dem Drittstaat existiert, weil für Bieter aus diesen Staaten die vergabechtlichen Bestimmungen der EU keine Anwendung finden. Bieter mit Eintragungen wegen schwerwiegender Wettbewerbsverstöße im Wettbewerbsregister der Bundesrepublik Deutschland werden vom Verfahren ausgeschlossen. Bei Eintragungen wegen leichter Wettbewerbsverstöße behält sich der Auftraggeber im Rahmen seines Ermessensspielraums vor, den Bieter trotz der Eintragung zum Verfahren zuzulassen. Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129 StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer krimineller Vereinigungen in Deutschland oder wegen § 129b StGB wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigungen im Ausland rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129a StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer terroristischer Vereinigungen in Deutschland oder nach § 129b StGB wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigungen im Ausland verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 89c StGB (Strafgesetzbuch) wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz Nummer 2 StGB zu begehen oder die nach § 261 StGB wegen Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf die Terrorismusfinanzierung gem. § 123 Abs. (1) Nr. 2 GWB und in Bezug auf die Geldwäsche gem. § 123 Abs. (1) Nr. (3) GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 263 StGB (Strafgesetzbuch) wegen Betrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB wegen Subventionsbetrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Betrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 4 GWB und in Bezug auf Subventionsbetrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 5 GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 299 des StGB (Strafgesetzbuch) wegen Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr oder nach §108e StGB wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern oder nach §§ 333 und 334 StGB wegen Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 1 des EU-Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung sowie Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 6 - 9 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 232 StGB (Strafgesetzbuch) oder nach §233 StGB wegen Menschenhandels oder Förderung des Menschenhandels oder Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit oder Ausbeutung der Arbeitskraft rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 10 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen schwerer Verstöße gegen umweltrechtliche Bestimmungen rechtskräftig verurteilt wurden oder für die ein Bußgeld nach § 24 Abs. (2) LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der Bundesrepublik Deutschland) verhängt wurde und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resutlierend aus fehlender Gesetzestreue und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter bei denen in den letzten 3 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihre sozialrechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt haben und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und / oder Zuverlässigkeit gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB von der Wertung ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen rechtskräftig verurteilt oder mit einem Bußgeld vom mehr als 2.500,- EUR belegt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die nach gesicherten Erkenntnissen des Auftraggebers zahlungsunfähig sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft. Bieter über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft. Bieter die ihre unternehmerische bzw. berufliche Tätigkeit in den letzten 3 Jahren nachweislich eingestellt haben, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 3 Jahren ein insolvenzähnliches Verfahren (z. B. Schutzschirmverfahren, außergerichtlicher Vergleich mit Gläubigern) durchlaufen oder eingeleitet haben, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit verschafft. Bieter die in den letzten 3 Jahren im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 3 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen in den letzten 3 Jahren durch die Europäische Kommission, den Europäischen Gerichtshof, ein anderes ordentliches Gericht oder das Bundeskartellamt festgestellt wurde oder über deren Beteiligung an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache dem / der AG hinreichend gesicherte Erkenntnisse vorliegen und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter bei denen ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der sich durch andere Maßnahmen nicht beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 5 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass