Personenbeförderungsleistungen für die Buslinie 432 im Landkreis Amberg-Sulzbach

Status
Geplant
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach (ZNAS)
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Wettbewerbliches Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
29.06.2026
Bekanntmachungsnummer
444051-2026
CPV-Codes
60112000 · Öffentlicher Verkehr (Straße)

Passt diese Ausschreibung zu deinem Unternehmen?

Die KI prüft sie gegen deine eigenen Kriterien und zeigt dir Punkt für Punkt, was passt und wo es hakt.

14 Tage kostenlos testen

Kurzbeschreibung

Der Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach beabsichtigt die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für den Betrieb der Buslinie 432. Der Auftrag umfasst die Personenbeförderung im Linienverkehr sowie flexible Bedienformen im gesamten Bedienungsgebiet. Es handelt sich um eine Vorabinformation zur Auslösung der Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge gemäß Personenbeförderungsgesetz.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Der Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach (ZNAS) beabsichtigt als zuständige Behörde iSd Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste in seinem Zuständigkeitsbereich zu erteilen. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche gegenwärtige und künftige öffentliche Personenverkehrsdienste auf der Linie 432. Zum Betriebsbeginn (siehe Abschnitt 5.1.3) handelt es sich um die Verkehrsdienste auf folgender VGN-Linie: 432 (bislang 453) „Hahnbach/Gebenbach – Ölhof/Iber/Kienlohe und zurück". Die beabsichtigte Vergabe betrifft das gesamte von der Linie abgedeckte Bedienungsgebiet. Der ÖDA bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des ÖPNV im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienungsform im Einzelnen (insbesondere Linienverkehr im Sinne von §§ 42, 43 PBefG und flexible Bedienformen im Sinne von § 44 PBefG). Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nahverkehrsplan in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und auf Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linie als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots, hinsichtlich der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen) oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z. B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Demzufolge kann sich die Linie ändern, neue Haltestellen hinzukommen oder heutige wegfallen. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Die zuständige Behörde kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a II Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m. Art. 7 II VO 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge nach § 12 VI S. 1 PBefG sei auf die Ausführungen unter Abschnitt 5.1 verwiesen.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Personenbeförderungsleistungen für die Linie 432 (bislang Linie 453) „Hahnbach/Gebenbach - Ölhof/Iber/Kienlohe und zurück"

    A) Hinweis für die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge gem. § 8a II S. 2 PBefG: Ein Antrag auf Erteilung einer gebündelten Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr i. S. d. § 8 IV S.2 PBefG ist für die gesamte Laufzeit gemäß Abschnitt 5.1.3 innerhalb der 3-Monats-Frist nach § 12 VI S. 1 PBefG zu stellen. Diese Frist wird durch diese Vorinformation für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre (siehe Abschnitt 2.1) ausgelöst. Die Betriebsaufnahme der Verkehrsleistung ist am 13.09.2028. Betriebsende ist voraussichtlich am 31.08.2029. B) Vergabe als Gesamtleistung: Die zuständige Behörde beabsichtigt eine Vergabe der Verkehrsleistungen in Abschnitt 2.1 als Gesamtleistungen im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG. C) Anforderungen an die Verkehre und eigenwirtschaftliche Genehmigungserteilung: Gem. § 8a II S. 3 PBefG werden mit dem beabsichtigten ÖDA Anforderungen an die umfassten Verkehre hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese mit dem ÖDA verbundenen Anforderungen sind in dem ergänzenden Dokument „Zusätzliche Angaben im Rahmen der Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 gemäß § 8a Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2a Personenbeförderungsgesetz“ einschließlich seiner Anlagen angegeben (vgl. § 8a II S. 5 PBefG). Das ergänzende Dokument einschließlich seiner Anlagen steht als Download unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.znas.de/ausschreibungen /vorabinformationen/ . Das ergänzende Dokument enthält verbindliche Anforderungen im Sinne von § 13 IIa PBefG. Diese Anforderungen sind nach Maßgabe von § 13 IIa PBefG ausschlaggebend für die Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher Anträge. Sie führen nach Maßgabe von § 13 IIa PBefG zur Ablehnung eines hiervon abweichenden eigenwirtschaftlichen Antrags; entsprechendes gilt für sich nur auf Teilleistungen beziehende eigenwirtschaftliche Anträge. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigungsfähigkeit eines eigenwirtschaftlichen Antrags neben der Dauerhaftigkeit (Abschnitt 5.1 unter A.) auch voraussetzt, dass die in dieser Vorabbekanntmachung angegebenen Anforderungen einschließlich der in den voranstehend benannten Dokumenten angegebenen Anforderungen als Standards nach § 12 Ia PBefG verbindlich zugesichert werden. Enthält der Genehmigungsantrag des Verkehrsunternehmens Zusagen bzgl. Überschreitungen der Anforderungen oder zur Erfüllung weiterer, in diesem Dokument nicht aufgelisteter Standards, so sind diese ebenfalls verbindlich zuzusichern. Die Zusicherungen sind mit dem Antrag auf Genehmigungserteilung in Schriftform unter Bezugnahme auf dieses Dokument bei der Genehmigungsbehörde einzureichen. Die zuständige Behörde will in diesem Fall in die Kontrolle dieser Auflagen eingebunden werden. D) Voraussetzungen für die Entbindung von der Betriebspflicht für eigenwirtschaftlich genehmigte Verkehre: Gemäß § 21 IV S. 3 PBefG bleibt die Erfüllung der Betriebspflicht für Bestandteile des Genehmigungsantrages (Standards), die nach § 12 Ia PBefG verbindlich zugesichert wurden, in der Regel zumutbar. Zumutbar sind daher alle wirtschaftlichen Auswirkungen, die sich aus Änderungen anderer Verkehre (v.a. Schienenverkehr, Stadtverkehre), der Schülerzahlen und Schulstandorte, der Tarifentwicklung im Verbundtarif, der allgemeinen Nachfrageentwicklung und der allgemeinen wirtschaftlichen Lage ergeben. Das Verkehrsunternehmen ist insoweit gehalten, die Chancen und Risiken hieraus für die beantragte Laufzeit abzuschätzen. Eine Entbindung von der Betriebspflicht kommt des Weiteren gemäß § 21 IV S. 2 PBefG nur für die Gesamtleistung in Betracht (keine Teilentbindung). Soweit ausnahmsweise wegen nicht vorhersehbarer Umstände eine Entbindung von der gesamten Betriebspflicht angezeigt ist, kommt diese nach Auffassung des ZNAS als zuständiger Behörde/Aufgabenträger nur mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf in Frage, der erforderlich ist, um eine lückenlose Weiterbedienung sicherzustellen. Dies sind mindestens 24 Monate. Hierzu sind deshalb im ausreichenden Maße Rückstellungen zu bilden, falls trotzdem ausnahmsweise eine Entbindung von der Betriebspflicht notwendig wird.

