Realisierung einer Wärmeversorgungsanlage im Campus Andréstraße

Status
Angebotsfrist abgelaufen
Angebotsfrist
19.06.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
83.850.000 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Energieversorgung Offenbach AG
Erfüllungsregion
Hessen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
21.05.2026
Bekanntmachungsnummer
349686-2026
Verfahrensnummer
76e05687-9117-4208-bdf8-f446f4fac01b
CPV-Codes
42161000 · Durchlauferhitzer; 42511100 · Wärmeaustauscher; 42511110 · Wärmepumpen; 45210000 · Bauleistungen im Hochbau; 45231100 · Bauarbeiten für Rohrleitungen; 45232140 · Bau von Fernheizleitungsnetzen; 45251200 · Bau von Heizzentralen; 45251250 · Bau von Fernheizzentralen; 45252120 · Bau von Wasseraufbereitungsanlagen; 45331000 · Installation von Heizungs-, Lüftungs- und KlimaanlagenMehr anzeigen

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Kurzbeschreibung

Die Energieversorgung Offenbach AG schreibt die schlüsselfertige Errichtung einer Wärmeversorgungsanlage als funktionalen Generalunternehmervertrag aus. Der Auftrag umfasst die Planung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der Anlage im Netzgebiet Offenbach. Das Projekt wird durch EU-Mittel gefördert und hat einen geschätzten Gesamtwert von rund 83,85 Millionen Euro.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Erbringung sämtlicher Leistungen zur Realisierung einer Wärmeversorgungsanlage im Rahmen eines funktionalen Generalunternehmervertrags.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Neue Wärmeversorgungsanlage im Netzgebiet Offenbach, Campus Andréstraße

    Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Erbringung sämtlicher Leistungen zur Realisierung einer Wärmeversorgungsanlage im Rahmen eines funktionalen Generalunternehmervertrags. Dies umfasst insbesondere die Vervollständigung der bestehenden Entwurfs- und Genehmigungsplanung nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung und der Schnittstellenliste, die Erstellung der vollständigen Ausführungs-, Werk- und Montageplanung, die Lieferung, Errichtung und Inbetriebnahme der Anlage sowie die Durchführung von Schulungsmaßnahmen und die Erstellung der vollständigen Enddokumentation. Die Wärmeversorgungsanlage besteht im Wesentlichen aus einer industriellen Großwärmepumpe zur Nutzung von Abwärme aus einem Rechenzentrum sowie aus Heißwassererzeugern zur Deckung der Spitzen- und Reservewärmelast. Vervollständigt wird das Projekt unter anderem durch eine Wasseraufbereitungsanlage, die übergeordnete Elektro- und Leittechnik, das Fernwärme-Netzsystem sowie durch den Bau der benötigten Gebäude. Die Leistung wird als schlüsselfertige Gesamtleistung vergeben. Der Generalunternehmer übernimmt die alleinige und vollumfängliche Verantwortung für die vertragsgemäße Planung und Ausführung aller Leistungen sowie für die Koordination sämtlicher Schnittstellen, Lieferanten und Nachunternehmer.

Anforderungen an deinen Betrieb

2. Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (§ 51 Abs. 2 SektVO). Er kann außerdem fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachreichen oder vervollständigen lassen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist jedoch ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 51 Abs. 3 SektVO). Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen (§ 51 Abs. 4 SektVO). Ein Anspruch der Bieter auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht. Angebote, die nicht die geforderten beziehungsweise bei Ausübung der vorgenannten Möglichkeit nicht die nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden vom Auftraggeber nicht berücksichtigt.