der Interessenkonflikt nicht bzw. nicht mehr existiert.. Bieter bei denen eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und bei denen sich diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere Maßnahmen beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 6 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass die Wettbewerbsverzerrung nicht bzw. nicht mehr besteht oder Maßnahmen benennen können, durch die sich die Wettbewerbsverzerrung wirksam beheben lässt. Bieter die in den letzten 3 Jahren eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt haben, mit der Folge einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber, Schadensersatz zugunsten des Auftraggebers oder einer vergleichbaren Rechtsfolge und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 7 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Fachkunde oder fehlender Leistungsfähigkeit oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in diesem Vergabeverfahren eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten haben oder nicht in der Lage sind die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder versucht haben die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder versucht haben vertrauliche Informationen zu erhalten, um unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren zu erlangen oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung erheblich beeinflussen könnten, oder versucht haben, solche Informationen zu übermitteln und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Täuschung gem. § 124 Abs. (1) Nr. 8 GWB und in Bezug auf Beeinflussung und irreführende Informationen gem. § 124 Abs. (1) Nr. 9 GWB, wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und fehlender Zuverlässigkeit vom Verfahren ausgeschlossen. Eine Nachforderung erfolgt nur, wenn dies für die fehlenden Unterlagen gem. §56 VgV rechtlich zulässig ist. Die Auftraggeberin behält sich vor, auf die Nachforderung von Unterlagen zu verzichten, wenn ein Angebot wirtschaftlich nicht für den Zuschlag vorgesehen werden kann oder aus anderen Gründen bereits auszuschließen ist.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 28.08.2026BekanntmachungBekanntmachung 114171
Ähnliche Verfahren, die du verpasst hast
Frist in den letzten 12 Monaten abgelaufen, nach Ähnlichkeit| Titel | |||
|---|---|---|---|
| Vorsortierung und Bereitstellung von Gewerbe- sowie Bau- und AbbruchabfällenWirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR | Duisburg, Deutschland | 13.11.2025 | - |
| Rahmenvereinbarung zur Verwertung und Entsorgung von Bauschutt und BauabfällenStadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen | Bielefeld, Deutschland | 10.03.2026 | - |
| Abholung und Entsorgung von Sieb-, Rechen- und Sandfanggut sowie KanalsandAbwasserbetriebe Weserbergland AöR | Hameln, Deutschland | 11.11.2025 | 319 Tsd. € |
| Verwertung und Vermarktung von Elektro- und ElektronikschrottLandkreis Rotenburg (Wümme) Abfallwirtschaftsbetrieb | Deutschland | 16.09.2026 | - |
| Lieferung, Montage und Betrieb smarter Abfalleimer mit DatenauswertungVergabe und Beschaffungszentrum Dortmund | Dortmund, Deutschland | 14.01.2026 | - |
| Verwertung von holzigem und nicht holzigem GartenabfallWege-Zweckverband der Gemeinden des Kreises Segeberg | Bad Segeberg, Deutschland | 15.09.2026 | - |
| Klärschlammentsorgung für Klärwerk CrailsheimGroße Kreisstadt Crailsheim | Crailsheim, Deutschland | 11.06.2026 | - |
| Leichtmüllverdichter (Fahrgestell und Aufbau) für die Entsorgungsbetriebe der Stadt UlmStadt Ulm - Zentrale Vergabestelle Liefer- und Dienstleistungen | Ulm, Deutschland | 14.09.2026 | - |
Wer gewinnt solche Vergaben?
Alle inhaltlich ähnlichen Verfahren im erfassten Bestand| Trend | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| SUSchmidt Umweltservice GmbH | Duisburg | 1 | 1 | 12.12.2025 | 547 Tsd. € | steigend |
| PDPiepenbrock Dienstleistungen GmbH & Co. KG | Düsseldorf | 1 | 0 | 07.09.2026 | - | steigend |
| DTDaimler Truck AG Nutzfahrzeugzentrum Hamburg | - | 1 | 0 | 19.08.2026 | 20 Tsd. € | steigend |
| CMClean Mat Trucks Deutschland GmbH | Hamburg | 1 | 0 | 19.08.2026 | 20 Tsd. € | steigend |
| RGROCKBIRD GmbH | Enkenbach-Alsenborn | 1 | 0 | 19.08.2026 | 20 Tsd. € | steigend |
| KTKnebel Textilrecycling GmbH | Attendorn | 1 | 0 | 18.08.2026 | 53 Tsd. € | steigend |
| RRREMONDIS Rhein-Wupper GmbH & Co.KG | Düsseldorf | 1 | 0 | 10.07.2026 | 6 Mio. € | steigend |
| GMGBAV mbH | Berlin | 1 | 0 | 26.05.2026 | 1,1 Mio. € | steigend |
| ROREMONDIS OWL GmbH | Bielefeld | 1 | 0 | 30.04.2026 | - | steigend |
| WAWimmelbücker Abbruch GmbH | Bielefeld | 1 | 0 | 30.04.2026 | - | steigend |
Wer schreibt solche Vergaben aus?
