Rahmenverträge für Full-Service-Kreativagenturen (Lead- und Projektagentur)

Status
Angebotsfrist abgelaufen
Angebotsfrist
02.07.2026, 23:59 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
2
Auftraggeber
Stromnetz Berlin GmbH
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
03.06.2026
Bekanntmachungsnummer
378980-2026
Verfahrensnummer
ba8783bd-1d91-4652-aac7-1e168c916e2b
CPV-Codes
79340000 · Werbe- und Marketingdienstleistungen

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Kurzbeschreibung

Die Stromnetz Berlin GmbH sucht zwei Full-Service-Agenturen für Kommunikationsleistungen, unterteilt in ein Los für eine Lead-Agentur und ein Los für eine Projektagentur. Der Auftrag umfasst strategische Beratung, Kampagnenentwicklung, Employer Branding und klassische sowie digitale Kreation. Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre mit zwei Verlängerungsoptionen von jeweils 24 Monaten.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Kreativagenturen zur Unterstützung der Entwicklung und Umsetzung von Kommunikationsaktivitäten und Kampagnen Die Stromnetz Berlin GmbH beabsichtigt, zwei Rahmenverträge (Rahmenvertrag Leadagentur sowie Rahmenvertrag Projektagentur) über Leistungen von Full-Service-Agenturen abzuschließen. Die Laufzeit beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.12.2028, mit zwei Optionen zur Laufzeitverlängerung von jeweils 24 Monaten. Die Stromnetz Berlin GmbH betreibt mit über 2.000 Mitarbeiter*innen und 147 Auszubildenden das rund 36.000 Kilometer lange Stromverteilungsnetz in der Hauptstadt. Neben dem Netzbetrieb, also der Verteilung des Stroms an fast 2,5 Millionen Haushalts- und Gewerbekund*innen, gehören zu den Kernaufgaben des Unternehmens. • die Wartung, Instandhaltung, Modernisierung sowie der Neubau von Kabeln und Anlagen, • der Anschluss von Verbrauchs- und Erzeugungsanlagen an das Netz, • die Installation und der Betrieb von Messstellen (Stromzählern), • Betrieb, Wartung und Instandhaltung von etwa 220.000 Beleuchtungsanlagen im Stadtgebiet. Stromnetz Berlin ist aus dem städtischen Berliner Energieversorger Bewag hervorgegangen. Von 2001 bis Mitte 2021 war das Unternehmen Teil des integrierten Energieversorgers Vattenfall. Seit 2021 gehört Stromnetz Berlin der vom Land etablierten Holdinggesellschaft BEN Berlin Energie und Netzholding GmbH. Damit ist Stromnetz Berlin ein landeseigenes Unternehmen. Stromnetz Berlin kommuniziert mit Kund*innen, Marktpartner*innen und Stadtgesellschaft auf digitalen und klassischen Kanälen. Diese Aktivitäten zielen darauf ab, • die Bekanntheit des Unternehmens zu steigern, • das Image von Stromnetz Berlin weiter zu verbessern und • das Unternehmen als verantwortungsvollen Garanten für eine zuverlässige Stromversorgung sowie als einen Gestalter der Energiewende in Berlin zu positionieren. Ein weiteres Kernthema unserer externen Kommunikation ist die Positionierung als attraktiver Arbeitgeber für Ingenieur*innen, Techniker*innen, Monteur*innen, Auszubildende, IT-Professionals sowie Mitarbeiter*innen im kaufmännisch-administrativen Bereich. Das Spektrum der Aufgaben für Lead- und Projektagentur: • Beratung und Konzeption zu externer und bei Bedarf auch zu interner Kommunikation • Konzeption, Entwicklung und Umsetzung von Einzelkampagnen zu Schwerpunktthemen • Kreation: Konzeption, Erstellung und Gestaltung von Publikationen aller Art (z. B. Broschüren, Flyer, Plakate, Anzeigen, Karten), Grafiken, Animationen, Online-Bannern • Entwicklung und Umsetzung von Kommunikation zu Bauprojekten inkl. Anwohnerkommunikation • Medialeistungen durch Inhouse-Spezialist*innen oder in Zusammenarbeit mit Mediaagenturen Das Aufgabenspektrum umfasst darüber hinaus für die Leadagentur (Los 1): • Strategische Beratung zu Kommunikationsaktivitäten und zum Markenaufbau • Employer Branding: Beratung, Weiterentwicklung und Umsetzung von Kampagnen zu Employer Branding und Recruiting • Konzeption, Entwicklung und Umsetzung einer Awareness-Kampagne • Performance Marketing, insbesondere im Recruiting-Kontext • Weiterentwicklung des Corporate Designs. Schätz- und Höchstwert – Los 1 Lead-Agentur Der Schätzwert der zu vergebenden Leistungen beträgt 3.464.150 € netto für die gesamte Vertragslaufzeit. Der Höchstwert der zu vergebenden Leistungen beträgt für die Vertragslaufzeit 6.928.301 € netto. Der Anteil der Fremdleistungen beläuft sich auf ca. 60% des Gesamtumsatzes. Schätz- und Höchstwert – Los 2 Projektagentur Der Schätzwert der zu vergebenden Leistungen beträgt für die Vertragslaufzeit 912.573 € netto. Der Höchstwert der zu vergebenden Leistungen beträgt für die Vertragslaufzeit inklusive den Verlängerungszeiträumen, also insgesamt sechs Jahre, 1.825.147 € netto. Der Anteil der Fremdleistungen beläuft sich auf ca. 55% des Gesamtumsatzes.

