Planung eines Ersatzstützbauwerks zur Sicherung der Gleisanlagen in Eschweiler-Aue
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 15.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- EVS Euregio Verkehrsschienennetz GmbH
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 15.09.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 634262-2026
- Verfahrensnummer
- 5dd94ffa-9718-49fe-99c8-c6e5bc34037b
- CPV-Codes
- 71322000 · Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau; 71327000 · Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
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Kurzbeschreibung
Die EVS Euregio Verkehrsschienennetz GmbH beauftragt die Planung eines Ersatzstützbauwerks entlang der Inde zur Sicherung der Gleisanlagen des Bahnhofs Eschweiler-Aue. Das beim Hochwasser 2021 zerstörte Bauwerk war etwa 300 Meter lang und durchschnittlich 4 Meter hoch; vorgesehen sind unter anderem die Objektplanung von Ingenieurbauwerken sowie die Tragwerksplanung nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die Frist endet am 15. Oktober 2026; die Maßnahme liegt in Eschweiler im Raum Stolberg beziehungsweise der Städteregion Aachen.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Planung eines standsichereren Stützbauwerks entlang des tieferliegenden Fließgewässer Inde zur Sicherung der Gleisanlagen des Bahnhofs Eschweiler-Aue.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Planung einer Stützwand, Eschweiler
Planung eines standsichereren Stützbauwerks entlang des tieferliegenden Fließgewässer Inde zur Sicherung der Gleisanlagen des Bahnhofs Eschweiler-Aue. Planung eines Ersatzstützbauwerk für eine beim Hochwasser 2021 zerstörte Stützmauer. Das vorhandene Stützbauwerk ist/ war ca. 300 m lang und i.M. 4,00 m hoch. Die Planungsleistungen umfassen gem. HOAI die 1. Objektplanung - Ingenieurbauwerke § 43 HOAI Leistungsphasen 1 - 9, 2. Tragwerksplanung § 51 HOAI Leistungsphasen 1-6, 3. Sowie sämtliche besonderen Leistungen der Leistungsphase 8 gem. Anlage 12 zu § 43 HOAI auszuführen. 4. Und zusätzliche Leistungen Bauwerksprüfungen H1 und H2
Frist: 15.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen). Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen). Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) oder § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung). Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden oder § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Erklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern und Abgaben einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet habe(n). Erklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet habe(n). Erklärung, dass mein/unser Unternehmen nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat Erklärung, dass mein/unser Unternehmen nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Erklärung, dass mein/unser Unternehmen nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Erklärung, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. siehe Zahlungsunfähigkeit Erklärung, dass das Unternehmen nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Versicherung, dass keine Verfehlungen vorliegen, die den Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten. Ein Ausschluss vom Vergabeverfahren kann erfolgen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Ein Ausschluss vom Vergabeverfahren kann erfolgen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass ein Bieter bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Ein Ausschluss vom Vergabeverfahren kann erfolgen, wenn ein Bieter bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadensersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben. Ein Ausschluss vom Vergabeverfahren kann erfolgen, wenn ein Bieter a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. -
Vergabeunterlagen
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Anforderungen
Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen). Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen). Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) oder § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung). Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden oder § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Erklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern und Abgaben einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet habe(n). Erklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet habe(n). Erklärung, dass mein/unser Unternehmen nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat Erklärung, dass mein/unser Unternehmen nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Erklärung, dass mein/unser Unternehmen nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Erklärung, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. siehe Zahlungsunfähigkeit Erklärung, dass das Unternehmen nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Versicherung, dass keine Verfehlungen vorliegen, die den Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten. 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Ein Ausschluss vom Vergabeverfahren kann erfolgen, wenn ein Bieter bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadensersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben. Ein Ausschluss vom Vergabeverfahren kann erfolgen, wenn ein Bieter a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. -
Änderungen und Bieterfragen
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Wer schreibt solche Vergaben aus?
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Laufende Rahmenverträge
bundesweitKeine laufenden Rahmenverträge mit gemeinsamem CPV-Code bekannt.