Regionen: Nordrhein-Westfalen (5) · Niedersachsen (4) · Bayern (4) · Baden-Württemberg (2) · Schleswig-Holstein (1) · Hamburg (1)| WDWege-Zweckverband der Gemeinden des Kreises Segeberg | Bad Segeberg | 1 | 17.08.2026 |
| SUStadt Ulm - Zentrale Vergabestelle Liefer- und Dienstleistungen | Ulm | 1 | 12.08.2026 |
| BBBAWN Betrieb Abfallwirtschaft Nienburg/Weser - AöR - | Nienburg/Weser | 1 | 11.08.2026 |
| LRLandkreis Rotenburg (Wümme) Abfallwirtschaftsbetrieb | - | 1 | 07.08.2026 |
| SRStadt Rosenheim | Rosenheim | 1 | 03.08.2026 |
| SBStadt Bernburg (Saale) | Bernburg (Saale) | 1 | 23.07.2026 |
| KMKreis Mettmann - Die Landrätin, Amt 10 -Zentrale Vergabestelle- | Mettmann | 1 | 13.07.2026 |
| SKStadt Kaufbeuren | Kaufbeuren | 1 | 10.07.2026 |
Laufende Rahmenverträge
bundesweit- Vorsortierung und Bereitstellung von Gewerbe- sowie Bau- und AbbruchabfällenSchmidt Umweltservice GmbHWirtschaftsbetriebe Duisburg - AöRDuisburg, Deutschland547 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet12.12.2025noch 3 Monate31.12.2026
- Transport und Verwertung von entwässertem und getrocknetem KlärschlammREMONDIS Aqua Stoffstrom GmbH & Co. KGVergabestelle: Zweckverband Ostholstein; -Gemeinsame Beschaffung für ZV Ostholstein; ZV Karkbrook; Stadtwerke Neustadt, KST Neustadt AÖR;Sierksdorf, Deutschland0 €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet09.12.2024noch 3 Monate31.12.2026
- Abholung und Entsorgung von Sieb-, Rechen- und Sandfanggut sowie KanalsandPreZero Service Mitte GmbH & Co. KGAbwasserbetriebe Weserbergland AöRHameln, Deutschland251 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet08.12.2025noch 39 Monate31.12.2029
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Aktiv seit 2025 · 6 VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche| SUSchmidt Umweltservice GmbH | 1 | 12.12.2025 | 547 Tsd. € |
Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem Vertragsende- Vorsortierung und Bereitstellung von Gewerbe- sowie Bau- und AbbruchabfällenSchmidt Umweltservice GmbHWirtschaftsbetriebe Duisburg - AöRDuisburg, Deutschland547 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet12.12.2025noch 3 Monate31.12.2026
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 10.09.2026 | Lieferung von Tellerbesen, Bürstenwalzen und Wildkrautbüscheln für Kehrmaschinen | Offen | - | 195 Tsd. € |
| 10.09.2026 | Verwertung und Vermarktung von Bioabfällen aus Duisburg | Offen | - | - |
| 28.08.2026 | Beschaffung von 10 Geräteträgern mit Anbauteilen | Offen | - | - |
| 28.08.2026 | Stoffliche Verwertung von Straßenkehricht aus Duisburg | Offen | - | - |
| 28.08.2026 | Projektsteuerung für den Neubau des Betriebshofs Zebrapark 2 in Duisburg-Hamborn | Offen | - | - |
| 14.10.2025 | Vorsortierung und Bereitstellung von Gewerbe- sowie Bau- und Abbruchabfällen | Vergeben | SUSchmidt Umweltservice GmbH | 547 Tsd. € |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAnnahme, Transport und Verwertung von Straßenkehricht aus Würzburg
Würzburg · Offen · Frist 05.10.2026
Die Stadt Würzburg beschafft die Annahme, Umladung, den Transport und die ordnungsgemäße Verwertung von jährlich etwa 1.900 Tonnen Straßenkehricht aus dem Stadtgebiet. Die Übernahmestelle befindet sich in einem Kehrgutbecken des Auftraggebers in Heidingsfeld. Der feste Vertragszeitraum läuft vom 1. Juni 2027 bis zum 31. Mai 2030; vorgesehen sind außerdem zwei einseitige Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr bis zum 31. Mai 2032. Der geschätzte Auftragswert beträgt 1.064.000 Euro.