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Der Bestandteil 1 unterteilt sich in folgende Wertungskriterien: - Wärmegestehungskosten WP-System (25%) - Wärmegestehungskosten HWE-System (35%) - Betriebskosten WAB-System (15%) Aus den Informationen in den durch den Bieter übermittelten Unterlagen werden die Wärmegestehungskosten der angebotenen WP und HWE Anlagen sowie die Betriebskosten der angebotenen WAB-Anlage über die geplante Abschreibungsdauer errechnet. Hierzu werden die Angaben des Bieters aus dem Preisblatt für die folgenden Positionen herangezogen: WP-System - Position 1 Lieferungen - Position 2 Leistungen - Position 3 Optionen HWE-System - Position 4 Lieferungen - Position 5 Leistungen - Position 6 Optionen WAB-System - Position 7 Lieferungen - Position 8 Leistungen - Position 9 Optionen - Position 10 Einheitspreise für zusätzliche Leistungen - Position 11 Einheitspreise für zusätzliche Lieferungen - Position 12 Einheitspreise für Instandhaltung Des Weiteren werden insbesondere die folgenden, technischen Leistungsparameter der durch den Bieter in seinem Angebot beschriebenen Anlage zu Grunde gelegt. Diese werden den vertraglich zugesicherten Beschaffenheitsmerkmalen entnommen: - Wärmeleistung - Strombezugsleistung (COP) - Verfügbarkeit - Chemikalienbedarf Wasseraufbereitung - Wasserbedarf Wasseraufbereitung - max. Vorlauftemperatur WP - Wirkungsgrad Heißwassererzeuger - Stromeigenbedarf - Abwassermenge Wasseraufbereitung Ergänzt durch weitere interne Ver- und Berechnungsparameter des AG, insbesondere - Kalkulierte Vollbenutzungsstunden der Anlage - Strompreise, Gaspreise, Chemikalienpreise, Wasser- und Abwasserpreise - Kapitalkosten (Abschreibung, Verzinsung, ...) - Versicherungskosten - Personalkosten - Kosten Nachheizbedarf werden die Kosten der Wärmegestehung und der Betriebskosten der Anlagen gebildet. Die Reiter WGK-WP, WGK-HWE und BK-WAB zeigen das spezifische hierfür gültige Vorgehen. Im Reiter WGK-WP wird zusätzlich zu den Stromkosten und der erzeugten Wärmemenge die jährlichen Nachheizkosten, im Falle einer Wärmepumpen Vorlauftemperatur kleiner als 120 °C berechnet und berücksichtigt. Hierfür wird die Differenz der maximal möglichen Vorlauftemperatur des angebotenen Wärmepumpensystem zur maximalen Vorlauftemperatur des Wärmenetzes (120 °C) betrachtet. Die für die Bewertungsmatrix herangezogenen Werte sind "Wärmegestehungskosten Wärmepumpe", "Wärmegestehungskosten Heißwassererzeuger" und "Betriebskosten Wasseraufbereitung". Hierbei gilt für das WP-System: 25 Pkt: Günstigste Wärmegestehungskosten 00 Pkt: 1,5 facher Wert der günstigsten Wärmegestehungskosten Hierbei gilt für das HWE-System: 35 Pkt: Günstigste Wärmegestehungskosten 00 Pkt: 1,5 facher Wert der günstigsten Wärmegestehungskosten Hierbei gilt für das WAB-System: 15 Pkt: Günstigste Betriebskosten 00 Pkt: 1,5 facher Wert der günstigsten Betriebskosten Die Punktzahl zwischen diesen beiden Punkten wird entsprechend der errechneten Werte linear interpoliert. Die Einzelheiten dazu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
75 %
Der Bestandteil 2 unterteilt sich in folgende Wertungskriterien: - Qualifikation und Erfahrung des Projektteams (13%) - Qualität der Leistung anhand Abwicklungskonzept (12%) Wertungskriterium Qualifikation und Erfahrung des Projektteams - 13% Der Bieter hat die Zusammensetzung des interdisziplinären Projektteams darzulegen, insbesondere hinsichtlich der Qualifikation und Erfahrung folgender Teammitglieder: - Projektleiter 4 Pkt. - stellv. Projektleiter 1,5 Pkt. - Fachleiter Verfahrenstechnik 1,5 Pkt. - Fachleiter Maschinentechnik 1,5 Pkt. - Fachleiter Elektrotechnik 1,5 Pkt. - Fachleiter Leittechnik 1,5 Pkt. - Fachleiter Bautechnik 1,5 Pkt. Die Erfahrungen werden anhand persönlicher Qualifikationen und Referenzen der genannten Teammitglieder bewertet. Dies sollte anhand von Erfahrungen aus vorangegangenen Projekten konkret für das geplante Vorhaben dargelegt werden. Dabei wird wie folgt bewertet: Für den Projektleiter: -Beteiligung des namentlich benannten Projektleiters an der Leistungserbringung ist konkret beschrieben und entspricht der Aufgabenstellung. 