EVS Euregio Verkehrsschienennetz GmbH
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Zuschläge dieses Auftraggebers, alle LeistungsbereicheLaufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
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38 % ähnlichVorgezogene Bauleistungen für die Eisenbahnüberführung über A59 und Hamborner Straße in Duisburg
Frankfurt Main · Offen · Frist 20.10.2026
Die DB InfraGO AG, Geschäftsbereich Fahrweg, vergibt vorgezogene Bauleistungen für die geplante Erneuerung und Aufweitung einer Eisenbahnüberführung über die A59 und die Hamborner Straße in Duisburg. Der Umfang umfasst etwa 350 Meter Kabelkanal, zwei Kabelquerungen, fünf Winkelstützwände, fünf Kabelschächte, rund 330 Tiefensondierungen zur Kampfmittelsondierung sowie Stopfarbeiten. Das übergeordnete Projekt ist ab 2027 geplant; Angebote müssen bis zum 20. Oktober 2026 um 09:30 Uhr eingereicht werden.
38 % ähnlichPlanungsleistungen zur Ertüchtigung des Büschdorfer Tunnels als Baustellenzufahrt
Halle (Saale) · Offen · Frist 14.10.2026
Die Entwicklungsgesellschaft Industriegebiet Halle-Saalkreis mbH & Co. KG in Halle (Saale) beschafft Planungsleistungen für die Ertüchtigung des Büschdorfer Tunnels als Baustellenzufahrt. Zunächst sollen die Leistungsphasen 1 bis 3 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2021 beauftragt werden; weitere Leistungsphasen können optional und stufenweise folgen, ohne Anspruch auf deren Beauftragung. Die Leistungen sind der Region Halle zugeordnet, und Angebote können bis zum 14. Oktober 2026, 09:00 Uhr, eingereicht werden.
38 % ähnlichPlanung für den Ersatzneubau einer Brücke über die Große Hase in Löningen
Lingen (Ems) · Offen · Frist 14.10.2026
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lingen, beauftragt Planungsleistungen für den Ersatzneubau einer Straßenbrücke der Kreisstraße K 164 über die Große Hase im südlichen Stadtgebiet von Löningen. Der Leistungsumfang umfasst die Objektplanung von Ingenieurbauwerken sowie die Tragwerksplanung nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), einschließlich Rückbau- und Verbauplanung sowie besonderer Leistungen. Die rund 40,45 Meter lange Bestandsbrücke wird unter Vollsperrung der Kreisstraße ersetzt; der Verkehr wird umgeleitet, eine Behelfsbrücke ist nicht vorgesehen. Die Vertragslaufzeit beträgt 990 Tage, die Angebotsfrist endet am 14. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
38 % ähnlichTragwerksplanung für den Umbau eines Klassentrakts zur offenen Lernlandschaft
Bitburg · Offen · Frist 28.09.2026
Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm vergibt Planungsleistungen der Tragwerksplanung für den Umbau des Untergeschosses der Otto-Hahn-Realschule Plus in Bitburg. Der bisherige Klassentrakt soll für 150 Schülerinnen und Schüler zu sechs Klassenräumen, mindestens zwei Differenzierungsräumen und einer offenen Lernlandschaft umgestaltet werden; zusätzlich ist die Erweiterung eines Klassenraums durch einen Anbau zu planen. Beauftragt werden die noch erforderliche Entwurfsplanung sowie die Genehmigungs-, Ausführungs- und Vergabeplanung für das Bauvorhaben, dessen Abschluss zum Schuljahresbeginn 2027/2028 vorgesehen ist.
38 % ähnlich
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Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
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55 vergleichbare Verfahren, davon 32 mit erfasstem Zuschlag · 19 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 1.432.065,31 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 78 % aus 2 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG · Göppingen
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
DB Engineering & Consulting GmbH · Berlin
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Eiffage Infra-Nordwest GmbH · Wallenhorst
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Ripkens & Wiesenkämper Ingenieure · Essen
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Fichtner Water & Transportation GmbH, Sarweystr 3, 70191 Stuttgart · Stuttgart
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ZETCON Ingenieure GmbH · Bochum
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- GbE Grundbau Essen GmbH · Essen
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Knapp Engineering GmbH · Bretzfeld
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Pfaffinger Bau SE · Passau
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EIBS GmbH · Dresden
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Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
Keine vergebenen Rahmenvereinbarungen mit diesen Vergleichsmerkmalen gefunden.
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Auftraggeber und Vergabehistorie
EVS Euregio Verkehrsschienennetz GmbH
52222 · Stolberg/Rhld.
vergabestelle@evs-online.com+49 240297432161 erfasste Verfahren, davon 0 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenVergabestelle
vergabestelle@evs-online.com+49 24029743216
TED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
vergabekammer@brms.nrw.de
vergabekammer@brms.nrw.de+49 251411-1691
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 03:57 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 15.09.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 15.09.2026, 06:14 (Europe/Berlin)
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