75 % ähnlichTransport, Verwertung und Entsorgung von Straßenkehricht
Fürth · Offen · Frist 06.10.2026
Die Stadt Fürth vergibt Leistungen für den Transport, die Verwertung und die Entsorgung von Straßenkehricht. Der Leistungsort liegt in der Region Fürth (NUTS-Code DE253); eine Mengen- oder Wertangabe ist nicht veröffentlicht. Die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 07:00 Uhr UTC, und der Zuschlag wird ausschließlich nach dem Preis erteilt.
61 % ähnlichVerwertung sperriger Mischfraktionen und Containersperrgut
Kiel · Offen · Frist 20.10.2026
Die Landeshauptstadt Kiel, vertreten durch den Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel, beschafft die Verwertung sperriger Mischfraktionen von Wertstoffhöfen sowie Containersperrgut mit der Abfallschlüsselnummer (ASN) 20 03 07. Hierfür soll eine Rahmenvereinbarung für Leistungen in Kiel (Region DEF02) geschlossen werden; ein konkreter Mengen- oder Auftragswert ist nicht angegeben. Die Angebotsfrist endet am 20. Oktober 2026, der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem niedrigsten Preis.
55 % ähnlichVerwertung und Vermarktung von Bioabfällen aus Duisburg
Duisburg · Offen · Frist 13.10.2026
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR beauftragen die ordnungsgemäße Verwertung der über Biotonnen im Stadtgebiet Duisburg erfassten Bioabfälle, einschließlich Kompostierung, Vergärung oder einer Kombination dieser Verfahren sowie der Vermarktung der erzeugten Produkte. Die Übergabestelle des Auftragnehmers muss höchstens 25 Kilometer vom Betriebshof Duisburg-Hochfeld entfernt liegen; die Anlieferung erfolgt überwiegend montags bis freitags, in Ausnahmefällen samstags. Der Hauptleistungszeitraum läuft vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2029 mit einer einseitigen Verlängerungsoption bis Ende 2031; erwartet werden etwa 4.800 Tonnen für 2027 bis 2029 und etwa 3.200 Tonnen für 2030 bis 2031.
54 % ähnlichVerwertung von Sperrgut aus Straßensammlung und illegalen Müllablagerungen
Kiel · Offen · Frist 20.10.2026
Die Landeshauptstadt Kiel, vertreten durch den Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel, sucht einen Dienstleister für die Verwertung von Sperrgut aus der Straßensammlung und illegalen Müllablagerungen. Beschafft wird eine Rahmenvereinbarung für Abfälle der Abfallschlüsselnummer (ASN) 20 03 07 in Kiel; ein geschätzter Auftragswert und die Laufzeit sind nicht angegeben. Die Frist zur Abgabe von Angeboten endet am 20. Oktober 2026 um 06:10 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).
54 % ähnlichEntsorgung, Verwertung und Aufbereitung von Straßenkehrgut
Deutschland · Offen · Frist 21.09.2026
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord, beschafft die Entsorgung, Verwertung und Aufbereitung des anfallenden Straßenkehrguts für den Standort Stillhorn. Angebote müssen bis zum 21. September 2026 um 07:00 Uhr UTC eingereicht werden; weitere Angaben zu Umfang, Auftragswert oder Laufzeit liegen nicht vor.
52 % ähnlichÜbernahme und Verwertung von Bioabfällen aus privaten Haushaltungen
Mühlhausen · Offen · Frist 13.10.2026
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis beschafft die Übernahme, Verwiegung, gegebenenfalls Umladung und Verwertung von Bioabfällen aus kommunalen Biotonnen privater Haushalte. Der Auftrag umfasst zunächst den Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2028 und kann bis Ende 2030 verlängert werden; vorgesehen sind insgesamt schätzungsweise 10.730 Tonnen, optional bis zu 11.803 Tonnen. Die Übernahmestelle muss höchstens 10 Kilometer auf der für schwere Lastkraftwagen zugelassenen Strecke von der Kreuzung Langensalaer Straße/Martinistraße in Mühlhausen entfernt liegen; angeboten werden muss entweder Vergärung mit energetischer Nutzung des Biogases und anschließender Nachbehandlung oder reine Kompostierung. Die Angebotsfrist endet am 13. Oktober 2026 um 8:00 Uhr.