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Lead-Agentur

    Lead-Agency: Projektumsetzung und strategische Themen, z. B. Awareness-Kampagne, mit Media-Leistungen

  • LOT-0002 · Projektagentur

    Projektagentur mit Media-Leistungen

Anforderungen an deinen Betrieb

sowie Ausschlussgründe gemäß §123, 124 GWB, § 17 BerlAVG, § 21 AEntG, § 21SchwarzArbG, § 19 MiLoG, § 22LkSG. Eigenerklärungen: Die Bewerber haben die in Formblatt 8 enthaltenen Erklärungen wahrheitsgemäß abzugeben. Selbstreinigung gemäß § 125 GWB und Wiederherstellung der Zuverlässigkeit. Liegt ein Ausschlussgrund nach § 123GWB oder § 124 GWB vor, wird ein Bewerber nicht ausgeschlossen, wenn nachweislich Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB durchgeführt wurden. Auch bei einem Verstoß gegen § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 Abs. 1 i. V. m. § 21MiLoG, § 124 Abs. 2 GWB i.V. m. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 AEntG und § 124Abs. 2 GWB i. V. m. § 98c Abs. 1 Satz 1 AufenthG wird das Unternehmen nicht ausgeschlossen, wenn es die Wiederherstellung der Zuverlässigkeit nachweist. Die Darstellung und der Nachweis der Selbstreinigungsmaßnahme ist mittels gesonderter Anlage des jeweiligen Unterzeichners zu Formblatt 8 vorzunehmen und ggf. weitere Nachweis beizufügen. Der Auftraggeber kann in komplexen Fällen verlangen, dass die Darstellung der Selbstreinigungsmaßnahmen durch ein Rechtsgutachten eines Rechtsanwalts zu ergänzen ist, welches die Selbstreinigungsmaßnahmen als hinreichend im Sinne der gesetzlichen Anforderungen bestätigt. Das Gutachten entbindet den Auftraggeber nicht von einer eigenen Prüfung und Bewertung der Selbstreinigungsmaßnahmen. Der Auftraggeber kann im eigenen Ermessen und unter Setzung von Ausschlussfristenweitere Unterlagen, Informationen und Nachweise anfordern, die er zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage für erforderlich hält. Ungeachtet dessen müssen die Darstellung und der Nachweis vollständig sein. Eigenerklärung Verordnung (EU) 2022/576: Aufgrund der Vorgaben der Verordnung (EU)2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren ist es verboten einen öffentlichen Auftrag an ein Unternehmen zu vergeben, was von den Sanktionen der Verordnung erfasst ist. Verboten ist ebenfalls die Einbeziehung von Unterauftragnehmern, Eignungsverleihern und Lieferanten in die Leistungserbringung, wenn diese unter die Sanktionen fallen. Vor dem Hintergrund der geltenden Sanktionen haben alle Bewerber die Erklärungen des Formblattes 16 wahrheitsgemäß abzugeben und entsprechend zu unterzeichnen. Anträge, die das Formblatt 16 nicht oder nicht vollständig unterzeichnet einhalten, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.
70 %
Preis
30 %
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70 %
„Gesamtpreis für 6 Jahre“
30 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