Vergabeunterlagen

Für dieses Portal konnte keine Dateiliste ermittelt werden. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Vergleichbare Verfahren26vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag23 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu Schätzwertzu wenig Vergleichswerte

Ähnliche Verfahren, die du verpasst hast

Frist in den letzten 12 Monaten abgelaufen, nach Ähnlichkeit
Titel
Anmietleistungen für den Linienverkehr der Stadtwerke SchweinfurtStadtwerke Schweinfurt GmbHSchweinfurt, Deutschland10.04.2026 -
Verkehrsleistungen im Regionalbusverkehr (Linienbündel West und Ost)Landratsamt Rhön-GrabfeldBad Neustadt an der Saale, Deutschland01.06.2026 -
Busverkehrsleistungen Gästebusse Isartal (Winter- und Sommerlinien)Landkreis Garmisch-PartenkirchenGarmisch-Partenkirchen, Deutschland01.09.2026 -
Öffentlicher Busverkehr (Linienverkehr) im Landkreis StadeLandkreis StadeStade, Deutschland13.05.2026 -
Betrieb von Linienbündeln im Stadtverkehr Bad VilbelStadtwerke Bad Vilbel GmbHBad Vilbel, Deutschland24.08.2026 -
Regelmäßiger Schulbusverkehr für ein Förderzentrum in AschaffenburgVerein für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung e.V.Würzburg, Deutschland08.06.2026 -
Verkehrsdienstleistungen für die Linienbündel Friedberg und Grebenhain/FreiensteinauZweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe - ZOV-Verkehr - und VGO Verkehrsgesellschaft Oberhessen mbHFriedberg (Hessen), Deutschland29.10.2025 -
Subunternehmerleistungen für öffentlichen Buslinienverkehr in TrierSWT Stadtwerke Trier Verkehrs-GmbHTrier, Deutschland08.09.2026 -

Wer gewinnt solche Vergaben?

Alle inhaltlich ähnlichen Verfahren im erfassten Bestand
Trend
STSchlienz Tours GmbH & Co.KGKernen1014.08.20261 €steigend
T&Taxi & Mietwagen Thomas RüthHorhausen1027.07.20261 €steigend
FSFa. Schängel Mobil e.K.Eitelborn1027.07.20261 €steigend
PKPeter Krautscheid & Söhne GmbHHennef1021.07.2026 - steigend
MKMH Kelheim Tayi GmbHKelheim1002.07.20261,2 Mio. €steigend
OROmnibus Reisebüro ReisingerKelheim1002.07.20261,2 Mio. €steigend
PNPhilippi Nahverkehr GmbH & Co. KGMücke1030.06.20261 €steigend
SBStroh Bus-Verkehrs GmbHAltenstadt1030.06.20261 €steigend
VGVerkehrsgesellschaft Gersprenztal mbHReichelsheim1026.05.2026 - steigend
TRTaxibetrieb ReichelsheimReichelsheim1019.05.2026129 Tsd. €steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Bayern (7) · Baden-Württemberg (5) · Niedersachsen (4) · Nordrhein-Westfalen (4) · Hessen (3) · Rheinland-Pfalz (2)
ZVZweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN)Bremen218.06.2026
SSSWT Stadtwerke Trier Verkehrs-GmbHTrier110.08.2026
LGLandkreis GoslarGoslar106.08.2026
LGLandkreis Garmisch-PartenkirchenGarmisch-Partenkirchen104.08.2026
KPKreisverwaltung PaderbornPaderborn103.08.2026
SBStadtwerke Bad Vilbel GmbHBad Vilbel127.07.2026
SKStadt KelheimKelheim122.07.2026
IGIntegrationswerkstätten g GmbHSenftenberg114.07.2026

Laufende Rahmenverträge

bundesweit

Keine laufenden Rahmenverträge mit gemeinsamem CPV-Code bekannt.

Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach (ZNAS)

Aktiv seit 2026 · 1 Verfahren
Profil öffnen
Verfahren pro Jahr1Ø seit 2026
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 1 seit 2026Spitze KW 27 · 2026 · 1

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
Noch keine Zuschlagsmeldungen dieses Auftraggebers bekannt.

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Keine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.

Letzte Verfahren

neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht
29.06.2026Personenbeförderungsleistungen für die Buslinie 432 im Landkreis Amberg-SulzbachGeplant - -

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.