52 % ähnlichEntsorgungs- und Verwertungsdienstleistungen für Stadtwerke und Tochtergesellschaften
Bonn · Offen · Frist 25.09.2026
Die Stadtwerke Bonn GmbH beschafft Entsorgungs- und Verwertungsdienstleistungen für sich und ihre Tochtergesellschaften. Der Auftrag umfasst gemäß Leistungsverzeichnis und Vorbemerkungen acht Leistungsbereiche und wird in der Region Bonn (NUTS-Code DEA22) für den Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2028 vergeben. Angebote müssen bis zum 25. September 2026 um 9:00 Uhr eingereicht werden.
50 % ähnlichLieferung von Tellerbesen, Bürstenwalzen und Wildkrautbüscheln für Kehrmaschinen
Duisburg · Offen · Frist 13.10.2026
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg, eine Anstalt des öffentlichen Rechts, beschaffen verschiedene Tellerbesen, Bürstenwalzen und Wildkrautbüschel für Kehrmaschinen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 195.000 Euro; die Lieferung erfolgt im Raum Duisburg im Rahmen eines einjährigen Abrufauftrags voraussichtlich vom 1. November 2026 bis zum 31. Oktober 2027. Angebote können bis zum 13. Oktober 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
50 % ähnlichTransport von Restabfällen und Sperrmüll aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis ab 01.01.2027
Schwelm · Offen · Frist 24.09.2026
Der Ennepe-Ruhr-Kreis vergibt die Transportleistung für Restabfälle und Sperrmüll ab dem 1. Januar 2027. Die Ausschreibung umfasst zwei Lose: Los 1 mit etwa 48.800 Tonnen Restabfall pro Jahr von zwei Übernahmestellen (Witten und Gevelsberg) sowie Los 2 mit etwa 13.700 Tonnen Sperrmüll pro Jahr. Die Leistung beinhaltet die Übernahme an den Umschlagsanlagen und den Transport zu den jeweiligen Verwertungsanlagen in Nordrhein-Westfalen. Die Angebotsfrist endet am 24. September 2026.
49 % ähnlichVerwertung von Alttextilien, Altschuhen und Bettfedern aus Chemnitz
Offen · Frist 01.10.2026
Der Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Chemnitz beauftragt die Verwertung von Alttextilien, Altschuhen und Bettfedern aus privaten Haushalten. Die Gesamtmenge beträgt im Vertragszeitraum voraussichtlich etwa 700 Tonnen und wird in zwei Losen vergeben: Mengen aus Wertstoffhöfen sowie Mengen aus städtischen Alttextiliencontainern. Die Leistung ist in Chemnitz vom 1. Januar bis 31. Dezember 2027 auszuführen; Angebote müssen bis zum 1. Oktober 2026 um 10:00 Uhr elektronisch eingereicht werden.
48 % ähnlichSammlung, Transport, Umladung und Verwertung kommunaler Abfälle in Rodgau
Rodgau · Offen · Frist 12.10.2026
Der Magistrat der Stadt Rodgau schreibt Dienstleistungen zur Sammlung, Beförderung, teilweise Umladung und Verwertung kommunaler Abfälle in Rodgau aus. Der Auftrag umfasst zwei Lose: unter anderem jährlich etwa 4.195 Mg Restabfall, 4.000 Mg Bioabfall, rund 33 Einsätze für Grünabfall und Weihnachtsbäume sowie etwa 2.500 Mg Papier, Pappe und Kartonagen (PPK); außerdem soll PPK übernommen und verwertet werden. Der geschätzte Auftragswert beträgt 5 Millionen Euro, die Angebotsfrist endet am 12. Oktober 2026 um 9:00 Uhr.
