Öffentliche Personenbeförderung im Stadtgebiet Offenburg

Status
Offen
Angebotsfrist
15.10.2026, 10:30 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice, Zentrale Vergabestelle
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
15.09.2026
Bekanntmachungsnummer
635879-2026
Verfahrensnummer
87ac0eb5-8b65-4542-9e07-d3ad393ab37d
CPV-Codes
60112000 · Öffentlicher Verkehr (Straße)

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice und Zentrale Vergabestelle, sucht einen Dienstleister für öffentliche Busverkehrsleistungen im Stadtgebiet Offenburg. Das Linienbündel umfasst unter anderem die Linien 501 bis 505 mit Verbindungen zu Zielen wie Bahnhof/ZOB, Messe, Klinikum, Zentrum sowie mehreren Stadtteilen. Die Teilnahmefrist endet am 15. Oktober 2026 um 08:30 Uhr (UTC); den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis.

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Leistungsbeschreibung

Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung in der Stadt Offenburg

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung in der Stadt Offenburg, Linienbündel "Offenburg Stadt"

    Das Linienbündel umfasst die folgenden Linien: Linie 501: Altenburger Allee - Einkaufszentren - Bahnhof/ ZOB - Ortenau Klinikum - Rammersweier - Zell-Weierbach Abtsberghalle; Linie 502: Altenburger Allee -Messe Offenburg - Rathaus / Zentrum - Kulturforum - Zell-Weierbach Riedle - Abtsberghalle; Linie 503: Hildboltsweier - Messe Offenburg - Zentrum - Bahnhof / ZOB - Waltersweier - Weier; Linie 504: Griesheim - Bühl - Offenburg Bahnhof/ZOB - Landratsamt; Linie 505: Offenburg Bahnhof/ ZOB - Ortenau Klinikum - Oberrheinisches Pflege-/Therapiezentrum - Auferstehungskirche; Linie 506: Offenburg Bahnhof/ ZOB - Stadtkirche - Messe- Uffhofen - Elgersweier - Zunsweier - Diersburg; Linie 507: Offenburg Bahnhof/ ZOB - Lindenplatz / Zentrum - Kulturforum - Auferstehungskirche; Linie 508: Windschläg - Bohlsbach - Offenburg Bahnhof/ ZOB - Zentrum - Kreisschulzentrum - Hochschule - Uffhofen - Elgersweier - Zunsweier; Linie 509: Offenburg Marlener Str. - Heinrich- Hertz-Str. - Schulzentrum Nord - Bahnhof/ZOB - Fessenbach - Ortenberg Schule / Zell-Weierbach Riedle Bei der Erbringung der Verkehrsleistungen sind spätestens ab dem 01.01.2031 ausschließlich Elektrobusse einzusetzen. Der Betreiber hat eine Ladeinfrastruktur für Batteriebusse vorzuhalten und der Stadt die Option einzuräumen für eine weitere Nutzung für 10 Jahre nach Ende des zu vergebenden Verkehrsvertrags.

Anforderungen an deinen Betrieb

Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bewerbers, dass zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2. der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bewerber bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bewerbers weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags nicht vorgelegen haben; 5. der Bewerber sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bewerber noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags eine schwere und die Integrität des Bewerbers infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bewerber in den letzten drei Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bewerbers kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bewerber in den letzten drei Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bewerber nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist; 11. weder der Bewerber noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist. 12. der Bewerber keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der Bewerber über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bewerber dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann; 14. der Bewerber in den letzten drei Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Darüber hinaus ist eine Eigenerklärung in Hinblick auf Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russlandsanktionen) einzureichen. Auf § 56 VgV wird hingewiesen.

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LOT-0000 · Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung in der Stadt Offenburg, Linienbündel "Offenburg Stadt"

Angebotspreis
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Anforderungen

Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bewerbers, dass zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2. der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bewerber bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bewerbers weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags nicht vorgelegen haben; 5. der Bewerber sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bewerber noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags eine schwere und die Integrität des Bewerbers infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bewerber in den letzten drei Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bewerbers kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bewerber in den letzten drei Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bewerber nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist; 11. weder der Bewerber noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist. 12. der Bewerber keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der Bewerber über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bewerber dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann; 14. der Bewerber in den letzten drei Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Darüber hinaus ist eine Eigenerklärung in Hinblick auf Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russlandsanktionen) einzureichen. Auf § 56 VgV wird hingewiesen.

Änderungen und Bieterfragen

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Vergleichbare Verfahren38vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag45 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 1 Vergaben

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Wer gewinnt solche Vergaben?

Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand
Trend
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LBLangreder Bus GmbH - 1028.08.20265,9 Mio. €steigend
WFWunstorfer Fahrdienst GmbH & Co. KG - 1028.08.20265,9 Mio. €steigend
BBBlock Busreisen GmbH & Co.KGSteimbke1028.08.20265,9 Mio. €steigend
KGKoch-Bolle GmbHAscheberg1025.08.2026 - steigend
STSchlienz Tours GmbH & Co.KGKernen1014.08.20261 €steigend
TETaxi Eggestein Helmstedt-Königslutter GmbHWolfsburg1030.07.20267,9 Mio. €steigend
VRVineta Rollicare GmbH - 1030.07.20267,9 Mio. €steigend
SNSchülerbeförderung Neumann - 1030.07.20267,9 Mio. €steigend
DGDuckstein GmbH - 1030.07.20267,9 Mio. €steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Baden-Württemberg (9) · Bayern (8) · Nordrhein-Westfalen (6) · Niedersachsen (5) · Hessen (4) · Berlin (2)

Laufende Rahmenverträge

bundesweit

Keine laufenden Rahmenverträge mit gemeinsamem CPV-Code bekannt.

Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice, Zentrale Vergabestelle

Aktiv seit 2026 · 15 Verfahren
Profil öffnen
Verfahren pro Jahr15Ø seit 2026
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 15 seit 2026Spitze KW 36 · 2026 · 4

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
D&Drees & Sommer SE124.07.2026 -
S&SENNRICH & SCHNEIDER Architekten GmbH110.07.2026 -
BGBritz GmbH119.05.2026 -

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende
  • Lieferung von Hygieneartikeln für VerwaltungsgebäudeBritz GmbHStadt Offenburg, Fachbereich Bauservice, Zentrale VergabestelleOffenburg, Deutschland
    19.05.2026noch 8 Monate31.05.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Letzte Verfahren

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15.09.2026Öffentliche Personenbeförderung im Stadtgebiet OffenburgOffen - -
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31.08.2026Lüftungsarbeiten für den Neubau eines Fußballstadions mit TrainingsgebäudeOffen - -
24.08.2026Infra-, Fernwärme- und Trinkwassernetz Schulcampus Zell-WeierbachOffen - -
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