sowie Ausschlussgründe gemäß §123, 124 GWB, § 17 BerlAVG, § 21 AEntG, § 21SchwarzArbG, § 19 MiLoG, § 22LkSG. Eigenerklärungen: Die Bewerber haben die in Formblatt 8 enthaltenen Erklärungen wahrheitsgemäß abzugeben. Selbstreinigung gemäß § 125 GWB und Wiederherstellung der Zuverlässigkeit. Liegt ein Ausschlussgrund nach § 123GWB oder § 124 GWB vor, wird ein Bewerber nicht ausgeschlossen, wenn nachweislich Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB durchgeführt wurden. Auch bei einem Verstoß gegen § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 Abs. 1 i. V. m. § 21MiLoG, § 124 Abs. 2 GWB i.V. m. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 AEntG und § 124Abs. 2 GWB i. V. m. § 98c Abs. 1 Satz 1 AufenthG wird das Unternehmen nicht ausgeschlossen, wenn es die Wiederherstellung der Zuverlässigkeit nachweist. Die Darstellung und der Nachweis der Selbstreinigungsmaßnahme ist mittels gesonderter Anlage des jeweiligen Unterzeichners zu Formblatt 8 vorzunehmen und ggf. weitere Nachweis beizufügen. Der Auftraggeber kann in komplexen Fällen verlangen, dass die Darstellung der Selbstreinigungsmaßnahmen durch ein Rechtsgutachten eines Rechtsanwalts zu ergänzen ist, welches die Selbstreinigungsmaßnahmen als hinreichend im Sinne der gesetzlichen Anforderungen bestätigt. Das Gutachten entbindet den Auftraggeber nicht von einer eigenen Prüfung und Bewertung der Selbstreinigungsmaßnahmen. Der Auftraggeber kann im eigenen Ermessen und unter Setzung von Ausschlussfristenweitere Unterlagen, Informationen und Nachweise anfordern, die er zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage für erforderlich hält. Ungeachtet dessen müssen die Darstellung und der Nachweis vollständig sein. Eigenerklärung Verordnung (EU) 2022/576: Aufgrund der Vorgaben der Verordnung (EU)2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren ist es verboten einen öffentlichen Auftrag an ein Unternehmen zu vergeben, was von den Sanktionen der Verordnung erfasst ist. Verboten ist ebenfalls die Einbeziehung von Unterauftragnehmern, Eignungsverleihern und Lieferanten in die Leistungserbringung, wenn diese unter die Sanktionen fallen. Vor dem Hintergrund der geltenden Sanktionen haben alle Bewerber die Erklärungen des Formblattes 16 wahrheitsgemäß abzugeben und entsprechend zu unterzeichnen. Anträge, die das Formblatt 16 nicht oder nicht vollständig unterzeichnet einhalten, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Änderungen und Bieterfragen

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Vergleichbare Verfahren30vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag37 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 3 Vergaben

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FBFoundever B.V. & Co. KGBerlin1027.07.2026 - steigend
RCregiocom Customer Care SEMagdeburg1027.07.2026 - steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Berlin (15) · Bayern (3) · Brandenburg (2) · Sachsen (2) · Thüringen (2) · Nordrhein-Westfalen (2)
LBLand Berlin (Sondervermoegen Immobilien des Landes Berlin) - 205.09.2026
SBStromnetz Berlin GmbHBerlin210.08.2026
BVBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ MaterialwirtschaftBerlin228.07.2026
SLStadtwerke Leipzig GmbHLeipzig222.07.2026
BWBerliner WasserbetriebeBerlin109.09.2026
LFLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRWRecklinghausen126.08.2026
MWMünchner Wohnen GmbHMünchen124.08.2026
TGTraveNetz GmbHLübeck117.08.2026

Laufende Rahmenverträge

bundesweit
  • Kommunikations- und Veranstaltungsleistungen für den Ideenwettbewerb im Rheinischen RevierTEMA Technologie Marketing AGLandesamt für Natur, Umwelt und Klima NRWRecklinghausen, Deutschland
    697 Tsd. €
    21.08.2026noch 42 Monate31.03.2030
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Stromnetz Berlin GmbH

Aktiv seit 2026 · 14 Verfahren
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Verfahren pro Jahr14Ø seit 2026
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 14 seit 2026Spitze KW 26 · 2026 · 2

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
SESiemens Energy Global GmbH & Co. KG123.06.20261 €
GMGBAV mbH126.05.20261,1 Mio. €

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Keine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.

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