48 % ähnlichVerwertung und Transport von Elektro- und Elektronikaltgeräten der Sammelgruppen 4 und 5
Offen · Frist 01.10.2026
Die Landeshauptstadt Kiel – Der Oberbürgermeister beauftragt die Verwertung und den Transport von Elektro- und Elektronikaltgeräten aus den Sammelgruppen 4 und 5. Betroffen ist Abfallschlüsselnummer (ASN) 20 01 35*; die Leistung ist der Region Schleswig-Holstein zugeordnet. Die Frist endet am 1. Oktober 2026.
47 % ähnlichEntsorgung von Straßenkehricht im Jahr 2026
Offen · Frist 07.10.2026
Die Stadt Hof beschafft die Entsorgung von Straßenkehricht für das Jahr 2026. Der Auftrag betrifft eine Leistung in der Region Oberfranken (NUTS-Code DE2) und umfasst ein Los. Die Frist für die Einreichung von Angeboten endet am 6. Oktober 2026 um 22:00 Uhr.
46 % ähnlichEntsorgung und Verwertung von Rückständen aus der Wasseraufbereitung
Offen · Frist 30.09.2026
Der Zweckverband Fernwasser Südsachsen beauftragt die Entsorgung oder Verwertung angelieferter Rückstände aus der Wasseraufbereitung in Chemnitz. Der Umfang beträgt etwa 1.800 Tonnen pro Jahr bei einem mittleren Trockenrückstand von 16 Prozent; die Leistung soll vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2028 erbracht werden. Bieter müssen unter anderem als Entsorgungsfachbetrieb zugelassen sein und die ordnungsgemäße Verwertung oder Entsorgung von Schlämmen aus der Wasserklärung nachweisen; Angebote sind bis zum 30. September 2026 um 10:00 Uhr einzureichen.
46 % ähnlichVerwertung von Leichtverpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen
Offen · Frist 24.09.2026
Die Stadt Göttingen schreibt die Übernahme und Verwertung von Leichtverpackungen sowie stoffgleichen Nichtverpackungen aus. Es handelt sich um einen Dienstleistungsauftrag zur Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verpackungsabfällen. Das Verfahren ist offen und soll bis zum 24. September 2026 abgeschlossen sein. Der geschätzte Auftragswert wird auf Basis vergleichbarer kommunaler Abfallverträge geschätzt.
46 % ähnlichÜbernahme und Verwertung von Leichtverpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen
Göttingen · Offen · Frist 24.09.2026
Die Göttinger Entsorgungsbetriebe beauftragen die Übernahme, den Transport und die hochwertige Verwertung von Leichtverpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen aus dem Stadtgebiet Göttingen. Das zu verarbeitende Gemisch beträgt voraussichtlich 1.150 Mg im Vertragszeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2027. Die Leistungen umfassen die Abholung am Entsorgungszentrum Königsbühl, den Transport zu Behandlungsanlagen sowie die abschließende Verwertung und Entsorgung der anfallenden Reststoffe.
46 % ähnlichÜbernahme, Transport, Sortierung und Verwertung von Nichtverpackungen aus Wertstofftonnen
Rastatt · Offen · Frist 20.10.2026
Das Landratsamt Rastatt schreibt die Übernahme, den Transport, die Sortierung und die Verwertung stoffgleicher Nichtverpackungen aus Wertstofftonnen europaweit aus. Der geschätzte Auftragswert beträgt 450.000 Euro. Die Leistung betrifft den Landkreis Rastatt in Baden-Württemberg; die Angebotsfrist endet am 20. Oktober 2026 um 7:00 Uhr.
46 % ähnlichSammlung und Beförderung kommunaler Abfälle in Neukirchen-Vluyn
Neukirchen?Vluyn · Offen · Frist 08.10.2026
Die Stadt Neukirchen-Vluyn schreibt die Sammlung und Beförderung kommunaler Abfälle in ihrem Stadtgebiet aus. Der Auftrag umfasst etwa 16.250 Behälter für Rest- und Bioabfälle, rund 9.200 Behälter für Papier, Pappe und Kartonagen sowie jährlich circa 1.150 Tonnen Sperrabfälle, Elektro- und Elektronikaltgeräte und Altmetalle; zusätzlich sollen etwa 15.000 Kilogramm Schadstoffe pro Jahr gesammelt und befördert werden. Die Angebote für Rest- und Bioabfälle, Papier sowie Sperr-, Elektro- und Altmetalle müssen gemeinsam abgegeben werden, während die Schadstoffsammlung ein eigenes Los bildet; Angebotsfrist ist der 8. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
46 % ähnlichUmladung, Transport und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen aus Hürth
Hürth · Offen · Frist 29.09.2026
Die Stadtwerke Hürth AöR beschaffen Leistungen zur Annahme, Umladung, zum Transport und zur Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus dem Stadtgebiet Hürth. Der Umfang umfasst jährlich etwa 3.700 Megagramm für Annahme und Umladung sowie etwa 2.442 Megagramm für Übernahme und Verwertung. Die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 08:00 Uhr (UTC).