1,0 Pkt. -Einschlägige Berufserfahrung mind. 10 Jahre / davon 5 Jahre als Projektleiter 1,0 Pkt. -Mindestens 2 vergleichbare Projekte als persönliche Referenz mit vergleichbaren Anforderungen sind konkret benannt 2,0 Pkt. Für die übrigen oben genannten Mitglieder des Projektteams: -Beteiligung der namentlichen benannten Mitglieder an der Leistungserbringung ist konkret beschrieben und entspricht der Aufgabenstellung. 0,5 Pkt. -Einschlägige Berufserfahrung mind. 5 Jahre 0,5 Pkt. -Mindestens 2 vergleichbare Projekte als persönliche Referenz mit vergleichbaren Anforderungen sind konkret benannt 0,5 Pkt. Wertungskriterium Qualität der Leistung anhand Abwicklungskonzept - 12% Der Bieter muss zusammen mit dem Angebot ein Konzept zur Projektabwicklung einreichen. Das Konzept darf einen Umfang von maximal 6 DIN A4 Seiten nicht überschreiten. Mit diesem Konzept hat der Bieter für das konkrete Vorhaben aufzuzeigen, wie er die gemäß Leistungsbeschreibung dargestellten Lieferungen und Leistungen effizient und effektiv erbringen will. Hierbei kommt es dem Auftraggeber insbesondere darauf an, dass der Bieter in seinem Konzept plausibel darlegt, wie folgende Punkte bearbeitet werden, um einen nachhaltigen Projekterfolg sicherzustellen: - termingetreue und kosteneffiziente Projektumsetzung an Hand der Beschreibung von folgenden Prozessen ->Umschluss und Inbetriebsetzung ohne Betriebsunterbrechung (HKW + Steamblocs) 3 Pkt. - Umschluss der Fernwärmeleitungen und Fernwärmeauskopplung, - die leittechnische Integration der wiederzuverwendenen Komponenten (HEL-Tank, Fernwärmespeicher...), - die verfahrenstechnische Integration des HEL-Tanks und des Fernwärmespeichers, - Zusätzlich ist folgendes zu beachten: - Revisionszeitraum Steinkohleheizkraftwerk von Mai bis September - Unterbrechungsfreier Betrieb der Bestandsanlage - Nennung terminkritischer Punkte - Nennung vorzeitiger Maßnahmenumsetzungen zur Vorbereitung des Neubaus ->Terminplanung und Terminkontrolle 1 Pkt. ->Terminkontrolle von Bestellungen 1 Pkt. ->Abwicklung Mehr- und Minderleistungen 1 Pkt. ->interne Qualitätskontrolle Planungsdokumente, Fertigung, Montage/Baustelle 1 Pkt. - effektive Projektbearbeitung innerhalb des Teams an Hand der Beschreibung des folgenden Prozesses -> interdisziplinäres Schnittstellenmanagement 2 Pkt. - Organisation der Vertretung im Fall von Urlaub oder Krankheit an Hand des folgenen Prozesses -> Organisation der Vertreterregelung 1 Pkt. - Aufgabenzuordnung, -beschreibung und -verteilung im Projektteam an Hand: -> eines Organigramms 2 Pkt. Hierbei spielen die Plausibilität sowie die Nachvollziehbarkeit dieser Informationen im Rahmen des Konzepts für den Auftraggeber eine entscheidende Rolle. Die Angaben des Projektabwicklungskonzeptes werden Bestandteil der Leistungsbeschreibung und damit der vom Bieter und späteren Auftragnehmer geschuldeten Leistung. Die Einzelheiten dazu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
25 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Über das Ursprungsportal konnten keine weiteren Unterlagen abgerufen werden.

Anforderungen

2. Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (§ 51 Abs. 2 SektVO). Er kann außerdem fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachreichen oder vervollständigen lassen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist jedoch ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 51 Abs. 3 SektVO). Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen (§ 51 Abs. 4 SektVO). Ein Anspruch der Bieter auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht. Angebote, die nicht die geforderten beziehungsweise bei Ausübung der vorgenannten Möglichkeit nicht die nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden vom Auftraggeber nicht berücksichtigt.

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Vergleichbare Verfahren42vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag17 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 3 Vergaben

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Energieversorgung Offenbach AG

Aktiv seit 2026 · 1 Verfahren
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VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 1 seit 2026Spitze KW 21 · 2026 · 1

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
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Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Keine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.

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