46 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
5 Dateien sind laut Ursprungsportal verfügbar, aber noch nicht abgerufen. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Auf dem Ursprungsportal angebotene Dateien
Stand: 08.09.2026, 02:37 (Europe/Berlin)
01_Vorbemerkungen_Leistungsbeschreibung (1).pdf
PDF · Leistungsverzeichnis · 1,2 MB · Stand 28.08.2026
01_Vorbemerkungen_Leistungsbeschreibung.pdf
PDF · Leistungsverzeichnis · 1,2 MB · Stand 28.08.2026
02_vom_Bieter_auszfuellende_Angebotsunterlagen.pdf
PDF · Sonstiges · 2,5 MB · Stand 28.08.2026
Anlage_Verhuetung_Bekaempfung_Korruption.pdf
PDF · Sonstiges · 2,3 MB · Stand 28.08.2026
Bieteranschreiben.pdf
PDF · Anschreiben · 215 KB · Stand 28.08.2026
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
20 vergleichbare Verfahren, davon 9 mit erfasstem Zuschlag · 12 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 391.575,68 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 79 % aus 1 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Schmidt Umweltservice GmbH · Duisburg
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Piepenbrock Dienstleistungen GmbH & Co. KG · Düsseldorf
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Daimler Truck AG Nutzfahrzeugzentrum Hamburg
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Clean Mat Trucks Deutschland GmbH · Hamburg
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
ROCKBIRD GmbH · Enkenbach-Alsenborn
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Knebel Textilrecycling GmbH · Attendorn
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
REMONDIS Rhein-Wupper GmbH & Co.KG · Düsseldorf
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
GBAV mbH · Berlin
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
REMONDIS OWL GmbH · Bielefeld
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Wimmelbücker Abbruch GmbH · Bielefeld
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
- Vorsortierung und Bereitstellung von Gewerbe- sowie Bau- und Abbruchabfällen
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR · Duisburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2026
Auftragnehmer: Schmidt Umweltservice GmbH
Vertragsschluss: 12.12.2025
Zuschlagswert: 546.840 EUR
- Transport und Verwertung von entwässertem und getrocknetem Klärschlamm
Vergabestelle: Zweckverband Ostholstein; -Gemeinsame Beschaffung für ZV Ostholstein; ZV Karkbrook; Stadtwerke Neustadt, KST Neustadt AÖR; · Sierksdorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2026
Auftragnehmer: REMONDIS Aqua Stoffstrom GmbH & Co. KG
Vertragsschluss: 09.12.2024
Geschätzter Wert: 0 EUR
- Abholung und Entsorgung von Sieb-, Rechen- und Sandfanggut sowie Kanalsand
Abwasserbetriebe Weserbergland AöR · Hameln
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2029
Auftragnehmer: PreZero Service Mitte GmbH & Co. KG
Vertragsschluss: 08.12.2025
Zuschlagswert: 251.121,75 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
47059 · Duisburg
t.schwend@wb-duisburg.de+49 203283-43906 erfasste Verfahren, davon 1 vergeben. 4 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenKontakt laut Bekanntmachung
m.wagner@wb-duisburg.de+49 2032837925
TED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
vergabekammer@brms.nrw.de
vergabekammer@brms.nrw.de+49 251411-1691
Zi. 1507 - 1510
submissionsstelle@stadt-duisburg.de+49 203283986469
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 03:35 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 28.08.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 08.09.2026, 02:37 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
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- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
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